Eckwertebeschluss der Bundesregierung zum Regierungsentwurf des ...

12.03.2014 - Konsums der privaten Haushalte und der Investitionstätigkeit - eine ..... tungen der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
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Bundesministerium der Finanzen

März 2014

Eckwertebeschluss der Bundesregierung zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2015 und zum Finanzplan 2014 bis 2018 sowie zum Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ A. Vorbemerkung Mit dem vorliegenden Eckwertebeschluss legt das Bundeskabinett im Vorfeld des weiteren regierungsinternen Haushaltsaufstellungsverfahrens verbindliche Einnahme- und Ausgabevolumina sowohl für den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2015 als auch für den Finanzplan bis zum Jahr 2018 fest. Zudem werden für bestimmte wesentliche Einnahmen- und Ausgabenbereiche darüber hinausgehende verbindliche Festlegungen für das weitere Aufstellungsverfahren getroffen. Diese Vorgaben erfolgen - mit Ausnahme der in § 28 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung genannten Institutionen - für alle Einzelpläne. B. Gesamtwirtschaftliche und finanzpolitische Rahmenbedingungen I.

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2013 mit +0,4 Prozent moderat angestiegen. Dabei belastete das schwache Winterhalbjahr 2012/2013 das Wirtschaftswachstum im Jahresdurchschnitt. Im Jahresverlauf kam es zu einer konjunkturellen Erholung, wobei das Wirtschaftswachstum von der Binnennachfrage getragen wurde. Dagegen dämpften die Nettoexporte rein rechnerisch das Wirtschaftswachstum. Eine Vielzahl von Konjunkturindikatoren signalisiert, dass die gesamtwirtschaftliche Erholung in diesem Jahr in einem Aufschwung auf breiter Basis einmündet. Die Bundesregierung geht in ihrer Jahresprojektion für 2014 daher von einer Zunahme des preisbereinigten BIP um 1,8 Prozent aus. Im Jahr 2015 dürfte sich der Aufschwung mit einem BIP-Anstieg um 2,0 Prozent fortsetzen. Die Binnennachfrage wird - angesichts einer deutlichen Zunahme des Konsums der privaten Haushalte und der Investitionstätigkeit - eine wichtige Wachstumsstütze bleiben. Aber auch die Exporte werden merklich stärker zunehmen als in diesem Jahr. Gleichzeitig tragen eine Ausweitung der Ausfuhrtätigkeit sowie der

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Ausrüstungsinvestitionen - aufgrund ihres hohen Importgehalts - wesentlich zu einer Importerhöhung bei. Daher werden die Einfuhren voraussichtlich stärker ansteigen als die Exporte. Der rechnerische Wachstumsbeitrag des Außenhandels wird damit bei nahe Null liegen. Die Arbeitslosenzahl dürfte 2015 etwas weniger zurückgehen als in diesem Jahr (-10 000 auf 2,92 Mio. nach -20 000 Personen im Jahr 2014). Die Arbeitslosenquote beträgt 6,8 Prozent. Der Beschäftigungsaufbau wird sich im Jahr 2015 fortsetzen (+145 000 auf 42,2 Mio. Personen). Angesichts des bereits erreichten hohen Niveaus könnte die Dynamik gegenüber dem laufenden Jahr jedoch nachlassen. Stützend wirken die hohe Zuwanderung sowie eine zunehmende Erwerbsbeteiligung von Älteren und Frauen. Für den gesamten Prognosezeitraum 2014 bis 2018 erwartet die Bundesregierung ein jahresdurchschnittliches Wachstum des BIP in Höhe von real 1,6 Prozent p.a. Die Zahl der Arbeitslosen wird bis zum Jahr 2018 voraussichtlich auf ein Niveau von rund 2,8 Millionen sinken. Auch die strukturelle Arbeitslosigkeit wird im Projektionszeitraum weiter abgebaut. II.

Vollzug des Bundeshaushalts 2013 Der Bundeshaushalt 2013 hat mit einer Neuverschuldung von rund 22,1 Mrd. Euro den einschließlich Nachtrag geplanten Sollwert in Höhe von 25,1 Mrd. Euro um rund 3,0 Mrd. Euro unterschritten. Der Nachtrag wurde erforderlich, um schnelle Hilfen für die vom Hochwasser im Mai und Juni 2013 Geschädigten zur Verfügung zu stellen. Hierfür sah der Fonds „Aufbauhilfe“ 8 Mrd. Euro vor. Um diesen Betrag bereinigt hätte die Neuverschuldung im Jahr 2013 bei 14,1 Mrd. Euro gelegen und somit die Neuverschuldung des Vorjahres (22,5 Mrd. Euro) deutlich unterschritten. Die Ausgaben des Bundeshaushalts des Jahres 2013 betrugen im Abschluss 307,8 Mrd. Euro und lagen damit um rund 2,2 Mrd. Euro unterhalb des Solls. Dies resultierte unter anderem aus erheblichen Minderausgaben bei den Gewährleistungen sowie im Verteidigungshaushalt. Die Gesamteinnahmen (ohne Nettokreditaufnahme) beliefen sich insgesamt auf 285,7 Mrd. Euro und überstiegen somit das Soll um rund 0,8 Mrd. Euro. Während die Steuereinnahmen des Bundes geringfügig unter dem Sollwert blieben (0,8 Mrd. Euro), überschritten die Verwaltungseinnahmen das geplante Soll um rund 1,6 Mrd. Euro. Mindereinnahmen beim Bundesbankgewinn standen unter anderem Mehreinnahmen bei den zweckgebundenen EU-Einnahmen und bei den Gewährleistungseinnahmen gegenüber.

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III.

