content includes/consultants/memberarea/Staatliche Foerderung/4 BAFA, Anforderungen an Berater


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Begleitmaterial: Beratungsförderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“

Förderung unternehmerischen Know-hows“ Anforderungen an Berater, Registrierung

Berater die sich bei der BAFA (Bundesamt für Ausführkontrolle) autorisieren lassen wollen, müssen: •

selbstständig sein



den überwiegenden Geschäftszweck (mehr als 50 % des Gesamtumsatzes) aus der entgeltlichen Unternehmensberatung erzielen



über die erforderliche Befähigung verfügen



die notwendige Zuverlässigkeit besitzen



ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument eingeführt haben und leben



eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, insbesondere eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten

Nachweise sind dafür zu erbringen, wie folgt (UPLOAD BEI BAFA WEBSEITE): •

die unterschriebene Beratererklärung (Umsatzaufteilung auf alle Geschäftsfelder, Beteiligungen, etc.), siehe Linksammlung!



ein Nachweis über das eingeführte Qualitätssicherungssystem (QMNachweis)



Lebenslauf, Qualifikationsnachweise



sowie Unterlagen zum Nachweis der Selbständigkeit (Anmeldung beim Finanzamt, Handelsregister-Auszug, Gewerbeanmeldung, etc.) werden



Gültigkeit beachten!

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