1 - Der Rechnungshof

Um bei der Verwaltungsreform erfolgreich zu sein, müssen zunächst die Probleme erkannt ..... unterschiedlichen Preise und Leistungen im Bereich der Kranken- kassen), ...... Der RH empfahl 1997 in den Ländern Oberösterreich und Salz-.
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Positionen

Verwaltungsreform II

Reihe 2009/1

Bisher erschienen Jänner 2006; Reihe 2006/1 EU-Ratspräsidentschaft Österreichs 2006 Juni 2006; Reihe 2006/2 Wiener Erklärung zum internationalen Symposium über die Stärkung der weltweiten öffentlichen Finanzkontrolle Februar 2007; Reihe 2007/1 Stärkung der öffentlichen Finanzkontrolle September 2007; Reihe 2007/2 Verwaltungsreform Oktober 2007; Reihe 2007/3 19. VN/INTOSAI SYMPOSIUM „Wert und Nutzen der öffentlichen Finanzkontrolle in einem globalisierten Umfeld“

Auskünfte Rechnungshof 1031 Wien, Dampfschiffstrasse 2 Telefon (00 43 1) 711 71 - 8450 Fax (00 43 1) 712 49 17 E-Mail [email protected] Impressum: Herausgeber: Redaktion und Grafik: Druck: Herausgegeben:

Rechnungshof Rechnungshof Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH Wien, im März 2009

VORSCHLÄGE DES RECHNUNGSHOFES ZUR VERWALTUNGSREFORM UND ZUM BÜROKRATIEABBAU

NEUAUFLAGE 2009

www.rechnungshof.gv.at

Inhalt INHALTHALTSVERZEICHNIS Abkürzungen ................................................................................................................... 7 Vorwort............................................................................................................................. 9 1 Zusammenfassung ...................................................................................................11 2 Staats– und Verwaltungsreform – Herkules– oder Sisyphusaufgabe? ............. 13 2.1

Staats– und Verwaltungsreform – Eine endlose Geschichte? ................ 13

2.2

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Staats– und Verwaltungsreform ........................................................................................................... 14

2.3

Kernelemente, Schwerpunkte und Handlungsfelder ............................... 15

3 Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen und öffentliche Haushalte ........... 16 3.1

Entwicklung der zentralen Wirtschaftsindikatoren ................................. 16

3.2

Wirkungen auf die öffentlichen Haushalte .............................................. 18

4 Grundsätzliche Überlegungen zur Aufgabenstellung des Rechnungshofes .... 20 4.1

Rechnungshof als Wegbereiter für Innovationen und Reformen .......... 20

4.2

Prüfen und Beraten als Kernaufgabe des Rechnungshofes .................... 20

4.3

Regierungsprogramm .................................................................................. 21

5 Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform ................................. 23 5.1

Aufbau und systematischer Zugang .......................................................... 23

5.2

Nachfrageverfahren zur ersten Auflage .................................................... 25

5.3

Neue Vorschläge ........................................................................................... 27

5.4

Mehrwert für den Steuerzahler .................................................................. 28

6 Notwendige Verwaltungsreformmassnahmen aus der Sicht des Rechnungshofes ...................................................................................................... 30 Allgemeine Themen ................................................................................................ 30 6.1

Deregulierung, Aufgabenkritik und sachgerechtere Aufgabenverteilung ...................................................................................................... 30

6.2

Verbesserungsbedarf bei der Legistik ........................................................ 31

6.3

Straffung der Behördenorganisation ......................................................... 32

3

Inhalt 6.4

Effizienzsteigerung durch gezielte Ausgliederungen .............................. 33

6.5

Verbesserte Verwaltungskooperation......................................................... 34

6.6

Neue Instrumente zur Verwaltungssteuerung .......................................... 35

6.7

Modernisierung des Öffentlichen Dienstes und der Personalwirtschaft ...................................................................................................... 37 Effizienteres Personalmanagement ............................................................ 37 Flexibilisierung des Personaleinsatzes und Modernisierung des Dienst– und Gehaltsrechts .......................................................................... 38 Harmonisierung der Pensions– und Personalrechte von Bund, Ländern und Gemeinden ............................................................................. 39

6.8

Reform der Finanzverfassung und des Finanzausgleichs ....................... 40

6.9

Neugestaltung der Grundlagen für Budgetierung, Haushaltswesen und Haushaltsrecht ...................................................................................... 41

6.10 Stärkung der öffentlichen Finanzkontrolle .............................................. 43 6.11 Weiterer Ausbau von E-Government ........................................................ 44 6.12 Verfahrensbereinigung und raschere Abwicklung von Verwaltungsverfahren ................................................................................. 45 6.13 Optimierung von Supportprozessen .......................................................... 46 6.14 Stärkere Bürgerorientierung und Entlastung der Wirtschaft ................. 47 6.15 Transparentes Vergabewesen und verbesserte Abwicklung von Bauvorhaben................................................................................................. 48 Sicherstellung kostengünstiger und korrekter Beschaffungsvorgänge ....................................................................................................... 48 Verbesserte Abwicklung von Bauvorhaben der öffentlichen Hand....... 49 Wirtschaftlichkeitsvergleich von Eigen- und Fremdleistung ................. 50 Sachbereiche ............................................................................................................ 51 6.16 Reform des Gesundheitswesens.................................................................. 51 6.17 Optimierung der Pflege ............................................................................... 54 6.18 Strukturreformen in der Sozialversicherung ............................................ 55 4

Inhalt 6.19 Reform des Schulwesens ............................................................................. 56 6.20 Koordinierung von Wissenschaft und Forschung ................................... 59 6.21 Effizientere Gestaltung des Förderungswesens ........................................ 60 6.22 Innere Sicherheit und Integration.............................................................. 62 6.23 Reformen in der Justizverwaltung............................................................. 63 6.24 Besteuerung und Abgabenverwaltung ...................................................... 64 6.25 Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen ............................................ 65 6.26 Siedlungswasserwirtschaft, Schutzwasserbau und Wohnbauförderung ...................................................................................................... 66 6.27 Abfallwirtschaft, Naturschutz, Raumordnung und Landwirtschaft ...... 67 6.28 Öffentliche Unternehmungen und Fonds.................................................. 68 6.29 Finanzierungen und Beteiligungsmanagement........................................ 70 6.30 Liegenschaften...............................................................................................71 Tabellenteil..................................................................................................................... 72

5

Inhalt

6

Abkürzungen Abkürzungen AGES

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

APG

Allgemeines Pensionsgesetz

ASFINAG

Autobahnen- und Schnellstraßen- FinanzierungsAktiengesellschaft

ASVG

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

BBG

Bundesbeschaffung GmbH

BHG

Bundeshaushaltsgesetz

BKA

Bundeskanzleramt

BMASK

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

BMUKK

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

BMWF

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

BMeiA

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

BMG

Bundesministerium für Gesundheit

BMI

Bundesministerium für Inneres

BMJ

Bundesministerium für Justiz

BMLFUW

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

BMLVS

Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport

BMVIT

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

BMWFJ

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

BPD

Bundespolizeidirektion

BUWOG

Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH

BVA

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter

BVT

Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung

CDG

Christian Doppler Forschungsgesellschaft 7

Abkürzungen ELAK

Elektronischer Akt

FMA

Finanzmarktaufsichtsbehörde

IHS

Institut für Höhere Studien

I.S.T Austria

Institute of Science and Technology Austria

IKS

Internes Kontrollsystem

IKT

Information, Kommunikation und Technologie

KDZ

Zentrum für Verwaltungsforschung

LKF

Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung

ÖBB

Österreichische Bundesbahnen

ÖBf

Österreichische Bundesforste

OeNB

Österreichische Nationalbank

OÖGKK

Oberösterreichische Gebietskrankenkassa

ORF

Österreichischer Rundfunk

PVA

Pensionsversicherungsanstalt

RIM

Richtlinien für die Inventar- und Materialverwaltung des Bundes

WGKK

Wiener Gebietskrankenkassa

WIFO

Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung

WOLV

Wirkungsorientierte Landesverwaltung

ZAMG

Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik

8

Vorwort VORWORT Liebe Leserin, lieber Leser, mit dieser Broschüre halten Sie die Neuauflage der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform in Ihren Händen. Erstmals wurden diese 2007 gemeinsam mit dem Bundesrechnungsabschluss präsentiert. Ziel des Positionspapiers mit 206 Vorschlägen (152 für den Bund, 54 für die Länder) war die Schärfung des Bewusstseins, dass Strukturreformen unabdingbar sind, um auch in Zukunft den Einsatz von öffentlichen Mitteln und die Daseinsvorsorge – vor allem in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Soziales – optimal und nachhaltig gestalten zu können. Einige Vorschläge von damals wurden umgesetzt. Bisher keine Reformbereitschaft bestand bei jenen Empfehlungen, die ein Zusammenwirken mehrerer Beteiligter, Systemumstellungen oder Kompetenzänderungen erfordern. Gerade hier gibt es aber den größten Reformbedarf und die größten Optimierungspotenziale – wie in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soziales, öffentlicher Nahverkehr, Pflege oder Förderungswesen. Angesichts der aktuellen Entwicklungen ist der Reformbedarf weiter gestiegen. Ein optimaler Mitteleinsatz ist gefragter denn je. Daher hat der RH seine Positionen zur Verwaltungsreform aktualisiert und um neue Erkenntnisse aus den Prüfungen der letzten beiden Jahre ergänzt. Diese 315 Vorschläge zeigen Handlungsfelder auf und machen sichtbar, in welchen Bereichen Aufgaben-, Struktur- und Organisationsreformen realisiert werden müssen. Um bei der Verwaltungsreform erfolgreich zu sein, müssen zunächst die Probleme erkannt, deren Folgewirkungen außer Streit gestellt und Lösungsansätze entwickelt werden. Die Umsetzung der Reformen erfordert einen klaren politischen Willen sowie das Engagement und die Einbeziehung aller Beteiligten, insbesondere der Erfahrungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes. Wir können die Zukunft nur dann erfolgreich gestalten, wenn wir uns den Herausforderungen gemeinsam stellen, unsere Erfahrungen und Kenntnisse nützen und bereit sind, gemeinsam an Lösungen zu arbeiten. Dr. Josef Moser Präsident des Rechnungshofes 9

10

Zusammenfassung 1

ZUSAMMENFASSUNG Die vom Rechnungshof (RH) im Jahr 2007 veröffentlichten Positionen zur Verwaltungsreform sind auf große Resonanz gestoßen und haben eine breite öffentliche Diskussion über die Notwendigkeit einer Verfassungs- und Verwaltungsreform ausgelöst. In Hinblick auf den konjunkturellen Ausblick, die selbst in Zeiten guter volkswirtschaftlicher Rahmenbedingungen im Jahr 2007 bestehende Schere zwischen Einnahmenquote (25,3 %) und Ausgabenquote (26,3 %), die Verschuldung des Staates (2007: 161,3 Mrd. EUR), die Belastungen zukünftiger Finanzjahre (2007: 104,8 Mrd. EUR) sowie die ausgeweiteten Eventualverbindlichkeiten hält der RH Konsolidierungsmaßnahmen mit Hilfe einer umfangreichen Verwaltungs- und Verfassungsreform unter Einbeziehung aller Gebietskörperschaften für unabdingbar. Eine Konsolidierung im Verwaltungsbereich ist dringend notwendig, um einerseits Mittel für die Wirtschaftsbelebung zur Verfügung stellen zu können und andererseits mit weniger drastischen Einschnitten die künftig erforderliche nachhaltige Sanierung der Haushaltsdefizite bewerkstelligen zu können. Die Verwaltungsreform muss aber auch die Effizienz der öffentlichen Leistungserstellung steigern, die Qualität der Leistungen erhöhen und die Bürgerorientierung fördern. Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode (2008 bis 2013) sieht daher die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Konsolidierungsmaßnahmen vor, die ihre Arbeit bereits aufgenommen hat. Der RH wird als Mitglied dieser Arbeitsgruppe seine Erfahrungen aus den Prüfungen einbringen. Als einen Beitrag aktualisiert er seine Positionen zur Verwaltungsreform und bringt eine Neuauflage. Er hat dazu ein Nachfrageverfahren zu den 206 Einzelvorschlägen der Erstauflage des Positionspapiers durchgeführt. Innerhalb von zwei Jahren wurden rd. 38 % der RH–Vorschläge umgesetzt. Weiters wurde in rd. 22 % der Fälle eine Umsetzung zugesagt. Bei rd. 40 % der Empfehlungen ist allerdings die Durchführung der Empfehlungen noch offen. Umgesetzt wurden vor allem Vorschläge im eigenen internen Verantwortungs– oder Wirkungsbereich (z.B. durch Reorganisationsmaßnahmen oder Einführung vorgeschlagener Managementmethoden). Deutlich schwieriger 11

Zusammenfassung gestaltete sich die Umsetzung bei Empfehlungen, die ein Zusammenwirken mehrerer Stellen oder Gebietskörperschaften erforderten oder die auf Systemumstellungen oder Kompetenzänderungen abzielten. In die Neuauflage wurden jene Vorschläge, die als umgesetzt angesehen werden können, nicht mehr aufgenommen. Der RH hat dafür zahlreiche neue Vorschläge und Empfehlungen aus den seit der Erstauflage veröffentlichten Berichten in die Neuauflage eingearbeitet, um diese gesammelt in den Verwaltungsreformprozess einbeziehen zu können, und diese den Themenbereichen der Erstauflage zugeordnet. Teilweise werden dadurch jedoch auch neue Verwaltungsgebiete (z.B. Pflege, Finanzierungen und Beteiligungsmanagement) angesprochen und im Text- und Tabellenteil gesondert angeführt. Die Anzahl der Vorschläge im Tabellenteil ist dadurch von 206 auf 315 angewachsen und umfasst einerseits generelle Ansatzpunkte für Verwaltungsreformmaßnahmen (z.B. Aufgabenkritik, Einsatz moderner Steuerungsinstrumente, Harmonisierung der Dienst- und Pensionsrechte) und andererseits Verwaltungsbereiche mit besonders hohem Reformbedarf (z.B. Schulverwaltung, Gesundheit und Pflege, Förderungswesen). Der Mehrwert für den Steuerzahler aus einer Umsetzung der Vorschläge des RH wird auf unterschiedliche Art und Weise generiert. Ein wesentliches Ziel stellt eine kostengünstigere Erbringung öffentlicher Leistungen dar. Andere Vorschläge bewirken eine Effizienzsteigerung, eine Qualitätsverbesserung, eine Verwaltungsmodernisierung oder mehr Bürgerorientierung. Aus quantifizierbaren Einsparungsvorschlägen ergibt sich ein geschätztes Einsparungspotenzial von rd. 1 Mrd. EUR. Bedeutende Mittelumschichtungen im Gesundheitsbereich (rd. 2,9 Mrd. EUR) und in der Wohnbauförderung (rd. 1 Mrd. EUR) können wesentliche Effizienzsteigerungen bewirken. Die Abwehr der finanziellen Auswirkungen pensionsrechtlicher Maßnahmen im Bereich der ÖBB könnte den Bund mit 1,2 Mrd. EUR entlasten und die Heranziehung der tatsächlich ausbezahlten Nebengebühren statt des Nebengebühren–Durchschnittssatzes für die Pensionsbemessung würde Mehrkosten von über 1 Mrd. EUR vermeiden.

