Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions

nach den Leistungsbildern Umweltverträglichkeitsstudie, Bauphysik (Bauakustik, Schallschutz), Geotechnik,. Ingenieurvermessung und Verkehrstechnische ...
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Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren

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Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:15974-2014:TEXT:DE:HTML

Deutschland-Darmstadt: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 2014/S 011-015974 Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren Dienstleistungen Richtlinie 2004/17/EG Abschnitt I: Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) HEAG mobilo GmbH Klappacher Straße 172 Zu Händen von: Gerhard Günther 64285 Darmstadt DEUTSCHLAND Telefon: +49 61517094225 E-Mail: [email protected] Fax: +49 61517094245 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.heagmobilo.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2)

Haupttätigkeit(en) Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

I.3)

Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1)

Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Straßenbahnneubau Campus TU-Lichtwiese in Darmstadt; Flächen- und Objektplanungsleistungen (einschließlich Fahrleitungsplanung) in den Phasen Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung nach den Leistungsbildern siehe Punkt II.1.5.

II.1.2)

Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen NUTS-Code DE711

II.1.3)

Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)

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Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.4)

Angaben zur Rahmenvereinbarung

II.1.5)

Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Straßenbahnneubau Campus TU-Lichtwiese in Darmstadt; Flächen- und Objektplanungsleistungen (einschließlich Fahrleitungsplanung) in den Phasen Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung nach den Leistungsbildern Objektplanung Verkehrsanlagen und Landschaftspflegerische Begleitplanung sowie Beratungsleistungen und Besondere Leistungen HEAG mobilo GmbH plant, eine neue Straßenbahnverbindung zum Campus TULichtwiese zu bauen, um dessen Erschließung nachhaltig zu verbessern. Die neue Straßenbahnstrecke soll von den bestehenden Gleisen der Linien 2 und 9 zum Böllenfalltor an der Haltestelle Hochschulstadion in östlicher Richtung abzweigen und entlang des Lichtwiesenweges über den Campus TU-Lichtwiese bis zur Endhaltestelle TU-Lichtwiese/Mensa führen. Die Neubaustrecke endet in einer Wendeschleife. Ein Trassenneubau ist ab der Haltestelle Hochschulstadion mit Gleisdreieck bis zur Endhaltestelle mit Wendeschleife erforderlich. Die Neubaustrecke ist 1,33 km lang. Gegenstand dieser Bekanntmachung sind die folgenden Leistungen: Flächen-, und Objektplanungsleistungen (einschließlich Fahrleitungsplanung) gemäß HOAI 2013 in den Phasen Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung nach den Leistungsbildern Objektplanung Verkehrsanlagen und Landschaftspflegerische Begleitplanung sowie Beratungsleistungen nach den Leistungsbildern Umweltverträglichkeitsstudie, Bauphysik (Bauakustik, Schallschutz), Geotechnik, Ingenieurvermessung und Verkehrstechnische Begutachtung/Leistungsfähigkeitsermittlung für Knotenpunkte.

II.1.6)

Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71000000

II.1.7)

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

II.1.8)

Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.9)

Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2)

Menge oder Umfang des Auftrags

II.2.1)

Gesamtmenge bzw. -umfang:

II.2.2)

Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.3)

Angaben zur Vertragsverlängerung

II.3)

Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Laufzeit in Monaten: 26 (ab Auftragsvergabe)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1)

Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

III.1.2)

Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Siehe Vergabeunterlagen.

III.1.3)

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:

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Die Bietergemeinschaft hat mit Angebotsabgabe eine von jedem Mitglied im Original unterzeichnete Erklärung (Formblatt „Erklärungen zum Angebot“ ) abzugeben, aus der hervorgeht, — aus welchen Mitgliedern die Bietergemeinschaft besteht, — dass im Fall der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, — wer der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft ist, — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung, gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, — dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften, — welche Nachunternehmerleistungen vorgesehen sind. Bei Bietergemeinschaften sind die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit von jedem Mitglied gesondert vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollumfänglich von allen Mitgliedern eingereicht werden; die Fachkunde und Leistungsfähigkeit muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden. III.1.4)

