7. allgemeine Sitzung des Gemeinderates der ... - Stadt Innsbruck

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7. allgemeine Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck am 14. Juli 2005

Inhalt

Seite

Bombenanschläge im Zentrum von London, Schweigeminute

1034

2.

Praxmarer Martin (SPÖ), Angelobung

1035

3.

Genehmigung der Tagesordnung

1035

4.

Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten über den Zeitraum August 2002 bis Dezember 2004

1037

Bericht über das Ausmaß der im Zeitraum vom 1.1.2000 bis 1.1.2005 in der Stadtgemeinde Innsbruck neu in Bauland, Sonderflächen, Vorbehaltsflächen oder Freiland gewidmeten Flächen - "Flächenbilanz 2005"

1057

Tiroler Blinden- und Sehbehinderten-Verband (TBSV), Neuerrichtung des "Blinden- und Sehbehinderten-Zentrums Tirol" in der Amraser Straße 87/Ecke Grenzstraße, Investitionszuschuss für die Umsetzung des Projektes

1079

Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) AG, Bäderkonzept, Errichtung einer Großrutsche und eines Spielbereiches für das künftige Erlebnis- und Familienbad Olympisches Dorf, Finanzierung durch die Stadtgemeinde Innsbruck

1092

1.

5.

6.

7.

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*2*

8.

9.

Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf des städtischen Grundstückes 747/2, vorgetragen in EZ 1145, Grundbuch 81102 Amras, mit einer Fläche von 1.129 m2 an die Unterberger GesmbH & Co KG und Auflösung des bestehenden Baurechtsvertrages mit der Unterberger KG

1116

Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf der Grundstücke 250, 251, 253, 275/4, 276 und 282, alle KG Mühlau (Gewerbegebiet Mühlau zwischen der Dr.-Franz-WernerStraße und Hans-Maier-Straße westlich der Bellaflora Gartencenter GesmbH), mit einer Gesamtfläche von 3.815 m2 von den Miteigentümern Köll Erwin, Gundolf Alois, Hell Christian, Kreuzer Peter und Konecny Monika

1117

10. Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG), Übereignung der Teilfläche 1 aus dem Grundstück 1881/3, vorgetragen in EZ 774, Grundbuch 81125 Pradl (Areal der Berufsfeuerwehr Innsbruck), im Ausmaß von 558 m2 an die Stadtgemeinde Innsbruck im Hinblick auf die Bebauung Tivoli-Areal

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Stadtgemeinde Innsbruck, Übereignung der Teilfläche 2 aus dem Grundstück 1965/1, vorgetragen in EZ 134, Grundbuch 81125 Pradl, im Ausmaß von 438 m2 an die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)

1118

11. Verordnung über den Verpflegungs- und Betreuungsbeitrag für den Betreuungsteil ganztägiger Schulformen - Elternbeitragsverordnung

1119

12. Gilmstraße, Neubau der Tiefgaragenzufahrt beim BTV Stadtforum, Neugestaltung der Straßenoberfläche, Projektsgenehmigung sowie Vereinbarung mit der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV)

1125

13. Stadtgemeinde Innsbruck, Erwerb der Liegenschaft Hilberstraße 13, 6080 Igls (ehemalige Polizeiwache Igls), vorgetragen in EZ 421, bestehend aus Grundstück .29, Grundbuch 81112 Igls, von der BIG Services, Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes mbH

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14. Ausbau des Kreisverkehrs im Bereich Griesauweg/ Grabenweg, Straßengrundeinlösung von der Ärztekammer für Tirol, von Schapfl Heinrich, von der Zeppelin Österreich GesmbH und von Mayr Franz im Gesamtausmaß von zirka 680 m2 (davon 51 m2 Freiland)

1174

15. Nachtragskredite zum außerordentlichen Haushalt 2005

1174

16. Subventionsanträge des Ausschusses für Kultur, Bildung und Gesellschaft für den Bereich "Kultur"

1175

17. Subventionsanträge des Ausschusses für Wirtschaft, Sport und Tourismus für den Bereich "Sport"

1176

17.5

Sportverein Olympisches Dorf - Handball (Damenteam)

18. Verkehrsmaßnahmen 18.4

Maria-Theresien-Straße; Abänderung des entlang des Alten Landhauses bestehenden Halte- und Parkverbotes

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Niederschrift ---------------------------

über die 7. allgemeine Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck am 14. Juli 2005

Ort:

"Rathaus-Neu", 6. Obergeschoss, Plenarsaal (Gemeinderatssitzungssaal) Dauer: 15.35 Uhr bis 22.45 Uhr Vorsitzende: Bgm. Zach Anwesende und entschuldigte Gemeinderäte: Siehe beiliegende Anwesenheitsliste! Ferner anwesend: MD Dr. Platzgummer Vertreter der Beamtenschaft, der Presse und des Rundfunks Schriftführerin Spielmann/Ka (bis 18.15 Uhr) Schriftführerin Gabl/Ka (ab Seite 1092)

Bgm. Zach: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung des Innsbrucker Gemeinderates. Mein Gruß gilt den Damen und Herren des Gemeinderates, den erschienenen Zuhörern, den Repräsentanten der Beamtenschaft und der Medien. Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Das ist die letzte Sitzung vor der Sommerpause, wobei ich betonen möchte, dass die Sommerpause nicht die Stadtsenatsmitglieder betrifft. Wir werden es so wie letztes Jahr machen, dass die Stadt Innsbruck immer beschlussfähig regierbar ist. Es muss niemand Angst haben, dass irgendwann keine Köpfe in der Stadt Innsbruck wären. Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte haben es sich verdient, mit ihren Familien die entsprechende Erholung zu suchen. Mein Büro ist immer besetzt.

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Ich darf mich bedanken, dass Sie die Verspätung in Kauf genommen haben. Ein doch sehr wichtiges Thema hat noch die Hinzuziehung von Experten erfordert. Wir haben etwas überzogen und ich bitte Sie hiefür um Nachsicht.

1.

Bombenanschläge im Zentrum von London, Schweigeminute -------------------------------------------------------------Bgm. Zach: Wir wissen, dass der Terrorismus der schlimmste Feind jedes demokratischen Gefüges ist. Am 7.7.2005 hat eine Serie von Bombenanschlägen das Zentrum von London erschüttert und viele unschuldige Mitmenschen wurden entweder schwerst verletzt oder in den Tod gerissen. Das Entsetzen über diese grausame Tat bringen wir zum Ausdruck, um den Opfern und ihren Familien unser tief empfundenes Mitgefühl zu zeigen. Die Anwendung von Gewalt und insbesondere terroristische Anschläge sind natürlich auf das Schärfste zu verurteilen. Es gibt keine Rechtfertigung für ein solches Vorgehen. Der Kampf gegen Terrorismus, Hass und Intoleranz muss für uns alle höchste Priorität haben. Wir benötigen mehr denn je auf allen Ebenen unserer Demokratien einen weit reichenden gemeinsamen Ansatz, um diese Verbrechen zu beenden. Das heißt, dass dies an den Wurzeln angegangen werden muss und da geht es, wie wir heute schon gehört haben beim Tag der Französischen Nation, um Freiheit, Gleichheit, Geschwisterlichkeit und um Gerechtigkeit. Es ist jeder aufgefordert, sich auf jedem Platz dafür einzusetzen. Je höher eine Position angelegt ist, das wissen wir alle, umso größer ist auch die Verantwortung. Angesichts des Leids der Opfer, ihrer Familien, Angehörigen und Freunde sind wir Ihnen allen zu Solidarität und Unterstützung verpflichtet. Ich danke Ihnen!

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2.

Praxmarer Martin (SPÖ), Angelobung ---------------------------------------------Die Anwesenden erheben sich von ihren Sitzen. Nach Verlesung der Gelöbnisformel nach § 12 des IStR leistet das Ersatzmitglied des Gemeinderates Martin Praxmarer (SPÖ) mit den Worten "Ich gelobe" das Gelöbnis in die Hand der Frau Bürgermeisterin.

3.

Genehmigung der Tagesordnung --------------------------------------Bgm. Zach: Die Tagesordnung ist Ihnen zeitgerecht zugegan-

gen. Ich beantrage, als Nachtrag nachstehend angeführte Punkte auf die Tagesordnung zu nehmen: Zu Punkt 2., Anträge des Stadtsenates -

-

Stadtgemeinde Innsbruck, Erwerb der Liegenschaft Hilberstraße 13, 6080 Igls (ehemalige Polizeiwache Igls), vorgetragen in EZ 421, bestehend aus Grundstück .29, Grundbuch 81112 Igls, von der BIG Services, Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes mbH Ausbau des Kreisverkehrs im Bereich Griesauweg/Grabenweg, Straßengrundeinlösung von der Ärztekammer für Tirol, von Schapfl Heinrich, von der Zeppelin Österreich GesmbH und von Mayr Franz im Gesamtausmaß von zirka 680 m2 (davon 51 m2 Freiland)

Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte bzw. den Nachtrag zur Tagesordnung einen Einwand? Das ist nicht der Fall. B: Die Tagesordnung sowie vorstehend angeführte Punkte als Nachtrag zur Tagesordnung werden genehmigt.

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Ich darf bekannt geben, dass nachstehend angeführte Punkte von der Tagesordnung abgesetzt werden: Zu Punkt 7., Anträge des Bau- und Projekt-Ausschusses -

Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. DH - B5/2, Innsbruck - Dreiheiligen, Bereich zwischen Dreiheiligenstraße, König-Laurin-Allee, Museumstraße und Ing.-Etzel-Straße, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001 Flächenwidmungsplanentwurf Nr. RE - F3, Pradl-Reichenau, Bereich Kravoglstraße 13, Teilfläche der Gp. 1291/2, KG Pradl (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/eu, Zeichn. Nr. 2584)

Bgm. Zach: Ich beantrage, nachstehend angeführte Punkte in die nicht öffentliche Sitzung zu verweisen: Zu Punkt 2., Anträge des Stadtsenates -

-

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-

Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf des städtischen Grundstückes 747/2, vorgetragen in EZ 1145, Grundbuch 81102 Amras, mit einer Fläche von 1.129 m2 an die Unterberger GesmbH & Co KG und Auflösung des bestehenden Baurechtsvertrages mit der Unterberger KG - Konditionen Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf der Grundstücke 250, 251, 253, 275/4, 276 und 282, alle KG Mühlau (Gewerbegebiet Mühlau zwischen der Dr.-Franz-Werner-Straße und Hans-Maier-Straße westlich der Bellaflora Gartencenter GesmbH), mit einer Gesamtfläche von 3.815 m2 von den Miteigentümern Köll Erwin, Gundolf Alois, Hell Christian, Kreuzer Peter und Konecny Monika - Konditionen Stadtgemeinde Innsbruck, Erwerb der Liegenschaft Hilberstraße 13, 6080 Igls (ehemalige Polizeiwache Igls), vorgetragen in EZ 421, bestehend aus Grundstück .29, Grundbuch 81112 Igls, von der BIG Services, Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes mbH - Konditionen Ausbau des Kreisverkehrs im Bereich Griesauweg/Grabenweg, Straßengrundeinlösung von der Ärztekammer für Tirol, von Schapfl Heinrich, von der Zeppelin Österreich GesmbH und von Mayr Franz im Gesamtausmaß von zirka 680 m2 (davon 51 m2 Freiland) - Konditionen

MB: (gegen GRÜNE) Der Verweisung der vorstehend angeführten Punkte in die nicht öffentliche Sitzung wird zugestimmt. GR-Sitzung 14.7.2005

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4.

Zu Zl. I-OEF 46/2004 Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten über den Zeitraum August 2002 bis Dezember 2004 ---------------------------------------------------------------Bgm. Zach: GR Mag. Fritz hat mich daran erinnert, dass ich bei der letzten Sitzung des Gemeinderates zwei große Berichte ausgeteilt habe. Das waren der Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Bericht über die Flächenwidmungen, Bauland etc. Ich habe damals gesagt, dass wir in der nächsten Sitzung darüber diskutieren. Es ist in der Hektik der letzten Wochen untergegangen. Ich bitte Sie daher, dass wir diese zwei Berichte diskutieren können. Es war mir möglich, die Gleichbehandlungsbeauftragte zu bitten, dass sie den Bericht kurz noch einmal referiert. Ich nehme an, Sie haben den Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten alle gelesen, aber es ist fein, diesen von der Urheberin, die diesen inhaltlich sehr gut kennt, in den Eckpunkten vorgetragen zu bekommen und dann darüber zu diskutieren. Ich darf dann Dipl.-Ing. Dr. Bader entlassen. Dipl.-Ing. Dr. Bader: Ich habe versucht in der Kürze der Vorbereitungszeit Overhead-Folien zusammenzustellen, um das besser zu veranschaulichen und insgesamt die Berichterstattung kürzer zu halten. Vorerst möchte ich mich herzlich bedanken, dass mir die Gelegenheit eingeräumt wird, zu diesem doch wichtigen Thema vor Ihnen berichten zu dürfen. Der letzte Gleichbehandlungsbericht wurde im Jahr 2002 präsentiert. Ich muss mich natürlich dafür entschuldigen, dass es zu lange gedauert hat, um wieder einen Bericht entstehen zu lassen. Sie werden aber sehen, dass nicht nur der Bericht wesentlich ist, sondern dass sich die Stadt Innsbruck und ich mich selber bemüht haben, in den Taten Frauenarbeit für die Frauen und für die Gleichstellung zu setzen. Ich habe natürlich aus dieser Not, dass zu lange kein Gleichbehandlungsbericht erstellt wurde, gleich versucht eine Tugend zu machen und zwar, die Tugend, dass das Datenmaterial, das unter gleichen Bedingungen beobachtet und verfolgt wird, aussagekräftiger präsentiert werden kann. Ich habe versucht, sämtliche Darstellungen rückblickend auf die letzten drei Jahre abzubilden, um daraus für uns wichtige Entwicklungen und

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Trends ablesen und ableiten zu können. Wir sehen aus dieser Statistik Erfolge, deshalb haben wir die Statistik zur Hand und man kann nicht verbergen, dass Handlungsnotwendigkeiten gegeben sind. Ich möchte kurz in Erinnerung rufen, dass ich die Gleichbehandlungsfunktion im Jahr 2001, ab dem 1.2.2001, übernommen habe. Wie ich schon gesagt habe, lag am 18.7.2002 der erste Bericht von mir vor. Die Tätigkeiten im Einzelnen bitte ich Sie, soweit Sie diese interessieren, im Bericht nachzulesen. Ich möchte darauf jetzt nicht eingehen, aber ich stehe gerne für die Fragen, die sich daraus ergeben zur Verfügung. Wichtig erscheint mir, dass sich über den gesamten Berichtszeitraum abgezeichnet hat, dass Fragen, Informationen und Beratungen immer wieder notwendig wurden. Immer wieder muss ich darauf hinweisen, dass sämtliche Fragen natürlich streng vertraulich behandelt werden. Es soll immer wieder darauf hingewiesen und die einzelnen Anfragenden ermutigt werden, dass sie ganz ungeniert und bei höchster Geheimhaltung anfragen können. Ich konnte dadurch auf unterschiedlichste Art und Weise Hilfestellung anbieten, wobei die Hilfe zur Selbsthilfe eine sehr gute Schiene ist. Meine Aufgabe hat oft darin bestanden, eine Gesprächsbasis wieder herzustellen, wenn die Fronten zu sehr verhärtet waren. Unter den Konfliktparteien ist oft jemand notwendig, der vermittelnd tätig ist. Ich konnte dadurch Erfolge erzielen, ohne den komplizierten Apparat, den das Gleichbehandlungsgesetz eigentlich vorsieht, in Gang setzen zu müssen. Das ist auch ein Grund, wo ich mich bei allen Beteiligten bedanken kann. Wenn nämlich diese Hürden nicht zu überwinden wären, dann bleibt uns nur die Möglichkeit Schritt für Schritt vorzugehen, wie es das Gesetz vorsieht. Im Berichtszeitraum ist es mir auch mehr wie einmal passiert, dass Anfragen zu bearbeiten waren, wo sich dann herausgestellt hat, dass man mit Hilfe des Gleichbehandlungsgesetzes nicht zu Rande kommt, wo das Gleichbehandlungsgesetz vorgeschoben oder als Vorwand dienen sollte. Dafür konnte ich mich natürlich nicht zuständig erklären. Ich möchte Sie über die Highlights innerhalb des Berichtszeitraumes informieren. Ein Highlight war die Verordnung des Gemeinderates und die Erlassung des Frauenförderprogrammes für den Stadtmagistrat

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Innsbruck. Ein Highlight ist jedenfalls - das war bevor das Frauenförderprogramm beschlossen wurde - die Übernahme des Gleichstellungsgedankens in die Leitlinien der Innsbrucker Stadtverwaltung. Sehr schön und in Zeiten der Gleichbehandlung wirklich ein Erfolg, war, dass es mir bereits im Jahr 2003 gelungen ist, die Konferenz der Gleichbehandlungsbeauftragten - das müssen Sie sich als österreichweites Netzwerk vorstellen, wo ein Podium geschaffen wurde, um sich auszutauschen, Probleme zu besprechen und sich zu vernetzen - bereits im Jahr 2003 auf Einladung der Stadt Innsbruck, gemeinsam mit dem Land Tirol und der Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH (TILAK) stattfinden konnte. Wir hatten die Möglichkeit uns Expertenwissen zum Thema Gender-Mainstreaming anzueignen, denn das fasst zunehmend in diesem Bereich Fuß und wird auch implementiert. Jetzt kommen wir zu dem Statistikteil: Als Erstes möchte ich im Stadtmagistrat die Anzahl der Beschäftigten und die Aufteilung in weibliche und männliche Mitarbeiter aufzeigen. Wir haben die 50 %-Marke der Gesamtbeschäftigten jedenfalls überschritten. Das erscheint mir einmal erwähnenswert und wir sehen bei dem Anteil der Frauen stetiges Wachstum. Ein Indikator für die Entwicklung im Hinblick auf Gleichstellung und Frauenförderung sind jedenfalls die Neueintritte. Die Neueintritte sehen wir anhand des Jahres 2002, denn es wurden mehr Frauen als Männer eingestellt. Im Jahr 2003 stellen wir einen starken Überhang an neu eingestellten Frauen fest. Im Jahr 2004 sehe ich den Smiley mit etwas nach unten gezogenen Mundwinkeln, aber auch dazu muss man sich bekennen. Was sagt uns das Jahr 2004? Das Jahr 2004 mahnt uns, zu durchleuchten, warum das plötzlich anders ist? Ich habe mich dann mit der Mag.-Abt. I, Personalwesen, besprochen. Das ist darauf zurückzuführen, dass intensiv im handwerklichen Bereich nachbesetzt wurde. Für die Smiley-Betrachtung ist der Ausblick auf das Jahr 2005, denn es geht dann wieder aus Sicht der Gleichstellung in geordnete Bahnen. Wichtig im Frauenförder- und Gleichstellungsbereich - das ist soweit bekannt -, dass ich nicht nur die Gesamtanzahl der Bediensten unter

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die Lupe nehme, sondern dass wir schauen, wie es in den einzelnen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen aussieht. Natürlich ist die Verwendungsgruppe A - Groß A für die Beamten, klein a für die Vertragsbediensteten - eine sehr interessante Gruppe. Wir sehen mit einem Blick trendmäßig, dass die Anzahl der beamteten Männer nach unten geht. Im selben Tempo geht die Anzahl der vertragsbediensteten Frauen - in dem Fall ist das nicht der Widerpart Beamte oder Vertragsbedienstete, sondern hängt wohl damit zusammen, dass Neueinstellungen im Vertragsbedienstetenrecht abgedeckt sind - sodass man eindeutig erkennen kann, dass frei werdende Posten, die früher stark in männlicher Hand waren, zunehmend durch Frauen nachbesetzt werden. Das ist eine sehr schöne Entwicklung. Gehen wir in den Bereich der Verwendungsgruppe B. Das ist ebenso noch ein sehr interessanter Bereich. Wir sehen schwächer ausgebildet, aber trendmäßig, dasselbe wie wir vorher bei der Verwendungsgruppe A beobachten konnten. Ich darf der Vollständigkeit halber die Verwendungsgruppen C und D noch einblenden. Wir kommen jetzt in den Bereich, wo man nicht mehr Trends ablesen kann und wo es auch nicht mehr so interessant ist, weil man ja ein hauptsächliches Augenmerk auf die Führungs- und höherwertigen Positionen legt. Hier sind Trends in dem Sinn nicht erkennbar. Die Entwicklung der Führungskräfte im Hinblick auf die Abteilungsleitungen ist zumindest wie immer. Wir haben zumindest Homogenität. Auch hier muss uns klar sein, dass wir Frauen als Abteilungsleiterinnen mit keinem Frauenförderungsprogramm, keiner Gleichbehandlungsidee oder mit irgendeiner Politik herzaubern können. Ich möchte noch auf die Entwicklung der Führungskräfte bei den Amtsvorständen hinweisen. Dort sieht man, dass der männliche Anteil tatsächlich zu Gunsten eines weiblich steigenden Trends ergänzt wird. Ich komme zur Entwicklung bei den Referentinnen. Bei den Referentinnen haben wir eine interessante Entwicklung zwischen den Jahren 2002 und 2003. Man sieht, dass von neun Referentinnen plötzlich ein "Verschwinden" auf sieben stattgefunden hat. Dieses "Verschwinden" findet natürlich nur am Papier, also nur in der Statistik statt. Wenn wir zurück-

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blättern, dann sind nämlich genau jene Referentinnen, die am Papier verschwunden sind, bei den Amtsleiterinnen aufgetaucht. Die Neubestellungen bei den Amtsvorständinnen und Referentinnen zeigen das noch einmal, dass man bei den Amtsvorständinnen die Referentinnen sehr gut sieht. Auch das hat Gründe, was damals mit der Mag.-Abt. III, Berufsfeuerwehr, und der Mag.-Abt. III, Tiefbau, im Zusammenhang stand. Es wäre aber wieder Augenmerk darauf zu legen, um den Frauen entsprechende Chancen einzuräumen. Ein ganz wichtiges Thema zur Umsetzung von Gleichstellungsgedanken, ist immer die Möglichkeit Teilzeitbeschäftigungen anzubieten bzw. flexible Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen. Auch hier findet das bereits Niederschlag. Es gibt Teilzeitbeschäftigte, A-Damen. Es gibt Teilzeitbeschäftigte, B-Frauen. Es gibt Frauen, die sich Jobs teilen. Es gibt auch Frauen, wie man aus der A-Statistik implizit erkennen kann, die Amtsleitertätigkeiten nicht bei vollem Beschäftigungsausmaß ausüben. Das ist wirklich eine sehr interessante Geschichte, wo ich heute sagen muss, dass damit Tür und Tor für die Führungsarbeit von Frauen geöffnet ist. Ich habe der Vollständigkeit halber wieder die Teilzeitbeschäftigungen für die Entlohnungsgruppe C und D abgebildet. Die Altersstruktur im Stadtmagistrat Innsbruck halte ich insofern für aussagekräftig, als man einen ganz klaren Knick zwischen dem Alter von 25 und 35 Jahren erkennen kann. Das ist genau der Knick, wo sich die Frauen in die Familienarbeit und in das Familienleben zurückziehen. Wie man aus diesem Diagramm erkennen kann, ist dieser Knick nicht ohne weiteres wieder aufzuholen. Das ist nicht ein spezifisches Problem der Stadt Innsbruck, sondern das ist tatsächlich noch ein Problem über weite Felder hinaus und soll uns einfach zeigen, dass das wiederum ein Ansatz ist, dass man es Frauen ermöglichen soll, Familienarbeit und berufliche Tätigkeit zu vereinbaren. Das ist nicht spezifisch für die Stadt Innsbruck, aber doch eine aussagekräftige Darstellung, wo eben Handlungsbedarf gegeben ist. Damit wäre ich schon mit meiner Präsentation am Ende und darf mich herzlich für die Aufmerksamkeit bedanken. (Beifall von allen Seiten)

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Bgm. Zach: Dipl.-Ing. Dr. Bader, ich möchte Ihnen ganz herzlich danken. Sie stehen jetzt für Fragen zur Verfügung. GR Marinell: Es ergeben sich schon einige Fragen. Es gibt keine Aufstellung, wie oft die Gleichbehandlungsanwältin z. B. bei Einstellungsgesprächen und Hearings dabei war. Wie viele Stellungnahmen wurden von der Gleichbehandlungsbeauftragten zu den Ausschreibungen abgegeben? Warum gibt es in diesem Bericht keine Stellungnahme zum Gleichbehandlungsgesetz? Bis wann wird eine Adaptierung des Frauenförderplanes auf die Vorgaben des neuen Gesetzes, auf das neue Antidiskriminierungsgesetz, erfolgen? Es genügt mir die Darstellung von Grafiken der Mag.-Abt. I, Personalwesen, nicht. Das füllt zwar den Bericht, aber es sagt nichts über die Tätigkeit der Gleichbehandlungsbeauftragten aus. Das geht jetzt nicht gegen die Person der Gleichbehandlungsbeauftragten, sondern das ist vielleicht auch das Zeitbudget, das sie nicht zur Verfügung hat, dass sie diese Aufgabe zur Zufriedenheit aller machen kann. Es sollten auch die Mängel aufgezeigt werden, wo etwas fehlt und wo etwas verbessert werden kann. Es genügen mir nicht die Statistiken, denn die bekommen wir sonst auch. Das ist eine Zusammenfassung von Statistiken und eine Teilnahme an Veranstaltungen, aber nicht wirklich die Tätigkeit der Gleichbehandlungsbeauftragten. Also meine Fragen: Wie oft sind Sie bei Einstellungsgesprächen dabei? Wann erfolgt die Adaptierung des Frauenförderplanes an das neue Antidiskriminierungsgesetz? Bgm. Zach: Ich darf schon noch einmal in Erinnerung rufen, dass das keine hauptberufliche Tätigkeit ist. Es gibt ein bestimmtes Zeitbudget. Ich bin Personalreferentin und habe mit Dipl.-Ing. Dr. Bader sehr oft ein Gespräch geführt, wobei klar ist - das werde ich noch einmal in Erinnerung rufen -, dass wir gerade in letzter Zeit auch Betrauungen vorgenommen haben, wo Frauen in der Mehrzahl sind. GR Linser: Der von mir sehr ersehnte Gleichbehandlungsbericht liegt vor. Ich habe schon öfter die Vorlage beantragt. Das letzte Mal war mein Antrag vom Juni 2004. Ich glaube, dass im Frauenförderplan der

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Stadt Innsbruck, sowohl im alten, wie im neuen, eine jährliche Berichterstattung vorgesehen ist. Ich hoffe, dass das in Hinkunft so erfolgen wird. Genau wie GR Marinell habe ich auch verschiedene Fragen zu Sachen, die im Bericht nicht enthalten sind. Dipl.-Ing. Dr. Bader, haben Sie genügend Zeit für Ihre Arbeit zur Verfügung? Das hat auch die Frau Bürgermeisterin schon angesprochen. Haben Sie ein fixes Zeitbudget oder durchschnittlich wie viele Stunden pro Woche benötigen Sie für Ihre Aufgaben? Ist Ihnen vielleicht nahe gelegt worden, dass die jährliche Berichterstattung nicht erwünscht ist? Ich weiß es nicht, weil ich das öfter beantragt habe. (Bgm. Zach: Also das ist eine Unterstellung GR Linser.) Nein ich habe dazu Anträge - ich könnte diese heraussuchen - gestellt. Wie oft haben sich Mitarbeiterinnen mit Problemen in den Jahren 2002/2003/2004 an Sie gewandt? In wie vielen Fällen in Prozenten haben Sie zu positiven Problemlösungen beitragen können? Wurden Sie z. B. bei Hearings, Aufnahmegesprächen oder bei bestimmten Sitzungen von selbst eingeladen oder mussten Sie sich von selbst hineinreklamieren? Ich weiß nicht, ob GR Marinell schon gefragt hat, ob es von Ihnen eine Stellungnahme oder eine Mitarbeit bei Ausschreibungstexten gegeben hat? Hat sich Ihre Arbeit seit dem Vorliegen des im Oktober des letzten Jahres beschlossenen Frauenförderprogrammes der Stadt Innsbruck verändert oder intensiviert? Es würde mich noch Folgendes interessieren, weil das auch nicht im Bericht enthalten ist: Wie sieht die Zusammenarbeit mit der Gleichbehandlungskommission aus? Wie oft hat diese in den letzten Jahren getagt? Wie sieht die Zusammenarbeit mit der stellvertretenden Gleichbehandlungsbeauftragten, mit Ingrid Schneider aus? Unterstützt Sie Ingrid Schneider in Ihrer Arbeit und wie sieht der Informationsaustausch aus? Ich habe dann zwar noch Fragen, aber ich will jetzt nicht zu lange aufhalten. Dipl.-Ing. Dr. Bader: Es ist mir besonders aufgefallen, eine Tätigkeit zur Zufriedenheit aller zu erledigen, dieses Ziel scheint mir bei diesem Thema zu hoch gegriffen zu sein. Ich kann natürlich diese Tätigkeit nur so erfüllen, wie sie meiner inneren Überzeugung entspricht. Dieser Wi-

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derstreit zwischen den nur Gleichbehandlungsbeauftragten oder Vollgleichbehandlungsbeauftragten und den Gleichbehandlungsbeauftragten, die dies als Nebentätigkeit wahrnehmen, rumort seit Jahren und Jahrzehnten. Nachdem ich Ihnen berichten konnte, dass ein reger Austausch besteht, kann ich Ihnen auch berichten, dass dieser rege Austausch auch dazu führt, dass ich mir das österrreichweit ansehe. Die Stadt Wien verfügt über vier Vollzeitgleichbehandlungsbeauftragte. Das sind völlig andere Ressourcen und ein völlig anderer Zugang zu dieser Thematik. Was aber immer im Auge zu behalten ist, ist Folgendes: Ein ganz großes Manko im Zusammenhang dieser Arbeit besteht darin, dass es einfach wenig bringt, immer in eigenen "Süppchen" zu kochen. Wir tun dann jammern und heulen und der eigentliche Fortschritt hat sich für mich damit nie gezeigt. Ich kann Ihnen davon berichten, dass in diesen Kreisen auf meine Wortmeldungen sehr viel wert gelegt wird, und dass man immer intensiv zuhört. Man hört deshalb zu, weil ich nicht als Gleichbehandlungsbeauftragte, sondern als Amtsleiterin der Mag.-Abt. III, Bau- und Feuerpolizei, über Gleichbehandlung von der Wurzel her berichten kann. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Wenn das zur Unzufriedenheit mancher Gemeinderätinnen oder insgesamt des Hohen Gemeinderates führt, dann tut mir das ausdrücklich Leid und das ist generell in Frage zu stellen. Was immer wieder durchklingt, ist das Zeitbudget. Haben Sie genügend Zeit, wird Ihnen genügend Zeit geboten? Ich wurde in meiner Tätigkeit als Gleichbehandlungsbeauftragte seit Anbeginn, also seit Feber 2001, immer und überall unterstützt. Was anderes kann ich nicht dazu sagen, wenngleich mir schon durch die Fragestellung klar ist, dass sich Einzelne etwas anderes erwarten. Ich muss Ihnen jetzt auch sagen, ehrlich wie ich vor dem Hohen Gemeinderat stehe und berichte, dass es tatsächlich so ist, dass die Aufgabe als Amtsleiterin bei der Mag.-Abt. III, Bau- und Feuerpolizei, eine wirklich anspruchsvolle Aufgabe ist. Ich habe mich in diese "hineintigern" müssen. Ich konnte Erfolge einfahren, von denen ich vorher gar nicht erwarten durfte, dass dies in der Art und Weise eintritt. Ich habe wirklich meine ganze Kraft in diese Richtung verwendet.

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Wenn Sie mich heute fragen, wie viele Frauen in erster Linie, also wie viele Fälle ich betreut habe, dann sage ich Ihnen dazu und könnten es diese Fälle auch belegen, dass es eine einzige Möglichkeit und einen einzigen Auftrag bei mir im Vorzimmer gibt, ohne Rückfrage, Mittagstermine zu vereinbaren, sodass ich am selben Tag bzw. am darauf folgenden Tag zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr die entsprechenden Hilfesuchenden empfangen kann. Wenn Sie mich heute fragen wie viel, dann werde ich versuchen, das darzustellen. Das habe ich in meinem Vortrag vergessen zu sagen, denn selbstverständlich kann ich nicht abbilden, wie viel und dann noch genau beschreiben, wer zu mir kommt, weil damit die Geheimhaltung natürlich sofort in Gefahr ist. Sie müssen sich vorstellen, dass man durch Beschreibung der Randbedingungen, sehr unschwer nachvollziehen kann, wer betroffen ist. Ich habe vergessen zu sagen, und dazu lade ich jeden herzlichst ein, dass es zu diesem Gleichbehandlungsbericht zwei Ordner Materialenband gibt. Daraus können Sie zumindest genau sehen, wann welche Tagung und wann welche Konferenz war. Sie können daraus selbstverständlich nicht ersehen, wer in welchem Problem bei mir war. Zum Erfolg der Anfragenden: Das kann ich gerne näher beschreiben, denn ich habe versucht, das allgemein zu formulieren und diese Richtung zu legen. Es ist mir gelungen, jeden Fall der Gleichbehandlung erfolgreich zu lösen. Ich betone, dass das jeden Fall der Gleichbehandlung betrifft. Das hat dazu geführt, das wiederum durch mein Vorzimmer zu belegen, dass es auch welche gibt, die sich erkenntlich zeigen wollten, wo ich dann immer gesagt habe, dass das nicht notwendig ist. Es ist dann aber doch nett, diejenigen Frauen am Gang zu treffen und Nachfrage zu halten, wie es geht und ob die Erwartungen erfüllt werden. Wie oft ich beim Hearing und bei der Stellenausschreibung war, dazu kann ich Folgendes sagen: Ich sage Ihnen als Technikerin, dass es darauf eine leichte Antwort gibt. Ich habe versucht die Strukturen einzurichten und anzupassen und ich nutze die Technik. Ich bekomme jede Stellenbeschreibung vorab, nehme sie in Kenntnis und gebe eine Äußerung dazu ab. Das läuft automatisch. Ich kann diese E-Mails rückwirkend durchzählen, um die Frage wie oft zu beantworten.

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Wie oft war ich beim Hearing? Ich war genauso oft beim Hearing, wie das Gesetz das vorsieht. Nämlich auf Anfrage der Bewerberin oder des Bewerbers. So lange diese Anfrage nicht kommt, bin ich nicht beim Hearing. Ich kann allerdings auch berichten, dass so mancher, der sich bei der Stadt Innsbruck bewirbt, selbstverständlich den Weg zu mir findet und allgemeine Gespräche bis hin zu Gleichbehandlungsthemen mit mir bespricht. Sie müssen sich das Bewerbungsverfahren so vorstellen, dass man sich über die Struktur des Stadtmagistrates Innsbruck allgemein erkundigt. Dann kommt man auch zu Gleichbehandlungsthemen, wo genügend Spielraum und Möglichkeit wäre, zu sagen, dass diese Vertretung gewünscht wäre. Ich denke mir, dass damit die Fragen von GR Marinell abgearbeitet wären. GR Linser, zur jährlichen Berichterstattung, dass mich jemand davon abgehalten hätte, ein diesbezüglicher Anruf ist bei mir nicht eingegangen, auch hat mich schriftlich nichts erreicht, dass das erwünscht oder nicht erwünscht wäre. Zur Arbeitszeit kann ich sagen, dass ich in dem Sinne nicht eingeschränkt werde, außer durch meine Alltagsarbeit, die ich ordentlich erledigen und abarbeiten möchte. (Bgm. Zach: Das ist eine politische Frage, Doris, die du an mich richten musst.) Die prozentmäßigen Anteile kann man mit Hilfe der Stunden verfolgen, die ich leiste. Das wird im gesamten Amt natürlich festgelegt, denn das liegt bei zirka 15 %. Die Angabe in Prozenten gebe ich deshalb, weil wenn ich mehr als 40 oder 50 Stunden pro Woche arbeite, dann steigt die Arbeit für die Gleichbehandlung mit. Über das Jahr gesehen, erfasse ich das immer automatisch und stelle den Prozentsatz entsprechend richtig. Das müssen Sie sich so vorstellen, dass einfach im Outlook-Kalender, die Frauen, die Gleichbehandlungstermine eigens farblich angelegt sind und über das Jahr oder über einen bestimmten Zeitraum durchgezählt werden. Damit wäre die Frage, ob ich genügend Zeit habe, von mir beantwortet. StR Mag. Oppitz-Plörer: Ich habe zwar nicht direkt eine Frage, aber es ist mir ein großes Anliegen, Ihnen, Dipl.-Ing. Dr. Bader für den vorliegenden Bericht zu danken. Aus dem Bericht geht hervor, dass es

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meiner Meinung nach eine moderne Art ist, wie man so ein Amt auch angehen kann. Dies auch vor dem Hintergrund, dass man nicht das eigene "Süppchen" schafft, wo man nur mehr in dieser Tätigkeit unterwegs ist. Nur mehr in der Tätigkeit der Frauenförderung und nur mehr in der Tätigkeit der Gleichbehandlung unterwegs zu sein, bringt für mich immer die Gefahr mit sich, dass man mit gewissen Scheuklappen einfach in so einem großen Unternehmen arbeitet. Ich denke, dass es viel aussagekräftiger für die Arbeit und viel befruchtender für die Tätigkeit und viel sinnvolle für die Anliegen, die die Gleichbehandlungsbeauftragte hat, ist, wenn man auch in den informellen Gesprächen, bei vielen Sitzungen, bei vielen Themen und bei vielen Besprechungen, die man im Rahmen des Amtes führt, den Zugang zu vielen Mitarbeitern hat. Ansonsten ist einfach die Gefahr - ich sehe das als Gefahr -, wenn Dipl.-Ing. Dr. Bader zu 100 % so etwas machen würde. Wenn sie auftaucht, dass das immer sozusagen mit einem Problem verbunden ist. Die Zuordnung, dass hier so quasi Gefahr gelaufen wird, dass Dinge passieren, die nicht im Sinne der Gleichbehandlung sind, ist einfach größer. Ich denke, dass die Kontakte, die geknüpft werden können, sowohl im Betrieb, im Unternehmen mit den Hunderten von Mitarbeiterinnen als auch - das möchte ich besonders hervorheben - wirklich die österreichweite Vernetzung, das Dipl.-Ing. Dr. Bader trotz des schwierigen Aufgabenfeldes übernommen hat, und sie sich wirklich darum kümmert, das ist etwas ganz Wesentliches. Dipl.-Ing. Dr. Bader kann für das Unternehmen Stadtmagistrat Innsbruck wichtige Erfahrungen kann. Das möchte ich zur nebenberuflichen Tätigkeit sagen, die der eigene Wunsch war. Ich stehe auch dazu, dass das der richtige und der sinnvolle Weg ist. Das ist der sinnvolle Weg vor dem Hintergrund der Tätigkeiten von Dipl.-Ing. Dr. Bader und vor dem Hintergrund, dass man möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichen kann. Ich habe auch schon die moderne, ruhige und sachliche Art, mit der Dipl.-Ing. Dr. Bader das angeht, angesprochen. Das gefällt mir auch und Dipl.-Ing. Dr. Bader hat dadurch auch unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein großes Vertrauen aufgebaut. Das bedingt auch, dass sich Dipl.-Ing. Dr. Bader wirklich auch in einem technischen Bereich hin-

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aufgearbeitet hat und diesen auch führt. Das ist natürlich auch ein großes Vorbild für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf jeden Fall auch über die Stadt Innsbruck hinaus ist. GR Marinell, du hast gemeint, dass dir die Statistiken zu wenig sind. Für mich sind genau die Statistiken der Ausdruck und der Ausfluss dessen, was hier von der Personalreferentin und von der Gleichbehandlungsbeauftragten passiert. Die Gleichbehandlungsbeauftragte sitzt nicht bei jedem Hearing vor Ort, sondern bringt sich im Vorfeld bereits ein. Diese Statistiken sind einfach der Ausfluss dessen, was passiert und diese sprechen für mich einfach eine ganz klare Sprache. Ich möchte zwei Dinge herausgreifen: Das sind einmal die Neubestellungen, gerade in den höheren Qualifikationen, wo ich mit der absoluten Anzahl der Mitarbeiterinnen beim Gesamtbeschäftigtenstand nicht ganz zustimmen kann, weil es natürlich auch auf die Qualifikationen und auf die Möglichkeiten ankommt. Ich komme damit schon zur zweiten Statistik, denn gerade im Bereich der Teilzeitbeschäftigen möchte ich etwas sagen: Wir leben in dieser Gesellschaft, das zeigt der Knick mit den Lebenskurven, der am Ende dargestellt wurde. Den Knick werden wir in der Stadtgemeinde Innsbruck jetzt nicht von einem Jahr auf das andere umdrehen. Wir machen viel, dass Frauen in beruflichen Positionen, Mitte zwanzig und um Mitte dreißig, eben nicht in diesen Knick kommen, sondern auch weiter diesen Weg gehen, wo wir bei den Männern gesehen haben, dass dieser in der Anzahl der Beschäftigung hinaufgeht. Das unterstützen wir mit vielen Tätigkeiten, die in meinem Amt angesiedelt sind. Es handelt sich um die Tagesheimschulen, um die Kinderbetreuung, um zusätzliche Ausweitungen und jahresdurchgängige Betreuung. Das sind die wichtigen Dinge, die das unterstützen. Für mich ist die Quote der Teilzeitbeschäftigungen auch in A-Positionen wirklich ganz ein wichtiger Maßstab und nicht nur irgendeine Statistik, sondern das ist für mich der Maßstab, wie ein Unternehmen wirklich mit qualifizierten jungen Frauen umgeht, die trotzdem auch eine Familie haben wollen und die trotzdem auch im Unternehmen bleiben wollen, und wo man einfach auf diese Qualifikationen nicht verzichten will.

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Eine Nebenbemerkung möchte ich noch machen, denn ich würde mir auch wünschen, dass hier Männer aufscheinen, aber nicht vor dem Hintergrund, dass ich sage, dass das für die Frauen gleicher ist, sondern weil ich mir denke, dass ich es einfach den Männern wünschen würde, dass sie die Wertigkeit in gewissen Lebensjahren sehen, was eine Familie, die Gründung und der Aufbau einer Familie für die persönliche Entwicklung bedeuten kann. Die Darstellung mit den Abteilungsleiterinnen kann man einfach nicht so stehen lassen. Ich muss einfach betonen, dass das auch die Pyramide ist, die wir im Unternehmen Stadtmagistrat Innsbruck haben. Das sind Mitarbeiter, die ihre Funktion bestmöglich ausfüllen. Das kann immer nur mit Nachbesetzungen, die in anderen Bereichen wie Amtsvorstände etc. im Sinne der Frauenförderung schon erfolgen und irgendwann einmal ausgeglichen werden. Abschließend darf ich sagen, dass der Bericht wirklich zeigt, dass in der Stadtgemeinde Innsbruck das Tun im Mittelpunkt steht. Ich kann gerne darauf verzichten, dass man sagt, dass man jedes Jahr einen ganz detaillierten Bericht erhält. Wenn ich auch nach zwei Jahren weiß, was das Ergebnis in dieser Tätigkeit ist, was getan wird, ist mir das auf jeden Fall mehr wert, als wenn ich jedes Jahr einen schönen Bericht von einer Gleichbehandlungsbeauftragten vorliegen habe, die sich zu 100 % darum kümmert, dem Gemeinderat etwas zu präsentieren, die dann aber Zahlen liefern muss, die durchaus nicht erfreulich sind. Wir in der Stadt Innsbruck haben Gott sei Dank den anderen Weg eingeschlagen. Wir haben eine äußerst kompetente und fähige Gleichbehandlungsbeauftragte. Wir haben ein schönes Ergebnis im Bericht und das steht für mich einfach im Mittelpunkt und dafür darf ich mich einfach bedanken. (Beifall von Seiten der Fraktionen "Für Innsbruck" und ÖVP) GR Mag. Kogler: Inwieweit wurde die Gleichbehandlung, Dipl.-Ing. Dr. Bader, auch von den Männern in Anspruch genommen? Ist es im Stadtmagistrat Innsbruck schon sehr bewusst, dass Dipl.-Ing. Dr. Bader keine Frauenbeauftragte ist, sondern eine Gleichbehandlungsbeauftragte, das muss man immer wieder sagen.

