Branchenstudie Schweden

Ein Architekturstudium ist in Schweden an einer der drei technischen Universitäten in. Stockholm, Göteborg und Lund möglich und dauert viereinhalb Jahre.
51KB Größe 4 Downloads 308 Ansichten
Branchenstudie Schweden

Der Beruf Architekt in Schweden

Ein Architekturstudium ist in Schweden an einer der drei technischen Universitäten in Stockholm, Göteborg und Lund möglich und dauert viereinhalb Jahre. Es gibt keine den deutschen Architektenkammern vergleichbare Vereinigungen. Die beiden größten Verbände sind die Architektengewerkschaft AF und der Nationalverband schwedischer Architekten SAR. Hauptinteresse von SAR liegt in der Verbesserung der architektonischen Qualität.

In Schweden kann jeder qualifizierte und nicht qualifizierte Architekturleistungen anbieten. Titel und Berufsausübung sind nicht gesetzlich geschützt. Daher bietet die Mitgliedschaft im SAR den einzigen Qualifikationsnachweis. Der sog. SAR-Architekt wird europaweit als Anerkennung für eine qualifizierte Architektenausbildung angesehen.

Vertragsrecht In Schweden sind das Reichsamt für Bauverwaltung und die Bauvertragskommission BKK für das Baurecht zuständig. Beide Institutionen haben die Standardvertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen in AB 92 entwickelt. Dort werden alle Fragen der Gewährleistung und der verschiedenen Abnahmeverfahren ausführlich geregelt.

Haftung In den Standardvertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen AB 92 werden ausführlich die Abnahmeverfahren und die Gewährleistung beschrieben. Dabei gibt es die Möglichkeit einer Vorabnahme, einer Sonderabnahme, einer Nachabnahmeeiner Schiedsabnahme und einer Gewährleistungsabnahme. Mit der Abnahme beginnt für den Unternehmer eine zweijährige Garantiehaftung. Diese ist unter besonderen Umständen auf vier Jahre zu verlängern.

Honorare In Schweden gibt es keine offizielle Honorarordnung. Honorare werden im freien Wettbewerb ausgehandelt. In 80 % aller Fälle werden pauschale Honorare vereinbart, allerdings kommt auch Stundenbasis-Honorar zur Anwendung.

Baurecht In Schweden gibt es nur wenige Rahmengesetze, das Planungsmonopol liegt auf lokaler Ebene. Die vom Staat vorgegebene Rahmengesetzgebung besteht im Wesentlichen aus drei Gesetzeswerken: Dem Naturresurslag NRL, dem Plan- och Bygglag PBL und dem BLV. Das PBL enthält die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Baugenehmigungspflicht, die Vorgehensweisen beim Erstellen von Bebauungsplänen und die Zuständigkeiten und Kontrollen des Bauablaufs. Eine Baugenehmigung ist für die Errichtung, den Umbau sowie eine Nutzungsänderung eines Gebäudes erforderlich. Entspricht das beantragte Vorhaben dem bestehenden Bebauungsplan, ist eine Baugenehmigung obligatorisch. Zuständig für Baugenehmigungen ist der lokale Bauausschuss.

Die Situation der Architekturbüros Im Bereich der Architektur- und Baudienstleistungen gibt es heute rd. 20.000 Büros, diese Büros sind meist Kleinstunternehmen. Daneben gibt es wenige Großarchitekturbüros. Das Aufgabenfeld beschränkt sich bei Architekten im Wesentlichen auf die Erbringung von Planungsleistungen. Daneben wird häufig ein sog. Bauprojektmanager beauftragt.

Stuttgart, 19.09.2011

Quelle: NAX