12

Verwaltungsreform 2

STAATS– UND VERWALTUNGSREFORM – HERKULES– ODER SISYPHUSAUFGABE?

2.1

Staats– und Verwaltungsreform – Eine endlose Geschichte? Der seit jeher bestehende Wunsch nach einer effizienten, straffen und wirkungsorientierten Verwaltung führte zu einer langen Geschichte der Staats- und Verwaltungsreform. Mehrere in den letzten beiden Jahrzehnten unternommene Anläufe (z.B. Aufgabenreformkommission, Österreich–Konvent, Expertengruppe, Verwaltungsinnovationsprogramme, Verwaltungsqualitätsoffensive) verfolgten stets das Ziel von mehr Transparenz, Bürgerorientierung und Effizienz. Der große Wurf einer Staats- und Verwaltungsreform, d.h. eine durchgreifende Neuordnung und Neugestaltung der Verwaltungsbereiche, wurde jedoch trotz umfangreicher Reformvorschläge noch nicht umgesetzt. Gleichwohl ist die öffentliche Verwaltung einem ständigen Wandel unterworfen. Die Entwicklungen der letzen Jahre, wie z.B. verstärkter Einsatz von Informationstechnologie oder der Ansatz des Public Management, führten zu durchaus anzuerkennenden Einzelerfolgen. Österreich ist führend bei E-Government–Anwendungen (z.B. FinanzOnline, help.gv.at), und betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrumente werden bereits verstärkt zur Erhöhung der Effizienz eingesetzt. Im Bereich der Länder und Gemeinden findet man viele erfolgreiche Initiativen zur Stärkung der Bürgerorientierung der Verwaltung (z.B. One–Stop–Shops). Gleichzeitig gibt es im öffentlichen Sektor auch Strukturen, die vom Ansatz her eher reformresistent wirken. Die komplexe, zumeist verfassungsrechtlich verankerte Aufgaben- und Ausgabenverteilung zwischen den verschiedenen Gebietskörperschaftsebenen trägt wesentlich zur Verzögerung einer grundlegenden Neugestaltung der Verwaltung bei. Die Vorschläge und Ansätze zu einer neuen Aufgaben- und Ausgabenverteilung sind umfangreich und reichen weit zurück. Bereits Anfang der 90er Jahre erarbeitete eine Strukturreformkommission ein Konzept zur grundlegenden Neuordnung der Kompetenzverteilungen in Österreich, zehn Jahre später tagte die 13

Verwaltungsreform Aufgabenreformkommission. Die Ergebnisse der Beratungen des Österreich–Konvents führten zu einer Verfassungsrechtsbereinigung1 und einigen kleineren Änderungen des B-VG, eine umfassende Staatsreform blieb aber aus. Dabei würde eine sinnvoll angelegte Staats- und Verwaltungsreform mit Aufgaben- und Finanzierungsentflechtungen zwischen den Gebietskörperschaften die Transparenz, Effizienz und Effektivität, aber auch die Qualität der Verwaltung deutlich erhöhen und die Bürgernähe stärken. Sie führt damit auch zu Einsparungen und bietet die Möglichkeit, sowohl die Qualität als auch die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen durch die Schaffung von finanziellem Spielraum für zukunftsorientierte Ausgaben wesentlich zu verbessern.

2.2

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Staats– und Verwaltungsreform Der RH sieht einen klaren politischen Willen und eindeutige politische Vorgaben über den Umfang und die Zielrichtung als unabdingbare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Staats– und Verwaltungsreform. Wegen der finanziellen Beziehungen und Abhängigkeiten der Gebietskörperschaften und der damit verbundenen Verflechtung der Finanzströme (Steuerverbund, komplexes Transfersystem zwischen den Gebietskörperschaften, vielfach auseinander fallende Finanzierungs–, Aufgaben– und Ausgabenverantwortung) muss eine erfolgreiche Verwaltungsreform alle staatlichen Ebenen umfassen. Da die Wahrnehmung sämtlicher öffentlicher Aufgaben auf die einzelnen Gebietskörperschaften verteilt ist, können nachhaltige Verbesserungen nicht durch den Bund oder die Länder und Gemeinden alleine umgesetzt, sondern nur durch eine gemeinsame Problemsicht und das Bekenntnis zum vereinbarten Lösungsweg erreicht werden. Diese Vorgangsweise deckt sich auch mit den Zielsetzungen des Art. 13 Abs. 2 B-VG (Koordinierung der Haushaltsführung der Gebietskörperschaften im Hinblick auf die Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und nachhaltig geordnete Haushalte) und ist ein Gebot der europarechtlichen Vorgaben zur Wahrung 1

14

BGBl. I Nr. 2/2008

Verwaltungsreform einer gesamtstaatlichen Haushaltsdisziplin und der daraus erwachsenden gemeinsamen Budgetverantwortung. Weiters kann nur durch eine gemeinsame Vorgangsweise sichergestellt werden, dass die für eine erfolgreiche Reform notwendigen Verfahrensschritte systematisch aufeinander abgestimmt gesetzt werden: Aufgabenreform – Strukturreform – Organisationsreform. Ziele und Vorgaben für Innovationen und Reformen definiert die Politik. Der RH übt bei seinen Prüfungen und Beratungsleistungen nicht Zielkritik, sondern Wegekritik. Er stellt seinen Sachverstand und seine praktische Prüfungserfahrung als föderatives Bund-Länder-Organ den politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung und weist im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit auf evidente Reformfelder hin, um Prozesse und Strukturen in der staatlichen Verwaltung und Wirtschaftstätigkeit weiter zu verbessern. Er gewährleistet dabei eine den Bund, die Länder und die Gemeinden umfassende Gesamtsicht.

2.3

Kernelemente, Schwerpunkte und Handlungsfelder Verwaltungsreformmaßnahmen weisen grundsätzlich zwei Stoßrichtungen auf. Einerseits sollen sie eine Qualitätsverbesserung bringen und damit für den Bürger ein besseres Service bieten. Andererseits soll eine Verwaltungsreform dazu führen, dass öffentliche Aufgaben effizienter und damit billiger erbracht werden, dass somit bei Wahrung der Qualität der Leistungserbringung Einsparungen erzielt werden können. Um die Finanzierbarkeit der zur Stabilisierung der Wirtschaft notwendigen Maßnahmen sicherzustellen und das im Regierungsprogramm bekräftigte Ziel eines soliden und über den Konjunkturzyklus ausgeglichenen Haushalts bei einer Erholung der Wirtschaftslage tatsächlich erreichen zu können, ist nicht nur eine Reihe von Kosten sparenden Einzelmaßnahmen im Administrativbereich, sondern eine umfassende Reform aller staatlichen Strukturen erforderlich. Der RH geht bei seinen Vorschlägen zur Verwaltungsreform daher von einer weiten Begriffsdefinition aus, die sämtliche Einrichtungen des Staates einschließt, die öffentliche Leistungen bereitstellen. Kernelemente einer umfassenden Staats– und Verwaltungsreform sind eine 15

Verwaltungsreform umfassende Aufgabenkritik und Rechtsbereinigung, eine von der Politik vorgegebene strategische Ausrichtung der einzelnen staatlichen Ebenen und Aufgabenbereiche, eine sachgerechte Aufgabenverteilung zwischen den Gebietskörperschaften mit eindeutigen Verantwortungszuweisungen (Zusammenführung von Finanzierungs–, Ausgaben– und Aufgabenverantwortung) und klare politische Zielvorgaben. Dies wird letztlich auch eine Reform der Finanzverfassung und des Finanzausgleichs und ein modernes und einheitliches Haushaltsrecht der Gebietskörperschaften mit einer verstärkten Ziel– und Wirkungsorientierung erfordern. Sachbereiche mit hohem Gebarungsvolumen und Reformbedarf sind insbesondere das Schulwesen, Gesundheit und Pflege, Wissenschaft und Forschung sowie generell das Förderungswesen. Der RH sieht weiters die Notwendigkeit alle Instrumente zu forcieren, die einer möglichst effizienten Steuerung der Verwaltungsaktivitäten dienen. Dazu ist es insbesondere auch dringend notwendig, in einzelnen Bereichen ausreichende und einheitliche Datengrundlagen zu schaffen und diese für eine Steuerung des Mitteleinsatzes zu verwenden. Einsparungen sind aber insbesondere auch durch eine Harmonisierung der Pensionssysteme von Bund, Ländern und Gemeinden, Reformmaßnahmen bei den Pensionen öffentlicher Unternehmen und Maßnahmen im Bereich der Personalwirtschaft der Gebietskörperschaften zu erzielen.

3

VOLKSWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN UND ÖFFENTLICHE HAUSHALTE

3.1

Entwicklung der zentralen Wirtschaftsindikatoren Die österreichische Haushaltsführung verfolgt das Ziel eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen hohem Beschäftigtenstand, hinreichend stabilem Geldwert, Sicherung des Wachstumspotenzials und Wahrung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts. Die Entwicklung der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat daher wesentliche Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. Die sich

16

Verwaltungsreform als Folge der Finanzkrise und des weltweiten Konjunktureinbruchs auch in Österreich bereits deutlich abzeichnende Konjunkturverschlechterung und die damit in Zusammenhang stehenden budgetären Maßnahmen verdeutlichen die Zielsetzung und die Auswirkungen. Die nachfolgenden Abbildungen zeigen die Entwicklung der zentralen Wirtschaftsindikatoren sowie die Prognosedaten für 2009 und 2010 auf. Abbildung 1: Entwicklung des Wachstums, der Arbeitslosenrate und des Geldwerts 6 BIP Wachstum real (Veränderung zum Vorjahr in % ) Inflationsrate (Veränderung zum Vorjahr in % )

Veränderung zum Vorjahr in %

5

Arbeitslosenrate (Veränderung zum Vorjahr in % )

4

3

2

1

0

-1 2006

2007

2008

2009

2010

Quelle: WIFO (Dezember 2008 Prognose für die Jahre 2009 – 2010) Für die österreichische Wirtschaft wird für das Gesamtjahr 2009 eine Rezession erwartet. Prognosen gehen davon aus, dass das reale BIP 2009 um mindestens 0,5 % schrumpfen wird. Für das Jahr 2010 erwartet das WIFO2 wieder eine leichte Erholung der österreichischen Wirtschaft mit einem Wachstum von 0,9 %. Der Arbeitsmarkt wird zunehmend von der Konjunkturabschwächung erfasst. Bereits im vergangenen Jahr hat sich der Beschäftigungszuwachs halbiert. Die Arbeitslosenrate (AMS Methode) wird von 6,2 % (2008) auf 6,9 % (2010) ansteigen. Durch die steigende Arbeitslosigkeit werden sich die Wachstumszuwächse des privaten Konsums von 1,2 % (2008) auf 0,5 % (2009) mehr als halbieren. Infolge der Wachstumseinbrüche der wichtigsten österreichischen Handelspartner (Deutschland, Italien, mittel- und osteuropäische Staaten) wird die Nachfrage 2

WIFO Prognose, Dezember 2008 17

Verwaltungsreform nach österreichischen Exporten deutlich nachlassen (2009: –2,7 % lt. OeNB3) und Investitionen österreichischer Unternehmen werden verschoben bzw. verworfen werden (2009: -1,6 % lt. OeNB). Die infolge der Finanzkrise erhöhten Finanzierungskosten tragen zu dieser Entwicklung erschwerend bei.

3.2

Wirkungen auf die öffentlichen Haushalte Die weltweite Finanzkrise und die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Österreich werden sowohl ausgaben- als auch einnahmenseitig zu einer wesentlichen Belastung der öffentlichen Haushalte mit einem deutlichen Anstieg der Haushaltsdefizite und der Verschuldung führen. Zur Minderung der Auswirkungen des weltweiten Konjunktureinbruchs auf Österreich wurden bereits umfassende Schritte zur Konjunkturbelebung in die Wege geleitet. Die österreichischen Banken sind im besonderen Maße von der Krise berührt, Stabilisierungsmaßnahmen („Bankenpaket“) wurden getroffen. Die finanziellen Folgen der Steuerreform (Einkommenssteuer, Familienpaket), der Konjunkturpakete (temporäre degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter) und des Bankenpakets wirken sich auf die öffentlichen Haushalte aus. Außerdem werden die „automatischen Stabilisatoren“ (Ausgaben für Arbeitslosenunterstützungen steigen an und Steuereinnahmen gehen zurück) wirksam. Die budgetäre Situation wird sich entsprechend bis zum Jahr 2010 verschlechtern. Die Bundesregierung bekennt sich im Regierungsprogramm weiterhin zu einem über den Konjunkturzyklus ausgeglichenen Haushalt. Um gegen Ende der Legislaturperiode ein gesamtstaatliches Defizit von –1,7 % des BIP zu erreichen, sieht die Regierung einen Konsolidierungspfad vor, der bis dahin einen Umfang von über 1 % des BIP annehmen soll (siehe Abb. 2).

3 Gesamtwirtschaftliche Prognose der OeNB für Österreich 2008 – 2010, Dezember 2008

18

Verwaltungsreform Abbildung 2: Budgetpfad 2009 – 2013 inkl. vereinbartem Konsolidierungsumfang 1,5 Konsolidierung 1

Gesamtstaatlicher Budgetsaldo

0,5 0 2009

2010

2011

2012

2013

in % des BIP

-0,5 -1 -1,5 -2 -2,5 -3 -3,5

Quelle: Regierungsprogramm 2008 Während der gesamtstaatliche Budgetsaldo (2007: –0,4 % des BIP; 2008: -0,7 % des BIP)4 in den vergangenen Jahren eine ausreichende Sicherheitsmarge zur 3 % Defizitmarke des Stabilitäts- und Wachstumspakts aufwies, rechnet die OeNB bis 2010 bereits mit einer weiteren Verschlechterung auf –3,4 % des BIP. Auch der gesamtstaatliche Schuldenstand wird u.a. aufgrund des zu erwartenden Rückgangs des Primärüberschusses (dieser betrug 2007 noch 2,2 % des BIP) auf deutlich über 60 % des BIP ansteigen (2007: 59,6 %). Außerdem wurde im Rahmen des Interbankmarktstärkungsgesetzes und des Finanzmarktstabilitätsgesetzes vom November 2008 der Haftungsrahmen des Bundes erheblich ausgeweitet. Dabei führen Eigenkapitalstärkungen der Banken durch den Staat zu einer Erhöhung der öffentlichen Verschuldung. Die Garantien (z.B. Einlagensicherung, Haftungen) wirken sich dann auf den öffentlichen Haushalt aus, wenn sie schlagend werden. Es müssen daher bereits jetzt intensive Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung unternommen werden, um künftig wesentlich gravierendere Einschnitte zum Abbau der konjunkturbedingten Defizite zu vermeiden. Selbst wenn sich die Wirtschaftslage in der zwei4

Quelle: BMF/Notifikation 19

Verwaltungsreform ten Hälfte der Legislaturperiode wieder erholen sollte, werden strukturelle und tief greifende Reformmaßnahmen unvermeidlich sein. Diese sollten jedenfalls eine Haushaltsrechtsreform auf allen staatlichen Ebenen sowie eine stärkere Zusammenführung von Finanzierungs- und Aufgabenverantwortung umfassen. Eine umfassende Verfassungs- und Verwaltungsreform würde finanzielle Mittel freisetzen, welche einerseits in konjunkturell angespannten Situationen wachstumsbelebend eingesetzt werden könnten und andererseits zu einer nachhaltigen Haushaltssanierung beitragen könnten. Außerdem beeinflusst eine verbesserte Qualität der Verwaltung die Entwicklung der österreichischen Wirtschaft positiv. Darum sind neben den Aspekten der Ausgabeneinsparungen insbesondere auch der effiziente Mitteleinsatz, die Transparenz und Qualität des staatlichen Handelns sowie die Bürgerorientierung als gleichberechtigte Zielsetzungen zu beachten.

