AT-Innsbruck: Beaufsichtigung der Bauarbeiten

III.1.4.1 Subunternehmerleistungen. III.1.4.1.1 Die Kernkompetenz zur Auftragserfüllung muss beim Unternehmer liegen. III.1.4.1.2 Subunternehmerleistungen ...
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Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Auftragsbekanntmachung - Verhandlungsverfahren

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Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:145617-2011:TEXT:DE:HTML

AT-Innsbruck: Beaufsichtigung der Bauarbeiten 2011/S 89-145617 BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N) TILAK – Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH Anichstraße 35 6020 Innsbruck ÖSTERREICH Internet-Adresse(n) Hauptadresse des Auftraggebers www.tilak.at Weitere Auskünfte erteilen: TILAK – Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH Bau und Technik Maximilianstraße 35 z. H. DI Dr. Johannes Gerhold 6020 Innsbruck ÖSTERREICH E-Mail: [email protected] Fax +43 51250428714 Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: TILAK – Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH Bau und Technik Sekretariat 2. Stock Maximilianstraße 35 6020 Innsbruck ÖSTERREICH E-Mail: [email protected] Fax +43 51250428714 I.2)

ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN) Sonstiges Kapitalgesellschaft Gesundheit Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Nein

ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG II.1.1)

Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber 6032-05/230-2011. Auftragskurzbezeichnung (Gewerk): Örtliche Bauaufsicht.

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II.1.2)

Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungsauftrag Dienstleistungskategorie: Nr. 12 Hauptort der Dienstleistung AT330 Innsbruck.

II.1.3)

Gegenstand der Bekanntmachung Öffentlicher Auftrag

II.1.4)

Angaben zur Rahmenvereinbarung

II.1.5)

Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Örtliche Bauaufsicht (ÖBA) im Rahmen des Neubaues Kinder Herzzentrum West beginnend mit dem Rohbau bis zur Gesamtfertigstellung des Projektes inkl. Außenanlagen. Der Klinikneubau umfasst ca. 32.500 m2 BGF - 2 Untergeschoße (inkl. Tiefgarage) und 6 teilweise auskragende Obergeschoße inkl. Technikaufbauten, Verbindungsbrücken und eine vorgehängte Magistrale. Der Klinikneubau beinhaltet u.a. Bettenstationen, Ambulanzen, Intensivstationen sowie Radiologiebereiche.

II.1.6)

Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71247000

II.1.7)

Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Nein

II.1.8)

Aufteilung in Lose Nein

II.1.9)

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein

II.2)

MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

II.2.1)

Gesamtmenge bzw. -umfang Geschätzte Auftragssumme [Auftragswert]: 1 550 000,00 EUR.

II.2.2)

Optionen Nein

II.3)

VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG Dauer in Monaten 60 (ab Auftragsvergabe)

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG III.1.1)

Geforderte Kautionen und Sicherheiten Siehe Ausschreibungsunterlagen (Allgemeiner Teil) und AGB der TILAK (http://www.tilak.at/agb).

III.1.2)

Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend) Siehe Ausschreibungsunterlagen (Allgemeiner Teil) und AGB der TILAK (http://www.tilak.at/agb).

III.1.3)

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird Siehe Ausschreibungsunterlagen (Allgemeiner Teil) und AGB der TILAK (http://www.tilak.at/agb).

III.1.4)

Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung

III.2)

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

III.2.1)

Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

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Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Allgemeine Hinweise: a) Die Vergabe von Leistungen hat an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer zu angemessenen Preisen zu erfolgen. Vom Unternehmer wird zum Nachweis der Eignung die Vorlage nachfolgender Urkunden verlangt. Der Unternehmer muss über die geforderten Eignungsnachweise spätestens zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge/Angebote verfügen. Sofern sich ein Unternehmer bzw. die Mitglieder einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmer stützen, sind die geforderten Eignungsnachweise von diesem/ diesen anderen Unternehmer/n beizubringen ("notwendige/ r Subunternehmer") [sofern zugelassen]. Daneben ist von diesem/n anderen Unternehmer/n bis zum Schlusstermin für die Angebotsabgabe eine unbedingte solidarische Haftungserklärung für die der Auftragserfüllung zu Gunsten der TILAK vorzulegen. Die berufliche Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sind jedenfalls vom Unternehmer selbst zu erbringen. b) Sofern einzelne Kriterien als Auswahlkriterien gekennzeichnet sind, erfolgt damit die Auswahl von Unternehmern im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens. c) Der Hinweis auf die Eintragung in ein offizielles, allgemein zugängliches Verzeichnis zum Nachweis der Eignung (z.B. ANKÖ-Auftragnehmerkataster Österreich) ersetzt nicht die Vorlage der geforderten Urkunden/Eignungsnachweise. Sofern die geforderten Nachweise bei der TILAK vorhanden sind, weil ein Unternehmer die geforderten Unterlagen bereits einer bestimmten Abteilung im Zusammenhang mit einem anderen Vergabeverfahren der TILAK vorlegen musste, genügt ein ausdrücklicher schriftlicher Hinweis des Unternehmers im Angebot, dass sich die geforderten Nachweise bereits bei der TILAK befinden, samt konkreter Benennung des vorangegangenen Vergabeverfahrens mit Geschäftszahl und Projektleiter. d) Die geforderten Urkunden/Eignungsnachweise dürfen nicht älter als 3 (drei) Monate sein. Dies gilt auch für bereits bei der TILAK vorhandene Nachweise. e) Können die geforderten Urkunden/Eignungsnachweise aus einem gerechtfertigten Grund nicht beigebracht werden, sind gleichwertige Bescheinigungen, z.B. einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, eines Notars oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Herkunftslands des Unternehmers, vorzulegen. Der Nachweis der gleichen Aussagekraft ist vom Unternehmer nach Aufforderung zu erbringen. f) Bietergemeinschaft Umfasst der Leistungsgegenstand ausschließlich Leistungen, für die dieselbe Befugnis erforderlich ist, so haben im Falle der Angebotslegung durch eine Bietergemeinschaft alle Mitglieder die entsprechende Befugnis nachzuweisen. Im Falle der Ausschreibung einer Gesamtleistung, die unterschiedliche Befugnisse in verschiedenen Fachrichtungen erfordert, hat jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft die Befugnis für den ihm konkret zufallenden Leistungsteil nachzuweisen. Die Nachweise über die berufliche Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sind jedenfalls von sämtlichen Mitgliedern einer Arbeitsoder Bietergemeinschaft selbst zu erbringen. ) Subunternehmer (sofern zugelassen) Die Weitergabe von Teilen der Leistung ist gemäß § 83 BVergG 2006 nur insoweit zulässig, als der Subunternehmer die für die Ausführung seines Teils erforderliche Befugnis, technische, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besitzt. Subunternehmer müssen über die entsprechende Eignung zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe verfügen. Die Nachweise über die berufliche Zuverlässigkeit haben sämtliche Subunternehmer jedenfalls zu erfüllen. h) Eigenerklärung Bewerber oder Bieter können ihre Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit auch durch die Vorlage einer Erklärung belegen, dass sie die geforderten Eignungskriterien erfüllen und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung unverzüglich beibringen können (Eigenerklärung). In einer solchen Erklärung sind die Befugnisse anzugeben, über die der Unternehmer konkret verfügt. Eine dem Gesetz entsprechende Eigenerklärung hat sinngemäß wie folgt zu lauten: "Ich, ... (Name des Unternehmens), erkläre hiermit, dass sich die vom Auftraggeber TILAK - Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH in der Ausschreibung ... 07/05/2011 S89 http://ted.europa.eu/TED

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(Auftragsgegenstand), Geschäftszahl ..., verlangten Eignungskriterien erfülle und die darin festgelegten Nachweise auf Aufforderung unverzüglichbeibringen kann. Ich verfüge über folgende Befugnisse: 1) ..., 2) ... etc."Datum: ... Rechtsverbindliche Unterfertigung: ...". Achtung: Die geforderten Nachweise sind im Laufe des Verfahrens auf Verlangen binnen 3 (drei) Tagen vorzulegen. Bei nicht vollständiger fristgerechter Vorlage kann der Unternehmer ausgeschieden werden. Nachweis der beruflichen Befugnis: Eintragung im Berufs- und Handelsregister (z.B. Gewerberegisterauszug, Firmenbuch-Auszug, Bestätigung der zuständigen Standesvertretung). Achtung: Allein ein Firmenbuch-Auszug genügt als Nachweis nicht! Nachweise über die berufliche Zuverlässigkeit: — Bescheinigung, dass kein Insolvenzverfahren eingeleitet oder die Eröffnung mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde (z.B. Firmenbuchauszug, Bestätigung des zuständigen Handelsgerichts), — Auszug aus dem Register, aus dem hervorgeht, dass gegen den Unternehmer bzw. gegen physische Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind, keine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist, welche die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (Strafregisterauskunft), — Buchungsmitteilungen der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und der zuständigen Finanzbehörde seit Ende des letzten Jahresabschlusses. III.2.2)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bekanntgabe der UID-Nummer im Heimatstaat bzw. der österreichischen UID-Nummer; verfügt der Bewerber weder über eine UID-Nummer in seinem Heimatstaat noch in Österreich, ist eine UIDNummer eines EU-Mitgliedstaats vorzulegen, sofern eine solche vorhanden ist. Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung. KSV – Auskunft (Gefordertes Rating: 100-350).

