Ausbau der erneuerbaren Energien steuern & Ausbau-Kosten ... - EnBW

01.08.2014 - (Erneuerbare- Energien-Gesetz). Ausbau der erneuerbaren Energien steuern &. Ausbau-Kosten senken. ZIEL DES EEG. PUNKT 1: 2050. 80%.
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EEG 2014 (Erneuerbare- Energien-Gesetz)

ZIEL DES EEG

Novelle 2014

40-45%

55-60%

2025

2035

80%

des Energiemixes sollen bis 2050 aus erneuerbaren Energien erzeugt werden.

Novelle 2012

65%

50%

35%

2040

2030

2020

2050

PUNKT 1:

Ausbau der erneuerbaren Energien steuern & Ausbau-Kosten senken Im neuen EEG sind erstmals Ausbaupfade für die jeweiligen Erzeugungsarten vorgegeben. Damit diese Vorgaben eingehalten werden, sinken oder steigen die Fördersätze bei Verlassen des festgelegten Ausbaukorridors.

AUSBAUPFAD

2.500 MW/Jahr bis 2020: 6.500 MW bis 2030:15.000 MW

100 MW / Jahr OFFSHORE

ONSHORE

PHOTOVOLTAIK

BIOGAS

2.500 MW/Jahr zzgl. Repowering Durchschnittliche Vergütung für Anlagenbetreiber von erneuerbaren Energien (EE)

Stauchungsmodell verlängert bis 31.12.2019 Auswahl zweier Fördermodelle:

Aktuell: 17

15,4 ct/kWh für 12 Jahre

ct/kWh

19,4 ct/kWh für 8 Jahre nach Fristablauf: 3,9ct/kWh

Ziel: 12

ct/kWh

PUNKT 2:

Verteilung der Förderkosten Die „Besondere Ausgleichsregelung“ befreite bisher Teile der Industrie sowie Eigenstromversorger von der EEG-Umlage. Ein Kompromiss mit der EU-Kommission sieht nun folgende Regelungen vor:

AUSGLEICHSREGELUNG

Gestaffelte Beteiligung AUSGLEICHSREGELUNG

Erste GWh volle EEG-Umlage, danach Reduzierung auf 15 % der EEG-Umlage, Begrenzung der Belastung auf 4 % bzw. 0,5 % der Bruttowertschöpfung des jeweiligen Unternehmens

Gestaffelte Beteiligung

ENERGIEINTENSIVE UNTERNEHMEN

vorher: privilegierte Unternehmen von EEG-Umlage Erste GWh befreit volle EEG-Umlage, danach

Reduzierung auf 15 % der EEG-Umlage, Begrenzung der Belastung auf 4 % bzw. 0,5 % der Bruttowertschöpfung des jeweiligen Unternehmens Eine Ausnahmeregelung existiert für Unternehmen, vorher: privilegierte Unternehmen von edie in internationalem Wettbewerb stehen m EEG-Umlage befreit Ausnah ENERGIEINTENSIVE Antragsberechtigte Unternehmen in 2 Listen des EEG g Regelun UNTERNEHMEN

aufgeführt (gemäß Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission als stromkosten- und handelsintensiv eingestuft) Eine Ausnahmeregelung existiert für Unternehmen, Eintrittsschwelle abhängig von Stromkostenintensität der dieBruttowertschöpfung in internationalem Wettbewerb stehen der Unternehmen (Liste 1: 16 % bzw. 17 %, Liste 2: 20in%) Antragsberechtigte Unternehmen 2 Listen des EEG aufgeführt (gemäß Umweltund Energiebeihilfeleitlinien vorher: einheitlich 14 Prozent der EU-Kommission als stromkosten- und handelsintensiv eingestuft) Eintrittsschwelle abhängig von Stromkostenintensität der Regelung gilt der Unternehmen für%)Anlagen 10 kW (Liste 1: 16 % bzw. 17 %, Liste 2: 20

EIGENSTROMVERSORGUNG Bruttowertschöpfung

3

meAusnah g Rege1 lun

3 2 1

vorher: einheitlich 14 Prozent

WIND

PHOTOVOLTAIK

BIOGAS

WIND

PHOTOVOLTAIK

BIOGAS

Regelung gilt für Anlagen 10 kW Bestandsanlagen (erneuerbare & konventionelle) bleiben von EEG-Umlage befreit.