4

GRUNDSÄTZLICHE ÜBERLEGUNGEN ZUR AUFGABENSTELLUNG DES RECHNUNGSHOFES

4.1

Rechnungshof als Wegbereiter für Innovationen und Reformen Die Sicherstellung des bestmöglichen Einsatzes öffentlicher Mittel stellt das wichtigste Ziel des RH dar. Der RH sieht sich als Wegbereiter für Innovationen und Reformen und trägt damit maßgeblich zur nachhaltigen Verwendung und zur Qualität der öffentlichen Finanzen bei. Er bekennt sich in seiner Strategie dazu, sein Wissen und seine Erfahrungen aktiv einzubringen.

4.2

Prüfen und Beraten als Kernaufgabe des Rechnungshofes Prüfen und Beraten stellen die Kernaufgabe des RH dar. Die Beratungsleistungen des RH wurden in den letzten Jahren verstärkt nachgefragt. Dies drückte sich auf der parlamentarischen Ebene in der steigenden Anzahl von Anfragen, Anträgen und Anfragebeant-

20

Verwaltungsreform wortungen aus, die auf Prüfungsaussagen des RH Bezug nahmen. Auch beim parlamentarischen Hearing des Sozialausschusses zur Gesundheitsreform im Juni 2008 brachte der RH seine Expertise ein. Im Rahmen der Begutachtung des zweiten Entwurfs der Expertengruppe zur Verfassungsreform ersuchten der Bundeskanzler und der Vizekanzler den RH, den Entwurf auf seine ökonomischen Auswirkungen hin zu bewerten und zu klären, ob die Vorschläge mittelfristig zu Einsparungen führen können. Der RH reagiert auf diese steigende Nachfrage nach Beratung mit bedarfsgerechten Leistungen. Er nimmt seine beratende Funktion dabei ausschließlich auf der Grundlage seiner Prüfungstätigkeit wahr. Neben seiner Teilnahme an den Beratungen der allgemeinen Vertretungskörper tut er dies insbesondere auch durch – die Veröffentlichung von generellen Empfehlungen, Positionen und Kernaussagen, – die Mitwirkung an Reformvorhaben und in Arbeitsgruppen sowie – die Verfolgung der Verwirklichung seiner Empfehlungen im Rahmen des Nachfrageverfahrens und der Follow-up-Überprüfungen. Diese Beratungsleistungen schaffen einen Mehrwert, indem sie den Nutzen der einzelnen Gebarungsüberprüfungen erhöhen und die Wirkung der öffentlichen Finanzkontrolle nachhaltig verstärken. In diesem Sinne veröffentlichte der RH im Jahr 2007 seine Positionen zur Verwaltungsreform (Reihe 2007/1), die der öffentlichen Diskussion um die Verwaltungsreform neue Impulse verliehen. Zu Beginn der neuen Legislaturperiode hat sich der RH nunmehr zu einer Neuauflage seiner Positionen entschlossen, die auf der Grundlage der Erstauflage über bisherige Umsetzungsmaßnahmen informiert und neue Vorschläge aus seither durchgeführten Gebarungsüberprüfungen des RH beinhaltet.

4.3

Regierungsprogramm Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode (2008 bis 2013) sieht die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Konsolidierungsmaßnahmen vor, deren Umsetzung als notwendig erachtet wird, um die vereinbarten budgetären Rahmenbedin21

Verwaltungsreform gungen einhalten zu können. Es verweist dabei auf die Vorschläge des RH aus der Erstauflage des Positionspapiers sowie auf ein zwischen dem RH und dem Präsidenten des Staatsschuldenausschusses abgestimmtes Grundlagenpapier über „Vorschläge zur Verwaltungsreform“. Im Sinne einer Schwerpunktsetzung werden sechs Handlungsfelder genannt, die sich in weitere Teilbereiche untergliedern: – Senkung der Verwaltungskosten – Gesundheitswesen – Schulwesen und Wissenschaft – Effizientes Förderungswesen – Pensionen – Personalpolitik Die Kernarbeitsgruppe setzt sich aus politischen Entscheidungsträgern (Bundeskanzler, Bundesminister für Finanzen, zwei Landeshauptleute) und aus Experten (Präsident des RH, Leiter von IHS und WIFO) zusammen. Die Aufgabe der Experten wird dabei in der Problemanalyse und im Aufzeigen und Bewerten von Folgewirkungen und Handlungsalternativen bestehen. Als Kontrollorgan des Parlaments und der Landtage sieht sich der RH dabei den Prinzipien der Objektivität und Unabhängigkeit und seiner besonderen Stellung als föderatives Bund-Länder-Organ verpflichtet. Die Entscheidungsfindung kann hingegen nur auf politischer Ebene nach einem eingehenden Diskussionsprozess mit den betroffenen Stakeholdern erfolgen.

22

Verwaltungsreform 5

VORSCHLÄGE DES RECHNUNGSHOFES ZUR VERWALTUNGSREFORM

5.1

Aufbau und systematischer Zugang Der RH hat in der Neuauflage seiner Positionen die Grundsätze der Erstauflage beibehalten und geht von einer weiten Begriffsdefinition der Verwaltungsreform aus. Die Vorschläge des RH bauen auf Ergebnissen konkreter Gebarungsüberprüfungen auf und gliedern sich einerseits in allgemeine Themenstellungen der möglichst effizienten Steuerung öffentlicher Leistungserbringung und andererseits in Sachbereiche mit besonderem Reformbedarf. – Die wesentlichsten Anliegen aus dem ersten Themenblock betreffen, – eine Aufgabenkritik und Deregulierung auf allen staatlichen Ebenen, – die sachgerechte Zuordnung von Aufgaben und Verantwortungen mit einer Zusammenführung von Finanzierungs–, Aufgaben– und Ausgabenverantwortung (z.B. bei den Landeslehrern oder im Bereich der Krankenanstalten), – die Reform der Finanzverfassung und des Finanzausgleichs (z.B. Reduzierung der vielfältigen und intransparenten Transferströme), – eine Modernisierung des Haushaltsrechts der Gebietskörperschaften mit einer verstärkten Ziel– und Wirkungsorientierung der öffentlichen Verwaltung, – Maßnahmen zur verstärkten Bürgerorientierung (z.B. Ausbau von One–Stop–Shops), – eine stärkere Kooperation von Verwaltungsbehörden und öffentlichen Stellen (z.B. Bildung von Verwaltungsclustern für Supportleistungen, verstärkte Nutzung von Verwaltungsdaten für die amtliche Statistik),

23

Verwaltungsreform – ein effizienteres Personalmanagement (z.B. Vermeidung ausbildungsfremder Verwendungen) und Flexibilisierung des Personaleinsatzes, – die Harmonisierung der Pensions– und Personalrechte von Bund, Ländern und Gemeinden und – die Stärkung der öffentlichen Finanzkontrolle. Als Sachbereiche mit dem größten Reformbedarf, denen auch besondere Gebarungsrelevanz zukommt, sieht der RH die Notwendigkeit zur – Reform des Gesundheitswesens (z.B. Finanzierung aus einer Hand, mehr Transparenz im Bereich der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung, Verbesserung der Standortstruktur und Kooperationen zwischen den Krankenanstalten, Koordination des stationären Bereichs mit anderen Versorgungsbereichen, Analyse der unterschiedlichen Preise und Leistungen im Bereich der Krankenkassen), – Reform des Pflegebereichs (Reduktion der Entscheidungsträger und Bündelung der Vollzugs- und auch der Aufsichtskompetenzen, Optimierung der Verwaltungsabläufe, Neuorganisation der ärztlichen Begutachtungen), – Reform des Schulwesens (z.B. Zusammenführung der Finanzierungs–, Aufgaben– und Ausgabenverantwortung im Bereich der Landeslehrer und der Schulerhaltung, effizientere Gestaltung der Schulaufsicht) sowie Reformen im Bereich der Wissenschaft und Forschung, – effizienteren Gestaltung des Förderungswesens (z.B. Festlegung quantifizierbarer Förderungsziele, Vermeidung von überschneidenden Förderungsbereichen und von Mehrfachförderungen, österreichweite Förderungsdatenbank), – nachhaltigen Finanzierung von Infrastrukturprojekten (Vermeidung „grauer Finanzschulden“), – Verbesserung der Wohnbauförderung (z.B. Umstellung auf Subjektförderung, Ökologisierung), 24

Verwaltungsreform – besseren Koordination in Bereichen des Umweltschutzes (z.B. Abfallwirtschaft, Schutz vor Naturgefahren) sowie – Durchführung von Reformmaßnahmen bei öffentlichen Unternehmungen (z.B. ÖBB, OeNB). Die einzelnen Themenstellungen werden sowohl im Textteil als auch im Tabellenteil behandelt. In dem im Anhang angeschlossenen Tabellenteil hat der RH seine wesentlichen Empfehlungen aus Gebarungsüberprüfungen zusammengestellt5. Die Reihenfolge der Vorschläge innerhalb der einzelnen Themenbereiche lässt dabei grundsätzlich auch eine Gewichtung erkennen. Die Vorschläge wurden nach den Kriterien Effizienzsteigerung (teilweise wird dabei ein quantifiziertes Effizienzsteigerungs– oder Einsparungspotenzial angegeben) und Qualitätsverbesserung beurteilt. Die Gliederung der Vorschläge im Textteil entspricht der Systematik im Tabellenteil, wobei der Textteil die wesentlichen Anliegen bei den einzelnen Themenbereichen zusammenfasst, die Umsetzungserfolge seit der Erstauflage beschreibt und die wesentlichsten Neuvorschläge beinhaltet. In der Erstauflage erstattete der RH 206 Einzelvorschläge, die er in der Folge einem Nachfrageverfahren bei den überprüften Stellen unterzogen hat. Jene Einzelvorschläge, die gemäß der Mitteilung der überprüften Stellen als umgesetzt angesehen werden können, wurden in der Neuauflage nicht mehr aufgenommen. Es wurden dafür aber jene Sachverhalte, Maßnahmen und Empfehlungen einbezogen, die vom RH seit der Erstauflage zu Verwaltungsreformthemen veröffentlicht wurden. Der neue Tabellenteil besteht nunmehr aus 315 Einzelvorschlägen.

5.2

Nachfrageverfahren zur ersten Auflage In der zweiten Jahreshälfte 2008 führte der RH ein Nachfrageverfahren zu den 206 Einzelvorschlägen des Positionspapiers durch. Ziel war es, den Umsetzungsgrad der einzelnen Empfehlungen bei den überprüften Stellen zu erheben. Auf der Basis der RückmelDie Kurzbezeichnungen der angesprochenen Bundesministerien entsprechen der Rechtslage vor der BMG–Novelle 2009. 25

5

Verwaltungsreform dungen der geprüften Stellen hat der Rechnungshof die 206 Einzelvorschläge zur Beurteilung des Umsetzungsgrads in „umgesetzt“, „offen“ und „zugesagt“ kategorisiert. Anhand dieser lassen sich erste Aussagen zum Umsetzungsgrad treffen. Abbildung 3: Umsetzungsgrad der Empfehlungen zur Verwaltungsreform

22% 38%

umgesetzt offen zugesagt

40%

Innerhalb von zwei Jahren wurden rd. 37,6 % der Vorschläge umgesetzt und in rd. 22,3 % der Fälle eine Umsetzung zugesagt. Bei rd. 60 % der Verwaltungsreformvorschläge hat der Rechnungshof somit bereits eine Wirkung erzielt. Bei rd. 40 % der Empfehlungen ist allerdings die Umsetzung der Empfehlungen noch offen. Eine nähere Analyse zeigt, dass vor allem jene Vorschläge rasch umgesetzt wurden, die im eigenen internen Verantwortungs– oder Wirkungsbereich realisiert werden konnten (z.B. durch Reorganisationsmaßnahmen oder Einführung empfohlener Managementmethoden). Deutlich schwieriger gestaltete sich die Umsetzung bei jenen Empfehlungen, bei denen das Zusammenwirken mehrerer Stellen oder Gebietskörperschaften erforderlich war (Gemengelagen) oder die auf Systemumstellungen oder Kompetenzänderungen abzielten. Auch Strukturbereinigungen (z.B. Zusammenlegung der Wetterdienste oder bei den Wettbewerbsbehörden) wurden noch nicht umgesetzt. Zahlreiche Rückmeldungen bekunden die Bereitschaft zu strukturellen Änderungen in den Organisationen, es lassen sich aber keine konkreten Zeithorizonte für die Realisierung ableiten. Viele Zusagen 26

Verwaltungsreform sind auch an das Inkrafttreten der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform, das für das Jahr 2013 vorgesehen ist, gekoppelt. Die eingeleiteten Maßnahmen können als erste Schritte bewertet werden, durch die künftig ein Teil der vom RH aufgezeigten Einsparungspotenziale realisiert wird. Bedeutende Einsparungen konnten beispielsweise bereits im Personalbereich des Bundes durch die empfohlene Kürzung der Nebengebühren bei den Mehrleistungen und die Aliquotierung pauschalierter Nebengebühren im Krankheitsfall erzielt werden. Im Asylbereich wurde die Anzahl der offenen Verfahren kontinuierlich reduziert, die Dauer verkürzt und durch ein Controlling eine wirtschaftlichere Vorgangsweise ermöglicht. Die ASFINAG berichtete über eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Vergabeprozesse. Die Umsetzung der elektronischen Bescheidzustellung bei FinanzOnline führte zu einem Rückgang allein der Portokosten von rd. 0,5 Mill. EUR. Niederösterreich erzielte im Schulbereich durch eine bessere Nutzung von Suppliervertretungen Einsparungen von 3,2 Mill. EUR. Vorarlberg bewirkte durch laufende Umstrukturierungen effizientere und bedarfsgerechtere Strukturen für die Gesundheitsversorgung. Die Neugestaltung der Amtszeiten in zwei Bezirkshauptmannschaften führte zu mehr Bürgernähe. Die Empfehlungen des RH bewirkten weiters, dass zwei überprüfte Städte auf Basis einer Aufgabenanalyse zwischenzeitlich Produkt– und Leistungskataloge erstellten.

