Begleitmaterial: Beratungsförderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“
Förderung unternehmerischen Know-hows“ Anforderungen an Berater, Registrierung
Berater die sich bei der BAFA (Bundesamt für Ausführkontrolle) autorisieren lassen wollen, müssen: •
selbstständig sein
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den überwiegenden Geschäftszweck (mehr als 50 % des Gesamtumsatzes) aus der entgeltlichen Unternehmensberatung erzielen
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über die erforderliche Befähigung verfügen
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die notwendige Zuverlässigkeit besitzen
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ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument eingeführt haben und leben
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eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, insbesondere eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten
Nachweise sind dafür zu erbringen, wie folgt (UPLOAD BEI BAFA WEBSEITE): •
die unterschriebene Beratererklärung (Umsatzaufteilung auf alle Geschäftsfelder, Beteiligungen, etc.), siehe Linksammlung!
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ein Nachweis über das eingeführte Qualitätssicherungssystem (QMNachweis)
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Lebenslauf, Qualifikationsnachweise
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sowie Unterlagen zum Nachweis der Selbständigkeit (Anmeldung beim Finanzamt, Handelsregister-Auszug, Gewerbeanmeldung, etc.) werden
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Gültigkeit beachten!
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