III.2.3)

Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Referenzliste der wesentlichen in den letzten 7 Jahren erbrachten Leistungen, welche mit der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Komplexität und Volumen vergleichbar sind Geforderte Mindestanzahl an Referenzen: 3. Auswahlkriterium. Reihenfolge der Bedeutung: 1. Zusatzangaben. Die verlangte Erfahrung hinsichtlich Komplexität bezieht sich auf hochinstallierte Gebäude mit Schwerpunkt Krankenhausbau oder auf Objekte mit vergleichbaren technischen Installationen. Das vergleichbare Bauvolumen wird bei einem mittleren nachgewiesenen Monatsumsatz (Herstellkosten dividiert durch Bauzeit) in Höhe von über 1 000 000 EUR als gleichwertig bewertet. Die Baukosten (Definiton nach ÖNORM B 1801-1) müssen dabei mindestens 20 000 000 EUR betragen. Mindestens 1 Referenz muss aus dem Bereich Krankenhausbau stammen. War der Leistungsempfänger ein öffentlicher Auftraggeber, ist der Nachweis in Form einer von diesem öffentlichen Auftraggeber ausgestellten oder beglaubigten Bescheinigung beizubringen, die der Leistungsempfänger der TILAK auch direkt zuleiten kann. Ist der Leistungsempfänger ein privater Auftraggeber gewesen, ist der Nachweis über erbrachte Leistungen (Referenzen) in Form einer vom Leistungsempfänger ausgestellten Bescheinigung oder, falls eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich ist, durch eine einfache Erklärung des Unternehmers zu erbringen. Nachweise über erbrachte Leistungen (Referenzen) müssen jedenfalls folgende Angaben enthalten:

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1. Name und Sitz des Leistungsempfängers sowie Name der Auskunftsperson; 2. Wert der Leistung; 3. Zeit und Ort der Leistungserbringung; 4. Angabe, ob die Leistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde; 5. Personen, die für die Ausführung des Auftrags auf Seite des Unternehmers verantwortlich waren (Schlüsselpersonal). Werden Nachweise über Leistungen vorgelegt, die der Unternehmer in Arbeitsgemeinschaften erbracht hat, ist der vom Unternehmer erbrachte Anteil an der Leistungserbringung anzugeben. Leistungserbringungen als Subunternehmer können als Referenz angeführt werden. Angaben über das jährliche Mittel der vom Unternehmer in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren. Geforderte Mindestzahl an Personen: 12. Auswahlkriterium. Reihenfolge der Bedeutung: 3. Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Unternehmers und der Führungskräfte des Unternehmers, insbesondere der für die Ausführung des Auftrags verantwortlichen Personen (Projektleiter und Stellvertreter, Schlüsselpersonal). Auswahlkriterium. Reihenfolge der Bedeutung: 2. Zusatzangaben. Zusätzlich zu den Ausbildungsnachweisen sind aussagekräftige Lebensläufe (incl. Projektlisten) der verantwortlichen Personen beizulegen. Angabe, welche Teile des Auftrags an welche Subunternehmer vergeben werden (sofern zugelassen). III.2.4)

Vorbehaltene Aufträge Nein

III.3)

BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

III.3.1)

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten

III.3.2)

Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen Ja

ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) VERFAHRENSART IV.1.1)

Verfahrensart Verhandlungsverfahren

IV.1.2)

Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 6

IV.1.3)

Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja

IV.2)

ZUSCHLAGSKRITERIEN

IV.2.1)

Zuschlagskriterien

IV.2.2)

Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt Nein

IV.3)

VERWALTUNGSINFORMATIONEN

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IV.3.1)

Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber 6032-05/230-2011

IV.3.2)

Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags

IV.3.3)

Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen

IV.3.4)

Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge 6.6.2011 - 16:00

IV.3.5)

Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.3.6)

Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch.