5.3

Neue Vorschläge Der RH hat in seinen seit der Erstauflage veröffentlichten Berichten eine Reihe zusätzlicher Empfehlungen und Vorschläge für Verwaltungsreformmaßnahmen erarbeitet. Damit diese gesammelt in die Verwaltungsreformdiskussion mit einbezogen werden können, hat der RH diese in die Neuauflage eingearbeitet. Soweit inhaltlich zutreffend wurden diese den Themenbereichen der Erstauflage zugeordnet, teilweise wurden neue Verwaltungsgebiete (z.B. Pflege, Wissenschaft– und Forschung, Abfallwirtschaft, Finanzierungen und Beteiligungsmanagement) angesprochen und im Text- und Tabellenteil gesondert angeführt. Vielfach wird die Wichtigkeit und Notwendigkeit von vorgeschlagenen Reformmaßnahmen durch neue Beispiele aus aktuellen Gebarungsüberprüfungen unterstrichen. 27

Verwaltungsreform Eine gesamthafte Darstellung und grundsätzliche Aussagen zu vielen Themen mit engem Bezug zur Verwaltungsreform finden sich in den jährlichen Tätigkeitsberichten unter den Themen der öffentlichen Finanzkontrolle (z.B. zu den Kinderbetreuungseinrichtungen im Ländervergleich im Tätigkeitsbericht 2007/2008, zu Claim Management im Tätigkeitsbericht über das Jahr 2005, zu öffentlichen Förderungen im Tätigkeitsbericht über das Jahr 2004) sowie in den auf der Website des RH (www.rechnungshof.gv.at/berichte/kernaussagen) veröffentlichten Kernaussagen (z.B. zur Verwaltungsreform, zu den Pensionssystemen, zu Ausgliederungen, zum Gesundheitswesen, zu Bildung und Wissenschaft).

5.4

Mehrwert für den Steuerzahler Der Mehrwert für den Steuerzahler aus einer Umsetzung der Vorschläge des RH wird auf unterschiedliche Art und Weise erzielt. Verwaltungsreformbemühungen dürfen nicht auf Einsparungsmaßnahmen reduziert werden, wenngleich eine kostengünstigere Erbringung öffentlicher Leistungen jedenfalls ein primäres Ziel darstellt. Gerade unter schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind die Prioritäten diesen anzupassen und mit den Erfordernissen der öffentlichen Haushalte abzustimmen. Einsparungen können für einen effizienteren Mitteleinsatz genutzt werden. Die Wahrung der Qualitätsstandards der Verwaltung und der öffentlichen Wirtschaft müssen gesichert sein. Einzelne vom RH vorgeschlagene Maßnahmen bewirken einmalige Einsparungen, andere haben langfristige Auswirkungen und führen daher zu jährlichen Minderausgaben oder zu Gesamteinsparungen über einen mehrjährigen Betrachtungszeitraum. Andere Vorschläge führen zu einer Effizienzsteigerung oder Qualitätsverbesserung und stellen daher wichtige Beiträge zu einer Verwaltungsreform dar. Neben Einsparungs– und Kostensenkungsmöglichkeiten sind damit beispielsweise die Steigerung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit, die Verwaltungsmodernisierung, die Verbesserung der Organisation und Aufgabenerfüllung, der Ausbau der Kooperation oder der wirksamere Einsatz von Fördermitteln gleichrangige Zielsetzungen. Eine Quantifizierung der Einsparungsmöglichkeiten durch Verwaltungsreformmaßnahmen ist vielfach schwierig und von vielen Rah-

28

Verwaltungsreform menbedingungen abhängig. Die WIFO–Studie zur Effizienz der Ausgabenstrukturen des öffentlichen Sektors in Österreich6 verweist auf hohe Effizienzsteigerungspotenziale in der öffentlichen Verwaltung. Basierend auf internationalen Vergleichsrechnungen (Benchmarking–Analysen) sind Einsparungspotenziale vor allem in der Allgemeinen Hoheitsverwaltung auszumachen. Je Einwohner hat Österreich demnach um 27 % höhere Ausgaben als Deutschland und um 11 % höhere Ausgaben als Dänemark. Laut WIFO - Berechnungen hätte Österreich demnach eine Effizienzreserve von 0,75 bis 2,5 Mrd. EUR. Zusätzlich zeigten die WIFO - Analysen Effizienzsteigerungspotenzial im Gesundheitswesen (derzeit nicht quantifizierbar), Förderungswesen (durch einen allgemeinen Förderungsabbau von 3,5 bis 5 Mrd. EUR) und durch Deregulierungsmaßnahmen (bis zu 0,5 Mrd. EUR). Die Ergebnisse entstanden unter der Annahme, dass sich die Qualität und der Umfang der Verwaltungsleistungen zwischen den Ländern nicht unterscheiden (ceteris paribus–Annahme). Sie setzen grundlegende Reformen (Veränderung der institutionellen Rahmenbedingungen voraus), die einen mehrjährigen Zeithorizont erfordern. Soweit die Vorschläge des RH quantifiziert werden können, ergibt sich ein Einsparungspotenzial von rd. 1 Mrd. EUR. Hohe Einsparungsbeträge lassen sich insbesondere aus Reformen in den Pensionssystemen der Länder, durch Personalmaßnahmen im Bereich des Bundes (z.B. Vermeidung ausbildungsfremder Verwendungen von Exekutivbeamten) und durch Strukturbereinigungen lukrieren. Im Gesundheitsbereich ist durch die demographische Entwicklung und die Entwicklung der Medizin weiterhin mit einem über dem BIP-Wachstum liegenden Kostenanstieg zu rechnen. Finanzierung aus einer Hand, mehr Transparenz im Bereich der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung, Verbesserung der Standortstruktur, Optimierung der Betriebsgrößen, Kooperationen zwischen den Krankenanstalten, Koordination des stationären Bereichs mit anderen Versorgungsbereichen, Analyse der unterschiedlichen Preise und Leistungen im Bereich der Krankenkassen sowie Mittelumschichtungen (von rd. 2,9 Mrd. EUR) vom stationären Bereich mit vergleichsweise teuren Akutbetten in den ambulanten und niederge6

Hans Pitlik et al.; WIFO, November 2008 29

Verwaltungsreform lassenen Bereich werden dazu beitragen, diesen Kostenanstieg zu bremsen. Die Abwehr der finanziellen Auswirkungen pensionsrechtlicher Maßnahmen für den Bund im Bereich der ÖBB könnte zu einer Entlastung von 1,2 Mrd. EUR führen. Eine Heranziehung der tatsächlich ausbezahlten Nebengebühren für die Pensionsbemessung statt des im Jahr 1997 gesetzlich festgelegten Nebengebühren–Durchschnittssatzes würde Mehrkosten von über 1 Mrd. EUR vermeiden.

6

NOTWENDIGE VERWALTUNGSREFORM– MASSNAHMEN AUS DER SICHT DES RECHNUNGSHOFES ALLGEMEINE THEMEN

6.1

Deregulierung, Aufgabenkritik und sachgerechtere Aufgabenverteilung Eine umfassende Aufgaben– und Prozesskritik in den einzelnen Bundesministerien, den Ländern und den Gemeinden, eine von der Politik vorgegebene strategische Ausrichtung der einzelnen staatlichen Ebenen und eine systematische Durchforstung aller Rechtsvorschriften auf Bundes– und Landesebene stellen die Kernelemente einer umfassenden Staats– und Verwaltungsreform dar. Der RH erachtet daher die Festlegung der zentralen öffentlichen Aufgaben, eine sachgerechte Neuverteilung der Aufgaben zwischen den Gebietskörperschaften im Rahmen der Gesetzgebung und der Vollziehung sowie die daran anknüpfende Regelung ihrer Finanzierung als Ausgangspunkte der Verwaltungsreform. In diesen zentralen Fragen konnte bisher kein politischer Konsens erzielt werden. Eine Zusammenführung der Verantwortung für die Aufbringung der erforderlichen Finanzmittel, die sachgerechte Aufgabenwahrnehmung und die getätigten Ausgaben resultiert nach den Erfahrungen des RH in einer sparsameren Gebarung. Finanzierungs–, Aufgaben– und Ausgabenverantwortung sollten daher in einer Hand lie-

30

Verwaltungsreform gen. Vermischte und verflochtene Kompetenzbereiche hinsichtlich der Aufgabenträgerschaft und der Finanzierung bestehen vor allem in Bereich der Bildung (z.B. Landeslehrer), bei Krankenanstalten, im Sozial- und Pflegebereich, bei der Wohnbauförderung, der Familienförderung, im Personennahverkehr und bei den Pensionsleistungen (durch den Bundesbeitrag). Querschnittsüberprüfungen des RH zu verschiedenen Themenbereichen (z.B. Landesbeamtenpensionen, Pflegegeld, Patientenentschädigungsfonds, Schutz vor Naturgefahren, Natura 2000, Kinderbetreuung) zeigten, dass die bestehende Kompetenzaufteilung bzw. eine Kompetenzzersplitterung zu einem uneinheitlichen Vollzug, Benachteiligungen einzelner Bürger, Strukturproblemen und erhöhtem Verwaltungsaufwand durch Doppelgleisigkeiten führt. Empfehlungen des RH aus der Erstauflage setzten die überprüften Städte Graz und Krems um, indem sie eine Aufgabenkritik durchführten, eine strategische Neuausrichtung vornahmen und eine Globalbudgetierung einführten bzw. die Aufbauorganisation veränderten. Auch die Bundesministerien konnten im eigenen Wirkungsbereich durch verschiedene Maßnahmen (z.B. verbesserte Aufgabenbeschreibungen und Verfahrensabläufe) Effizienzsteigerungen erzielen. Die Bestrebungen zur Aufgaben– und Prozesskritik müssen jedoch noch wesentlich verstärkt werden. Neue Vorschläge des RH betreffen insbesondere die Entlastung der Exekutivbeamten, die Durchführung einer Aufgabenkritik im Bereich der kommunalen Ermessensleistungen, die Aufgabenverteilung im Bereich des Schutzes vor Naturgefahren sowie die Auslagerung der Kollaudierungen von Hochwasserschutzmaßnahmen vom Bund zu den Ländern. Bei der Forschungsförderung wäre zwischen Bund und Ländern eine Strukturbereinigung vorzunehmen.

6.2

Verbesserungsbedarf bei der Legistik Gemäß § 14 Bundeshaushaltsgesetz ist jedem Entwurf für ein Bundesgesetz, eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B–VG oder eine Verordnung eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen anzuschließen. Die Ressorts erfüllen diese Kalkulationspflicht trotz entsprechender Zusagen vielfach nicht ausreichend. Der Anteil der 31

Verwaltungsreform Gesetzesentwürfe mit ausreichend plausiblen Erläuterungen zu den Kostenfolgen lag in den letzten drei Jahren nur zwischen 60 % und 73 %. Darüber hinaus sind zunehmend höhere Anforderungen an den Gesetzgebungsprozess und die Gesetzesfolgenabschätzung (vgl. die auch im Regierungsprogramm vorgesehene konsequente Heranziehung des Standard-Kosten-Modells zur Senkung der Bürokratiekosten für die Wirtschaft durch bestehende Regelungen und neue Gesetzesinitiativen sowie die „Better Regulation Initiative“ der Europäischen Union) zu erfüllen. Bei der legistischen Umsetzung großer Reformen und finanziell aufwändiger Projekte sollten Nachhaltigkeitsprüfungen vorangehen. Unabhängig von der Verpflichtung zu Folgekostenberechnungen und -abschätzungen sollten Kosten treibende Normsetzungen generell auf das notwendige Ausmaß beschränkt und die Rechtsbereinigung intensiv weiterverfolgt werden. In einzelnen Rechtsbereichen (z.B. bei den Bauordnungen, beim Jugendschutz, beim Wettbewerbs– und Kartellrecht oder bei den für die Bemessung der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge geltenden Vorschriften) sollten Gesetzesbestimmungen und sonstige Regelungen harmonisiert oder zusammengeführt werden. Neue Prüfungsergebnisse zeigten dies für die Vorschriften zum Schutz vor Naturgefahren und die Wildbach– und Lawinenverbauung sowie für die landesrechtlichen Regelungen zur Kinderbetreuung auf.

6.3

Straffung der Behördenorganisation Der Abbau von Hierarchieebenen sowie die Zusammenlegung von Institutionen mit ähnlichem Aufgabenbereich tragen wesentlich zur Reduzierung von Verwaltungskosten bei. Der RH zeigte die Notwendigkeit zum Abbau von unzweckmäßigen Parallelstrukturen (z.B. bei Ressortzuständigkeiten, Förderungsstellen) bei zahlreichen Prüfungen auf. Er empfahl beispielsweise die Zusammenlegung der österreichischen Wetterdienste, der Aufgaben des Bundeskartellanwaltes und der Bundeswettbewerbsbehörde sowie der Überwachungsorgane „Blaukappen“ und „Weißkappen“ in Wien. Umgesetzt wurden vom RH vorgeschlagene interne Reorganisationsmaßnahmen in einzelnen Ressorts, jedoch kaum bereichsübergreifende Maßnahmen. Neue Vorschläge des RH betreffen u.a. die

32

Verwaltungsreform Konzentration der bankaufsichtlichen Aufsichtsbereiche der Finanzmarktaufsichtsbehörde und der Österreichischen Nationalbank in einer Institution, eine Aufgabenkonzentration in Dienststellen des BMI, Einsparungspotenziale aus der Zusammenlegung von Standesamts– und Staatsbürgerschaftsverbänden sowie der Kinderbetreuungsagenden. Zur Organisation der Heeresbild– und Filmstelle als nachgeordnete Dienststelle des BMLVS sollten Alternativlösungen evaluiert werden. Die in vielen gesetzlichen und verwaltungsinternen Bestimmungen vorgesehenen Mitbefassungsregelungen sollten überdacht werden (Informationsrechte und standardisierte Berichte bzw. aufeinander abgestimmte IT–Programme an Stelle von Mitbefassung), sofern diese nicht zur Sicherung von notwendigen Kontrollschritten erforderlich sind.