Sonstige besondere Bedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

III.2)

Teilnahmebedingungen

III.2.1)

Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Nachweise nach III.2.1) sind im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Bietern zu erbringen. Bei Nachweisen nach III.2.2) und III.2.3) ist es ausreichend, wenn diese von einem Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Die Erklärungen und Nachweise nach III.2.1) bis III.2.3) sind ausschließlich unter Verwendung bei den unter I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblätter einzureichen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe), vgl. § 20 Abs.3 SektVO. Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines KnowHow-Transfers ist ausreichend. Soweit die Bieter/ Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Bieter/ Bietergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/ der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/ der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/ die betreffende(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bieter/ Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/ den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben, vgl. § 8 Abs.3 SektVO. Weiterhin sind in diesem Fall (kein Fall der Eignungsleihe) folgende Vorgaben zu beachten: Auf Aufforderung des Auftraggebers sind Name und

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Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Maßgeblich sind die im Folgenden aufgeführten Nachweise und Mindeststandards. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war. Die Bieter/ Bietergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/ der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/ der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/ die betreffende(n) Bieter/ Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/ n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind einzureichen: — Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 und § 21 Abs. 4 SektVO nicht vorliegen. III.2.2)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Verwendung des Formblattes „Erklärungen zum Angebot“, — Bescheinigung des Versicherers über den Bestand einer Haftpflichtversicherung des Bieters unter Angaben der Deckungsgrenzen für die jeweiligen Schadensarten im Auftragsfall.

III.2.3)

Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Darstellung des Unternehmens mit Beschreibung des Leistungsprofils und eventuell beteiligter Partner, — Erklärung über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 Geschäftsjahre (2011, 2012, 2013) und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Leistungen eingesetzt worden sind, — Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals mit Kurzlebenslauf und Qualifikationsnachweis, — Nachweis eines praktizierten QM-Systems auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001, — Vergleichbare Referenzprojekte innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Angabe der Art der Leistung, des Projektvolumens und der Ausführungszeiten sowie Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner. Es sind 3 Referenzen vorzulegen. Die Referenzen müssen folgende Leistungen abdecken: Flächen-, und Objektplanungsleistungen (einschließlich Fahrleitungsplanung) gemäß HOAI 2013 in den Phasen Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung nach den Leistungsbildern Objektplanung Verkehrsanlagen und Landschaftspflegerische Begleitplanung sowie Beratungsleistungen nach den Leistungsbildern Umweltverträglichkeitsstudie, Bauphysik (Bauakustik, Schallschutz), Geotechnik, Ingenieurvermessung und Verkehrstechnische Begutachtung/ Leistungsfähigkeitsermittlung für Knotenpunkte

III.2.4)

Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.3)

Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1)

Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

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III.3.2)

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Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1)

Verfahrensart Offen

IV.2)

Zuschlagskriterien

IV.2.1)

Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien 1. Preis. Gewichtung 60 2. Leistungskonzept. Gewichtung 40

IV.2.2)

Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3)

Verwaltungsangaben

IV.3.1)

Aktenzeichen beim Auftraggeber: HT-E/13

IV.3.2)

Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein

IV.3.3)

Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 21.2.2014 - 12:00 Kostenpflichtige Unterlagen: nein

IV.3.4)

Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 28.2.2014 - 10:00

IV.3.5)

Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch.

IV.3.6)

Bindefrist des Angebots bis: 28.5.2014

IV.3.7)

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)

Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3)

Zusätzliche Angaben: nachr. HAD-Ref. : 1419/130 nachr. V-Nr/AKZ : HT-E/13

VI.4)

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2

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64283 Darmstadt DEUTSCHLAND Fax: +49 6151125816/ 6151126834 VI.4.2)

Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unverzüglich, abhängig von der Art des geltend gemachten Verstoßes unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 bis 7 Tagen nach ihrem Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein auf Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen Bezug nehmende Rüge muss spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. zur Angebotsabgabe er-hoben worden sein, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.

VI.4.3)

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt DEUTSCHLAND Fax: +49 6151125816/ 6151126834

VI.5)

Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 14.1.2014

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