AAEC Gleichwertigkeits Pruefung


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GleichwertigkeitsPrüfung Rahmenbedingungen & Lösungswege Ärzte, die Ihr Medizin-Studium NICHT innerhalb der Europäischen Union absolviert haben bzw. deren Studium nicht unter die Anerkennungsregelungen der „Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen“ fällt, müssen die Gleichwertigkeit Ihres Studiums in Deutschland nachweisen. Mehr Informationen zu dieser Richtlinie finden Sie unter den beiden folgenden Links: http://goo.gl/g2RjF7 sowie https://goo.gl/67M1Oi Erst mit der Anerkennung bzw. dem Nachweis der Gleichwertigkeit sind die Voraussetzungen für den Erhalt der deutschen Approbation als Arzt geschaffen. Bis dahin ist die Berufserlaubnis oft eine Zwischenlösung. Zur Anerkennung der Gleichwertigkeit gibt es zwei Hauptwege – das Gutachterverfahren und die Kenntnisstandprüfung. Das Gutachterverfahren: Beim Gutachterverfahren legt der Antragsteller eine umfangreiche Dokumentationen zu seinem Studium und ggf. zu seiner Berufserfahrung ein. Die Dokumente werden dann von einem Gutachter in Deutschland geprüft und mit den Anforderungen des deutschen Staatsexamens für Mediziner verglichen. Entweder wird direkt eine Gleichwertigkeit festgestellt oder – und das ist der beobachtete Regelfall – gibt es insgesamt Defizite oder zumindest in ausgewählten Bereichen. Der Antragsteller muss dann die festgestellten Defizite beseitigen und sein Wissen darüber in einer Kenntnisstandprüfung unter Beweis stellen.

Die Kenntnisstandprüfung: Diese ist die Alternative, wenn ein Antragsteller von Anfang an auf das Gutachterverfahren verzichtet und sich direkt freiwillig für die Kenntnisstandprüfung entscheidet. Hier unterzieht sich der Antragsteller einer Prüfung, die von Ärzten (meistens bei der Ärztekammer) durchgeführt wird. Dabei wird der Prüfungsstoff des Staatsexamens von Medizinstudenten in Deutschland abgeprüft. Diese Prüfung kann man maximal 3-mal ablegen, danach gilt sie als endgültig nicht bestanden. Welchen Weg sollten ausländische Ärzte wählen, für welche dies relevant ist? Auf Basis von Erfahrung und der Beobachtung von Antragstellern (für beide der oben genannten Wege) empfehle ich eindeutig die Kenntnisstandprüfung. Dafür sprechen primär die folgenden vier Gründe: 1. Die Erfolgsaussichten bei einem Gutachterverfahren sind aktuell sehr gering (wenngleich es in 2012 und 2013 bei einigen Approbationsbehörden gut funktionier hat). 2. Der Zeitfaktor, also die Dauer des Gutachterverfahrens, ist schwer einzuschätzen, da es fast überall zu wenige Gutachter gibt. 3. Die Kosten für das Gutachten liegen meistens erheblich höher als die Kosten für die Kenntnisstandprüfung. 4. Auf die Kenntnisstandprüfung kann man sich sehr gut vorbereiten. © Auslands-Arzt Elite Club & Dr. Holldorf Consult GmbH, Köln/Deutschland www.AAEC.de/job

So kommen Sie zum Ziel… Wenn Sie den Weg über die Kenntnisstandprüfung gehen möchten, empfiehlt sich, dass Sie diesen Wunsch direkt bei Ihrem Antrag auf Approbation bzw. Berufserlaubnis der zuständigen Behörde bekannt geben. Idealerweise sammeln Sie vor Absolvieren der Kenntnisstandprüfung zunächst mit einer Berufserlaubnis mindestens vier bis sechs Monate praktische Berufserfahrung im Krankenhaus-Alltag in Deutschland. Zusätzlich sollten Sie sich ernsthaft auf die Kenntnisstandprüfung vorbereiten. Hierzu gibt es grundsätzlich folgende Optionen: a) Sie bereiten sich selbst darauf vor. b) Sie nutzen das Vorbereitungsangebot eines spezialisierten Trainingsanbieters. Die Kenntnisstandprüfung und deren Anforderungen dürfen Sie natürlich nicht unterschätzen und schon gar nicht auf die leichte Schulter nehmen. Daher empfehle ich eine ernsthafte und systematische Vorbereitung. Um Ihren Erfolg direkt beim ersten Anlauf zu maximieren, rate ich Ihnen daher zur zweiten Option – also zur Nutzung des Vorbereitungsangebotes eines spezialisierten Trainingsanbieters. Der Anbietermarkt dafür ist in Deutschland in den letzten Jahren fast schon ein wenig unübersichtlich geworden, da viele Trainingsanbieter in diesen Bereich gegangen sind. Die Qualität hat dabei eine große Bandbreite. Auf Basis des Feedbacks mir bekannter ausländischer Ärzte würde ich auf die Frage: „Welches Trainingsinstitut können Sie zur Vorbereitung auf die Kenntnisstandprüfung empfehlen?“ eine klare Antworte geben:  Kulturakademie Dresden (www.kulturakademie-dresden.de) Dieser Trainingsanbieter veranstaltet jährlich zwei Trainingskurse. Diese gehen immer über vier Wochen und sind sehr intensiv (auch samstags findet Unterricht statt). Der Kursort ist Sachsens Landeshauptstadt Dresden. Der Trainingsanbieter kann übrigens auch günstige Unterkünfte vermitteln. Das Preis-Leistungsverhältnis ist sehr attraktiv und fair. Am entscheidendsten für diese klare Empfehlung ist jedoch die beeindruckende Erfolgsquote. Alle mir bekannten Teilnehmer dieses Vorbereitungskurses haben anschließend die Kenntnisstandprüfung bestanden. Natürlich müssen die Teilnehmer trotzdem ernsthaft und kontinuierlich mitarbeiten und bereit sein, einen gewissen Lernaufwand zu betreiben.

Dr. Lars Holldorf Gründer Auslands-Arzt Elite-Club

© Auslands-Arzt Elite Club & Dr. Holldorf Consult GmbH, Köln/Deutschland www.AAEC.de/job

Gleichwertigkeits-Prüfung

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Vorbereitung und alles Gute für die Prüfung!

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Danke für Ihre Empfehlung! © Auslands-Arzt Elite Club & Dr. Holldorf Consult GmbH, Köln/Deutschland www.AAEC.de/job

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