Keine Neuverschuldung ab dem Jahr 2015 Grundlage der vorliegenden Eckwerte ist der geltende Finanzplan. Die in ihm enthaltenen Planungsreserven und Überschüsse, die das Ergebnis der Konsolidierungserfolge der vergangenen Jahre sind, ermöglichen es, die im Koalitionsvertrag genannten prioritären Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 23 Mrd. Euro in den Jahren 2014 bis 2017 ohne Abstriche finanziell zu unterlegen und den Bundeshaushalt gleichzeitig - wie ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehen ab dem Jahr 2015 ohne neue Kredite aufzustellen. Mit den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2015 und zum Finanzplan bis zum Jahr 2018 setzt die Bundesregierung somit einen weiteren bedeutenden finanzpolitischen Meilenstein - zuletzt gelang es im Jahr 1969, den Bundeshaushalt ohne neue Schulden auszugleichen. Dieser Erfolg fußt auf dem in der letzten Legislaturperiode eingeschlagenen Kurs einer wachstumsfreundlichen Konsolidierung. In der Folge lag die strukturelle Neuverschuldung im Vollzug des Jahres 2013 mit einem Wert von 0,23 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) - wie im Übrigen schon im Vorjahr - deutlich unter der ab 2016 für die Haushaltsaufstellung geltenden Obergrenze von 0,35 Prozent des BIP. Bereits der zweite Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2014 weist einen kleinen strukturellen Überschuss aus. Auch in den Jahren danach, wird die ab dem Jahr 2016 geltende Obergrenze für die strukturelle Verschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des BIP (Schuldenregel) deutlich unterschritten werden.

2,1%

1,89%

1,8%

1,59%

1,5%

1,28%

1,2% 0,9%

2010 festgelegter Abbaupfad für die strukturelle Verschuldung Obergrenze ab 2016 für die strukturelle Verschuldung in Prozent des BIP Ist 2011 bis 2013, 2.RegE 2014; Eckwerte ab 2015 0,97%

0,85% 0,66%

0,6% 0,31%

0,3%

0,35%

0,35%

0,35%

0,23%

0,0%

-0,07%

-0,03%

-0,04%

-0,01%

-0,01%

2014

2015

2016

2017

2018

-0,3% 2011

2012

2013

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C. Eckwerte des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2015 sowie des Finanzplans 2014 bis 2018 I.

Konsolidieren und Investieren Auf der Grundlage der Eckwerte des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2015 und des Finanzplans bis zum Jahr 2018 ergibt sich folgendes Bild: 2. RegE 2014

Eckwerte 2015

Finanzplan 2016

2017

2018

- in Mrd. Euro Ausgaben Veränderung ggü. Vorjahr in %

298,5

299,7

309,7

318,8

327,2

-3,0

+0,4

+3,3

+2,9

+2,6

jahresdurchschnittliche Veränderung 2014 bis 2018 in %

2,3

Einnahmen

298,5

299,7

309,7

318,8

327,2

Steuereinnahmen

268,9

278,5

293,2

300,7

311,6

Nettokreditaufnahme

6,5

0

0

0

0

struktureller Überschuss in % des BIP nachrichtlich: Investitionen (bereinigt um die Zahlungen an den ESM) Zum Vergleich: Investitionen im geltenden Finanzplan (ohne ESM)

0,07

0,03

0,04

0,01

0,01

25,8

26,4

27,1

27,6

27,0

25,3

25,2

24,9

24,7

Differenzen durch Rundung möglich

Grundlage der Eckwerte ist der geltende Finanzplan, den das Bundeskabinett im Sommer 2013 verabschiedet hat. Unter Auflösung der darin bestehenden Spielräume setzt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode genannten prioritären Maßnahmen ohne finanzielle Abstriche um. So steigen beispielsweise die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur in den kommenden Jahren um 5 Mrd. Euro an. Auch die Programmmittel für die Städtebauförderung werden deutlich erhöht. Für die Entwicklungszusammenarbeit werden zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 2 Mrd. Euro bereitgestellt. Darüber hinaus entlastet der Bund die Kommunen ab dem Jahr 2015 im Bereich der „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ um eine Mrd. Euro jährlich. Da bislang keine Verständigung über die Entlastung der Länder und Gemeinden in Höhe von 6 Mrd. Euro – damit diese ihre Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen besser bewältigen können –

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sowie hinsichtlich der 3 Mrd. Euro für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulpakt, Pakt für Forschung und Innovation und Exzellenzinitiative erzielt wurde, wird für diese Bereiche im Einzelplan 60 eine zentrale Vorsorge veranschlagt. Diese wird im weiteren regierungsinternen Aufstellungsverfahren aufgelöst, wenn es eine endgültige Verständigung darüber gibt, für welche konkreten Maßnahmen diese Mittel eingesetzt werden sollen. An der Entwicklung der Investitionsausgaben im Vergleich zum geltenden Finanzplan lässt sich die im Koalitionsvertrag vereinbarte Schwerpunktsetzung auf wachstumsorientierte Investitionen bereits deutlich erkennen: Auszug aus dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode „Deutschlands Zukunft gestalten“ Prioritäre Maßnahmen (S. 88/89) … „Die Koalition aus CDU, CSU und SPD setzt folgende finanziellen Prioritäten für die laufende Legislaturperiode, die nicht unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen: 

Die Gemeinden, Städte und Landkreise in Deutschland sollen weiter finanziell entlastet werden. Im Jahr 2014 erfolgt ohnehin die letzte Stufe der Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund und damit eine Entlastung der Kommunen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro. Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von 5 Mrd. Euro jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes beginnen wir mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von 1 Mrd. Euro pro Jahr.



Die Länder und Gemeinden stehen vor großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen. Damit sie diese Aufgaben besser bewältigen können, werden die Länder in der laufenden Legislaturperiode in Höhe von 6 Mrd. Euro entlastet. Sollten die veranschlagten Mittel für die Kinderbetreuung für den Aufwuchs nicht ausreichen, werden sie entsprechend des erkennbaren Bedarfs aufgestockt.



Für die dringend notwendigen Investitionen in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur werden insgesamt 5 Mrd. Euro zusätzlich mobilisiert.