6.4

Effizienzsteigerung durch gezielte Ausgliederungen Zentraler Punkt für den Erfolg einer Ausgliederung ist die gezielte Vorbereitung der Maßnahme mit der Erstellung einer umfassenden Umfeldanalyse, bei der auch die Alternativen beleuchtet werden, und eines fundierten Ausgliederungskonzepts. Letzteres sollte vor allem eine realistische Festlegung der Ausgliederungsziele sowie eine Analyse der Marktchancen des zu errichtenden Rechtsträgers enthalten. Ein weiteres maßgebliches Erfolgskriterium ist eine Erhöhung der Flexibilität beim Mitarbeitereinsatz durch entsprechende arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen, die einen notwendigen Personalabbau, Änderungen in der Qualifikationsstruktur oder den Abbau von kostenintensiven Mehrleistungen ermöglichen. Die selbständige Kollektivvertragsfähigkeit ausgegliederter Einheiten sollte generell eingeschränkt werden. Der RH beurteilte die Erfolge der Ausgliederungen unterschiedlich und erarbeitete als zusammenfassendes Ergebnis seiner Prüfungen Handlungsanleitungen für deren erfolgreiche Durchführung (z.B. detaillierte Umfeldanalyse, Prüfung zukünftiger Marktchancen, Definieren von realistischen Ausgliederungszielen). Er betonte mehrfach, dass Ausgliederungen nicht automatisch mit Effizienzsteigerungen verbunden sind und somit keinen adäquaten Ersatz für behördeninterne Verwaltungsreformen darstellen. Es müssen Effizienzpoten33

Verwaltungsreform ziale vorliegen, die durch verwaltungsinterne Reformmaßnahmen nicht in gleicher Weise genutzt werden können. Kritisch stand der RH Ausgliederungsvorhaben dann gegenüber, wenn sie ausschließlich als Instrument der Personalbewirtschaftung (Erreichen der Einsparungsziele im staatlichen Bereich) eingesetzt wurden oder wenn Kontroll- und Steuerungseinrichtungen wie Controlling und Interne Revision in den ausgegliederten Unternehmen fehlten (hinsichtlich ausgegliederter Gemeindeunternehmen siehe auch TZ 6.28). Generell sind mit Ausgliederungen die Gefahr der Entstehung grauer Finanzschulden (z.B. im Infrastrukturbereich, bei den Kommunen) sowie gewisse Beschränkungen hinsichtlich der externen Kontrolle (z.B. des Parlaments, der Volksanwaltschaft, der Gemeindeaufsicht) verbunden. Zuletzt bemängelte der RH fehlende Vorgaben von strategischen Planungszielen an ausgegliederte Einrichtungen (z.B. ASFINAG, via donau – Österreichische Wasserstraßen–Gesellschaft mbH hinsichtlich Hochwasserschutz). Im Nachfrageverfahren verwiesen das BMF (Einsparungen von rd. 2,5 Mill. EUR durch Synergieeffekte aus der Übertragung der Aufgaben des Bundespensionsamtes an die BVA) und das BMLFUW (Einsparung von rd. 2 Mill. EUR durch Abdeckung der Personalkosten des Bundesforschungs- und Ausbildungszentrums für Wald, Naturgefahren und Landschaft mit Drittmitteln) auf erfolgreiche Neuausgliederungen. Bei der Medizinischen Universität Graz wurde eine Interne Revision eingerichtet.

6.5

Verbesserte Verwaltungskooperation In den verschiedensten Bereichen bestehen Möglichkeiten zu einer effizienteren und kostengünstigeren Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch eine intensivere Kooperation und Abstimmung zwischen Behörden und öffentlichen Stellen. Dazu zählen die Empfehlungen des RH zur verstärkten Kooperation und Abstimmung des Leistungsangebots der öffentlichen Krankenanstalten (siehe auch TZ 6.16), zur stärkeren Nutzung von Verwaltungsdaten für amtliche Statistiken, zur intensiveren Zusammenarbeit der Statistikeinrichtungen des Bundes und der Länder oder zur besseren wechselseitigen Information und Koordination von Förderungen. Bereits umgesetzt wur-

34

Verwaltungsreform den Vorschläge des RH zum verbesserten Datenabgleich zwischen dem BMWF und den Universitäten. In kürzlich veröffentlichten Prüfungsergebnissen empfahl der RH Verbesserungen in der Kooperation und Koordination zwischen Bund und Ländern bzw. den Ländern untereinander in der Abfallwirtschaft, beim Natura 2000–Netzwerk sowie bei den Opfernotrufen und der Verbrechensopferhilfe. Die interkommunale Kooperation und die Koordination und Kooperation der Museen sollten verstärkt werden. Eine wesentliche Voraussetzung für eine effiziente Verwaltungskooperation bildet vielfach der rechtzeitige Abschluss fairer und transparenter Finanzierungs–, Verrechnungs– und Kostentragungsregelungen, wie der RH zuletzt mehrfach feststellte (z.B. Buchhaltungsagentur, Statistik Austria, AGES, Kosten der Gemeindeverbände, elektronisches Datenmanagement in der Abfallwirtschaft).

6.6

Neue Instrumente zur Verwaltungssteuerung Innovative Verwaltungen lassen sich durch die Begriffe des Public Management und der Good bzw. Public Governance charakterisieren. Darunter fällt der Einsatz einer Reihe moderner Instrumente zur Steuerung der Verwaltungstätigkeit. Der RH empfiehlt den flächendeckenden Einsatz der Kosten- und Leistungsrechnung, die Heranziehung von Leistungskennzahlen (z.B. zur Steuerung des Personaleinsatzes), ein internes und externes Benchmarking der Verwaltungstätigkeit, Leistungscontrolling, die Führung über Leistungsvereinbarungen oder Initiativen zum Einsatz von Qualitätsmanagement in der öffentlichen Verwaltung. Besondere Bedeutung kommt auch einer regelmäßigen Evaluierung der Ergebnisse von Verwaltungsreformprojekten zu. Diese Maßnahmen fördern eine stärkere Ziel– und Wirkungsorientierung der öffentlichen Verwaltung. Die für 2013 geplante zweite Etappe der Haushaltsrechtsreform des Bundes soll diese Grundsätze bei der Budgetierung und Rechnungslegung umsetzen. Die Orientierung an der Wirkung und den Ergebnissen der Verwaltungstätigkeit setzt einerseits klare und möglichst operationale politische Zielsetzungen, andererseits neue Instrumente zur Rechenschafts35

Verwaltungsreform pflicht gegenüber den allgemeinen Vertretungskörpern voraus. Der RH empfiehlt daher, dass dem Nationalrat von jedem Bundesministerium oder für jedes Politikfeld jährlich ein Leistungsnachweis mit steuerungsrelevanten Daten und Zielsetzungen vorgelegt werden soll. Sowohl der Bund als auch die Länder (insbesondere Salzburg, Steiermark, Vorarlberg und Kärnten) setzten seit der Erstauflage eine Reihe von Initiativen und Maßnahmen (z.B. einheitliche Leistungskataloge, neue Kennzahlen- und Berichtssysteme, Controllingmaßnahmen, verstärkte Aufgabenkritik, Erhebungen zur Kundenzufriedenheit in den Bezirkshauptmannschaften). Nach Mitteilung dieser Stellen wurden dadurch Effizienzsteigerungen und Qualitätsverbesserungen, aber auch deutliche Einsparungen erzielt (z.B. Einsparungspotenzial von rd. 10,6 Mill. EUR durch zwei Aufgabenreformen und Dienstpostenabbau in Salzburg; Planstelleneinsparungen im Bereich der Konsularangelegenheiten). Das Regierungsprogramm sieht für Universitäten eine vollständige Kostenrechnung vor. Dennoch fehlten in allen Bereichen noch durchgängige Modelle, die standardisiert und umfassend zur Anwendung gelangten. Es blieb somit vielfach bei Einzelinitiativen, und auch die Vergleichbarkeit der Ergebnisse war nicht gegeben. Jüngste Prüfungen zeigten, dass eine Kostenrechnung vielfach eingeführt war, oft aber Verbesserungsbedarf bestand (z.B. Einrichtung einer Kostenträgerrechnung zur Leistungsverrechnung, höhere Transparenz, Ausweitung auf nachgeordnete Dienststellen). Mehrfach wurden in ausgegliederten Einheiten Mängel im internen Kontrollsystem festgestellt, es fehlten adäquate Kennzahlensysteme für ein Personal– und Leistungscontrolling und ein aussagekräftiges Berichtswesen. Vor allem fehlten auf allen Gebietskörperschaftsebenen die erforderlichen Daten für eine möglichst effiziente Steuerung der Verwaltungsaktivitäten und der Mittelflüsse. Der RH sieht daher einen wesentlichen Ansatzpunkt für die Reformvorhaben in der Harmonisierung der Datengrundlagen (z.B. im Sozial-, Bildungs- und Pflegebereich; zur Erstellung von Benchmarks für interne Leistungen).

36

Verwaltungsreform 6.7

Modernisierung des Öffentlichen Dienstes und der Personalwirtschaft Effizienteres Personalmanagement Einen wichtigen Ansatzpunkt der Verwaltungsreform stellt das Personalmanagement dar. Die insgesamt rund 347.000 öffentlich Bediensteten7 (in Vollbeschäftigungsäquivalenten (VBÄ), ohne ausgegliederte Einrichtungen und Betriebe) verteilen sich gemäß der nachfolgenden Graphik auf die Gebietskörperschaften. Abbildung 4: Öffentlich Bedienstete in Bund, Ländern und Gemeinden 2008 (in VBÄ)

73.400 21,15%

132.700 38,24%

Bund Länder Gemeinde n

40,61% 140.900

Die Anteile des Bundes und der Länder sind demnach fast gleich groß, der Anteil der Gemeinden deutlich geringer. Der Bund beabsichtigt gemäß dem Regierungsprogramm in einer ersten Etappe eine weitere Konsolidierung auf unter 130.000 durch Nichtnachbesetzung von Pensionierungen. Eine zielgerichtete Personalreduktion setzt jeweils eine Aufgabenanalyse sowie darauf abgestimmte Zielvorgaben für den Personalbereich voraus, die der jeweiligen AufgaDaten gemäß dem Personalbericht des Bundes 2008 in Vollbeschäftigungsäquivalenten (d.h. unter Umrechnung von Teilzeitbeschäftigungen in Vollzeitbeschäftigungen); Bund Stand 31.12.2007 (Quelle: MIS), Länder und Gemeinden Stand 2006 (Quelle: Statistik Austria). Darüber hinaus waren 10.600 Bundesbeamtinnen und Beamten in ausgegliederten Einrichtungen und 21.600 in Nachfolgegesellschaften der Post tätig. 37

7

Verwaltungsreform benstellung und -entwicklung entsprechen. Dazu wäre eine moderne mittelfristige Personalplanung auf allen staatlichen Ebenen vorzusehen, weil die derzeitigen Instrumente unzureichend sind. Die statistischen Informationen und Zahlenangaben zum Personaleinsatz auf Landes- und Gemeindeebene müssen noch verbessert werden, um aussagekräftige Vergleiche zu ermöglichen. Ein für die Verwaltungsreform noch weitgehend ungenutztes Potenzial liegt in einer verbesserten Personalentwicklung. Der RH stellte zuletzt bei Prüfungen auf Bundes-, Landes– und Kommunalebene fest, dass Personalentwicklungspläne und Aus- und Weiterbildungskonzepte fehlten und moderne Personalführungsinstrumente (z.B. Leistungsvereinbarungen, Mitarbeitergespräche) nicht angewendet wurden. Weiterhin werden hoch qualifizierte und daher entsprechend entlohnte Mitarbeiter ausbildungsfremd verwendet und für Aufgaben eingesetzt, für die ihre Qualifikation nicht erforderlich war (insbesondere im Bereich der Exekutive und der Justiz, aber auch im Bereich der Schulverwaltung und bei kleineren Dienststellen). Die Ressorts meldeten jedoch erste Umsetzungsschritte zu den diesbezüglichen RH–Empfehlungen.

Flexibilisierung des Personaleinsatzes und Modernisierung des Dienst– und Gehaltsrechts Eine höhere Flexibilisierung des Personaleinsatzes ist durch eine Modernisierung des Beamtendienstrechts und des Vertragsbedienstetengesetzes sowie durch eine stärkere Dezentralisierung der Personalverantwortung (z.B. im Rahmen der Flexibilisierungseinheiten oder durch eine stärkere Integration von Ressourcen–, Leistungs– und Personalverantwortung) erzielbar. Eine Neuaufnahme von Mitarbeitern bei gleichzeitiger Anwendung von Vorruhestandsmodellen sollte vermieden werden. Die dienstrechtlichen Möglichkeiten zur Einschränkung von Nebenbeschäftigungen sollten ausgebaut werden. Auch ein transparenteres Gehaltssystem mit einer Vereinfachung bzw. Reduzierung des Zulagen- und Nebengebührenwesens sieht der RH als notwendiges Instrument für ein effizienteres Personalma38

Verwaltungsreform nagement. Bereits umgesetzt wurden Einsparungen durch die Reduktion der zeitlichen Mehrleistungen (Ausgabenbindung im Ausmaß von rd. 60 Mill. EUR jährlich) und die Aliquotierung pauschalierter Nebengebühren im Krankheitsfall. Die Entkoppelung des Fahrtkostenzuschusses von der Tarifentwicklung der Verkehrsverbünde und der Ersatz der Ausgleichszulage bei Versetzungen durch eine Nebengebühr ersparten rd. 0,8 Mill. EUR.

Harmonisierung der Pensions– und Personalrechte von Bund, Ländern und Gemeinden Bund, Länder und Gemeinden haben zur Sicherung der Pensionssysteme in unterschiedlichem Ausmaß beigetragen. Im Paktum zum Finanzausgleich ab dem Jahr 2008 vereinbarten die Länder und der Bund die finanziell gleichwertige Umsetzung der Pensionsreform des Bundes bis Ende 2009. Der RH hat bisher die Überprüfung der Beamtenpensionssysteme des Bundes und von sechs Ländern (Burgenland, Niederösterreich, Salzburg, Kärnten, Oberösterreich und Steiermark) abgeschlossen. Die Prüfungen zeigten, dass nur Niederösterreich eine vollständige Harmonisierung mit der Bundesregelung durchgeführt hat. Der RH empfiehlt daher sowohl den übrigen Ländern als auch den Gemeinden eine Orientierung an diesen pensionsrechtlichen Bestimmungen, um im Wege der damit verbundenen Einsparungen verstärkt zur Absicherung des Pensionssystems beizutragen. So würde beispielsweise eine Übernahme der Regelungen des Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) des Bundes im Übergangszeitraum bis 2047 in Kärnten ein Einsparungspotenzial von rd. 199 Mill. EUR und in Oberösterreich von rd. 36 Mill. EUR ermöglichen. Die Steiermark wird in diesem Übergangszeitraum durch die Reform im Jahr 2008 auf Basis der RH-Empfehlungen ein Einsparungsergebnis von rd. 240 Mill. EUR erzielen. Empfehlungen zu den Pensionssystemen öffentlicher Unternehmen (ÖBB, ORF, OeNB) sind in TZ 6.28 enthalten. Die Dienst– und Besoldungsrechte des Bundes, der Länder und der Gemeinden haben sich mit der Aufgabe des Homogenitätsprinzips des B-VG auseinander entwickelt. Damit bestehen nicht nur deutliche Unterschiede bei Dienstverhältnissen im öffentlichen Bereich, son39

Verwaltungsreform dern ein Wechsel zwischen den Gebietskörperschaften wird dadurch wesentlich erschwert. Beispielsweise unterscheiden sich die Pragmatisierungsrichtlinien sowie die Beförderungsrichtlinien des Bundes und der einzelnen Länder. Eine Harmonisierung zu einem für alle Gebietskörperschaften möglichst einheitlichen Dienst– und Besoldungsrecht wäre anzustreben.