EIGENSTROMVERSORGUNG

30%

2

40% EEG-Umlage

EEG-Umlage

für Neuanlagen nach dem 31.07.2014 und vor dem 01.01.2016

30%

EEG-Umlage

für Neuanlagen nach dem 31.07.2014 und vor dem 01.01.2016

Bestandsanlagen (erneuerbare & konventionelle) bleiben von EEG-Umlage befreit.

für Neuanlagen nach dem 01.07.2017

EEG-Umlage

EEG-Umlage

35%

für Neuanlagen nach dem 31.12.2015 und vor dem 01.01.2017

35%

40%

für Neuanlagen nach dem 01.07.2017

EEG-Umlage

für Neuanlagen nach dem 31.12.2015 und vor dem 01.01.2017

PUNKT 3:

Erneuerbare Energien weiter an den Markt heranführen EE-Anlagenbetreiber erhalten künftig keine feste Einspeisevergütung mehr, sondern müssen für ihren Strom selbst einen Abnehmer finden.

DIREKTVERMARKTUNG

Novelle 2012 Novelle 2014 Abhängig vom erzielten Börsenpreis + zusätzlicher Marktprämie PHOTOVOLTAIK

PAUSCHALE VERGÜTUNG

BIOGAS

ODER

STROMBÖRSE / DIREKTVERMARKTUNG

OFFSHORE

ONSHORE DIREKTVERMARKTUNG + MARKTPRÄMIE

ab 01.08.2014: alle Neuanlagen ab 500 kW ab 01.06.2016: alle Neuanlagen ab 100 kW

PUNKT 4:

Senkung der Kosten durch Umstellung der Fördersystematik Mit der EEG-Reform des EEG wird von einem Förderinstrumentarium auf ein Ausschreibungsmodell umgestellt. Ab dem 1. Halbjahr 2015 soll daher in ersten Pilotprojekten die Förderhöhe für Strom aus Photovoltaik-Anlagen wettbewerblich über Ausschreibungen ermittelt werden.

Auktion

AUSSCHREIBUNGEN

PV-Pilotprojekt

Start 2015

Versteigerung PV-Bebauungsgebiete: jährlicher Zubau 400 MW (nur PV) 5 % der neu zu installierenden Leistung für ausländische Projekte geöffnet

HISTORIE:

Meilensteine der EE-Förderung seit 1991 4. Novellierung EEG ersetzt altes Stromeinspeisungsgesetz: Stärkere Differenzierung der Fördersätze Einbeziehung weiterer Technologien wie z.B. Geothermie

Herstellung EU-Rechtskonformität Markt- und Systemintegration der EE

3. Novellierung Förderung der Direktvermarktung durch Marktprämienmodell

Senkung der Kosten

Veränderung der Einspeisetarife, starke PV-Kürzung 2014

2000 2004

1991

Stromeinspeisungsgesetz: Netzbetreiber verpflichtet zur Abnahme & Mindestvergütung des Stroms aus EE

2012

2009

2. Novellierung 1. Novellierung Anpassung an EU-Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt Änderung der Fördersätze Verbesserung der juristischen Stellung der Betreiber von EE-Anlagen gegenüber örtlichen Netzbetreibern

Erhöhung des EE-Anteils an Stromversorgung auf 30 % bis 2020

AUSBLICK

bis/ab 2017

„MarktdesignGesetz“ für besseres Zusammenspiel zw. EE und konventionellen Kraftwerken

Umstellung der EE-Förderung auf Ausschreibungen

2016 bis 2016

2017

weitere Novellierung des EEG geplant, Systemwechsel zu Ausschreibungen soll vollzogen werden

www.dialog-energie-zukunft.de Eine Initiative der EnBW Energie Baden-Württemberg AG.

Überprüfung Eigenstromregelung nach Absprache mit der EU