Für die Städtebauförderung stellen wir insgesamt 600 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung, um auf 700 Mio. Euro pro Jahr zu kommen.



Wir wollen Deutschland weiter auf einem Finanzierungspfad zum „0,7-Prozent-Ziel“ der Mittel der Entwicklungszusammenarbeit am BIP (ODA-Quote) führen und stellen deshalb in der Legislaturperiode 2 Mrd. Euro bereit.

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Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung erhöht sich gegenüber den Planungen um 2 Mrd. Euro in dieser Legislaturperiode.



Der Mitteleinsatz für die Eingliederung Arbeitssuchender wird um 1,4 Mrd. Euro angehoben.



Der Bund finanziert außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, den Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative weiter. Den Aufwuchs für die außeruniversitäre Forschung finanziert der Bund in Zukunft allein. Dazu stehen 3 Mrd. Euro zur Verfügung.“

…. Neben der Umsetzung der prioritären Maßnahmen werden mit den Eckwerten feststehende Veränderungen abgebildet, die sich aus einer - auf Basis des Jahreswirtschaftsberichtes 2014 - aktualisierten Prognose der mittelfristigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ergeben. Dies betrifft zum Beispiel das Arbeitslosengeld II, bei dem mit einem Mehrbedarf von 1,3 bis 1,4 Mrd. Euro jährlich gerechnet wird. Ebenfalls berücksichtigt werden notwendige Ansatzveränderungen bei nicht konjunkturabhängigen gesetzlichen Leistungen - so trägt beispielsweise die Mittelaufstockung für das Elterngeld der Dynamik der Einkommenswicklung sowie der gestiegenen Inanspruchnahme durch die Väter Rechnung. Die bereits im geltenden Finanzplan vorgesehene Globale Minderausgabe „Betreuungsgeld“ wurde für die Eckwerte unverändert übernommen. Nach der vollständigen Umsetzung des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013 wird sie neu berechnet werden. Die sich dann ergebenden Beträge werden die Ressorts spätestens bis zum 13. Juni 2014 für das Jahr 2015 titelscharf auflösen. Entlastungen ergeben sich aus der prognostizierten positiven Entwicklung der Steuereinnahmen, die auch durch die interne Steuerschätzung im Januar 2014 nochmals bestätigt wurde. Dadurch ist es auch vertretbar, die in der Finanzplanung ausgewiesenen Überschüsse für 2015 und 2016 zur Finanzierung der prioritären Maßnahmen heranzuziehen und die als weitere Reserve veranschlagten globalen Mindereinnahmen aufzulösen. Darüber hinaus erlaubt die günstige Entwicklung des Gesundheitsfonds eine Absenkung des Bundeszuschusses im Jahr 2015 um 2,5 Mrd. Euro. II.

Wesentliche Politikbereiche Mit dem vorliegenden Eckwertebeschluss setzt die Bundesregierung nicht nur ihren Konsolidierungskurs konsequent fort, sondern stärkt zugleich eine stabilitäts- und wachstumsorientierte Entwicklung. Detaillierte Übersichten zu den Einzelplanpla-

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fonds und zu weiteren wesentlichen Einzelfallregelungen sind in der Anlage 4 aufgeführt. Der Zukunftsbereich Bildung und Forschung bleibt weiterhin ein Schwerpunkt der Politik der Bundesregierung. Da bislang keine Verständigung über die Entlastung der Länder und Gemeinden in Höhe von 6 Mrd. Euro – damit diese ihre Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen besser bewältigen können – sowie hinsichtlich der 3 Mrd. Euro für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulpakt, Pakt für Forschung und Innovation und Exzellenzinitiative erzielt wurde, werden die hierfür vorgesehenen Mittel zunächst nicht in den Eckwerten der Einzelpläne, sondern global im Einzelplan 60 berücksichtigt. Der Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird auf dieser Grundlage mit knapp 14 Mrd. Euro fortgeschrieben. Die direkten deutschen Aufwendungen für die Entwicklungszusammenarbeit wurden in den vergangenen Jahren erheblich gesteigert. Nach der OECD-Statistik hat Deutschland im Jahr 2012 insgesamt rund 12,9 Mrd. US-Dollar an öffentlichen Mitteln für diesen Bereich aufgewandt. Absolut gemessen lag Deutschland hinter den USA (rund 30,7 Mrd. US-Dollar) und Großbritannien (rund 13,9 Mrd. US-Dollar) an dritter Stelle der Gebernationen, preis- und wechselkursbereinigt sogar an zweiter Stelle. Eine prioritäre Maßnahme des Koalitionsvertrages ist die Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit um 2 Mrd. Euro in dieser Legislaturperiode. Mit einem stufenweisen Aufwuchs der ODA-Mittel (nach 200 Mio. Euro im Jahr 2014 nun 400 Mio. Euro im Jahr 2015 und jeweils 700 Mio. Euro ab dem Jahr 2016) setzt die Bundesregierung diese Schwerpunktsetzung um. Der Großteil der zusätzlichen ODA-Mittel des Jahres 2015 entfällt mit knapp 320 Mio. Euro auf den Einzelplan des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Die Ausgaben des BMZ können damit im kommenden Jahr auf dem hohen Niveau von über 6,4 Mrd. Euro stabilisiert werden. Zu den gesamten direkten staatlichen Aufwendungen für Entwicklungszusammenarbeit tragen neben dem Bund unter anderem auch die Länder und Kommunen bei. Das Auswärtige Amt erhält von den zusätzlichen ODA-Mitteln im Jahr 2015 48 Mio. Euro sowie gegenüber der ursprünglichen Finanzplanung weitere ODArelevante Haushaltsmittel in Höhe von 87 Mio. Euro insbesondere für die Afghanistanhilfe, für Syrien und die Transformationspartnerschaften Nordafrika/Nahost. Für den Einzelplan des Bundesministeriums des Innern sieht der Eckwertebeschluss Ausgaben in Höhe von 5,6 Mrd. Euro vor. Schwerpunkte sind die Innere Sicherheit (insbesondere Bundespolizei), die Bekämpfung des Rechtsextremismus sowie Maßnahmen im IT-Bereich.

