Black-White Fribourg Statuten des Gottéron-Fanclubs Black-White

16. Einnahmen. Die Einnahmen des Fanclubs bestehen aus: o Mitgliederbeiträgen (sie werden an der Hauptversammlung festgelegt) o freiwilligen Beiträgen und Geschenken o Gönner- und Sponsorenbeiträge o Zinsen der Kapitalien o Mehreinnahmen aus dem Verkauf von Artikeln oder Auswärtsfahrten. 17. Ausgaben.
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Black-White Fribourg Statuten des Gottéron-Fanclubs Black-White Fribourg 1.

Name

Unter dem Namen Black-White Fribourg (nachfolgend Fanclub genannt) besteht ein Verein unter Berücksichtigung der vorliegenden Statuten und Artikel 60ff ZGB. 2.

Sitz

Der Sitz des Fanclubs ist der aktuelle Wohnsitz des Präsidenten. 3.

Zweck

Ziele des Fanclubs sind treue und faire Anhänger vom Eishockeyclub Fribourg-Gottéron im Fanclub zu vereinen, die Pflege der Kameradschaft, Geselligkeit sowie Toleranz und wenn immer möglich die Unterstützung des Vereins an den Heim- und Auswärtspartien. Unsere Mitglieder verhalten sich dabei in jeder Situation selbstverständlich sportlich und fair! 4.

Mitglieder

Sämtliche Mitglieder des Fanclubs haben ein Stimm- und Wahlrecht und können auch Anträge stellen. 5.

Beitritt

Dem Fanclub sind Beitrittsgesuche schriftlich einzureichen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme und kann gegebenenfalls einen Antrag auf Mitgliedschaft ohne Mitteilung einer Begründung ablehnen. 6.

Übertritt

Der Wechsel von einer Mitgliederkategorie in eine andere kann jederzeit erfolgen. Dieser muss jedoch einem Vorstandsmitglied gemeldet werden. 7.

Austritt

Austrittsbegehren werden auf Ende des Geschäftsjahres genehmigt, sofern die Verpflichtungen gegenüber dem Verein erfüllt sind.

Black-White Fribourg 8.

Ausschluss

Mitglieder, welche durch ordnungswidriges und grob unsportliches Verhalten, wie z.B. beschädigen fremden Eigentums, rassistischen Äusserungen und Ähnliches, dem Ruf des Fanclub und vor allem dem Ansehen und Image von Fribourg-Gottéron schaden, werden durch den Vorstand sofort vom Fanclub ausgeschlossen! Kommt ein Mitglied seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nach, wird es automatisch nach der 2. Mahnung ausgeschlossen. Ein Rekurs an der Hauptversammlung ist ausgeschlossen. 9.

Pflichten

Die Mitglieder sind verpflichtet die Interessen des Fanclubs zu wahren, die Statuten zu beachten, Beschlüssen nachzukommen und sich den Anordnungen des Vorstandes zu unterziehen. 10. Pflichten des Fanclubs Der Fanclub verpflichtet sich am Konzept Auswärtsfahrten von Fribourg-Gottéron anzuschliessen und sich finanziell mit einem jährlichen Beitrag zu beteiligen. Ausserdem wird aktive Mithilfe bei Events und sonstigen Aufgeboten, die von der Arbeitsgruppe der Fanclubs oder von Fribourg-Gottéron organisiert werden, vorausgesetzt. 11. Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des nächsten Jahres. Die HV findet immer vor Saisonstart statt. 12. Organe Die Organe des Fanclubs sind: o Die Hauptversammlung o Der Vorstand

Black-White Fribourg 13. Hauptversammlung Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Fanclubs und erledigt alle Geschäfte, die ihr nach Statuten übertragen sind. Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal jährlich statt. Die Einladung und die Traktandenliste sind den Mitgliedern entweder in elektronischer oder in Briefform mindestens einen Monat vor der Versammlung zuzustellen. a.

