AXA

06.02.2006 - Dem Bieter standen am Stichtag direkt 8.763.172 Aktien der AXA Konzern AG, davon 6.308.397. Stammaktien und 2.454.775 Vorzugsaktien, ...
33KB Größe 5 Downloads 347 Ansichten
AXA (société anonyme à directoire et conseil de surveillance) Paris

Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 des Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetzes (WpÜG) Die AXA (société anonyme à directoire et conseil de surveillance), Paris, Frankreich („Bieter“), hat am 9. Januar 2006 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Angebot an die Aktionäre der AXA Konzern AG, Köln, Deutschland, zum Erwerb der von ihnen gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Stück-Stammaktien (ISIN DE0008410002) („Stammaktien“) sowie auf den Inhaber lautenden Stück-Vorzugsaktien (ISIN DE0008410036) („Vorzugsaktien“) der AXA Konzern AG gegen Zahlung einer Gegenleistung im Betrag von einheitlich EUR 129,30 je Aktie veröffentlicht. Die Annahmefrist endet am 27. Februar 2006, 24.00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird. Bis zum 3. Februar 2006, 14.00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit) („Stichtag“), wurde das Angebot für insgesamt Stück 175.685 Stammaktien sowie Stück 35.247 Vorzugsaktien der AXA Konzern AG angenommen. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,68 % des Grundkapitals und rund 0,67 % der Stimmrechte der AXA Konzern AG. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der o.g. Angebotsunterlage kontrolliert der Bieter die AXA Konzern AG im Sinne des WpÜG direkt und indirekt durch die Vinci B.V., Utrecht, Niederlande, und die Kölnische Verwaltungs-Aktiengesellschaft für Versicherungswerte, Köln, Deutschland („KVAG“), welche ihrerseits (direkt und indirekt) durch den Bieter gehalten werden (Vinci B.V. zu 100 % und KVAG zu 99,57 %). Dem Bieter standen am Stichtag direkt 8.763.172 Aktien der AXA Konzern AG, davon 6.308.397 Stammaktien und 2.454.775 Vorzugsaktien, zu; dies entspricht einem Anteil von ca. 28,06 % am Grundkapital der AXA Konzern AG und einem Anteil von ca. 24,05 % der Stimmrechte. Der Tochtergesellschaft Vinci B.V. standen am Stichtag 12.408.850 Aktien der AXA Konzern AG, davon 10.723.420 Stammaktien und 1.685.430 Vorzugsaktien, zu; dies entspricht einem Anteil von ca. 39,73 % am Grundkapital der AXA Konzern AG und einem Anteil von ca. 40,88 % der Stimmrechte. Der Tochtergesellschaft KVAG standen am Stichtag 8.005.310 Aktien der AXA Konzern AG, davon 7.641.700 Stammaktien und 363.610 Vorzugsaktien, zu; dies entspricht einem Anteil von ca. 25,63 % am Grundkapital der AXA Konzern AG und einem Anteil von ca. 29,13 % der Stimmrechte. Die Stimmrechte aus den von der Vinci B.V. und KVAG gehaltenen Aktien werden dem Bieter nach § 30 Absatz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Darüber hinaus sind dem Bieter gemäß § 30 WpÜG keine weiteren Stimmrechte aus Aktien der AXA Konzern AG zurechenbar. KVAG und Vinci B.V. sind mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Absatz 5 WpÜG. Außer KVAG, Vinci B.V. und den anderen Tochtergesellschaften des Bieters gibt es keine weiteren Personen, die mit dem Bieter im Sinne von § 2 Absatz 5 und Absatz 6 WpÜG gemeinsam handeln. Dem Bieter standen am Stichtag (einschließlich der Aktien, für die das Angebot angenommen wurde, und der außerhalb des Angebots erworbenen Aktien) direkt und indirekt insgesamt 24.849.202 Stammaktien sowie insgesamt 4.539.062 Vorzugsaktien der AXA Konzern AG zu. Dies entspricht einem Anteil von rund 94,10 % des Grundkapitals und rund 94,73 % der Stimmrechte der AXA Konzern AG. Darüber hinaus standen am Stichtag dem Bieter, einer mit ihm gemeinsam handelnden Person und dessen Tochtergesellschaften weder weitere Stamm- noch Vorzugsaktien der AXA Konzern AG zu, noch werden dem Bieter, einer mit ihm gemeinsam handelnden Person und dessen Tochtergesellschaften weitere Stimmrechte aus AXA Konzern AG-Aktien gemäß § 30 WpÜG zugerechnet. Paris, den 6. Februar 2006 AXA