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Die Eckwerte für den Verteidigungshaushalt liegen über dem geltenden Finanzplan. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass ab dem Jahr 2015 Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz aus dem Einzelplan 11 in den Einzelplan 14 verlagert werden. Zum anderen wird damit aufgetretenen Verzögerungen bei Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr ab dem Jahr 2016 Rechnung getragen. Der Abbau von Zivilpersonal im Rahmen der Umsetzung der Strukturreform der Bundeswehr wird weiterhin durch die Veranschlagung von Ausgaben außerhalb des Einzelplans unterstützt. Unter Berücksichtigung der Verlagerung von Ausgaben für erneuerbare Energien zum Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und der Übernahme der Zuständigkeiten für die Wahrnehmung der Aufgaben für Bau und Stadtentwicklung beträgt der Plafond des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Jahr 2015 rund 3,88 Mrd. Euro. Der Politikschwerpunkt internationaler Klimaschutz wurde 2015 mit 15,53 Mio. Euro und in den Finanzplanjahren jeweils mit 27,18 Mio. Euro bei der Aufteilung der Mittel für prioritäre Maßnahmen im Rahmen von ODA-Ausgaben berücksichtigt. Im Bereich Endlagerung radioaktiver Abfälle wird das Moratorium bei Gorleben haushaltsneutral berücksichtigt (um 36 Mio. Euro geringere Ausgaben und Einnahmen). Für die Stilllegung der Asse werden 10 Mio. Euro mehr bereitgestellt. Im Schwerpunkt Naturschutz werden die Ausgaben fortgeschrieben. Im Bereich Bauwesen werden für die als Finanzhilfen an die Länder gewährten Mittel der Städtebauförderung zusätzliche Ausgaben im Umfang von rund 83 Mio. Euro in 2015 bzw. rund 967 Mio. Euro im Zeitraum bis einschließlich 2018 bereitgestellt. Zusammen mit entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen wird damit ein jährliches Programmvolumen von 700 Mio. Euro sichergestellt (Prioritäre Maßnahme des Koalitionsvertrages). Durch die für die Kofinanzierung des ESF-Bundesprogramms „Soziale Stadt - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ im Finanzplanzeitraum vorgesehenen Mittel wird die weitere Beteiligung Deutschlands an der II. Förderperiode (2014 bis 2020) gewährleistet. Zudem erfolgt eine bedarfsgerechte Berücksichtigung der erforderlichen Mittel für die Baumaßnahmen des Bundes in Berlin.

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Ein zentrales innenpolitisches Vorhaben der Bundesregierung ist die Energiewende. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat hierfür die Zuständigkeit erhalten. Deshalb wurden die entsprechenden Aufgabenbereiche und Haushaltsmittel in den Einzelplan 09 umgesetzt. Das Ausgabevolumen des Einzelplans beträgt für das Jahr 2015 rund 7,1 Mrd. Euro. Die Ausgabensteigerung um rund 1,1 Mrd. Euro gegenüber dem geltenden Finanzplan resultiert im Wesentlichen aus der vorgenannten Übertragung von Zuständigkeiten infolge des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013. Gegenüber dem bisherigen Finanzplan werden zudem die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ab 2015 um 31 Mio. Euro auf jährlich 600 Mio. Euro erhöht. Die Steinkohlehilfen werden einmalig in 2016 um 150 Mio. Euro erhöht, um damit den deutlich gesunkenen Weltmarktpreisen und den abnehmenden Fördermengen Rechnung zu tragen. Im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ergeben sich wesentliche Änderungen des Einzelplans im Vergleich zur bisherigen Finanzplanung einerseits aus dem geänderten Ressortzuschnitt, der sich bereits im zweiten Regierungsentwurf für das Jahr 2014 niederschlägt. Zum anderen ergibt sich eine wesentliche Veränderung des Einzelplanvolumens aus der im Koalitionsvertrag vereinbarten Aufstockung der Verkehrsinvestitionen um 5 Mrd. Euro für diese Legislaturperiode. Nachdem im Jahr 2014 bereits 505 Mio. Euro vorgesehen sind, werden die verbleibenden 4,495 Mrd. Euro - wie im Anhang zur Kabinettvorlage dargestellt - auf die Jahre 2015 bis 2017 verteilt. Für 2018 werden zur Fortführung zusätzlicher Investitionen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur insgesamt 1,65 Mrd. Euro zusätzlich gegenüber den bisherigen Planungen bereitgestellt. Dadurch können die klassischen Verkehrsinvestition (Straße, Schiene, Wasserstraße, Kombinierter Verkehr) deutlich erhöht werden. Sie steigen von rund 10,5 Mrd. Euro 2014 auf rund 11,0 Mrd. Euro im Jahr 2015; für 2016 sind rund 11,6 Mrd. Euro und für 2017 rund 12,1 Mrd. Euro vorgesehen. Zur Gewährleistung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, nicht verbrauchte Investitionsmittel des Verkehrsbereichs überjährig und ungekürzt zur Verfügung zu stellen, soll die bereits für 2014 vorgesehene Regelung fortgelten, die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei den investiven Ausgaben in den Bereichen Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahn im Gesamthaushalt zu decken. Nach wie vor der größte Ausgabenblock im Bundeshaushalt werden auch im Jahr 2015 mit rund 85 Mrd. Euro die Leistungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung sein. Gegenüber der bisherigen Finanzplanung erhöhen sie sich nochmals um rund 307 Mio. Euro. Dabei wird die Entwicklung der Ausgaben durch die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages beeinflusst, die zur Finanzierung der aktuellen Reformvorhaben im Bereich der Rentenversicherung eine Festschreibung des allgemeinen Beitragssatzes zur Rentenversicherung auf 18,9 Prozent vorsehen.

