Deutsche Hochschulmeisterschaft Leichtathletik 2014 - Allgemeiner ...

29.05.2014 - ein Reuegeld in Höhe von 15,00 Euro an den Ausrichter zahlt, c) sich durch einen .... Peter Grunwald, HLV Kreis Kassel. Rolf Kornherr, HLV ...
119KB Größe 6 Downloads 611 Ansichten
Ausschreibung

Deutsche Hochschulmeisterschaft Leichtathletik 2014 29. Mai 2014 in Kassel Ausrichter: Universität Kassel in Zusammenarbeit mit dem HLV Kreis Kassel Meldeschluss: 12. Mai 2014 (Eingangsdatum!)

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband

VERANSTALTER:

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh)

AUSRICHTER:

Universität Kassel in Zusammenarbeit mit dem HLV Kreis Kassel

AUSTRAGUNGSORT:

Auestadion Kassel

TERMIN:

29. Mai 2014

Seite 2

TEILNAHMEBERECHTIGUNG: § 3 der Satzung des adh (Auszug) (1) Mitglieder des adh können in Deutschland tätige staatliche und nach deutschem Recht staatlich anerkannte oder diesen gleichwertige Hochschulen sein. „Die Prüfung der Gleichwertigkeit orientiert sich an den Kriterien der HRK.“ §§ 7, 8 Wettkampfordnung (WO) des adh § 7 (Auszug) (1) Teilnahmeberechtigt an den Wettbewerben des adh sind alle Mitglieder von Einrichtungen, die gemäß Art. 3 (1) der Satzung Mitglied im adh sind. Zweit-, Neben- und Gasthörerinnen sind nicht startberechtigt. (2) Ehemalige Hochschulmitglieder sind darüber hinaus bis höchstens zum Ende des auf einen berufsqualifizierenden Studienabschluss folgenden Kalenderjahres teilnahmeberechtigt. (3) Eine Teilnahmeberechtigung der Mitglieder von Einrichtungen im Sinne des Art. 3 (1) der adh Satzung, die nicht Mitglied im adh sind, ist grundsätzlich möglich. In jedem Fall ist eine deutlich erhöhte Verbandsabgabe festzulegen. Näheres regelt der Verbandsrat. § 8 (Auszug) (1) Als Startausweis der studentischen Teilnehmerinnen/Teilnehmer gilt der Studierendenausweis oder eine im laufenden Semester durch das Immatrikulationsbüro der Hochschule ausgestellte Studienbescheinigung mit Angabe der Matrikel-Nummer, bei ehemaligen Studierenden das Examenszeugnis, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Bei Teilnehmerinnen/Teilnehmern von Hochschulen gem. Art. 3 (1), Satz 3 der Satzung muss aus der Studienbescheinigung zweifelsfrei der Standort der besuchten Hochschuleinrichtung hervorgehen. (2) Als Startausweis gilt bei hauptberuflich tätigen Mitgliedern von Hochschulen eine im laufenden Semester ausgestellte Bestätigung des Personalbüros, aus der ihre hauptberufliche Tätigkeit an der Hochschule hervorgeht, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. (3) Der Startausweis ist bei allen Veranstaltungen vorzulegen und bei Rundenspielen vom örtlichen Ausrichter, ansonsten vom Schiedsgericht zu überprüfen; näheres regelt die Ausschreibung. Die nachträgliche Feststellung des Fehlens einer Startberechtigung führt zur sofortigen Disqualifikation des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. der Mannschaft für die gesamte Veranstaltung. (4) Kann ein/e Teilnehmer/in seinen/ihren Startausweis nicht vorlegen, so kann die Startgenehmigung unter Vorbehalt erteilt werden, wenn der/die Teilnehmer/in a) eidesstattlich versichert, im Besitz eines gültigen Startausweises zu sein und seine/ihre Startberechtigung binnen acht Tagen (Datum des Poststempels) bei der Geschäftsstelle nachweist, b) ein Reuegeld in Höhe von 15,00 Euro an den Ausrichter zahlt, c) sich durch einen Lichtbildausweis ausgewiesen hat. (5) Die Ergebnisse sind inoffiziell, bis der Nachweis der Startberechtigung geführt ist. Bitte beachten:  Der Konsum von Alkohol sowie anderen Suchtmitteln auf den ausgewiesenen Wettkampfflächen ist während des gesamten Verlaufs einer Veranstaltung untersagt.  Die Wettkampfteilnahme unter Einfluss von Alkohol sowie anderen Suchtmitteln ist untersagt. Bei Verstößen erfolgt eine Sanktionierung durch das Schiedsgericht auf Grundlage des § 5 RSO.   Die Obleuteversammlung/Teamleitersitzung ist Bestandteil der Veranstaltung. Termin und Ort werden spätestens bei der Anmeldung vor Ort bekannt gegeben.

