2014

nur an dieser darf die Prüfung der Schein- werfereinstellung durchgeführt werden. Die Unebenheit der Aufstellfläche des SEP darf nicht > als 1mm/m sein.
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WISSENSWERTE S – NE WS

Rechtsänderung der Überprüfung von Scheinwerfereinstellung bei der HU

ALFRED TAMM

A

b dem 01.01.2015 tritt eine neue HUScheinwerfer-Prüfrichtlinie in Kraft. Das bedeutet für alle Systeme, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden, dass diese nach der „neuen Stückprüfung“ freigegeben werden müssen. Die wichtigste Änderung sieht vor, dass der Messplatz des Kraftfahrzeuges, die Stellfläche des Scheinwerfereinstellprüfgerätes (SEP) und das SEP als „System zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer“

bezeichnet werden und die Einhaltung der Anforderungen durch eine Stückprüfung überwacht wird. Die Scheinwerfereinstellprüfgeräte, welche bereits vor diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen wurden, müssen erst ab dem 01.01.2017 nach der neuen Stückprüfung überwacht werden. Voraussetzung für die Stückprüfung sind: ein Typschild, eine Ident-Nummer/Seriennummer, eine Baumusterprüfbescheinigung und eine Betriebsanleitung des SEP.

Inhalt der Stückprüfung: 왎 die Überprüfung des SEP nach den bisher bekannten Bedingungen 왎 die Überprüfung der Stellfläche des SEP (Aufstellfläche) 왎 die Stellfläche des Fahrzeuges. ■ Randbedingungen Der gesamte Messplatz ist mit einer auffälligen Markierung zu kennzeichnen – nur an dieser darf die Prüfung der Scheinwerfereinstellung durchgeführt werden. Die Unebenheit der Aufstellfläche des SEP darf nicht > als 1mm/m sein. Die max. Unebenheit der Aufstellfläche (Fahrspuren) ist der Abbildung zu entnehmen. Die Stückprüfung erfordert spezielle Prüfmittel und darf von einem „Sachkundigen“ des Herstellers (SEP), den Technischen Prüfstellen (KfSachvG), den Überwachungsorganisationen und den Innungen durchgeführt werden. Die Laufzeit

der Stückprüfung beträgt zwei Jahre. Die Dokumentation der Stückprüfung erfolgt durch ein Prüfprotokoll. Nach bestandener Stückprüfung ist eine Kalibriermarke am SEP anzubringen.

Alles neu statt nur dabei? Achten Sie auf die geänderte DIN-Norm für Kfz-Verbandkästen ANDREA KRAUSS

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eit 1. Januar dieses Jahres gilt die geänderte DIN-Norm 13164, die die Inhalte des Verbandkastens den neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen anpasst, so der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Der Verbandskasten - im Falle eines Unfalls ein unverzichtbarer Helfer. Diesen müssen Autofahrer laut StVZO in ihrem Fahrzeug stets mit sich führen. Er enthält alle für die Ersthilfe am Unfallort nötigen Materialien. Die neue Norm soll dem gesteigerten Hygienebedürfnis der Bevölkerung Rechnung tragen, so wurden u. a. ein Pflasterset und Hautreinigungstücher dem GTÜ intern 1/2014

bisherigen Verbandsmaterial hinzugefügt. Auch ein Verbandpäckchen in Kindergröße wurde neu in die verbindliche Bestandteilliste aufgenommen. Parallel zur Norm für Kfz-Verbandkästen wurde auch die Norm über das ebenso wichtige Erste-Hilfe-Material für Motorräder aktualisiert. Nicht nur im Hinblick auf die Normänderung sollte jeder Auto- und Motorradfahrer daher jetzt seinen Fahrzeug-Verbandkasten auf Haltbarkeitsdaten und Vollständigkeit

prüfen. Aber es besteht kein Grund zur übertriebenen Eile: Sie bzw. Ihre Kunden müssen die Verbandkästen nicht nachrüsten oder gleich entsorgen sondern können diese nutzen, solange das Haltbarkeitsdatum gültig ist. Tipp: Neue Verbandkästen

finden Sie bei uns im Webshop. Wohin mit den abgelaufenen Produkten? Wenn Sie alte, abgelaufene Verbandkästen zum Wegwerfen zu schade finden: Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen nehmen gerne abgelaufene Verbandsmaterialien für Aus- und Weiterbildungszwecke an. Weitere Informationen zum Thema unter: www.bvmed.de

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