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Darüber hinaus berücksichtigen die entsprechenden Eckwerte neben den gesamtwirtschaftlichen Eckwerten des Jahreswirtschaftsberichts 2014, den Ergebnissen der internen Februar-Steuerschätzung und der Februar-Rentenschätzung außerdem die noch bis zum Finanzplanjahr 2016 laufende vorübergehende Kürzung des Bundeszuschusses an die allgemeine Rentenversicherung sowie den für das Jahr 2016 erwarteten Eintritt der Defizithaftung des Bundes für die Ausfinanzierung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister. Ab 2014 erstattet der Bund den Kommunen im Bereich der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ die Nettoausgaben des laufenden Kalenderjahres vollständig. Dadurch werden diese im Jahre 2015 um rund 5,9 Mrd. Euro entlastet. Nachdem der Bund die Kommunen im Jahr 2014 in Höhe von 1,1 Mrd. Euro durch die letzte Stufe der Übernahme (Erstattung 100 Prozent) der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ finanziell entlastet hat, erfolgt ab dem Jahr 2015 eine weitere Entlastung in Höhe von anfänglich 1 Mrd. Euro pro Jahr. Diese Entlastung soll zunächst vorübergehend im Wege einer Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer vorgenommen werden, ehe die Kommunen letztlich im Rahmen der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes jährlich im Umfang von bis zu 5 Mrd. Euro bei ihren Ausgaben im Bereich der „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ entlastet werden sollen. Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben beläuft sich im Jahr 2015 auf 11,5 Mrd. Euro. Im Finanzplanjahr 2016 beträgt er 14 Mrd. Euro und ab dem Jahr 2017 14,5 Mrd. Euro jährlich. Der Bundeszuschuss liegt damit im Jahr 2015 um 2,5 Mrd. Euro unter dem bislang geltenden Finanzplan, in den Finanzplanjahren 2017 und 2018 jeweils um 0,5 Mrd. Euro darüber. Angesichts der Rücklagen des Gesundheitsfonds ist diese Anpassung möglich, ohne dass hierdurch die Zahlungsverpflichtungen des Gesundheitsfonds im Finanzplanungszeitraum beeinträchtigt werden. Diese Maßnahme führt damit zu keinen zusätzlichen Belastungen der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen erheben den kassenindividuellen Zusatzbeitrag künftig als prozentualen Satz vom beitragspflichtigen Einkommen. Somit entfällt die Notwendigkeit eines steuerfinanzierten Sozialausgleichs. Der hierfür in den Finanzplanjahren ab 2015 pauschal als Vorsorge vorgehaltene Betrag von jährlich 0,7 Mrd. Euro wird daher nicht mehr benötigt, was zu einer entsprechenden Entlastung gegenüber dem bislang geltenden Finanzplan führt. Für die nächsten Jahre wird weiterhin eine gute Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung erwartet. Die Zahl der Arbeitslosen wird aktuell höher eingeschätzt als im bisherigen Finanzplan zugrunde gelegt, der für diesen Bereich auf der Frühjahrprognose des vergangenen Jahres beruht. Gegenüber dem Jahr 2013 wird die

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Arbeitslosigkeit aber weiter abnehmen. Auch die Erwerbstätigkeit wird sich voraussichtlich weiter positiv entwickeln. Diese Arbeitsmarktentwicklung hat folgende Auswirkungen auf den Bundeshaushalt: Die passiven Leistungen beim Arbeitslosengeld II und bei der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung steigen im Jahr 2015 gegenüber dem geltenden Finanzplan um 1,6 Mrd. Euro in der Summe auf 23,8 Mrd. Euro. Im weiteren Finanzplanzeitraum wachsen sie - unter Berücksichtigung von im Jahr 2010 im Rahmen des Zukunftspaketes beschlossenen Effizienzverbesserungen und von Regelbedarfsanpassungen - moderat auf 24,4 Mrd. Euro im Jahr 2018 an. Die veranschlagten Eingliederungs- und Verwaltungsausgaben in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bleiben im Finanzplanungszeitraum verstetigt - auf dem 2013 erreichten Niveau von knapp 8 Mrd. Euro. In Umsetzung des Koalitionsvertrages können bis zum Jahr 2017 Ausgabereste in Höhe von bis zu 1,4 Mrd. Euro bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zu Lasten aller Einzelpläne in Anspruch genommen werden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verfügte Ende des Jahres 2013 über eine allgemeine Rücklage von 2,4 Mrd. Euro. In den Jahren 2014 bis 2018 wird die BA bei der von der Bundesregierung erwarteten stabilen Entwicklung des Arbeitsmarktes Überschüsse erzielen. Im Bereich der Arbeitslosenversicherung beträgt der Beitragssatz weiterhin 3,0 Prozent. Der Einzelplan des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) steigt im Jahr 2015 gegenüber dem geltenden Finanzplan 2015 um 233 Mio. Euro auf rund 8,38 Mrd. Euro. Wesentlicher Grund ist der um 240 Mio. Euro gestiegene Bedarf bei den Ausgaben für das Elterngeld. Dies beruht zum einen auf der Einkommensentwicklung und der gestiegenen Väterbeteiligung. Zum anderen ist auch eine notwendige Änderung des Elterngeldrechts im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundessozialgerichts zum Elterngeld bei Mehrlingsgeburten bereits berücksichtigt. Die Dynamik der Ausgaben für das Elterngeld steigt kontinuierlich über den gesamten Finanzplanzeitraum. Durch das Vorziehen von Ausgaben aus den Jahren 2015 und 2016 in das Jahr 2014 wurde die Liquidität der Fonds für Opfer der Heimerziehung gewährleistet. Dieser Schritt erfolgte unabhängig von einer neuen Vereinbarung zum Volumen des Fonds für Opfer der Heimerziehung Ost zwischen Bund und neuen Ländern. Sich daraus ergebender Mehrbedarf kann innerhalb des Einzelplans des BMFSFJ sichergestellt werden. Im Übrigen werden die Ausgaben für die gesetzlichen Leistungen für Familien, die Kinder und Jugendpolitik und die Stärkung der Zivilgesellschaft auf hohem Niveau fortgeführt.