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(Bgm. Zach: Ein wunder Punkt.) Man muss auch darauf hinweisen, dass nicht irgendwann einmal die ganze Sache zu kippen beginnt. Das wäre meine Frage dazu. Insofern der Ansatz zu den Männern. Dipl.-Ing. Dr. Bader: Danke StR Mag. Oppitz-Plörer. GR Mag. Kogler, es gab einen männlichen Fall, der bei mir Rat gesucht hat. Im Verhältnis, das habe ich bei meiner ursprünglichen Darstellung auch nicht verborgen, waren es aber überwiegend Damen. Bgm. Zach: Also nur Mut meine Herren, Dipl.-Ing. Dr. Bader ist für Männer und Frauen zuständig. GR Moser: Ich habe Dipl.-Ing. Dr. Bader während meiner langjährigen Tätigkeit als Gleichbehandlungsbeauftragte der Landeskrankenanstalten schon kennen lernen dürfen. Ich habe Dipl.-Ing. Dr. Bader als sehr engagierte Frau kennen gelernt und es ist ja so, dass man das Rad nicht neu erfinden muss. Es ist das Land Tirol mit uns immer sehr eng vernetzt. Ich denke, dass wir schon einen Schritt weiter sind. Ich denke einfach, dass Gleichbehandlung mittlerweile eine Sache von beiden Geschlechtern sein muss. Wir haben uns schon als Stadt Innsbruck zum Gender-Mainstreaming bekannt. Für mich ist das wichtigste einfach - ich habe auch keine Frage dazu -, dass es analysiert wird, wie sich Maßnahmen auf Frauen und Männer auswirken und dass z. B. Transparenz in den Entscheidungsprozessen und das Vorliegen von Daten das Allerwichtigste ist, um eine erfolgreiche Umsetzung des Gender-Mainstreamings zu ermöglichen. Es ist sicher ein Ansatz der nächsten Jahre, dass man das Gender Budgeting einführt, dass man darauf achtet, wie sich Maßnahmen, sei es die Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung oder Stadtplanung, oder was auch immer auf Frauen und Männer und auf den Arbeitsmarkt auswirkt. Ich glaube einfach, dass man Dipl.-Ing. Dr. Bader unterstützen muss. Wir arbeiten schon seit Jahren zusammen und ich habe sie nur als sehr engagierte Frau kennen gelernt, die eine tolle Arbeit gemacht hat. (Beifall von Seiten der Fraktionen "Für Innsbruck" und ÖVP) GR Linser: Ich möchte noch auf GR Mag. Kogler antworten. Denn z. B. aus dem Heft "Statistik der Stadt Innsbruck" das wir kürzlich

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bekommen haben, kann man sehen, dass es bei der Stadtverwaltung 807 männliche Mitarbeiter und 535 weibliche Mitarbeiterinnen gibt, davon Beamte Männer 284 und Frauen 21. Das beantwortet vielleicht sehr vieles. Ich habe dieser Broschüre entnehmen können, dass diverse Fremdveranstaltungen - eine relativ große Anzahl wurde von Dipl.-Ing. Dr. Bader wahrgenommen - besucht wurden. Meine Frage geht dahin, was es für Eigenveranstaltungen gibt. Z. B. wurde eine Veranstaltung an der Universität Innsbruck mit dem Titel "Geschlechterbild und Frauenbild in der antiken Welt", eine Tagesveranstaltung "Vorstellung des Büros für Gleichstellung und Gender Studies", der Vortrag von Univ. Prof. Dr. Sabine Schindler "Der Weg zur Professorin für Astrophysik" und die Informationsveranstaltung "Fit - Frauen in der Technik" besucht. Auch an der Veranstaltung der Wirtschaftskammer "start up - Programme für die Unternehmerin von morgen" wurde teilgenommen. Ich weiß jetzt nur nicht, was die angeführten Veranstaltungen, die in dieser Broschüre etlichen Umfang einnehmen, tatsächlich mit den städtischen Bediensteten zu tun haben. Mich würde interessieren, welche Veranstaltungen eventuell für städtische Bedienstete gemacht wurden? Die Darstellungen des Amtes für Statistik kann man generell bei den Einstellungen z. B. in der Gruppe B sehen, dass es seit dem Jahr 2002 einen Zuwachs von sechs Personen gab. Wenn das jetzt nur Halbtagsstellen wären - das nenne ich nur als Beispiel - dann wäre sozusagen der Ausgleich Männer und Frauen eigentlich nicht so geschaffen worden. Dipl.-Ing. Dr. Bader, wann wurde denn Ihre Homepage zum letzten Mal aktualisiert, abgesehen davon, dass man die Verordnung des Frauenförderplanes hineingestellt hat? Die Frage, wie oft die Gleichbehandlungskommission getagt hat, ist von zuerst noch offen geblieben und auch wie die Zusammenarbeit mit der Stellvertreterin ist? Dipl.-Ing. Dr. Bader: Herzlichen Dank an Kollegin GR Moser. GR Linser, es tut mir Leid, ich habe tatsächlich diese beiden Fragen vergessen, aber bei der Gleichbehandlungskommission gibt es eine Geschäftsstelle, wo man schnell durchzählen lassen kann, wie oft diese ge-

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tagt hat. Ich kann das gerne für Sie machen. Es tut mir Leid, dass ich das jetzt nicht ganz spontan vorbereitet habe, aber im Berichtszeitraum ist es völlig unproblematisch, das zu erheben. Ich werde Dr. Brühwasser um schnelle Hilfe bitten, dann haben Sie diese Antwort gleich. Die Zusammenarbeit mit der Stellvertreterin funktioniert hervorragend. Ich verstehe nicht ganz, warum man Ingrid Schneider nicht selbst dazu befragt. Es ist nur eine Zusammenarbeit immer so weit umsetzbar, wie auch die Randbedingungen zusammenstimmen. So manche Arbeit musste ich in den Nachtstunden machen, sodass ich auf die Vertreterin nicht so ohne weiteres zurückgreifen konnte. Ich werde das wieder als Ansporn nehmen und die Stellvertreterin einmal wieder ins Boot holen. Jedenfalls habe ich immer hervorragend mit ihr zusammengearbeitet. Es wäre hier der Gegencheck durchaus auch ein brauchbares Mittel. Zur Statistik der Halb- bzw. Vollbeschäftigten kann ich sagen, dass sich sämtliche Statistiken, die ich Ihnen angeboten habe, in einem detailierteren Grad abbilden. Wenn das gewünscht wird, würde ich das entsprechend nachliefern. Das kann ich spontan natürlich nicht liefern. Ich erwarte mir aber, soweit ich das überschauen kann, dass das jedenfalls nicht zum Kippen kommt. Was bringen die Fremdveranstaltungen? Bei den Fremdveranstaltungen kann man sich vernetzen, Ideen austauschen und kann Mut in der eigenen Arbeit schöpfen und Unterstützung spüren. Die Fremdveranstaltungen und die Auswahl dieser Fremdveranstaltungen dazu kann ich Folgendes nach vielen Jahren Erfahrung sagen: Wenn Sie GR Linser, das Projekt "Fit - Frauen in der Technik" nennen, dann kann ich Ihnen sagen, dass ich in den Zeiten meiner Tätigkeit an der Bauingenieurfakultät, das Projekt "Fit - Frauen in der Technik" aus der Taufe gehoben habe. Das war damals ein EU-gefördertes Projekt, das viele Jahre zurück liegt. Es freut mich natürlich immer, dass das Projekt noch am Leben ist. Ich habe erleben dürfen, dass sich das Projekt "Fit - Frauen in der Technik" strukturell verändert hat, sodass es nicht nur mehr von Technikerinnen gepflegt wird, sondern, dass das weitere Kreise in den naturwissenschaftlichen Bereich hineingezogen hat.

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Nach Möglichkeit natürlich - das muss ich Ihnen einfach sagen - versucht man natürlich ein Projekt, das man aus der Taufe gehoben hat, zu besuchen und zu pflegen. Ich weiß tatsächlich, dass ich einmal absagen musste und das habe ich schweren Herzens gemacht. Das lag aber nicht daran, dass ich daran besonders behindert wurde, sondern das hat sich so ergeben. Ich habe in diesem Bericht keine Treffen angeführt, die ich besucht habe, und die ich mangels Effizienz nicht mehr besuche. Auch darüber kann ich Ihnen berichten, wenn es von Nöten ist. Ich möchte einfach sagen, dass ich glaube, den Markt, das Angebot überblicken zu können und suche mir natürlich jene Veranstaltungen aus, wo ich einen wirklichen Nutzen für die Stadt Innsbruck erkenne. Anders hätte ich meine Aufgabe nie gesehen. Sie müssen sich denken, dass man bei Fremdveranstaltungen Magistratsbedienstete und auch junge Frauen trifft, die man ansprechen und für sein Haus und für seine Arbeit Werbung machen kann. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Bgm. Zach: Wir haben noch eine Wortmeldung vorliegen. Ich habe Dipl.-Ing. Dr. Bader versprochen, dass sie dann gehen kann, weil sie extra von auswärts hergekommen ist. Sollte ein weiterer Bedarf sein, dann kann ich das für den Herbst anbieten. Ich möchte aber noch meine Wortmeldung anschließen. GR Willi: Dipl.-Ing. Dr. Bader, ich beziehe mich in meiner Anfrage auf die Seiten 2 und 3 des Statistikteiles. Es ist interessant, wenn man sich die Verwendungsgruppen A bis D ansieht, dass in A und B noch ein ziemlich starker Überhang bei den Männern gegeben ist, bei C ist es ungefähr gleich und bei D ist dann ein starker Frauenüberhang gegeben. Jetzt wissen wir, dass seit vielen Jahren, die Abgängerinnen von den Schulen bis hin zu den Universitäten einen höheren Frauen- wie Männeranteil haben, dass rein von den Abgängern, die von den Schulen kommen, der Frauenanteil höher ist. Dipl.-Ing. Dr. Bader, Sie haben jetzt viereinhalb Jahre Erfahrung und meine Frage wäre, was ist aus Ihrer Erfahrung das Haupthindernis für Frauenkarrieren im Stadtmagistrat Innsbruck? Dipl.-Ing. Dr. Bader: Ich darf bitte mehrere Ausbesserungen vornehmen. GR Willi, die viereinhalb Jahre Erfahrung, es freut mich, dass

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Sie mich sehr jung einschätzen, aber ich verfüge über 35 Jahre Erfahrung. Ich kann natürlich darüber hinaus auch berichten über meine Tätigkeit in der Gleichbehandlungskommission der Universität Innsbruck. Ich habe Jahrzehnte zurückliegende Erfahrung. Ich muss etwas ganz anderes sagen. (Bgm. Zach: Weisen Sie die Männer zurück, Dipl.-Ing. Dr. Bader, tun Sie sich nichts an.) Ganz im Gegenteil, ich kann kein Geheimnis daraus machen, dass ich die Anschauung vertrete, dass ich jetzt reif und überreif bin, eine Nachfolgerin aufzubauen. Die Strukturen sind da, das ist das Wichtigste. Das Wichtigste in der Frauen- und Gleichbehandlungsarbeit, GR Mag. Kogler, sind die Strukturen, denn man muss über die Lebensdauer oder Einsatzdauer der einzelnen Personen hinaus Strukturen schaffen. Wenn ich mir die Strukturen im Stadtmagistrat Innsbruck ansehe, dann kann ich sagen, dass es das ist, was die letzten viereinhalb Jahre zum Erfolg geführt hat. Wenn Sie mich jetzt um Gründe für den Misserfolg der letzten viereinhalb Jahre fragen - Misserfolg war nicht das richtige Wort, sondern die einschränkenden Bedingungen -, dann muss ich Ihnen, GR Willi, sagen, das ich Ihnen diese Gründe nicht nennen kann, weil sich das nicht mit meiner Beobachtung, Wahrnehmung und schon gar nicht, was ich versucht habe, ziffernmäßig zu belegen, irgendwie bestätigt oder deckt. Ich kann nicht mehr dazu sagen. Ich kann dazu noch berichten, wie sich der Frauenanteil in der Höheren Technischen Lehranstalt (HTL) oder beim Bauingenieurstudium weil mich das privat interessiert - verändert. Es ist tatsächlich so, dass die Frauen immer wieder nachrücken, und ich bin diesbezüglich sehr zuversichtlich. Ich halte dabei fest - das ist vielleicht zu wenig herausgekommen -, dass meine innere Stimme, meine Anschauung mir sagt, dass es die Vorbildwirkung ist. Es ist nicht das Jammern im eigenen Kreis, mehr kann ich dazu nicht sagen.

Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski.

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Bgm. Zach: Dipl.-Ing. Dr. Bader, ich möchte mich bei Ihnen bedanken. Es war tatsächlich mein Fehler, dass ich ein Versprechen, das ich gegeben habe, auf Grund der wirklich massiven Arbeit in den letzten Wochen übersehen habe, dass wir heute darüber diskutieren. Wenn man heute tatsächlich eine Statistik, die nachzuvollziehen ist und die weder "getürkt", gefälscht oder sonst etwas ist, als nicht aussagekräftig hinstellt, dann weise ich das zurück. Die Statistik ist sogar sehr aussagekräftig, aber was man vielleicht an Software hinzufügen kann, ist, dass wir an diesem Stadtmagistrat Innsbruck stark danach trachten, Frauen in höhere Positionen zu bringen, sie zu fördern und den Zugang für alle Schulungen, Seminare, dann weitere Prüfungen, auch für jene, die in Karenz sind, offen zu halten. Ich darf Ihnen schon sagen, was meine Ansicht ist. Mein Grundwert in dieser Frage ist die freie Entscheidung von Frauen. Es gibt Frauen, die eine Familie gründen und Kinder zur Welt bringen und die eben nicht mit ihren Männern ausmachen, dass sie die Karenzzeit - was alles möglich wäre - teilen oder dass das ganz der Vater des Kindes, wie auch immer, übernimmt. Alle Möglichkeiten stehen offen. Es muss aber ganz klar sein, dass wir den Frauen nur die Türen aufmachen und sie dann selbst entscheiden können. Das ist das ausschlaggebende. Ich weiß, dass Dipl.Ing. Dr. Bader in den Gesprächen daraufhin weist. Ich habe aber höchsten Respekt, wenn sich die einzelnen so entscheiden, wie sie es eben tun. Gerade hier in diesem Gemeinderat sind wir vorbildlich in den Kinderbetreuungseinrichtungen. Wir haben bei der letzten Sitzung gehört, welche Betriebe im Sommer offen sind, und dass wir mit den Mittagstischen weiterfahren müssen. So manche sozialistisch regierte Stadt blickt mit großem Neid auf uns, was wir hier alles zur Verfügung stellen. Das sind ja letztendlich diese Bedingungen, die es Frauen ermöglichen, das ganze unter einen Hut zu bringen. Ich habe auch einen Respekt, wenn Frauen sagen, dass sie das anders haben wollen. Ich sage immer, dass man sich das mit dem Partner aushandeln muss. Ich kann natürlich nichts garantieren, wenn man längere Zeit zu Hause ist, obwohl ich empfehle oder wir empfehlen, vor allem Dipl.-Ing. Dr. Bader, die Verbindung dynamisch nur zum Betrieb mit Schulungen aufrecht zu erhalten, die man auch stunden-

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weise mitmachen kann etc. Etwas muss schon klar sein, dass die freie Entscheidung das oberste Gebot ist. Sie wissen alle, was wir mit den letzten Betrauungen gemacht haben. Mag. Herlitschka ist mit der Mag.-Abt. II, Jugendwohlfahrt, betraut worden. Mag. Margreiter ist ebenfalls mit einer Amtsleitung betraut worden. Die Teilzeitbeschäftigte Mag. Neu ist Abteilungsleiter-Stellvertreterin der Mag.-Abt. III geworden. Es hat auch Männer gegeben, die sich dafür interessiert haben. Ich glaube, dass wir hier die Tat sprechen lassen. Ich weiß schon, dass es manchen lieber ist, wenn sie große Berichte bekommen und das messbare wird dann eher als lächerlich hingestellt. Ich darf Ihnen noch einmal sagen, dass sich Dipl.-Ing. Dr. Bader nicht selber für diesen Posten gemeldet hat. Ich will jetzt nicht sagen, dass ich sie sehr bedrängt habe. Es ist mir damals darum gegangen, eine Frau, die in einem untypischen, a-typischen Beruf aus der Technik kommend zu gewinnen, die eine Führungsposition im Stadtmagistrat Innsbruck hat und die ganzen Fußangeln kennt. Sie werden mir schon zugestehen, dass jemand, der an der Universität Innsbruck zumindest zahlreichen Fallen ausgestellt ist, etwas davon versteht. Dipl.-Ing. Dr. Bader war dort erfolgreich und sie ist auch hier erfolgreich, dass ich sie gebeten habe, gerade mit ihrer Erfahrung und mit ihrem Alter, mit ihrem Familienstand, denn sie ist Mutter von zwei schulpflichtigen Kindern und sie hat einen Mann der berufstätig und auch eingebunden ist, diese Aufgabe zu übernehmen. Sie weiß, wovon sie spricht. Das ist etwas, das ich bei GR Moser auch immer feststelle, denn es genügt nicht nur der gute Wille, sondern das Vorbild Frauen, die einiges schon selber positiv in ihrem Leben abgearbeitet haben, die wissen wovon die Rede ist. Solche sind nützlich für all jene, die einen Rat suchen. Ich bin mit dieser Arbeit äußerst zufrieden. Sollte die schriftliche Belegung und Dokumentation etwas ausführlicher werden, stelle ich Ihnen jemanden aus meinem Büro zeitweise zur Verfügung, damit der Bericht vielleicht noch ein bisschen ausführlicher ausfällt. Das Wesentliche ist vorhanden. Es geht mir darum, dass vor allem die Tat geschieht. Gerade bei der Gleichbehandlung gibt es sehr heikle und persönliche Angelegenheiten. Hier haben wir gelegentlich ein Gespräch, ohne dass Indiskretionen vorhanden sind. Es ist mir nämlich ganz ganz wichtig, dass bei 1.500 bzw.

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1.600 Leuten, der Respekt vor Männern und Frauen gewahrt bleibt und zwar in jeder Situation. Ich glaube, dass wir hier sehr erfolgreich waren und im Vorfeld auch manches abfangen konnten. Ich möchte Ihnen, Dipl.Ing. Dr. Bader, dafür herzlich danken und entlasse Sie damit. Der vorliegende Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten über den Zeitraum August 2002 bis Dezember 2004 wird von den Mitgliedern des Gemeinderates zur Kenntnis genommen.

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III 1960/2005 Bericht über das Ausmaß der im Zeitraum vom 1.1.2000 bis 1.1.2005 in der Stadtgemeinde Innsbruck neu in Bauland, Sonderflächen, Vorbehaltsflächen oder Freiland gewidmeten Flächen - "Flächenbilanz 2005" -----------------------------------------------------------------Bgm. Zach: Über den Bericht wird StR Dr. Gschnitzer Auskunft geben, das haben wir so vereinbart. GR Mag. Fritz: Ich werde Sie sicher nicht damit aufhalten, die Zahlen dieses Berichtes, den wir alle bekommen haben, zu kapitulieren. Ich möchte auf einen Aspekt hinweisen, der deswegen aktuell ist, weil es mehrere laufende Anträge oder Verfahren gibt. Wie Sie wissen, haben wir einen Antrag auf eine relativ großflächige Umwidmung im Westen der Stadt Innsbruck, in Kranebitten, dem Stadtsenat, übrigens gegen unsere Stimmen, zugewiesen. Die Frage von großflächigen Umwidmungen am östlichen Stadtrand, im Bereich der so genannten Schwarzbauten, zum Zweck, zumindest der Hoffnung nach, der Sanierung oder Ausweisung größeren Wohngebietes ist im Bau- und Projekt-Ausschuss seit längerer Zeit Gesprächsgegenstand. Daher ist es mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir nicht nur im Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) den Grundsatz der inneren Verdichtung vor der Stadterweiterung beschlossen haben, sondern dass dieser Bericht, der nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) alle fünf Jahre zu erstellen ist, sehr deutlich unterstreicht, dass wir weit über den Zehn-Jahresbedarf an

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Wohnraum hinaus über gewidmetes Bauland und auch über einiges gewidmetes Gewerbegebiet verfügen. Jetzt kommt das Gegenargument, dass uns das aber nichts nützt, weil wir nicht die Hand darauf bekommen, da diese Flächen nicht verfügbar sind. Ich glaube, dass dieses Argument so lange als Begründung für großflächige Neuwidmungen bzw. Angreifen von Freiland - nicht für kleine Arrondierungen - unzureichend ist, als es keine ernsthaften Versuche gibt - auch auf der gesetzlichen Ebene vom Steuerrecht bis zum Raumordnungsrecht - dieses Bauland verfügbar zu machen. Deshalb hat z. B. - es ist mir wichtig, das zu sagen, weil das war am selben Tag, wo wir im Gemeinderat den Bericht, den wir vertagt haben, auf der Tagesordnung hatten LAbg. Mag. Schwarzl im Tiroler Landtag eine mündliche Anfrage an die für Raumordnung zuständige Landesrätin gerichtet hat, wie es mit den baulandmobilisierenden Maßnahmen aussehe und welche allfälligen Hinweise oder Ratschläge für das Problem des Baulandüberhanges, der in Innsbruck anscheinend nicht mobilisierbar ist, zu geben gedacht werden. Die Antwort war von geradezu erschreckender Dürrheit. Die Antwort hat gelautet, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde. Das wissen wir schon. Die SPÖ hat damals im Tiroler Landtag bei der Zustimmung zur Novelle des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG) baulandmobilisierende Maßnahmen, sagen wir es einmal höflich, eingefordert und auf die Vereinbarung gedrängt, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde. Nur, hat die Anfragebeantwortung im Tiroler Landtag ergeben - hier spreche ich etwas an, weil StR Dr. Pokorny-Reitter bei der Begründung des Antrages der SPÖ auf Umwidmung in Kranebitten das so unterstrichen hat -, dass wir einen Wohnbaubedarf haben und die Baulandreserve uns nichts nützt, weil wir diese nicht mobilisieren können. Diese Begründung, liebe Kollegin, die ist einmal bei Landeshauptmann-Stellvertreter Hannes Gschwentner im Tiroler Landhaus vorzubringen, weil diese Arbeitsgruppe, die mit der ÖVP vereinbart worden ist, genau aus den beiden Klubobleuten von ÖVP und SPÖ und sonst niemandem besteht. Bei dieser Arbeitsgruppe ist kein einziger Experte und kein sonstiger Abgeordneter dabei. Diese Arbeitsgruppe tagt nicht, diese Arbeitsgruppe tut nichts und hat bisher zu genau Null Ergebnis geführt.

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Dort ist anzusetzen. Solange nicht im Land Tirol mit Überlegungen, wie wir tatsächlich mit verfassungsmäßigen und gesetzlichen Mitteln Bauland, das gewidmet ist, für Wohnbau oder für notwendige Gewerbebauten verfügbar machen, solange man im Tiroler Landtag selig schläft, soll man nicht hier begründen, dass wir in den Stadtteilen Kranebitten oder Mühlau umwidmen müssen, um zu Wohnungen zu kommen. StR Dr. Pokorny-Reitter: Es ist einfach Faktum, dass wir 2.300 Antragsteller für Mietwohnungen und 1.000 Antragsteller für Eigentumswohnungen. Das sind 3.300 Antragsteller haben. Das rechnet man mal 2,5 oder mal 3 und dann kommt man auf eine Summe von 7.000 bis 8.000 Leute, die bei der Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, vorgemerkt sind. Das sind Leute, die sich in der Regel die Preise in der Stadt Innsbruck nicht leisten können. Ich würde GR Mag. Fritz empfehlen, sich einen Vormittag in die Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, zu setzen oder mich einen Tag zu begleiten und meine Telefonate und Anfragen mitzuverfolgen, um zu sehen, wie dringend der Wohnbedarf in der Stadt Innsbruck wirklich ist. Ich gebe dir, GR Mag. Fritz, schon völlig Recht, dass auf gesetzlicher Ebene Änderungen notwendig sind. Nur, ich kann mir einfach vorstellen, dass dort unter Umständen auch gesellschaftspolitisch andere Bewertungen vorliegen. Während die Grünen z. B. sagen, wenn das Bauland nicht um den Wohnbauförderungspreis von € 350,-- pro m2 verkauft wird, dann erfolgt eine Umwidmung, kann ich mir vorstellen, dass die ÖVP mit dieser Forderung, mit so einer radikalen Art und Weise, nicht mitgehen wird. Immerhin müssen solche Dinge auch ausgewogen und mehrheitsfähig sein, wie man dann eine Baulandmobilisierung zu Stande bringt. Es tut mir einfach Leid Gerhard, aber du kannst nicht den Leuten, die heute vor der Türe stehen, die unter Umständen in vierzehn Tagen, in drei Wochen, in drei Monaten oder auch erst in einem Jahr ausziehen müssen und dringend eine Wohnung benötigen und die sich das, was auf dem privaten Wohnungsmarkt in der Stadt Innsbruck zur Verfügung ist, nicht leisten können - Innsbruck ist bekanntlich die teuerste Stadt im Mietwohnungsbau von ganz Österreich - sagen, dass wir darauf achten müssen, dass die Baulandmobilisierung greift und dass wir dann die gesetzlichen

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Ergebnisse haben. Wir wissen alle, dass das lange dauert. Das ist das gleiche Thema wie beim Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck, wo wir im inhaltlichen auch der gleichen Meinung sind und auch wissen, dass wir das nicht so auf die Schiene bringen, wie wir uns das beide vorstellen könnten. Es ist aber akuter Handlungsbedarf gegeben. Der akute Handlungsbedarf kann nach unserer Meinung nur mit städtischen Grundstücken abgedeckt werden. Wenn man städtische Grundstücke hat - das ist in den vergangenen Jahrzehnten auch passiert -, wo man billig Bauland zur Verfügung stellen und damit auch Mietpreise anbieten kann, die die Leute auch noch bezahlen können, ohne dass sie auf der anderen Seite wieder Mietzinsbeihilfe, Wohnbeihilfe und Sozialhilfe, also wieder die anderen städtischen Säckel sozusagen belasten, dann glaube ich, dass das der absolut richtige Weg ist, das auch zu tun. Man sollte auch überlegen, wie man das verträglich machen kann. Ich bin nicht für eine absolut 100 %ige Dichte wie beim Tivoli-Areal, sondern wenn man das verträglich mit aller Infrastruktur, die GR Mag. Kogler immer einfordert, machen kann, dann wäre das optimal. Ich glaube, dass das notwendig und der richtige Weg ist. Deshalb kommt auch unser Antrag, das ist zu prüfen, denn auch das ist zukunftsweisend und nicht nur die Frage einer Baulandmobilisierung, weil so viel Bauland werden wir nicht mobilisieren können, wie wir derzeit schon Vorgemerkte haben und wie wir in der nächsten Zeit noch bekommen werden. GR Hafele: Das Thema Baulandüberhang beschäftigt den Bau- und Projekt-Ausschuss seit ich dort Mitglied bin. Das ist ein immer wiederkehrendes Thema, weil mit Argumenten argumentiert wird, die für meine Person nicht ganz nachvollziehbar sind. Es haben alle beiden Seiten irgendwo Recht. Nur weiß ich nicht, wie das in einer normalen Art und Weise umsetzbar ist. Ich habe mir das relativ genau anhand des Stadtteiles Igls angesehen, weil wir dort einen relativ hohen Baulandüberhang mit über 11 ha haben. Ich habe mir die ganzen Grundstücke herausgesucht und habe mir diese angesehen. Jetzt möchte ich einmal sagen - ich will die Namen nicht nennen -, dass jene, die über Jahrzehnte ein Grundstück haben, auf dem ein

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Haus steht, aber rundherum 5.000 oder 6.000 m2 Grund vorhanden ist, glücklich sein können. Jene Leute sind gar nicht bereit, das Grundstück umzuwidmen, dieses rückzuwidmen. Das Areal Sternbach in Mühlau ist ein Ausnahmefall. Wenn man im Stadtteil Igls erklärt, dass dieser und jener Grund umgewidmet wird, dann gebe ich jedem den guten Rat, dass dieser das selber versuchen soll, wenn er in der Verantwortung ist, das zu machen. Das kann ich mir nur vorstellen in dem man sagt, dass man das enteignet, aber der Schritt wird sehr schwierig sein, denn der Grundbesitzer kann nichts dafür, dass er in der glücklichen Lage ist, dieses Grundstück zu besitzen. Ich könnte ein paar Details erklären, wo Leute zu mir gekommen sind und gefragt haben, ob es nicht möglich ist, ein Grundstück umzuwidmen. Ich habe dann zu diesen gesagt, dass sie bereits einen gewidmeten Grund haben, und dass die Erbschaftsstreitigkeiten oder sonstiges von dem Anteil bereinigt werden sollen. Das wurde dann auch gemacht. Dass diese von sich aus hergehen und sagen, dass sie 8.000 m2 oder teilweise auch 10.000 m2 gewidmetes Bauland rückwidmen, das wird nie der Fall sein. Das geht nur mit rigorosen gesetzlichen einschneidenden Maßnahmen und das wird ein schwieriges Kapitel werden. GR Dr. Patek: Ich möchte kurz zwei Bemerkungen anbringen. Wenn es darum geht, ausgewogene und mehrheitsfähige Lösungen zu finden und GR Mag. Fritz sagt, dass beim Land Tirol offenbar ausgewogen und mehrheitsfähig nur das Nichtstun in diesem Bereich ist, dann würde ich sagen, dass das nicht etwas ist, mit dem man sich zurücklehnen, zufrieden geben und sagen kann, weil wir das nicht schaffen, machen wir etwas, das raumordnungspolitisch völlig sinnlos oder kontraproduktiv für die Zukunft ist. Die Raumordnungsgesetzgebung ist eine Gesetzgebung, die für Tirol und für die Stadt Innsbruck eine Zukunftsgestaltung ist und wo automatisch durch unterschiedliche Widmungen Eingriffe ins Eigentum stattfinden, egal ob jemand höher oder niederer gewidmet ist. Wir haben diese Gesetzgebung deshalb, weil alle Parteien, der Meinung sind, dass in Tirol und in der Stadt Innsbruck eine Raumordnung überhaupt notwendig ist. Man bekennt sich dazu, dass ein öffentliches Interesse gegeben ist, das über der rein egoistischen Betrachtungsweise des je-

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weiligen Grundeigentümers steht. Nachdem ich sozusagen beim Höherwidmen, nachdem ich von diversen Infrastrukturkostenbeiträgen, so man diese lukrieren kann, absehe, als Allgemeinheit nichts davon habe, denke ich mir, dass es das einzige ist, was ich vom Höherwidmen als Allgemeinheit vom Grundbesitzer erwarte, dass er diese Widmung auch in dem Sinne nutzt, wie sie gedacht ist. Wenn der Grundbesitzer sagt, dass er auf absehbare Zeit dort nicht bauen will, dann muss man dazu stehen und sagen, dass eine Rückwidmung erfolgt, weil dann ist offensichtlich der Zweck der Raumordnung durch diese Widmung nicht erfolgt. Die Widmung ist ein hoheitlicher Akt, mit dem wir Zielsetzungen der Raumordnung umsetzen wollen und nicht Sparkassenwünsche der Eigentümer. Das ist nicht der Zweck des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG). Man muss sich dazu bekennen, wenn man sagt, dass die Raumordnung einen ordnungspolitischen Charakter hat. Um einen völligen Wildwuchs des Landes Tirols hintanzuhalten, muss man sich darauf konzentrieren, dass man die ursprünglichen Ziele der Tiroler Raumordnung auch umsetzen kann. Dazu gehören baulandmobilisierende Maßnahmen. Oder, man bekennt sich dazu, dass die Raumordnung zwar gute Zielsetzungen hat, aber mehrheitsfähig ist nur das Nichtstun, also machen wir genau das, was raumordnungspolitisch aus eigener Ansicht, weil wir das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) beschlossen haben, das Falsche ist. Wenn das die Konsequenz aus dem Nichtstun auf Landesebene ist, dann Gute Nacht.

Bgm. Zach übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski.

GR Willi: Raumordnung ist eines der spannendsten, aber heikelsten Themen. Es gibt einmal zwei Grundpositionen. Entweder man macht alles anlassbezogen oder man versucht Ordnung und Planung hineinzubringen. Mit den Örtlichen Raumordnungskonzepten haben sich das

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Land Tirol und auch die Stadt Innsbruck dafür ausgesprochen, den planenden Ansatz zu wählen. Das heißt, dass man in die Zukunft blickt, was wir benötigen und wie wir Raumordnung in den nächsten zehn Jahren machen wollen. Weil wir uns aus vielen guten Gründen für den planenden Ansatz entschieden haben, sollten wir prinzipiell bei diesem Ansatz bleiben und nicht anlassbezogen von dem abweichen. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt: Es gibt eine Studie des Landes Tirol, die lautet, wem das Land bzw. die Gründe in Tirol gehören. Es wurde darin untersucht, wer die großen Grundeigentümer sind. Ich kann Ihnen sagen, dass dies wenige sind. Wenige haben die großen Flächen. Letztlich geht es um die Frage, wie wir mit dieser relativ kleinen Gruppe, die die relativ großen Flächen hat, umgehen. Ich möchte mit einer Mär aufräumen. In der Raumordnung und in der Raumordnungspolitik wird niemand enteignet. Wir nehmen niemandem etwas weg. Wir verändern allenfalls die Nutzung. Nutzungsänderung heißt nicht, jemandem etwas wegnehmen, sondern aus einem Grund entweder einen wertvolleren oder einen weniger wertvollen Grund zu machen. Die Leute bleiben weiterhin im Grundbuch und man nimmt niemandem Grund und Boden weg, nur wird das immer fälschlicherweise so dargestellt. Jetzt komme ich zum Punkt: Der Hauptgrund ist Folgender, dass wir eine ungerechte Grundbesteuerung haben. Ich kenne die Grundsteuer A, die für landwirtschaftlichen Grund ganz nieder ist. Ich kenne die Grundsteuer B für nicht landwirtschaftlichen Grund, nämlich für Baugrund. Die Grundsteuer B ist wesentlich höher. Es gibt jetzt eine Ausnahme: Wenn Bauern im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebes Bauland bewirtschaften, dann bezahlen sie dafür die ganz niedere Grundsteuer A. Das heißt, dass es für Bauern ganz billig ist, Bauland zu horten, weil sie praktisch keine Grundsteuer zahlen, obwohl sie viel Bauland haben. Es gab im Jahr 2001 eine beschlossene Regierungsvorlage in der Regierung, die gerade noch den Ausschuss erlebt hat und dann wurde das Ganze mit Bauernlobby vom Tisch gefegt. Wenn man allein diese Grundbesteuerung ändern würde, dann wären die Bauern vor die Situation gestellt, dass sie entweder für das viele Bauland, das sie haben, die hohe Grundsteuer B wie alle anderen Bürger auch, bezahlen oder ...

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(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Damit würde man viele Bauern umbringen.) In Wahrheit ist das eine ganz grandiose Ungleichbehandlung, oder sie stellen den Antrag auf Rückwidmung in Freiland, dann bezahlen sie die niedere Grundsteuer A. Man hat sich im Jahr 2001 nicht getraut, obwohl in der Regierung schon beschlossen wurde, das umzusetzen. Das ist der Kernpunkt. Würden wir das verändern - es geht um die Interessen einer kleinen Gruppe -, dann hätten wir ein großes Problem mit der Hortung von Bauland vom Tisch. Jetzt bin ich beim letzten Punkt, denn dafür ist von einer Partei politischer Mut notwendig und das ist die ÖVP und konkret, wie sie mit dem Tiroler Bauernbund, der natürlich für seine Mitglieder kämpft, umgehen. In einem Land, wo so wenig verfügbares Bauland und besiedelbarer Raum vorhanden und wo die Nutzungskonflikte besonders groß sind, müssen wir uns politisch endlich trauen, hier einen Akt der Fairness zu setzen. Ich halte es einfach für notwendig, dass wir als politisch Verantwortliche leistbaren Wohnraum möglich machen. Diesen Mut, den müssen wir alle miteinander aufbringen. Mir ist schon klar, dass das für die ÖVP nicht ganz leicht ist, aber die Argumente sind eindeutig auf der Seite derer, die sagen, dass wir leistbaren Wohnraum zur Verfügung stellen und das möglich machen. Ich kann Sie nur ermuntern, dass wir hier in einem Akt des gegenseitigen Aufeinanderzugehens eine Lösung herbeiführen. Was jetzt passiert, ist in Wahrheit ein "Weiterwurschteln", weil sich an den Kern des Problems niemand herantraut. Ich erlebe das jetzt seit über zehn Jahren im Tiroler Landtag. Ich kenne die ganzen Vorstöße. Ich kenne die Verzweiflung der Raumordnungsbediensteten, die sich jedes Mal die Haare raufen und die jedes Mal Vorschläge machen, die auch breit diskutiert werden, aber wenn es ernst wird, dann nehmen viele wieder ihren Mut zurück und es passiert wieder nichts. Um diesen Punkt geht es. Man könnte das am leichtesten über eine bundesgesetzliche Änderung der Grundbesteuerung regeln und wenn das nicht geht, dann muss man sich mit den Raumordnungsmitteln des Landes Tirol helfen.

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Dort stehen wir derzeit wieder an, weil sich die Arbeitsgruppe mit den Mitgliedern Klubobmann Dr. Klaus Madritsch und Vizepräsident des Tiroler Landtages Ernst Pechlaner offensichtlich auf nichts einigen konnte, oder nichts zusammengebracht haben oder auf die Ratschläge der zuständigen Beamten nicht hören wollte. Bgm. Zach: Ich möchte nur allgemein sagen, dass wir nicht im Tiroler Landtag sind, auch wenn es sehr interessant ist, die Äußerungen zu hören. Ich darf jetzt schon sagen, dass ich um 22.00 Uhr die Sitzung schließe und die Beratungen morgen um 8.15 Uhr fortsetze. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Die Frau Bürgermeisterin hat schon zu Recht gesagt, dass wir uns nicht im Tiroler Landtag befinden. GR Willi, das war eine Grundsatzrede für den Tiroler Landtag, sowohl inhaltlich als auch sachlich. Ich glaube, dass die Situation hinsichtlich der Grundbesitzverhältnisse in der Stadt Innsbruck nicht ganz mit der vom Land Tirol vergleichbar ist. Es gibt schon ein paar Unterschiede, was landwirtschaftlichen Grund betrifft und vor allem die Widmung dieser Flächen. GR Mag. Fritz hat von Seiten der Innsbrucker Grünen ganz klar erklärt, dass sie für eine Verdichtung der innerstädtisch gewidmeten Flächen sind. Ich habe vor einigen Wochen ein interessantes Interview von einem künftigen Bürgermeisterkandidaten Georg Willi gelesen, wo er visionär gesagt hat, dass wir eigentlich die Südhänge verbauen müssen, denn das ist das Potential, das wir haben. Ich muss jetzt aber schon sagen, dass das eine doppelte eingesprungene Sitzpirouette ist. Auf der einen Seite als Position der Innsbrucker Grünen zu verkünden, dass man sich für die Verdichtung ausspricht, auf der anderen Seite kann man in der Zeitung lesen, dass die Südhänge doch offensichtlich sozusagen eine ordnungspolitische raumordnerische Maßnahme sind. GR Willi hat so schön die Raumordnungspolitik bezeichnet. Ganz glaubwürdig kommt das bei mir im Innsbrucker Gemeinderat nicht herüber. Ganz klar ist, dass wir eine Problematik hinsichtlich der Verfügbarkeit von Grundflächen in der Stadt Innsbruck haben. Ganz klar ist, dass wir uns mit aller Kraft bemühen müssen, diesen sozialpolitischen Ansatz zu wählen, dass wir die Grundflächen verfügbar machen. Ich glaube, dass wir in den letzten beiden Jahren, wenn ich an die Gemeinderatsbe-

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schlüsse denke, im Bereich des Erwerbes von Grundflächen sehr viel getan haben, um diese dem sozialen Wohnbau zur Verfügung zu stellen. Das hat es vorher noch nie in diesem Ausmaß, in diesem Umfang und mit diesen finanziellen Mitteln gegeben. Ganz klar ist, dass man auch diese Bemühungen für die weitere Zukunft fortsetzen sollte und dass es auch konkrete Projekte und konkrete Anhaltspunkte gibt. Nur, bitte sozusagen über ungelegte Eier vorweg zu berichten, das habe ich früher nicht getan und das werde ich auch jetzt nicht tun, weil das nämlich diesen Maßnahmen zuwider laufen würde. Konsequenz heißt, die Politik der letzten Jahre, die wir getroffen haben, konsequent fortzusetzen. Hier treffe ich mich beim Ansatz von GR Mag. Fritz schon sehr wohl, dass wir darauf achten müssen, dass wir die Flächen, die wir haben, zuerst verdichtet angreifen, verwenden oder versuchen in unsere Verwendung zu bekommen, bevor man neue Flächen sozusagen widmungsmäßig auftut. GR Schreiner: Ich möchte auch unterstreichen, dass wir im Innsbrucker Gemeinderat sind und darum bezieht sich meine Wortmeldung auf Innsbrucker Gegebenheiten. Wir haben vor Jahren, das war in der letzten Funktionsperiode, das Landwirtschaftskonzept behandelt. Im Landwirtschaftskonzept steht eindeutig, weil GR Willi die Bauern angesprochen hat - leider bin ich jetzt nicht sehr gut vorbereitet, weil ich nicht gewusst habe, dass dieses heute Thema zur Sprache kommt - das die gewidmeten Flächen in bäuerlicher Hand sind. Ich möchte sagen, warum diese Flächen noch in bäuerlicher Hand sind? Es sind heute schon Schlagworte von GR Dr. Patek, wie Profit der Grundbesitzer gefallen. In den meisten Fällen ist es so, dass die Widmung von den Eigentümern nicht selbst beantragt worden ist, sondern sogar bis zurück in die Fünfziger Jahre darüber gezogen wurde. Heute besitzen diese Leute noch diese Flächen. Warum besitzen diese Leute die Flächen noch? Weil sie diese Flächen für die Bewirtschaftung des Betriebes benötigen. Eine Fläche, die als Bauland gewidmet ist, zu versilbern, das ist das einfachste. Ich habe dann einmal etwas, aber ich schädige meinen Betrieb.

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Die Stadt Innsbruck hat sich dazu bekannt, die landwirtschaftlichen Betriebe wegen der besonderen Leistungen der Pflege der Umwelt, der Zurverfügungstellung des Waldbesitzes für Freizeitaktivitäten sowie der Felder und Fluren für das Grün im Stadtbereich, zu erhalten. GR Willi will mir dann erklären, dass das gar keine Wertminderung ist, weil man den Grundbesitzern nichts wegnimmt, sondern nur eine andere Widmungsart auf das Grundstück legt. Es ist so, dass diese Leute auch eine Lebensplanung haben. Ich bin froh, dass sich die ÖVP dazu bekennt, Eigentum zu schützen, im gesetzlichen Rahmen zu agieren und den Leuten, die Eigentum besitzen, auch Sicherheit zu geben. (Beifall von Seiten der Fraktionen ÖVP und "Für Innsbruck") GR Kritzinger: Das Wohnproblem war immer schon ein ganz heißes Politikum in der Stadt Innsbruck. Ich kann mich erinnern, wie man vor Jahren die Vergaberichtlinien neu erstellt hat - StR Dr. Pokorny-Reitter war maßgeblich daran beteiligt -, hat man die Arme weit geöffnet, damit fast jeder um eine städtische Wohnung ansuchen kann. Ausländer und viele andere wurden in die Richtlinien aufgenommen. Es war vielleicht ein bisschen gezielt, denn man wollte einen Druck ausüben und sagen, dass wir 3.000 Wohnungssuchende in der Stadt Innsbruck haben und daher neuen Wohnraum, Grund und dergleichen mehr benötigen. Ich wollte mit meiner Wortmeldung nur darauf aufmerksam machen, dass außer der Stadt Wien keine Stadt in Österreich jährlich so viele Wohnungen selbst vergeben kann, wie die Stadt Innsbruck. Beinahe 500 Wohnungen werden von der Stadt Innsbruck, bei denen diese das Vergaberecht hat, vergeben. Das ist eine Zahl auf die jede andere Stadt mit Stolz blicken würde. Ich würde daher den Gemeinderat bitten und ersuchen, dass wir auch einmal auf diese gewaltigen Zahlen hinweisen sollen. Das ist wohl auch ein Beweis, dass man für echte Wohnungssuchende in der Stadt Innsbruck wirklich etwas tut. Wenn man noch ein Plus machen möchte, ohne dass wir das letzte Grün oder die Hänge verbauen müssen, dann bin ich dafür, dass man unbeschadet einfach eine Verdichtung, überall wo dies möglich ist, zulässt. Damit, glaube ich, nützen wir der Bevölkerung und auch den Wohnungssuchenden.

