Beitrittsantrag zum Verein Oberstdorf Aktiv

Name des Kreditinstituts Bankleitzahl. Kontonummer. Ort, Datum, Unterschrift. Page 2. Beiblatt zum Beitrittsantrag. Auszug aus der Satzung des Vereins ...
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Beitrittsantrag zum Verein Oberstdorf Aktiv Oberstdorf Aktiv Walserstr.1 87561 Oberstdorf Hiermit beantrage/n ich/wir

Firma/Name

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Inhaber/Geschäftsführer

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Ansprechpartner

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Straße

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PLZ Ort

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Telefon/Fax

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E-Mail

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die Aufnahme als Mitglied in den Verein Oberstdorf Aktiv Ich beantrage die Aufnahme als



ordentliches Mitglied Beitragsstaffel _____



förderndes Mitglied (Erläuterungen siehe Beiblatt)

Einzugsermächtigung zum Einzug der Mitgliedbeiträge _______________________ Name des Kreditinstituts

___________________ Bankleitzahl

___________________ Kontonummer

_________________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift

Beiblatt zum Beitrittsantrag

Auszug aus der Satzung des Vereins Oberstdorf Aktiv:

§ 2 Zweck des Vereins

• Zweck des Vereins ist es die touristische und wirtschaftliche Anziehungskraft der Gemeinde Oberstdorf zu fördern und sich beratend und gestaltend an der Gemeindeentwicklung zu beteiligen. Der Verein strebt die konstruktive, freiwillige Zusammenarbeit aller am Wohle der Gemeinde Oberstdorf interessierten Kräfte an. • Zur Erreichung des Vereinszwecks bedient sich der Verein insbesondere folgender Mittel: • Der Verein führt Veranstaltungen in der Gemeinde Oberstdorf und deren Umgebung durch, um Besuchern und Bürgern der Gemeinde die Attraktivität des Standortes näher zu bringen. • Der Verein ist Forum für Informationsaustausch und Zusammenarbeit der Mitglieder untereinander sowie mit den kommunalen Entscheidungsgremien um fördernd auf die Gemeindeentwicklung einzuwirken und zur Verbesserung der Stellung des Standortes im Wettbewerb beizutragen. • Der Verein bemüht sich auf die kommunalen Maßnahmen zur nachhaltigen Vermeidung von gewerblichen Leerständen im Marktgemeindebereich einzuwirken. • Gewinnerzielung ist nicht beabsichtigt, der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Etwaige Gewinne werden ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet. § 4 Mitgliedschaft • Die Mitgliedschaft ist freiwillig • Der Verein hat: • Ordentliche Mitglieder • Fördernde Mitglieder Alle Mitglieder haben Teilnahmerecht an den Jahreshaupt- und Mitgliederversammlungen sowie Anspruch auf Information und Beratung des Vereins im Rahmen seiner satzungsmäßigen Aufgaben. Inhalt und Umfang der Beratung und Unterstützung bestimmt der Vorstand. • Die ordentlichen Mitglieder verpflichten sich zur Unterstützung des Vereinszwecks durch aktive Mitwirkung an den Aufgaben des Vereins, sowie zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen und Umlagen. Die ordentlichen Mitglieder haben Anspruch auf Antragstellung sowie Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. • Die fördernden Mitglieder unterstützen den Vereinszweck durch Zahlung des Mitgliedsbeitrages, werden von den Vereinsaktivitäten unterrichtet und haben Mitwirkungs- und Anwesenheitsrechte bei den Vereinsaktivitäten. Die fördernden Mitglieder haben Wahlrecht zur Besetzung des Vertreters der fördernden Mitglieder im Vorstand. • Ordentliches Mitglied können werden: • Natürliche Personen, auch als geschäftsführende Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften oder • Geschäftsführer oder andere Vertretungsorgane für juristische Personen Ordentliches Mitglied kann nur werden, wer in Oberstdorf oder in einem daran angrenzenden Ortsteil einen gewerblichen oder freiberuflichen Betrieb führt oder einen solchen als Geschäftsführer oder anderes Organ vertritt. Die ordentliche Mitgliedschaft kann auf Antrag hin durch eine natürliche Person erworben werden, ohne dass die vorbenannten Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere bei rechtsgeschäftlicher Vertretung eines örtlichen Betriebes, bspw. als Filialleiter.

• Förderndes Mitglied können werden: • natürliche Personen • Personengesellschaften und/oder deren Vertreter • juristische Personen und/oder deren Vertreter • öffentlich rechtliche Körperschaften welche bereit sind, die Ziele des Vereins ideell und materiell zu unterstützen.

Unsere derzeit gültigen Jahresbeiträge betragen: für ordentliche Mitglieder Staffel 1

1-2 Mitarbeiter

€ 100,00

Staffel 2

3-10 Mitarbeiter

€ 120,00

Staffel 3

ab 10 Mitarbeiter

€ 140,00

für fördernde Mitglieder € 60,00

Wir freuen uns auf Sie als neues Mitglied! Oberstdorf Aktiv, 1. Vorsitzender Gustl Stempfle, Walserstr. 1, 87561 Oberstdorf Tel. 08322 98326, [email protected]