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12.02.2019 - Siegerehrung: Melde-/Start- sowie Ergebnislisten unter: www.skiclub-oberstdorf.de/langlauf/. Es gelten die Wettkampfbestimmungen der DWO.
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Einladung und AusscVreibung zum ASV

GEIGER Langlauf Cup 2018/19 am Samstag 16. März 2019 Finale in Oberstdorf Veranstalter: Ausrichter: Rennleiter: Streckenchef: Zeitnahme/Auswertung: Kampfrichter: Meldungen: Meldeschluss:

Allgäuer Skiverband Skiclub 1906 Oberstdorf e.V. Werner Kolb Thade Thannheimer SC Oberstdorf / Rolf Schairer ASV https://anmeldungs-service.de Mittwoch 13. März 2019 / 20:00 Uhr Nachmeldungen werden nicht berücksichtigt, bitte Meldeliste am 14.03. unter www.skiclub-oberstdorf.de/langlauf/ kontrollieren

Wettkampfinfo

[email protected]

Startgeld: Pfand: Streckenlänge:

€ 7,00 U8-U15 / € 8,00 U16-U20 / € 9,00 Senioren € 20,00 (Vereinsweise)

oder Mobil +4917698713939

U 8 / 9 m/w (ohne Zeitnahme) U 10 / 11 m/w U 12 / 13 m/w U 14 / 15 m/w U 16/18 m/w bis D/H41 und älter Freie Technik Einzelstart U8 - D/H41 und älter

Laufstil:

ca. 1,5 km ca. 2,0 km ca. 3,0 km ca. 5,0 km ca. 6,0 km

Startnummernausgabe: Start/Ziel: Wettkampfbeginn:

Funktionsgebäude LL-Stadion Ried ab 8:30 Uhr Langlaufloipe - Ried 09:30 UVr

Tageswertung:

Lt. aktuellem Reglement 18/19 -

Gesamtwertung:

Lt. aktuellem Reglement 18/19

Siegerehrung:

Zeitnah im Bereich des Langlaufstadions

(je 10 sec. Zeitstrafe bei Stationsfehlern)

Melde-/Start- sowie Ergebnislisten unter: www.skiclub-oberstdorf.de/langlauf/ Es gelten die Wettkampfbestimmungen der DWO. Mit der Meldung wird bestätigt Besitzer einer gültigen Racecard zu sein. Ausnahmeregelung Saison GEIGER LL-Cup 18/19: Für die Alterklassen U8/9 ist keine Racecard erfordlich, abweichend der Regelung nach Art. 100.4 der DWO. (jedoch auf Verantwortung der Meldenden bzw. Vertretungsberechtigtem)

Haftung/Versicherung:

Auf die Versicherungspflicht der Teilnehmer/innen wird hingewiesen. Der Veranstalter / Ausrichter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden. Von Seiten der Teilnehmer bestehen teine Besitzansprüche gegenüber Daten und Bildern die vom Veranstalter bzw. Ausrichter erfasst werden. Der Veranstalter/Ausrichter darf diese jederzeit veröffentlichen und weiterleiten. Mit der Anmeldung zum Wetttampf wird dies so atzeptiert.

Der Skiclub Oberstdorf 1906 e.V. freut sich auf Euren Besuch und wünscht allen Teilnehmern viel Erfolg für den Wettkampf. Christian Titscher, Sportwart SC Oberstdorf

Oberstdorf, 12. Februar 2019

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Stand: 10.02.2019

Haftung: 1. Risikobeurteilung und Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer: In der DSV-Aktiven Erklärung für den Erhalt ihres Startpasses haben die Teilnehmer detailliert erklärt Kenntnis zu haben von den wettkampfspezifischen Risiken und Gefahren sowie diese zu akzeptieren. Weiter darüber informiert zu sein, dass sie insoweit bei der Ausübung der von ihnen gewählten Skidisziplin Schaden an Leib oder Leben erleiden können. Schließlich haben sie sich verpflichtet eine eigene Risikobeurteilung dahingehend vorzunehmen, ob sie auf Grund ihres individuellen Könnens sich zutrauen die Schwierigkeiten der Strecke bzw. Anlage sicher zu bewältigen und sich zudem verpflichtet auf von ihnen erkannte Sicherheitsmängel hinzuweisen. Durch ihren Start bringen sie zum einen die Geeignetheit der Strecke zum Ausdruck sowie zum anderen deren Anforderungen gewachsen zu sein. Zudem haben sie in der Aktiven Erklärung ausdrücklich bestätigt für das von ihnen verwendete Material selbst verantwortlich zu sein. Diese Erklärungen sind gerade auch für diesen Wettkampf verbindlich.

2. Verschulden des Organisators und seiner Erfüllungsgehilfen: Der Teilnehmer am Wettkampf akzeptiert, wenn er im Wettkampf einen Schaden erleidet und der Meinung ist, den zuständigen Organisator bzw. dessen Erfüllungsgehilfen treffe hierfür ein Verschulden, dass diese im Hinblick auf Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften. Diese Erklärung gilt auch für den Rechtsnachfolger des Athleten. Der Teilnehmer erklärt sich weiter bereit sich mit den jeweiligen Wettkampfbestimmungen vertraut zu machen. Wenn durch seine Teilnahme am Wettkampf ein Dritter Schaden erleidet, akzeptiert er, dass eine eventuelle Haftung allein ihn treffen kann. Es dient deshalb seinem eigenen Interesse, ausreichend Versicherungsschutz zu haben.

3. Datenerhebung und Datenverwertung gem. DSGVO Die bei Anmeldung vom Teilnehmer bzw. gesetzlichen Vertreter angegeben personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer bzw. gesetzliche Vertreter in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Der Teilnehmer bzw. gesetzliche Vertreter erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos/Videos in Printmedien, Internet und in sozialen Netzwerken ohne Anspruch auf Vergütung verarbeitet und veröffentlicht werden können. Der Teilnehmer bzw. gesetzliche Vertreter erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Einstellung von Melde-/Start- und Ergebnislisten ins Internet weitergegeben werden. Der Teilnehmer bzw. gesetzliche Vertreter erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Alters, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden. Der Teilnehmer bzw. gesetzliche Vertreter kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder per E-Mail widersprechen.

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Stand: 10.02.2019