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband

Seite 3

Bei adh-Veranstaltungen werden Dopingkontrollen durchgeführt. Laut Vereinbarung zwischen dem adh und der NADA übernimmt die NADA im Auftrag des adh die Organisation und Durchführung des Ergebnismanagementverfahrens. Kommt die NADA im Auftrag des adh nach Durchführung des Ergebnismanagements zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen einer Athletin oder eines Athleten nicht auszuschließen ist, leitet sie beim Deutschen Sportschiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) ein Disziplinarverfahren ein und führt dieses in eigenem Namen durch. Die Durchführung des Schiedsverfahrens richtet sich nach der Sportschiedsgerichtsordnung der DIS (DISSportSchO). Mit Einleitung des Disziplinarverfahrens informiert die NADA den jeweiligen Sportfachverband der betroffenen Athletin oder des Athleten und eröffnet diesem die Möglichkeit, fristgerecht als Partei dem Rechtsstreit vor dem Schiedsgericht beizutreten. MELDUNGEN:

Über die jeweiligen Hochschulsporteinrichtungen / Sportreferate online unter: www.adh.de (im passwortgeschützten Bereich)

Nichtmitgliedshochschulen und ausländische Hochschulen melden formlos per Fax an den AHS der Universität Kassel (Fax-Nr. 05 61 - 804 52 58) und in Kopie an den adh (Fax-Nr. 0 60 71 / 20 75 78). Die Meldung muss durch die Hochschulleitung oder ein Organ der Studierendenschaft unterzeichnet sein. Mit der Anmeldung erteilen alle Teilnehmenden ihr Einverständnis, dass Film- und Fotoaufnahmen während der Veranstaltung, auf denen sie eventuell abgebildet sind, für Berichterstattungen oder eigene Werbezwecke verwendet werden dürfen. Meldeschluss:

12. Mai 2014 (Eingang der Meldung!)

Meldegeld:

Mitgliedshochschulen: 11,- € pro Einzeldisziplin 16,- € pro Staffel Nichtmitgliedshochschulen: 74,- € für die erste Einzeldisziplin (weitere Einzelstarts jeweils 9,- €) 168,- € pro Staffel Das Meldegeld ist bis zum Meldeschluss zu überweisen an: Allgemeiner Hochschulsport IBAN: DE17 5205 0353 0002 1694 28 BIC: HELADEF1KAS Verwendungszweck: DHM LA 2014 Der Überweisungsbeleg ist beim Abholen der Wettkampfunterlagen vorzulegen. Bei fehlendem Zahlungsbeleg ist das Meldegeld erneut zu zahlen. Überweisungen werden dann zurückerstattet. Ohne Zahlung der Meldegelder werden keine Wettkampfunterlagen ausgehändigt.

NACHMELDUNGEN: Nachmeldungen von neuen DHM-Startern/-Starterinnen sind grundsätzlich NICHT möglich! Ausnahmen gelten nur, sofern die Nachmeldung vom jeweiligen Hochschulsport oder Sportreferat mit einem offiziellen Stempel und Unterschrift bestätigt wurde. Nachmeldungen von zusätzlichen Disziplinen (bei bereits gemeldeten Personen) sind vor Ort am Tag des Wettkampfes bis spätestens 90 Minuten vor Beginn des jeweiligen Wettkampfs möglich Bei Nachmeldungen erhöht sich das Meldegeld pro Disziplin/Staffel um € 5,-. Reuegeld:

Wird eine Nennung nicht erfüllt, so ist neben dem Meldegeld zusätzlich ein Reuegeld in Höhe von 5,00 € an den Ausrichter zu zahlen.

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband

Wettbewerbe:

Seite 4

1. Männer (M): 100m, 200m, 400m, 800m, 1.500m, 5.000m, 110m Hü, 400m Hü, 4 x 100m, Hoch, Stab, Weit, Drei, Kugel, Diskus, Speer 2. Frauen (F): 100m, 200m, 400m, 800m, 1.500m, 100m Hü, 400m Hü, 4 x 100m, Hoch, Stab, Weit, Drei, Kugel, Diskus, Speer Richtwerte: Disziplinen 100m 200m 400m 800m 1500m 5.000m 4 x 100m 110 Hü / 100m Hü 400m Hürden Hochsprung (Anfangshöhe) Stabhochsprung (Anfangshöhe) Weitsprung Dreisprung Kugelstoß Diskuswurf Speerwurf