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Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich bin über die Aussagen von GR Willi erschüttert. Würde man dem Vorschlag von GR Willi folgen, dann wäre das der Todesstoß für die Landwirtschaft in sehr, sehr vielen Bereichen. (Beifall von Seiten der Fraktionen "Für Innsbruck" und ÖVP) Wir haben in der Stadt Innsbruck etwa 100 viehhaltende Bauern. Diese haben nicht immer eigenen Grund, denn das ist nur bei einem Teil der Fall. Sehr viele haben angepachteten Grund. Viele Bauern haben zur Hälfte oder zu dreiviertel angepachteten Grund und diese benötigen den Grund für ihre Existenz. Würde man dem Wahnsinn, GR Willi, folgen, und den Grund, der gewidmet ist, nach dem Verkehrswert bewerten, dann wäre das gegen das Bewertungsgesetz. Es ist darin vorgesehen, dass der Ertragswert zu Grunde gelegt wird. Das ist auch verständlich, denn wie soll denn ein Bauer die Steuern vom Verkehrswert erwirtschaften? Das ist völlig undenkbar, denn das würde sofort das Aus für viele Bauern in dieser Stadt und in diesem Land bedeuten. Wo bleibt da die Nachhaltigkeit, die die Grünen immer so propagieren? Die Bauern sind doch ein Fundament der Versorgung und ein Fundament der Landeskultur in unserem Lande und die soll man auf diese Weise mit einem Federstrich ausradieren? Wenn man all das, was heute an landwirtschaftlichen Grundstücken für Bauzwecke gewidmet ist, von heute auf morgen realisiert, dann können sicherlich die Hälfte der Bauern nicht mehr existieren und müssen zusperren. Die Bauern haben sowieso schon Existenzprobleme, weil nur ein Drittel der Bauern, so hat die Studie ergeben, noch einen Nachfolger hat. Bei einem Drittel ist das unsicher und bei einem Drittel der Bauern gibt es keinen Nachfolger. Es ist sowieso schon sehr fraglich, ob der Bauernstand quantitativ und wohl auch qualitativ in diesem Umfang gehalten werden kann. Deshalb werden immer wieder zwangsläufig Grundstücke verfügbar sein. Würde man diesen Weg gehen, könnten sehr viele Bauern nicht mehr existieren, das ist überhaupt keine Frage. Hinsichtlich der Umwidmung muss man auch sehen, dass mancher vielleicht eine Hypothek aufgenommen hat und dass dies ein Wert ist, den viele seit Jahrzehnten haben. Wenn man diesen Grund in ein landwirtschaftliches Grundstück oder in eine landwirtschaftliche Nutzung um-

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widmet, dann ist das eine unglaubliche Enteignung und zwar im Ausmaß von 70 bzw. 80 % des Wertes. Das kann man doch nicht tun, nur deshalb weil Generationen vorher das Grundstück nicht verbaut oder "verscherbelt" haben. Eine solche Politik ist einfach gegentreu. Ich glaube auch, dass jeder Bürger das Recht hat, wenn eine Widmung auf einem Grundstück ist, auf diese zu vertrauen, weil er damit auch planerische Überlegungen anstellt. So kann man doch mit den Menschen und Bürgern in einer Stadt und im Land nicht umgehen. Das ist eine Politik, für die wir nicht zu haben sind. (Beifall von Seiten der Fraktionen "Für Innsbruck" und ÖVP) GR Mag. Fritz: Ich möchte drei Bemerkungen machen. Erstens zu Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Du hast selber gesagt, wenn wir die landwirtschaftliche Fläche, die als Wohn- oder Gewerbegebiet gewidmet ist, tatsächlich so nützen würden, dann würde in Tirol alles zusammenbrechen, vor allem die Landwirtschaft. Das ist bitte der Beleg dafür, dass es Widmungen gibt, die raumordnerisch unsinnig sind. (Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das streite ich nicht ab.) Würden diese rückgewidmet werden, käme auch nicht die Gefahr vom Verkehrswert die Grundsteuer zahlen zu müssen. Es wäre aber trotzdem klüger, wenn wir zu einem realen Baulandüberhang kämen, wo man auch immer herausrechnet, was landwirtschaftlicher Grund ist, der vermutlich über Generationen nie verbaut werden wird. Zweitens möchte ich zur Grundsteuer überhaupt etwas sagen: Nicht nur wir, sondern auch ernsthafte Steuerexperten höchsten Ranges schreiben mittlerweile öffentlich in Fachzeitschriften, dass die gesamte Grundsteuer und die Bodenwertabgabe mittlerweile schon verfassungswidrig ist, weil sie nach Werten berechnet werden, nämlich dem Einheitswert 1976, die so jenseits realer Bedingungen sind, dass es mit dem Gleichheitsgrundsatz überhaupt nicht mehr vereinbar ist. Auf dieser Ebene gibt es einen Reformansatz. (Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Auf den bebauten Grundstücken ist das viel zu niedrig.) Nein, überhaupt, das betrifft die gesamte Grundbesteuerung. Darüber wird im Übrigen auch im Hause von Landesrätin Dr. Anna Hosp heftig nachgedacht, ob man dort mit Landesabgaben oder ...

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(Bgm. Zach: Ich habe mir gedacht, dass dort nichts getan wird, wie GR Willi gesagt hat.) In dem einen Punkt wird nachgedacht, allerdings bisher ohne Ergebnis. Das ist einer der Punkte, wo wirklich durch gesetzliche Änderungen, sei es auf bundesrechtlicher oder landesrechtlicher Ebene etwas zur Baulandmobilisierung beigetragen werden könnte. Drittens noch eine letzte Klarstellung zu Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Es ist richtig, dass vor längerer Zeit GR Willi einmal eine Diskussion aufgemacht hat, was denn mit den vielen schönen Südhängen in der Stadt Innsbruck wäre, denn das ist ein schöner Baugrund usw. Das haben andere auch gesagt und das ist sozusagen außerhalb des Zusammenhanges der letzten 50 Jahre Stadtgeschichte. Wenn wir jetzt vor der Wahl stünden, ob wir am Hang oder im Tal bauen würden, wäre die Frage völlig gerechtfertigt. Nur, haben wir uns schon vor langer Zeit entschieden, dass wir hauptsächlich im Tal bauen und die Hänge und die Hangkanten frei lassen. Also wäre jetzt eine Entscheidung für das Verbauen der Hänge, eine Entscheidung für einen Siedlungsbrei, der von Hangkante zu Hangkante geht, nachdem man im Tal schon lange gebaut hat. Deshalb kann ich Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski beruhigen, denn die Haltung der Grünen ist, abseits von allem, das irgendwer einmal zur Diskussion gestellt hat, weil diskutieren kann man viel, jetzt und in der nächsten Legislaturperiode, dass wir zum Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) stehen und ein Anreißen der unverbauten Flächen auf den Hängen überhaupt nicht in Frage kommt, jedenfalls nicht mit einer Mehrheit, dessen Teil wir wären. Daher kann ich Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski ganz beruhigen, denn unsere Haltung ist eindeutig. Zur Diskussion stellen kann man viel, aber Beschlusslage ist dies und sonst gar nichts. StR Dr. Pokorny-Reitter: GR Kritzinger, die Vergaberichtlinien für die städtischen Wohnungen, die vor zwei Jahren geändert worden sind, haben auch dazu geführt, dass wir in der Stadt Innsbruck einen Zuwachs an Hauptwohnsitzen haben. Es sind insgesamt 3.000 Hauptwohnsitzinhaber mehr in der Stadt Innsbruck gemeldet und ich nehme an, dass das auch ein Grund dafür war. Das ist immerhin, ich habe das beim Budget-Gemeinderat ausgerechnet gehabt und habe die Zahl nicht

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mehr Kopf, wenn wir den Stand halten bzw. uns so bis zur nächsten Volkszählung weiter entwickeln, dann ein erklecklicher Betrag, den die Stadt Innsbruck aus den Abgabenertragsanteilen mehr bekommen wird. Ich glaube, dass das nichts Schlechtes und keine schlechte Wohnungspolitik ist, wenn die Leute nicht ins Umland absiedeln, sondern wenn sie in der Stadt Innsbruck bleiben und nicht nur unsere Straßen verstopfen, uns den Dreck und den Lärm bringen, sondern hier auch wohnen und für Einnahmen sorgen. Wir bekennen uns dafür, dass ausländische Staatsbürger, Migrantinnen und Migranten, auch in der Stadt Innsbruck vom sozialen Wohnbau profitieren und diesen mit genießen können. Diese bezahlen auch immerhin die Wohnbauförderabgabe von ihrem Lohn. Ich glaube, dass es sogar verfassungswidrig wäre, wenn man dies anfechten würde, dass diese ihre Abgabe bezahlen, aber nicht in den Genuss des sozialen Wohnbaus kommen können. Ich kann dich beruhigen, GR Kritzinger, denn wir haben die doch sehr moderate Kopfquote beschlossen. Seit der Beschlussfassung der Richtlinien sind zirka 80 ausländische Familien versorgt worden. Das ist bitte bei der Zahl, die du zu Recht nennst, bei etwa 500 nicht Neuvergaben, sondern Nachbesiedlungen im Jahr, kein wahnsinniger Betrag insgesamt. Ich glaube, dass sich das die reiche Stadt Innsbruck durchaus leisten kann. Zum anderen muss ich sagen, dass wir einen ganz großen Entwicklungsschub dadurch bekommen haben, dass wir den speziellen Schutz für die Innsbruckerinnen und Innsbrucker - wir sind klüger gewesen, denn wir haben nicht gewartet bis das zum Europäischen Gerichtshof (EuGh) geht - aufgehoben haben, dass diese bevorzugt werden. Es sind die Wohnungswerber Österreicher und alle EU-Staatsbürger gleich gestellt worden. Damals hat es einen großen Schub gegeben, was aber dazu geführt hat, dass nicht mehr ein Jahr für die Innsbrucker und Innsbruckerinnen Hauptwohnsitz in Innsbruck vorgeschrieben ist, sondern für alle drei Jahre. Es hat hier schon auch eine Maßnahme gegeben. Wenn wir nur mehr den einjährigen Hauptwohnsitz in Innsbruck gehabt hätten, dann hätten wir sicherlich noch wesentlich mehr Anmeldungen. Das war wirklich eine ganz wichtige Maßnahme.

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Auch auf Grund der Tatsache, speziell ist das auch von Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger gekommen, wenn Menschen über eine lange Zeit in der Stadt Innsbruck gelebt haben und sich aus gewissen Gründen im Umland angesiedelt haben, weil sie in der Stadt Innsbruck keine Wohnung gefunden haben oder diese zu teuer war, sollte man diese nicht ausschließen. Daher gibt es die Bestimmung, wenn jemand 15 Jahre in der Stadt Innsbruck gearbeitet oder gelebt hat, dann darf sich dieser für eine städtische Wohnung anmelden. Das war alles - ich könnte noch viele Beispiele bringen - mit einem breiten Konsens belegt. Dass das zu einer gewissen Öffnung geführt hat, das ist keine Frage, aber wie ich das zuerst schon gesagt habe, glaube ich, dass es gut ist, wenn die Stadt Innsbruck nicht nur befahren wird und eine Arbeitsstadt ist, sondern wenn sie vor allen Dingen eine Wohn- und eine Lebensstadt und eine Stadt für die Menschen ist, die ihre Bedürfnisse hier wirklich zufrieden stellen können. Ich habe bei meiner ersten Wortmeldung vergessen zu sagen, dass mir bei dieser Baulandbilanz die Tatsache, dass alle Grundstücke über 500 m2 auch miteinbezogen wurden, etwas sauer aufgestoßen ist. Das heißt, wenn jemand ein Haus mit 800, 900 oder 1.000 m2 hat, dann wurde das auch miteinbezogen. Es wurde argumentiert, dass dieser theoretisch auch noch ein Haus auf seinem Grundstück bauen kann. Ich finde das auch einen Unfug, weil die Grundstücke relativ klein sind. Unabhängig von der Diskussion mit den Bauern, wo wir auch sehen, dass man mit ihnen nicht so umgehen kann, dass man diese wie auf einem Schachfeld hin- und herschiebt, finde ich es wirklich teilweise fast menschenverachtend. Es ist daher einem Besitzer von einem Haus nicht zumutbar, zu sagen, dass er über 800 oder 1.000 m2 verfügt und deshalb werden seine über 500 m2 hinausgehenden Flächen dazugerechnet und sind theoretisch verfügbar. Das ist so, das ist in dieser Flächenbilanz enthalten. Ich habe auch noch Folgendes erlebt: In Arzl-Süd sollte dringend eine Erschließungsstraße realisiert werden. Frau Bürgermeisterin, du wirst dich erinnern, dass es dort einen Bauern gibt, der ein ganz langes Feld hat, das Bauland ist. GR Mag. Fritz weiß das auch. Die Erschließung sollte mit einer sehr schmalen Erschließungsstraße dort entlang gehen. Ich habe

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den Bauern als erstes gefragt, warum er das Grundstück nicht verkaufen will, weil wir großes Interesse hätten, im Stadtteil Arzl, in bester Wohnlage einen Grund zu bekommen. Nein, dieser Bauer will nicht verkaufen, da er sagt, dass er das Grundstück für seine Landwirtschaft benötigt. Wir haben um jeden Quadratmeter feilschen müssen, dass wir etwas bekommen, dass wir den Straßenzug führen können. Wir haben um 10 cm mit dem Bauern feilschen müssen, damit wir für die Straße einen Grund bekommen. Die Bauern wollen einfach ihren Grund und Boden haben, weil sie diesen bewirtschaften müssen. Auf der anderen Seite zu sagen, wenn das so ist, dann nehmen wir eine Rückwidmung vor, dazu muss ich sagen, dass man mit einem Berufsstand und mit Menschen, die ohnehin beim Schwerarbeiten und beim Aussterben sind, die ganz viel an Landschaftskultur und an Kultur in unserer Gesellschaft auch über haben und erledigen müssen, nicht so umgehen kann, dass man sagt, dass sie viel Grund und Boden haben, und wir ihnen diesen umwidmen und wegnehmen. Das ist nicht ganz meine Vorgangsweise. Zur Verdichtung: Ich spreche mich 100 % für die Verdichtung aus. Das ist ganz klar, dass wir verdichten müssen, das ist keine Frage. Teilweise ist die Verdichtung schon in eine Dichte gekommen, wo ich mich frage, ob es dort noch wirklich lebenswert ist. Man muss auch sehen, dass wir teilweise in der Stadt Innsbruck schon extrem dicht bauen. Trotzdem, Verdichtung ist notwendig und sinnvoll. Nur den Bedarf, den wir haben, werden wir mit Verdichtung nicht mehr abdecken können. Der Antrag, der gestellt wurde, sagt nicht aus, dass nächstes Jahr die Bagger auffahren. Bis man so ein großes Gebiet entwickelt hat, benötigt man Jahre. Ich erinnere nur an das Tivoli-Areal, das seit sieben oder acht Jahren in Bearbeitung ist und immer noch keine Bagger dort auffahren. Das dauert. Deshalb ist es sinnvoll, sich zu überlegen, wie man solche großen Grundstücksflächen stadtverträglich, entwicklungsverträglich, lebensverträglich für die Menschen erschließen und auch anbinden kann. Das war der Sinn unseres Antrages und nichts anderes. Bgm. Zach: Ich hoffe, dass GR Schreiner diese bemerkenswerte Rede für den Bauernstand im Stadtteil Arzl entsprechend publizieren wird.

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GR Hafele: Ich habe bei meiner ersten Wortmeldung Folgendes vergessen zu sagen: GR Willi hat gesagt, dass die Grünen niemandem etwas wegnehmen wollen. Nur, wenn gewidmetes Bauland rückgewidmet wird, was ist das denn dann anderes, als jemandem klassisch etwas wegnehmen, denn der Wert verfällt dementsprechend. Ich muss jetzt noch etwas sagen, denn ich war damals schon bei dem Grundstück auf der Hungerburg so provokant. Ich möchte wissen, wer von den Innsbrucker Grünen gewidmetes Bauland und in welcher Menge besitzt. Wen jemand so etwas hat, stellt dieser das freiwillig zur Rückwidmung zur Verfügung, wenn er das nicht in den nächsten zehn Jahren verbaut? Dann soll sich derjenige den Spiegel vor das Gesicht halten und sagen, dass er das macht. Das zu verlangen und es nicht zu besitzen, das ist eine Feigheit. GR Mag. Kogler: Dass es so sehr eine Wortmeldung aus dem Tiroler Landtag von GR Willi war, jetzt ist er leider nicht mehr anwesend ... (GR Dr. Rainer: Der ist in den Tiroler Landtag gegangen, weil er gesehen hat, dass er hier keinen Meter hat.) (GR Mag. Fritz: Nein, er hat GR Schrom vertreten, solange diese noch gearbeitet hat. Red nicht so blöd.) Bgm. Zach: GR Mag. Fritz, den letzten Satz nehmen wir zurück. GR Mag. Kogler: Die Stadt Innsbruck ist auch ein Teil des Landes Tirol und so sehe ich es auch immer. Daher kann ich der Wortmeldung von GR Willi durchaus positives abgewinnen. Das ist auch ein Ansatz über den man einmal diskutieren kann. Ob er dann in die falsche Richtung geht oder wie man diesen bewertet, das ist eine zweite Frage dazu. Aber es ist einmal ein Ansatz in eine Richtung, wie man das überhaupt machen oder an welchem Rädchen man drehen kann. Die Stadt Innsbruck und ihre Baulandreserven sehe ich auch so, dass man die Stadt Innsbruck jetzt nicht als Insellösung sieht, sondern ich komme wieder zurück auf das Land Tirol - auch die gesamte Region Innsbruck oder die gesamte Region des Zentralraumes Innsbruck. Man muss diesbezüglich auch untersuchen, wie die Bilanz ist und wie viel über-

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haupt verfügbarer Wohnraum oder auch Gewerbegebiete im Nahbereich von Innsbruck vorhanden sind bzw. was insbesondere im Mittelgebirge, in der Gewerbezone Aldrans - Sistrans gewidmet wird. Man muss das schon, glaube ich, einmal weiter sehen. Ich möchte zu GR Kritzinger sagen, dass er vollkommen Recht hat, denn ich bin auch immer der Meinung, dass das mit dem Nennen des Bedarfes über die vorgemerkte Zahl der Wohnungssuchenden eigentlich der falsche Ansatz ist. Es ist in einem Gesamtpaket zu prüfen, wie viele leer stehende Wohnungen es in der Stadt Innsbruck gibt. Wie ist der diesbezügliche Bedarf? Wie sieht der Mietspiegel aus, geht dieser nicht doch nach unten? Das Nächste ist, das sage ich auch immer, wie viele bleiben überhaupt noch übrig, liebe StR Dr. Pokorny-Reitter - diesen Antrag haben wir auch gestellt - wenn man befristete Mietverträge usw. einbaut. Ich möchte dann wirklich wissen, wie viele noch übrig sind. Das aber als ein alleiniges Kriterium immer hinzustellen und sagen, dass wir so viel benötigen, ist meines Erachtens nicht der richtige Ansatz. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski hat ausgeführt, dass in der letzten Zeit vieles passiert ist. Damit komme ich auf den zweiten Ansatz zurück, nämlich im Hinblick darauf, dass man auch beim Mietrechtsgesetz etwas ändern müsste. Es sollte eine entsprechende Liberalisierung stattfinden und damit würde auch mehr Wohnraum flexibel an den Bürger gebracht werden. Das ist auch ein Ansatz, der mit den Baulandreserven meines Erachtens unabdingbar in Konnex steht. Einer Verdichtung stimme ich nur in ganz besonderen Fällen zu. Wenn genau die Innenhöfe, die eine Oase sind, oft noch mehr verdichtet werden, können wir dieser Maßnahme nicht zustimmen. In Einzelfällen kann es durchaus möglich sein, aber dann muss auch irgendwann einmal Schluss sein, weil wir diese Kleinoasen auch innerhalb der Stadt Innsbruck benötigen, denn alle Leute sind nicht so flexibel, dass sie sagen können, dass sie das Rad nehmen und auf die Höttinger Alm fahren oder sofort in den Wald gehen können. Es gibt auch ältere Leute, die das nicht machen können. "Balkonien" wird auch immer öfter, weil die Leute kein Geld mehr haben. Auch das Mietrechtsgesetz ist nicht unantastbar und wir können viel flexibler werden, um die Wohnungssituation auch zu entschärfen.

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GR Schreiner: Ich wollte natürlich alles, was ich im Speziellen zu den bäuerlichen Grundbesitzern gesagt habe, auf alle Grundbesitzer und auf alle Bürger, die Grundbesitz haben, ausdehnen. Diese Sicherheit mit dem Eigentum sollen natürlich alle haben. StR Dr. Gschnitzer: Diese Debatte, die so anfing, dass wir uns mit der Flächenbilanz beschäftigen, jetzt fast schon zu einer Wohnungsdebatte zum Teil tiefer, zum Teil oberflächlicher überführt und am Rande noch eine Mietrechtsdebatte wird, muss man, glaube ich, wieder auf den richtigen Boden zurückführen. Anlass für diese Debatte war der Antrag der SPÖ bezüglich der Umwidmung eines Waldgebietes im Stadtteil Kranebitten, das der Stadt Innsbruck gehört, für den sozialen Wohnbau. In Wirklichkeit war es so. Ich bin auch der Meinung, dass derartige Anträge nicht unbedingt zielführend und sinnvoll sind, noch dazu, wo wir vor ganz kurzer Zeit das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) beschlossen haben und dort diese Fläche als Freiland - Wald enthalten ist. Ich bin sicher, dass die ständige Zuwidmung von Grundstücken, weil man sicher schwer in der Stadt Grund beschaffen kann, der ganz verkehrte Weg ist, um jemals das Bauland zu mobilisieren, das vorhanden, gewidmet und in einer Lage ist, wo man es brauchbar verbauen könnte. Man darf nicht vergessen, dass die Zuwidmungen immer am Rand und an den schwierigsten Stellen erfolgen und das ist überall dort, wo die Erschließung für die öffentliche Hand so teuer wie nirgends sonst ist. Das betrifft nicht nur die Erschließung des Grundes, sondern auch alle Nebeneinrichtungen, wie Schule und Kindergarten. Später kommt dann noch Eugen mit seinen Sorgen für die alten Leute usw. Das ist eine Folge davon. Man muss bei den Widmungen schon sehr konsequent sein, um auf diese Weise vielleicht die Mobilisierung, die gewünscht ist, zu erreichen. Niemand wird jemandem etwas wegnehmen, das gewidmet ist und der nicht verkaufen will. Es ist in der heutigen Zeit undenkbar, anzudenken, dass man jemanden deshalb enteignet. Darüber muss man gar nicht diskutieren, denn das kommt auch nicht in Frage. Aber, man muss schon auch eines sagen, dass es in der Stadt Innsbruck immer noch Widmungen gibt, die nicht aus planerischer Sicht

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erfolgt sind, die immer noch bestehen, aber in Wirklichkeit planerisch verfehlt sind. Wenn man sich von Anfang an daran hält, Widmungen nur dort zu machen, wo sie planerisch vertretbar sind, dann treten diese Probleme nicht auf. Wir haben uns in den vergangenen letzten zwei bis drei Perioden daran gehalten. Ich erinnere mich noch sehr gut - ich bin schon relativ lange in diesem Gremium -, dass es zu Beginn der Zeit fast überhaupt nur "Briefmarkenwidmungen" aus Anlassfällen gegeben hat. Das war eine der Hauptkritiken an der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, in der Stadt Innsbruck. In Wirklichkeit hat man die Widmung und Städteplanung den Bauträgern oder großen Investoren überlassen. Ich will nicht sagen, dass nicht Anregungen von dieser Seite kommen können, kommen sollen und auch immer kommen werden. Aber, die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, und die Fachleute sind dann dazu berufen, zu sagen, dass das planerisch richtig ist oder nicht. Ich glaube, wenn man sich an dieses Kriterium hält, kommt man später nicht in die Zwickmühle gewidmete Grundstücke zu haben, die einer Bebauung nie zugeführt werden. Die so genannte "Bankenwidmung" wie man sie scherzhaft bezeichnet - wir haben eine solche in der Stadt Innsbruck auch noch - betrifft seinerzeit gewidmete Grundstücke und niemand hat den Mut diese rückzuwidmen - in Wirklichkeit sind womöglich in der Zwischenzeit schon andere im Grundbuch - aber niemand macht dazu einen Bebauungsplan, weil wir uns alle aus planerischen Gesichtspunkten klar sind, dass man dort eigentlich nicht bauen soll. Soweit sollte es eigentlich nicht kommen und ich glaube auch, dass in letzter Zeit solche Dinge nicht passiert sind. Die allergrößten Fehler sind passiert, als man gewidmet hat, weil ein Betrieb unter Druck stand. Ich nenne keine Namen, aber so war es. Diese Dinge haben immer im Nachhinein zu Problemen geführt und das lehne ich grundsätzlich ab. Das ist nicht deshalb der Fall, weil ich jemandem nicht helfen will, denn das kann auch wirtschaftlich im Gesamtrahmen notwendig sein, wenn beispielsweise 10.000 Arbeitsplätze durch einen solchen Verlust in Frage stehen. Insgesamt ist das sicher der falsche Weg. In der Stadt Innsbruck hat er sich überall dort, wo das passiert ist, als der falsche erwiesen.

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Ich glaube, dass es der falsche Weg ist, immer neues Gebiet zur Baulandmobilisierung auch zur Preisstabilisierung anzureißen, weil natürlich der äußere Grund vermeintlich billiger scheint, aber der Grund in der Stadt deshalb um überhaupt nichts billiger wird, denn dieser bleibt gleich teuer solange man weiß, dass man irgendwo draußen noch einen billigen Grund dazu bekommt. Ich glaube, dass man diese Sachen sehr sorgsam und behutsam behandeln muss, denn wir haben nicht mehr viel Grund. Die Stadt Innsbruck ist räumlich sehr beengt und daher muss man mit jedem Grund sorgsam umgehen. Ich sage Ja zur innerstädtischen Verdichtung, allerdings hat sie irgendwo ihre Grenzen. Das Leben ist sicher nicht mehr sehr lustig, wenn man nur von Häuserwand zu Häuserwand sieht und sich eingeengt fühlt, und das ist sicher nicht das richtige. Obwohl wir die beste Umgebung unmittelbar in Stadtnähe haben, worum uns alle anderen beneiden, muss man sagen, dass der Innsbrucker noch besseres gewöhnt ist und sich diesbezüglich nicht einschränken lassen will. Ich warne ganz entschieden vor der zunehmenden Verpflasterung begrünter Flächen in Villenvierteln und der Einbetonierung von Innenhöfen, auch wenn sie im ersten Stock dann begrünt sind. Das ist sicher der falsche Weg und widerspricht auch letztlich jedem Stadtentwicklungskonzept, denn darin war immer das oberste Kriterium, dass Innenhöfe frei zu halten sind. Bgm. Zach: Ich glaube, dass wir das Thema jetzt nach allen Seiten abgeklopft und beleuchtet haben. Ich darf der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, ausrichten, dass ich für die Diskussion danke. Beiliegender Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, vom 18.5.2005 über das Ausmaß der im Zeitraum vom 1.1.2000 bis 1.1.2005 in der Stadtgemeinde Innsbruck neu in Bauland, Sonderflächen, Vorbehaltsflächen oder Freiland gewidmeten Flächen - "Flächenbilanz 2005" wird von den Mitgliedern des Gemeinderates zur Kenntnis genommen.

Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski.

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IV 3396/2005 Tiroler Blinden- und Sehbehinderten-Verband (TBSV), Neuerrichtung des "Blinden- und Sehbehinderten-Zentrums Tirol" in der Amraser Straße 87/Ecke Grenzstraße, Investitionszuschuss für die Umsetzung des Projektes -----------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom 6.7.2005: Dem Projekt des Tiroler Blinden- und Sehbehinderten-Verbandes (TBSV) zur Errichtung des "Blinden- und Sehbehinderten-Zentrums Tirol" in der Amraser Straße 87/Ecke Grenzstraße wird entsprechend den Plänen des Siegerprojektes von Arch. Dipl.-Ing. Peter Mayerhofer samt überarbeitetem Raum- und Funktionsplan grundsätzlich zugestimmt. Als Finanzierungsbeitrag wird seitens der Stadtgemeinde Innsbruck ein einmaliger Investitionszuschuss in der Höhe von maximal € 729.000,-- gewährt. Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, wird beauftragt, diesen Förderungsbeitrag in die mittelfristige Investitionsplanung ab dem Jahre 2007 aufzunehmen. Seit längerer Zeit ist die rührige Führung des Blinden- und SehbehindertenZentrums Tirol - wie es dann heißen sollte -, bemüht, überall Lobbying zu betreiben, was ich sehr positiv empfinde. Überall dort, wo man sich Hilfe zu Recht erwarten darf, sprechen Landesobmann Richard Payr und Mag. Hannes Lichtner, der die Projektleitung hat, vor, um einen Neubau des Projektes des Tiroler Blinden- und Sehbehinderten-Verbandes zu ermöglichen. Sie wissen, dass diese Selbsthilfegruppe eine der ersten war, die in Tirol im Jahre 1945 gegründet wurde. 1952 führte dies zu dem Haus in der Amraser Straße. Hier wurde Pionierarbeit geleistet und eigentlich schon früh ein Anlauf genommen, um umzubauen und zu erweitern. Das hat sich dann sehr hingezogen. Es liegt jetzt ein Projekt vor, das umsetzungsbereit ist. Es ist dies eine Landeseinrichtung und es werden dort zirka 2.500 Personen betreut. Es gibt auch eine große Anzahl von Betroffenen, die Sehbehinderungen haben. Das heißt, dass man nicht gleich blind sein

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muss, sondern das beinhaltet auch alle Stufen dazwischen oder vielleicht Erkrankungen, die vielleicht wieder verbessert werden können. Wir haben in der Stadt Innsbruck diesbezüglich fast einen Schwerpunkt. Wir haben hervorragende Augenfachärzte und eine Universitätsklinik, die einen internationalen Ruf hat. Wir haben auch die Einrichtungen auf den Straßen und in den Liften, denn wir machen dort alles behindertengerecht und dazu gehören auch die Sehbehinderten. Wir müssen darauf achten, dass sich diese im öffentlichen Raum möglichst selbstständig bewegen können. Dazu sind natürlich Anleitungen notwendig und dazu gibt es wissenschaftliche neue Erkenntnisse von der Schrift über alle möglichen Hilfsmittel. Es gibt eine sehr gute Weiterentwicklung. Warum sage ich das? Ich glaube, dass so eine Einrichtung in Innsbruck, im Zentralraum nötig ist. Ich führe das deshalb so ausführlich aus, weil es einen Vorschlag zur Finanzierung gibt, der die Stadt Innsbruck mit einem Drittel trifft. Es sind Bruttogesamtkosten von € 2.957.000,-- vorhanden, also sagen wir, weil es letztendlich immer ein bisschen mehr wird, ein Betrag in der Höhe von € 3 Mio. Es ist ausgemacht worden und es war dies der Vorschlag, dass der Verband, der natürlich auch Einnahmen hat, ein Projekt entwirft, das nicht einfach ein Neubau des alten Hauses ist, sondern das selbstverständlich die technischen Neuerungen berücksichtigt und dadurch größer, teurer und qualitätsvoller wird. Es sind z. B. Wohneinheiten vorhanden, in denen in einer Art Pilotprojekt auch alles verwirklicht ist, dass sich Menschen, die behindert bis sehr schwer sehbehindert sind, selbstständig bewegen und das auch erlernen können. Es werden dort auch Schulungen durchgeführt und das führt natürlich zu einem erhöhten Bedarf. Ich bin sehr dafür, dass so eine Einrichtung in der Stadt Innsbruck, die eine sehr große Tradition hat, angesiedelt ist. Ich gebe gerne zu, dass ich mit der Aufteilung des Schlüssels eine etwas schwierige Verhandlung gehabt habe. Es ist herausgekommen, dass ein Drittel der Tiroler Blinden- und Sehbehinderten-Verband (TBSV) aufbringen wird. Sollte der Tiroler Blinden- und Sehbehinderten-Verband (TBSV) das nicht schaffen, wird das Land Tirol einspringen. Ich habe unseren Beitrag mit einem Drittel der Kosten, zirka € 1 Mio, gedeckelt. Das zweite Drittel bezahlt das

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Land Tirol mit der zusätzlichen Verpflichtung. Das ist nicht ein Wahnsinnsergebnis, aber ich kann dieses sehr gut vertreten. Ich darf doch erwähnen, dass wir diese Woche einen Abschluss in einer auch eher langwierigen Geschichte hatten, wo wir gut abgeschnitten haben, oder sagen wir, wo wir das, was uns zusteht auch erhalten haben. Ihr wisst, dass das die Aufteilung des Schlüssels beim Tiroler Landestheater war. Vielleicht hat das auch eine Rolle gespielt, aber ich weiß es nicht. Ich schlage Ihnen jedenfalls guten Gewissens dieses Drittel vor. Es gab, Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger wird das noch erwähnen, im Vertrag, noch die Klausel, die mir sinnvoll erscheint, dass wir diese paar Quadratmeter - es handelt sich um ein öffentliches Dreieck -, die wir abgetreten haben, sollte jemals - was ich nicht hoffe - dieses Haus nicht mehr diesem Zweck dienen, mit einer Rückführung an die Stadt Innsbruck zu verbüchern ist. Das muss auf alle Fällen noch aufgenommen werden. Ich danke für den Hinweis, falls dies übersehen worden ist. Ich darf sagen, dass mir mit dieser Landeseinrichtung Zahlen genannt wurden, die ich noch einmal hinterfragt habe. Man hat gesagt, dass die Tendenz steigend ist, dass zirka 35 % der ständig Betreuten aus Innsbruck kämen. Ich muss sagen, dass ich denen das glaube, oder ich kann wie GR Linser verlangen, dass sie mir das genau aufschlüsseln. Jene, die dort in Zukunft noch mehr Rat erfahren könnten, diese 12.500 Betroffenen, die angeführt werden, kommen mehr aus der Stadt Innsbruck und das ist vielleicht klar. Es ist auch die Qualität einer Stadt, dass man dort mehr allgemeine Einrichtungen, wie irgendwo am Land vorfindet. Wir haben in der Stadt Innsbruck auch drei Hallenbäder, was in einer kleineren Gemeinde nicht so der Fall ist. Ich bitte daher diesen Vorschlag der Finanzierung so zu genehmigen. Das wäre genau genommen ein Betrag in der Höhe von € 729.000,-- abzüglich der Wohnbauförderungsmittel dieses dritte Drittel, das heißt, was nach dem Finanzierungsanteil des Blinden- und Sehbehinderten-Zentrums Tirol übrig bleibt sind € 1.829.000,-- abzüglich zirka € 300.000,-- Wohnbauförderung und diesen Betrag haben sich Stadt Innsbruck und Land Tirol sozusagen geteilt.

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Ich möchte mich auch bedanken, denn es hat Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger in seiner Funktion als Sozialreferent die Bemühungen, die die Finanzierung betroffen haben, unterstützt. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Die Frau Bürgermeisterin hat schon im Detail ausgeführt, dass der Tiroler Blinden- und Sehbehinderten-Verband (TBSV) in der Amraser Straße seit vielen Jahren ein Verbandsgebäude betreibt. Dieses Haus ist in einem Zustand, dass es eigentlich nicht mehr sachgerecht genutzt werden kann. Es ist zu klein, denn es ist ein eklatanter Raummangel gegeben. Es entspricht die gesamte Benützungsstruktur nicht mehr den Erfordernissen. Deshalb hat es einen Architektenwettbewerb für ein entsprechendes Projekt gegeben. Erst vor zwei Monaten haben wir im Gemeinderat den Beschluss gefasst, dass die beiden Grundstücke - das Grundstück, auf dem das Haus jetzt steht, das offensichtlich bisher ein Prekarium war - und das Grundstück, das vorgelagert ist, dem Tiroler Blinden- und Sehbehinderten-Verband (TBSV) gegeben wird. Allerdings, das habe ich zur Frau Bürgermeisterin heute gesagt, haben wir im Beschluss damals nicht mit aufgenommen, dass eine entsprechende Absicherung der Widmung im Rahmen einer Dienstbarkeit auch eingeräumt werden soll. Ich glaube, dass man das auch noch vorsehen müsste. Diesbezüglich hat der Verband keine Einwendungen. Ich habe im Stadtsenat, als dieser Antrag vorgelegt wurde, doch kritisch angemerkt, dass die Finanzierung, je ein Drittel Land Tirol, Tiroler Blinden- und Sehbehinderten-Verband (TBSV) und Stadt Innsbruck, aus der Sicht der Stadt Innsbruck in Richtung Land Tirol eigentlich nicht sehr fair ist. Dies ist aus mehreren Gründen der Fall: Zum einen haben wir diese 300 oder fast 400 m2 Grund unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Wenn der Grund mit € 500,-- bewertet wird, dann ergibt das einen Beitrag von € 200.000,-- den wir hier geleistet haben. Zum zweiten sind ungefähr 35 % der Mitglieder Innsbrucker. Selbst wenn man das nur auf diesen Anteil abstellen würde, dann wäre es nur ein Drittel, das wir leisten müssten. Ich sage immer, wenn das Land Tirol für die Nicht-Innsbrucker-Bürger einen Beitrag leistet, dann wohl auch für die Stadtgemeinde Innsbruck. Wenn man diese beiden Aspekte hier berücksichtigt, dann hätte es ein Finanzierungsverhältnis zwischen

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Stadt Innsbruck und Land Tirol für die zwei Drittel von 1 : 5 oder 1 : 6 und nicht von 1 : 1 geben müssen. Ich habe daher im Stadtsenat angeboten, dass ich gerne bereit bin, mit dem Landeshauptmann darüber ein Gespräch zu führen. Ich habe natürlich nicht die Illusion gehabt, dass das, was vereinbart wurde, geändert wird. Das war wohl auch vorauszusehen, weil der Landeshauptmann nicht von etwas, das er mit der Frau Bürgermeisterin ausverhandelt hat, abgehen kann. Das glaube ich, hätte der Reputation der Frau Bürgermeisterin nicht gut getan, wenn der Vizebürgermeister zum Land Tirol geht und ein besseres Ergebnis erreicht. Das habe ich auch nicht erwartet. Unbeschadet dessen, darf ich sagen, dass der Landeshauptmann dann doch geneigt war, auf die Argumente einzugehen. Ich habe ihm Folgendes - das habe ich mir extra zusammengestellt - gesagt, denn das sind auch wichtige Daten für die Mitglieder des Gemeinderates und deshalb möchte ich das hier sagen: Die Belastung der Innsbrucker Bürger und auch der Nicht-Innsbrucker-Bürger in den verschiedenen Bereichen des Sozialen sind Folgende: Die Innsbrucker Bürger werden im Bereich der hoheitlichen Sozialhilfe mit € 51,-- pro Kopf belastet. Im übrigen Tirol ist das mit € 9,30 der Fall. Der Innsbrucker Bürger wird daher fünf Mal so viel durch die hoheitliche Sozialhilfe belastet. Im Bereich der privatrechtlichen Sozialhilfe haben wir ein Verhältnis von € 68,-- des Innsbrucker Bürgers zu € 25,-- des NichtInnsbrucker-Bürgers. Im Bereich des Pflegegeldes von € 24,-- zu € 18,-und besonders wichtig im Bereich der Rehabilitation € 102,-- für Innsbrucker Bürger und für die übrigen Bürger in Tirol € 58,--. Dort ist es besonders dramatisch, weil hier die Gesamtbelastung sehr hoch ist. Wir haben etwa € 18,4 Mio Ausgaben in der Stadtgemeinde Innsbruck im Bereich der Rehabilitation. Der Landeshauptmann hat natürlich darauf hingewiesen, dass Anliegerabgaben für die neue und die alte Olympia-Eishalle verlangt werden. Eigentlich hat er das noch für verschiedene öffentliche Bauten eingeführt, denn das habe es früher nicht gegeben und daher ist die Stadt Innsbruck auch entsprechend gut gestellt. Ich habe darauf hinweisen müssen, dass das schon sein mag, aber ich glaube, dass man den Sozialbereich doch

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getrennt sehen muss. Wenn man die Haltung einnimmt, dass die Stadt Innsbruck für alle sozialen Einrichtungen den Grund gratis zur Verfügung stellt und dann noch ein Drittel bezahlen muss, dann wird uns das in vielen anderen Bereichen in erhebliche Schwierigkeiten bringen. Wir machen das in dem Fall wirklich exklusiv und ausnahmsweise, dass wir den Grund zur Verfügung stellen und den Beitrag übernehmen, aber das hätte enorme Folgewirkungen. Deshalb glaube ich, dass das Gespräch mit dem Landeshauptmann doch auch wichtig gewesen ist. Es gibt zu diesem Gespräch mit dem Landeshauptmann einen Vermerk, wo der Mitarbeiter oder der Sekretär des Landeshauptmannes der Frau Bürgermeisterin bzw. dem Sekretariat und mir Folgendes mitgeteilt hat und das möchte doch auch zur Kenntnis bringen, damit all jene, die vielleicht in dieser Richtung Gespräche führen, sich darauf beziehen können: Ich darf dich und damit auch Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger in Kenntnis setzen, dass zur Vereinbarung zum 22.6.2005 zwischen dem Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger und dem Landeshauptmann keine Abänderung zur Finanzierungsaufteilung Stadt Innsbruck und Land Tirol, insbesondere keine Anrechnung eines Grundkostenanteiles, erfolgt. Der Landeshauptmann kann sich aber grundsätzlich vorstellen, dass pro futuro bei dementsprechenden Projekten der Berücksichtigung der Wohnverhältnisse und einer begründeten überproportionalen finanziellen Belastung der Stadt Innsbruck in einem neuen Aufteilungsschlüssel mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. So gesehen war, glaube ich, dieses Gespräch nicht ganz umsonst. Ich darf schon feststellen, dass uns das Land Tirol in dieser Sache nicht ganz fair behandelt hat, aber ich wollte nicht das Ganze in Frage stellen, weil unter Umständen wieder das Projekt auf der Strecke geblieben wäre. Das wollte ich auch nicht. Daher halte ich es für richtig, dass wir die Zustimmung geben. Trotzdem sollte man, Frau Bürgermeisterin, ein bisschen im Hinterkopf behalten, dass wir vom Land Tirol doch noch etwas bei künftigen Verhandlungen gut haben und das auch ansprechen sollten. StR Mag. Schindl-Helldrich: Ich möchte dieses Projekt insgesamt auch nicht in Frage stellen. Ich muss trotzdem anmerken, dass mir ein

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paar Sachen nicht so 100 %ig gut gefallen haben. Ich habe im Stadtsenat dem Projekt zugestimmt und das werden wir im Gemeinderat auch tun. Es hat mir nicht so gut gefallen, dass bei diesem Projekt so eine Vermischung stattfindet. Auf der einen Seite gibt es die Wohnraumschaffung, der dann auch vermietet wird und auf der anderen Seite, wofür wir uns oder ich mich sehr wohl zuständig fühlen, wird eine Beratungsoder auch Betreuungseinrichtung geschaffen. Es wäre mir lieber gewesen, wenn man das in diesem Projekt geteilt hätte. Es würde dann auch die Finanzierung ganz anders aussehen. Im Moment ist es so, das der Tiroler Blinden- und Sehbehinderten-Verband (TBSV) einen Kredit aufnimmt und damit zu diesem Drittel der Finanzierung beiträgt. Dieser Kredit wird aber mit den Mieteinnahmen aus den Wohnungen zurückgezahlt. Es hätte mir auch gut gefallen, wenn es irgendeine Art von Möglichkeit gegeben hätte, zu sagen, wenn die Wohnungen für das eigene Klientel nicht mehr benötigt werden - das halte ich nicht für so unrealistisch, denn in der ganzen Behindertenintegrationsbewegung geht es ganz stark in die Richtung, dass man nicht mehr irgendwo zusammenwohnen möchte, sondern dass man sich eigentlich mischen und irgendwowohnen möchte und nicht unbedingt gleiche Behinderungsgruppen zusammen bleiben wollen - könnte es eine Zukunftsperspektive sein, dass die Wohnungen in dem Zentrum nicht mehr nachgefragt werden. Daher hätte ich gerne gehabt, dass die Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, eine Möglichkeit hat, diese Wohnungen zu vergeben, was aber nach der Diskussion im Stadtsenat nicht machbar ist. Insgesamt natürlich - das ist der größte Wermutstropfen - ist die Finanzierung ein Wahnsinn. Wenn ich den Teil der Schaffung von Wohnraum mit anschließender Vermietung herausnehme, dann bleibt von dem, was der Tiroler Blinden- und Sehbehinderten-Verband (TBSV) bezahlt wesentlich weniger übrig und dann bezahlen wir in Wirklichkeit von Dreiviertel der Kosten mehr als die Hälfte, was überhaupt nicht zu rechtfertigen ist. Das kann weder damit gerechtfertigt werden, dass es bei weitem keine 50 % Innsbruckerinnen und Innsbrucker sind, die das Angebot nachfragen, weder damit wenn man das herunterbricht und sagt, dass das auch nur Tiroler und Tirolerinnen sind, denn dann schon überhaupt nicht mehr.