IV.3.7)

Bindefrist des Angebots Frist in Monaten 7 (sieben) Monate gemäß § 112 Abs. 1 BVergG 2006 ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote (ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.3.8)

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) DAUERAUFTRAG Nein VI.2)

AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD Nein

VI.3)

SONSTIGE INFORMATIONEN I.1 Ausschreibungs- und allfällige ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich: im Internet ab der Seite http://www.tilak.at/ ausschreibungen. III.1.4.1 Subunternehmerleistungen. III.1.4.1.1 Die Kernkompetenz zur Auftragserfüllung muss beim Unternehmer liegen. III.1.4.1.2 Subunternehmerleistungen sind nicht zulässig. Sofern Subunternehmerleistungen in diesem Punkt für nicht zulässig erklärt werden, sind alle weiteren Hinweise zu Subunternehmerleistungen in dieser Bekanntmachung bzw. der Ausschreibung gegenstandslos. III.1.4.1.3 Die beabsichtigte Weitergabe von Auftragsteilen (auch unwesentlicher Teile) [sofern zugelassen] ist unter Angabe der jeweiligen Subunternehmer spätestens bis zum Schlusstermin für die Angebotsabgabe bekannt zu geben. III.1.4.1.4 Sofern der/den angebotenen Leistung/en andere bzw. weitere, nicht bereits mit dem Angebot genannte Subunternehmerleistungen zu Grunde liegen, wird das Angebot ausgeschieden. Auf die Punkte III.2.1. lit. g) und F. (in der Ausschreibungsordnung) wird gesondert hingewiesen. III.3.1 Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Österreichische Architekten (Zivilingenieure oder Ingenieurkonsulenten für Hochbau), Zivilingenieure oder Ingenieurkonsulenten für Bauwesen und Ziviltechnikergesellschaften mit entsprechender Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz 1993, BGBl. Nr. 156/1994 bzw. EWR-Architektenverordnung, BGBl. Nr. 694/1995 bzw. EWR-Ingenieurkonsulentenverordnung, BGBl. Nr. 695/1995, Staatsangehörige einer Vertragspartei des EWR-Abkommens mit Befugnis gemäß den Rechtsvorschriften des jeweiligen Herkunftslands sowie sonstige, nachweislich auf die Planung von Bauwerken beschränkt berufstätige Personen, die eine der

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Richtlinie des Rats 85/384/EWG vom 10. Juni 1985 entsprechende Qualifikation haben. Bei Arbeits- oder Bietergemeinschaften müssen sämtliche Mitglieder die entsprechende Befugnis besitzen. Baumeister. IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot. IV.3.8) Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein: nicht öffentlich. Begründung: Verhandlungsverfahren. Zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren sowie Ausgabe allfälliger ergänzender Unterlagen ist die Anmeldung im Internet ab der Seite http://www.tilak.at/ausschreibungen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TILAK, kundgemacht im Internet ab Seite http:// www.tilak.at/ agb. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmers werden nicht anerkannt. Sonstige Informationen: Für die Übernahme der Örtliche Bauaufsicht kommen nur Unternehmen infrage, welche über keinerlei Planungsaufträge beim Projekt Kinder- und Herzzentrum Bauabschnitt 2 verfügen. Technische Projektleitung (wenn anwendbar): -. Zweistufiges Verfahren: In der ersten Stufe (Erkundung des Bewerberkreises) sind lediglich die Teilnahmeanträge samt der Eigenerklärung über die Befugnis, Zuverlässigkeit und ausreichende Leistungsfähigkeit (siehe Punkt III.2.1 lit h Seite 14) in einem verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber / Auftragskurzbezeichnung" sowie versehen mit dem Firmenstempel bei der in Punkt I.1) genannten Abgabestelle einzureichen. Nach Ablauf der Teilnahmefrist eingelangte Anträge werden ausgeschieden. Erst in der zweiten Stufe werden die zugelassenen Unternehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert. VI.4)

NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

VI.4.1)

Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren Unabhängiger Verwaltungssenat in Tirol Michael-Gaismair-Straße 1 6020 Innsbruck ÖSTERREICH E-Mail: [email protected] Tel. +43 5125083702 Internet: http://www.tirol.gv.at/themen/recht/uvs Fax +43 5125083705

VI.4.2)

Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe oben.

VI.4.3)

Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind Siehe oben

VI.5)

TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 28.4.2011

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