Männer 12,00 24,00 52,00 2:05,00 4:15,00 18:00,00 ohne 16,00 60,70

Frauen 14,00 28,00 62,00 2:30,00 5:30,00 ohne 16,80 70,00

1,80

1,50

4,00

3,00

6,20 12,40 12,50 35,00 48,00

5,60 10,80 10,50 30,00 35,00

Wenn zum Meldeschluss weniger als 6 Meldungen in einer Disziplin vorliegen, kann auf die Durchführung der Wettbewerbe verzichtet werden. Dadurch eventuell notwendig werdende Änderungen des Zeitplans werden auf der adh-Website veröffentlicht, bereits gezahlte Meldegelder werden rückerstattet. Wettkampfunterlagen und Ausgabestelle: Die Startunterlagen werden gegen Vorlage des Überweisungsbelegs und der Startberechtigungsausweise (Studierendenausweise) geschlossen für jede Hochschule ausgegeben. Öffnungszeiten der Ausgabestelle: Donnerstag ab 7.30 Uhr Meldung am Stellplatz: Für alle Wettbewerbe ist eine Meldung am Stellplatz zwingend, hierbei wird die Stellplatzkarte abgegeben. Für die Abgabe der Stellplatzkarten gilt grundsätzlich spätestens 90 Minuten vor Beginn des jeweiligen Wettbewerbs. Für die pünktliche Abgabe sind ausschließlich die Teilnehmer/innen verantwortlich. Geräte:

Eigene Geräte sind unter der Voraussetzung, dass sie einer vorhergehenden Prüfung standhalten und den anderen Teilnehmenden zur Verfügung stehen, zugelassen. Die Prüfung erfolgt 90 Minuten vor Beginn des Wettkampfes. Für den Fall einer Beschädigung der eigenen Geräte übernimmt der Ausrichter keine Haftung. Speere, Stabhochsprungstäbe und Staffelhölzer werden vom Ausrichter nicht gestellt.

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband

Seite 5

Wettkampfanlagen: Das Stadion verfügt über acht Rund- und acht 100m-Bahnen sowie Wettkampfstätten für alle Sprung-, Wurf- und Stoßwettbewerbe. Es dürfen nur Spikes mit einer Dornenlänge von 6 mm benutzt werden. Zuschauern, Trainern und Betreuern ist es nicht gestattet, sich im Innenraum aufzuhalten. Ein Einlaufplatz steht zur Verfügung. SCHIEDSGERICHT:

Thorsten Hütsch, Sportdirektor adh Ingeborg Trechsler, Hessischer Leichtathletik Verband Gerhard Blömeke-Rumpf, Universität Kassel Dr. Norbert Stein, DC Leichtathletik adh

KAMPFRICHTER:

Peter Grunwald, HLV Kreis Kassel Rolf Kornherr, HLV Kreis Kassel

Verbandsaufsicht:

Detlef Warmuth, HLV Kreis Kassel

WETTKAMPFLEITUNG: Technische Leitung: Ernst-Ekkehardt Herrmann, HLV Kreis Kassel Wettkampfabwicklung: Hannelore Herrmann, HLV Kreis Kassel Zeitplan:

Zeitplan siehe Anlage Vorraussichtlicher Beginn der Veranstaltung ist am Donnerstag, den 29.05.2014 um 10.00 Uhr – Ende um 19.00 Uhr (voraussichtlich) Zu beachten ist, dass mit Ausnahme von den 100m Läufen, 110m Hürden und 100m Hürden es generell in den Läufen nur Zeitendläufe geben wird!!

Titel:

„Deutsche Hochschulmeisterin 2014“ bzw. „Deutscher Hochschulmeister 2014“.

Auszeichnungen:

Die drei Erstplatzierten der DHM-Wertung in den einzelnen Disziplinen erhalten die adh-Siegernadeln in Gold, Silber und Bronze sowie Urkunden.

Wanderpokal:

Im Rahmen der DHM Leichtathletik 2014 wird der adh-Leichtathletik-Wanderpokal für die beste deutsche Hochschulmannschaft vergeben. Wertung: Alle Endkampf- und Endlaufplatzierungen von Platz 1 bis 8 bei den studierenden Teilnehmer/innen (Einzel und Staffeln) werden in Punkte umgesetzt; d.h. Platz 1 = 8 Punkte, Platz 2 = 7 Punkte usw. Dies gilt auch, wenn weniger als 8 Teilnehmer/innen bzw. Staffeln antreten. Die Punkte der Mannschaften werden addiert. Die Hochschule mit der höchsten Punktzahl erhält den Wanderpokal.