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Ich muss sagen, dass ich schon gewisse Hoffnungen darin gesetzt habe, dass diese Fürsprache irgendetwas bringen könnte. Ich hoffe, dass das zumindest in Zukunft etwas bringt. Dürfen wir das Papier, Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, das der Landeshauptmann übermittelt hat, in Kopie haben, damit das nie mehr vergessen wird? Danke. StR Dr. Pokorny-Reitter: Es ist betrüblich, dass das Land Tirol die Stadtgemeinde Innsbruck nicht besser stellt und dass es nicht einen höheren Beitrag gibt, das sehe ich schon auch so. Auf der anderen Seite muss ich sagen, dass der Tiroler Blinden- und Sehbehinderten-Verband (TBSV) ein neues Gebäude für seine Büro- und therapeutischen Aktivitäten und letztendlich auch für die Besucher, die sich im Wohnbereich aufhalten werden, aber auch selbstverständlich Wohnmöglichkeiten, benötigt. So sehr wir auch von der Sozialdemokratie darauf achten müssen, dass die Stadtgemeinde Innsbruck budgetär - das sehen wir auch als unsere Aufgabe - nicht überbelastet wird, sage ich ganz salopp, dass mich in dem Fall das Geld nicht reut. Ich weiß, dass dies eine sehr sehr wichtige Einrichtung für die Stadt Innsbruck ist. Gerade als Referentin des Tiefbaubereiches muss ich sagen, wenn wir die Vertreter des Tiroler Blinden- und Sehbehinderten-Verbandes (TBSV) nicht hätten, die uns immer wieder mit einem unheimlichen Wissen, mit einer ehrenamtlichen Hilfestellung und mit einer Akribie bei Seite stehen würden, wäre vieles nicht behindertengerecht. Es gibt Beispiele wie behindertengerechte Übergänge, die ein bisschen problematisch sind, aber es gibt immer diese oder jene Idee, wie wir das gestalten können. Wir sollen auch nicht immer nur an die Menschen mit Sehbehinderung denken, sondern auch an jene, die im Rollstuhl sitzen oder andere Behinderungen aufweisen. Die Vertreter des Tiroler Blinden- und Sehbehinderten-Verbandes (TBSV) sind wirklich Kompetenzbündel, denn wenn wir die nicht hätten, wären wir viel ärmer in unserer Stadt und könnten uns nicht ein "Mäntelchen" einer Behindertenfreundlichkeit umhängen und sagen, dass unsere Stadt wirklich freundlich für Menschen mit Behinderung ist. Wir achten in allen Belangen, bei der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, im Tiefbau, bei der Mag.-Abt. IV, Wohnungsvergabe, und im Seniorenbereich darauf. Dazu benötigen wir die Fachleute aus dem Tiroler Blinden- und Sehbehin-

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derten-Verband (TBSV), die man immer anrufen kann und diese sind am nächsten Tag schon bereit. Diesen Männern und Frauen, die uns zur Verfügung stehen, gilt mein großer Dank. Natürlich, StR Mag. Schindl-Helldrich hätte ich es auf Grund der Wohnungsproblematik, die wir haben, nicht ungern, wenn wir sozusagen ein fixes Vergaberecht bei diesen Wohnungen hätten. Das ist jetzt nicht so, denn es sind relativ wenige Wohnungen, die der Tiroler Blinden- und Sehbehinderten-Verband (TBSV) selbst vermieten und vergeben wird. Ich habe damit aber überhaupt kein Problem, weil wenn der Tiroler Blindenund Sehbehinderten-Verband (TBSV) diese Wohnungen nicht vergeben kann, dann wird dieser sehr schnell an die Stadt Innsbruck herantreten, weil die Einnahmen benötigt werden und daher können sie auf ihren Wohnungen nicht sitzen bleiben. Der Tiroler Blinden- und Sehbehinderten-Verband (TBSV) wird dann sehr schnell an uns herantreten, dass Wohnraum vorhanden ist und ob wir diesen benötigen. Wir werden das dann sehr schnell auch weitergeben und benützen können. GR Dr. Patek: Inhaltlich ist alles gesagt und ich stehe auch voll hinter diesem Projekt, aber eine kurze Anmerkung zum Prozedere: Wir haben vor ein oder zwei Monaten die Grundschenkung im Gemeinderat behandelt. Jetzt haben wir die Mitfinanzierung des Projektes vorliegen. Ich denke mir, wenn ein Paket, das offensichtlich als solches verhandelt wurde, auch gemeinsam in den jeweiligen beschlussfassenden Gremien präsentiert wird, dann wären wahrscheinlich schon in der Vorbereitung diese beiden Akten zusammengeführt und möglicherweise der Grund auch angerechnet worden. Das heißt, dass ich einfach vom Prozedere her nicht nur bei diesem Projekt, sondern schon bei mehreren Projekten in der Vergangenheit kritisiere, dass dort, wo mehrere Beschlüsse zu ein und demselben Sachverhalt zu fällen sind, diese Beschlüsse bitte zusammenzuziehen sind oder wenn sie zeitlich hintereinander erfolgen müssen, die Vorinformation schon beim ersten Beschluss, welche weiteren Beschlüsse anstehen, vorzunehmen ist. Das ist schon ein wesentlicher Bestandteil der Willensbildung eines politischen Gremiums.

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Mich hätte bei diesem Beschluss, den wir jetzt fassen, die angesprochene Dienstbarkeit interessiert, dass man sozusagen eine Sicherheit bekommt, wenn der Verwendungszweck auf diesem Grundstück wegfällt. Ist diese Dienstbarkeit noch in Verhandlung oder kommt die noch? Ich habe genau diesen Punkt im Stadtsenat angesprochen, worauf man gesagt hat, dass das unrealistisch ist und dass man das nicht benötigt. Es war damals von der weiteren folgenden Finanzierung noch nicht die Rede, obwohl dieser Vertrag schon weitgehend beim Abschluss war. Von dieser Seite her hätte es mich interessiert, in welcher Form das jetzt kommt bzw. falls es Schwierigkeiten gibt, ob man die Schenkung zurücknehmen und das Prekarium für die neue Fläche belassen kann, weil dann hätten wir die Sicherheit, dass die Grundstücke uns in jedem Falle weiter gehören. Die Chance hätten wir noch, aber wenn die Schenkung schon durchgeführt worden ist, geht das natürlich nicht mehr. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich möchte eine Aufklärung bringen, warum das nicht in einem geschehen ist. Ich habe den Vorlagebericht für die Übereignung der beiden Grundstücke bei mir, in dem es heißt, dass seitens der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, nach ursprünglicher Ablehnung nun mehr in Anbetracht der positiven Stellungnahme der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, und Tiefbau, und dem von dortiger Seite bestätigtem Erfordernis zur Grundstücksvereinigung der unentgeltlichen Überlassung der benötigten städtischen Zwickelgrundstücke, die Zustimmung erteilt wurde. Das ist ein bisschen ein Schachtelsatz, aber jetzt kommt das wichtige: Sämtliche mit der Übertragung notwendigen vertraglichen und damit gebührenrechtlich verbundenen Aufwendungen sollten vom Tiroler Blinden- und Sehbehinderten-Verband (TBSV) getragen werden. Weiters hat die Mag.-Abt. IV darauf hingewiesen, dass mit der unentgeltlichen Übertragung dieser Grundflächen eine großzügige Vorleistung seitens der Stadt Innsbruck erbracht wird und ein finanzielle Beteiligung an der geplanten Investition in Form von Subventionsmittel nicht mehr vorgesehen werden kann. Das ist die Ursache dafür, weil wir damals gemeint haben, dass wir den Grund geben und die Geschichte damit erledigt ist. Daher sind diese beiden Dinge zeitlich versetzt gekommen.

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GR Mag. Fritz: Würde irgendetwas dagegen sprechen, dass man im zweiten Absatz des Beschlussantrages noch Folgendes laut meinem Zusatzantrag anführt: "... dies unter der Voraussetzung, dass der Tiroler Blinden- und Sehbehindertenverband (TBSV) einer grundbücherlichen Sicherstellung des Verwendungszwecks der geschenkten Grundfläche zustimmt. Mag. Fritz e. h." Es wäre dann dieser Punkt so verankert und jeder im Hause könnte beruhigt sein. Wenn der Tiroler Blinden- und Sehbehinderten-Verband (TBSV) nichts dagegen hat, ist das auch keine unzumutbare Erweiterung. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Eine Verknüpfung mit einer Subventionszusage ist ohne weiteres möglich. Bgm. Zach: Ich bin für diese Debatte sehr dankbar und weise darauf hin, dass ich den Termin für Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger sofort angeregt habe. Bei der Verhandlung habe ich bereits gesagt, dass ich mich dafür ausspreche, dass wir dieses Heim in der Stadt Innsbruck haben. Ich habe gesagt, dass sich im weitesten Sinne des Zentralraumes eine Gemeinde dafür zur Verfügung gestellt hat, die vielleicht, obwohl sie kleiner ist, mehr Geld hat. Ich war der Meinung, und ich bin es nach wie vor, dass diese Einrichtung, die hier begonnen hat, zentralörtlich in der Landeshauptstadt, gebaut werden soll. Natürlich sind nicht alle, die dieses Drittel oder diese Teilung mit zwei Drittel mit 50 : 50 gesehen haben, einverstanden, weil das ist eigentlich ohne der Zusicherung noch irgendetwas zu tun, erfolgt, denn wir haben schon ein Stück Grund dazu gegeben. Ich habe mich informiert, dass in anderen Gemeinden der gesamte Grund gegeben wird. Ich konnte nicht mehr nachvollziehen, wie das damals beim ersten Bau war, da mir Landesobmann Richard Payr gesagt hat, dass man sehr viel eigene Mittel gehabt hat. Wie auch immer - es wird wie beim Tiroler Landestheater gewesen sein, dass man das nicht mehr so genau nachvollziehen kann - hätte mich eine bessere Finanzierung gefreut. Ich frage mich jetzt - ich bin ein wenig "aufgestachelt" - ich bin seit drei Jahren Bürgermeisterin und davor war ich erste Vizebürger-

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meisterin und habe in meiner Kompetenz das Gesellschaftsressort, das StR Mag. Oppitz-Plörer jetzt führt und die Kultur geleitet. Wer eigentlich in den letzten sechs Jahren plus drei Jahren Bürgermeisterin, Vizebürgermeister war und das Sozialressort gehabt hat? Ich glaube, dass damals die Anzahl dieser Verteilung, der ich in gewisser Weise zustimme, denn es ist ein Stehsatz von mir, dass ich sage, dass Innsbrucker auch Tiroler sind, ausgemacht wurde. Ich bin diesbezüglich ganz bei all jenen, die das als ein Credo sagen, das ist auch mein Credo. Ich frage mich, warum der wortgewaltige Alt-Bgm. DDr. van Staa mit seinem wortgewaltigen Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger beim Alt-Landeshauptmann Dr. Weingartner das nicht früher geändert hat. Ich habe das bei diesem Projekt im Tiroler Landhaus nicht ändern können. Ich habe sehr viele Projekte, wo ich sagen wir einmal, zufrieden bin. Vielleicht sollte ich diese mehr an die große Glocke hängen, das tue ich aber ganz absichtlich nicht, weil es immer ein natürliches Spannungsverhältnis gibt, das ungefähr zu verstehen. Wie mit Wien ist es bei jeder Gemeinde mit Innsbruck, weil man die zentralörtlichen besonderen Verpflichtungen nicht immer in einer Statistik darlegen kann, aber es gibt natürlich viele Berichte darüber. Das Ganze jetzt so hinzustellen, dass man besser verhandeln müssen und können hätte, dazu muss ich sagen, dass ich für jede Unterstützung dankbar bin. Ich war dankbar, dass Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger zum Land Tirol gegangen ist. Es gibt auch eine Soziallandesrätin, die von mir hochgeschätzt ist, aber die mir auch gelegentlich mitteilt, dass sie zum Finanzreferenten gehen muss etc. Nur, eines lasse ich jetzt nicht gelten,, denn es gibt Verantwortungen und dieser Bereich ist seit neun Jahren in bestimmter Hand. Ich danke für jede Unterstützung und für jeden Schritt, aber eines dürfen Sie mir glauben, dass ich in der Verhandlung sehr hart bin, aber dass ich weiß, dass man bei einem, der in der Hierarchie über mir ist, ob das bei uns oder in Wien ist, immer darauf achten muss, dass man letztendlich, in ein Übereinkommen kommt und da und dort einmal besser bedient wird und Unterstützung hat. Sie dürfen mir glauben, dass ich bestimmt nicht die Schlechteste bin, schließe aber nicht aus, dass es bessere gibt. Das zu der Sache. In einer Sache allerdings muss ich sagen, dass ich etwas wackelig geworden

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bin. Ich war tatsächlich der Meinung, dass wir diese Einrichtung in der Stadt Innsbruck haben müssten. Es hat mich vielleicht ein bisschen geärgert, weil das, was mir auch vorgehalten wurde, dass ich die Einrichtung nicht hier haben müsste, bei mir zu einem gewissen Ehrgeiz wurde, der vielleicht nicht angebracht war. Ich sage offen und ehrlich, dass ich vielleicht Rücksprache hätte halten müssen. Sie hätten gesehen, dass sich vielleicht eine andere Gemeinde mit den Aufgaben befassen hätte müssen. Ich habe in Innsbruck gesehen, dass wir einen gewissen Schwerpunkt haben. Mag sein, dass mein Ehrgeiz für diese Stadt etwas überschießend war. Ich habe nicht lange gefragt, es hat mich eigentlich etwas empört. Ich mag auch nicht, dass die Universitäten weggehen, nur um jetzt ein Beispiel zu sagen. Ich glaube, dass gewisse Dinge in eine Landeshauptstadt gehören und dass man sich nichts beschneiden lassen kann. Ich habe mich auch für das Französische Kulturinstitut eingesetzt, denn dieses wollte ich auch nicht gehen lassen. Diese Sache hat uns auch ziemlich etwas gekostet. Wir haben heute noch einen Fall auf der Tagesordnung, der bei Gott kein Schnäppchen ist, ich sage nur das Stichwort Igls. Trotzdem muss man sich in die Sache vertiefen, aber ich bin eine von 40 Gemeinderätinnen und Gemeinderäten und werde mich demokratisch beugen. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich möchte zur sachlichen Berichtigung nur einen Satz sagen: Wie ich Sozialreferent geworden bin, war die Finanzierung vieler Sozialvereine in der Stadt Innsbruck 50 : 50. Ich habe damals bei Alt-Landesrat Dr. Fritz Greiderer und Alt-Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Walter Hengl durchgesetzt, wenn das Land Tirol für Nicht-Innsbrucker bezahlt, dann muss auch für die Innsbrucker die Finanzierung von 2 : 1 in den allermeisten Sozialbereichen gelten. Bgm. Zach: Sie haben alle Wissen genug, dass klar ist, dass irgendein anderer Gemeinderat die Dinge auch anders sehen kann. Die Verhandlung mit dem Tiroler Blinden- und Sehbehinderten-Verband (TBSV) werde ich führen, damit man diesen Zusatz noch einfügt, aber ich glaube, dass es diesbezüglich überhaupt kein Problem gibt.

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B: Der Antrag des Stadtsenates vom 6.7.2005 (Seite 1079) wird angenommen. B: Der Zusatzantrag von GR Mag. Fritz (Seite 1089) wird angenommen.

Schriftführerin Gabl übernimmt die Schriftführung.

7.

IV 2384/2005 Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) AG, Bäderkonzept, Errichtung einer Großrutsche und eines Spielbereiches für das künftige Erlebnis- und Familienbad Olympisches Dorf, Finanzierung durch die Stadtgemeinde Innsbruck -----------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom 7.6.2005: 1. Der vorliegende Bericht der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, vom 25.5.2005 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Stadtgemeinde Innsbruck spricht sich grundsätzlich für die Errichtung eines Familien- und Erlebnisbades Olympisches Dorf aus. 2. Für die Finanzierung der ersten Baustufe (Errichtung einer Großrutsche und eines Spielbereiches) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) einen Gesellschafterzuschuss in der Höhe von maximal € 1,3 Mio. 3. Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) wird beauftragt, die notwendigen Handlungen zur Umsetzung dieses Projektes durchzuführen. Wir haben hier von der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) die notwendigen Informationen erhalten und ich hoffe, dass alle daran teilnehmen konnten. Man könnte jetzt sagen, dass wir auf der einen Seite über den Zuschuss von € 1 Mio für eine Behinderteneinrichtung diskutieren, aber auf der anderen Seite € 1,2 Mio für ein Erlebnisbad ausgeben; noch dazu wo GR-Sitzung 14.7.2005

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wir drei Hallenbäder, die Freizeitanlage Rossau und das Freischwimmbad Tivoli haben. Ich glaube, dass wir eine solche Diskussion nicht führen sollten. Die Hallenbäder werden von der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) geführt und sind ein Zuschussbetrieb. Trotzdem ist die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) eine Einrichtung, von der Geld wieder an die Stadt Innsbruck zurückfließt. Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) haben festgestellt, dass sich die Besucherfrequenz der Hallenbäder drastisch verschlechtert. Hiefür gibt es mehrere Gründe: Erstens, gibt es viel Konkurrenz, die wir jedoch überall spüren und zweitens, gibt es ringsherum Erlebnisbäder, wie zum Beispiel die Wörgler WasserWelt, die nach anfänglicher Euphorie die Eintrittspreise senken musste. Hier ist man darauf angewiesen, dass aus dem Großraum Besucher kommen. Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) hat bereits vor längerer Zeit für unsere drei Hallenbäder ein Schwerpunktprogramm erarbeitet, wobei ein Schwerpunkt, zu dem der Saunabereich gehört, im Hallenbad Höttinger Au zum Großteil umgesetzt wurde. Das Hallenbad Höttinger Au ist vor allem für sportliche Zwecke geeignet. Mit sportlich meine ich nicht nur Wettkämpfe, sondern es gibt auch viele Innsbruckerinnen bzw. Innsbrucker die Leistungsschwimmen als privaten Fitness betreiben. Man hat festgestellt, dass durch die Investition der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) die Besucherfrequenz wieder zunehmend ist. Als nächsten Schritt möchte man im Hallenbad Olympisches Dorf ein Familien-, Jugend- und Kinder-Schwimmbad errichten. Während der Bauarbeiten, die im Sommer stattfinden, hat man vor Ort eine Ausweichmöglichkeit und zwar die Freizeitanlage Rossau. Beim heutigen Antrag geht es um die erste Baustufe. Diese erste Baustufe sieht einen gläsernen Turm bzw. einen Aufstiegsturm vor, an dem eine Großrutsche angebaut wird. Auch das Andocken einer zweiten Rutsche wäre hier möglich, aber ob das gemacht wird oder nicht, wird der Gemeinderat entscheiden. Im Hallenbad Olympisches Dorf sind Sanierungsarbeiten - es wurde festgestellt, dass der Schwimmbeckenrand bereits undicht ist - notwendig, die sich auf € 200.000,-- beziffern. Die Kosten der Sanierungsar-

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beiten wird die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) alleine tragen, aber laut Syndikatsvertrag sind die Investitionen in diesen defizitären Bereichen von der Stadt Innsbruck zu tragen. Wie alle Mitglieder des Gemeinderates wissen, gehören der Stadt Innsbruck AG von der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) drei Viertel und der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) ein Viertel. Das vorliegende Projekt wird sicher noch einmal überarbeitet. Heute geht es um den Zuschuss in der Höhe von € 1,3 Mio für die Attraktivierung des Hallenbades Olympisches Dorf. Die Rutsche selbst befindet sich teilweise im freien Raum und mündet im Lehrschwimmbecken, wo auf Sicherheit besonders Bedacht genommen wird. GR Hüttenberger hat in der letzten Sitzung des Gemeinderates besonders darauf hingewiesen. Letztendlich muss der Zuschuss dann so aussehen, dass die Tarife, die dem Stadtsenat noch vorgelegt werden, familiengerecht und leistbar sind. Jedes Familienbad, und wenn es noch so toll ist, nützt den Familien nichts, wenn man es nur zu einem Geburtstag bzw. zu einem besonderen Ereignis nutzen kann. Die Tarife müssen leistbar sein. Was die Wörgler WasserWelt betrifft, trauern die Leute dem altmodischen öffentlichen Schwimmbad nach, wo der Eintritt für Erwachsene nur € 1,-- bzw. für die Kinder € 0.50 gekostet hat. Ein Schwimmbad soll der Lebensqualität der Bewohnerinnen bzw. Bewohner entsprechen, nur müssen wir darauf achten, dass diese es auch ausreichend annehmen. Wenn der Zustand der Hallenbäder so ist, dass sie immer von weniger Leuten besucht werden, muss man hinterfragen, ob ein Zuschuss noch gerechtfertigt ist. Vom privatwirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Standpunkt her, sollen die Hallenbäder so attraktiv gestaltet werden, dass sie zu einem leistbaren Tarif auch angenommen werden. Unter dieser Voraussetzung kann man die Errichtung eines Familien- und Erlebnisbades Olympisches Dorf mit dem öffentlichen Geld genehmigen. GR Hüttenberger: Diskutieren wir heute über ein Bäderkonzept oder geht es nur um die Rutsche? (Bgm. Zach: Es geht um den Betrag in der Höhe von € 1,3 Mio.)

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Ich hoffe, dass das neue Bäderkonzept für Innsbruck auch im Gemeinderat diskutiert wird. Ich werde heute der Großrutsche nicht zustimmen. Hinsichtlich der Sicherheit war ich skeptisch, was aber anscheinend in der Zwischenzeit geklärt wurde. Das ist jedoch auf jeden Fall ein Vorschuss zum Bäderkonzept für Innsbruck, das ich nicht nur gelesen, sondern studiert habe. Dieses Bäderkonzept für Innsbruck beinhaltet Dinge, mit denen ich nicht konform gehe. Deshalb wäre es gut, wenn wir einmal über das Bäderkonzept insgesamt diskutieren würden. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Als Vorsitzender stelle ich Folgendes fest: Es liegt ein Beschlussantrag vor, der auf einen Beschluss in der Höhe von € 1,3 Mio und die Realisierung der ersten Baustufe lautet. Das gesamte Bäderkonzept für Innsbruck, das die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) für ihren eigenen Bereich ausgearbeitet hat, ist sicherlich nicht Gegenstand der heutigen Beschlussfassung im Gemeinderat und damit auch nicht Gegenstand der Diskussion, denn wenn man es beschließen oder irgendetwas davon realisieren möchte, wäre es vorgelegt worden. Es wurde von niemandem vorgelegt und deshalb ist es nicht Inhalt dieser Debatte im Gemeinderat. GR Hüttenberger: Das heißt, dass wir in Zukunft immer zustimmen und zahlen sollen, was die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) anschafft. In diesem Bäderkonzept für Innsbruck steht, dass es in den Hallenbädern für Seniorinnen bzw. Senioren nur Ermäßigungen gibt, wenn sie es mit Kindern im Familienverband benützen. Weiters ist noch Folgendes enthalten: "Aus grundsätzlichen Erwägungen soll der Besuch des Wellnessbades durch Kinder nicht ausdrücklich verboten werden. Durch den Wegfall von Ermäßigungen (Kinder, Jugendliche und Senioren) soll der Besuch dieser Kundengruppen aber dennoch weitgehend zurückgedrängt werden." Das Hallenbad Höttinger Au wird ein Sportbad, wo das Wasser dann so kalt ist, dass es von den Seniorinnen bzw. Senioren nicht mehr benützt werden kann. Im Hallenbad Amraser Straße gibt es auch keine Seniorenermäßigung und das Schwimmen ist nur bis 14.00 Uhr möglich. Beim Hallenbad Olympisches Dorf bekommt man nur dann eine Ermäßigung, wenn

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man es gemeinsam mit einem Enkelkind besucht. Wenn man jedoch kein Enkelkind hat, bekommt man in den Innsbrucker Hallenbädern überhaupt keine Ermäßigung. Die Sauna im Hallenbad Höttinger Au ist nur mehr eine Sportsauna. Bei all diesen Dingen dürfen wir nicht mitreden, sondern nur zahlen. Unter solchen Voraussetzungen werde ich nicht mehr zustimmen. Heute stimme ich ebenfalls gegen die Errichtung einer Großrutsche und eines Spielbereiches für das künftige Erlebnis- und Familienbad Olympisches Dorf. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: GR Hüttenberger, noch einmal zur Aufklärung! Das Bäderkonzept für Innsbruck ist ein internes Papier der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), welches weder vom Stadtsenat zur Kenntnis genommen noch dem Gemeinderat aus den von Dir eben erwähnten Inhalten vorgelegt wurde. Dieses Bäderkonzept für Innsbruck ist in sich selbst derart unschlüssig, sodass es nicht für eine Beschlussfassung geeignet erscheint. Der einzige Bereich der zur Abstimmung und zur Diskussion steht, ist der Ausbau des Hallenbades Olympisches Dorf im vorgeschriebenen Bereich in der Baustufe eins. Auch im erweiterten Stadtsenat wurde klar gesagt, dass die Verwirklichung der Baustufe eins noch kein Präjudiz für eine eventuelle Verwirklichung der Baustaufe zwei ist. Das ist isoliert eine Maßnahme, die für das Hallenbad Olympisches Dorf zu betrachten ist. GR Mag. Kogler: Ich möchte mich dafür bedanken, dass dieser Punkt in der letzten Sitzung des Gemeinderates abgesetzt und noch einmal im Stadtsenat behandelt wurde. In der Vorlage wurde immer wieder auf das neue Bäderkonzept für Innsbruck eingegangen und das war eigentlich die Basis gesamt mit der Umfrage und der Kalkulation, die diesem Gesamtkonzept als Grundlage dient. Diese Unterlagen sind bei der letzten Sitzung des Gemeinderates nicht vorgelegen und deshalb wurde das noch einmal im Stadtsenat, wo Vorstandsvorsitzender Dr. Schmid und Mag. Mayrhofer anwesend war, besprochen und analysiert. Die im Stadtsenat gegebenen Informationen waren lehrreich und ich glaube, dass man das als Gesamtpaket sehen sollte bzw. müsste.

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Jetzt liegt die erste Baustufe vor, die umgesetzt werden soll. Die Sitzung des Stadtsenates hat Klarheit gebracht, da im Bericht die erste Baustufe mit der zweiten Baustufe vermischt wurde. Das insbesondere bei den Finanzen, Honoraren, der Bauleitung und bei den entsprechenden Betriebskosten, die dann wieder die Basis für die zugrunde legenden Tarife sind. Mir ist es nach Urgenz gelungen, die Kostenschätzung von der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) zu erhalten. Sie ist zwar am oberen Limit, da wir nicht bei € 1,2 Mio, sondern nach wie vor bei € 1,3 Mio liegen. Ich glaube, dass man hier aber durchaus zustimmen kann. Ich werde wegen den Mehrkosten in der Höhe von € 100.000,-- oder € 200.000,-keinen Abänderungsantrag stellen. Weiters habe ich mit dem Finanzdirektor Rücksprache gehalten, der darauf achten wird, dass dieser Maximalbetrag eingehalten wird und die Rechnungen entsprechend geprüft werden. Was das Bäderkonzept für Innsbruck betrifft, kann ich GR Hüttenberger beruhigen, da ich diesbezüglich einen Antrag stellen werde. Dieses Bäderkonzept für Innsbruck ist an und für sich kein Bäderkonzept, sondern eigentlich ein Konzept zur Attraktivierung der bestehenden Hallenbäder. Frau Bürgermeisterin, wir haben in der Stadt Innsbruck nicht drei, sondern fünf Hallenbäder, die mit öffentlichen Geldern bewirtschaftet werden bzw. errichtet worden sind. Dies sowohl beim Universitätssportzentrum Innsbruck (USI) als auch beim Tiroler Landessportheim. Wir haben auch viele Freiflächen zur Verfügung und hier muss man in Richtung Baustufe zwei Folgendes sagen: Wenn wir im Hallenbad Olympisches Dorf im Freigelände noch ein Schwimmbecken errichten, konkurrenzieren wir uns selbst mit der Freizeitanlage Rossau. Wäre es nicht möglich, im Westen der Stadt Innsbruck ein Schwimmbad zu errichten? Ich stimme mit GR Hüttenberger überein, dass beim neuen Bäderkonzept für Innsbruck nicht auf die Seniorinnen bzw. Senioren geachtet wurde. Für unsere Fraktion kann ich sagen, dass wir dem vorliegenden Antrag zustimmen werden. Ich finde es sinnvoll, im Hallenbad Olympisches Dorf eine Rutsche zu errichten, wenn es auch zwei oder drei Jahre früher hätte sein können. Hinsichtlich der anderen Hallenbäder und Freibäder sollte man ein umfassendes Konzept erarbeiten. Was das Bäderkonzept

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für Innsbruck betrifft, wird unsere Fraktion heute einen Antrag einbringen. (Beifall) GR Mag. Fritz: Heute Vormittag wurde dankenswerterweise eine neue Kostenschätzung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) mit dem Datum 12.7.2005 verschickt, wo wir auf eine Gesamtsumme von € 1,490 Mio kommen. Ist das jetzt ein Grund, den vorliegenden Beschluss noch abändern zu müssen oder bleibt es bei dem Betrag in der Höhe von € 1,3 Mio, wobei eine allfällige Überschreitung zu Lasten der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) geht? Hierüber bitte ich um Klarstellung. Weiters möchte ich einen Punkt ansprechen, der bereits in der letzten Sitzung des Gemeinderates und im Stadtsenat Gegenstand der Diskussion war, jetzt aber im Beschluss noch immer nicht berücksichtigt ist: Das betrifft die Frage der Preisgestaltung. Ich gebe Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski Recht, dass wir jetzt nur einen Investitionszuschuss und nicht ein Bäderkonzept, das in der Form wahrlich nicht beschlussreif ist, beschließen. Dem Bäderkonzept für Innsbruck ist zu entnehmen, dass die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) aus dem Titel dieses Umbaus im Hallenbad Olympisches Dorf unter anderem auch über "schmalzige" Preiserhöhungen für die Hallenbäder nachdenkt. Ich glaube, dass wir uns dazu äußern müssen. Es ist zwar richtig, dass die Preispolitik einer Aktiengesellschaft, dort wo sie selbstständig tätig ist, nicht Gegenstand der Beschlussfassung des Gemeinderates sein kann. Nur sind wir hier in einem ganz speziellen Bereich. Nämlich in jenem Bereich, der beim Aktienübernahmevertrag mit der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) schon aus den allgemeinen Betriebskosten der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ausgenommen worden ist. Es wurde gesagt, dass allfällige Defizite - auch solche, die sich aus Investitionen ergeben - im Bereich der Bäder und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ab einer bestimmten Deckelung nicht in den konzerninternen Querverbund eingehen, also letztlich auch nicht in die Konzernbilanz, sondern von der Stadtgemeinde Innsbruck gesondert bezahlt werden. Das heißt, dass wir uns bei den Bädern in einem Bereich befinden, wo allfällige Defizite zu unseren Lasten gehen und nicht das Konzernergebnis der

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Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) belasten. Dies wurde damals im Aktienübernahmevertrag festgelegt. Dann kommt noch dazu, dass diese Investition, nämlich der Turm mit der Großrutsche, jetzt bestimmt nicht aus dem Cash-flow der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) finanziert wird, sondern durch den Investitionszuschuss der Stadt Innsbruck. Daher stelle ich zum Antrag des Stadtsenates vom 7.6.2005 den Zusatzantrag, dass noch ein Absatz 4. eingefügt werden möge. Ich habe diesen absichtlich vorsichtig formuliert, damit wir nicht mit dem Aktienrecht übers Kreuz kommen: "Angesichts des städtischen Investitionszuschusses, wird die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin ersucht, darauf hinzuwirken, dass die gegenständlichen Um- und Erweiterungsbauten nicht zum Anlass für Preiserhöhungen genommen werden. Mag. Fritz e. h." Dieser Antrag bindet von Seiten des Gemeinderates die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin und greift somit nicht in eine allenfalls aktienrechtlich geschützte Sphäre der operationalen Geschäftsführung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ein, die dem Vorstand und dem Aufsichtsrat obliegt. Wenn wir das mit unserem Geld finanzieren müssen, dürfen wir als Mehrheitseigentümer schon feststellen, dass die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) diese Investition nicht in die Kalkulation für allfällige Preiserhöhungen einrechnen kann. Diese Feststellung steht dem Gemeinderat zweifellos zu und widerspricht meiner Meinung nach auch nicht mit dem Aktienrecht. Adressiert ist dieser Antrag im Übrigen nicht an den Vorstand oder an ein Gremium der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), sondern an die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, diesem Zusatzantrag zuzustimmen.

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Bgm. Zach übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski.

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Als Erstes eine Replik zur Wortmeldung von GR Mag. Fritz. Im Rahmen des erweiterten Stadtsenates ist genau diese Aussage in Richtung Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) unter Beisein des Vorstandsvorsitzenden Dr. Schmid erfolgt. Es war ihm vollkommen klar, dass eine Investition die von der Stadt Innsbruck getätigt wird, per se nicht zu einer Preiserhöhung bei den Hallenbädern führen kann, denn das wäre absolut widersinnig. Diese Klarheit wurde gegenüber der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) bereits abgegeben. Das einzige was eventuell aufgrund der Investition zu einer Preiserhöhung führen könnte, wären erhöhte Betriebskosten, die im Ausmaß von geschätzen zirka € 60.000,-- festgelegt wurden. Vorstandsvorsitzender Dr. Schmid geht aber davon aus, dass diese erhöhten Betriebskosten über die Frequenzssteigerungungen zu erzielen sind und dass der restliche Überhang dann noch im Bereich dieser gedeckelten Abgangsdeckung Platz finden wird. Er ist der Meinung, dass aus dem Titel dieser Erweiterung aufgrund der Schätzungen eine Preiserhöhung nicht notwendig sein wird. Das hat Vorstandsvorsitzender Dr. Schmid in der erweiterten Sitzung des Stadtsenates auch entsprechend dargelegt. Diese Äußerungen sind von meiner Seite und von der Frau Bürgermeisterin erfolgt und wurden vom Vorstandsvorsitzenden auch akzeptiert. GR Haager: Ich beziehe mich auf die Bauphase eins und hätte dazu eine Anregung. Es handelt sich um die Großrutsche. GR Hüttenberger hat in der letzten Sitzung des Gemeinderates bereits hinsichtlich der Großrutsche Sicherheitsbedenken geäußert, die ich jedoch nicht teile. Es kann schon einmal vorkommen, dass sich ein Kind den Zehen brechen kann, denn das kommt bei Spiel- und Sportgeräten manchmal vor. Ich würde anregen, in diesem Fall die Bauphase zwei vorzuziehen und die zweite Rutsche gleich zu errichten. Dies aus folgendem Grund: In der Aqua Dome Therme Längenfeld gibt es eine Rutsche, wo die Jugendlichen und Kinder die gesamte Turmlänge anstehen. Man kommt GR-Sitzung 14.7.2005

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fast nicht zum Rutschen und das Vergnügen ist ein halbes. Wir benötigen nicht unbedingt drei Rutschen wie es in der Wörgler WasserWelt der Fall ist. Zwei Rutschen würden jedoch das Badevernügen wesentlich erhöhen. Das würde auch einen Sicherheitsfaktor bedeuten, denn wenn die Kinder zwanzig Minuten anstehen müssen, rutschen sie gleich hintereinander herunter und dadurch können leichter Verletzungen passieren. Eine zweite Rutsche würde nicht die Welt kosten, aber wir hätten damit etwas Gescheites. Es wurde schon mehrmals im Gemeinderat gesagt, man soll etwas "Gescheites" errichten. Auch beim Tiroler Landestheater, bei der Bergisel-Sprungschanze hat man dieselbe Meinung vertreten. Wir sind immerhin die Landeshauptstadt und haben ein Einzugsgebiet, das wahrscheinlich größer ist als das Ötztal bzw. Wörgl. Ich möchte anregen, diese zweite Rutsche zugleich mit der ersten Rutsche zu machen, was vielleicht auch noch billiger kommen würde. Bgm. Zach: Der Turm ist für zwei Rutschen angelegt, wobei die zweite Rutsche eine Kamikazerutsche sein soll. Bei einer solchen Rutsche geht es fast senkrecht hinunter. Dieses Vergnügen kann ich nicht nachempfinden, aber das wird wohl ein Generationenproblem sein. GR Haager: In der Wörgler WasserWelt haben sie eine SpeedRutsche. Ich begrüße es ausdrücklich, dass in der Stadt Innsbruck eine solche Großrutsche errichtet wird und glaube, dass die Leute damit Freude - unabhängig von den Tarifen - haben werden. GR Engelbrecht: Für mich ist es nach wie vor nicht nachvollziehbar, wie diese Diskussion hinsichtlich der Hallenbäder abgelaufen ist. In der letzten Sitzung des Gemeinderates ist nur der Bericht der Mag.Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, vorgelegen, der keinerlei Angaben über eine größere Rutsche enthalten hat. Man war irgendwo genötigt, sich dieses Bäderkonzept für Innsbruck zu beschaffen, damit man einigermaßen gewusst hat, worauf sich das Ganze bezieht.

Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski.

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In weiterer Folge sind diese Kostenschätzungen in der Höhe von € 1,5 Mio minus € 200.000,-- in jeder Form unwidersprochen geblieben. Mich wundert es, dass GR Mag. Kogler nicht auf unsere letzte Unterhaltung anlässlich der Sitzung des Stadtsenates zurückkommt, da er Erkundigungen bei der Wörgler WasserWelt GesmbH & Co KG eingeholt hat, wonach die Rutsche deutlich billiger gewesen wäre. Vorstandsvorsitzender Dr. Schmid hat damals angekündigt, dass man dies ohnehin noch einmal nachrechnen muss, da die vorliegenden Unterlagen alt sind. Inzwischen ist der Betrag von € 1,5 Mio bzw. € 1,3 Mio völlig gleich geblieben, obwohl wir eigentlich wissen, dass hier offensichtlich ein finanzieller Spielraum besteht. (StR Dr. Pokorny-Reitter: Die Honorare sind weniger.) Gleichzeitig mit dem Umbau des Hallenbades Olympisches Dorf gibt es Überlegungen über Gebührenerhöhungen. Diese bewegen sich dann in einem Bereich, wo man für Erwachsene die Tarife um 100 % anhebt. Den Erhöhungen wird immer wieder massiv widersprochen, obwohl in diesem Bäderkonzept für Innsbruck an mehreren Stellen ununterbrochen von moderaten Erhöhungen bzw. von Erhöhungen die von der Bevölkerung gerne akzeptiert werden, die Rede ist. Nachdem ich die Eintrittspreise für unsere Hallenbäder nach wie vor für hoch halte, habe ich mir die Eintrittspreise in den Städten Bregenz, Salzburg und Linz angesehen. Die Stadt Linz verfügt über sechs städtische Hallenbäder, wo die Eintrittskarte für Erwachsene ohne diverse Begünstigungen € 3,20 kostet. In der Stadt Innsbruck kostet der Eintritt € 5,20. Die Stadt Innsbruck ist entweder gleich oder teurer als die anderen Städte, wobei die Stadt Linz über drei Erlebnisbäder verfügt. Dort kann man die verschiedensten Erlebnisbad-Leistungen benutzen und der Eintritt für Seniorinnen bzw. Senioren, Jugendliche und Kinder kostet einheitlich € 1,60. Für mich geht es darum, dass man sich schriftlich klar dazu bekennt, da dies bisher nur mündlich gesagt wurde. Ich möchte eine Selbstbindung des Gemeinderates haben, dass das Bäderkonzept für Innsbruck von der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) für uns eigentlich ohne-

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hin keine Relevanz hat. Dann frage ich mich, warum ununterbrochen über Erhöhungen gesprochen wird. (Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Du redest davon, sonst niemand.) So steht es im Bäderkonzept für Innsbruck. (Bgm. Zach: Alles was wir bestellen, müssen wir bezahlen. Das ist bei der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH {IVB} so und wird hier genauso sein. Es hat nie jemand etwas anderes behauptet.) Es dürfen keine Erhöhungen der ohnehin schon sehr hohen Bäderpreise erfolgen, indem man jetzt mit Einrichtungen nachrüstet, die andere Landeshauptstädte mit geringeren Preisen ohnehin schon haben. Ich darf als Punkt 4. einen Zusatzantrag einbringen: "Der Gemeinderat verpflichtet sich, unabhängig von dieser und weiteren Investitionen die Eintrittspreise für die Bäder der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) in den nächsten fünf Jahren nicht zu erhöhen. Engelbrecht e. h." (Bgm. Zach: Dafür sind nicht wir zuständig.) Die Begründung war, dass der Gemeinderat sehr wohl beschließen kann, ob die Tarife erhöht werden oder nicht. (Bgm. Zach: Ja, wenn wir es so wie bei der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH {IVB} zahlen.) Wir müssen uns bei dieser Investition klar darüber sein, ob wir sie tätigen oder ob wir der Bevölkerung sagen, dass die Eintrittspreise teurer werden. Für Familien und Kinder ist es ein großes Problem, wenn die Eintrittspreise für einen Badeausflug steigen werden. Wie ich es aus dem vollkommen irrelevanten Bäderkonzept für Innsbruck herauslese, wird das zu einem sehr hohen Prozentsatz der Fall sein und das möchte ich nicht mitverschulden. StR Mag. Oppitz-Plörer: Es wird heute sehr viel über das Bäderkonzept für Innsbruck, das nicht Grundlage des heutigen Beschlusses ist, diskutiert. Dieses Bäderkonzept für Innsbruck ist eine Überlegung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) hinsichtlich einer Attraktivierung der Bäder. Wenn GR Hüttenberger sagt, dass sie diesen Bericht genau

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studiert hat, darf ich doch manche Teile dieses neuen Bäderkonzeptes für Innsbruck zitieren. Auf Seite zwei geht es um die Kundenbefragung bzw. was sich die Kunden wünschen: "Familien und Kinder wünschen sich mehr Erlebniseinrichtungen, Sportschwimmer erwarten ungestörte Trainingsmöglichkeiten und eine weitere große Kundengruppe wünscht sich mehr Ruhe, Entspannungsmöglichkeiten und Komfort." Gerade was die Freizeit betrifft, muss man versuchen, für jede Kundengruppe den entsprechenden Bereich zu schaffen. Gerade Sportschwimmer kommen zum Beispiel im Hallenbad Höttinger Au nach drei Längen ins Schwitzen, weil die Wassertemperatur sehr hoch ist. Insofern glaube ich, dass eine Adaptierung unserer drei Hallenbäder sinnvoll ist. GR Engelbrecht hat davon gesprochen, was die Städte Salzburg und Linz bieten. Der Österreichische Städtetag hat heuer in der Stadt Salzburg stattgefunden. Hier habe ich mir die Mühe gemacht bzw. mir das sportliche Erlebnis gegönnt, das Paracelsusbad zu besuchen. Wir haben in unseren Städtischen Hallenbädern kein solches kleines Hallenbad. Ich würde sagen, dass es so ähnlich wie das Hallenbad im Universitätssportzentrum Innsbruck (USI) ist. Das Becken im Paracelsusbad in Salzburg hat keinen Sprungturm, sondern nur einen Turm mit drei Metern. In dieser Halle befindet sich auch eine nette Kletterwand, die jedoch nur den Schulen zur Verfügung steht. Hier ist es natürlich leicht, günstige Eintrittspreise zu haben. Das ist kein städtisches Bad, sondern ein Schwimmbad, das allen Bürgerinnen bzw. Bürgern der Stadt Salzburg zur Verfügung steht. Freibäder gibt es in der Stadt Salzburg auch. Die Stadt Linz ist ein anderer Fall. Nachdem die Familie meines Gatten aus Oberösterreich kommt, haben wir sehr viel Kontakt zu den Städten Linz und Wels. Die Stadt Linz ist hinsichtlich des Sportes mit der Stadt Innsbruck nicht vergleichbar, da dieser Ballungsraum zu den Schwimmbädern einen anderen Zugang hat. Für die dortige Bevölkerung sind die Sportarten Skifahren und Wandern nur erschwert möglich, da sie