Traktanden

Sie behandelt ordentlicherweise folgende Geschäfte: o Appell o Wahl des Stimmenzählers o Abnahme des Protokolls der letzten Hauptversammlung o Abnahme vom Jahresbericht des Präsidenten o Abnahme des Kassaberichts o Festsetzung der Jahresbeiträge und Beschlussfassung über das Budget o Mutationen o Wahlen (a) des Präsidenten (b) der übrigen Vorstandsmitglieder o Änderungen und Revision der Statuten o Anträge o Sonstiges b.

Anträge

Anträge von Mitgliedern zuhanden der ordentlichen Hauptversammlung sind bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. c.

Beschlussfähigkeit

Jede einberufene Hauptversammlung laut Punkt 13 (auch ausserordentliche Hauptversammlung) ist beschlussfähig.

Black-White Fribourg d.

Beschlüsse

Die Hauptversammlung beschliesst: o mit dem absoluten Mehr der anwesenden Stimmen über alle Geschäfte, die keine qualifizierte Mehrheit erfordern o mit zwei Drittel der anwesenden Stimmen bei Statutenänderungen, Auflösung des Fanclubs oder Fusion. Die Abstimmung erfolgt offen, sofern nicht die Mehrheit der Stimmberechtigten die geheime Stimmabgabe verlangt. e.

Leitung

Die Hauptversammlung wird durch den Präsidenten, im Falle seiner Verhinderung durch den Vizepräsidenten des Vereins geleitet. f.

Protokoll

Über die Geschäfte der Hauptversammlung wird ein Protokoll erstellt. 14. Ausserordentliche Hauptversammlung Ausserordentliche Hauptversammlungen werden vom Vorstand nach Bedarf oder auf schriftliches Begehren von mindestens zwei Fünftel der Stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe der Traktanden oder Ausführung des Zwecks einberufen. Die Punkte 15-18 gelten auch für die ausserordentliche Hauptversammlung. 15. Vorstand Der Vorstand besteht aus fünf Personen: o Präsident/Präsidentin o Kassier/Kassierin o Verantwortliche Person für Events o Verantwortliche Person für Fahnen und Fanartikel o Sekretär/Sekretärin

Dem Präsidenten/der Präsidentin fällt bei gleicher Stimmenanzahl der Stichentscheid zu. Der Vorstand ist bei Anwesenheit der Hälfte seiner Mitglieder beschlussfähig.

Black-White Fribourg a.

Pflichten und Aufgaben

Der Vorstand ist zuständig für sämtliche Geschäfte, die nach Statuten nicht einem anderen Organ betragen sind. Darunter fallen insbesondere die Organisation und Leitung des Vereinsbetriebs sowie die Vertretung des Vereins nach aussen. Konkret haben die fünf Vorstandsmitglieder folgende Aufgaben zu erfüllen: Präsident/Präsidentin: Der Präsident/die Präsidentin führt und koordiniert die Aktivitäten des Vorstandes und Mitglieder und überprüft deren Umsetzung. Der Präsident/die Präsidentin ist die erste Ansprechperson des Fanclubs und repräsentiert den Fanclub an Aktivitäten des Vereins nach aussen. Stellvertretung: Jährlich alternierend ein anderes Vorstandsmitglied. Die Reihenfolge wird von der vorangehenden Auflistung bestimmt. Kassier/Kassierin: Der Kassier/die Kassierin ist verantwortlich für die Führung der Finanzen des Fanclubs und erstellt pro Vereinsjahr ein Budget, bestrebt dessen Einhaltung und präsentiert das Ergebnis. Der Kassier/die Kassierin ist die Ansprechperson für sämtliche finanziellen Angelegenheiten des Fanclubs. Stellvertretung: Präsident/Präsidentin Verantwortliche Person für Events: Die verantwortliche Person für Events sorgt für die Organisation und Durchführung sämtlicher Aktivitäten und Events des Fanclubs. Sie ist die Ansprechperson für Tickets und Auswärtsfahrten auf Ebene des Fanclubs. Stellvertretung: Verantwortliche Person für Fahnen und Fanartikel Verantwortliche Person für Fahnen und Fanartikel: Die verantwortliche Person für Fahnen und Fanartikel sorgt für die Bewirtschaftung der Fanclub-Fahnen. Sie konzipiert die Fanartikel des Fanclubs und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Stellvertretung: Sekretär/Sekretärin Sekretär/Sekretärin: Der Sekretär/die Sekretärin übernimmt administrative Tätigkeiten welche im Zusammenhang mit dem Fanclub und dessen Aktivitäten entstehen. Der Sekretär/die Sekretärin ist für die Mitgliederverwaltung, der Entwicklung und Administration des