6.8

Reform der Finanzverfassung und des Finanzausgleichs Die Zusammenführung von Finanzierungs–, Aufgaben– und Ausgabenverantwortung steht vielfach im Zusammenhang mit einer Reform der Finanzverfassung und des Finanzausgleichs. Diese sollte insbesondere zu einer Reduzierung der vielfältigen und intransparenten Transferströme (z.B. Länderkopfquotenausgleich, Gemeindekopfquotenausgleich, Bedarfszuweisungen an die Gemeinden, Zweckzuschüsse) zwischen den öffentlichen Haushalten führen. Die einheitliche Finanzkontrolle ermöglicht dem RH eine den Bund, die Länder und die Gemeinden umfassende Betrachtungsweise. Er zeigte daher zuletzt im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2005 das System des Finanzausgleichs und die Komplexität der Finanzströme sowie die Transferverflechtungen zwischen den Gebietskörperschaften am Beispiel der Sozialhilfe und des Gesundheitswesens auf. Seiner Ansicht nach könnte eine gelungene Neugestaltung der Transfers zu einer Effizienzsteigerung im Gesamtsystem und zu bedeutenden Einsparungen führen. Eine Reduzierung von Zweckbindungen im Finanzausgleich würde überdies den Gestaltungsspielraum der Gebietskörperschaften erhöhen. Der RH regt daher eine Vereinfachung und transparentere Gestaltung des Finanzausgleichs an. Im Rahmen des Finanzausgleichs 2008 wurde durch die Aufhebung des Instruments der Selbstträgerschaft der Gebietskörperschaften und gemeinnützigen Krankenanstalten eine Empfehlung des RH umgesetzt und dadurch Einsparungen erzielt. Jüngste Empfehlungen des RH betreffen insbesondere den kommunalen Lastenausgleich zwischen Gemeinden. Beispielsweise wurden überörtliche Schutzdefizite bei Naturgefahren deshalb nicht behoben, weil die notwendigen Finanzmittel und Flächen nur von jener

40

Verwaltungsreform Gemeinde zu tragen wären, die den Antrag für ein Schutzprojekt stellt, diese jedoch vielfach kein besonderes Interesse an anderen Gemeinden zu Gute kommenden Schutzmaßnahmen hatte. Das Regierungsprogramm 2008 sieht eine Entflechtung und transparentere Gestaltung der horizontalen und vertikalen Transferströme unter bzw. zwischen den Gebietskörperschaften als wesentliches Element der Konsolidierungsbestrebungen an.

6.9

Neugestaltung der Grundlagen für Budgetierung, Haushaltswesen und Haushaltsrecht Um die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen zu sichern, sind neue Instrumente der Haushaltsführung und verstärkte Bemühungen zur Optimierung des Ressourceneinsatzes erforderlich. Im Frühjahr 2009 werden für Österreich ein neues Stabilitätsprogramm sowie aktuelle Nachhaltigkeitsprojektionen der Europäischen Kommission vorliegen. Darin wird das Nachhaltigkeitsrisiko auf Grund der geänderten Ausgangsbedingungen neu beurteilt werden. Der RH betont, dass trotz der nunmehr erforderlichen budgetären Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft an dem auch im Regierungsprogramm bekräftigten Ziel eines soliden Haushalts festgehalten werden soll und dazu bereits jetzt die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten sind. Zur Berücksichtigung der Wirkungsorientierung und zur Erhöhung der Effizienz und Transparenz der Haushaltsführung ist eine Modernisierung des Haushaltsrechts der Gebietskörperschaften erforderlich8. Die Flexibilisierungsklausel für abgegrenzte Verwaltungseinheiten stellte einen bedeutenden, aber insbesondere im Personalbereich noch nicht ausreichenden Zwischenschritt dar. Die Haushaltsrechtsreform des Bundes, deren erste Etappe bereits mit 1. Jänner 2009 in Kraft trat, soll die Grundlagen für eine leistungsorientierte Budgetierung (Performance Budgeting) und Verwaltungssteuerung legen. Eine neue Budgetstruktur, die sachorientierte Globalbudgets vorDas WIFO bestätigt in seiner Studie zur Ausgabeneffizienz, dass sich substanzielle Effizienzgewinne nur durch Veränderungen der institutionellen Anreizstrukturen realisieren lassen. Diesem Umstand muss auch das neue Haushaltsrecht Folge leisten.

8

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Verwaltungsreform sieht, soll durch eine wirkungsorientierte Veranschlagung auf Basis von Wirkungszielen, Leistungen (Outputs) und angestrebten Wirkungen (Outcomes) anstelle der derzeit vorherrschenden Inputsteuerung ergänzt werden. Weiters wird die Planungssicherheit durch ein Mehrjährigkeitsprinzip erhöht, die zum Jährlichkeitsprinzip des Bundesvoranschlags hinzutritt. Außerdem werden Elemente des kaufmännischen Rechnungswesens eingeführt und eine höhere Transparenz in öffentlichen Haushalten ermöglicht. Der RH unterstützt diesen Ansatz und arbeitet an der konkreten Ausgestaltung mit. Gleichzeitig weist der RH auf die Notwendigkeit hin, alle Gebietskörperschaften in die Reform einzubeziehen und die Rechnungslegungsvorschriften der Länder und Gemeinden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV) entsprechend zu modernisieren, um durch einheitliche und verbindliche Kontierungsrichtlinien die Vergleichbarkeit der Gebarung sicherzustellen. Derzeit ist für die Länder im Gegensatz zum Bund die Erstellung einer Bilanz nicht verbindlich angeordnet. Die Regelungen zur Vermögens– und Schuldengebarung sind für ihren Bereich den Ländern überlassen. Im Regierungsübereinkommen findet sich das Ziel der Harmonisierung des Rechnungswesens und der Finanzberichterstattung der öffentlichen Hand zur möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Gesamtstaats im Sinne des Art. 13 Abs. 2 B-VG. Dies beinhaltet sowohl die Vereinheitlichung der Bewertungsmethoden als auch die Harmonisierung der buchmäßigen Zuordnungen und die Entwicklung tragfähiger Indikatoren zur Beurteilung der Haushaltsstabilität. Neue Prüfungsergebnisse des RH zielen vor allem auf die Erhöhung der Transparenz und Kostenwahrheit in den Budgets und Haushaltsrechnungen aller Gebietskörperschaften (z.B. bei Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinden, Darstellung der Zahlungsverpflichtungen aus Vereinbarungen gemäß Art. 15a B–VG im Bundeshaushalt) und ausgegliederten Rechtsträger ab. Im Hinblick auf die Gewährleistung der Stabilität des Haushalts sollte das Instrument der außerbudgetären Schulden und Bundeshaftungen nur im unbedingt notwendigen Ausmaß eingesetzt werden.

42

Verwaltungsreform 6.10

Stärkung der öffentlichen Finanzkontrolle In seinen Vorschlägen für den Österreich–Konvent zur Verfassungsreform schlug der RH zur Stärkung der demokratischen Kontrolle und der externen öffentlichen Finanzkontrolle durch die Rechnungshöfe u.a. folgende Maßnahmen vor: – die Schließung von Kontrolllücken im Gemeindebereich durch Entfall der Mindestanzahl von 20.000 Einwohnern bei der Prüfung von Gemeinden, – die Prüfungsmöglichkeit von Unternehmen bereits bei einer mindestens 25 %-igen Beteiligung von Rechtträgern, die der Prüfungszuständigkeit des RH unterliegen, – die Einräumung einer Prüfungsmöglichkeit von Direktförderungen der EU. Nur Gemeinden mit mindestens 20.000 Einwohnern unterliegen einer Gebarungskontrolle durch den RH. Zahlreiche Gemeinden mit weniger Einwohnern haben aber ein höheres Haushaltsvolumen, einen höheren Schuldenstand und teilweise eine sehr hohe Pro–Kopf–Verschuldung. Durch die derzeitige Regelung unterliegen 11,7 Mrd. EUR an öffentlichen Geldern keiner externen öffentlichen Finanzkontrolle. Finanzkontrolleinrichtungen tragen maßgeblich zur Nachhaltigkeit und zur Qualität der öffentlichen Finanzen bei. Ihnen kommt neben dem Prüfungs– und Beratungsaspekt auch bei der Korruptionsprävention eine wesentliche Funktion zu, wie jüngste Ereignisse im Bereich des Bundes (Buchhaltungsagentur) zeigen. Weiters können sie Wegbereiter für Reformen und Innovationen sein, indem sie ihr Wissen und ihre Erfahrungen aktiv einbringen. Dem RH kommt im Netzwerk der Finanzkontrolle insofern eine besondere Stellung zu, weil nur er als Bund–Länder–Organ eine vernetzte Betrachtungsweise der verflochtenen Finanzströme zwischen den Gebietskörperschaften nach einheitlichen Gesichtspunkten sicherstellen kann. Der RH setzt sich für eine Stärkung der Internen Revision ein, die vielfach sein erster Ansprechpartner bei den überprüften Stellen 43

Verwaltungsreform ist und seine externe öffentliche Finanzkontrolle ergänzt. Mehrere aktuelle Prüfungsergebnisse weisen auf die Notwendigkeit der Einrichtung von zeitgemäßen und effizienten Internen Revisionen (insbesondere auch in ausgegliederten Rechtsträgern) hin. Weiters setzt sich der RH für die Einrichtung von städtischen Kontrollämtern sowie für eine Verbesserung der Fachaufsicht der Länder über die Gemeindeverbände ein.

6.11

Weiterer Ausbau von E-Government Um die sehr gute internationale Position Österreichs bei E-Government–Anwendungen auch in Zukunft halten und verbessern zu können, sind weitere Ausbaumaßnahmen zur Effizienzsteigerung der Verwaltungstätigkeit erforderlich. Der RH hat dazu insbesondere im Rahmen der Finanzverwaltung (FinanzOnline und Einhebung von Energieabgaben) konkrete Vorschläge erstattet. So konnten durch die elektronisch eingebrachte Abgabenerklärungen nicht nur die Kosten halbiert, sondern auch die Erledigungsdauer der Arbeitnehmerveranlagungen erheblich gesenkt werden. Deutliche Einsparungen und eine stärkere Bürgerorientierung sind auch aus einer verstärkten Nutzung von elektronischen Zustellungsmöglichkeiten und des elektronischen Zahlungsverkehrs zu erwarten, wobei allerdings den Sicherheitsstandards besondere Bedeutung zukommt. Zur Erhöhung der Inanspruchnahme der Online–Dienste sollten die Bürger verstärkt informiert werden, um die Vorteile von E–Government für den Einzelnen (z.B. Vereinfachung, Verfahrensbeschleunigung) gezielter aufzuzeigen, zumal das Regierungsprogramm eine verstärkte Nutzung moderner Informations– und Kommunikationstechnologien (z.B. für das Meldewesen) vorsieht. Im Bereich des E-Government wurden mehrere Empfehlungen des RH (z.B. elektronischer Zahlungsverkehr in der Finanzverwaltung und in der Stadt Wien, elektronische Bescheidzustellung bei FinanzOnline) bereits umgesetzt. Zur Realisierung des Einsparungspotenzials beim IT Projekt „Haushaltsverrechnung NEU“ sind noch weitere Reformmaßnahmen nötig. Auch bei anderen Projekten im Rahmen des E-Government wie e–card und ELAK gibt es aus Sicht des RH Optimierungs- bzw. Weiterentwicklungsbedarf.

44

Verwaltungsreform Aktuelle Prüfungsergebnisse empfehlen vor allem den Ausbau der IT-unterstützten Leistungen (z.B. Belegübermittlung und Archivierung im Bereich der Buchhaltungsagentur) sowie den Ausbau von IT–Instrumentarien zur Verbesserung der statistischen Auswertungsmöglichkeiten (festgestellt z.B. für Überwachungsmaßnahmen des BMJ/BMI) sowie die Entwicklung eines bundeseinheitlichen Softwarestandards für PC unter Koordination des IKT–Boards.

6.12

Verfahrensbereinigung und raschere Abwicklung von Verwaltungsverfahren Die rasche Erledigung von Verwaltungsverfahren ist ein wesentlicher Standortfaktor. Der Doing Business Report der Weltbank9 platziert Österreich jedoch nur an 18. Stelle. Die Vorschläge zur Verbesserung des Standorts reichen daher von einem einheitlichen Anlagen- und Parteienbegriff, über ein Verfahrensmonitoring und Benchmarking zwischen den Gebietskörperschaften, bis zu einer weiteren Verfahrens- und Entscheidungskonzentration bei Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen und Infrastrukturmaßnahmen (Einbeziehung von Baurecht, Naturschutz, Raumordnung). Das 2004 eingeführte teilkonzentrierte Verfahren für den Neubau und Ausbau von Bundesstraßen erachtet der RH als Fortschritt. Zur Ermöglichung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens sollten die derzeit auf Ebene des Landeshauptmanns oder der Landesregierungen zu erteilenden Bewilligungen (z.B. wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung) miteinbezogen werden. Im Nachfrageverfahren des RH stellte das BMI fest, dass im Asylbereich durch die Umsetzung des Fremdenrechtspakets 2005 der Personalstand erhöht und ein Controlling eingeführt wurden und so die Anzahl der offenen Verfahren kontinuierlich reduziert, die Dauer verkürzt und ein erhebliches Einsparungspotenzial realisiert werden konnten. Zum effektiven Schutz vor Naturgefahren sollten die Raumordnungs- und Baugesetze im Hinblick auf das Spannungsfeld zwischen langer Verfahrensdauer und dem Interesse an einer raschen Umset9

Doing Business Report 2009, Weltbank 45

Verwaltungsreform zung von wirkungsvollen Schutzmaßnahmen evaluiert und überregionale Raumordnungspläne festgelegt werden.