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dafür zirka zwei Stunden Autofahrt in Kauf nehmen müssten. Deshalb können die Schwimmbäder in der Stadt Linz mehr Besucherinnen bzw. Besucher verzeichnen. Das ist mit ein Grund, dass sich die Stadt Linz dazu bekannt hat, nicht in Bergbahnen zu investieren, sondern eine Breitensportmöglichkeit für die Bewohnerinnen bzw. Bewohner zur Verfügung zu stellen. Das Bäderkonzept für Innsbruck muss nicht beschlossen werden, sondern das ist eine Untersuchung, welche die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) unter Zuhilfenahme der Infrastruktur bzw. der Einrichtungen der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck erstellt hat. Ein Großteil der Innsbrucker Bevölkerung, und zwar 70 %, besucht grundsätzlich keine - vielleicht aus hygienischen Gründen - Hallenbäder. Das heißt, dass wir von einem Bereich reden, für den wir uns wirklich diese Hallenbäder leisten. In dieser Studie ist ein Marketingproblem angeführt, das mich an manch andere Einrichtungen erinnert, wo die Information einfach wichtig ist. Fremdkunden könnten sich schon vorstellen, in Hinkunft Hallenbäder zu besuchen. Besonders bei Fremdkunden haben die Hallenbäder ein schlechtes Image. Bringt man sie aber einmal in ein Hallenbad, sind sie mit der Einrichtung insofern zufrieden, weil es hinsichtlich Sauberkeit usw. standardmäßig abgewickelt ist. Anlässlich einer Veranstaltung in der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck habe ich mit Rektor Univ.-Prof. Dr. Gantner unter anderem über die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) gesprochen. Er hat eine Zahl genannt, die ich wieder in Erinnerung bringen möchte. Wir geben € 3 Mio für die Hallenbäder aus, die wir einer wichtigen Zielgruppe, und das sind die Familien, Seniorinnen und Senioren, zur Verfügung stellen. Wenn wir von Großinvestitionen sprechen, müssen wir uns schon vor Augen halten, dass wir in den letzten zehn Jahren € 30 Mio nicht in die Hallenbäder, sondern für die Bevölkerung und damit in die Gesundheit und in den Breitensport investiert haben, damit diese zu kostengünstigen Tarifen genutzt werden konnten. Nimmt man die Bonuskarten und die Stundenermäßigungen in Anspruch, so sind die Hallenbäder in der gebotenen Qualität immer noch durchaus leistbare Einrichtungen. (Beifall)

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Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen muss man sich aus der Sicht der Stadt Innsbruck aber natürlich auch aus der Sicht der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) immer vor Augen halten. Wir leisten uns aus gutem Grund drei Hallenbäder, aber wenn man sich umschaut was rundherum passiert und wir auf dem Status quo bleiben, werden immer noch mehr Kunden abwandern. Es wird wichtig sein, in Zukunft in gewisser Weise eine Schwerpunktbildung zu setzen. Das betrifft nicht nur die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck und die Schulen, sondern auch viele andere Einrichtungen. Man muss Schwerpunkte suchen, wobei das vorliegende Konzept im Laufe der Diskussion immer noch durch diverse Ergänzungen abgeändert werden kann. Wichtig ist es Schwerpunkte zu setzen und nicht in drei Hallenbädern dasselbe anzubieten, sondern man sollte den Wünschen der künftigen Kunden Rechnung tragen. Als Familienreferentin freue ich mich, dass der erste Schwerpunkt mit der Rutsche gesetzt wird. GR Haager hat völlig richtig gesagt, dass es schön wäre, wenn es gleich zwei Rutschen geben würde. Diese Investitionen rechnen sich insofern, da die Besucherfrequenz dadurch steigen wird. Zu den Ergänzungen von GR Mag. Kogler möchte ich sagen, dass die Preise der Rutschen am Ende abgerechnet werden. Bei der Wörgler WasserWelt hat man vielleicht bei der einen oder anderen Rutsche gespart und daher wird sie in manchen Dingen weniger angenommen. Das Angebot muss gut sein bzw. es darf keine langweiligen Rutschen geben. Wenn man etwas Neues macht, soll es wirklich der Jugend und den Kindern zur Verfügung stehen. Es ist wichtig, dass wir von Seiten der Stadt Innsbruck in diese Hallenbäder investieren, damit diese von den Innsbruckerinnen bzw. Innsbruckern vermehrt angenommen werden. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski und ich haben hinsichtlich der Preisgestaltung die Meinung vertreten, wenn wir die Investition zahlen ist es selbstverständlich, dass keine Tariferhöhung stattfinden darf, die nicht mehr familienfreundlich bzw. nicht mehr leistbar ist. Ein dringender Schritt ist, dass die Hallenbäder attraktiver gestaltet werden und wir dadurch eine größere Frequenz erreichen. Insofern würde ich mich freuen, wenn der vorliegende Antrag heute seine Zustimmung findet. (Beifall)

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GR Mag. Kogler: StR Mag. Oppitz-Plörer hat jetzt sehr lang und ausführlich über das Bäderkonzept für Innsbruck gesprochen, obwohl es heute nicht zur Diskussion steht. Dadurch orte ich eine große Zustimmung für den vorliegenden Antrag. StR Mag. Oppitz-Plörer hat mich hinsichtlich der Preise für die Rutschen angesprochen. Ich habe bereits in der letzten Sitzung des Gemeinderates gesagt, wenn man für Rutschen einen Betrag von ATS 350.000,-- bis ATS 400.000,-- ausgibt, so hat man, laut der Aussage des Geschäftsführers der Wörgler WasserWelt GesmbH & Co KG, das Beste, das am Markt erhältlich ist. Ich möchte jetzt auch nicht die € 100.000,-- wegstreichen, aber ich glaube, dass dies gut budgetiert ist. Ich hoffe, dass GR Haager seinen Zusatzantrag entsprechend stellt, damit dieser Teilbereich des Bauabschnittes zwei integriert wird. Das wäre erstens sinnvoll und zweitens muss es im Betrag von maximal € 1,3 Mio enthalten sein. Zu den Zusatzanträgen hinsichtlich der Tarifgestaltung muss ich sagen, dass mir der Zusatzantrag von GR Mag. Fritz zu wenig weit sowie der Zusatzantrag von GR Engelbrecht zu weit geht. Ich hoffe, dass das jetzt durch das Aktiengesetz vom Vorsitzenden inhaltlich nicht zurückgewiesen wird. Wir haben bei der Gewährung eines Finanzierungsbeitrages an den Tiroler Blinden- und Sehbehinderten-Verbandes (TBSV) zur Errichtung des "Blinden- und Sehbehinderten-Zentrums Tirol" darüber gesprochen, dass eine Selbstbindung natürlich möglich ist. Wenn wir heute den Transfer einer maximalen Investition in der Höhe von € 1,3 Mio beschließen, muss es möglich sein, damit eine Selbstbindung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) zu verknüpfen. Ich sehe hier grundsätzlich keine andere Basis. Im Antrag von GR Engelbrecht steht, dass es in den nächsten fünf Jahren zu keiner Tariferhöhung kommen sollte. Vorstandsvorsitzender Dr. Schmid hat in der erweiterten Sitzung des Stadtsenates gesagt, dass die Basis für eine Erhöhung die gesteigerten Betriebskosten sind. Die gesteigerten Betriebskosten, die in diesem Bäderkonzept für Innsbruck aufgelistet sind, belaufen sich pro Jahr auf € 115.000,--, wobei Vorstandsvorsitzender Dr. Schmid gesagt hat, dass dies die Baustufe eins als auch die Baustu-

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fe zwei betrifft. Trotz Ersuchen an Mag. Mayerhofer war es nicht möglich, die detaillierten Beträge zu erhalten, obwohl die Betriebskosten abzüglich der mehr lukrierten Eintrittsgelder die Basis für eine Erhöhung sind. Das heißt, dass man den Zusatzantrag von GR Engelbrecht abändern müsste und daher stelle ich folgenden Abänderungsantrag: "Der Gemeinderat verpflichtet sich, unabhängig von dieser und weiteren Investitionen die Eintrittspreise für die Bäder der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) in den nächsten fünf Jahren auf Basis der nachweisbaren höheren Betriebskosten nicht zu erhöhen. Mag. Kogler e. h." (Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Hoffentlich Einnahmesteigerung durch Frequenzsteigerung.) StR Dr. Pokorny-Reitter: Es ist keine Frage, dass es sinnvoll ist, wenn die drei Hallenbäder in der Stadt Innsbruck verschiedene Schwerpunkte aufweisen. Die Schwerpunktsetzung ist klug gewählt und entspricht natürlich den Umfragen. Trotzdem - das habe ich auch in der Sitzung des Stadtsenates gesagt - kann es nicht sein, dass Kinder dieser Stadt, wenn sie nicht einen halben Tag, sondern vielleicht nur ein oder zwei Stunden schwimmen gehen wollen, ausschließlich auf das Hallenbad Olympisches Dorf angewiesen sind. Ich habe in der Sitzung des Stadtsenates eine dementsprechende Frage an Mag. Mayerhofer von der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) gestellt, der mir geantwortet hat, dass das selbstverständlich nicht der Fall sein wird. Leider steht im Bäderkonzept für Innsbruck etwas anderes. Darüber war ich überrascht, da mir in der Sitzung des Stadtsenates versichert wurde, dass die bereits vorhandenen Kinderbereiche beibehalten werden. Ich möchte aus dem Bäderkonzept für Innsbruck, Seite 12, Folgendes zitieren: "Da das Hallenbad Höttinger Au bereits jetzt über ein großzügiges wettkampftaugliches 25 m-Becken verfügt, sind bauliche Maßnahmen nur in geringem Umfang erforderlich. Um den Sportschwimmern einen geeigneten Erholungsraum zur Verfügung stellen zu können, ist beabsichtigt, das bestehende Babybecken, welches für die Zielgruppe der Sportschwimmer GR-Sitzung 14.7.2005

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nicht mehr erforderlich sein wird, aufzulassen und den hierdurch gewonnenen Raum als Erholungsraum für Sportschwimmer umzugestalten." Hier stimmt das gegebene Wort nicht mit dem schriftlichen überein. Trotz dieser Schwerpunktsetzung ist es uns wichtig, dass die Kinder dieser Stadt vielleicht in einem reduzierten Ausmaß, aber doch noch in allen drei Hallenbädern Platz haben. Zum Glück steht nicht das Bäderkonzept für Innsbruck zur Abstimmung, da man dann noch länger darüber diskutieren müsste. Selbst wenn die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) die Bäder betreibt, wird es diesem Gemeinderat wohl unbenommen sein, darüber zu diskutieren, was man für gut bzw. inhaltlich für nicht gut findet, welche grundsätzlichen Überlegungen man dazu hat und wo man Schwerpunkte setzen würde. Ansonsten wird das Ganze mit den Tochtergesellschaften der Stadt Innsbruck schon etwas ad absurdum geführt. Es stimmt, dass die Tarife günstig sind, wenn man eine Bonuskarte kauft. Die Einzeltarife sind leider nicht sehr günstig. Im Bäderkonzept für Innsbruck steht hinsichtlich der Tarifgestaltung für das Olympische Dorf, dass Erwachsene für vier Stunden € 10,-- bezahlen. Zufälligerweise war vor einigen Tagen in der Zeitung ein Artikel über die Aqua Dome Therme Längenfeld. Dort zahlen Erwachsene € 9,-- für den ganzen Tag. Im Olympischen Dorf zahlen Jugendliche € 6,-- und in der Aqua Dome Therme Längenfeld € 4,50. Kinder bis zu sechs Jahren zahlen in der Aqua Dome Therme Längenfeld nichts und im Olympischen Dorf € 4,--. Man sieht also schon, dass das vorliegende Bäderkonzept für Innsbruck … (Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Es wurde nicht vorgelegt.) Natürlich wurde dieses Bäderkonzept für Innsbruck in der Sitzung des Stadtsenates vorgelegt. Es liegt zwar nicht zur Beschlussfassung vor, aber man muss die Dinge im Vorhinein sagen, denn sonst heißt es, dass man sich dazu schon früher äußern hätte können. Wenn die Stadt Innsbruck schon die Investitionen trägt, und das macht sie großteils in diesem Bereich, dann kann sich das nicht auf die Preise umlegen. Es wird, wenn andere Bäder zu verbessern sind, auch so sein, dass die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) das nicht selber GR-Sitzung 14.7.2005

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tragen kann. Die höheren Betriebskosten werden aus hoffentlich doch mehr Besucherinnen bzw. Besuchern abgedeckt werden können, denn sonst müsste man den ganzen Spaß nicht machen. Summa summarum darf ich sagen, dass unsere Fraktion ein unterschiedliches Stimmverhalten hat. Wir werden teils dem Antrag die Zustimmung geben, aber teils aus sicherheitstechnischen und anderen Gründen nicht zustimmen. Das Bäderkonzept für Innsbruck und die Frage hinsichtlich der Tarife, wird uns noch lange beschäftigen. Wir sind der Meinung, dass die Tarife hoch genug sind und wir nicht mehr bezahlen sollen. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Hier decken sich unsere Meinungen. GR Haager: Ich möchte zu Punkt 2. folgenden Zusatzantrag einbringen: "Ich beantrage die Möglichkeit der in Phase zwei vorgesehenen SpeedRutsche insofern zu prüfen, ob die Errichtung bereits in der Phase eins, gemeinsam mit der bereits vorgesehenen Rutsche, erfolgen kann. Haager e. h." Wenn das Hallenbad Olympisches Dorf nicht attraktiv genug ist, fahren die Leute wieder in die Wörgler WasserWelt. GR Hüttenberger: Ich habe nicht gesagt, dass ich gegen eine Sanierung oder Änderung der Hallenbäder bin. Nur muss in den gesamten Hallenbädern auch für andere kleinere Bereiche Platz vorhanden sein. In dem Bäderkonzept für Innsbruck steht, dass zirka 75 % der Befragten bereit sind, auch einen längeren Weg zum nächsten Hallenbad auf sich zu nehmen. Ich sehe nicht ein, dass eine Mutter mit drei Kindern von der Höttinger Au in das Hallenbad im Olympischen Dorf fahren muss. Für diejenigen, die im Westen der Stadt Innsbruck wohnen und kein Auto besitzen, ist es ein weiter Weg ins Olympische Dorf. Dazu kommen noch die Kosten für den Bus. Es wird immer alles mit den schlechtesten Städten verglichen, aber über jene Städte wo es besser ist, wird nie gesprochen. Ich habe nur gemeint, dass es in jedem Schwimmbad noch Platz für andere geben muss. (Beifall) Mir gefällt an diesem Bäderkonzept

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für Innsbruck nicht, dass in den einzelnen Hallenbädern verschiedene Kundengruppen ausgeschlossen werden. Bgm. Zach: Es sind heute sehr unterschiedliche Standpunkte dargestellt worden. Zum einen, dass wir so etwas überhaupt nicht benötigen und zum anderen, warum nur eine Rutsche und nicht zwei Rutschen angeschafft werden. Das hat mich sehr überrascht. Ich bin sehr froh, dass wir die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) haben, die nach privatwirtschaftlicher Vorgangsweise für diese Stadt jährlich gutes Geld erwirtschaftet, das wiederum für all jene Bereiche, für die im Gemeinderat zahlreiche Anfragen und Anträge gestellt werden, verwendet wird. Wenn ich daran denke, dass der gesamte Geschäftsablauf über den Gemeinderat gehen müsste, dann wären wir dort, wo wir zuvor waren, nämlich vor dem Jahr 1994 und zwar hochdefizitär. Damals hätten wir über zwei, drei oder vier Rutschen reden können, die wir jedoch schlicht und ergreifend nicht zahlen hätten können. (Beifall) Deshalb bin ich allen Mitgliedern des Gemeinderates sehr dankbar, dass wir diese Gesellschaftsform haben. Heute liegt ein Antrag über einen Gesellschafterzuschuss in der Höhe von maximal € 1,3 Mio für die erste Baustufe vor. Ich gebe GR Hüttenberger schon Recht, dass man in den Hallenbädern Schwerpunkte setzen muss. Es gibt zum Beispiel auch bei den Schulen Schwerpunkte. Das heißt aber nicht, dass die Musikhauptschule nur von ausgesprochenen Musik-Fans besucht wird, sondern dort sind auch andere Schülerinnen bzw. Schüler. Schwerpunkt heißt, dass diejenigen, die Musik besonders lieben und diese als Ausgleich sehen, dort sehr gut aufgehoben sind. Ein Baby-Schwimmbecken wird es wahrscheinlich nicht in jedem Hallenbad geben, wobei ich jedoch diesen Wunsch weitergeben kann. Hinsichtlich der Tarifgestaltung habe ich bereits in der Sitzung des Stadtsenates berichtet. Es ist logisch, dass diese familienfreundlich gestaltet werden. Die Bäder sind nach wie vor defizitär. GR Mag. Kogler, ich weiß schon, dass es in der Stadt Innsbruck fünf Hallenbäder gibt. Ich habe aber die drei städtischen Bäder verglichen. Beim Universitätssportzentrum Innsbruck (USI) und beim Tiroler Landessportzentrum hat größtenteils nur ein bestimmter Interessentenkreis

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Zugang. Wir sprechen heute aber von den städtischen Hallenbädern. Bei den Tarifen für die städtischen Hallenbäder verhält es sich so wie bei allen anderen Tarifen. Wenn wir im Gemeinderat beschließen, dass wir nicht € 6,-- sondern € 4,-- haben wollen, werden wir die Differenz zahlen müssen. So einfach ist das. Der Preisvergleich mit der Aqua Dome Therme Längenfeld ist völlig richtig. Dort sind die derzeitigen Tarife nicht kostendeckend. Dies ist nicht deshalb der Fall weil die Leute dort in Schlange anstehen, sondern das ist eine Marketingoffensive. Ich könnte mich auch anders ausdrücken. Kurz nach der Eröffnung der Aqua Dome Therme Längenfeld hat es die ersten Schwierigkeiten gegeben und jetzt wurde wiederum einiges umgebaut. Bis sich eine solche Therme richtig einbürgert, wird man die Kunden durch günstige Tarife gewinnen müssen. Es ist nicht auszuschließen, dass wir vielleicht so etwas auch machen müssen. Wenn wir merken, dass wir bei unseren Bädern trotz erhöhter Investition und erhöhter vermeintlicher Attraktivität noch immer schwindende Zahlen haben, werden wir entweder das Angebot verbessern oder die Eintrittspreise senken müssen. So einfach ist es. Durch die Neugestaltung der Sauna im Hallenbad Höttinger Au kann eine Aufwärtsentwicklung von Besucherinnen bzw. Besuchern verzeichnet werden. Diese kaufmännische Gestion wird daher nicht ganz falsch sein. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass sie richtig ist. GR Engelbrecht: Ich habe nie die Notwendigkeit einer Attraktivierung der Hallenbäder angezweifelt. Im Hallenbad Amraser Straße hat man den Sprungturm wahrscheinlich aus sicherheitstechnischen Erwägungen entfernt, wobei er die Architektur schön hervorgehoben hat. Auf der anderen Seite kann man feststellen, dass sich das Lehrbecken seit dem Jahr 1970 vollkommen gleich präsentiert bzw. die Beleuchtung reduziert wurde. In den letzten Jahren ist eine winzige Kinderrutsche dazugekommen. Ich habe darum gebeten, beim Lehrbecken eine bessere Beleuchtung zu installieren. Jedenfalls hat man die Hallenbäder wirklich lang und systematisch unattraktiv werden lassen. Daher muss man sich jetzt nicht darüber wundern, dass diese Hallenbäder von relativ wenig Leuten besucht werden,

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da diese lieber in die umliegenden Gemeinden fahren. Natürlich ist es längst überfällig, in den städtischen Hallenbädern etwas zu machen. In der Stadt Linz haben sie sich nicht nur gewundert, warum so wenige Leute kommen, sondern haben rechtzeitig mit der Attraktivierung der Hallenbäder begonnen. Vielleicht kann man die Rechnung einmal so aufstellen, wie es meiner Meinung nach die Stadt Linz gemacht hat, indem nicht drei Personen die einen Eintrittspreis von € 5,--, sondern fünf Personen die € 3,-Eintritt bezahlen, haben möchte. Am Schluss kommt dasselbe heraus. Die Familien- und Punktekarten usw. sind keine Erfindung der Stadt Innsbruck, sondern diese gibt es überall. Selbstverständlich gibt es auch in anderen Bundesländern und Landeshauptstädten Kurzzeitkarten. Hier hat uns Vorstandsvorsitzender Dr. Schmid erklärt, dass auch die Stadt Innsbruck in dieser Richtung nachziehen wird. Natürlich nimmt man für einen Vergleich die Normalpreise her. Ich möchte aber schon festhalten, dass es in anderen Bundesländern schon längst die Familien- und Punktekarten gibt. MB: (gegen GR Hüttenberger) Der Antrag des Stadtsenates vom 7.6.2005 (Seite 1092) wird angenommen. B: Der Zusatzantrag von GR Mag. Fritz (Seite 1099) wird angenommen. Der Zusatzantrag von GR Engelbrecht (Seite 1103) wird gemäß § 17 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Innsbrucker Gemeinderates a limine zurückgewiesen, da er nicht in die Kompetenz des Gemeinderates fällt. Der Zusatzantrag von GR Mag. Kogler (Seite 1108) wird gemäß § 17 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Innsbrucker Gemeinderates a limine zurückgewiesen, da er nicht in die Kompetenz des Gemeinderates fällt. GR Mag. Kogler: Zur Geschäftsordnung! Die Frau Bürgermeisterin hat in ihrer Wortmeldung gesagt, dass die Tarife für die Hallenbäder im Stadtsenat behandelt werden. Bgm. Zach: Ich weiß nicht, warum GR Mag. Kogler das nicht versteht. Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ist ein Unterneh-

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men wie die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB). Diese Unternehmen errechnen die Tarife und dann kann der Gemeinderat sagen, dass ihm der Tarif nicht passt, da er niedriger sein sollte. Die Differenz muss jedoch bezahlt werden. Überall wo wir Zusätzliches haben wollen, egal ob es ein Bus nach Igls, nach Kranebitten oder auf die Hungerburg ist, müssen wir es auch bezahlen. Wenn jemand einen Antrag stellt und günstigere Bädertarife verlangt, wird man das im Gemeinderat diskutieren und darüber mit ja oder nein befinden. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Zur Erklärung GR Mag. Kogler: Die Formulierung, die GR Mag. Fritz gewählt hat ist stadtrechtskonform, weil sie genau auf diesen Punkt Bezug nimmt und die Frau Bürgermeisterin ersucht, dies als Eigentümervertreterin umzusetzen. (GR Mag. Kogler: Das sehe ich nicht so.) Wenn Du es nicht so siehst, dann gibt es einen Weg. Alt-Bgm. DDr. van Staa hat immer gesagt, es gibt eine Aufsichtsbehörde, die kann und wird das sehr gerne entscheiden. Nur wünsche ich Dir dabei viel Erfolg! Bgm. Zach: Ich stimme beim Zusatzantrag von GR Haager dagegen. Man muss sich darüber klar sein, dass die zweite Rutsche zwischen € 300.000,-- und € 500.000,-- kosten wird. Wenn wir eine zweite Rutsche haben wollen, ist diese aber nicht gratis. Es wurde zwar beim Glasturm eine Anbaumöglichkeit für eine zweite Rutsche berücksichtigt, aber diese werden wir zahlen müssen. … (Unruhe im Saal) … Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Frau Bürgermeisterin, der Zusatzantrag von GR Haager ist ein Prüfantrag, mit dem die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ersucht wird dies zu prüfen. Die Errichtung einer zweiten Rutsche erfordert voraussichtlich einen grundsätzlichen Umbau des Beckens. GR Mag. Fritz: Zur Geschäftsordnung! Es scheint mir auch nicht logisch, unter Punkt 2. zu beschließen, die Baustufe eins zu machen und unter Punkt 4. zu beschließen, es soll geprüft werden, ob man nicht doch gleich die Baustufe zwei mitmacht. Man kann nicht gleichzeitig für Punkt 2. und Punkt 4. sein.

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Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Meiner Information nach, umfasst die Baustufe zwei mehr als nur die Errichtung einer zweiten Rutsche. GR Dr. Patek: Zur Geschäftsordnung! Ich hätte das auch so gesehen. Erstens umfasst die Baustufe zwei mehr als diese zweite Rutsche. Zweitens umfasst für mich der Prüfantrag nur, dass man eine Kostenschätzung einholt, was diese zweite Rutsche kostet und ob dazu ein Beckenumbau erforderlich ist. Erst wenn man diese Kostenschätzung hat, kann man eine seriöse Entscheidung darüber treffen, ob es sich lohnt und auch finanziell sinnvoll ist, diese Maßnahme gleich vorzunehmen. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin hat sich soeben bereit erklärt, die notwendigen Informationen bei der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) einzuholen und dann dem Stadtsenat bzw. sofern ein Beschluss erforderlich ist, dem Gemeinderat vorzulegen. Ist das eine Vorgangsweise, mit der sich alle Mitglieder des Gemeinderates einverstanden erklären? Ich nehme an, dass GR Haager seinen Zusatzantrag zurückzieht. GR Haager: Hiermit ziehe ich den Zusatzantrag zurück. Der Zusatzantrag von GR Haager (Seite 1110) wird zurückgezogen. Bürgermeisterin Zach als Eigentümervertreterin erklärt sich bereit, die notwendigen Informationen bei der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) einzuholen und dann dem Stadtsenat bzw. sofern ein Beschluss erforderlich ist, dem Gemeinderat vorzulegen.

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IISG 278/2004 Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf des städtischen Grundstückes 747/2, vorgetragen in EZ 1145, Grundbuch 81102 Amras, mit einer Fläche von 1.129 m2 an die Unterberger GesmbH & Co KG und Auflösung des bestehenden Baurechtsvertrages mit der Unterberger KG -----------------------------------------------------------------Bgm. Zach B: Antrag des Stadtsenates vom 7.7.2005: Im Hinblick auf die im bestehenden Baurechtsvertrag vereinbarte Kaufabrede verkauft die Stadtgemeinde Innsbruck an die Unterberger GesmbH & Co KG das städtische Grundstück 747/2, vorgetragen in EZ 1145, Grundbuch 81102 Amras, mit einer Fläche von 1.129 m2 und löst den bestehenden Baurechtsvertrag mit der Unterberger KG mit Wirkung vom 1.7.2005 einvernehmlich auf. Dafür gelten nachstehend angeführte Bedingungen: 1. Der Kaufpreis wird in der nicht öffentlichen Sitzung referiert und ist binnen vierzehn Tagen nach beidseitiger beglaubigter Vertragsunterzeichnung zur Zahlung fällig. 2. Der Besitzübergang wird mit 1.7.2005 festgelegt. 3. Alle im aufzulösenden Baurechtsvertrag vereinbarten Rechte und Belastungen (Reallast und Pfandrecht in der Baurechtseinlage für die Stadtgemeinde Innsbruck sowie Vorkaufsrecht in der Stammeinlage für die Unterberger KG), werden einvernehmlich und gegenseitig aufgehoben. 4. Mit der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung, wird die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) beauftragt, der auch die Festlegung der einzelnen weiteren Vertragsdetails obliegt. Zusatz gemäß Anregung von StR Mag. Schindl-Helldrich: Die Einräumung eines Wiederkaufsrechtes ist im Vertrag vorzusehen.

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IV 3321/2005 IISG 614/2004 Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf der Grundstücke 250, 251, 253, 275/4, 276 und 282, alle KG Mühlau (Gewerbegebiet Mühlau zwischen der Dr.-Franz-WernerStraße und Hans-Maier-Straße westlich der Bellaflora Gartencenter GesmbH), mit einer Gesamtfläche von 3.815 m2 von den Miteigentümern Köll Erwin, Gundolf Alois, Hell Christian, Kreuzer Peter und Konecny Monika ----------------------------------------------------------------Bgm. Zach B: Antrag des Stadtsenates vom 7.7.2005: 1. Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft von den Miteigentümern Erwin Köll, Alois Gundolf, Christian Hell, Peter Kreuzer und Monika Konecny nachstehend angeführte Liegenschaften: - Liegenschaft EZ 85, Grundbuch 81121 Mühlau, bestehend aus den Grundstücken 250, 251, 253 und 275/4 von zusammen 3.021 m2 - Liegenschaft EZ 445, Grundbuch2 81121 Mühlau, bestehend aus dem Grundstück 282 von 428 m und - Liegenschaft EZ 202, Grundbuch2 81121 Mühlau, bestehend aus dem Grundstück 276 von 366 m Der Kaufpreis für eine Gesamtfläche aller Grundstücke von 3.815 m2 wird in der nicht öffentlichen Sitzung referiert. 2. Dieser Kaufpreis ist wie folgt zur Zahlung fällig: 50 % bei allseitiger beglaubigter Vertragsunterfertigung zu treuen Handen an den Vertragsverfasser, Auszahlung erst nach Vorliegen sämtlicher für die Verbücherung des lastenfreien Eigentums der Stadtgemeinde Innsbruck vorliegenden Urkunden und Unterlagen (Zusatz gemäß Anregung von StR Dr. Gschnitzer) sowie Vorlage einer Ranganmerkung für die beabsichtigte Veräußerung; 50 % des Kaufpreises nach Vorliegen aller für die Verbücherung notwendigen Unterlagen. 3. Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft die Grundstücke wie sie liegen und stehen, ohne dass die Verkäufer für eine bestimmte Eigenschaft oder Beschaffenheit des Kaufobjektes Gewähr leisten, sie leisten jedoch ausdrücklich Gewähr für die Freiheit von grundbücherlichen und außerbücherlichen Lasten insbesondere von Bestandrechten.

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4. Sämtliche Kosten, Steuern, Gebühren einschließlich der Kosten der Beglaubigung trägt die Stadtgemeinde Innsbruck. Für das Zustandekommen des Rechtsgeschäftes und die Vermittlungstätigkeit der H & H Immobilien- und Projektentwicklung GesmbH zahlt die Stadtgemeinde Innsbruck ein Vermittlungshonorar von 1,5 % der Kaufsumme, die in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, plus 20 % Mehrwertsteuer. 5. Mit der Abwicklung dieses Rechtsgeschäftes bis zur grundbücherlichen Durchführung wird die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) beauftragt.

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IV 3629/2005 IISG 227/2004 Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG), Übereignung der Teilfläche 1 aus dem Grundstück 1881/3, vorgetragen in EZ 774, Grundbuch 81125 Pradl (Areal der2 Berufsfeuerwehr Innsbruck), im Ausmaß von 558 m an die Stadtgemeinde Innsbruck im Hinblick auf die Bebauung Tivoli-Areal Stadtgemeinde Innsbruck, Übereignung der Teilfläche 2 aus dem Grundstück 1965/1, vorgetragen in EZ 134, Grundbuch 81125 Pradl, im Ausmaß von 438 m2 an die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) -----------------------------------------------------------------Bgm. Zach B: Antrag des Stadtsenates vom 13.7.2005: 1. Die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) im Eigentum des Grundstückes 1881/3, vorgetragen in EZ 774, Grundbuch 81125 Pradl, übereignet an die Stadtgemeinde Innsbruck auf der Grundlage des Vermessungsplanes des Zivilgeometers Dipl.-Ing. Gerhard Neuner vom 3.11.2004, GZl. 1782-B, die Teilfläche 1 von 558 m2 und die Stadtgemeinde Innsbruck nimmt diese Fläche in ihr Eigentum. Die Teilfläche 1 wird mit dem städtischen Grundstück 1965/1, vorgetragen in EZ 134, Grundbuch 81125 Pradl, vereinigt. 2. Die Stadtgemeinde Innsbruck übereignet aus Grundstück 1965/1, vorgetragen in EZ 134, Grundbuch 81125 Pradl, auf der Grundlage des Teilungsplanes des Zivilgeometers Dipl.-Ing. Gerhard Neuner vom

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2.5.2005, GZl. 1782-E, an die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) die Teilfläche 2 von 438 m2 und die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) übernimmt diese Teilfläche in ihr Eigentum, sie wird mit dem Grundstück 3113, vorgetragen in EZ 774, Grundbuch 81125 Pradl, vereinigt. 3. Trotz Flächendifferenz wird für dieses Rechtsgeschäft Wertgleichheit vereinbart, jeder Vertragsteil übereignet dem anderen die tauschgegenständlichen Teilflächen frei von bücherlichen und außerbücherlichen Belastungen. Mit der Abwicklung dieses Rechtsgeschäftes wird die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) beauftragt.

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V 8362/2005 Verordnung über den Verpflegungs- und Betreuungsbeitrag für den Betreuungsteil ganztägiger Schulformen - Elternbeitragsverordnung ---------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom 13.7.2005:

Die Verordnung über den Verpflegungs- und Betreuungsbeitrag für den Betreuungsteil ganztägiger Schulformen - Elternbeitragsverordnung (Gemeinderatsbeschluss vom 13.1.2004 in der Fassung der Gemeinderatsbeschlüsse vom 20.6.1996, 19.7.2001 und 24.6.2004) wird wie folgt geändert: Artikel I In § 2 der Abs. 3 wird ersetzt durch folgende neue Wortfolge: "Der Verpflegungsbeitrag beträgt € 3,90 pro Mittagessen und beinhaltet die Kosten für die Mahlzeit sowie die anteiligen Verabreichungskosten. Er wird monatlich im Nachhinein eingehoben." In § 3 der Abs. 1 wird nach dem ersten Halbsatz der Beistrich durch einen Punkt ersetzt und der zweite Halbsatz ersatzlos gestrichen. In § 3 der Abs. 2 wird ersetzt durch folgende neue Wortfolge: "Der Betreuungsbeitrag und der Verpflegungsbeitrag sind um jenen Prozentsatz zu ändern, welcher der seit dem 1.9. des Vorjahres erfolgten Änderung der Bezüge eines Bundesbeamten der zweiten Gehaltsstufe der fünften Dienstklasse entspricht. Der Änderungsbetrag ist hinsichtlich des Betreuungsbeitrages auf volle Euro und hinsichtlich des Verpflegungsbei-

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trages auf volle zehn Cent abzurunden und die Rundungsdifferenz der nächstfolgenden Änderung hinzuzuzählen." In § 3 entfällt der Abs. 3 ersatzlos. In § 4 der Abs. 2 wird ersetzt durch folgende neue Wortfolge: "Wenn ein Schüler den Betreuungsteil höchstens zweimal wöchentlich in Anspruch nimmt, ermäßigt sich der Betreuungsbeitrag um 25 %. Ein Wechsel zum ermäßigten Betreuungsbeitrag und umgekehrt ist zum Monatsersten möglich." Artikel II Die Verordnungsnovelle tritt mit 1.9.2005 in Kraft. StR Mag. Oppitz-Plörer hat schon heute schon in anderen Debatten mehrfach darauf hingewiesen, dass die Entwicklung in Innsbruck dorthin geht, dass erziehungsberechtigte Männer und Frauen hinsichtlich der Betreuung, Versorgung, Mittagstische usw. Unterstützung erfahren. In diesem Verpflegungs- und Betreuungsbeitrag hat es in der Verordnung eine Veränderung gegeben. Die Betreuungszeit wurde bis 17.15 Uhr ausgedehnt. Die Zusammensetzung dieser Beiträge ist etwas kompliziert. Falls die Mitglieder des Gemeinderates dazu eine Information benötigen, darf ich bitten, dass die zuständige Stadträtin das in aller Kürze erläutert. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Wünscht jemand noch eine zusätzliche Aufklärung über die Zusammensetzung der Elternbeiträge, die über die Aktenlage hinausgeht? Da ist nicht der Fall! StR Mag. Schindl-Helldrich: Was die Tarifgestaltung anbelangt habe ich keinen Einwand bis auf ein Detail, das bereits im Stadtsenat besprochen wurde. Wenn man diese Nachmittagsbetreuung nur zweimal in der Woche in Anspruch nimmt, erhält man eine Ermäßigung von nur 25 %. Wenn zum Beispiel fünfzehn Kinder für die Nachmittagsbetreuung angemeldet sind und am Montag und Dienstag diese fünfzehn Kinder, und von Mittwoch bis Freitag nur zehn Kinder kommen, dann dürfen wir nicht anderen fünf Kindern die Möglichkeit geben, an diesen drei Tagen zu kommen. Ich arbeite im Sozialverein TAFIE-Tiroler Arbeitskreis für integrative Erziehung und möchte aus meinem Erfahrungsbereich geGR-Sitzung 14.7.2005

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genüberstellen, wie man in anderen Bereichen mit Trägern von Einrichtungen umgeht. Irgendwie sind wir ja auch Träger von Einrichtungen. Wenn wir im Sozialverein TAFIE-Tiroler Arbeitskreis für integrative Erziehung einen Werkstättenplatz haben und der Mensch mit Behinderung kommt nur dreimal in der Woche, erhalten wir genau Dreitagessätze. Auch wenn er im Grunde fünfmal kommen würde oder krank ist und eine ganze Woche nicht kommt, erhalten wir keinen Tagsatz. Es wird genau nach Tagen abgerechnet und der Platz gehört diesem Menschen und wird dann bezahlt, wenn er anwesend ist. Von den Eltern in der Stadt Innsbruck, auch wenn sie die Kinder nur zweimal pro Woche schicken, erwarten wir, dass sie 75 % des Elternbeitrages zahlen. Mir ist klar, dass das nicht in unserem Einflussbereich liegt und viel mitspielt. Daher müssten wir mit dem Land Tirol eine andere Regelung aushandeln, damit wir die Tarife ändern könnten. Ich möchte jedoch anmerken, dass ich es nicht in Ordnung finde, wenn man für zwei Tage pro Woche 75 % Elternbeitrag zahlen muss. StR Mag. Oppitz-Plörer: Diese Regelung mit den verschiedenen Tarifen und Möglichkeiten die Betreuungstage in einem Tagesheim in Anspruch zu nehmen, hat auch einen anderen Hintergrund. Im Tiroler Schulorganisationsgesetz ist die Einrichtung einer Tagesheimgruppe hinsichtlich der Mindestgruppenanzahl und der Höchstgruppenanzahl festgelegt. Die Einrichtung des Tagesheimes muss an mindestens drei Tagen pro Woche in Anspruch genommen werden. Das ist noch die bestehende Regelung. Wir haben in Einzelanträgen an die Tiroler Landesregierung, erreicht, dass es möglich ist, das Tagesheim auch zwei Tage pro Woche in Anspruch zu nehmen. Der diesbezügliche Bescheid vom Land Tirol liegt bereits vor. Wenn ab dem kommenden Schuljahr zum Beispiel fünfzehn Eltern für ihre Kinder eine Nachmittagsbetreuung wünschen, ist eine Tagesheimschule verpflichtend einzurichten. Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Elisabeth Gehrer, hat das Heft des Handelns in die Hand genommen, da sie erkannt hat, wenn man auf viele Gemeinden vertraut, wird es relativ lange dauern, bis der berechtigte Wunsch der Eltern erfüllt werden kann. Nicht

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alle Gemeinden sind so vorbildlich wie die Stadt Innsbruck. Es gibt viele kleinere Gemeinden, die zwar mehrere Schulen haben und auch auf mehr als fünfzig Kinder kommen würden, aber trotzdem keine Tagesheimschule einrichten. Insofern ist durch dieses Schulreformpaket, das in der letzten Woche verabschiedet wurde, endlich einmal für die Eltern etwas geschaffen worden, auf das sie Anspruch haben. Ich bin mir nicht sicher, ob es nicht doch wieder eine Trendumkehr gibt, denn das haben wir an einer Schule in der Stadt Bregenz erlebt. Ich darf dies kurz schildern, ohne die Zeit der Mitglieder des Gemeinderates zu lange in Anspruch zu nehmen: In der Stadt Bregenz gibt es eine Schule, die das Tagesheim mit sehr kostengünstigen Semesterbeiträgen führt. Dort gehen die Kinder in der Früh zum Direktor und teilen ihm mit, ob sie nach der Schule anwesend sind oder nicht. Es werden dann Essenbons gekauft, die eingeworfen werden. Die Lehrer bleiben mittags in der Schule, verteilen das Essen, waschen das Geschirr ab und räumen es wieder ein. Nebenbei betreuen sie die Kinder und lernen mit ihnen. Das ist natürlich für die Eltern sehr günstig, weil der Beitrag nicht sehr hoch ist. Wir haben in dieser Schule ein Kommen und Gehen erlebt. Es gibt auch keinen eigenen Aufenthalts- oder Gruppenraum, sondern dort findet das Mindestmaß, das aufgrund der gesetzlichen Erfordernisse zu leisten ist, in den Klassenräumen statt. Die einen Kinder kommen, die anderen Kinder gehen um 15.00 Uhr oder bleiben bis 17.00 Uhr. Das ist aber nicht jener Standard, den wir in der Stadt Innsbruck haben wollen. In dieser Schule ist auch immer ein anderer Lehrer anwesend und damit bin ich nicht einverstanden. Hier unterscheiden wir uns in der Stadt Innsbruck und gehen über die Bestimmungen des Tiroler Schulorganisationsgesetzes hinaus. Theoretisch könnte man die Lehrer auch dazu verpflichten, einen Nachmittagsunterricht zu halten. Es war mir immer wichtig, den Lehrern zu sagen, dass ich keinen Lehrer haben möchte, der am Vormittag unterrichtet und um 12.00 Uhr "ausgepowert" ist und am Nachmittag zwangsweise die Kinder unterrichtet bzw. betreut. Das ist nicht das, was wir haben wollen, obwohl es nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig wäre.

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Mir war immer wichtig, am Nachmittag für die Gruppen eigene Lehrer zu haben, die um 11.45 Uhr ausgeruht und frisch mit dem Dienst beginnen. Es handelt sich hierbei um Junglehrer, die noch keine fixe Anstellung haben und sich am Nachmittag um die Kinder kümmern. Dies erfordert natürlich auch einen finanziellen Einsatz. Ich denke aber, dass die Qualität dadurch gesteigert wird. Die Eltern legen auf ein gutes Angebot mehr Wert und sind auch bereit, dafür einen finanziellen Beitrag zu leisten. Die Ermäßigungen sind gleich wie im Bereich der Kindergarten- und Horteinrichtungen. Ich weise wieder darauf hin - das wurde im Bericht der Kontrollabteilung bereits ausführlich niedergeschrieben -, dass in der Stadt Innsbruck 50 % derjenigen, die Kindergärten, Horte und Tagesheime in Anspruch nehmen, Ermäßigungen haben. In der Stadt Innsbruck sind auch 50 % der Mittagstische ermäßigt. Das heißt, dass 50 % derjenigen, welche die städtischen Einrichtungen besuchen, ermäßige Tarife bzw. Nulltarife haben. Die Regelung mit den 75 % begründet sich darauf, dass man mit den zwei Tagen pro Woche ohnehin sehr flexibel geworden ist. Es gibt immer wieder verschiedene Gruppen und es ist ein erhöhter Organisationsaufwand notwendig: Wer ist zum Essen anwesend, wer kommt nicht, wer kommt am nächsten Tag, manche Kinder gehen um 16.00 Uhr und manche um 17.00 Uhr. Das kann man nicht verhindern, aber trotzdem müssen am Nachmittag Gruppen gebildet werden. Ich glaube, dass das für die Kinder wichtig und wesentlich ist. Wenn vielleicht an einem Tag kein Kind da ist, können wir nicht sagen, dass wir dafür von den Eltern weniger Beitrag verlangen. Aus personalrechtlicher Sicht sind gewisse Kriterien zu erfüllen. Wir können die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in unseren Einrichtungen nicht auf Zuruf beschäftigen. Das wäre ein neuer Weg, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das die Eltern haben möchten. Die hohen Grundkosten fallen an, egal ob diese Tagesheimschule zwei oder drei Tage in der Woche in Anspruch angenommen wird. Dies zur Erläuterung, damit wir im Gemeinderat nicht von irgendetwas reden, wo wir dann quasi noch einen Gewinn machen würden.

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Diese Einrichtung dient dazu, um die gute Qualität der Nachmittagslehrer zu sichern. (Beifall) StR Dr. Pokorny-Reitter: Grundsätzlich gibt es in unserer Gesellschaft die Tendenz zu sagen, dass man nur für jene Leistung zahlt, die man auch wirklich benötigt. Wenn man nur für einen Tag pro Woche eine Kinderbetreuung benötigt, bezahlt man auch nur einen Tag. Wir haben nie darüber nachgedacht, warum wir zum Beispiel bei den Kindergärten oder Horten, egal ob es sich um einen Halbtagskindergarten, Ganztagskindergarten oder um eine Tagesheimschule handelt, nur Monatstarife haben. Hier könnte es ja auch der Fall sein, dass Eltern diese Einrichtungen nicht fünf Tage pro Woche in Anspruch nehmen wollen bzw. können, sondern nur drei Tage und zum Beispiel ihre Kinder zwei Tage in der Woche zu Hause behalten. Bei den Kinderbetreuungseinrichtungen von "Frauen im Brennpunkt" verhält es sich auch so. Wir haben mit der Inspektorin ausverhandelt, dass nur jene Tage verrechnet werden, welche die Eltern für ihre Kinder auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Bei den restlichen Tagen müssen wir schauen, dass andere Kinder kommen, damit wir mit den Kosten einigermaßen durchkommen, so wie im Sozialverein TAFIE-Tiroler Arbeitskreis für integrative Erziehung. Ich bezweifle aber, dass dies ein gutes System ist. Es wäre viel besser, wenn die Kinder, unabhängig von einem bestimmten Kostendruck, die Möglichkeit hätten, jeden Tag in der Woche diese Einrichtung zu besuchen. Unsere Position zur Kostenseite bezüglich der Kindergärten, Horte und Tagesheimschulen ist ja bekannt. Es geht darum, dass das zusätzliche Lehrpersonal auch über den schulischen Stand der Kinder Bescheid wissen muss. Wenn ein Kind aber nur zwei Tage pro Woche in der Tagesheimschule anwesend ist, kann in der Zwischenzeit so viel passieren, sodass das für den schulischen Erfolg nicht besonders vorteilhaft ist. Auch für die Gruppe selbst ist es nicht toll, wenn die Kinder nur zwei Tage in der Woche anwesend sind. Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass es für die pädagogische Qualität besser wäre, wenn eine zusammengesetzte Gruppe auch eine Gruppe bleibt und nicht permanent ein Wechsel stattfindet. Es gibt auch in

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Kindergruppen Schwierigkeiten, wenn drei Tage das eine Kind und zwei Tage ein anderes Kind da ist. Die Kindergruppen sind ebenfalls mit entsprechendem Betreuungsaufwand zu begleiten. Vielleicht können die 75 % auch ein Anreiz sein, damit die Leute ihre Kinder öfters in eine solche Einrichtung bringen, als es tatsächlich notwendig ist. Wenn die Eltern weniger belastet werden, so ist das für das gesamte familiäre Gefüge besser. B: Der Antrag des Stadtsenates vom 13.7.2005 (Seite 1119) wird angenommen.