Siegerehrungen:

Die Siegerehrungen werden unmittelbar nach Wettbewerbsende im Stadion durchgeführt. Die Teilnehmer/innen treffen sich an dem hierfür vorgesehen Sammelplatz.

Ergebnisse:

Die Ergebnisse werden unmittelbar nach Wettbewerbsende an einer Aushängetafel bekannt gemacht. Nach Ende der Veranstaltung werden alle Ergebnisse unter www.adh.de ins Internet gestellt.

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband

Unterkunft:

Seite 6

Hotelbuchungen über „ Kassel Marketing“: Kassel Marketing GmbH Obere Königsstraße 15 34117 Kassel Telefon: 0561/70 77 07 Telefax: 0561/70 77 200 E-Mail: [email protected] Internet: www.kassel-marketing.de

Hotelvorschläge:

PreMotel www.premotel.de Raiffeisenstraße 2 - 8 34121 Kassel Tel.: 0561/50644-0 Fax: 0561/50644-459 E-Mail: [email protected] Ibis Hotel Kassel www.ibishotel.com Heinrich-Hertz-Strasse 3 34123 Kassel Tel.: 0561/58940 Fax.: 0561/5894400 ETAP HOTEL Kassel Max-Planck Strasse 12 34253 Lohfelden Tel. : 0561/518485

http://www.etaphotel.com

Fax : 0561/9513028

Verpflegung:

Kuchen und Brötchentheke vor Ort durch HLV Kreis Kassel

Anfahrt:

siehe Anhang!

Auskunft:

Meldungen/ Nachmeldungen/ DLV-Meldungen (a. W.): adh-Wettkampfsportreferat Volker Friederich Tel.: 06071/208621 E-Mail: [email protected] Organisation vor Ort: AHS Universität Kassel Gerhard Blömeke-Rumpf Tel.: 0561/8045255 E-Mail: [email protected]

Haftung:

Veranstalter und Ausrichter lehnen eine Haftung für Schadensfälle jeder Art ab!

gez. Gerhard Blömeke-Rumpf Hochschulsportbeauftragter Universität Kassel

gez. Dr. Norbert Stein Disziplinchef Leichtathletik im adh

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband

Seite 7

Deutsche Hochschulmeisterschaft Leichtathletik 2014 Vorläufiger Zeitplan 29. Mai 2014 in Kassel, Auestadion

Zeit

Männer

10.30 10.45 11:15 11:30 11:50 12:00 12:15 12:50 13:00 13:20 13:30 13:40 13:50 14:00 14:30 14:50 15:00 15:10 15:30 16:00 16:20 16:30 16.45 17:00 17:15 17:30 17.45 18.00

400m Hü

Frauen 400m Hü

800m ZE Weit

800m ZE 100m VL

Stab / Diskus NP Hoch

100m VL 100m B/A-EL Diskus NP

Weit

100m B/A-EL Kugel NP 400m ZE 400m ZE 1500m ZE

Stab Hoch / Kugel NP 1500m ZE Drei 200m ZE

200m ZE 110m Hü VL

Speer NP 100m Hü VL Drei Speer NP 100m Hü E

110m Hü E 4x100m ZE 4x100m ZE 5000m ZE

14.00 Uhr: Obleuteversammlung im VIP–Bereich des Auestadions

Änderungen bleiben vorbehalten!

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband

Seite 8

Deutsche Hochschulmeisterschaft Leichtathletik 2014 Wegbeschreibung zur Veranstaltung Auestadion Kassel Mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Mit der Bahn: Vom Hauptbahnhof mit der Straßenbahn Linie 7 Richtung Baunatal bis Haltestelle Auestadion. Vom ICE-Bahnhof Wilhelmshöhe mit der Straßenbahn Linie 1 Richtung Holländische Str. oder mit der Linie 3 Richtung Ihringshäuser Str. bis zur Haltestelle Kirchweg, dann mit dem Bus Linie 25 Richtung Lindenberg oder Linie 27 Richtung Auestadion/Lohfelden bis zur Haltestelle Auestadion. Mit dem PKW: Aus Richtung Westen (Ruhrgebiet) über die A44 bis Südkreuz Kassel, dort auf die A49 Richtung Stadtmitte bis zur Abfahrt Kassel-Auestadion, nach ca. 2 km (dritte Ampel, rechts ab) zu den kostenlosen Parkplätzen am Stadion. Aus Richtung Süden (Frankfurt) oder Norden (Hannover) über die A 7 bis Kassel Mitte, dort auf die A49 Richtung Stadtmitte ebenfalls bis zur Abfahrt Kassel Auestadion und dann, wie oben beschrieben.