6.13

Optimierung von Supportprozessen Im Supportbereich der Bundesministerien bestehen noch erhebliche Einsparungspotenziale. Der RH zeigte diese in einer umfassenden Querschnittsüberprüfung in vier Bundesministerien beispielsweise für das Personalmanagement, das Beschaffungswesen oder das Kanzleiwesen auf. Eine gemeinsame Aufgabenbesorgung in Verwaltungsclustern kann zu weiteren Reduktionen beim Aufwand für Supportleistungen (z.B. beim Fuhrpark10, bei den IT–Angelegenheiten, bei Portier- und Handwerksdiensten) führen. Einsparungsmöglichkeiten sah der RH zuletzt in der intensiveren Nutzung der Beschaffung über die BBG (z.B. durch eine verbesserte und abgestimmte Bedarfsplanung, vermehrte Abrufe aus Rahmenverträgen, zentrale Beschaffung im Rahmen des Dienstreisemanagements). In den Ressorts sollten dadurch Personaleinsparungen im Beschaffungsbereich realisiert werden. Die Länder, die Gemeinden und die Krankenanstalten könnten durch die Schaffung von Kompetenzzentren für bestimmte Supportaufgaben (z.B. ein–heitliche IT– Leistungen und Lösungen, Mitarbeiterschulung, gemeinsamer Einkauf, stärkere Nutzung der BBG) ebenso Effizienzgewinne erzielen. Für Supportleistungen sind generell Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen Eigen- und Fremdleistung anzustellen. Im Nachfrageverfahren meldeten mehrere Bundesministerien Einsparungen und Effizienzgewinne aus umgesetzten Empfehlungen (z.B. durch Reorganisation in den Kanzleien bei Einführung des ELAK, Neuordnung des Budgetmanagements (zentralisierte strategische Planung, dezentralisierte operative Ausführung), Konzentration aller Personalangelegenheiten mit entsprechender IT–Unterstützung). Niederösterreich erzielte Einsparungen durch einen verbesserten IT– Einsatz beim Reisekostenmanagement. 10 Laut einem Ministerratsvortrag könnte durch ein bundesweites zentrales Fuhrparkmanagement durch die Reduzierung von Personal und Fahrzeugen ein Einsparungspotenzial von 1,8 Mill. EUR erzielt werden. Einsparungen wären auch durch eine bisher nur bei Regierungsfahrzeugen erfolgte ressortübergreifende Koordination bei Fahrzeugbeschaffungen zu erzielen.

46

Verwaltungsreform Bisher noch nicht ausreichend genutzte Einsparungspotenziale im Supportbereich eröffnen der Abbau von bürokratischen Vorgaben, die Vereinfachung von komplexen oder überholten Vorschriften (z.B. Reisegebührenvorschrift, RIM – Richtlinien für die Inventar– und Materialverwaltung des Bundes) sowie die Straffung und Vereinheitlichung der Verwaltungsabläufe.

6.14

Stärkere Bürgerorientierung und Entlastung der Wirtschaft Die Einrichtung von One–Stop–Shops, d.h. einer zentrale Anlaufstelle für Bürger und Unternehmer in den jeweiligen Lebenssituationen, entspricht den Anforderungen der Bürger an eine moderne Verwaltung und führt zu einer Entlastung der Wirtschaft. Bedarf zum weiteren Ausbau von One–Stop–Shops besteht insbesondere im Sozialbereich, im Pflegebereich, bei Familienleistungen und bei diversen Förderungsmaßnahmen (z.B. für klimarelevante Maßnahmen). Eine bürgernahe Verwaltung kommt auch in einer flexiblen und kundenfreundlichen Gestaltung der Öffnungszeiten öffentlicher Einrichtungen zum Ausdruck. Eine aktuelle Studie des KDZ11 – Zentrum für Verwaltungsforschung unterstreicht die Notwendigkeit der verstärkten Bürgerorientierung (z.B. Nutzung integrierter Informations- und Kommunikationstechnologien, automatische Verfahrensinitiierung, Hilfestellungen für Menschen mit Behinderung). Durch zentrale Anlaufstellen kann die Abwicklung vereinfacht und die Treffsicherheit durch verbesserte Information erhöht werden. Zur weiteren Entlastung der Unternehmen und Einzelpersonen empfiehlt der RH eine stärkere Nutzung von vernetzten Registeranwendungen sowie von Verwaltungsdaten zur Erstellung von amtlichen Statistiken (siehe auch TZ 6.5). Der RH empfiehlt die Einrichtung bzw. den Ausbau von Bürgerservicestellen nach dem One–Stop–Shop Prinzip bei den Bezirkshauptmannschaften und Gemeinden. Anregungen des RH wurden durch die Neugestaltung der Amtszeiten und die Änderung der Ablauforganisation in zwei Bezirkshauptmannschaften und durch die SchafAdministrative Belastung von Bürgerinnen in Österreich, KDZ September 2008 47

11

Verwaltungsreform fung eines landeseigenen Formularservers in Tirol aufgegriffen. Eine weitere Verbesserung konnte durch die vom RH vorgeschlagene Aufgabenerweiterung der Infozonen des AMS erreicht werden.

6.15

Transparentes Vergabewesen und verbesserte Abwicklung von Bauvorhaben Sicherstellung kostengünstiger und korrekter Beschaffungsvorgänge Das moderne Vergabewesen basiert im Wesentlichen auf den drei Säulen Korruptionsbekämpfung, Haushaltsrecht mit den verfassungsmäßigen Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit und (europäisches) Wettbewerbsrecht. Vergaben sind eine Teilfunktion des öffentlichen Beschaffungswesens, das die vorgelagerten Phasen Bedarfsermittlung und Marktbeobachtung und die nachgelagerten Phasen Leistungserbringung, Qualitätsprüfung, Rechnungslegung und Bezahlung sowie die Sicherstellung der bedarfsorientierten Verwendung umfasst. Wirtschaftliche Beschaffungsvorgänge setzen eine ordnungsgemäße Bedarfsermittlung sowie die Einbeziehung der Life Cycle Costs (Anschaffungs–, Betriebs–, Wartungs- und Entsorgungskosten) in die Vergabeentscheidung voraus. Im Jahr 2002 betrug das Gesamtbeschaffungsvolumen der öffentlichen Hand rd. 36 Mrd. EUR oder 16,5 % des Bruttoinlandsprodukts12. Bei einer konsequenten Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens in Österreich wird langfristig mit einem Einsparungspotenzial von 2 % des Gesamtauftragsvolumens gerechnet (davon 80 % im Bundesbereich)13. Der RH betonte wiederholt, dass der freie Wettbewerb die wichtigste Voraussetzung für kostengünstige Beschaffungen darstellt und dieser nur durch die Gleichbehandlung aller Bieter und die durchgänVgl. die Erläuterungen zur Bundesbeschaffung–GmbH–Gesetz Novelle 2006

12

Vgl. Ausschussbericht 1118 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates, XXI. Gesetzgebungsperiode, S. 7 Pkt. 7.3

13

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Verwaltungsreform gige Einhaltung der Vergabenormen sichergestellt werden kann. Zuletzt stellte der RH insbesondere im Bereich der Dienstleistungen (z.B. Speditions–, Planungs–, Beratungsleistungen) die fehlende Einholung von Vergleichsanboten fest. Die komplexen Vergabevorschriften machen eine Professionalisierung der Abwicklung von Vergabeverfahren erforderlich. Durch die Einrichtung der Bundesbeschaffung GmbH wurden dafür entsprechende Voraussetzungen geschaffen (diese beschaffte im Jahr 2007 Güter und Dienstleistungen im Wert von insgesamt rd. 800 Mill. EUR), das Zusammenwirken mit den teilweise obligatorischen, teilweise fakultativen Nutzern (z.B. bei der Bedarfsermittlung) war teilweise jedoch noch nicht zufrieden stellend.

Verbesserte Abwicklung von Bauvorhaben der öffentlichen Hand Der RH stellte bei seinen zahlreichen Prüfungen von Bauvorhaben der öffentlichen Hand vielfach sehr ähnliche Mängel und Probleme fest. Angesichts des beträchtlichen Verbesserungspotenzials hat er seine grundsätzlichen Empfehlungen zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2002 zusammengefasst dargestellt. Insbesondere könnte eine Verbesserung der Planungsqualität ohne Beeinträchtigung einer raschen Abwicklung der Planungsprozesse Bauvorhaben der öffentlichen Hand deutlich günstiger gestalten. Bei kürzlich durchgeführten Prüfungen bemängelte der RH, dass die zum frühzeitigen Erkennen von Fehlentwicklungen erforderliche Trennung bestimmter Aufgaben (z.B. Planung, Bauaufsicht und Kontrolle) nicht ausreichend beachtet wurde. In den letzten Jahren stellte der RH ein Angebotsverhalten der Bauwirtschaft fest, bei dem Bietergemeinschaften jeweils Angebote mit einer Vielzahl von Alternativen mit breit aufgefächerten Angebotspreisen legten. Im Verlauf der Bauabwicklung erfolgten auf verschiedensten Ebenen Mehrkostenforderungen zur Verbesserung des niedrigen Angebotspreises, die teilweise zu langwierigen und kostenintensiven Auseinandersetzungen führten (vgl. Berichte zu den Bauvorhaben ASFINAG – Plabutschtunnel–Weströhre, Landeskran49

Verwaltungsreform kenhaus Graz West, HL–AG – Umfahrung Melk und Knoten Wagram, Feldkirch – Kraftwerk Hochwuhr). Der RH erarbeitete eine Reihe von Vorschlägen in den Bereichen Personal, Planung, Ausschreibung, Angebotsprüfung und Vergabe sowie für die Bauabwicklung, um diesen Mehrkostenforderungen zu begegnen und damit die Baukosten zu senken („Claim Management“), die im Tätigkeitsbericht 2005 veröffentlicht wurden. Im Nachfrageverfahren zur Erstauflage berichtete insbesondere die ASFINAG über eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Vergabeprozesse (z.B. Entwicklung eines Prozessmanagementtools für Ausschreibungen, genaue Leistungsbeschreibung, verstärkte Überwachung der Baudurchführung, Schulungen).

Wirtschaftlichkeitsvergleich von Eigen- und Fremdleistung Generell sind verstärkt und regelmäßig Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen Eigen- und Fremdleistung anzustellen. Dies gilt in einem viel umfassenderen Sinn auch für die Regiebetriebe der Gemeinden. Bei entsprechender Wirtschaftlichkeit könnten beispielsweise die Haus- und Sperrmüllentsorgung oder die Problemstoffsammlung ausgeschrieben und an Private vergeben werden. Andererseits stellte der RH fest, dass für die Notwendigkeit der Heranziehung externer Berater oftmals keine nachvollziehbaren Begründungen vorlagen. Der RH entwickelte daher von den öffentlichen Dienststellen zu beachtende Grundsätze für die Vergabe von externen Beratungsleistungen. Demnach sollen vorrangig die im eigenen bzw. im öffentlichen Bereich insgesamt vorhandenen Ressourcen (z.B. in der Finanzprokuratur oder im Verfassungsdienst des BKA) genutzt und externe Berater nur nach einer nachvollziehbar dokumentierten Kosten–Nutzen–Überlegung herangezogen werden, wenn entsprechendes Spezialwissen im Ressort nicht zur Verfügung steht bzw. wenn dadurch eine wesentliche Erhöhung der Qualität oder der Erfolgswahrscheinlichkeit eines Projekts zu erwarten ist.

50

Verwaltungsreform SACHBEREICHE 6.16

Reform des Gesundheitswesens Die Österreichische Gesundheitsversorgung ist international anerkannt und hat das Ziel, allen Patienten den gleichen Zugang zu medizinischen Versorgungsleistungen nach fachlich definierten Qualitätsstandards zu bieten. Aufgrund wachsender Kosten, der Finanzierungsverflechtungen und der Konsolidierungserfordernisse sind Effizienzsteigerungen bei gleichzeitiger Sicherung der Qualität im Gesundheitssystem notwendig. Im Jahr 2006 betrugen die gesamten Gesundheitsausgaben laut Statistik Austria rd. 26 Mrd. EUR oder 10,1 % des BIP. Mit dieser Ausgabenquote rangiert Österreich innerhalb der vergleichbaren EU–Länder hinter Frankreich (11,0 %), Deutschland (10,5 %) und Belgien (10,3 %) an vierter Stelle. Die Finanzierung der Gesundheitsleistungen erfolgte zu rd. 70 % über Beiträge und Steuern und zu rd. 30 % über private Haushalte (private Krankenversicherungen, Kostenbeteiligungen bzw. Selbstbehalte). Durch die demographische Entwicklung und den medizinischen Fortschritt wird der Versorgungsbedarf in Zukunft ansteigen. Durch eine Angleichung der Bettendichte an den europäischen Durchschnitt könnten nach Ansicht des RH vergleichsweise teure Akutbetten reduziert und beträchtliche Mittel vom stationären in den ambulanten und niedergelassenen Bereich umgeschichtet werden. In seinen Berechungen ging der RH von einem Umschichtungspotenzial von rd. 2,9 Mrd. EUR aus. Dabei ist zu beachten, dass bei den Vergleichen (z.B. zu Irland, Finnland, Schweden) Unterschiede in den Gesundheitssystemen zu berücksichtigen und in Österreich die für die Umschichtung notwendigen strukturellen Voraussetzungen noch zu schaffen sind. Trotz der dafür anfänglich erforderlichen Investitionen könnte dadurch zumindest die Kostendynamik (Lehner prognostiziert ein jährliches Wachstum der Nettoausgaben für Krankenanstalten bis 2012 von 6,1 %14) eingebremst werden.