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VI 580/2003-TPN Gilmstraße, Neubau der Tiefgaragenzufahrt beim BTV Stadtforum, Neugestaltung der Straßenoberfläche, Projektsgenehmigung sowie Vereinbarung mit der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) -----------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom 14.7.2005: 1. Dem straßenbaulichen und gestalterischen Projekt zur Neugestaltung der Gilmstraße sowie den vertraglichen Regelungen zum Bau, dem Betrieb und der Nutzung der unterirdischen Tiefgaragenzufahrtsstraße sowie der oberirdischen Verkehrsflächen wird zugestimmt. Die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) wird beauftragt, die in der Beilage vorgelegte vertragliche Vereinbarung vom 14.7.2005 auszufertigen. 2. Die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) wird ersucht, bis Ende September 2005 ein Gestaltungskonzept für den Verweil- und Aufenthaltsbereich an der Nordseite der Gilmstraße vor dem neuen BTV-Gebäude vorzulegen.

Es handelt sich hier um ein umfangreiches Paket, über das wir oft diskutiert haben. Für die Stadt Innsbruck wurde ein höchst sinnvolles und gutes ErGR-Sitzung 14.7.2005

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gebnis erreicht. Wir bestimmen heute nicht, ob die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) die Gilmschule kaufen soll, da sie das bereits getan und ordentlich dafür bezahlt hat. Demnächst werden wir in der Angerzellgasse eine wunderbare neue Schule eröffnen. Heute diskutieren wir über die Oberflächengestaltung und diese wurde in engem Kontakt mit der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, mit dem zuständigen StR Dr. Gschnitzer sowie mit der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, nach langen Verhandlungen auf den Punkt gebracht. Die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) errichtet im Bereich Erlerstraße - Gilmstraße eine zweigeschossige Tiefgarage. Diese Tiefgarage wird über eine Ein- und Ausfahrt samt unterirdischer Straße und Kreisverkehr im Bereich der Gilmstraße und der Erlerstraße erschlossen, wobei diese Ein- und Ausfahrt samt unterirdischer Straße und Kreisverkehr gleichzeitig dazu geeignet ist, auch die bestehenden Sparkassen-Tiefgarage und Hörtnagl-Tiefgarage sowie in Zukunft weitere Tiefgaragen in der Umgebung (Hotel Central, Tiroler Landes-Versicherungsanstalt, Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, Kaufhaus Tyrol usw.) zu erschließen. Der städtebauliche Hintergrund war, anstatt vier TiefgaragenEin- und Ausfahrten nur zwei zu haben. Diese zwei Ein- und Ausfahrten haben uns besonders gestört. Wenn man einen Investor hat, der bereit ist, alle möglichen Verhandlungen und Dinge, die man ihm hinaufdividiert, auf sich zu nehmen, muss man diese Chance nützen. Obwohl die diesbezüglichen Verhandlungen aus verständlichen Gründen ins Stocken geraten sind, haben sie aber zu einem guten Ende geführt. Ich darf daran erinnern, dass die Einfahrt in die SparkassenTiefgarage geschlossen wurde. Das ist jener Teil, den wir gewinnbringend an die Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft verkaufen durften. Die Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft hat diese Lücke nördlich des Sparkassenplatzes geschlossen und dort entsteht ein Finanzzentrum, das bald eröffnet wird. Wenn ringsherum gebaut wird, entsteht ein gewisser Dominoeffekt und deshalb hat die Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft auch den Sparkassenplatz neu definiert und neu belebt.

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Es besteht die Chance, dass man von der Maria-TheresienStraße kommend in der Vertikale durch den neuen Sparkassendurchgang zum Sparkassenplatz kommt, der dann auch von einem Intendanten bespielt werden soll. Ich habe ein Konzept gesehen, aber es ist nicht sicher, ob es umgesetzt wird. Mit diesem Sparkassenplatz hat man einen urbanen Platz, wo sich die Grünbepflanzung irgendwo an der Hausmauer befindet. Hier wurde ein neues Konzept von einem sehr bekannten Gartenarchitekten entwickelt. Dann geht es ohne die zwei Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrten über die Kreuzung in die Gilmstraße. Für diese Oberflächengestaltung sowie für die Einfahrt die von der Greilstraße hereinkommt - mit zwei Bäumen rechts und links -, hat die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) die Bezahlung übernommen. Was die Beleuchtung, die Sitzgelegenheiten und die ursprünglich angedachten Bäumchen betrifft, wurde alles mit der Mag.Abt. III, Stadtplanung und mit Arch. Dipl.-Ing. Moser - Arch. Tesar wollte das nicht machen - der vorgeschlagenen wurde, abgesprochen. Es geht jetzt um grundsätzliche Dinge. Bei einem Projekt von € 4,5 Mio halte ich den Zuschuss der Stadt Innsbruck mit € 1,5 Mio gerechtfertigt. Hier gibt es viele Dinge, die zwar nicht Gegenstand unseres Beschlusses sind, die ich aber doch erwähnen möchte, da viele Vorleistungen erbracht wurden. Es war nicht einfach, in der Hörtnagl-Tiefgarage diese verlängerte Zufahrt in Kauf zu nehmen. Sie hätten auch sagen können, dass die Sparkassen-Tiefgarage eine höchst profitable Garage ist, die wahrscheinlich durch diese verlängerte Zufahrt nicht so ohne weiteres eine Verbesserung erfährt. Da die neue vorgelagerte Tiefgarage und die Einfahrt so qualitätsvoll ist und auch mit dem hellen Beton, der Minutenabrechnung, wobei es für BTV-Kunden einen Chip geben wird, dem neuestem Stand entspricht, kann ich mir vorstellen, dass sie von vielen Autofahrern benützt werden wird. Wenn die Autofahrer in dieser Tiefgarage keinen Platz finden, werden sie in die Sparkassen-Tiefgarage bzw. in die Hörtnagl-Tiefgarage weiterfahren. Ich würde mir solche Verhandlungspartner, wie es die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) ist, öfters wünschen. So schnell wird es

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keinen solchen Verhandlungspartner mehr geben. Ich kann schon verstehen, dass man sich gegen eine Bindung von fünfzehn Jahren ausspricht, aber es muss für die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) auch eine Investitionssicherheit gegeben sein, da sie 500 Arbeitsplätze vom Langen Weg 100 Arbeitsplätze sind in der Zwischenzeit dazugekommen - wieder in die Innenstadt bringt. Das ist die Innenstadtbelebung, von der in der letzten Zeit viel die Rede ist bzw. das ist ja eine Offensive ersten Ranges. Wir haben gestern lang und breit den Passus 6 diskutiert, weil er doch zwei Stadträtinnen in der Sitzung des Stadtsenates gehindert hat, hier zuzustimmen. Ich habe mich dann mit einigen Bedenken erbötig gemacht, Direktor Gaugg zu kontaktieren und mit Dr. Hoblik die Sache nicht so bindend zu formulieren. Wir waren uns im Stadtsenat darüber einig, dass wir dem Bauwerk des Arch. Dipl.-Ing. Köberl beim Cafe Central, das an sich schön ist und eine Einmaligkeit darstellt, nicht zustimmen, weil es sich auf öffentlichem Grund befindet. Es ist mir gelungen, den zuständigen Direktor Gaugg heute in die Sitzung des Stadtsenates einzuladen, damit er hinsichtlich der abgeänderten Formulierung in der Vereinbarung, Punkt 6., sein Einverständnis gibt. Ich möchte den Punkt 6. dieser Vereinbarung und die Präambel vorlesen, wobei in der Präambel der Grundgedanke festgehalten ist: Präambel: 1. Die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) errichtet im Zuge des Neubaus des Stadtforums im Bereich Erlerstraße/Gilmstraße eine zweigeschossige Tiefgarage durch die BTV-Real-Leasing III Nachfolge GesmbH & Co KG (nachfolgend BTV-Real-Leasing). Die Tiefgarage wird über eine Ein- und Ausfahrt samt unterirdischer Straße und Kreisverkehr im Bereich der Gilmstraße und der Erlerstraße erschlossen, wobei diese Ein- und Ausfahrt samt unterirdischer Straße und Kreisverkehr gleichzeitig dazu geeignet ist, auch die bestehende Sparkassen-Tiefgarage und Hörtnagl-Tiefgarage, sowie in Hinkunft weitere Tiefgaragen in der Umgebung (Hotel Central, Tiroler Landes-Versicherungsanstalt, Bezirkshauptmannschaft, Kaufhaus Tyrol etc.) zu erschließen. Die Verteilung erfolgt unterirdisch im Bereich der derzeitigen Kreuzung Erlerstraße/Gilmstraße. 2. Gemeinsames Ziel der Vertragsteile ist es, im Zuge des Bauvorhabens die Gilmstraße sowie die Kreuzung Erlerstraße/Gilmstraße zu einer verkehrsberuhigten platzartigen Zone mit hoher Aufenthaltsqualität und Hauptnutzung durch Fußgänger und nur temporären ZufahrtsGR-Sitzung 14.7.2005

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möglichkeiten zu gestalten, wobei seitens der Stadt Innsbruck langfristig die Einrichtung einer attraktiven Fußgängerachse von der Maria-Theresien-Straße bis zur Meinhardstraße geplant ist. Damit meine ich, dass in der Wilhelm-Greil-Straße zwei Objekte zum Verkauf anstehen. Dies allerdings zu Bedingungen, die ich als kein "Häppchen" bezeichne. Man weiß jedoch nicht, wie sich die Dinge entwickeln. Man könnte dann zur Wirtschaftskammer Tirol und von dort zur Meinhardstraße gelangen. Das ist ein vorgegebenes Ziel, das man erreichen kann oder nicht. 3. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Regelung der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Errichtung der Tiefgaragenzufahrt, sowie im Zusammenhang mit der Gestaltung und späteren Nutzung der Oberfläche in der gesamten Gilmstraße, sowie im Kreuzungsbereich Erlerstraße/Gilmstraße, wobei hoheitliche Regelungen durch die Stadt Innsbruck davon unberührt bleiben." Der Punkt 6. wurde abgeändert, da er ein Hauptkritikpunkt im Stadtsenat war. Mit dieser abgeänderten Regelung haben wir heute in der Sitzung des Stadtsenates eine große Mehrheit gefunden. Ich darf vorausschicken, dass das Ganze eigentlich ein Public-Private-Partner-ship ist. Das heißt, dass das ein Projekt ist, welches zu zwei Drittel der Projektbetreiber und zu einem Drittel die Stadt Innsbruck bezahlt. Die Stadt Innsbruck hat über die Rechte noch einmal verhandelt und meiner Ansicht nach, ist ein guter Beschluss herausgekommen. Der Verhandlungsbeginn, bei dem ich eingestiegen bin, hatte einen Verteilungsschlüssel von 50 : 50 und jetzt sind es zwei Drittel zu ein Drittel. Das ist eigentlich das, was ich hervorheben möchte. Vor allem möchte ich hervorheben, dass die diesbezüglichen Verhandlungen unglaublich schwierig waren. Ich möchte allen danken, die sich hier bemüht haben. Es gibt noch einige Dinge, wie zum Beispiel die Erschließung der Tiefgarage zur Museumstrasse. Diese Tiefgarage wäre besonders für die Museumstrasse und für die dortigen Kaufleute sehr wichtig. Das ist aber wiederum eine Kostenfrage und Direktor Gaugg hat zugesagt, mit dem dortigen Besitzer zu verhandeln und gegebenenfalls dies auch zu bezahlen,

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sodass man von der südlichen Museumstrasse, in der Höhe vom ehemaligen Geschäft Proxauf, auch diese Tiefgarage erreichen kann. Das wäre für die Museumstraße sehr wichtig. Mich hat gegraust, noch einmal mit all jenen in Verhandlung zu treten, die an einer Schlüsselstelle sitzen und legalerweise diese Schlüsselposition für günstige Bedingungen nutzen. Punkt 6. der Vereinbarung: 1. Bei allen Maßnahmen, die die oberirdische Gestaltung und Nutzung der Gilmstraße/Kreuzung Erlerstraße-Gilmstraße betreffen, ist das Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien zu suchen. Dies schließt jedoch jene Maßnahmen, welche die Stadt Innsbruck im Rahmen der Hoheitsverwaltung zu treffen hat, nicht ein. 2. Sollte ein solches Einvernehmen trotz ernsthafter Verhandlungen nicht zu erzielen sein, ist die Stadt Innsbruck - nach Einholung der sonst hiefür allenfalls erforderlichen öffentlich- und privatrechtlichen Genehmigungen - zu Maßnahmen, die die oberirdische Gestaltung und Nutzung der Gilmstraße/Kreuzung Erlerstraße-Gilmstraße betreffen, berechtigt, sofern diese Maßnahmen berechtigte Interessen der BTV-Real-Leasing, ihrer Rechtsnachfolger oder der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) und ihrer Konzerngesellschaft nicht beeinträchtigen. Zu diesen Interessen zählt insbesondere die Umsetzung des in der Präambel Abs. (2) definierten Zieles durch die Gestaltung eines offenen, unverbauten Platzes auf der Grundlage des in Punkt 1. Abs. (2) genannten Planes und des dort genannten Einreichprojektes. Durch dieses Projekt hat der Vertragspartner ein enormes und qualitätsvolles Baugeschehen ausgelöst. Weiters werden dadurch 500 Leute wieder in die Innenstadt gebracht. Im Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum hat vor einem Jahr eine bemerkenswerte Architektenausstellung stattgefunden, wo mehrere Projekte von Architekt Tesar ausgestellt waren. Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, beäugt jedes Projekt wirklich sehr kritisch, war jedoch mit diesem einverstanden. Natürlich könnten wir auch alles alleine bezahlen, aber dann müssen wir im Gemeinderat abstimmen, ob dort Ginko-Bäumchen bzw. andere Bäume gepflanzt werden oder ob überhaupt keine Bäume dort sein sollen. Direktor Gaugg hat es gewagt von einem Kunstwerk zu sprechen, das bereits im Vorfeld tiefste Empörung ausgelöst hat. Man darf ihm das nicht negativ anrechnen, denn er wäre bereit gewesen, dafür einen großen

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Betrag auszugeben. Er hat heute angeboten, für die Aufstellung von Kunstwerken einen Architektenwettbewerb durchzuführen. In der Zwischenzeit wird er das jedoch aufgegeben haben. Ich darf daran erinnern, dass wir bei dem Projekt "Nordkettenbahn-Neu" auch mit einem privaten Investor "verbandelt" sind. Der Besitz bleibt zwar bei der Stadt Innsbruck, aber dieser private Investor kann die "Nordkettenbahn-Neu" dreißig Jahre lang betreiben. Es wurde in der Vereinbarung genau geregelt, was der private Investor tun darf und was nicht. Irgendwann muss man natürlich zu einem Vertragspartner ein gewisses Vertrauen haben. Das Ergebnis dieses Projektes ist sowohl aus gestalterischer Sicht als auch hinsichtlich des finanziellen Aufwandes für die Stadt Innsbruck eine große Chance. Es wird für die Stadt Innsbruck eine Bereicherung sein. Die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) hat vor den Mitgliedern des Stadtsenates und den Klubobleuten - auch der kleineren Fraktionen - eindeutig ein Bekenntnis abgelegt. Das was StR Mag. SchindlHelldrich und StR Dr. Pokorny-Reitter gestern in der Sitzung des Stadtsenates gesagt haben, war berechtigt: "Direktor Gaugg und Dr. Hoblik werden schon in Ordnung sein, aber wissen wir, wo diese in sechs Jahren sind?" Daraufhin hat Dr. Hoblik eine Gegenfrage gestellt: "Ohne dass ich jetzt gewisse Chancen vertun möchte, muss man jedoch hinterfragen, ob uns im nächsten Jahr dieselben Politiker gegenübersitzen." Ich würde dieses Projekt nicht vorschlagen, wenn ich nicht zutiefst davon überzeugt wäre. Wir erhalten für einen Zuschuss in der Höhe von € 1,5 Mio ein sehr schönes Projekt, um das uns viele Städte beneiden werden. Heute wurde für die Attraktivierung eines Hallenbades ein Betrag in der Höhe von € 1,3 Mio beschlossen. Ich habe große Euphorie für eine zweite Rutsche gesehen, die noch zusätzlich € 200.000,-- kosten würde. Wir sprechen jetzt von einer Einfahrtsstraße und von einer "Super-Tiefgarage". Ich weiß schon, dass man eine Tiefgarage genauso wie die "Low-Cost-Carriers" so oder so sehen kann. Für Anfragen stehe ich gerne zur Verfügung, aber ich kann dieses Projekt mit gutem Gewissen empfehlen. (Beifall)

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Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Wir haben im vergangenen Jahr einen Dienstbarkeitsvertrag beschlossen, mit dem geregelt wurde, dass die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) eine Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt vor ihrem Gebäude in der Gilmstraße errichten kann. Diese Dienstbarkeit wurde eingeräumt bzw. unentgeltlich gewährt. Es geht heute nicht um den Kostenbeitrag in der Höhe von € 1,5 Mio. Ich glaube, dass die Auflistung hinsichtlich der Mehrkosten dieser Lösung und über die Kosten der Gestaltung eine Entscheidung über den Beitrag der öffentlichen Hand wesentlich erleichtern würde. Eine solche Auflistung liegt nicht vor. Der entsprechende Antrag des Stadtsenates wurde schon im Jänner 2005 behandelt. Allerdings wurde er dann von der Tagesordnung abgesetzt und ist zumindest hinsichtlich dieses Inhaltes nicht mehr dem Stadtsenat vorgelegt worden. Wenn man eine Detaillierung der Kosten vorlegt, was es kosten würde, wenn die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) die TiefgaragenEin- und Ausfahrt in das Haus verlegt hätte und was jetzt tatsächlich die Neugestaltung der Gilmstraße und auch die entsprechende Oberflächengestaltung in der Gilmstraße gekostet hat, könnte man doch besser ermessen, wie hoch der Beitrag seitens der öffentlichen Hand sein soll. Heute geht es aber darum, dass die Planung der Gilmstraße festgeschrieben und eine Vereinbarung mit der BTV-Real-Leasing III Nachfolge GesmbH & Co KG getroffen wird. Diese Planung liegt dem Stadtsenat schon seit längerer Zeit vor. Grundsätzlich glaube ich, dass sie verkehrsorganisatorisch mit der Stadt Innsbruck abgesprochen wurde, aber hinsichtlich der Gestaltung noch nicht im Detail ausgereift ist, weil es im westlichen Teil, unmittelbar vor dem Eingangsbereich der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) eine Aufenthalts- und Verweilzone gibt. Natürlich ist es verständlich, dass die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) mitreden bzw. mitentscheiden möchte. Deshalb dieser Vorschlag der Vereinbarung, dass dieses Gestaltungskonzept umgesetzt wird. Dieses Gestaltungskonzept soll nicht nur umgesetzt, sondern es sollen der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) gewisse Rechte auf Dauer eingeräumt werden, sodass für sie ein qualifiziertes Mitspracherecht gegeben ist.

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Wir sind nicht gegen die Gestaltung und nicht gegen die verkehrsorganisatorische Lösung. Bei der Vereinbarung ist neu, dass ein Anrainer in einer Straße das Recht bekommt, über die Gesamtstraße zu befinden und hier qualifiziert in die Entscheidung einbezogen wird. Wir sind der Auffassung, dass der öffentliche Straßenraum letzten Endes von der Stadtgemeinde Innsbruck immer uneingeschränkt gestaltet werden soll und nicht einzelne Anrainer unbefristete Rechte bekommen. Bei unbefristeten Rechten wird die Vereinbarung nicht auf zwanzig, dreißig, fünfzig oder hundert Jahre abgeschlossen, sondern dann gibt es überhaupt keine Befristung. Solange die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) dort besteht, kann sie nicht maßgeblich mitentscheiden, aber immerhin in der Gesamtgestaltung mitwirken. Das ist für andere Räume in der Stadt natürlich ein Präzedenzfall. Wenn die Hypo Tirol Bank umbaut, könnte ein ähnliches Begehren kommen, dass sie nachhaltig bei der Gestaltung des Bozner Platzes oder in der Maria-Theresien-Straße mitwirken möchte. Es könnten auch Private kommen und sagen, dass die Maria-Theresien-Straße, wenn ein großes Einkaufszentrum entsteht, für sie in Hinkunft hinsichtlich der Gestaltung von ganz besonderer Bedeutung ist. Deshalb möchten sie auch entsprechend eingebunden werden und ein qualifiziertes Entscheidungsrecht haben. Das ist das Problem, das wir sehen. Ich habe es nicht als so gravierend empfunden, dass vorher im Vorschlag enthalten war, dass die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) für die Dauer von fünfzehn Jahren nicht nur ein Mitspracherecht, sondern auch ein Mitentscheidungsrecht hat. Wenn eine Bank viel Geld in ihren Vorplatzbereich investiert, sollte sie auch eine gewisse Gewähr haben, dass diese Gestaltung über einen bestimmen Zeitraum in dieser Form erhalten bleibt. Das ist nachzuvollziehen und verständlich. Dass aber praktisch auf ewig hier ein qualifiziertes Mitspracherecht eingeräumt wird, ist eine Grundsatzfrage. Ich glaube, dass man aus grundsätzlichen Erwägungen diesem Antrag, unbeschadet der Gestaltung, nicht die Zustimmung geben kann. Direktor Gaugg hat in der Sitzung des Stadtsenates noch die Frage gestellt, was die Stadt Innsbruck im westlichen Bereich, unmittelbar vor dem Ein-

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gangsbereich der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) nicht haben will? Ich glaube, dass dies eine sehr weitgehende Diskussion geworden wäre. Ich sehe diesbezüglich keine großen Probleme. Wir müssen dort keinen Wald pflanzen, wie er in diesem Entwurf vorgesehen ist, aber ich glaube, dass man sich darüber einigen wird. Einige Bäume wären sicherlich schön. Auch wäre es schön, wenn man das eine oder andere Kunstwerk aufstellen würde. Hierüber sollte man in einem kleinen Kreis von Fachleuten sowie mit Arch. Dipl.-Ing. Obermoser die Entscheidungsfindung versuchen. Direktor Gaugg hat gesagt, dass die Planung des Arch. Dipl.-Ing. Obermoser abgeschlossen ist und er sich nicht mehr damit beschäftigen wird. Ich glaube, dass wir diesbezüglich doch im Kreis von Fachleuten und von Vertretern der Stadt Innsbruck zu einer Lösung kommen können. Es ist für mich selbstverständlich, dass man die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) bei der Gestaltung mit einbezieht. Es ist keine Frage, dass man das bei allen anderen Straßenräumen, die für große Unternehmen wichtig sind, natürlich auch tun würde. (Bgm. Zach: Ohne, dass sie etwas zahlen müssen.) Es ist keine Frage, dass man die Unternehmen immer einbeziehen wird, weil das für ihre wirtschaftliche Gestion wichtig ist. Man wird immer versuchen, auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Die Festschreibung und Einräumung dieses Rechtes auf ewig, ist jedoch ein Präjudiz, dem wir nicht die Zustimmung geben können. StR Mag. Schindl-Helldrich: Ich möchte mich bedanken, dass es seit der gestrigen Sitzung des Stadtsenates möglich war, diesen Passus zu ändern, mit dem wir absolut nicht mitgehen hätten können. Das möchte ich jetzt ein wenig erläutern: Grundsätzlich glaube ich nicht, dass wir dort in den nächsten fünfzehn Jahren etwas verändern werden. Ich glaube auch nicht, dass es irgendjemand goutieren würde, wenn man einen schön gestalteten Platz wieder umbaggert und irgendetwas anderes macht. De facto hätte es keine Auswirkungen gehabt, wenn wir gesagt hätten, dass wir in den nächsten fünfzehn Jahren nur etwas machen, wenn die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) zustimmt. Mir geht es hierbei um Grundsätzliches. Man kann sich nicht von einem Privaten vorschreiben las-

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sen, was auf einem Platz, der im Eigentum der Stadt Innsbruck ist, geschieht. Man kann sich auch nicht alles ausmalen, was vielleicht in fünfzehn Jahren passieren könnte. Wenn man sich in eine solche Abhängigkeit begeben hätte, hätten wir nicht zustimmen können.

Bgm. Zach übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski.

GR Mag. Fritz: Ich möchte die Sache nicht in die Länge ziehen, denn es tut diesem Projekt nicht gut, wenn wir jetzt damit anfangen, über Gott und die Welt zu diskutieren. Deshalb beschränke ich mich auf den Punkt, welcher der wesentliche Inhalt dieser Vereinbarung ist. Wie manches gelaufen ist, darüber kann man geteilter Meinung sein. Aus unserer Sicht ist es nicht in Ordnung, auch wenn es am Ergebnis nichts geändert hätte. Es war in keinem Amtsbericht, in keinem Ausschuss bzw. nirgendwo die Rede von den Wünschen oder Projekten des Komm.-Rats Ing. Fröschl, sondern immer nur von den Projekten der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) und das war nicht in Ordnung. (Bgm. Zach: Weil er nichts gezahlt hat.) Bis zum Schluss ist in keiner Zeile des städtischen Amtsberichtes etwas vom Ansinnen des Komm.-Rats Ing. Fröschl hinsichtlich des Anbaus beim Cafe Zentral von Arch. Dipl.-Ing. Köberl gestanden. Das war nicht in Ordnung. (Bgm. Zach: Er hat nichts eingereicht, sondern hat nur im Vorfeld mit uns gesprochen.) Es wurden auch im Vorfeld mit der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) Dinge besprochen, die dann irgendwann zu einem Amtsbericht bzw. zu einer Stellungnahme geführt haben. Bei aller Schönheit dieses Projektes kann es nicht sehr dafür sprechen, dass jemand einen schönen Pavillon auf öffentlichem Grund errichtet und die Fußgänger zu einem Umweg zwingt. Man kann hier zu

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Recht von einem Präzedenzfall sprechen. Das Cafe Central - hier hat Komm.-Rat Ing. Fröschl Recht - hat in der Stadt Innsbruck sicher mehr Funktion als nur Kaffee auszuschenken, denn es ist in einem gewissen Sinn schon zu einer kulturellen Institution geworden. Es könnte jeder kommen und fragen, warum er nicht wie das Cafe Central auf ein paar Quadratmetern öffentlichen Grund einen Pavillon errichten darf. Das war der Hauptgrund, warum die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, dagegen opponiert hat und den kann ich akzeptieren, weil er mir nachvollziehbar ist. Jetzt bleibt jener Präzedenzfall übrig, den der sehr geschätzte Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger angesprochen hat und dem kann ich nicht ganz folgen. StR Mag. Schindl-Helldrich hat schon gesagt, dass ein Passus, welcher der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) ein Vetorecht eingeräumt hätte, hätte alles, zumindest für fünfzehn Jahre, blockieren können. Was immer die Stadt Innsbruck auf ihrem Grund, auch in der Gilmstraße gemacht hätte, wäre für uns nicht akzeptabel gewesen. Das war der Stand der gestrigen Sitzung des Stadtsenates bis zur nächsten Verhandlung. In der jetzigen Fassung der Vereinbarung stehen genau zwei Dinge: 1. Die Vertragsparteien kommen überein, das Einvernehmen suchen zu wollen. 2. Scheitern diese ernsthaften Versuche, dann kann die Stadt Innsbruck auf ihrem eigenen Grund auch ohne Zustimmung der BTV-RealLeasing III Nachfolge GesmbH & Co KG Gestaltungsmaßnahmen setzen, außer 3. in einigen wenigen Punkten, die als essentielle Interessen des Investors BTV-Real-Leasing III Nachfolge GesmbH & Co KG definiert worden sind. Damit kann ich leben. Die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) hat ein "Schweinegeld" für ein riesengroßes innerstädtisches Projekt mit 500 Arbeitsplätzen bezahlt, das auch eine bestimmte architektonische Qualität aufweist. Ein Teil davon sind der offene unverbaute Platz und die Perspektive einer Fußgängerpassage von der Maria-Theresien-Straße bis zur Wilhelm-Greil-Straße bzw. - visionär weitergedacht - bis zum Hauptbahnhof Innsbruck.

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Die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) hat das als ihr essentielles Interesse definiert und hat gesagt, dass man hier nicht "drübertrampeln" darf. Wenn der Vertrag in der Form beschlossen wird, ist die Stadt Innsbruck bereit das einzuräumen. Wir dürfen nach Verhandlungen Gestaltungsmaßnahmen setzen, auch ohne uns mit der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) zu einigen. Hier haben wir letztendlich uneingeschränkte Souveränität. Wir erklären aber von uns aus, außer es sind ganz bestimmte Sachen betroffen wo wir übereinkommen, dass wir diese haben wollen, denn sonst hätten wir sie gar nicht in die Präambel 1 und 2 geschrieben. Das möchten beide Vertragspartner und daran wollen wir nichts mehr ändern. Ich schließe mit einem Satz, den ich bereits in der erweiterten Sitzung des Stadtsenates gesagt habe: "In der hoheitlichen - man könnte sagen obrigkeitsstaatlichen - Logik des 19. Jahrhunderts ist ein solcher Vertrag natürlich eine Frechheit. Wir sind wir, wir sind souverän, wir beschließen und ahnen." Wie die Frau Bürgermeisterin zu Recht sagt, müssen wir das auch zu 100 % bezahlen. (Bgm. Zach: Dass können wir immer machen.) In dem Moment, in dem wir Public-Private-Partner-ship für irgendwelche Projekte eingehen, die wir nicht allein finanzieren, haben wir zwei Akteure und zwei Partner im Spiel, die jeweils nicht auf den essentiellen Interessen des anderen Partners herumtrampeln dürfen, da sonst die ganze Sache scheitert. Ich glaube, das ist der Kern in diesem Punkt. Es ist kein Präzedenzfall, dass in Zukunft jeder Anrainer, falls er nur eine gewisse Größe und das nötige Geld hat, der Stadt Innsbruck bei Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum hineinreden kann. Wir sprechen von einem großen zentralen innerstädtischen Bauprojekt, wo wir uns im Absatz 1 und 2 der Präambel über bestimmte städtebauliche Ziele geeinigt haben. Im Punkt 6. Absatz 2 machen wir nichts anderes, als diese Ziele außer Streit zu stellen und zu sagen, dass das der Partner Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) zu seinem essentiellen Interesse erklärt, wir das zur Kenntnis nehmen und nicht "drübertrampeln". In allen anderen Fragen - siehe Punkt 6. Absatz 1 - dürfen wir bei gescheiterten Einigungsversuchen alleine entscheiden und etwas unter-

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nehmen. Das ist für uns durchaus akzeptabel und ist, Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger, kein inakzeptabler Präzedenzfall. Das ist die Normalität von Public-Private-Partner-ship, mit der wir lernen müssen zu leben. (Beifall) GR Ing. Krulis: Ich möchte ergänzend zur Wortmeldung von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger noch einen anderen Gesichtspunkt einbringen. Die Frau Bürgermeisterin hat zu Recht positiv erwähnt, dass die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) im Zentrum bleibt und investiert usw. Die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) hat deshalb eine solch erfolgreiche Geschäftspolitik, weil sie bei all ihren grundsätzlich angestellten Überlegungen nachdenkt, wie sie daraus ein Geschäft machen kann und wie die Investition gut angelegt ist. Es ist legitim und ein "Muss" eines guten Unternehmens, wenn es für seine Aktionäre etwas Gutes tun will. Das ist einmal die Voraussetzung. Grundsätzlich kann man nicht von dem ausgehen, dass die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) aus reiner Liebe zur Stadt Innsbruck diesen Standort beibehalten hat. Sie hat ganz klar eingesehen, dass es besser ist, am Bankenplatz im Zentrum und nicht am Stadtrand angesiedelt zu sein. (Bgm. Zach: Das hat die Bank für Tirol und Vorarlberg {BTV} schon vor vier Jahren so gesehen.) Das weiß ich, darf es aber trotzdem erwähnen. (Bgm. Zach: Das klingt so wie …) Das klingt nicht so wie … (Bgm. Zach: Bitte mir keine Vorschriften zu machen wie es klingt.) Die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) hat sehr genau überlegt, warum sie diesen Standort beibehält und in diesen investiert. Die Investition wurde insofern belohnt, dass natürlich sehr wohl gegenüber dem ursprünglichen Gebäude eine deutliche Verdichtung der gesamten Bausubstanz im Zuge eines erstklassigen Wettbewerbsergebnisses letzten Endes in der Umsetzung passiert ist. Das heißt, dass man hier wesentlich mehr Fläche und mehr Wertsteigerung erzielt hat. Wenn man das in Zahlen ausdrücken würde, ist das wahrscheinlich gar nicht so wenig. Man sagt, es ist so toll, dass man den Kreisverkehr im Bereich der Gilmstraße und der Erlerstraße sowie all diese Dinge gemacht hat. Das

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Ergebnis ist super, aber ich möchte etwas zu bedenken geben: Eine Alternative wäre gewesen, dass, so wie bei der Sparkassen-Tiefgarage, eine eigene Ein- und Ausfahrt gemacht hätte werden müssen. Jeder Techniker weiß, dass bei einem Gebäude wo Rampen hinunter- und hinaufführen ein Platzverlust der Stellplätze entsteht und die aufwendige Statik von solchen Konstruktionen viel kostet. Die Rampensituation in der Gilmstraße war natürlich in Wirklichkeit - wenn man den Kreisverkehr isoliert weglässt - eine Kostenersparnis für die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) als wenn sie das alles unter dem Gebäude errichten hätte müssen. Das kann jeder sagen, der bei einem Wohngebäude eine Garage errichtet. Man muss die gesamte Statik berücksichtigen und durch das unterschiedliche Maß dieser Rampen, die ein anderes Achsmaß haben als die heutigen Stellplätze - wie immer man sie anordnet - ist man immer beeinträchtigt. Das war ein weiteres Plus. Die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) setzt den Rechenstift schon richtig an und hat das nicht aus rein karitativen Zwecken für die Stadt Innsbruck gemacht. Die Frage ist für mich schon, ob man im Zusammenhang mit der Erlaubnis diese Tiefgaragenrampen in den öffentlichen Straßenraum hineinzulegen hier nicht im Gegenzug - wie man es bei anderen leider mit nicht besonders großem Erfolg versucht hat - die Platzgestaltung hätte machen können? Als die Landhausgarage errichtet wurde, ist die Platzgestaltung mehr oder minder wieder bei der öffentlichen Hand geblieben, denn es wäre nur eine billige Asphaltdecke gemacht worden. Dasselbe trifft für die Altstadt-Tiefgarage zu. Public-Private-Partner-ship ist schon etwas, wo man sagen kann, dass man auf der einen Seite immerhin eine Leistung erbracht hat. Es wurde durch den Vertrag vor Jahren schon geregelt, dass die Tiefgaragenrampe nicht auf dem eigenen Grundstück der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) errichtet werden muss, sondern eigentlich ein öffentlicher Raum dafür hergenommen worden ist. Damit hat man natürlich Synergieeffekte nutzen können. Es stellt sich aber folgende Frage: Die Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft hat ihr bestehendes Objekt mit dem Wohncenter in

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Richtung Westen erweitert. Wäre im Zuge dieses Bauvorhabens überhaupt die alte Tiefgaragenrampe noch zulässig gewesen? Unabhängig davon, war die Rampe bei der Sparkassen-Tiefgarage für viele Autofahrerinnen bzw. Autofahrer abschreckend, weil sie von den Radien her besonders eng gestaltet und nicht besonders einladend war. Das war so ziemlich die wildeste Garagenabfahrt, die wir in der Stadt Innsbruck hatten. So gesehen, hätte die Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft von sich aus Interesse haben sollen, die Situation der Tiefgarageneinfahrt zu verbessern bzw. im Zuge ihrer doch massiven Bauarbeiten aufgrund der Auflagen das hätte machen müssen. Die Sparkassen-Tiefgarage ist kein defizitärer Betrieb. Die Tiefgarage der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) wird auch ein Geschäft werden. Sie wird zusehends noch mehr Geschäft werden müssen, wenn die Verkehrsberechnungen im Zusammenhang mit der uns später vorliegenden Beschlussfassung für den Entwurf des Flächenwidmungsplanes Kaufhaus Tyrol stimmen. Wenn ich die Relation zur Rathaus-Tiefgarage sehe, hat das Kaufhaus Tyrol trotz massiver Steigerung der Flächen eine relativ geringe Erhöhung der Stellplätze gegenüber dem Ist-Zustand. Das wird damit begründet, dass dann die Synergieeffekte der HörtnaglTiefgarage, Sparkassen-Tiefgarage und Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV)-Tiefgarage mitgenutzt werden können. Auch damit, dass manche trotzdem in der Rathaus-Garage parken und dann im Kaufhaus Tyrol einkaufen. Ich glaube dass das Geschäft mit den Tiefgaragen insgesamt ein äußerst lukratives Geschäft sein wird. Daher hat die Stadt Innsbruck mit all diesen Maßnahmen, wie Verdichtung des Baukörpers, Rampenzulassung in der Gilmstraße usw. einen sehr großen Beitrag geleistet. Jetzt komme ich zum eigentlichen Sinn und zwar zur Oberflächengestaltung: Hier glaube ich, dass das kritisch ist. Ich merke in dem Zusammenhang kritisch an, dass wir nie eine Chance hatten, einen ehrlichen Dialog und eine Diskussion zum Anbau von Arch. Dipl.-Ing. Köberl beim Cafe Central - ganz gleich wie man inhaltlich dazu steht - zu führen. Das ist dem Bau- und Projekt-Ausschuss nie zur Beratung vorgelegt worden.

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Es wäre im Zuge dieser gesamten neuen Gestaltung fair gewesen, auch dieses Projekt offiziell dem Bau- und Projekt-Ausschuss zuzuweisen. Als Vorsitzender ist es nicht erlaubt … (Bgm. Zach: Wenn es nicht eingereicht wurde.) Ich glaube, dass Komm.-Rat Ing. Fröschl auch bei der Frau Bürgermeisterin war. Die Frau Bürgermeisterin kann jederzeit eigenhändig ein Projekt dem Bau- und Projekt-Ausschuss zuweisen. (Bgm. Zach: Das wollte ich aber nicht, weil das sofort aufgrund des öffentlichen Raumes abgewehrt wurde. Du wirst Dich wohl bei Deinem Vizebürgermeister informiert haben?) Frau Bürgermeisterin, keine Sorge, bei den Besprechungen mit meinem Vizebürgermeister besteht immer großer Einklang, auch über Vorgangsweisen. Mir geht es einfach nur darum, dass man zumindest eine Diskussion, wie bei anderen Projekten auch, führen hätte sollen. Unter Punkt 7. in der Vereinbarung steht Folgendes: "Zwischen den Vertragsteilen herrscht Übereinstimmung, dass die Absicht besteht, dem Kreuzungsbereich Erlerstraße/Gilmstraße mit seiner Verweilund Aufenthaltszone nach Abschluss der Bauarbeiten einen geeigneten Platznamen zu geben." Ich weiß nicht, an was man hier schon denkt. Denkt man an Bankenplatz, an einen Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV)-Platz oder denkt man im Sinne des Beschlusses des Ausschusses für Kultur, Bildung und Gesellschaft, an einen Frauennamen? (GR Mag. Fritz: Die Bank für Tirol und Vorarlberg {BTV} ist weiblich.) Ja, es heißt die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV). Wenn irgendeine Namensnennung kommt, die annähernd in Richtung BTV-Werbung geht, könnte ich mir vorstellen, dass die Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft hierüber nicht besonders glücklich wäre. Zusammenfassend möchte ich sagen, dass die Stadt Innsbruck sehr viel dazu beigetragen hat, um das Grundstück, den Standort und Gott sei Dank auch die Arbeitsplätze im Zentrum der Stadt zu sichern. Ich glaube, dass der Beitrag der Stadt Innsbruck bei diesem Gestaltungsprozess sehr groß war. Es ist heute der Punkt über die Kostenbeteiligung nicht auf

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der Tagesordnung, obwohl er heute immer wieder erwähnt wurde. Deshalb wollte ich, weil die Frau Bürgermeisterin die Leistungen der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) - die ich nicht schmälern möchte - besonders hervorgehoben hat, trotzdem relativieren, dass all diese großen Unternehmen zu Recht ihren wirtschaftlichen Aspekt bei allen Überlegungen immer im Auge behalten und die Stadt Innsbruck hier eine große Leistung vollbracht hat. Ich glaube, dass auch die Gestaltung von diesen öffentlichen Räumen Aufgabe der öffentlichen Hand bleiben sollte. Wir sollten uns wegen diesen Folgewirkungen nicht das Heft aus der Hand nehmen lassen.

Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski.

StR Dr. Gschnitzer: Ich möchte nicht alles wiederholen, da im Wesentlichen viel gesagt wurde, was auch richtig ist. Am Anfang hat man begonnen darüber nachzudenken, ob man die Ein- und Ausfahrten jener Tiefgaragen, die in der Umgebung gewesen wären, nicht doch in eine Tiefgarage zusammenfassen könnte. Auf diese Weise hätte man die Möglichkeit, in dieser Gegend zu einer beruhigten Zone zu kommen bzw. die "Löcher" bei der Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft wegzubringen und langfristig versucht, die Achse in Richtung Wirtschaftskammer Tirol zu öffnen. Hier hat man gemeint, dass dies undenkbar ist und nie funktionieren wird. Es wurde die Frage aufgeworfen, wo die Einfahrt sein soll, da die lange Zufahrt zu groß ist. Nun ist dies alles gelungen und dafür muss man allen Beteiligten ganz besonders danken. (Beifall) Massiv ist den Beamten der Mag.Abt. III, Stadtplanung, zu danken, die dieses Projekt mit einer Engelsgeduld bearbeitet haben. Versäumen möchte ich nicht, den Architekten zu danken, die stundenlang und kostenlos gezeichnet haben, wie es funktionieren könnte. Auch der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) ist zu danken,

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da es ohne ihr vollkommen unmöglich gewesen wäre, alle Widerstände zu überwinden, die jetzt zu dieser für die Stadt Innsbruck unschätzbar guten Lösung gefunden haben. Die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) war es, die alle Schwierigkeiten mit der Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft - die sich in der Folge doch etwas mehr der Sache zugewandt hat - und der Firma Hörtnagl GesmbH beseitigt hat. Wir brauchen gar nicht darüber reden, dass das nicht umsonst war. Natürlich haben diese die Meinung vertreten, dass sie eine tadellose Ein- und Ausfahrt in der Tiefgarage haben, was in Wirklichkeit aber nicht stimmt, denn es war die schlechteste aller Tiefgaragen in der Stadt Innsbruck. Diese Tiefgarage war derart gut ausgelastet, sodass die Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft und die Firma Hörtnagl GesmbH keinen Anlass gesehen haben, dort irgendetwas zu verändern, was mit Kosten verbunden ist; noch dazu irgendetwas zu unternehmen, was das Konkurrenzinstitut bis zu einem gewissen Grad bevorzugen oder noch besser stellen könnte. All diese wirklichen Schwierigkeiten, die manchmal fast zum Scheitern geführt hätten, wurden à la longue von der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) überwunden. Der Beitrag den wir insgesamt dafür zahlen, ist eigentlich sehr bescheiden. Dieses Projekt ist für die Stadt Innsbruck eine einmalige Gelegenheit und wenn man dies jetzt nicht gemacht hätte, wäre die Chance endgültig vertan. Sind einmal die Tiefgarageneinfahrten in den Häusern, so wären mindestens sechs, wenn nicht acht, solche "Löcher" die Folge gewesen. Wenn die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land auch noch umbaut oder eine Tiefgarage dazubaut, wären es noch weitere "Löcher" geworden. Wäre diese Tiefgaragenausfahrt nicht entwickelt worden, würde das neu zu bauende Kaufhaus Tyrol eine eigene Ein- und Ausfahrt benötigen, die dann nicht irgendwo im Straßenraum unterzubringen gewesen wäre, sondern irgendwo in der Erlerstraße, und das hätte diese Gegend sicher nicht positiv beeinflusst. Damit wären alle Chancen, dort eine beruhigte Zone zu erreichen, ein für alle Mal vorbei gewesen und deshalb allen, die dazu beigetragen haben, nochmals wirklichen Dank.

