Rührkesselmodell in Deutschland – Konsequenzen für Untersuchungsstrategien Jochen Stark Referat Boden und Altlasten, Grundwasserschutz und Wasserversorgung
Workshop der MAGPlan - Begleitgruppe 28./29. Juni 2012 in Stuttgart MAGPlan Sauberes Grundwasser für Stuttgart
Überblick fachliches Konzept „Rührkesselmodell“ Vergleich mit Systematik BW Vorschlag BW zu BBodSchV - Novelle Konsequenzen für Untersuchungen
Folie 2
Rührkesselmodell begrenzter Reaktionsraum (theoretische) Mischkonzentration
Faktoren: - Sickerwasserrate - Größe der Schadstoffquelle bzw. - Länge in GW-Fließrichtung - Fließgeschwindigkeit des GW - Mächtigkeit der Einmischzone Ergebnis: - Einmischfaktor - Frachtbegrenzung Beurteilungsmaßstab: - GFS-Werte nach LAWA = - neue Prüfwerte BBodSchV-Novelle Folie 3
Einmischzone
Folie 4
Anwendungsregel LABO
Folie 5
Einflussparameter Rührkessel
Folie 6
GW-Filtergeschwindigkeit
Folie 7
Sickerwasserrate
Folie 8
Fazit Rührkesselmodell beschränkte Anrechnung der Verdünnung im Grundwasser Einmischfaktor ist standortspezifisch bisher „Tropfenprinzip“ nach BBodSchV Frachtbegrenzung wird eingeführt BBodSchV - Novelle Signifikanzschwelle für Detailuntersuchung Anwendungsregel gilt nur für Nachsorge (Gefahrenabwehr) Folie 9
Immission-/Emission-Betrachtung BW
Folie 10
Vorschlag BW BBodSchV-Novelle (I) § 2 Begriffsbestimmungen Einmischzone: Berücksichtigung des Einmischprozesses von Sickerwasser mit dem Grundwasser im oberen Meter unterhalb der altlastverdächtigen Fläche. Einmischfaktor: Verhältnis aus der Konzentration des Sickerwassers am Ort der Beurteilung und der mittleren Konzentration der Einmischzone von 1 m im Grundwasser.
Folie 11
Vorschlag BW BBodSchV-Novelle (II) § 4 Abs. 7a Wenn erhöhte Schadstoffkonzentrationen im Sickerwasser oder andere Schadstoffausträge auf Dauer nur geringe Schadstofffrachten und nur lokal begrenzt erhöhte Schadstoffkonzentrationen in Gewässern erwarten lassen, ist dieser Sachverhalt bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Anwendungshinweise für Unter-suchungsmaßnahmen sind gemäß § 7b zu beachten.
Folie 12
Vorschlag BW BBodSchV-Novelle (III) § 4 Abs. 7b (Teil 1): Folgende Anwendungshinweise zu Abs. 7a können beachtet werden. Wenn die durchschnittliche Schadstoffkonzentration in einem begrenzten Volumen des Grundwassers unterhalb der altlastverdächtigen Fläche oder Verdachtsfläche (Einmischzone bis 1 m) die Prüfwerte nach Anhang 2 Tabelle 3.1.2 oder Tabelle 3.1.3 nicht übersteigt oder nach der Sickerwasserprognose nicht übersteigen wird, sind in der Regel weitere Untersuchungs- oder Sanierungsmaßnahmen nicht erforderlich. Für die orientierende Untersuchung genügt eine Abschätzung der mittleren Konzentrationen in der Einmischzone bis 1 m im Grundwasser. Folie 13
Vorschlag BW BBodSchV-Novelle (IV) § 4 Abs. 7b (Teil 2): Alternativ kann eine geeignete Probenahme des Grundwassers erfolgen. Der ermittelte Einmischfaktor beschreibt die Konzentrationsminderung beim Einmischvorgang des Sickerwassers ins Grundwasser. Zur Begrenzung der Schadstofffrachten darf der Einmischvorgang nicht berücksichtigt werden, wenn der betroffene Grundwasserleiter sehr stark durchlässig (kf > 10-2 m/s) ist und die Breite von 100 m der altlastverdächtigen Fläche senkrecht zur Grundwasserfließrichtung überschritten wird. Folie 14
Probenahme Direct Push-Verfahren Direct Push Sondierungen
In-situ-Messung von Parametern
Entscheidung vor Ort
Probenahme / Installationen Boden Bodenluft Grundwasser 1 2 3 4
Sensor Response Geologie / Schadstoff
1 2
3 Tiefe [m]
4
Direct-Push-basierte Installationen a)
b)
c)
d)
e) Brunnenfilter Vollrohr, Schlauch Verlorene Spitze Halbstationäre und mobile Packersysteme Mehrkanalsysteme Probenahmeport Verlorene Pumpe
Entnahmebereich
Probenahme Direct Push
Folie 17
Mehrkanalbrunnen
Folie 18
Fazit Probenahme Direct Push Sondierverfahren – Pumpensysteme mit horizontierter
Probenahme Sondiertiefen 15 bis 35 m, abhängig von Untergrund,
Sonierdurchmesser und Art der Sondiereinheit Lockersedimente (Ton bis Kies), teilweise aber auch in
„Festgestein“ anwendbar (Tonsteine, verwitterte Sandsteine) Anwendungsgrenzen beachten wie
- Punktmessungen - Verschleppung möglich - Abdichtungen nach Messungen
Folie 19
Konsequenzen für Untersuchungen Betrachtung von Frachten nicht neu in BW
Bestimmung von Schadstoffkonzentrationen und –frachten
erfordert im Rahmen der Orientierenden Untersuchung nach Anhang 1 Nr. 3.3 BBodSchV nur eine „Abschätzung“ rechnerische Ermittlung erfordert
- Durchlässigkeitsbeiwert + - hydraulisches Gefälle = GW-Filtergeschwindigkeit - Sickerwasserrate - Länge der Altlast in GW-Fließrichtung Probenahme als Alternative zur rechnerischen Bestimmung
sollte unbedingt ermöglicht werden Ort der Probenahme Sickerwasserprognose am Ort der
Beurteilung Einmischzone 1 m als Betrachtung der Folie 20 Verhältnismäßigkeit (Signifikanzschwelle)