Bergbahn inkl 2011 Oberstdorf

Wir behalten uns vor, die von Ihnen angegebene Bettenanzahl mit den Tourismusbüros abzustimmen, bzw. auf Ihrer Homepage im Internet zu recherchieren.
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Auftrag Übertragbares Vermieterticket Sommer 2011 Fax bitte retour an: 0049 (0)8322 9600 2315 oder: 0043 (0)5517 5274 2315 Stand: Dienstag, 24. August 2010

Vermieter ………………. ……………………………. ……………………………. ……………………………. Telefon:...………….............. Email:………………………. Betriebsnummer………………..

Rechnungsadresse falls abweichend: ................................................ ................................................ ................................................ UID- Nr. ......................(bitte eintragen bei Auftragswert über 10.000 € netto)

Fellhornbahn GmbH Nebelhornstr. 67 87561 Oberstdorf Sehr geehrte Damen und Herren, von Ihrem Sommersaisonkartenangebot möchten wir Gebrauch machen und bestellen hiermit zu den nachstehenden Bedingungen ............ (Anzahl) Karten zu je € 256,50 .-

das sind

Netto €............................

zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer Die bestellte Kartenanzahl ist mit der von Ihrem Haus gemeldeten Bettenanzahl identisch. Zusätzlich in den Zimmern befindliche Zustellbetten und zusätzliche Ausziehcouchen sind nicht zu berücksichtigen. D.h. hierfür brauchen keine Tickets bestellt werden. Die Karten sind für beliebig viele Fahrten an der Fellhornbahn, der Kanzelwandbahn, Walmendingerhornbahn, der Nebelhornbahn, der Söllereckbahn, der Ifenbahn, des Zafernaliftes und der Heuberg Arena während der Sommersaison 2011 gültig.

der

Die Karten werden ausschließlich auf die entsprechenden Allgäu-Walser Karten des jeweiligen Beherbergungsbetriebes aufgebucht. Nutzungsberechtigt sind die Übernachtungsgäste des Betriebes, die im Besitz einer Gästekarte sind. Betriebsangehörige, ausgenommen Aushilfskräfte haben die Möglichkeit, sich mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular „Eigennutzung“ an der Bergbahnkasse Freitickets zu holen. Das Formular wird Ihnen zum Start der Sommersaison zugesandt. Bei missbräuchlicher Nutzung durch dritte Personen erfolgt der sofortige Einzug bzw. die elektronische Entwertung der Karte, ohne Rückerstattung des Kaufpreises. Im Wiederholungsfalle werden sämtliche Karten des Beherbergungsbetriebs ohne Rückerstattung des Kaufpreises eingezogen bzw. entwertet. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Bahn bleiben vorbehalten.

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Auftrag Übertragbares Vermieterticket Sommer 2011 Fax bitte retour an: 0049 (0)8322 9600 2315 oder: 0043 (0)5517 5274 2315 Stand: Dienstag, 24. August 2010

Jeder Verlust einer oder mehrerer Gästekarten ist unverzüglich zu melden. Die jeweiligen Karten werden gesperrt, um Missbrauch vorzubeugen. Auf Wunsch erhält der Betrieb für jede bebuchte und gesperrte Gästekarte eine neue Aufbuchung des Vermietertickets auf eine weitere Gästekarte des Hauses. Der Betrieb verpflichtet sich, bei Nutzung des „Bergbahn inklusive-Logos“ dazu, den Ticketpreis in die Übernachtungspreise einzukalkulieren, die Nutzung der Bergbahnen darf dem Gast nicht separat in Rechnung gestellt werden. Die Bezahlung der Karten erfolgt in fünf gleichen Monatsraten, die am 01.06., 01.07., 01.08. ,1.09. und 01.10. 2011 vom Konto des Beherbergungsbetriebs bei der ..................................................................., Konto-Nr ..............................., BLZ .................... eingezogen werden. Aufträge mit weniger als 4 Tickets werden in einem Betrag am 01. August 2011 abgebucht! Eine Bitte an die letztjährigen Teilnehmer von „Bergbahn inklusive“: Änderungen Ihrer Bankverbindung vom Vorjahr bitten wir deutlich zu markieren, damit wir die bereits gespeicherten Daten aktualisieren können! Im übrigen, d.h. soweit oben nicht anders vereinbart, gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die am Schalter jeder Bergbahn eingesehen werden können und auf Wunsch auch ausgehändigt bzw. übersandt werden. ........................................................, den .................................. ................................................................ - rechtsverbindliche Unterschrift Der Unterzeichner erklärt mit seiner Unterschrift ausdrücklich, dass er sowohl zur Bestellung, als auch zur Erteilung der Bankeinzugsermächtigung berechtigt ist. Ferner bestätigt der Unterzeichner, dass die tatsächlich verfügbare Bettenzahl seines Hauses mit der im Auftrag eingetragenen Bettenzahl übereinstimmt. Zusätzlich im Zimmer befindliche Zustellbetten bzw. Ausziehcouchen zählen nicht dazu. Wir behalten uns vor, die von Ihnen angegebene Bettenanzahl mit den Tourismusbüros abzustimmen, bzw. auf Ihrer Homepage im Internet zu recherchieren.