Alle finanziellen Hilfen zur Ausbildung im Überblick

Kind, die Sie beantragen können. ... beantragen, um die Miete zu finanzieren. ... einen Antrag stellen, dass das Kindergeld sofort auf das Konto Ihres Kindes.
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Alle finanziellen Hilfen zur Ausbildung im Überblick Das erste Ausbildungsgehalt Ihres Kindes fällt in der Regel nicht so üppig aus und netto bleibt am Ende noch weniger übrig. Trotz eigenem Gehalt sind die Eltern deswegen oft weiterhin gefragt, wenn es um den Lebensunterhalt der Tochter oder des Sohnes geht. Doch auch während der Ausbildung gibt es verschiedene staatliche Förderungen für Ihr Kind, die Sie beantragen können. Im Folgenden sind diese in einer Übersicht für Sie zusammengefasst. Weiterführende Informationen finden Sie auch in der Kategorie »Tipps« auf AZUBI.DE.

Berufsausbildungsbeihilfe

Generell haben Azubis Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Der monatliche Höchstsatz liegt seit dem 01.08.2016 bei 635 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss. Berechnet wird dieser Betrag aus dem Verdienst der Eltern oder dem Verdienst des Partners/der Partnerin Ihres Kindes. Voraussetzung, damit Ihr Kind BAB bekommt, ist, dass es eine staatlich anerkannte betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung macht. Bei einer schulischen Ausbildung hat Ihr Kind keinen Anspruch auf BAB. Bundesausbildungsbeihilfe wird generell bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Ob Ihr Kind Anspruch auf BAB hat und wie hoch dieser Betrag ausfallen kann, können Sie mit dem BAB-Rechner auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit feststellen.

BAföG in der Ausbildung

Macht Ihr Kind eine schulische Ausbildung, hat es in der Regel keinen Anspruch auf BAB. Um dennoch finanzielle Unterstützung in der Ausbildung zu erhalten, können Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG genannt, beantragt werden. Der Höchstsatz liegt bei 590 Euro im Monat und muss nicht zurückgezahlt werden. Jede BAföG-Förderung wird jedoch individuell berechnet. Dabei wird das Einkommen Ihres Kindes sowie das Einkommen der Eltern oder des Partners/der Partnerin angerechnet. Der Antrag für BAföG muss beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in der Stadt des Wohnortes eingereicht werden. Hier werden Ihnen auch alle weiteren benötigten Formulare erklärt.

Wohngeld in der Ausbildung

Wenn Ihr Kind keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hat, weil es zum Beispiel eine schulische Ausbildung absolviert, kann es Wohngeld beantragen, um die Miete zu finanzieren. Hierfür muss Ihr Kind volljährig sein und der zuständigen Behörde den Ablehnungsbescheid für die BAB vorlegen sowie einen Nachweis erbringen, dass es nicht mehr Zuhause bei Ihnen wohnt und die Miete für die eigene Wohnung selbst bestreiten muss. Die zuständige Behörde finden Sie, wenn Sie bei Google die Stichwörter Wohngeld und den Namen Ihrer Stadt eingeben.

Kindergeld in der Ausbildung

Wenn Ihr Kind in der Ausbildung noch unter 25 Jahre alt ist, erhalten Sie als Eltern für Ihr Kind Kindergeld, mit welchem die Ausbildung mitfinanziert werden soll. Für das erste und das zweite Kind erhalten Sie im Monat 190 Euro pro Kind, für das dritte Geschwisterkind 196 Euro und für jedes weitere Kind 221 Euro im Monat. Dieser Betrag muss nicht zurückgezahlt werden, wird aber nur ausgezahlt, solange Ihr Kind unter 25 und noch in einer Ausbildung ist. Wohnt Ihr Kind nicht mehr Zuhause, aber Sie können es nicht finanziell unterstützen, hat Ihr Kind das Recht, das Kindergeld von Ihnen einzufordern. Dazu können Sie einen Antrag stellen, dass das Kindergeld sofort auf das Konto Ihres Kindes überwiesen wird.

Stipendium in der Ausbildung

Möchte Ihr Kind während der Ausbildung auch Erfahrungen im Ausland sammeln, gibt es neben den genannten staatlichen Unterstützungen auch private und internationale Förderprogramme, die Ihrem Kind finanziell bei einem Auslandsaufenthalt unter die Arme greifen. Die drei wichtigsten Förderprogramme für Azubis sind hierbei das Hermann-Strenger-Stipendium, die Leonardo da Vinci Mobilität und das DFJW-Stipendium. Jedoch verlangen die Stipendien eine Menge Eigeninitiative, da meistens in einem Motivationsschreiben begründet werden muss, warum ein Auslandsaufenthalt sinnvoll für die Ausbildung Ihres Kindes ist und warum gerade Ihr Kind mit einem Stipendium unterstützt werden sollte. Können Sie jedoch überzeugen, erhält Ihr Kind eine gute finanzielle und organisatorische Unterstützung.