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Der Eckwertebeschluss sieht für den Etat des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für das Jahr 2015 Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 5,3 Mrd. Euro vor. Die Auswirkungen der Übertragung der Zuständigkeit für Verbraucherpolitik aus dem Geschäftsbereich des BMEL an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sind hierbei berücksichtigt. Den Schwerpunkt im Einzelplan bilden unverändert die Zuschüsse des Bundes zum eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystem, für das Aufwendungen in Höhe von rund 3,6 Mrd. Euro bereitgestellt werden.

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) behält mit einer Ausstattung an Bundesmitteln von effektiv 600 Mio. Euro im Jahr 2015 ihren Stellenwert als zentrales förderpolitisches Instrument für die Agrarwirtschaft, den Küstenschutz und die ländlichen Räume.

III.

Entwicklung der Steuereinnahmen Zur Vorbereitung des Eckwertebeschlusses hat das Bundesministerium der Finanzen für die Jahre 2015 bis 2018 eine Aktualisierung der mittelfristigen Steuerschätzung aus dem November 2013 vorgenommen. Diese Aktualisierung basiert auf der gesamtwirtschaftlichen Mittelfristprojektion der Bundesregierung, die im Zusammenhang mit dem Jahreswirtschaftsbericht 2014 erstellt wurde. In Kapitel 6001 wird die Titelgruppe 01, in der die steuerlichen Maßnahmen der Bundesregierung dargestellt werden, vollständig aufgelöst.

IV.

Frühjahrsprojektion, Steuerschätzung, Änderungen der Berechnungsgrundlagen Die Ergebnisse der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung und des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ sowie der Rentenschätzung Anfang Mai 2014 können zu haushaltsrelevanten Veränderungen führen. Im weiteren Haushaltsaufstellungsverfahren werden solche Veränderungen eins zu eins in den betroffenen Einzelplänen berücksichtigt. Gleiches gilt sowohl für die im Eckwertebeschluss aufgeführten Ansätze für gesetzliche Leistungen als auch für dort genannte rechtliche Verpflichtungen, sofern sich zwischenzeitlich Änderungen der Berechnungsgrundlagen ergeben sollten. Mithin geben die Einzelplanplafonds den Bundesministerien für die anstehenden Haushaltsverhandlungen die notwendige Planungssicherheit.

V.

Verfassungsorgane und Bundesrechnungshof Aufgrund der in § 28 Absatz 3 Bundeshaushaltsordnung angelegten Sonderstellung der Verfassungsorgane und des Bundesrechnungshofes werden die Einzelpläne dieser Institutionen im Eckwertebeschluss - nachrichtlich - mit ihren jeweiligen Finanzplanansätzen berücksichtigt. Im zweiten Teil des regierungsinternen Aufstellungsver-

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fahrens wird das Bundesministerium der Finanzen mit den Verfassungsorganen sowie dem Bundesrechnungshof Haushaltsverhandlungen aufnehmen. Sofern sich in der Folge bei diesen Einzelplanplafonds Veränderungen gegenüber dem Finanzplan ergeben sollten, werden diese im weiteren Verfahren nachvollzogen. D. Einheitliches Liegenschaftsmanagement Die Ausgaben im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement sind im Bundeshaushalt 2015 und im Finanzplan bis 2018 bedarfsgerecht zu veranschlagen. Soweit dies bei der Festlegung der Einzelplanplafonds noch nicht möglich gewesen ist, können die Ansätze (insbesondere Mietzahlungen an die Bundesanstalt, Bauunterhalt, Bewirtschaftungskosten, Personalausgaben, Abführung der Bundesanstalt an den Bundeshaushalt) im weiteren Haushaltsaufstellungsverfahren - Plafond verändernd angepasst werden. E. Personal und Verwaltung Auch für die Haushaltsaufstellung 2015 beabsichtigt BMF, auf die pauschale gesetzliche Stellenkürzung zu verzichten. Ebenso wie in den Vorjahren gilt, dass die bereits erreichten Erfolge beim Stellenabbau nicht gefährdet werden dürfen. Neue Planstellen und Stellen werden daher nur unter Anlegung eines äußerst strengen und restriktiven Maßstabs bewilligt. Sie müssen grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan kompensiert werden. Im Haushalt 2015 ist darüber hinaus die Streichung von Haushaltsvermerken an solchen Planstellen und Stellen, die für Überhangpersonal von Bundesbehörden ausgebracht wurden, und auf denen infolge Versetzung Überhangpersonal geführt wird, vorgesehen. Durch die Streichung wird den betroffenen Ressorts die Personalbewirtschaftung erleichtert und zudem ein zusätzlicher Anreiz zur Übernahme von Überhangpersonal geschaffen. BMF beabsichtigt, zur Deckung von benötigtem IT-Fachpersonal im Haushaltsgesetz 2015 eine Ermächtigung vorzusehen, für IT-Beamtinnen und -beamte im Überhang der Postnachfolgeunternehmen 300 Planstellen mit datierten kw-Vermerken ausbringen zu können. F. Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ Europäisches Parlament und Rat haben im Dezember 2013 die Änderung der Richtlinie 2003/897/EG zur zeitweiligen Herausnahme von insgesamt 900 Mio. CO2-Zertifikaten aus dem europäischen Markt in der dritten Handelsperiode beschlossen. Die pro rata Kürzung der Auktionsmengen wird erstmalig Ende März 2014 einsetzen. Insoweit ist noch nicht hinreichend verlässlich einschätzbar, wie sich die Zertifikatepreise am Markt entwickeln werden. Die Bundesregierung hat daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt darauf verzichtet, detaillierte Eckwerte für den Wirtschaftsplan des „Energie- und Klimafonds“ (EKF) für die Haushaltsjahre 2015 - 2018 abzubilden.

