11 stark ruehrkesselmodell in deutschland konsequenzen fuer untersuchungsstrategien


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Rührkesselmodell in Deutschland – Konsequenzen für Untersuchungsstrategien Jochen Stark Referat Boden und Altlasten, Grundwasserschutz und Wasserversorgung

Workshop der MAGPlan - Begleitgruppe 28./29. Juni 2012 in Stuttgart MAGPlan Sauberes Grundwasser für Stuttgart

Überblick  fachliches Konzept „Rührkesselmodell“  Vergleich mit Systematik BW  Vorschlag BW zu BBodSchV - Novelle  Konsequenzen für Untersuchungen

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Rührkesselmodell  begrenzter Reaktionsraum  (theoretische) Mischkonzentration

 Faktoren: - Sickerwasserrate - Größe der Schadstoffquelle bzw. - Länge in GW-Fließrichtung - Fließgeschwindigkeit des GW - Mächtigkeit der Einmischzone  Ergebnis: - Einmischfaktor - Frachtbegrenzung  Beurteilungsmaßstab: - GFS-Werte nach LAWA = - neue Prüfwerte BBodSchV-Novelle Folie 3

Einmischzone

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Anwendungsregel LABO

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Einflussparameter Rührkessel

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GW-Filtergeschwindigkeit

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Sickerwasserrate

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Fazit Rührkesselmodell  beschränkte Anrechnung der Verdünnung im Grundwasser  Einmischfaktor ist standortspezifisch  bisher „Tropfenprinzip“ nach BBodSchV  Frachtbegrenzung wird eingeführt BBodSchV - Novelle  Signifikanzschwelle für Detailuntersuchung  Anwendungsregel gilt nur für Nachsorge (Gefahrenabwehr) Folie 9

Immission-/Emission-Betrachtung BW

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Vorschlag BW BBodSchV-Novelle (I) § 2 Begriffsbestimmungen Einmischzone: Berücksichtigung des Einmischprozesses von Sickerwasser mit dem Grundwasser im oberen Meter unterhalb der altlastverdächtigen Fläche. Einmischfaktor: Verhältnis aus der Konzentration des Sickerwassers am Ort der Beurteilung und der mittleren Konzentration der Einmischzone von 1 m im Grundwasser.

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Vorschlag BW BBodSchV-Novelle (II) § 4 Abs. 7a Wenn erhöhte Schadstoffkonzentrationen im Sickerwasser oder andere Schadstoffausträge auf Dauer nur geringe Schadstofffrachten und nur lokal begrenzt erhöhte Schadstoffkonzentrationen in Gewässern erwarten lassen, ist dieser Sachverhalt bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Anwendungshinweise für Unter-suchungsmaßnahmen sind gemäß § 7b zu beachten.

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Vorschlag BW BBodSchV-Novelle (III) § 4 Abs. 7b (Teil 1): Folgende Anwendungshinweise zu Abs. 7a können beachtet werden. Wenn die durchschnittliche Schadstoffkonzentration in einem begrenzten Volumen des Grundwassers unterhalb der altlastverdächtigen Fläche oder Verdachtsfläche (Einmischzone bis 1 m) die Prüfwerte nach Anhang 2 Tabelle 3.1.2 oder Tabelle 3.1.3 nicht übersteigt oder nach der Sickerwasserprognose nicht übersteigen wird, sind in der Regel weitere Untersuchungs- oder Sanierungsmaßnahmen nicht erforderlich. Für die orientierende Untersuchung genügt eine Abschätzung der mittleren Konzentrationen in der Einmischzone bis 1 m im Grundwasser. Folie 13

Vorschlag BW BBodSchV-Novelle (IV) § 4 Abs. 7b (Teil 2): Alternativ kann eine geeignete Probenahme des Grundwassers erfolgen. Der ermittelte Einmischfaktor beschreibt die Konzentrationsminderung beim Einmischvorgang des Sickerwassers ins Grundwasser. Zur Begrenzung der Schadstofffrachten darf der Einmischvorgang nicht berücksichtigt werden, wenn der betroffene Grundwasserleiter sehr stark durchlässig (kf > 10-2 m/s) ist und die Breite von 100 m der altlastverdächtigen Fläche senkrecht zur Grundwasserfließrichtung überschritten wird. Folie 14

Probenahme Direct Push-Verfahren Direct Push Sondierungen

In-situ-Messung von Parametern

Entscheidung vor Ort

Probenahme / Installationen Boden Bodenluft Grundwasser 1 2 3 4

Sensor Response Geologie / Schadstoff

1 2

3 Tiefe [m]

4

Direct-Push-basierte Installationen a)

b)

c)

d)

e) Brunnenfilter Vollrohr, Schlauch Verlorene Spitze Halbstationäre und mobile Packersysteme Mehrkanalsysteme Probenahmeport Verlorene Pumpe

Entnahmebereich

Probenahme Direct Push

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Mehrkanalbrunnen

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Fazit Probenahme Direct Push  Sondierverfahren – Pumpensysteme mit horizontierter

Probenahme  Sondiertiefen 15 bis 35 m, abhängig von Untergrund,

Sonierdurchmesser und Art der Sondiereinheit  Lockersedimente (Ton bis Kies), teilweise aber auch in

„Festgestein“ anwendbar (Tonsteine, verwitterte Sandsteine)  Anwendungsgrenzen beachten wie

- Punktmessungen - Verschleppung möglich - Abdichtungen nach Messungen

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Konsequenzen für Untersuchungen  Betrachtung von Frachten nicht neu in BW

 Bestimmung von Schadstoffkonzentrationen und –frachten

erfordert im Rahmen der Orientierenden Untersuchung nach Anhang 1 Nr. 3.3 BBodSchV nur eine „Abschätzung“  rechnerische Ermittlung erfordert

- Durchlässigkeitsbeiwert + - hydraulisches Gefälle = GW-Filtergeschwindigkeit - Sickerwasserrate - Länge der Altlast in GW-Fließrichtung  Probenahme als Alternative zur rechnerischen Bestimmung

sollte unbedingt ermöglicht werden  Ort der Probenahme  Sickerwasserprognose am Ort der

Beurteilung  Einmischzone 1 m als Betrachtung der Folie 20 Verhältnismäßigkeit (Signifikanzschwelle)