Black-White Fribourg Webauftritts, für die Erreichbarkeit des Vorstands per E-Mail und für eine zentrale Dokumentenverwaltung verantwortlich. Stellvertretung: Verantwortliche Person für Events Sämtliche Aufgaben können nach Absprache im Vorstand, jeweils einem anderen Vorstandsmitglied delegiert werden. b.

Amtsdauer

Der Vorstand wird von der Hauptversammlung für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Der Vorstand organisiert sich unter dem Vorsitz des Präsidenten. Die Wiederwahl ist möglich. 16. Einnahmen Die Einnahmen des Fanclubs bestehen aus: o Mitgliederbeiträgen (sie werden an der Hauptversammlung festgelegt) o freiwilligen Beiträgen und Geschenken o Gönner- und Sponsorenbeiträge o Zinsen der Kapitalien o Mehreinnahmen aus dem Verkauf von Artikeln oder Auswärtsfahrten 17. Ausgaben Die Ausgaben des Fanclubs bestehen zum Beispiel aus: o Kostenanteil an Veranstaltungen und Auswärtsfahrten o Anteil Kosten an der Produktion von Artikeln o Den ordentlichen Verwaltungskosten

Black-White Fribourg 18. Mitgliederbeiträge Die Mitgliederbeiträge werden jährlich eingezogen. Die Beitragspflicht beginnt mit der Ausstellung des Beitrittsgesuches. Der Fairness halber unterteilen wir die Mitgliederbeiträge bei Neueintritten folgendermassen: o Bei Beitritt in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres wird der volle Mitgliederbeitrag von Fr. 50.- berechnet. o Bei Beitritt in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres wird ein Mitgliederbeitrag von Fr. 30.- berechnet. 19. Haftung Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede private finanzielle Haftung ist ausgeschlossen. a. Unterschriftsberechtigung des Vereins Berechtigt für die Unterschrift von Verträgen sind ausschliesslich die Mitglieder des Vorstands. Ausnahme bildet die Korrespondenz zur Bank des Vereinskontos: Unterschriftsberechtigt sind hierbei lediglich der Präsident und der Kassier. b. Eigenhaftung Jedes Vereinsmitglied haftet für sein Handeln selbst. 20. Statutenänderungen Anträge der Mitglieder betreffend Statutenänderungen sind bis 30 Tage vor der HV der Vereinsleitung schriftlich mitzuteilen. Die beabsichtigten Änderungen sind den Mitgliedern mindestens 7 Tage vor der HV bekannt zu geben. 21. Auflösung Bei einer allfälligen Auflösung des Fanclubs wird das gesamte Vermögen und Inventar zugunsten der Juniorenförderung von Fribourg-Gottéron überschrieben. 22. Schlussbestimmungen Jedes Mitglied anerkennt durch den Beitritt in den Verein diese Statuten. Für alle Fälle, die nicht ausdrücklich in den Statuten festgelegt sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Diese Statuten wurden am 09.07.2017 vom Verein angenommen und ersetzen sämtliche ältere Versionen. Vorstand Black-White Fribourg