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Zur Causa Komm.-Rat Ing. Fröschl mit dem Wintergarten: Komm.-Rat. Ing. Fröschl wurde von Anfang an in dieses Vorhaben eingebunden, hat aber mehr oder weniger aus Gründen, die ich hier nicht wiederholen muss - wahrscheinlich war die falsche Baufirma am Bauschild der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) - die kalte Schulter gezeigt. Trotzdem ist es, weil er erkannt hat, dass das für ihn ein großer Vorteil ist, dann gelungen, wenigstens zu seinem Hotel Central auch von dieser zentralen Tiefgaragenabfahrt eine Tiefgarage zu errichten. Bei einem weiteren Anschluss der benachbarten Tiroler Versicherung hat sich Komm.-Rat Ing. Fröschl quergelegt, obwohl er diese Plätze, die er durch diese Durchfahrt verloren hätte, im anderen Areal erhalten bzw. eine Entschädigung dafür bekommen hätte. Wie man mit der Planung begonnen hat, hat Komm.-Rat Ing. Fröschl eine Studie eines Technikers für einen Anbau an das Haus vorgelegt. Dieser Studie konnte man beim besten Willen nicht näher treten, und das hat man ihm auch mitgeteilt. Mit dieser Studie wurde auch ein Straßenplan vorgelegt, der nicht den Gegebenheiten und Notwendigkeiten entsprochen hat. Man hat Komm.-Rat Ing. Fröschl immer gesagt, dass ein Gastgarten durchaus möglich ist. Es war sogar die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) die wollte, dass er seinen Gastgarten in der Nähe der Bank errichtet und betreibt, was jedoch von Komm.-Rat Ing. Fröschl abgelehnt wurde. Dann hat man von ihm nichts mehr gehört. Wie die Planung der Straße bzw. die gesamte Organisation fertig gestellt war, hat Komm.Rat Ing. Fröschl plötzlich das Projekt von Arch. Dipl-Ing. Köberl vorgelegt. Vorweg möchte ich sagen, dass dieses sehr gute Projekt durchaus in Ordnung ist, aber aus Beispielgründen nicht realisiert werden kann. Diese Haltung war seitens des Stadtsenates und seitens der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, eindeutig. Komm.-Rat Ing. Fröschl hat es dann zwar noch weiterhin versucht, aber es wurde ihm klipp und klar mitgeteilt, dass dies aus Beispielsgründen nicht in Frage kommt, wobei man jedoch über einen Gastgarten jederzeit reden könnte. Wir haben bis heute nichts von Komm.Rat Ing. Fröschl gehört, da er möglicherweise keinen Gastgarten haben

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möchte. Wenn Komm.-Rat Ing. Fröschl kommt, wird er sachlich und ordnungsgemäß behandelt. Das zur Geschichte mit dem Cafe-Central. Ich stehe nicht an zu sagen, dass das Cafe-Central ein hervorragendes Cafe und daher auch für die Stadt Innsbruck unverzichtbar ist. Darüber gibt es überhaupt keine Diskussion. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Es gibt auch andere Betriebe, die für die Stadt Innsbruck durchaus unverzichtbar wären, aber das würden auch diese nicht bekommen, da es aus Beispielsfolgen unmachbar ist. Wenn ich nun die Argumente von GR Ing. Krulis gehört habe, der gemeint hat, dass diese Tiefgaragenabfahrt für die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) ein super Geschäft ist, da sie sich die eigenen Rampen erspart haben. Lieber GR Ing. Krulis, ich schätze Dich als zu guten Techniker und zu bewanderten Planer ein, als dass Du selbst daran glaubst. Es war auch nicht besonders überzeugend, wie Du es vorgetragen hast. Mich konntest Du damit in keiner Weise überzeugen, obwohl ich auf diesem Gebiet nicht fachkundig bin. Diese Argumente waren absolut nicht überzeugend. Alle hätten lieber keine gemeinsame Tiefgarageneinfahrt gemacht und wären in ihre Häuser billig hinuntergefahren. Der einzige Interessent der erkannt hat, dass das eine Chance ist, war die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) und diese nimmt auch dafür sehr viel Geld in die Hand, um dort etwas Vernünftiges zu errichten. Dies natürlich auch zu ihrem Vorteil, aber in erster Linie zum Vorteil für die Entwicklung der Stadt und dieses Stadtraumes. (Beifall) GR Buchacher: Ich möchte nicht mehr in diese Diskussion einsteigen, sondern ich möchte nur auf einen Punkt hinweisen, der es Wert wäre, weiter zu diskutieren. Wenn diese Tiefgaragen fertig gestellt sind, werden wir schon sehen, wie der Verkehr zu fließen beginnt. Ich darf darauf hinweisen, dass es ohne die Tiefgarage im Kaufhaus Tyrol zirka 550 Abstellplätze sind. Wenn ich die Tiefgarage des Kaufhauses Tyrol mit ihren bescheidenen Abstellplätzen dazurechne, kommen noch einmal 300 Abstellplätze dazu. Wir haben dann insgesamt zirka 800 bis 850 Abstellplätze. Das bedeutet, dass es nicht nur 850 Ein- und Ausfahrten, sondern Tausende Ein- und Ausfahrten sind.

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Wenn dann der Hauptlastträger die Wilhelm-Greil-Straße über den Bozner Platz ist und man mir als Praktiker erklären möchte, dass dieser Bereich das verkraften wird - auch bei Schlechtwetter -, dann bin ich wahrscheinlich sozusagen ein Träumer. Nachdem es dann nur mehr eine Einund Ausfahrt gibt - das hat Vor- und Nachteile -, wird die Wilhelm-GreilStraße vielleicht in beide Richtungen geöffnet und der PKW-Verkehr kann vom Westen und vom Osten in die komplette Museumstrasse zufahren. Unter diesen Umständen sind wir vielleicht in der Lage, dieses Aufkommen zu bewältigen. Beides funktioniert nicht. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und motorisierter Individualverkehr auf einer Trasse funktioniert nicht. Das wird eindeutig zum Nachteil des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ausgehen. Ich habe bereits einen Antrag eingebracht, es zu unterlassen, den Verkehr von der Wilhelm-Greil-Straße in die Museumstraße zu leiten. Ich kenne die Gefahr, die diesbezüglich auf uns zukommen wird. Als Demokrat kann ich damit leben, dass dieser Antrag abgelehnt wurde. Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass es nicht nur um zusammengefasste Abstellplätze bzw. um eine Großgarage, Oberflächengestaltung, Verträge geht, sondern auch um den Zu- und Abflussverkehr. Wenn der Verkehr über den Bozner Platz abgewickelt wird und es ist kein schönes Wetter bzw. vielleicht auch noch Freitag, dann sage ich jetzt schon für die Innenstadt ein Verkehrschaos voraus. Das unterliegt keiner vernünftigen verkehrstechnischen Lösung. Lustig stelle ich es mir übrigens vor, wenn es mit den Garagenbetreibern zu Verhandlungen kommt. Ich habe nämlich gerade gehört, dass die Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft dazu keine Veranlassung gehabt hätte, da sie jetzt schon mit der Tiefgarage sehr gut verdient. Wenn die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) und Rene Benko den Kampf hinsichtlich der Tarifabrechnung in Minuten ansagt, wird es lustig, da die anderen halbe Stunden verrechnen. GR Engelbrecht: Ich möchte im Wesentlichen jene Worte wiederholen, die ich in der Sitzung des Stadtsenates gesagt habe. Wir sprechen uns für den vorliegenden Vertrag aus bzw. dass die Bank für Tirol und

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Vorarlberg (BTV) diesen Platz auch gestalten kann. Für uns ist es nach den Investitionen, die Direktor Gaugg aufgezählt hat, nur recht und billig, wenn die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) sich dann selbst um den Platz kümmert bzw. diesen gestalten will. Ich möchte es nicht verhehlen, dass ich mir Gedanken darüber mache, wie dieser Platz dann hinsichtlich der Qualität aussehen wird. Hier denke ich an den Adolf-Pichler-Platz mit dem Quetschsand und Schotter oder an die liebevoll drapierten Steine, wie sie auf dem Platz vor dem Tiroler Landestheater vorkommen. Ich habe ein sehr gutes Gefühl, wenn einmal jemand anders die Plätze in der Stadt Innsbruck gestaltet. Wie allseits bekannt, ist unserer Fraktion mit der bisherigen Gestaltung der Plätze todunglücklich. (Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Hier haben überall Architektenwettbewerbe mit internationalen Architekten stattgefunden.) Ich habe in meiner Budgetrede schon gesagt, dass bei dieser Lösung vor dem Tiroler Landestheater laufend Budget-Millionen für die Grüngestaltung abgerufen werden. Derzeit sehe ich nur jede Menge Steine und das ist eine dramatische Verschlechterung gegenüber dem alten Zustand. Ich persönlich bin sehr glücklich und froh, wenn die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) die Oberflächengestaltung in die Hand nimmt und erwarte mir hier auch eine deutliche Verbesserung. Ein Vorschlag ist leider offensichtlich nicht weiterdiskutiert geschweige denn aufgenommen worden. In der vorangegangen Sitzung des Stadtsenates habe ich gebeten, ob man in irgendeiner Form die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) so festhalten kann, wie sie sich derzeit als Vertragspartner präsentiert. In Zeiten der großen Bankenübernahmen kann es nämlich sein, dass dann vielleicht die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) in irgendeinem "japanisch-amerikanischen Konglomerat" aufgeht und dann irgendjemand in Tokio für die Gestaltung unseres Platzes zuständig ist. Das wollte ich irgendwie verhindert wissen. Wenn es in Richtung Italien ginge, hätte ich wieder ein gutes Gefühl, denn man kann sich im Urlaub davon überzeugen, dass man dort mit Plätzen besser umgehen kann als offensichtlich nördlich des Brenners.

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Ich möchte noch einmal unsere Zustimmung zu diesem Projekt wiederholen. (Beifall) GR Dr. Patek: Über die Platzgestaltung wurde schon relativ viel gesagt. Mir fehlt jedoch ein wesentlicher Punkt und zwar was die ganze Sache kostet. Wir hatten bisher noch kein Grundstücksgeschäft, wo wir zuerst den Ankauf und ein halbes Jahr nachher die Konditionen beschlossen haben. Wir beschließen jetzt einen Vertrag und wenn in diesem Vertrag nicht steht, dass die Stadt Innsbruck etwas zahlen muss, dann gilt der Vertrag als abgeschlossen. Wenn für die Stadt Innsbruck Kosten anfallen, dann gehören diese in den Vertrag und in den Beschluss. Wenn keine Kosten anfallen, dann liegt der Vertrag so vor wie jetzt. Man kann nicht einen Vertrag abschließen und ein halbes Jahr bzw. ein Dreivierteljahr später die Kosten dazu beschließen. Ich habe dies schon beim Flughafen Innsbruck kritisiert. Wenn mit diesem Vertrag Kosten verbunden sind, gehört laut dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck eine Bedeckung dazu. Das ist gemäß Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck zwingend erforderlich. Das heißt, wenn wir heute einen solchen Vertrag beschließen und wir haben hier keine Kosten und keine Bedeckung, dann muss der Gemeinderat gemäß Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck davon ausgehen, dass im Zuge dieser Vertragserrichtung für die Stadtgemeinde Innsbruck keine Kosten anfallen. Es ist auch sinnvoll, Verträge nur abzuschließen, wenn man die entsprechende Kostenseite dazu kennt bzw. dass es ein gemeinsamer Vertrag ist. Ich sage auch gleich dazu, dass ich das als Public-Private-Partner-ship sehe. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass man jemandem, der in die Oberflächengestaltung viel Geld investiert, bestimmte Rechte einräumt. Dazu sollte man aber schon wissen, wie viel die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) und wie viel die Stadt Innsbruck für die Oberflächengestaltung zahlt. Vor allem möchte ich das gesamte Projekt - im Vertrag ist nichts von der Tiefgarage enthalten - von der durch die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) errichtete Tiefgarage völlig abgekoppelt sehen. Hier habe ich nämlich eine grundsätzlich andere Meinung, die ich auch immer

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wieder öffentlich gesagt habe. Das heißt, dass das für mich zwei völlig verschiedene Verträge sind. Wenn ich die zurückgestellte Vorlage des Stadtsenates in Erinnerung rufe, bin ich mir bei den Kosten schon nicht mehr so sicher, da alles "zusammengemanscht" war und so dieser eigenartige Betrag zustande gekommen ist. Damals wurde im Stadtsenat eindeutig gesagt, dass es um diesen Betrag nicht in Frage kommt. Wird jetzt dieser Betrag zurückgestellt und man holt sich zuerst die Zustimmung und dann taucht der Betrag wieder auf, dann sage ich nein dazu. Wenn wir heute diesem Vertrag zustimmen, dann deshalb, weil wir uns vorstellen können, jemandem Rechte bei einer weiteren Oberflächengestaltung dafür einzuräumen, dass er in die Gestaltung der Oberfläche investiert. Steht im Vertrag nicht, dass die Stadt Innsbruck noch etwas für die Oberflächengestaltung zahlen muss, dann muss sie eben nichts bezahlen. (Bgm. Zach: Das ist unglaublich.) Ich weiß schon, dass diese Kosten von der Frau Bürgermeisterin weiterverhandelt wurden, aber ich habe noch nie einen Gremialbeschluss gesehen. Wir schließen den letzten inhaltlichen Vertrag ab. Wenn hier keine Kostenseite beschlossen wird … (Bgm. Zach: € 3 Mio zahlt die Bank für Tirol und Vorarlberg {BTV} und € 1,5 Mio zahlt die Stadt Innsbruck.) Das ist nicht Bestandteil des Beschlusses. Ich spreche vom Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck. (Bgm. Zach: Kannst Du Dir vorstellen, wie man solche Verhandlungen führt?) Es ist jetzt nicht das Thema, wie man solche Verhandlungen führt. Das Thema ist, dass Beschlüsse im Gemeinderat nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck zu erfolgen haben. Das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck schreibt eindeutig und unmissverständlich vor, dass jeder Beschluss einen Bedeckungsvorschlag braucht. Das heißt, es müssen die Kosten im Beschluss bekannt gegeben werden. Wenn keine Kosten bekannt gegeben werden, heißt es zwingend laut Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck - hier gibt es keine Interpretations-

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möglichkeiten -, dass mit diesem Vertragswerk keine Kosten verbunden sind. Wenn die Frau Bürgermeisterin etwas anderes behauptet, muss sie dem Gemeinderat einen anderen Beschluss vorlegen. Sie kann nicht zuerst im Gemeinderat inhaltlich etwas beschließen lassen und ein halbes bzw. ein Dreivierteljahr später die genauen Kosten bekannt geben. Das geht laut Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck nicht, sondern muss im Gemeinderat mit beschlossen werden. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Zur Geschäftsordnung! GR Dr. Patek, das ist Deine Interpretation der Geschäftsordnung, aber die Interpretation der Geschäftsordnung macht der Vorsitzende. Meine Interpretation der Geschäftsordnung ist eine andere. Das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck schreibt bei Anträgen, die im Gemeinderat eingebracht werden, zwingend vor, dass eine entsprechende Deckung vorzusehen ist. Der vorliegende Antrag ist ein Beschluss über eine Vereinbarung. Die Vereinbarung als solche, ist ex lege mit keinerlei Kosten verbunden und daher ist eine entsprechende Beschlussfassung über Kosten nicht notwendig. Eine entsprechende Kostenbeteiligung für das Gesamtprojekt als solches, ist dann selbstverständlich an eine diesbezügliche Beschlussfassung durch die entsprechenden städtischen Gremien zuzuführen. Das steht außer Zweifel und ist auch nicht Gegenstand der Diskussion. GR Dr. Patek: Zur Geschäftsordnung! Wenn es darum geht, dass man sich an einem Gesamtprojekt beteiligt und dann ein gesonderter Beschluss kommt, verstehe ich nicht, warum man ohne eine solche vertragliche Vereinbarung mit dem vorliegenden Vertrag, Rechte an einen Dritten abtritt. Das tun wir. In diesem Vertrag steht nur, welche Rechte, nämlich Mitsprache … (Bgm. Zach: Jetzt reden wir immer von den € 4,5 Mio, von denen die Bank für Tirol und Vorarlberg {BTV} € 3 Mio und die Stadt Innsbruck € 1,5 Mio zahlt. Vor der Sitzung des Gemeinderates haben wir die letzte Besprechung gehabt.)

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Wenn wir jetzt einen Vertrag abschließen, wo wir nur einseitig Rechte abtreten, ohne dass klar ist was wir dafür bekommen, dann ist der Vertrag als solches meiner Meinung nach nicht abstimmbar. Das ist ein Gesamtvertrag über die Oberflächengestaltung und wenn damit keine Kosten für die Stadt Innsbruck verbunden sind, hat das zumindest eine konkludente Aussage über das, in welchem Ausmaß sich die Stadt Innsbruck an der Oberflächengestaltung beteiligt, nämlich im Ausmaß von Null. GR Mag. Fritz: Mit der Interpretation, dass mit dem Vertrag als solchen keine Kosten verbunden seien, könnte ich mich zur Not noch anfreunden. Vom Ablauf her war Folgendes: Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger hat bereits darauf hingewiesen, dass diese Kostenaufteilung € 3 Mio zu € 1,5 Mio nie beschlossen wurde. Die gesamten Gespräche haben auf dem gefußt, dass die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) € 3 Mio und die Stadt Innsbruck € 1,5 Mio bezahlt. Die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) hat sehr wohl damit argumentiert, dass die Stadt Innsbruck - abgesehen von den Einnahmen der Garagenbetreiber - davon jetzt nicht im materiellen aber im städtebaulichen Sinn profitiert, da es nur eine Einfahrt gibt. Also die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) spricht die ganze Zeit davon, wenn sie für diesen städtebaulichen Nutzen € 3 Mio auf den Tisch des Hauses legt, möchte sie auch bestimmte Vereinbarungen schließen. Die Frau Bürgermeisterin spricht immer mit Überzeugung davon, dass eine Aufteilung von € 3 Mio zu € 1,5 Mio ausgemacht bzw. fix ist. Das ist sozusagen die Randbedingung, welche vorher geklärt wurde und jetzt sprechen wir noch über den Punkt 6. dieser Vereinbarung. Dann kommt erst zutage, dass das im Stadtsenat zwar irgendwann einmal behandelt, aber von der Tagesordnung abgesetzt und nie beschlossen wurde. (Bgm. Zach: Im Bau- und Projekt-Ausschuss.) Können wir außer Streit stellen, dass es noch nicht beschlossen wurde und erst beschlossen werden muss? Dann bleibt für mich die Frage, warum dies nicht gleich beschlossen wird, wenn alle, von der Frau Bürgermeisterin bis zum Direktor der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV), völlig überzeugt davon reden,

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dass dies ausgemacht wurde und das die Voraussetzung dafür ist, damit die Vereinbarung überhaupt abgeschlossen wird. Hier greife ich mir an den Kopf und sage, wir schließen die Vereinbarung ab und die Voraussetzungen dafür hat nie irgendwer beschlossen. Hier hat GR Dr. Patek nicht nur zu 100 %, sondern zu 150 % Recht. Es ist wirklich absurd eine Vereinbarung über eine Nutzung von irgendetwas abzuschließen, über dessen Baukosten zwar eine informelle Vereinbarung besteht, aber diese von keinem städtischen Gremium beschlossen wurde. Das kann ja bitte nicht wahr sein! StR Dr. Pokorny-Reitter: Die Innenstadt lebt davon, dass sie öffentlich gut benutzbare Räume hat. Wir erleben das bei der Fußgängerzone in der Maria-Theresien-Straße. Es findet eine sehr heftige Diskussion darüber statt, wie sie aussehen soll und wie lang sie sein soll, darf jemand durchfahren, darf die Straßenbahn durchfahren oder nicht usw. Es gibt einige provisorische Gestaltungsmaßnahmen in dieser Fußgängerzone, die meiner Meinung nach in der Zwischenzeit wesentlich besser angenommen werden als vor einigen Wochen bzw. Monaten. Wenn es im Rahmen eines Wettbewerbs in der Maria-Theresien-Straße eine grundsätzliche Neugestaltung geben wird, wird vermutlich niemand daran denken, dass das allein in den städtischen Gremien mit einer Jury abzuhandeln ist. Meiner Meinung nach wird es selbstverständlich sein, dass man versucht, die Wünsche, Ideen und Vorschläge der Innsbruckerinnen bzw. Innsbrucker aber natürlich auch der Kaufleute in der Maria-Theresien-Straße, Anichstraße usw. einfließen zu lassen. Das wird notwendig sein, da diese Fußgängerzone sonst nicht angenommen werden wird. Vielleicht kann mich die Frau Bürgermeisterin eines Besseren belehren, denn ich gehe trotzdem nicht davon aus, dass von den Kaufleuten in der Maria-Theresien-Straße jemand sagen wird, dass sie für die Gestaltung der Maria-Theresien-Straße zwei Drittel der Kosten übernehmen und die Stadt Innsbruck braucht nur ein Drittel zu bezahlen. Hier glaube ich, dass wir doch auf den Kosten sitzen bleiben werden und sie zur Gänze bezahlen müssen. Das ist die eine Seite. Es geht darum, dass wir in der Innenstadt einen öffentlichen Raum haben, der attraktiv, verkehrsberuhigt ist und zur Benützung einlädt sowie möglichst ausgedehnt wird. Es ist gut, wenn man dann einen Partner

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wie die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) hat, der mitmacht. Dies war nicht leicht zu erreichen. Ich weiß aus Schilderungen meines Ehemannes, der bei den ersten Verhandlungen anwesend war, dass dort eine Tiefgaragenabfahrt Genüge tut. Noch dazu, wenn es jemanden gibt, der die gesamte Patronanz übernimmt, das Ganze baut und versucht, die anderen vertragsmäßig mit einzubinden. Ich würde sagen, dass dies beinahe schon eine Meisterleistung ist. (Beifall) Ich weiß schon, dass manche Projekte längere Zeit dauern. Erlauben Sie mir bitte, dass ich aus einigen Stadtsenats- und Gemeinderatsbeschlüssen der letzten zwei Jahre zitiere. Es hat von den Architekten Giner, Wucherer eine Machbarkeitsstudie gegeben. Diese Machbarkeitsstudie stammt aus dem Jahr 2002/2003: "Die Gilmstraße wird zum verkehrsberuhigten Bereich und zur attraktiven Vorzone für die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, das Hotel Central, die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV)-Neu und den Sparkassenplatz." Weiters ist in dieser Machbarkeitsstudie die Rede von einer flächenmäßigen Ausdehnung sowie von einem neu definierten großen Straßenraum. Diese Machbarkeitsstudie ist im Stadtsenat am 12.3.2003 beschlossen worden und war dann Grundlage des Projektes, welches im Gemeinderat am 24.7.2003 bestätigt wurde. Hier heißt es: Ein definierter großer Stadtraum, eine flächenmäßige Ausdehnung. Ich möchte schon festhalten, was vor drei Jahren in diesem Gremium beschlossen wurde. Der Dienstbarkeitsvertrag wurde ebenfalls in diesem Gremium beschlossen. In diesem Dienstbarkeitsvertrag mit der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) ist von einem gemeinsamen Ziel die Rede - das sich jetzt in dieser vorliegenden Vereinbarung wiederholt - zu einer verkehrsberuhigten, platzartigen Fußgängerzone zu kommen. Das sind alles Beschlüsse des Gemeinderates und ist nicht irgendetwas, das sich irgendjemand ausgedacht hat. Von einem festen Bauwerk ist weder in der Machbarkeitsstudie, noch im Beschluss des Gemeinderates vom Jahr 2003 und auch nicht im Dienstbarkeitsvertrag die Rede. Es ist ganz klar, dass das vorliegende Projekt eigentlich die Fortentwicklung der Aufträge des Stadtsenates bzw. Gemeinderates ist. Es

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war nie von einem festen Bauwerk, wie von dem Bauwerk beim Cafe Central von Komm.-Rat Ing. Fröschl, die Rede. Daher bin ich auch froh, dass es letztendlich dazu gekommen ist und man sich entschieden hat. Die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) hat den entsprechenden Auftrag bekommen, die städtischen Ämter arbeiten seit über zwei Jahren an diesem Projekt und möchten mit dem Ganzen nicht wieder von vorne beginnen. Wenn es heißt, dass Komm.-Rat Ing. Fröschl nicht eingebunden wurde, dann ist das schlicht und einfach nicht richtig. Wo es um die Gestaltung der Gilmstraße, um die Straßenführung und um die Frage hinsichtlich eines fixen Abstellplatzes für Komm.-Rat Ing. Fröschl gegangen ist, war er miteingebunden. Komm.-Rat Ing. Fröschl wusste wie das alles aussehen wird, aber er hat sich nicht zu Wort gemeldet. Er hat schon früher das Angebot, einen Gastgarten zu errichten, abgelehnt. Komm.-Rat Ing. Fröschl soll nicht so tun, als ob er von allem nichts gewusst hätte. Dieser Kostenvergleich, Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, was es kosten würde, wenn die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) die Rampe im eigenen Haus errichten hätte müssen und dadurch im öffentlichen Bereich Flächen verlieren würde, mag durchaus interessant sein. Was kostet es aber die Stadt Innsbruck, wenn man dann letztendlich in diesem Bereich keinen verkehrsberuhigten Platz, sondern vier "Löcher" die irgendwo hinuntergehen, hat? Das sind Dinge, die wahrscheinlich nicht zu bewerten sind bzw. die ich mich nicht zu bewerten getraue. Das ist auch ein Wert, der ganz wesentlich ist und das darf man nicht übersehen. Zur Frage hinsichtlich der Finanzierung: Es stimmt, dass der Betrag in der Höhe von € 1,5 Mio im Stadtsenat noch nicht beschlossen wurde. In der Sitzung des Gemeinderates im Dezember 2004 hat es eine Vorlage des Stadtsenates gegeben, die dann dem Bau- und Projekt-Ausschuss zugewiesen wurde. Der Bau- und Projekt-Ausschuss hat sich nur mit dem Projekt selbst und nicht mit der Finanzierungsschiene befasst. Über das Projekt wurde ein Beschluss gefasst. Ich glaube, es ist durchaus möglich, heute grundsätzlich diese Vereinbarung abzuschließen und einen Beschluss hinsichtlich dieser Gestaltung zu formieren und zu fassen. Die Frau Bürgermeisterin hat gesagt, dass es sich um einen Betrag in der Höhe von € 1,5 Mio handelt. Sollte eine

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Möglichkeit gefunden werden, das im Rahmen unserer Geschäftsordnung heute noch zu beschießen, so habe ich nichts dagegen einzuwenden, da uns sonst diese leidige Diskussion noch einmal beschäftigen wird. Ich glaube nicht, dass die Argumente besser werden, wenn das noch einmal im Gemeinderat behandelt wird. (Beifall)

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski übergibt den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Vielleicht zur Beschlusslage: Im Dezember 2004 wurde im Stadtsenat beschlossen, diesen Akt dem Bau- und Projekt-Ausschuss zuzuweisen. Der Beschlussvorschlag hat zwei Teile vorgesehen. Einmal einen Beschlussvorschlag an den Bau- und Projekt-Ausschuss und daneben einen Beschlussvorschlag an den Stadtsenat. Dieser hätte vom Bau- und Projekt-Ausschuss wieder zurück an den Stadtsenat kommen sollen. Das ist nicht passiert, denn dann wäre der Betrag in der Höhe von € 1,5 Mio beschlussmäßig erfasst gewesen. Allerdings haben wir zwischenzeitlich mit dem Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2006 eine Budgetpost in der Höhe von € 1,5 Mio beschlossen, die genau für dieses Projekt vorgesehen ist. Für die Auszahlung braucht es noch einen entsprechenden Auszahlungsbeschluss. Dem steht aber nichts entgegen, dass wir heute, gemeinsam mit dem Beschluss über die Vereinbarung, auch diesen nicht verwirklichten Beschluss des Stadtsenates, dass im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2006 eine entsprechende Vorsorge zu treffen ist, mitbeschließen. Soweit zu den finanziellen Gegebenheiten. Ich möchte zum vorliegenden Projekt zurückkehren. In der Präambel des Vertrages ist ein städtebauliches Leitbild enthalten, das den Intentionen der Stadt Innsbruck, der Mag.-Abt. III, Stadtplanung und den städtischen Gremien vollinhaltlich Rechnung trägt; nämlich die Realisie-

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rung eines öffentlichen Raumes bzw. eines öffentlichen Platzes, der nach Möglichkeit noch weiterhin in Richtung Meinhardstraße fortzusetzen ist, um dort eine weitere Öffnung dieser verkehrsberuhigten Zone zu ermöglichen. Dieses gesamte Projekt war insgesamt nur deshalb möglich, da mit einer gemeinsamen unterirdischen Tiefgaragenzufahrt und Anbindung sämtliche Straßenzüge, nämlich im Bereich Gilmstraße - Erlerstraße, verkehrsberuhigt behandelt werden können. Wie es die Frau Bürgermeisterin heute schon angeführt hat, hat das wesentlich dazu beigetragen, dass das Gesamtprojekt Kaufhaus Tyrol - das heute mit der Auflage des Flächwidmungsplanes zur Beschlussfassung vorliegt - in die Realisierungsphase kommen kann. Wenn man weiß, welch unglaubliches Stück Arbeit hier dahintersteckt und welche Verhandlungsmarathons hiefür Voraussetzung waren, um diese heute vorgelegte Vereinbarung und die damit zusammenhängenden Konsequenzen zu erreichen, dann würde ich mir wünschen, dass dies in Zukunft bei anderen Projekten mit einer ähnlichen Konsequenz und Verhandlungshärte passiert. Das ist nicht nur den zuständigen Abteilungen, dem zuständigen Stadtrat Dr. Gschnitzer, sondern im Wesentlichen auch der Frau Bürgermeisterin zu verdanken. Ich möchte nicht nachrechnen - so wie bei der Gleichbehandlungsbeauftragten - wie viele Anträge oder wie viele Minuten man dafür aufgewendet hat. Mir würde es schon reichen, wenn man diese Stunden nachvollziehen kann, wo Verhandlungen mit der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) alleine, mit der Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft alleine sowie mit der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) und Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft gemeinsam stattgefunden haben. Eine Reise nach Wien war notwendig, um dort mit der Spitze der Ersten Bank der österreichischen Sparkasse AG zu verhandeln. Dazwischen haben Verhandlungen mit der Firma Hörtnagl GesmbH stattgefunden. Weiters hat es Gespräche mit Komm.-Rat Ing. Fröschl gegeben, ob er nicht doch mitmachen möchte. Dieser war jedoch beleidigt, da er den Auftrag nicht erhalten hat. Um zu dieser Lösung zu kommen, war ein enormer Zeitaufand notwendig. Deshalb ist allen

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Beteiligten, und vor allem der Frau Bürgermeisterin als Verhandlungsführerin in dieser Sache, zu danken. (Beifall von allen Seiten) Es ist klar, dass eine Geschichte einen Endpunkt und auch einen Ausgangspunkt hat. Ich darf mit besonderer Freude an den Ausgangspunkt zurückgehen. Eines der wesentlichen Grundgeschäfte, dass es zu dieser Regelung kommen konnte, war eines der berühmten Schachtelgeschäfte des Alt-Bgm. DDr. van Staa und zwar "Tausche Gilmschule in Verbindung mit Adolf-Pichler-Platz und Haspingerstraße gegen Neubau Volksschule in der Angerzellgasse". Bekannterweise wurde das im Gemeinderat mit großer Mehrheit beschlossen. Wer damals dagegen war, muss ich heute nicht erwähnen, da sich daran sicher alle erinnern können. Das sind diejenigen, die jetzt am Endpunkt einen gewissen Widerstand erheben. Ich kann den Widerstand beim Endpunkt noch besser verstehen als den beim Ausgangspunkt dieses Geschäftes. Aus wirtschaftlicher Sicht und aus gesamtstädtischer Betrachtung, konnten wir mit dieser Regelung eines unterirdischen Kreisverkehrs ein städtebauliches Gesamtprojekt für die Innenstadt realisieren, das sonst in Hinkunft nie möglich gewesen wäre. Ich glaube, dass das alleine schon zum Ausdruck kommen sollte. Wir sollten im Gemeinderat wirklich daran denken, welche Aufwertung das für Innsbrucker Innenstadt generell bedeutet. Jahrelang haben wir dagegen gekämpft, dass die Innenstadt nach außen "abgesaugt" wird. In letzter Zeit sind uns reihenweise Projekte gelungen, die genau das Gegenteil bewirken. Damit schließt sich der Kreis und das beginnt bei der Hörtnagl-Passage, einem Kaufhausprojekt in der Innenstadt, dem "Rathaus-Neu" mit der Rathauspassage und dem BTVStadtforum, welches das ganze Viertel aufwertet. Bei der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) kommen 486 Arbeitsplätze dazu. Auch die Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft wollte dem nicht nachstehen, denn hier kommen im innerstädtischen Bereich auch noch 110 Arbeitsplätze dazu. Last but not least die Möglichkeit, das Kaufhaus Tyrol in der von uns gewünschten Größenordnung und Dimension zu entwickeln, hängt wesentlich mit den Beschlüssen und Vorarbeiten, die in die vergangene Periode zurückreichen, zusammen.

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Ich glaube, das ist ein sich geschlossenes Projekt. Gerade das, was wir in Form von Public-Private-Partner-ship in den letzten Jahren erfahren und gelernt haben, zeigt, dass sich die wirtschaftlichen Interessen diesen Gedanken hat GR Ing. Krulis angeschnitten - von einzelnen Partnern mit öffentlichen Interessen, die in diesem Fall die Stadt Innsbruck zu vertreten hat, durchaus sinnvoll verbinden lassen. Das trifft sowohl beim ersten Projekt "Rathaus-Neu" mit der Rathaus Passage GesmbH (RPG), beim zweiten Projekt mit der "Nordkettenbahn-Neu" oder bei diesem Projekt in Zusammenarbeit mit der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) zu. (Beifall) Daher bringe ich mündlich nachstehenden Zusatzantrag aus der zurückgestellten Stadtsenats-Vorlage vom 22.12.2004 in einer etwas abgeänderten Form ein: "Im Sinne der allgemeinen Attraktivierung der Innenstadt in stadtgestalterischer, wirtschaftlicher und verkehrstechnischer Hinsicht, wird eine Förderung des Projektes im Ausmaß von € 1,5 Mio beschlossen. Diese Mittel sind im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2006 vorgesehen."

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.

GR Dr. Patek: Es wurde jetzt ausgeholt, wie das Ganze entstanden ist. Angefangen hat es bei dem nur zum Teil im Ringtausch erfolgten Geschäft rund um die Angerzellgasse, bei der dann auch etliches auf der Strecke geblieben ist, wie zum Beispiel die Öffnung des Volksgartens, die damals aufgrund eines Antrages der Innsbrucker Grünen Teil des Beschlusses war. Auch das Projekt Haspinger Schule wurde nicht in der Form abgewickelt, wie es im ursprünglichen Konzept vorgesehen war. Die im Nachhinein doch ernüchternde finanzielle Bilanz hat zu Beginn auch etwas rosiger ausgesehen als am Schluss, weil dann Teile des Ringgeschäftes weggebrochen sind. Ganz so super hat es nicht angefangen, denn es hat mehr versprochen als es dann tatsächlich gehalten hat. GR-Sitzung 14.7.2005

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Letztendlich sind jene Kosten, die wir jetzt für dieses Projekt in der Gilmstraße zuschießen, auch der letzte Zuschuss für eine Kette von usprünglich nicht geplanten Kosten im Zuge dieses Ringgeschäftes. Ich habe mich vorher bei der amtsführenden Stadträtin Dr. Pokorny-Reitter erkundigt, da allein die Oberflächengestaltung auf € 1,2 Mio geschätzt wurde, also unter dem Betrag, den die Stadt Innsbruck jetzt zuschießt, obwohl wir in diesem Vertrag der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) entsprechende Mitspracherechte einräumen. Diese Mitspracherechte stören mich nicht sonderlich, denn für mich ist eine Mitsprache aller Beteiligten eine Selbstverständlichkeit. Leztendlich sind die Mehrkosten, die wir jetzt zahlen und auch das vertraglich eingeräumte Mitspracherecht eigentlich ein Zuschuss, den wir der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) dafür geben, dass sie die Tiefgarage errichtet hat. Das ist sozusagen der Saldo, der übrig bleibt. Hier knüpfe ich an die Bedenken von GR Buchacher an. Wir wissen alle, dass es durch das Kaufhaus Tyrol ein Verkehrsmagnet wird. Es gibt bis auf die ersten Signale, dass man den Verkehr offenbar in die Museumstraße leiten möchte, kein Verkehrskonzept. Das ist für mich nicht der Weisheit letzter Schluss. Ganz abgesehen davon, muss man sich auch hinsichtlich des Bozner Platzes etwas überlegen, wenn man dort kein Verkehrschaos produzieren möchte. Meiner Meinung nach wurde von der stadtplanerischen und offensichtlich von der finanziellen Seite her die Sache etwas zu eingeengt diskutiert. Es wäre interessant, noch einmal den genauen Beschlusstext zu hören, ob es ein gedeckelter Betrag oder eine prozentuelle Beteiligung ist bzw. von welchem Betrag. (Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: € 1,5 Mio.) Ein Fixbetrag. Auch wenn es für die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) billiger wird, bleibt es bei dem Betrag von € 1,5 Mio. Ich frage deshalb nach, weil nichts schriftlich vorliegt. (Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Das wurde im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck beschlossen.)

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Wenn man Mittel für Grundstücksankäufe in den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck schreibt, heißt das nicht, dass man beim Grundstückskauf keine Konditionen mehr vereinbaren muss. Das was im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck steht, ist sozusagen ein finanzieller Rahmen, der für Geschäfte zur Verfügung steht. Ein Geschäft wird man aber schon im Einzelfall extra beschließen müssen. Der Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck ist keine Generalzustimmung zu sämtlichen Geschäften, die im Jahr stattfinden. Nur damit man einmal die beiden Beschlüsse auseinander halten kann. Der Voranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck ist eine Vorsorge für eine Finanzplanung im Jahr. Für diesen Beschluss braucht man noch einmal den klaren Beschlusstext. Ich habe damals in der Sitzung des Stadtsenates schon gesagt, dass ich - genauso wie Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger - die Kosten zu hoch finde. So sehr ich jetzt eine gewisse Befriedigung habe, dass es endgültig ist - das war in der Zwischenzeit nämlich nicht klar -, dass die Gilmstraße tatsächlich zu einer Fußgängerzone wird. Hier kann ich mich an Wortmeldungen vor zwei Jahren erinnern, wo es noch nicht nach einer Fußgängerzone ausgesehen hat. Für einen repräsentativen Vorplatz der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) kommen mir die Kosten aber immer noch relativ hoch vor, da dieser ein massives Eigeninteresse der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) beinhaltet. Bgm. Zach: Wenn jetzt jemand ernüchtert ist, dann bin ich es. Ich war heute überzeugt davon, dass die Sache nicht zustande kommt. Das würde heißen, dass die Stadt Innsbruck diese Oberflächengestaltung zahlen muss. Der Abänderung dieser Vereinbarung bin ich sofort angegangen, denn ich kenne die Vertragspartner aus zahlreichen Sitzungen sehr gut. Das hat StR Dr. Gschnitzer und StR Dr. Pokorny-Reitter schon erwähnt, aber ich will diesen Marathon jetzt nicht aufrollen. Dieser wurde von mir schlussendlich auch nicht begonnen, sondern von meinem Vorgänger. Ich habe das dann weiterentwickelt, da mir die Sinnhaftigkeit dieses Vorhabens zutiefst klar war. Darüber wurde heute in der Sitzung des Gemeinderates ausführlich gesprochen.

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Von nichts kommt nichts! Wer natürlich einen Vorteil hat, der wird auch etwas bezahlen müssen. Ursprünglich war eine Aufteilung 50 : 50 ausgemacht, aber in der Zwischenzeit sind es zwei Drittel zu ein Drittel. Ich werde dann den Beschluss vorlesen und hoffe, dass alle Mitglieder des Gemeinderates die letzte Version dieser Vereinbarung haben. Ich weiß nicht, wie man sich den Verlauf solcher Dinge vorstellt. Dieses Projekt war bereits dreimal zum Scheitern verurteilt. Ich habe das immer wieder aufgegriffen, egal ob man sagt, dass ich so fleißig und stur bin. Wir hätten das immer selbst bezahlen können. Den Vorwurf hinsichtlich Komm.-Rat Ing. Fröschl lasse ich überhaupt nicht gelten. Man hat mir in einer Vorbesprechung das Projekt von dem mir sehr geschätzten Arch. Dipl.-Ing. Köberl vorgelegt und dieser hat gesagt, dass man ein solches Projekt nur politisch durchsetzen kann, worauf ich ihm geantwortet habe, dass man meinem Gefühl nach und aufgrund meiner politischen Meinung ein solches Projekt nie machen kann. Dies nicht deshalb, weil es nicht schön ist und nicht weil ich das Cafe Central - wo ich selbst oft Gast bin als eine Kulteinrichtung bezeichne, sondern weil das nicht gehen wird. Komm.-Rat Ing. Fröschl ist wegen dieses Projektes bis zur Tiroler Landesregierung gegangen. Im Stadtsenat war man einhellig der Meinung, dass ein solches Projekt nicht in Frage kommt. Paris ist Paris und Innsbruck ist Innsbruck. Es gibt nur einen Präzedenzfall, wo einmal so etwas gemacht wurde. Das möchte ich jedoch nicht mehr aufwärmen, denn das ist zirka 20 oder 25 Jahre her, wo wir aber vor den Beispielsfolgen gewarnt haben. Dieses Projekt wurde aber nie eingereicht. Was glaubt Ihr, wie viele Projekte bei mir liegen? Ich bin jetzt relativ entnervt. Heute liegt der Abschluss eines schwierigen Geschäftes vor und ich hätte mich heute nicht gewundert, wenn diese Vereinbarung geplatzt wäre, woran ich keine Schuld gehabt hätte. Wir hätten dann alles selbst bezahlen müssen und würden in einem Jahr immer noch streiten, ob wir Bäumchen setzen oder nicht. Die Geschichte mit Komm.-Rat Ing. Fröschl kann ich insofern untermauern, dass eine Einigung zwischen der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) und dem Hotel Central nicht möglich war. Man hat natürlich

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versucht, dem benachbarten Hotel Central für die Nachteile aufgrund der Bauarbeiten in gewisser Weise entgegenzukommen. Dann habe ich von Komm.-Rat Ing. Fröschl solange nichts mehr gehört - obwohl ich ihn sehr gut kenne - bis er mit der Skizze über das Projekt von Arch. Dipl.Ing. Köberl gekommen ist. Obwohl ich auch von anderen Leuten gehört habe, dass es sich hiebei um ein sehr schönes Projekt handelt, ist es nicht möglich, es dort zu errichten. In der Zwischenzeit bin ich sehr viel klüger geworden und vielleicht kommen die Mitglieder des Gemeinderates noch in den Genuss meiner Klugheit. Man kann mir glauben, dass ich keine Illussionen mehr habe. Heute stimmen wir über den Antrag des Stadtsenates vom 14.7.2005 sowie über die vorliegende Vereinbarung ab. Ich bitte Folgendes im Hinterkopf zu behalten: Der von den Kaufleuten in der Museumstraße dringend verlangte Aufgang wird zur Gänze von der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) übernommen. Ich habe neulich über das Sgraffito, das am Haus der Wagner'schen Universitätsdruckerei Buchroithner &Co Nfg. GesmbH & Co KG (WUB) in der Erlerstraße angebracht war, eine Replik von KR Dr. Heinrich Klier gelesen. Vier Teile dieses Sgraffitos werden in der Tiefgarage, dort wo die Universitätsdruckerei Buchroithner &Co Nfg. GesmbH & Co KG (WUB) war, angebracht und zwei Teile befinden sich in der Wirtschaftskammer Tirol. GR Mag. Fritz: Zur Geschäftsordnung! Es war schon unstrittig, dass die Kostenaufteilung im Stadtsenat im Dezember 2004 behandelt wurde, aber deren endgültiger Beschluss vergessen worden ist. Dies, obwohl die Partner davon ausgegangen sind, dass es so ist. (Bgm. Zach: In den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck haben wir es aufgenommen.) Der Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck ist nur eine Berechtigung Geld auszugeben, aber nicht ein Beschluss dafür, das Geld tatsächlich auszugeben. Ich glaube, das können wir außer Streit stellen. (Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Der Zusatzantrag von mir, den ich vorher eingebracht habe, kommt dann zur Abstimmung.)

