allgemeine teilnahmebedingungen facebook-gewinnspiele

Gewinnspiels nicht für Nicht- oder Schlechtleistung im Rahmen der ausgelobten Preise bzw. etwaig vom. Gewinner anlässlich der Leistungsinanspruchnahme erlittener Schäden. Es gelten die jeweiligen Ge- schäftsbedingungen der Preissponsoren. Etwaige Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche hat.
96KB Größe 3 Downloads 383 Ansichten
ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN FACEBOOK-GEWINNSPIELE VERANSTALTER DES GEWINNSPIELS IST GETRÄNKELAND HEIDEBRECHT GMBH & CO. KG. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Daten und Informationen ist nicht Facebook, sondern Getränkeland Heidebrecht GmbH & Co. KG (nachfolgend „Getränkeland“ genannt). Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind an Getränkeland zu richten ([email protected]). Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an. Getränkeland behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt abzubrechen oder zu beenden. TEILNAHMEBERECHTIGUNG Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt und bei Facebook "Fan" von Getränkeland sind (wird man durch klick auf den"Gefällt mir"/ "Like"-Button auf der Getränkeland-Facebook-Seite). Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Getränkeland und deren Angehörige, sowie Mitarbeiter von Industriepartnern und deren Angehörige. TEILNAHME Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch aktive Teilnahme am Gewinnspiel (wie im Gewinnspiel ausgewiesen). Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung von Getränkeland abhängig. Der Erwerb von Waren oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung erhöhen die Gewinnchancen nicht. Die Teilnahme am Gewinnspiel beinhaltet das Einverständnis zur Nennung des Vor- und Nachnamens auf der Getränkeland Fanpage im Gewinnfall. Beiträge zur Teilnahme am Gewinnspiel dürfen keine Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße enthalten. GEWINNE Soweit nicht anders beschrieben, werden Sachgewinne immer in einer Getränkelandfiliale vom Gewinner abgeholt. Sachgewinne werden nicht in bar ausgezahlt und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Sollten die Sachpreise einen Pfandwert besitzen, versteht sich dieser Pfandwert immer zzgl., d.h. der Pfandwert muss vom Gewinner beglichen werden. Gewinne können nicht auf Dritte übertragen werden.

VERLOSUNG An der Verlosung nimmt teil, wer die Gewinnspiel-Bedingungen erfüllt. Jeder Teilnehmer kann nur einmal pro Gewinnspiel an der Verlosung teilnehmen. Die Gewinne werden unter allen zur Teilnahme berechtigten Teilnehmern verlost. Verlosung erfolgt am im Gewinnspiel genannten Tag. Die Gewinner werden auf der Facebook-Seite von Getränkeland bekannt gegeben, wenn der Gewinner gezogen wurde. Sollte sich ein Gewinner nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Gewinnbenachrichtigung zur Entgegennahme seines Gewinnes melden, verfällt der Gewinn. Eine Ausnahme gilt für Tickets, die sonst verfallen würden. Sie werden spätestens 3 Tage vor der betreffenden Veranstaltung erneut verlost. BEENDIGUNGSMÖGLICHKEITEN Getränkeland behält sich das Recht vor, die Verlosung aufgrund unvorhergesehener Umstände ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn die Verlosung nicht planmäßig laufen kann, beispielsweise bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung beeinflussen. HAFTUNG Gewinne, die von Kooperationspartnern bzw. Preissponsoren gestellt werden, bietet Getränkeland generell nicht in eigenem Namen sondern im Namen der Preissponsoren an. Getränkeland ist in derartigen Fällen nicht verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Ausschüttung des Gewinns sowie für Sach- bzw. Rechtsmängel oder für eine etwaige Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners/Preissponsors und daraus resultierende Folgen für das Gewinnspiel. Soweit es sich bei dem Sachpreis um Angebote Dritter handelt, haftet Getränkeland als Veranstalter des Gewinnspiels nicht für Nicht- oder Schlechtleistung im Rahmen der ausgelobten Preise bzw. etwaig vom Gewinner anlässlich der Leistungsinanspruchnahme erlittener Schäden. Es gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Preissponsoren. Etwaige Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche hat der Gewinner ausschließlich an den Leistungsträger/Preissponsor zu richten. Getränkeland haftet als Veranstalter des Gewinnspiels im Übrigen nur für Schäden im Zusammenhang mit der Verlosung, die von eigenen Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Getränkeland haftet als Gewinnspielanbieter nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel stehen. DATENSCHUTZ Mit der Teilnahme an der Aktion willigen die Teilnehmer in die Speicherung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Durchführung des Gewinnspiels ein. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht. Der Teilnehmer stellt Facebook von jeder Haftung frei. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von Getränkeland ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

GETRÄNKELAND HEIDEBRECHT GMBH & CO. KG  .  HAUPTSTRASSE 103 A  .  18107 ELMENHORST KONTAKT 0381 / 77 808 0   .  [email protected]