AiD - Arbeitsschutz im DRK

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Fachwissen zur Arbeitssicherheit für Führungskräfte und Leitungskräfte

Psychische Belastung Erkennen, Bewerten, Gestalten In den vergangenen Jahren sind die psychischen Belastungen stärker in das Blickfeld geraten. Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung, gleichrangig mit anderen Gefährdungsfaktoren. Es ist eigentlich klar: sowohl das Arbeitsleben als auch ein Ehrenamt beeinflussen die Gesundheit – sie kann gefördert, aber auch beeinträchtigt werden. Man unterscheidet zwischen Belastung und Beanspruchung. Psychische Belastungen sind von außen auf einen Menschen einwirkende Faktoren, welche die Psyche beeinflussen (z.B. Umgebungsgeräusche). Beanspruchungen beschreiben hingegen die Auswirkungen der psychischen Belastungen im einzelnen Menschen (z.B. Gereiztsein aufgrund der Geräusche). Mittelfristig können sich die Beanspruchungen auf den einzelnen Menschen positiv (z.B. Aktivierung) oder negativ auswirken (z.B. Schlafstörungen) – man spricht von positiven oder negativen Beanspruchungsfolgen. Das Arbeitsschutzgesetz erfordert die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Belastungen), nicht der Menschen (Beanspruchungen). Grafik: UK-Bund

Vorgehen

Planung

Das DRK hat vielfältige Aufgabenbereiche. Diese sollten vorher entsprechend der Tätigkeiten zusammengefasst und abgegrenzt werden, z.B. Bürotätigkeiten oder Tätigkeiten im Einsatzdienst, Rettungsdienst, in der Logistik oder Blutspende. Eine Hilfestellung kann die Broschüre „Was stresst?“ der Unfallkasse des Bundes bieten.

Die Gefährdungsbeurteilung der (psychischen) Belastungen ist ein kontinuierlicher Prozess, der von einem Steuergremium gelenkt und begleitet werden sollte. In dem Gremium sollte ein mindestens ein Vertreter des Unternehmers (BGB-Vorstand), ein Vertreter des Personal-/Betriebsrates bzw. im Ehrenamt die zuständigen Gemeinschaftsleitungen vertreten sein. Ebenso sollten die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter einbezogen werden. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder die Sicherheitsbeauftragten können ebenfalls Teil dieses Gremiums sein. Es kann auf vorhandene Strukturen zurückgegriffen werden, z.B. Arbeitsschutzausschuss.

Hier erfolgt die Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen in 3 Schritten:   

Planung Analyse Maßnahmen

Redaktion: Björn Vetter, Landesbeauftragter für Arbeitsschutz DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.V. Verantwortlich für den Inhalt: Björn Vetter Katy Völker, Beauftragte Arbeitssicherheit für die Wasserwacht Dr. phil. Petra Ceglarek

E-Mail: [email protected] http://www.baden-wuerttemberg.drk.de/arbeitsschutz/downloads/ http://facebook.com/AiDArbeitsschutzimDRK AiD-Gesamtverzeichnis: http://goo.gl/w2HQ3D Seite 1 von 2

Fachwissen zur Arbeitssicherheit für Führungskräfte und Leitungskräfte Analyse Psychische Belastungen zu erfassen, ist nicht einfach. Um die Erfassung einfach und weniger aufwendig zu ermöglichen, hat die Unfallkasse des Bundes eine „Prüfliste“ entwickelt. Hierbei wird nicht die Höhe der psychischen Belastungen erfasst, sondern ob sie vorhanden sind oder nicht. Die hauptund ehrenamtlichen Mitarbeiter können mit Hilfe von 19 Fragen ihre Tätigkeiten hinsichtlich der psychischen Belastungen beschreiben. Die Befragung erfolgt schriftlich und anonym. Die Fragen umfassen folgende Bereiche:   

Arbeitstätigkeit Arbeitsorganisation und Soziales

gegeben werden. In der Broschüre werden aber zu jeder Frage aus der Prüfliste eine Erläuterung der Gefährdung und erste Handlungsvorschläge gegeben. Diese können als Denkanstöße verstanden werden. Auch hier gilt das STOP-Prinzip, also:    

Vermeidung von Gefährdungen (Substitution) vor technischen Maßnahmen vor organisatorischen Maßnahmen vor personenbezogenen Maßnahmen.

Die Umsetzung des Prinzips ist jedoch nicht immer möglich, da die Gefährdungen mitunter in der Tätigkeit selbst begründet sind. Zum Beispiel gehört die Behandlung von schweren Verletzungen zum Tätigkeitsbereich des Rettungsdienstpersonals dazu und lässt sich nicht vermeiden. Es müssen also andere Maßnahmen ergriffen werden, um die Belastungen zu verringern.

Außerdem… Zur Gefährdungsbeurteilung gehören nach dem Arbeitsschutzgesetz ebenfalls die Dokumentation des Prozesses und dessen Ergebnisse sowie die Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen. Zur Dokumentation kann der Dokumentationsbogen der Unfallkasse des Bundes verwendet werden. Dies macht die Gefährdungsbeurteilung für uns selbst, aber auch für Dritte (z.B. Aufsichtsbehörden) nachvollziehbar. Auch nach Jahren oder nach einem Wechsel von Personen sollte erkennbar sein, warum welche Maßnahme getroffen wurde.

Grafik: UK-Bund

Um die speziellen Aufgaben im DRK zu berücksichtigen, kann die Analyse ggf. angepasst und um weitere Bereiche ergänzt werden, z.B.:    

Umgang mit psychischen Ausnahmesituationen (z.B. traumatisierende Ereignisse) Umgang mit Aggression und Gewalt Kommunikations- und Meldewege Qualifikation (z.B. Über- und Unterforderung)

Eine Gefährdungsbeurteilung ist nur dann vollständig, wenn nach einer gewissen Zeit auch die Wirksamkeit von Maßnahmen überprüft wird. Effekte infolge von Maßnahmen werden ggf. erst nach einem längeren Zeitraum erkennbar. Es kommt darauf an, was genau verändert wurde. Effekte durch bessere Arbeitsmittel lassen sich beispielsweise nach kurzer Zeit feststellen, während sich Effekte durch veränderte Aufgabeninhalte erst nach längerer Zeit zeigen. Auch die Ergebnisse der Wirksamkeitskontrolle müssen dokumentiert werden.

Die Themen können weitergehend in Mitarbeiterzirkeln/Workshops betrachtet werden.

Literaturhinweise:

Maßnahmen

Unfallkasse des Bundes

An dieser Stelle können keine generellen Empfehlungen für Veränderungen oder Verbesserungen

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung http://www.uk-bund.de/?bereich=AGS&sizeadd=0&images=1&hbid=2&uknid=642

Diese Veröffentlichung entspricht dem Stand des technischen Wissens zum Zeitpunkt der Herausgabe. Der Verwender muss die Anwendbarkeit auf seinen speziellen Fall und die Aktualität der ihm vorliegenden Fassung in eigener Verantwortlichkeit prüfen. Eine Haftung des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg e.V. und derjenigen, die an der Ausarbeitung beteiligt waren, ist ausgeschlossen.

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