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Das habe ich deshalb nicht gehört, weil StR Mag. Oppitz-Plörer mir gerade einen anderen Punkt erläutern wollte. Wenn dieser Zusatzantrag kommt, ist es gegenstandslos. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Als Erstes bringen wir den von der Frau Bürgermeisterin vorgetragenen Hauptantrag inklusive der Vereinbarung in der vorgelegten Letztfassung zur Abstimmung. MB: (bei Stimmenthaltung von GR Dr. Patek, gegen ÖVP und GR Nowara) Der Antrag des Stadtsenates vom 14.7.2005 (Seite 1125) inklusive der Vereinbarung vom 14.7.2005 wird angenommen. MB: (gegen ÖVP, GR Nowara und GR Dr. Patek) Der Zusatzantrag von Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski (Seite 1158) wird angenommen.

13.

Stadtgemeinde Innsbruck, Erwerb der Liegenschaft Hilberstraße 13, 6080 Igls (ehemalige Polizeiwache Igls), vorgetragen in EZ 421, bestehend aus Grundstück .29, Grundbuch 81112 Igls, von der BIG Services, Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes mbH ---------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom 13.7.2005: Die Stadtgemeinde Innsbruck beauftragt und ermächtigt die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) im Namen und auf Rechnung der Stadtgemeinde Innsbruck für die Liegenschaft in 6080 Igls, Hilberstraße 13, Liegenschaft EZ 421, bestehend aus Grundstück .29, Grundbuch 81112 Igls, ein Angebot zum Erwerb dieser Liegenschaft zu einem Preis, der in der nicht öffentlichen Sitzung zu referieren ist, abzugeben. Die in der vorliegenden Verkaufsmappe genannten Vertragsbedingungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen, insbesondere auf Seite 9 die Bestimmung, wonach der gesamte Kaufpreis sowie die Grunderwerbsteuer und die grundbücherliche Eintragungsgebühr vor verbücherungsfähiger GR-Sitzung 14.7.2005

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Unterfertigung des Kaufvertrages durch beide Vertragsparteien zu bezahlen sind. Weiters wird darauf hingewiesen, dass für das gegenständliche Rechtsgeschäft eine Provision von 3 % des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer zu bezahlen ist. Ich mache kein Hehl daraus, dass es mir wert wäre, diese Liegenschaft für die Igler Bevölkerung zu erwerben. Ob uns das jedoch gelingt, weiß ich nicht. Die BundesimmobiliengesmbH (BIG) ist Eigentümerin dieser Liegenschaft, in dem die ehemalige Polizeiwache Igls untergebracht war. Das angebotene Grundstück liegt unmittelbar an die angrenzende Kirche, wo ein entsprechender öffentlicher Vorplatz fehlt. Auf dringenden Wunsch der Igler Bevölkerung - natürlich nicht von allen - haben mit der BundesimmobiliengesmbH (BIG) Gespräche hinsichtlich dieser Liegenschaft stattgefunden. Meiner Meinung nach war es bei diversen Veranstaltungen wie bei Versammlungen, Schützenaufmärschen, Blasmusik usw. schade, dass der Platz vor dem Friedhof bzw. vor der Kirche durch dieses bei Gott nicht besonders schöne Häuslein verstellt wurde. Nachdem sich die Polizeiwache Igls aufgelöst hat, wurde das Haus zum Verkauf ausgeschrieben. Die Verhandlungen mit der BundesimmobiliengesmbH (BIG) gestalten sich schwierig. Es ist mir im Vorfeld nicht gelungen, die wechselnden Köpfe der BundesimmobiliengesmbH (BIG) davon zu überzeugen, dass man die Stadtgemeinde Innsbruck weiterhin brauchen wird. Das habe ich eingebracht und hoffe, dass es nicht als Repressalie empfunden wird. Jedes Mitglied des Gemeinderates kann dieses Haus besichtigen. Die Mitglieder des Stadtsenates hatten gestern im Zuge einer Besichtigungsfahrt aufgrund von Gehsteig- und Asphaltierungsarbeiten in Igls Gelegenheit, das zum Verkauf anstehende Haus zu besichtigen. Durch den Erwerb dieser nicht günstigen Liegenschaft, würde sich für die Igler Bevölkerung die Möglichkeit ergeben, einen schönen Platz zu erhalten. Es gibt in Igls einen Platz über den derzeit verhandelt wird, und zwar ist das der so genannte alte Schulgarten, in dem diverse Musikaufführungen stattfinden und wo ein Spielplatz situiert ist. Östlich des Hau-

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ses des Gastes befindet sich ein Holzstadel, der derzeit als Lagerfläche dient. Es gibt ein sehr schönes Projekt, denn man möchte den Musikpavillon vom Kurpark, der keine Funktion mehr hat, in diesen Schulgarten verlegen und auf beiden Seiten öffnen. Das wäre ein sehr modernes Projekt, aber die diesbezüglichen Verhandlungen sind ins Stocken geraten und ich persönlich habe dies auch nicht weiter vorangetrieben. Man hat versucht, den offenen Pavillon gegenüber dem Sporthotel Igls zu situieren. Da dies nicht möglich war, hat man dafür Architekten beauftragt. Tatsache ist, dass die BundesimmobiliengesmbH (BIG) diese Liegenschaft (ehemalige Polizeiwachstube) schätzen ließ und ausgeschrieben hat. Ich möchte mich hier ausdrücklich bei Dipl.-Ing. Gerald Lobgesang bedanken, mit dem ich lange im Aufsichtsrat der Congress Innsbruck GesmbH zusammengearbeitet habe. Da es sich hierbei um eine sehr kleine Grundfläche handelt, habe ich gefragt, was man hier eigentlich schätzen möchte. Hinter dem Haus schließt ein fremder Grund an und vor dem Haus gibt es einen schmalen dreieckigen Streifen. Zuerst habe ich die Bedenken von StR Dr. Pokorny-Reitter etwas exotisch gefunden, aber nach Besichtigung dieses Hauses war das nicht mehr der Fall. Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder müssen wir den Mindestkaufpreis, der in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, zahlen. Die Nachbarn dieses Hauses haben mir versichert, dass sie nicht mitbieten werden, da sie gerne diesen schönen Vorplatz hätten. Das ist zwar nicht ganz uneigennützig, aber sehr legal. Wir könnten das Haus auch abreißen und dort eine schöne Platzgestaltung machen. Im Falle, dass jemand mehr bieten sollte, wurde uns vertraglich zugesichert, dass wir nachziehen können. Das kann ich mir jedoch weniger vorstellen, aber es würde zumindest diese Möglichkeit bestehen. Wir könnten auch sagen, dass wir es für die Igler Bevölkerung, die durch das Ahrental eine gewisse Belastung erfährt, versucht haben, aber dies leider nicht gegangen ist. Die Verhandlungen mit dem Französischen Kulturinstitut haben auch sehr lange gedauert. Ich sage es wie es ist, denn so schnell würde ich mit Frankreich nichts mehr anfangen. Wenn man dieses Haus zum angebotenen Mindestkaufpreis erwirbt, könnte man es abreißen und einen ordentlichen Platz gestalten. Der

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Abriss des Hauses sowie die Platzgestaltung würde jedoch noch zusätzlich Geld kosten, so wie der Vorplatz bei der Evangelischen Kirche etwas kosten wird. Wir wissen aber, dass alles Geld kostet, alles notwendig ist und alles gemacht werden soll. Ich würde eher dazu neigen, den Erwerb dieses Hauses zu probieren, aber ich schraube heute meine Ambition wirklich zurück. Ansonsten wird das Haus so bleiben wie es derzeit ist. Ich könnte mir vorstellen, dass jemand, der dieses Haus erwirbt, vielleicht an das bestehende Haus anbaut, Wohnungen schafft und im Parterre ein Geschäft errichtet. Auf Rückfragen bei der BundesimmobiliengesmbH (BIG) hat diese gemeint, dass sich diese Liegenschaft im Zentrum des Ortes befindet und als solche auch ihren Wert hat. Wenn jemand diese Liegenschaft unbedingt haben möchte, wird er den Preis auch als gerechtfertigt ansehen, aber diejenigen die rechnen, lassen lieber die Hände von diesem Geschäft. Das Ganze muss man unter diesem Titel sehen. Was für den Einen zu teuer ist, bedeutet für den Anderen einen Liebhaberpreis. Ich möchte den Ausdruck Liebhaberpreis gar nicht verwenden, denn dazu ist mir das Haus zu hässlich und der Preis zu unverschämt. Ich weiß nicht, wie oft die Igler Bevölkerung noch die Möglichkeit haben wird, eine solche Platzgestaltung zu erhalten. Die Igler Bevölkerung hat aber bis jetzt ohne öffentlichen Vorplatz bei der Kirche gelebt und wird das auch weiterhin tun. Ich hätte heute eher dazu geneigt, den Mindestkaufpreis vorzuschlagen, aber darüber soll sich jedes Mitglied des Gemeinderates seine eigene Meinung bilden und dann auch dazu stehen. In Igls wird ein Kongresshaus errichtet, das für Veranstaltungen am Abend dienen soll. Diese Übersiedlung des Musikpavillons vom Kurpark wird man vielleicht machen. Der Schulgarten ist sehr schön und besonders gut für Aufführungen geeignet. Die Anbotsfrist ist für 15.7.2005 festgelegt und deshalb wurde dieser Punkt auf den Nachtrag zur Tagesordnung gesetzt. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich möchte nur noch daran erinnern, dass wir uns hier in einem Wettbewerb mit anderen Mitbietern befinden. Ich bitte die Konditionen vertraulich zu behandeln, da es sonst, wenn wir uns für diese Liegenschaft entschließen, ein Wettbewerbsnachteil wäre.

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(StR Mag. Oppitz-Plörer: Das ist in der Zeitung gestanden.) Der Betrag, den wir bieten wollen, ist nicht in der Zeitung gestanden und das ist der entscheidende Betrag. Es ist schon klar, dass der Mindestpreis bei der Ausschreibung in der Zeitung steht. Nur das Angebot der Stadt Innsbruck sollte vor dem 15.7.005 nicht öffentlich bekannt werden. GR Hafele: Es ist unbestritten und legitim, dass mir dieses Projekt am Herzen liegt. Wenn diverse Veranstaltungen in Igls - ich halte Igls immer noch für das Dorf in der Stadt - stattfinden, dann gehört einfach vor die Kirche ein gewisser Vorplatz. Einen derartigen Vorplatz gibt es in Igls aber nicht. Das Häuschen auf dem Platz wirkt wie ein kleines "Hundshäuschen", das auch nicht hinpasst. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Die dahinter liegenden Höfe "Wieserhof sowie Nockerhof" sind alte Gebäude, aber die zu erwerbende Liegenschaft ist während des Krieges errichtet worden. So gesehen, ist dieser Platz in seiner natürlichen Ausdehnung nicht wie er eigentlich sein sollte und wie es einem Vorplatz der Kirche zustehen würde. Ich glaube, dass es gescheit wäre, dieses Haus zu kaufen und einen dementsprechenden Kirchenvorplatz zu adaptieren. Das wäre ein gut investiertes Geld, da Igls ein sehr schönes Dorf ist. Ein schöner Vorplatz bei der Kirche würde für Igls eine Bereicherung sein. GR Schuster: Die Frau Bürgermeisterin hat gesagt, dass diese Liegenschaft unverschämt teuer ist. Ich finde das ehrlich gesagt nicht so teuer. Das einzige Problem ist, dass auf diesem Platz ein Haus steht. Es wurde vorher schon über gewisse Gestaltungsmöglichkeiten gesprochen. Ich kann mir schon vorstellen, dass der Vorplatz vor der Kirche mit dem Schulgarten wesentlich besser und schöner gestaltet werden kann. Vielleicht könnte auch der Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB), eventuell die Kirche oder die Stadt Innsbruck oder gemeinsam - ein dementsprechendes Angebot legen, damit ein solcher Vorplatz möglich ist. Wenn das Haus verkauft ist, ist es verkauft und dann ist es vorbei. Deshalb sollten wir alles versuchen, um diese Liegenschaft zu erwerben, da dies Igls gut tun würde. GR Dr. Patek: Ich möchte gar nicht in Abrede stellen, dass Igls ein Platz vor der Kirche gut tun würde. Aber ich würde sogar noch ei-

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nen Schritt weitergehen, da meiner Meinung nach der gesamte Straßenraum bis zum Bäcker komplett neu zu überdenken wäre. Wenn man ein gutes Konzept hat, ist es nicht mehr so wichtig, dass es diesen kleinen Vorplatz gibt. Ich würde für den Ortskern von Igls weitläufiger denken. Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass der Preis für die Stadt Innsbruck bei weitem überhöht ist. Zu den Ankaufskosten würden noch die Kosten für den Abriss sowie für die Platzgestaltung dazukommen. Das würde auch jeden Mitbieter treffen, da man das Haus aufgrund seines derzeitigen Zustandes nicht verwenden kann bzw. man müsste es abreißen und neu bauen. Deshalb ist der Preis für dieses Gebäude auch für einen allfälligen Mitbieter "gesalzen". Ohne dass mir jetzt ein konkretes Beispiel mit Zahlen einfällt, ist die Vorgangsweise der BundesimmobiliengesmbH (BIG) so, dass sie es zuerst mit einem deutlich zu hohen Preis probiert, um nachher festzustellen, dass sie sich offenbar verschätzt hat, weil die Liebhaber nicht sofort aufgesprungen sind. Vielleicht ist ein solches Projekt dann mit einer gewissen Verspätung zu einem realistischen Preis zu bekommen. In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Leute für diesen Preis um das Haus reißen werden, nicht sehr hoch. Ein gewisses Risiko ist immer dabei, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass bei dem Preisangebot die Leute Schlange stehen, um bei diesem Bieterverfahren mitzutun. Bei dem momentanen Angebot ist der Preis im Hinblick auf die Gesamtgestaltung von Igls eindeutig zu hoch. Ich würde das Risiko eingehen, dass man diese Fläche doch deutlich billiger erhält. GR Engelbrecht: GR Dr. Patek hat davon gesprochen, dass das Haus ohnehin nicht mehr nutzbar sei, aber aus der Reaktion von StR Dr. Pokorny-Reitter habe ich entnommen, dass es offensichtlich sehr wohl noch nutzbar wäre. Ich bitte diesbezüglich um Aufklärung, ob man dieses Haus mit vertretbaren Mitteln, dann eventuell auch als Wohnhaus nutzen kann. Östlich dieses Hauses würde sich mit dem zusätzlichen Grund doch ein größerer Platz ergeben. Darüber sollte man sich einmal Gedanken machen. Wir werden heute Nachtragskreditansuchen für Grundstücke in der Höhe von € 2,2 Mio beschließen, wobei bei dem Grundstück in Mühlau

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um € 1,2 Mio gleich dabeisteht, dass es keine konkrete Verwertungsabsicht gibt. Meiner Erfahrung nach, werden diese beiden Nachtragskredite innerhalb einer Minute beschlossen und über diese Liegenschaft in Igls findet eine lange Diskussion statt. Es hat sehr wohl einen Sinn in Igls einen Vorplatz zu schaffen bzw. vielleicht ergibt sich die Möglichkeit einer Kombination: Das bestehende Haus mit nicht allzu hohen Mitteln zu adaptieren und noch zusätzlich Platz vor der Kirche zu lukrieren. Mich würde der Bauzustand dieses Hauses interessieren. Prinzipiell könnte ich mir sehr wohl vorstellen, dass man das Haus zu diesem Preis ankauft, da man hiefür konkrete Verwendungsmöglichkeiten hätte. StR Dr. Pokorny-Reitter: Meiner Einschätzung nach hat dieses Haus Rohbauqualität, wenn man einen guten Wohnbau daraus schaffen will, sodass die Wohnungen auch wirklich nach dem städtischen Standard vermietet werden können. Rohbauqualität heißt, dass man noch zusätzlich pro Quadratmeter ungefähr ATS 10.000,-- dazulegen muss, um dieses Haus zu sanieren. Die im Schätzungsgutachten angegebenen 220 m2 müssen Bruttogeschossflächen sein, da es pro Ebene im Erdgeschoss und im ersten Stock vielleicht 55 m2 maximal 60 m2 sind und das Obergeschoss, allerdings mit einer Schräge, noch einmal dieselbe Größe hat. Das Gebäude ist wie folgt aufgeteilt: Wenn man das Gebäude betritt, kommt ein sehr schmaler Gang mit einer westseitigen steilen Stiege, die nicht mehr der Tiroler Bauordnung (TBO) bzw. den Bauvorschriften entspricht. Auf der rechten Seite gibt es zwei hintereinander liegende Räume und ein WC. Im ersten Stock befinden sich ein großer Raum, ein WC, eine Dusche sowie eine kleine Küche. Im Dachgeschoss befinden sich drei Räume und eine Dusche. Zum einen würde ich die Adaptierung dieses Hauses für den sozialen Wohnraum absolut ablehnen, da derart viel Geld investiert werden müsste und sich das dort nicht rentiert. Zum anderen hätte es Sinn, dort wirklich einen Vorplatz für die Kirche zu schaffen. Meine großen Bedenken gestern waren folgend: Es gibt genügend Menschen in der Stadt und auch in den Umlandgemeinden, die sich in einer Notsituation befinden. In diesem Haus gibt es drei abgeschlossene Wohneinheiten, wo man maximal eine Brausekabine und eventuell eine

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neue Klomuschel hineinstellen müsste, die in den diversen Baumärkten sehr billig zu erwerben sind. Solche Wohneinheiten sind sehr gut und sehr teuer an Menschen in Notlagen zu vermieten und das sind in erster Linie Ausländerinnen bzw. Ausländer. Deshalb bin ich froh, GR Kritzinger, dass wir es ermöglicht haben, dass Ausländerinnen bzw. Ausländer und Migrantinnen bzw. Migranten auch Zugang zu guten Wohnungen haben. Es sind in erster Linie Ausländerinnen bzw. Ausländer die eine überhöhte Miete zahlen, aber sofort eine Mietzinsbeihilfe erhalten und das belastet auf der anderen Seite den "Stadtsäckel" ganz ordentlich. Darüber hinaus sind in kleinen Räumen zu viele Leute mit mehreren Einkommen untergebracht, da sie sich sonst solche Wohnungen nicht leisten können. Wenn sie sich die Wohnung nicht leisten können, stehen sie sofort wieder auf der Vormerkliste und das ist ein Teufelskreis. Ich gehe nicht davon aus, dass jemand dieses Haus in Igls kaufen wird, um eine Familie zu gründen. Wahrscheinlich ist dies eher ein Spekulationsobjekt und dazu eignet es sich auch. Man müsste dann nicht ATS 10.000,-- pro Quadratmeter in dieses Haus investieren, sondern braucht es nur minimal sanieren, damit man es Leuten, die sich in einer Notlage befinden, teuer vermieten kann. Wenn man sich vorstellt, zu welchen Konfliktsituationen es führen könnte, wenn man neben der Kirche ein voll gepferchtes Haus hat. Es ist aber berechtigt, dass die Kirche im Ortsteil einen schönen Vorplatz haben möchte. Bei der Kirche in Hötting wurde auch ein schöner Vorplatz errichtet. Aufgrund der Konsequenzen, die durch die Mietzinsbeihilfe für die Stadt Innsbruck, für unser Vormerksystem, für den Stadtsäckel entstehen, tendieren wir eher dazu ja zu sagen, obwohl wir wissen, dass dieser Preis eine Unverschämtheit ist und dass wir vielleicht, wenn wir nein sagen, morgen erleichtert feststellen können, dass wir das Ganze billiger bekommen. (Beifall) StR Mag. Oppitz-Plörer: Ich verzichte auf meine Wortmeldung, da StR Dr. Pokorny-Reitter ausgeführt hat, wo die Probleme liegen. Wenn man sich den Grundpreis - ohne einen Preis zu nennen - ausrechnet, kommt man auf einen sehr günstigen Quadratmeterpreis, und das im Zent-

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rum des Luftkurortes Igls. Das wird den einen oder anderen Privatbieter schon veranlassen, bei dieser Liegenschaft mitzubieten. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Wir haben die historische Chance, in Igls vor der Kirche einen Platz zu schaffen. Wenn wir diese Chance auslassen, würden wir uns jahrzehntelang ärgern, weil die derzeitige Situation vor der Kirche absolut unbefriedigend ist. Ich habe es einige Male erlebt, dass man bei starkem Kirchenbesuch auf der Straße steht, was für die Kirchenbesucher nicht ganz ungefährlich ist. StR Dr. Pokorny-Reitter hat gemeint, dass der Preis unangemessen ist. Ich habe den Ertragswert dieses Hauses errechnet und muss feststellen, dass dieser - der Verkehrswert ist oft noch höher - weit über dem Angebot liegt. Setzt man relativ bescheiden den Quadratmeterpreis zum Beispiel mit € 5,-- an, dann kommt man eigentlich auf einen ordentlichen Ertragswert. Wenn jemand das Haus kauft, kann er dadurch durchaus diesen Kaufpreis und diese Investitionen verdienen. Das heißt, die Gefahr, dass es jemanden gibt, der an diesem Haus Interesse hat, ist in erheblichem Maße gegeben und deshalb müssen wir dieses Haus kaufen. Das ist eine historische Chance und die dürfen wir nicht auslassen. (Beifall) GR Kritzinger: Zu StR Dr. Pokorny-Reitter möchte ich Folgendes sagen: Ich bin nicht dafür, dass Ausländerinnen bzw. Ausländer Wohnungen erhalten - vielleicht nur im äußersten Notfall -, da wir diese für unsere eigenen Leute brauchen. Ich bin dafür, dass zuerst unsere Leute mit Wohnungen versorgt werden. Was die Liegenschaft in Igls betrifft, müssen wir diese Chance nützen, da es keine Alternative gibt. Hinsichtlich der Nutzung muss im Stadtsenat ein Beschluss gefasst und dann dem Gemeinderat vorgelegt werden. Diese Chance, wie Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger gesagt hat, dürfen wir uns nicht entgehen lassen, denn das wäre ein grobes Versäumnis. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Danke für diese zielführende Wortmeldung. GR Ing. Krulis: Ich habe mir die Unterlagen, Pläne, Schnitte, Detailbeschreibungen, Grundfläche, Nutzfläche sowie den Bauzustand soweit dieser aus dem Bericht ersichtlich ist - angesehen und bin überzeugt

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davon, dass aufgrund der Zentrumslage sehr viel mehr geboten werden wird als dieser Mindestpreis. Wenn man in einem Tourismusort mitten im Zentrum zum Beispiel zwei kleinere Wohnungen bzw. Ferienwohnungen usw. errichtet, dann rechnet sich der Preis in jedem Fall. Ich würde eine solche Liegenschaft sofort kaufen, da es nach dieser Erstbeurteilung kein Risiko gibt. Dieses Haus steht noch laut Denkmalschutzgesetz unter Denkmalschutz. Hier sehe ich aber überhaupt kein Problem. Wenn es nicht möglich ist dieses Haus abzureißen, hat man sicher die Möglichkeit, es einer guten Nutzung zuzuführen bzw. es zu vermieten. Sollte man dieses Haus, das wahrlich kein architektonisches Juwel ist, abreißen, hat man einen wirklich wertvollen Grund im Zentrum. Das Risiko dieses Haus zu kaufen, müsste man in jedem Fall eingehen und deshalb würde ich dringend empfehlen, dieses Kaufangebot zu legen. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Meiner Einschätzung nach, GR Ing. Krulis, steht das Gebäude ex lege als Bundesgebäude unter Denkmalschutz, der damit dann auch fallen wird. Die Art des Gebäudes würde keinen Denkmalschützer veranlassen, es unter Schutz zu stellen. GR Haager: GR Ing. Krulis kann dieses Haus ohne weiters kaufen und dann der Stadt Innsbruck stiften. In früheren Zeiten hat es solche Spender gegeben. Ich würde diesen Kauf auch unterstützen, möchte aber den Vorschlag von GR Dr. Patek aufgreifen, wenn man einen Platz macht, sollte man sich die Gestaltung bis zum Sporthotel Igls überlegen. Die dortige Wiese ist wirklich nicht sehr befriedigend und nicht sehr ansprechend. Vielleicht könnte man eine Platzgestaltung machen, die auch dem Luftkurort entspricht. Zu StR Dr. Pokorny-Reitter möchte ich sagen, dass es Sache jedes Einzelnen ist, ob er sich Sorgen um die Ausländerinnen bzw. Ausländer macht oder nicht. Festhalten möchte ich aber, dass keine Ausländerin bzw. kein Ausländer mit vorgehaltener Pistole gezwungen wird, in unser Land zu kommen und hier eine Wohnung zu nehmen. GR Mag. Kogler: Wir haben den Akt erst heute mittags erhalten. Wenn man bei dieser Liegenschaft über einen erhöhten Preis spricht, muss ich darauf hinweisen, dass wir vor kurzer Zeit in Hötting ein Grund-

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stück erworben haben, das auch weit überzahlt ist. Ich weiß immer noch nicht, was wir mit dem dort erworbenen Grundstück hinsichtlich der "Nordkettenbahn-Neu" anfangen. Das ist nicht unbedingt ein Kriterium, das im Gemeinderat immer schlagend wird. Nichts desto trotz würde ich dieses Haus in Igls mit der Schubraupe wegschieben und dann etwas anderes errichten bzw. eine Platzgestaltung machen. Wenn man sich zu einer Platzgestaltung bekennt, ist der Preis auch wieder relativ. Obgleich ich die Ansicht der Frau Bürgermeisterin teile, dass es sich bei dieser Liegenschaft um einen erhöhten Preis handelt, sind wir für eine Verbesserung der Infrastruktur bzw. für eine Platzgestaltung in Igls. Bgm. Zach: Diese Liegenschaft ist unter dem Titel erhöht, dass wir - glaube ich - kein Spekulationsobjekt erwerben wollen. Seit ich das Innere dieses Hauses gesehen habe, teile ich die Ansicht. Wenn wir das Haus bekommen würden, machen wir doch diese Platzgestaltung. Das Haus soll abgerissen werden, was jedoch noch zusätzlich Geld kostet. Ich danke für die zielführenden Beratungen. Es werden auch in Zukunft Gemeinderätinnen und Gemeinderäte in diesem Saal sitzen, die dieses Geschäft im Hinterkopf behalten werden. Nichts im Leben ist eine Einbahnstraße, denn vielleicht wird wieder einmal irgendetwas an die Stadt Innsbruck herangetragen. MB: (gegen StR Mag. SchindlHelldrich, GR Dr. Patek, GR Mag. Fritz und GR Linser) Der Antrag des Stadtsenates vom 13.7.2005 (Seite 1163) wird angenommen.

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14.

IISG 445/2004 Ausbau des Kreisverkehrs im Bereich Griesauweg/ Grabenweg, Straßengrundeinlösung von der Ärztekammer für Tirol, von Schapfl Heinrich, von der Zeppelin Österreich GesmbH und2 von Mayr Franz im Gesamtausmaß von zirka 680 m (davon 51 m2 Freiland) ----------------------------------------------------------------Bgm. Zach B: Antrag des Stadtsenates vom 13.7.2005: Die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) wird ermächtigt, auf Basis eines Straßengrundpreises sowie eines Freilandpreises, welche in der nicht öffentlichen Sitzung zu referieren sind, die für den Ausbau des Kreisverkehrs im Bereich Griesauweg/Grabenweg erforderlichen Grundflächen von der Ärztekammer für Tirol, von Heinrich Schapfl, von der Zeppelin Österreich GesmbH und von Franz Mayr im Gesamtausmaß von zirka 680 m2 (davon 51 m2 Freiland) im Vereinbarungswege einzulösen. Die nähere Vertragsregelung obliegt dabei der Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG), wobei die seitens der Mag.-Abt. III, Tiefbau, zugesagten technischen Maßnahmen, die aus dem Baukostenkonto bezahlt werden, in den Vertrag mit aufzunehmen sind.

Bgm. Zach übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski.

GR Mag. Eiter referiert die Anträge des Ausschusses für Finanzen und Subventionsvergaben vom 4.7.2005.

15.

Nachtragskredite zum außerordentlichen Haushalt 2005 --------------------------------------------------------GR Engelbrecht: Wie bereits angekündigt möchte ich festhalten - das habe ich schon in meiner Budgetrede gesagt -, dass wir bei Punkt

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1., Wirtschaftsförderung, Ankauf von Gewerbe- und Industriegrundstücken, eine Budgetierung von € 400.000,-- hatten. Wir haben bereits zwei Nachtragskredite über € 400.000-- bzw. € 600.000,-- gehabt und heute steht der nächste Nachtragskredit über € 1,2 Mio am Programm. Auf der einen Seite wird immer davon gesprochen, wie es mit dem Bedeckungsvorschlag aussieht. Darüber entzünden sich immer lange Diskussionen. Es werden seit Jahren einfach zirka € 400.000,-- budgetiert, obwohl man weiß, dass dieser Betrag um ein Vielfaches übertroffen wird. Auch für Wohn- und Geschäftsgebäude, Grundstücke (ohne Zuordnung zu bestimmten Vorhaben) wurden € 600.000,-- budgetiert und dann hat man sofort wieder einen Nachtragskredit über € 500.000,-- sowie über € 2,7 Mio gebraucht. Jetzt soll wiederum ein Nachtragskredit über € 1 Mio beschlossen werden. Für mich ist diese Art von Budgetierung nicht nachvollziehbar. Ich habe vorhin prinzipiell den Geschäften zugestimmt, aber als Zeichen meiner Ablehnung gegen diese Vorgangsweise, werde ich bei beiden Punkten dagegen stimmen. MB: (gegen GR Engelbrecht) Die Nachtragskredite zum außerordentlichen Haushalt 2005 werden gemäß Beilage genehmigt.

GR Schuster referiert die Subventionsanträge des Ausschusses für Kultur, Bildung und Gesellschaft vom 28.6.2005.

16.

Subventionsanträge des Ausschusses für Kultur, Bildung und Gesellschaft für den Bereich "Kultur" --------------------------------------------------------------B: Die Subventionsanträge des Ausschusses für Kultur, Bildung und Gesellschaft für den Bereich "Kultur" werden gemäß Beilage genehmigt.

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GR Dr. Rainer referiert die Subventionsanträge des Ausschusses für Wirtschaft, Sport und Tourismus vom 30.6.2005.

17.

Subventionsanträge des Ausschusses für Wirtschaft, Sport und Tourismus für den Bereich "Sport" ---------------------------------------------------------------

17.5

V 445/2005 Sportverein Olympisches Dorf - Handball (Damenteam)

GR Kaufmann: Nachdem ich diesem Verein als Präsident vorstehe, darf ich mich hier der Stimme enthalten. B: (bei Stimmenthaltung von GR Kaufmann) Dem Sportverein Olympisches Dorf - Handball (Damenteam) wird eine Subvention in der Höhe von € 2.500,-- gewährt. B: Die Subventionsanträge des Ausschusses für Wirtschaft, Sport und Tourismus für den Bereich "Sport" werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß Beilage genehmigt.

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GR Dr. Rainer referiert die Anträge des Verkehrs- und Umweltschutzausschusses vom 5.7.2005.

18.

Verkehrsmaßnahmen --------------------------

18.4

II-SV 539/2005 Maria-Theresien-Straße; Abänderung des entlang des Alten Landhauses bestehenden Halte- und Parkverbotes

GR Dr. Rainer: Bei diesem Punkt handelt es sich um eine Abänderung des entlang des Alten Landhauses bestehenden Halte- und Parkverbotes. Dort gibt es derzeit auf einer Länge von 42 m ein Halte- und Parkverbot. In Zukunft soll es so geregelt sein, dass dieses Halte- und Parkverbot sehr wohl bleibt, wobei jedoch Fahrzeuge der Tiroler Landesregierung davon ausgenommen sein sollen. Die erste Strecke von 5 m bleibt im Hinblick auf die Kreuzungsnähe frei und dann anschließend sind diese 40 m. Das ist genau entlang des Alten Landhauses. Darüber hat es im Verkehrs- und Umweltschutzausschuss keine Einstimmigkeit gegeben, denn GR Dr. Patek und GR Hüttenberger haben dagegen gestimmt. GR Dr. Patek: Aus behördenrechtlicher Sicht gesehen, handelt es sich hier um den Antrag einer privaten Partei. (GR Dr. Rainer: Der Antrag wurde vom Amt der Tiroler Landesregierung gestellt.) Also in jedem Fall eines Amtes. (GR Dr. Rainer: Das ist ein Behörde.) Die Straßenverkehrsbehörde muss natürlich jeden nach den gleichen Kriterien behandeln. Die Begründung, warum dieses Halteverbot aufgehoben und außerdem persönlich für den eigenen Gebrauch reserviert werden soll, ist, GR-Sitzung 14.7.2005

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man höre und staune, dass den Mitgliedern der Tiroler Landesregierung der Weg vom Büro in die Tiefgarage zu weit ist. Wir wissen aus der Stellplatzverordnung, dass an sich Wege bis zu 300 m zu einem privaten Stellplatz zumutbar sind. Erst wenn es über diese 300 m hinausgeht, kann man zum Beispiel die Ausgleichsabgabe zahlen. Von den 300 m sind wir in diesem Fall natürlich weit entfernt. Dementsprechend hat es auch von einer Kammer die Einschätzung gegeben, dass die beantragte Ausnahmeregelung nicht sinnvoll und notwendig ist. Die Mag.-Abt. II, Straßen- und Verkehrsrecht, war der Meinung, dass sie dieser Einschätzung auch fachlich nichts entgegenhalten kann, weshalb auf die politische Dimension dieser Entscheidung hingewiesen wird. Der Weg vom Büro in die Tiefgarage ist keine unbedingt zentralpolitische Fragestellung, sondern diese trifft jeden der arbeitet und zu Fuß von seinem Büro in die Tiefgarage gehen muss. Hier gibt es schon triftige Gründe, warum man für solche Leute eigene Regelungen ins Auge fasst. Wenn jemand gehbehindert ist, macht man einen Gehbehindertenparkplatz und auf diese Art und Weise haben die Leute die Möglichkeit den Fußweg abzukürzen, um direkt zu ihrem Auto zu kommen. Mein Antrag im Verkehrs- und Umweltschutzausschuss, den ich auch heute im Gemeinderat stelle, wäre gewesen, "dass man die Abänderung des entlang des Alten Landhauses bestehenden Halte- und Parkverbotes in dieser Form nicht beschließt, sondern ein erneutes Ermittlungsverfahren zur Schaffung eines Gehbehindertenparkplatzes vor dem Tiroler Landhaus einleitet. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens kann man dann feststellen, ob die betroffenen Personen - hier handelt es sich um den Landeshauptmann DDr. van Staa, um die Mitglieder der Tiroler Landesregierung sowie um den Landtagspräsidenten Prof. Ing. Helmut Mader - gehbehindert sind." Wir wissen von unserem Landeshauptmann, dass er nicht auf den Händen geht … (Bgm. Zach: Ich möchte schon bitten, diese lächerlichen Dinge wegzulassen. Ich möchte es auch nicht, wenn wir bei der Tiroler Landesregierung

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lächerlich gemacht werden. GR Dr. Patek, sprich zur Sache und stelle einen Antrag.) Insofern kann man aus seiner körperlichen Betätigung von zehn Liegestützen noch nicht schließen, dass er nicht gehbehindert ist. Wenn er gehbehindert wäre und das Ermittlungsverfahren dies auch ergibt, dann wäre meiner Meinung nach die Straßenverkehrsbehörde dazu aufgerufen, dementsprechend einen Gehbehindertenparkplatz einzurichten. Sollte dieses Ermittlungsverfahren, das ich hiermit auch beantrage … (Bgm. Zach: Ich bitte den Antrag zu stellen, sonst entziehe ich Dir das Wort. Ich möchte im Gemeinderat keine solche Polemik haben.) Ich spreche zum Amtsvorschlag, da dieser eine Vorgangsweise vorsieht, die bei jeder anderen Person undenkbar wäre. (Bgm. Zach: Bitte jetzt den Antrag, dass wir darüber abstimmen können.) Ich bin am Wort und das nutze ich auch aus. (Bgm. Zach: Nein, Du wirst jetzt den Antrag stellen, sonst entziehe ich Dir das Wort.) Ich habe den Antrag gestellt, dass man den Antrag in dieser Form an das zuständige Amt zurückstellt und es auffordert, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, ob an dieser Stelle ein Gehbehindertenparkplatz für die betroffenen Persönlichkeiten eingerichtet werden kann. Wenn das nicht funktioniert, kann man auch versuchen einen Feststellungsbescheid zu erreichen. (Bgm. Zach: Es wurde ein Antrag gestellt, über den ich jetzt abstimmen lasse. Ich möchte darüber keine stundenlangen Polemiken.) Man kann auch einen Feststellungsbescheid beantragen, dass es sich hier um Leute handelt, die gleicher sind als die anderen Leute. Für "gleichere" Personen - dies ist bei hohen Tieren üblich - gibt es "gleichere" Regeln als für andere Personen. (Bgm. Zach: GR Dr. Patek, ich erteile Dir jetzt einen Ordnungsruf und lasse auch nicht über diesen Antrag abstimmen. Nimm Platz, ich entziehe Dir das Wort!) Da ich diesen Antrag offiziell gestellt habe, muss darüber abgestimmt werden.

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(Bgm. Zach: Nein, es muss nicht darüber abgestimmt werden. Beschwere Dich bei der Tiroler Landesregierung. Sei jetzt still, ich entziehe Dir das Wort und schäme Dich. StR Mag. Schindl-Helldrich, ich würde Ihnen empfehlen, ein Benehmen an den Tag zu legen, das im Gemeinderat üblich ist.) GR Hüttenberger: Ich bin nicht polemisch, möchte aber begründen, warum ich im Verkehrs- und Umweltschutzausschuss dagegen gestimmt habe. Wenn Gäste kommen, könnten diese auf den Landhausplatz fahren und das Dienstfahrzeug zum Beispiel für den Landeshauptmann könnte zur richtigen Zeit ebenfalls am Landhausplatz vorfahren. Die restlichen Angestellten, die Dienstfahrzeuge benützen, können ohne weiteres in die Garage gehen. Ich finde, dass es nicht notwendig ist, dort einen Sonderparkplatz zu machen. GR Ing. Krulis: GR Dr. Patek hat natürlich sehr wohl das Recht, Anträge zu stellen. Es ist sicherlich nicht gerechtfertigt, dass er das ein bisschen ins Lächerliche gezogen hat. Wenn er einen Antrag stellen würde, dass man vor dem Landhaus Tirol einen allgemeinen Behindertenparkplatz errichten soll, würde ich das anders beurteilen. Aber die Situation des Antragstellers zu verquicken und zu fragen, ob der Landeshauptmann Liegestützen macht, hat mit der Sache nichts zu tun. Ich glaube, dass man in der Bevölkerung für eine solche Sache kein Verständnis finden wird. Wir haben auch in unserer Fraktion darüber diskutiert. Die Problematik ist anscheinend deshalb entstanden, da es beim Abholen eines Regierungsmitgliedes mit einem Exekutivbeamten eine Diskussion gegeben hat, der dann hier abgestraft hat. Bei Besuchen von Staatsgästen war es in der Vergangenheit so, dass das Dienstfahrzeug vor dem Landhaus gestanden ist und der Landeshauptmann oder das zuständige Regierungsmitglied - das war sicherlich auch einmal ein Sozialdemokrat - dort zugestiegen und dann weitergefahren ist. Wir haben uns in der Diskussion die Frage gestellt, ob man wirklich die gesamte Länge braucht. Es wäre fein, wenn man dies abklären könnte. In der Praxis kommt es nicht vor, dass die drei Dienstfahrzeuge der Regierungsmitglieder gleichzeitig hintereinander parken. Das ist eher die Ausnahme. Ich glaube, dass die Sache insgesamt in diesem Ausmaß nicht gerade glücklich gewählt ist.

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Das Problem ist, dass man es rechtlich nicht in den Griff bekommen kann. Ich weiß nicht, ob letzten Endes das Ergebnis in dieser Form dem Antragsteller bekannt ist. Vielleicht kann der Vorsitzende des Verkehrs- und Umweltschutzausschusses hierüber Auskunft geben. Das würde mich interessieren, denn vielleicht wurde auch etwas anderes damit gemeint. (GR Dr. Rainer: Der Antrag hat sich auf die volle Länge vor dem Alten Landhaus bezogen. Diesbezüglich ist auch das Ermittlungsverfahren durchgeführt worden.) Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich möchte schon klarstellen, dass es bei dem Antrag des Amtes der Tiroler Landesregierung nicht um die Errichtung eines Privatparkplatzes, sondern um die Aufhebung eines Halte- und Parkverbotes geht, um damit eigentlich einen illegalen Zustand zu beenden. Normalerweise dürfte dort niemand stehen bleiben, auch nicht um ein- und auszusteigen. Man könnte auch eine Aufhebung des Halteverbotes für ein Fahrzeug machen, aber dann müsste man dort eine neue Tafel aufstellen und dann hätte man vor dem Alten Landhaus zur bestehenden Tafel noch eine zusätzliche Tafel. Ich nehme nicht an, dass die Regierungsmitglieder der Tiroler Landesregierung von diesem Recht exzessiv Gebrauch machen, sondern es geht einfach darum, einen im Augenblick illegalen Zustand, wenn jemand dort ein- und aussteigt, zu beenden. Ich sehe das nicht als wahnsinnige Dramatik und nicht als Privatparkplatz, sondern es ist für Personen, die sehr viel unterwegs sind, doch eine Möglichkeit, um den vorgegebenen Zeithorizont halbwegs einhalten zu können. Bgm. Zach: Ich möchte dazu eine Bemerkung aus der Praxis machen: Seit wir die Sonderregelung mit dieser "Ho-ruck-Baustelle" haben, stehen vor dem Alten Landhaus sechs Taxi. Bei der Überreichung des Kaiser-Maximilian-Preises war für die ankommenden Gäste vor dem Alten Landhaus kein Platz, um sie dort aus den Autos ein- und aussteigen zu lassen. Auch wenn ein Platz wäre und man die Leute dort ein- und aussteigen lassen würde, so ist es doch verboten. Es geht jetzt nicht darum irgendwelche Privilegien zu schaffen, aber ich erinnere schon daran, dass wir erst kürzlich für ein Konsolat

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einen Parkplatz genehmigt haben. Wenn es den Innsbrucker Grünen besonders lustig vorkommt eine Autorität lächerlich zu machen, dann glaube ich nicht, dass dies angemessen ist. Ich finde das ungeheuerlich und hoffe, dass es ein Nachspiel hat. Vor dem Alten Landhaus steigt ja niemand anders als der Landeshauptmann, Landeshauptmann-Stellvertreter, Landtagspräsident und vielleicht ein hoher Besuch, wie der Bundespräsident oder ein Minister, aus. Der Bundespräsident wird heuer - was mich besonders freut - bei den Innsbrucker Festwochen der Alten Musik einen Besuch abstatten. Eine Aufhebung des Halte- und Parkverbotes von einer Länge von 40 m vor dem Alten Landhaus wird man zwar nicht benötigen, aber sonst müsste man den bestehenden Schilderwald mit weiteren Schildern anreichern. Ich glaube nicht, dass dies Sinn der Sache ist. Ich möchte betonen, dass es hier nicht um irgendwelche Privilegien geht. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, wenn sie bei solchen rhetorischen Ausflügen Heiterkeitsanfälle haben, sich doch an die Gestion in diesem Haus zu halten. GR Mag. Fritz: Ich habe den gebotenen Respekt vor der institutionellen Rolle des Landeshauptmanns und des Landtagspräsidenten. (Bgm. Zach: Landeshauptmann-Stellvertreter vielleicht auch.) Kein Problem, der gesamten Tiroler Landesregierung. Noch größeren Respekt habe ich vor jenem Exekutivbeamten, der einem Dienstwagen, wenn er etwas Verbotenes tut, ein Strafmandat verpasst. Die institutionelle Autorität des Landeshauptmanns in Ehren, aber gegenüber der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat er genauso viele bzw. wenige Rechte wie jeder andere Staatsbürger auch. Genau das wollte GR Dr. Patek zum Ausdruck bringen. Weil ich gerne jedes seiner Worte wiederholt hätte, ersuche ich die Frau Bürgermeisterin prophylaktisch, mir auch einen Ordnungsruf zu erteilen, da ich mich mit GR Dr. Patek solidarisch erkläre. Bgm. Zach: Das werde ich nicht tun, aber es ist jedem unbenommen, sich mit einer solchen Unverschämtheit solidarisch zu erklären.

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