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Soweit der bereits im geltenden Finanzplan zum Bundeshaushalt angelegte Bundeszuschuss in Höhe von jährlich bis zu 650 Mio. Euro und die Einnahmen aus dem Zertifikatehandel - unter den neuen Marktbedingungen - insgesamt ausreichen, um den EKF mittelfristig auf eine solide Finanzierungsgrundlage zu stellen, soll die für das Haushaltsjahr 2014 im § 12 Abs. 8 Haushaltsgesetz 2014 getroffene Regelung zur Vereinnahmung des Bundeszuschusses im Sondervermögen im Wege der Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ verstetigt werden. (vgl. hierzu Beschlussvorschlag Nr. 9).

Eckwerte Der Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018 Gesamtübersicht 2. RegE 2014

Eckwerte 2015

2

3

Finanzplan (Eckwerte) 2016

2017

2018

5

6

Mrd. € 1

I.

II.

4

Ausgaben ...........................................

298,5

299,7

309,7

318,8

327,2

Veränderung ggü. Vorjahr in Prozent ..

-3,0

+0,4

+3,3

+2,9

+2,6

Einnahmen .........................................

298,5

299,7

309,7

318,8

327,2

Steuereinnahmen ................................

268,9

278,5

293,2

300,7

311,6

Nettokreditaufnahme ...........................

6,5

-

-

-

-

30,1

26,4

27,1

27,6

27,0

nachrichtlich: Ausgaben für Investitionen .................. Differenzen durch Rundung möglich

Eckwerte Bundeshaushalt 2015 Einzelplanübersicht Einnahmen

Einzelpläne

2. RegE 2014

1

2

Eckwerte 2015 Mio. €

01 02

Bundespräsident und Bundespräsidialamt Deutscher Bundestag 1)

1)

1)

Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent

3

4

...........................

0,19

0,19

-

...........................................................

1,83

1,80

-1,2

03

Bundesrat

.............................................................................

0,07

0,10

+31,5

04

Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt ................................

3,17

3,17

-

05

Auswärtiges Amt .....................................................................

145,22

145,22

-

06

Bundesministerium des Innern ...............................................

405,92

380,93

-6,2

07

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ......

464,84

469,33

+1,0

08

Bundesministerium der Finanzen ...........................................

1 038,69

341,54

-67,1

09

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie .......................

427,08

453,91

+6,3

10

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ...........

120,49

85,49

-29,0

11

Bundesministerium für Arbeit und Soziales ............................

1 863,26

1 897,95

+1,9

12

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur .......

5 200,37

5 317,80

+2,3

14

Bundesministerium der Verteidigung ......................................

292,05

292,01

-

15

Bundesministerium für Gesundheit .........................................

99,55

101,78

+2,2

16

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ....................................................................

764,75

712,06

-6,9

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ....................................................................................

68,45

68,43

-

...................................................

0,04

0,04

-

20

Bundesrechnungshof ............................................................

0,34

0,34

-

23

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung .............................................................................

566,03

566,17

-

30

Bundesministerium für Bildung und Forschung ......................

89,43

74,63

-16,5

32

Bundesschuld .........................................................................

7 748,77

1 170,36

-84,9

60

Allgemeine Finanzverwaltung .................................................

279 199,48

287 652,92

+3,0

Insgesamt

298 500,00

299 736,15

17 19

Bundesverfassungsgericht

1)

1)

Differenzen durch Rundung möglich 1)

Einzelpläne 01, 02, 03, 19 und 20 sind nicht Gegenstand des Eckwertebeschlusses; es erfolgt in Spalte 3 nachrichtlich der Ausweis des geltenden Finanzplanansatzes.

Eckwerte Bundeshaushalt 2015 Einzelplanübersicht Ausgaben

Einzelpläne

2. RegE 2014

1

2

Eckwerte 2015 Mio. €

01 02

Bundespräsident und Bundespräsidialamt Deutscher Bundestag 1)

1)

1)

Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent

3

4

...........................

33,11

33,26

+0,5

...........................................................

748,63

770,57

+2,9

03

Bundesrat

.............................................................................

23,00

24,75

+7,6

04

Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt ................................

1 997,13

2 098,53

+5,1

05

Auswärtiges Amt .....................................................................

3 633,46

3 383,33

-6,9

06

Bundesministerium des Innern ...............................................

5 770,90

5 667,92

-1,8

07

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ......

641,27

650,08

+1,4

08

Bundesministerium der Finanzen ...........................................

5 188,28

5 337,46

+2,9

09

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie .......................

7 407,11

7 062,69

-4,6

10

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ...........

5 310,20

5 310,75

-

11

Bundesministerium für Arbeit und Soziales ............................

122 318,26

124 849,90

+2,1

12

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur .......

22 783,26

23 229,08

+2,0

14

Bundesministerium der Verteidigung ......................................

32 835,68

32 254,93

-1,8

15

Bundesministerium für Gesundheit .........................................

11 054,65

12 053,27

+9,0

16

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ....................................................................

3 646,84

3 876,57

+6,3

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ....................................................................................

7 959,56

8 383,10

+5,3

...................................................

46,07

28,89

-37,3

20

Bundesrechnungshof ............................................................

135,99

137,68

+1,2

23

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung .............................................................................

6 443,84

6 445,47

-

30

Bundesministerium für Bildung und Forschung ......................

13 967,90

13 954,21

-0,1

32

Bundesschuld .........................................................................

30 073,67

29 913,00

-0,5

60

Allgemeine Finanzverwaltung .................................................

