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Beschaffungsübereinkommen - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren
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die Schweiz-Gerlafingen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 2015/S 086-156653 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Einwohnergemeinde Gerlafingen, Bauverwaltung Kriegstettenstraße 3 Zu Händen von: Ewald Kaiser 4563 Gerlafingen SCHWEIZ E-Mail:
[email protected] Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.gerlafingen.ch Weitere Auskünfte erteilen: Einwohnergemeinde Gerlafingen Bauverwaltung Internet-Adresse: http://www.simap.ch/shabforms/servlet/Search?NOTICE_NR=865533 Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2)
Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde
I.3)
Haupttätigkeit(en)
I.4)
Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Schulraumprojekt „Rochade“, Gesamtplaner für Projektierung, Ausschreibung und Realisierung.
II.1.2)
Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Gemeinde Gerlafingen. NUTS-Code
II.1.3)
Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)
Angaben zur Rahmenvereinbarung
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II.1.5)
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Die Einwohnergemeinde Gerlafingen benötigt Schulraum. Sie beabsichtigt, durch Aufstockung des bestehenden Schulhauses Kirchacker sowie Sanierung und Umnutzung weiterer Schulbauten, Schulraum zu schaffen. Das vorliegende Konzept beinhaltet Gesamtkosten von rund 8 000 000 CHF. Für die Umsetzung wird ein Partner gesucht, welcher die Gesamtleitung sowie den Fachbereich Architektur abdeckt. Weitere Fachplaner werden separat vergeben, sind aber in der Bearbeitung der Gesamtleitung unterstellt.
II.1.6)
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71000000, 71541000
II.1.7)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)
Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)
Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)
Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)
Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)
Angaben zu Optionen
II.2.3)
Angaben zur Vertragsverlängerung
II.3)
Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1)
Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Keine.
III.1.2)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Zahlungsbedingungen: Zahlungen erfolgen ausschließlich in Schweizer Franken (CHF). Einzubeziehende Kosten: Gemäß Ziffer 4 der Vertragsurkunde.
III.1.3)
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Zugelassen unter folgenden Voraussetzungen: — Bietergemeinschaft wird als einfache Gesellschaft konstituiert (Vereinbarung der einfachen Gesellschaft muss auf Anfrage der Beschaffungsstelle nachgereicht werden); — Ein Mitglied der Bietergemeinschaft hat als alleiniger Ansprechpartner des Auftraggebers zu fungieren.
III.1.4)
Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Generelle Teilnahmebedingungen: Keine. Subunternehmer: Zugelassen.
III.2)
Teilnahmebedingungen
III.2.1)
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.2.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eignungskriterien: Es gelten folgende Eignungskriterien: E1: wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Unternehmung; E2: technische Leistungsfähigkeit Unternehmung; E3: technische Leistungsfähigkeit Schlüsselpersonen; E4: obligatorische Begehung. Geforderte Nachweise: Die nachfolgenden Eignungsnachweise/Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen. Eignungskriterium 1: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit der jeweiligen Unternehmung: — E.1.1. Selbstdeklaration bezüglich Arbeitsschutzbestimmungen, Gleichstellung von Frau und Mann sowie Bezahlung von Steuern und Sozialabgaben. Eignungskriterium 2: Technische Leistungsfähigkeit der jeweiligen Unternehmungen: — E.2.1. max. 2 Referenzobjekte betreffend Gesamtprojektleitung ähnlicher komplexer Projekte wie das vorliegende, welche innerhalb der letzten 10 Jahre in Betrieb genommen wurden; — Minimalanforderungen: • Aufgabe Gesamtplaner, • Bearbeitung der Phasen 3 bis 5 gemäß SIA 102, Ausgabe 2014 (kann auf 2 Referenzen verteilt sein), • Projekt im schulischen Umfeld, Sanierung und Erweiterung, • Investitionskosten Gesamtprojekt ≥ 5 000 000 CHF (eine Referenz muss diese Anforderung erfüllen). Eignungskriterium 3: Schlüsselpersonen: — E.3.1. Gesamtprojektleiter/Architekt: • max. 2 Referenzobjekte ähnlicher Komplexität wie das vorliegende Projekt, welche innerhalb der letzten 10 Jahre in Betrieb genommen wurden. — Minimalanforderungen: • Aufgabe Gesamtprojektleitung oder Stellvertretung, • Bearbeitung der Phasen 3 bis 5 gemäß SIA 102, Ausgabe 2014 als Gesamtleiter (kann auf 2 Referenzen verteilt sein), • Projekt im schulischen Umfeld, Sanierung und Erweiterung, • Anteil Elementholzbau ≥ 200 000 CHF (eine Referenz muss diese Anforderung erfüllen), • Investitionskosten Gesamtprojekt ≥ 3 000 000 CHF (eine Referenz muss diese Anforderung erfüllen); — E.3.2 Bauleiter: • max. 2 Referenzobjekte ähnlicher Komplexität wie das vorliegende Projekt, welche innerhalb der letzten 10 Jahre in Betrieb genommen wurden. — Minimalanforderungen: • Aufgabe Bauleitung, • Projekt im schulischen Umfeld, Sanierung und Erweiterung, • Anteil Elementholzbau ≥ 200 000 CHF (eine Referenz muss diese Anforderung erfüllen), • Investitionskosten Gesamtprojekt ≥ 3 000 000 CHF (eine Referenz muss diese Anforderung erfüllen). Eignungskriterium 4: obligatorische Begehung: — E.4.1 Eine obligatorische Begehung findet statt am Mittwoch, 13. Mai 2015 um 13:30 Uhr statt. Treffpunkt: Schulhaus Kirchacker Eingang West (Kriegstettenstraße 62, Gerlafingen); — Mindestens eine Person der anbietenden Firma muss an der Begehung anwesend sein und sich in die Präsenzliste eintragen. 05/05/2015 S86 http://ted.europa.eu/TED
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Eignungskriterium 5: Sprachkompetenz: — E.5.1 Schlüsselpersonen müssen eine hohe mündliche und schriftliche Sprachkompetenz in deutscher Sprache nachweisen (Muttersprache Deutsch oder Sprachlevel C2 gemäß gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (CEFR)). III.2.3)
Technische Leistungsfähigkeit
III.2.4)
Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)
Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)
Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)
Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1)
Verfahrensart Offen
IV.1.2)
Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)
Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)
Zuschlagskriterien
IV.2.1)
Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)
Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)
Verwaltungsangaben
IV.3.1)
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)
Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
IV.3.3)
Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 12.6.2015
IV.3.5)
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch.
IV.3.7)
Bindefrist des Angebots bis: 30.10.2015
IV.3.8)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags VI.2)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
VI.3)
Zusätzliche Angaben Teilangebote sind nicht zugelassen.
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Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: Keine. Geschäftsbedingungen: Gemäß Ausschreibungsunterlagen. Verhandlungen: Sind gemäß § 25 des kantonalen Submissionsgesetzes nicht zulässig. Verfahrensgrundsätze: Insbesondere, diejenigen gemäß Selbstdeklarationsblatt in den Ausschreibungsunterlagen. Sonstige Angaben: 4.5.1 Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. 4.5.2 Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. 4.5.3 Baderpartner AG Solothurn, als Verfasser des Schulraumkonzeptes mit dem entsprechenden Vorprojekt, ist zur Einreichung eines Angebotes zugelassen. 4.5.4 Bezug der Unterlagen: Die Unterlagen können nur im Simap (http://www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden. 4.5.5 Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehältlich der Verfügbarkeit genügender Voranschlags- und Projektkredite. 4.5.6 Das ausgeschriebene Mandat ist an die vom Anbieter genannten Schlüsselpersonen gebunden. Mit der Unterzeichnung des Angebots sichert der Anbieter die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen zu. Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden. 4.5.7 Die Projektierung wird phasenweise durch die Bauherrschaft freigegeben. Sollte die Zusammenarbeit zwischen Auftragnehmer und Bauherrschaft nicht befriedigen, behält sich die Bauherrschaft das Recht vor, vor der Auslösung weiterer Phasen einzelne Schlüsselpersonen auszuwechseln. Mit der Einreichung eines Angebotes stimmt der Anbieter dieser Bedingung zu. 4.5.7 Es ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine öffentliche Bauherrschaft handelt. Dementsprechend sind Sitzungen mit der Arbeitsgruppe und allfällige Öffentlichkeitsanlässe Bestandteil der Auftragsabwicklung. Zusätzlich zu dem Projektteam ist mit Besprechungen und der Koordination mit Vertretungen der Schule und von Vereinen zu rechnen. Kenntnisse des öffentlichen Beschaffungswesens werden vorausgesetzt. Sämtliche Ausschreibungen haben formal und inhaltlich dem Submissionsgesetz des Kantons Solothurn zu genügen. Amtsblatt des Kantons Solothurn, http://www.simap.ch Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Ausschreibung kann gemäß Submissionsgesetz des Kantons Solothurn § 30 ff innerhalb 10 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn Beschwerde erhoben werden. Diese ist schriftlich einzureichen, sie muss einen Antrag und eine Begründung enthalten; die Beweismittel sind anzugeben. Liefertermin/Bemerkungen. Schlusstermin/Bemerkungen: Vollständiges Dossier in Papierform unterzeichnet (zweifach) und elektronisch auf CD/DVD oder USB-Stick in einem verschlossenen Umschlag mit der Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk „Nicht öffnen – Offertunterlagen“. Bei Widersprüchen geht die unterzeichnete Papierform der elektronischen Form der Unterlagen vor. Es werden nur die eingeforderten Unterlagen in der vorgegeben Form bzw. Länge bewertet. Alle Angaben, welche darüber hinausgehen, werden nicht bewertet. A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle). Bei Abgabe am Empfangsschalter Bauverwaltung Gerlafingen (durch Anbieter selbst oder Kurier), muss das Angebot spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während der Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 17:00 Uhr, Adresse vgl. Eingabeort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der Bauverwaltung Gerlafingen eingereicht werden. Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder der Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als 05/05/2015 S86 http://ted.europa.eu/TED
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Poststempel). Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während der Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung bis zum Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden, andernfalls gilt das allenfalls später eintreffende Angebot als nicht eingereicht. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten. Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 1.5.2015, Dok. 865533. Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 22.5.2015. VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)
Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.3)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 1.5.2015
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