16 481,21

14 270,72

-13,4

298 500,00

299 736,15

17 19

Bundesverfassungsgericht

1)

1)

Insgesamt Differenzen durch Rundung möglich 1)

Einzelpläne 01, 02, 03, 19 und 20 sind nicht Gegenstand des Eckwertebeschlusses; es erfolgt in Spalte 3 nachrichtlich der Ausweis des geltenden Finanzplanansatzes.

Eckwerte Bundeshaushalt 2015 und Finanzplan 2014 bis 2018 Einnahmen 2. RegE 2014

2015

Einzelpläne 1

2

3

2016

2017

2018

5

6

Plafond Mio. €

01 02

1)

Bundespräsident und Bundespräsidialamt ......... 1)

Deutscher Bundestag ......................................... 1)

4

0,19

0,19

0,19

0,19

0,19

1,83

1,80

1,80

1,80

1,80

03

Bundesrat ...........................................................

0,07

0,10

0,07

0,10

0,10

04

Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt .............

3,17

3,17

3,17

3,17

3,17

05

Auswärtiges Amt ..................................................

145,22

145,22

145,22

145,22

145,22

06

Bundesministerium des Innern .............................

405,92

380,93

371,93

371,93

371,93

07

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ...............................................

464,84

469,33

469,83

469,83

469,83

08

Bundesministerium der Finanzen .........................

1 038,69

341,54

332,74

301,24

286,24

09

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie .....

427,08

453,91

394,12

389,32

389,32

10

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ......................................................

120,49

85,49

60,36

60,20

60,20

11

Bundesministerium für Arbeit und Soziales ..........

1 863,26

1 897,95

1 942,88

1 977,82

2 022,76

12

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ..........................................................

5 200,37

5 317,80

5 322,40

5 326,60

5 334,80

14

Bundesministerium der Verteidigung ....................

292,05

292,01

291,97

291,93

291,93

15

Bundesministerium für Gesundheit ......................

99,55

101,78

104,51

104,51

104,13

16

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ..............

764,75

712,06

664,65

650,36

650,36

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ...........................................................

68,45

68,43

68,43

68,43

68,43

0,04

0,04

0,04

0,04

0,04

17 19

1)

Bundesverfassungsgericht ................................. 1)

20

Bundesrechnungshof

.........................................

0,34

0,34

0,34

0,34

0,34

23

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung .......................

566,03

566,17

562,18

657,40

661,03

30

Bundesministerium für Bildung und Forschung ....

89,43

74,63

63,93

53,93

53,93

32

Bundesschuld .......................................................

7 748,77

1 170,36

1 098,76

1 083,19

1 090,27

60

Allgemeine Finanzverwaltung ...............................

279 199,48

287 652,92

297 820,51

306 821,99

315 151,83

Insgesamt

298 500,00

299 736,15

309 720,00

318 779,52

327 157,84

Differenzen durch Rundung möglich 1)

Einzelpläne 01, 02, 03, 19 und 20 sind nicht Gegenstand des Eckwertebeschlusses; es erfolgt in den Spalten 3 bis 6 nachrichtlich der Ausweis des geltenden Finanzplanansatzes.

Eckwerte Bundeshaushalt 2015 und Finanzplan 2014 bis 2018 Ausgaben 2. RegE 2014

2015

Einzelpläne 1

2

3

2016

2017

2018

5

6

Plafond Mio. €

01 02

Bundespräsident und Bundespräsidialamt Deutscher Bundestag 1)

1)

1)

4

........

33,11

33,26

33,76

34,63

34,63

........................................

748,63

770,57

761,97

767,28

767,28

03

Bundesrat

..........................................................

23,00

24,75

24,17

24,58

24,58

04

Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt .............

1 997,13

2 098,53

2 111,99

2 077,96

2 069,83

05

Auswärtiges Amt ..................................................

3 633,46

3 383,33

3 600,39

3 434,08

3 306,14

06

Bundesministerium des Innern ............................

5 770,90

5 667,92

5 721,92

5 695,65

5 695,65

07

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ...............................................

641,27

650,08

641,63

641,38

641,12

08

Bundesministerium der Finanzen ........................

5 188,28

5 337,46

5 325,01

5 290,49

5 266,69

09

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ....

7 407,11

7 062,69

7 047,67

6 695,98

6 600,68

10

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ......................................................

5 310,20

5 310,75

5 345,18

5 387,15

5 398,15

11

Bundesministerium für Arbeit und Soziales .........

122 318,26

124 849,90

127 646,57

132 284,98

140 321,26

12

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ..........................................................

22 783,26

23 229,08

23 572,14

24 144,54

23 673,82

14

Bundesministerium der Verteidigung ...................

32 835,68

32 254,93

32 333,74

32 533,83

32 633,83

15

Bundesministerium für Gesundheit ......................

11 054,65

12 053,27

14 565,21

15 082,84

15 091,16

16

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit .............

3 646,84

3 876,57

3 820,05

3 856,49

3 782,72

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ..........................................................

7 959,56

8 383,10

8 592,85

8 722,35

8 867,35

................................

46,07

28,89

28,60

28,90

28,90

20

Bundesrechnungshof .........................................

135,99

137,68

139,43

141,83

141,83

23

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung .......................

6 443,84

6 445,47

6 683,18

6 683,18

6 682,19

30

Bundesministerium für Bildung und Forschung ...

13 967,90

13 954,21

13 655,02

13 537,53

13 537,53

32

Bundesschuld ......................................................

30 073,67

29 913,00

32 187,61

34 188,29

37 419,19

60

Allgemeine Finanzverwaltung ..............................

16 481,21

14 270,72

15 881,92

17 525,59

15 173,32

298 500,00

299 736,15

309 720,00

318 779,52

327 157,84

17 19

Bundesverfassungsgericht

1)

1)

Insgesamt Differenzen durch Rundung möglich 1)

Einzelpläne 01, 02, 03, 19 und 20 sind nicht Gegenstand des Eckwertebeschlusses; es erfolgt in den Spalten 3 bis 6 nachrichtlich der Ausweis des geltenden Finanzplanansatzes.