Studie von Gerhard Lehner zu den Tendenzen in den wichtigen Ausgabenbereichen der Länder; Schriftenreihe des Instituts für Föderalismus, 2007. 51

14

Verwaltungsreform Der RH schlägt zur effizienteren Gestaltung des Gesundheitswesens vor: – Neuregelung der Kompetenzen für das Gesundheitswesen im B–VG; – Schaffung einer bedarfsorientierten und transparenten Krankenanstaltenfinanzierung („Finanzierung aus einer Hand“); – Sicherstellung einer harmonisierten Datenbasis als Voraussetzung für zielgerichtete Steuerungsmaßnahmen; – Verbesserung der Standortstruktur, Optimierung der Betriebsgrößen, Verringerung der stationären Kapazitäten, Anpassung des Niveaus hoher Bezüge an den österreichischen Durchschnitt (am Beispiel Kärntens wurde aus diesen Maßnahmen ein jährliches Effizienzsteigerungspotenzial von insgesamt 125 Mill. EUR ermittelt); – Nutzung von Kooperationsmöglichkeiten und verbesserte Leistungsabstimmung zwischen Krankenanstalten – auch überregional (am Beispiel der Krankenanstalten Hainburg und Kittsee zeigte der RH dadurch mögliche jährliche Einsparungen von 7,5 Mill. EUR auf); – Koordination des stationären Bereichs mit anderen Versorgungsbereichen; – Krankenanstalteninterne Optimierungen bei der Dienstplanerstellung, durch Verbesserung der interdisziplinären Zusammenarbeit und einen flexibleren Personaleinsatz (errechnetes Potenzial für das Burgenland rd. 2,18 Mill. EUR); – Vermeidung von Fehlbelegungen (am Beispiel der Pflegefälle in Wiener Krankenanstalten); – Aufbau von mobilen Diensten statt des Ausbaus der Akutkapazität (aufgezeigt für die Bundesländer Steiermark und Wien); – Analyse der unterschiedlichen Preise und Leistungen im Bereich der Krankenkassen; – Bessere Koordination der Maßnahmen zur Gesundheitsförderung; 52

Verwaltungsreform – Vereinheitlichung der Regelungen für Sondergebühren und Arzthonorare (Festlegung einer einzigen öffentlich–rechtlichen Sondergebühr); – Evaluierung bestehender Sonderregelungen im Personalbereich (z.B. Abteilungszulagen, Vordienstanrechnung, Überstundenabrechnung) und restriktivere Nebenbeschäftigungsregelungen für Ärzte. Aufgegriffen wurden diesbezügliche Empfehlungen beispielsweise vom Land Vorarlberg, das laufend Umstrukturierungen durchführt, um effizientere und bedarfsgerechtere Strukturen zu schaffen. Im Großraum Graz wurden erste Schritte zur Optimierung der Vorsorgungsstrukturen durch eine verstärkte abteilungsübergreifende Nutzung von Ressourcen (z.B. im OP-Bereich) gesetzt. Verbesserungen erfolgten durch höhere Transparenz der Verrechnungsprozesse bei Sondergebühren, die Abführung eines Kostenanteils bei Sondergebühren an die Krankenanstaltenträger und den elektronischen Datenaustausch mit privaten Krankenversicherungsträgern (z.B. Beschleunigung des Zahlungseingangs am Beispiel Universitätsklinik Graz). Das Regierungsprogramm sieht zur Steigerung der Effizienz des Gesundheitswesens das Erfordernis einer gemeinsamen Strategieplanung und Steuerung aller Beteiligten (z.B. durch überregionale Strukturierung, Prüfung der Kapazitäten, optimale Betriebsgrößen, Ausweitung der tagesklinischen Versorgung, Reduktion des Verwaltungsaufwands, Heilmittel) sowie einer Verstärkung der Kooperationen zwischen und innerhalb der Krankenanstalten vor. Alle neuen Empfehlungen des RH zielen in Richtung einer Messung der Ergebnisqualität, einer bedarfsorientierten und transparenten Finanzierung sowie einer verstärkten Abstimmung und Konzentration von Leistungen (z.B. Schaffung von länderübergreifenden Leistungsangebotsplanungen, alternative Nutzung freier Kapazitäten, Auslastung der krankenanstaltsinternen Leistungen vor Zukauf externer Leistungen, Reorganisationen im Verwaltungsbereich durch zentrale Aufnahmestellen für stationäre und ambulante Patienten, Zentralisierung der Schreibdienste, Zentralisierung des Einkaufs der Krankenanstaltengesellschaften).

53

Verwaltungsreform 6.17

Optimierung der Pflege Veränderungen in der Alterspyramide werden zu einem deutlichen Anstieg der Kosten für den Pflegebereich führen. Im Regierungsprogramm bekannte sich die Bundesregierung zu einer umfassenden Absicherung, qualitätsvollen Erweiterung und nachhaltigen Finanzierung der Pflege und Betreuung. Pflege und Betreuung müsse im gesamten Bundesgebiet nach einheitlichen Mindeststandards verfügbar und leicht erreichbar sein. Damit griff die Bundesregierung eine Empfehlung des RH auf, der in seinen Gebarungsüberprüfungen auf eine uneinheitliche Administration, vermeidbare Verwaltungsaufwendungen, lange Verfahrensdauern, uneinheitliche Einstufungen und Standards bei ärztlichen Begutachtungen sowie auf eine intransparente Datenlage hinwies. Zur Erreichung dieses Ziels empfiehlt der RH nicht nur eine Reduktion der derzeit 23 Entscheidungsträger (allein auf Bundesebene) für Zuerkennung des Pflegegelds sondern auch eine Bündelung der Vollzugs- und der Aufsichtskompetenzen, eine Optimierung der Verwaltungsabläufe und eine Neuorganisation der ärztlichen Begutachtungen. Aufgrund der Zersplitterung der Kompetenzen führt derzeit beispielsweise ein Wechsel der Grundleistung (z.B. aufgrund einer Pensionierung oder eines Wohnsitzwechsels) zu einem Wechsel in der Zuständigkeit für das Pflegegeld und zu Neubegutachtungen, zu Pflegegeldzahlungen durch unzuständige Behörden und zu verspäteten Rückabwicklungen. Es fehlt eine vollständige und richtige österreichweite Statistik über Pflegegeldzahlungen (weil insbesondere Daten über die Gemeinden nicht vorliegen). Allein in Wien sind für Pflegegeldangelegenheiten drei Behörden mit vier bescheidausstellenden Einheiten zuständig. Eine Optimierung der Verwaltungsabläufe wäre aus der Sicht des RH durch Terminvorgaben für einzelne Verfahrensschritte und Überwachung dieser Vorgaben, durch Straffung der innerbetrieblichen Abläufe bei den einzelnen Trägern und durch verstärkten IT–Einsatz unter Nutzung der e-card zu erreichen. Die Verpflichtung der Länder (Vereinbarung gemäß Art. 15a B–VG) zur korrekten und vollständigen Eingabe in die Bundespflegegeld-Datenbank würde die Datenlage verbessern und die stärkere Konkretisierung der gesetzlichen

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Verwaltungsreform Bestimmungen für die Zuerkennung (Einstufungskriterien) und für die Entziehung des Pflegegelds (Verwahrlosung) würde klarere rechtliche Rahmenbedingungen schaffen. Wesentliche Effizienzsteigerungspotenziale bestehen aber insbesondere auch im Bereich der Neuorganisation der ärztlichen Begutachtungen. Hiezu wäre aus der Sicht des RH eine Schaffung einer österreichweiten ärztlichen „Gutachterbörse“ zur Sicherung einer ausreichenden Zahl von Begutachtungsärzten für alle Entscheidungsträger, eine einheitliche Honorierung dieser Gutachter, die Schaffung einheitlicher Begutachtungs-, Schulungs- bzw. Qualitätsstandards (insb. für Kinder, Jugendliche und Demente15) und die Sicherstellung entsprechender ärztlicher Begutachterkontingente erforderlich. Im Bereich der Altenbetreuung können durch eine verstärkte Zusammenarbeit der Bundesländer, eine auf objektiven pflegerischen, sozialen und ökonomischen Aspekten beruhenden Entscheidung zwischen mobiler und stationärer Betreuung und Neuregelungen im Bereich des Kostenersatzes Qualitätsverbesserungen und Einsparungen erzielt werden.

6.18

Strukturreformen in der Sozialversicherung Die problematische finanzielle Lage der Sozialversicherung verlangt nach nachhaltigen kostendämpfenden Strukturmaßnahmen. Kurzfristige „Finanzspritzen“ ohne tief greifende Reformmaßnahmen werden die prekäre Situation der Kassen mittel- bis langfristig nicht lösen. Der RH weist auf die Notwendigkeit von umfassenden Sanierungskonzepten hin, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gebietskrankenkassen nachhaltig zu sichern. In einem Vergleich der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse mit der Wiener Gebietskrankenkasse zeigte der RH deutliche Effizienzsteigerungspotenziale auf. So war die nachhaltige Versorgung der Wiener Bevölkerung 2006 aus eigenen Mitteln der Wiener Gebietskrankenkasse nicht gesichert. Die Überschuldung war so hoch, dass die Wiener GebietskranDurch BGBl. I Nr. 128/2008 ist für Kinder, Jugendliche und Demente mit 1. Jänner 2009 eine teilweise Verbesserung eingetreten.

15

55

Verwaltungsreform kenkasse vom Entgegenkommen der Gläubiger abhängig war. Hingegen ist es der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse — nicht zuletzt durch die Umsetzung der Empfehlungen des RH aus der vorhergehenden Überprüfung — gelungen, das beste Gebarungsergebnis aller Gebietskrankenkassen zu erreichen. RH-Empfehlungen in diesem Bereich betreffen vor allem die Senkung des Verwaltungsaufwands, die Vergütung von Leistungen der ärztlichen Hilfe auf Grundlage einer Kostenkalkulation sowie den regelmäßigen Vergleich der Vergütungssysteme und ihrer Auswirkungen. Weiters empfiehlt der RH die Erstellung von standardisierten Diagnosen und einheitlichen Behandlungsrichtlinien, um eine eindeutige Ursachenanalyse der höheren Kosten zu ermöglichen.

6.19

Reform des Schulwesens Das österreichische Schulsystem ist durch vergleichsweise hohe Ausgaben (Input) und durchschnittliche Erfolge (Output) gekennzeichnet. Bei den kumulierten Ausgaben für Bildungseinrichtungen pro Schüler im Primar- und Sekundarbereich (2005) liegt Österreich an siebenter Stelle (von 34 Ländern) und damit weit über dem OECD-Durchschnitt. Die Lehrergehälter sind im OECD-Vergleich unausgewogen: vom Berufseinstieg bis zu einer 15-jährigen Berufserfahrung werden Lehrer in allen österreichischen Bildungsbereichen (teils knapp) unterdurchschnittlich bezahlt; die Höchstgehälter der österreichischen Lehrer liegen hingegen weit über dem OECD-Durchschnitt.16 Strukturelle Probleme zeigen sich im Lernumfeld der Schulen. Die durchschnittlichen Klassengrößen liegen zwar im OECD-Durchschnitt, hingegen ist das Lehrer-Schüler-Verhältnis weit geringer. Demgegenüber ist die Qualität des österreichischen Bildungssystems nur durchschnittlich (vgl. Studien PISA, TIMMS, PIRLS). Die Gründe dafür liegen vor allem in der Kompetenzzersplitterung und dem Auseinanderfallen von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung. Weiters sind die uneinheitliche Schulstandortstruktur, der Im Primarbereich sind die kaufkraftbereinigten Höchstgehälter nur in fünf OECD-Ländern höher als in Österreich, im Sekundarbereich I sind es vier, im Sekundarbereich II sieben Länder.

16

56

Verwaltungsreform geringe Anteil der Unterrichtszeiten an der Gesamtarbeitszeit der Lehrer, die Übernahme von Verwaltungstätigkeiten durch die Lehrer, unterschiedliche Lehrverpflichtungen und Ausbildungen der Landes- und Bundeslehrer sowie die verbesserungswürdige Schulaufsicht anzuführen. Österreichweit bestehen große Unterschiede in der Schulstandortstruktur. Die Zahl der Lehrer und damit die Kosten hängen wesentlich von der Schulorganisation ab. Bereits im Jahr 2002 schätzte der RH das allein mit einer Strukturreform aller Volks-, Haupt-, Sonderschulen sowie der Polytechnischen Lehrgänge verbundene Einsparungspotenzial auf 20 Mill. EUR jährlich. Durch die Verlagerung von Verwaltungsaufgaben und nicht lehrerspezifischen Tätigkeiten von Lehrern auf Verwaltungs- und Fachbedienstete könnte ein jährliches Einsparungspotenzial von rd. 6,9 Mill. EUR lukriert werden. Zur Realisierung dieses Potenzials wären daher – auch im Hinblick auf die demographische Entwicklung (sinkende Schülerzahlen) – bei der Schulorganisation verstärkt wirtschaftliche Überlegungen zu berücksichtigen und die Schulstandortstruktur zu evaluieren. Erheblicher Reformbedarf besteht weiters im Bereich der Schulverwaltung. Die Aufgaben werden im Bereich der Pflichtschulen von Landesbehörden, im Bereich der höheren Schulen von Bundesbehörden wahrgenommen. Einige Länder haben die Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben an den Bund (Landesschulrat) übertragen. Der RH stellte fest, dass der Verwaltungsaufwand in jenen Ländern geringer war, in denen die Diensthoheit an einer Stelle konzentriert war. Im Bereich der Pflichtschulen liegt die Diensthoheit bei Landesbehörden, Verwaltungsaufgaben werden zum Teil und die Schulaufsicht zur Gänze von Schulbehörden des Bundes wahrgenommen. Die Länder stellen die Landeslehrer an und bezahlen sie, der Bund refundiert die Kosten (Trennung der Aufgaben- und Ausgabenverantwortung). Dieses System wird dadurch verkompliziert, dass der Bund die für die Refundierung notwendigen Daten von den Ländern übermittelt bekommt, diese Daten werden jedoch in den Bundesländern in unterschiedlicher Weise aufbereitet und mittels eigener IT–Programme verarbeitet. Dadurch werden die erforderlichen Steuerungsmaßnahmen erschwert und dem Bund fehlen zum Teil auch die erforderlichen Daten zur Überprüfung der Anforderungen der Länder. 57

Verwaltungsreform Die Schulaufsichtsorgane arbeiten inhomogen, die Dienstrechte für Lehrer in Pflichtschulen und höheren Schulen sind unterschiedlich und auch die Fortbildung für Landes- und Bundeslehrer erfolgt nach unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen. Schließlich erschweren die unterschiedlichen Kompetenzen im Bereich der Schulerhalter österreichweite Konzepte. Der RH erachtet daher zur Optimierung des österreichischen Schulwesens folgende Maßnahmen für erforderlich: – Zusammenführung der Finanzierungs–, Aufgaben– und Ausgabenverantwortung im Bereich der Landeslehrer und der Schulerhalter; Konzentration bei einer Behörde, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden; – Optimierung der Schulstandorte, Überprüfung der Schulsprengel hinsichtlich Größe und Art auf ihre Zweckmäßigkeit, Anschluss nieder organisierter Volksschulen an andere Schulen; – Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen zweckmäßigeren und flexibleren Personaleinsatz (z.B. dienstrechtliche Maßnahmen, Direktionszusammenlegungen, Reduzierung von Personalreserven); Maßnahmen zur Sicherstellung einer einheitlichen Vollziehung der gesetzlichen Vorgaben, eines effektiven Controllings und von Steuerungsmöglichkeiten insbesondere durch einheitliche IT– Programme, zentrale Datenbanken mit dezentraler Befüllung zur Überprüfung der Einhaltung der Stellenpläne und der Refundierungsverpflichtungen (Softwarevernetzung im Bereich der Schul-, Schüler- und Lehrerverwaltung); – Optimierung der Aufgaben der Schulaufsicht, verbindliche Vorgaben für Berichte der Schulaufsichtsorgane, um bei einheitlicher Qualität aussagekräftigere Vergleiche zu ermöglichen, Einbindung in Planungs- und Ressourcenbewirtschaftung; – gesetzliche Verankerung von Schulprogrammen zur zielgerichteten Qualitätssicherung; – Reorganisation und Straffung der Verwaltung in Bundesschulzentren;

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Verwaltungsreform – Verlagerung von Verwaltungsaufgaben und nicht lehrerspezifischen Tätigkeiten von Lehrern auf Verwaltungs- und Fachbedienstete; – verstärkte Berücksichtigung wirtschaftlicher Überlegungen bei der Schulorganisation. Außerdem würde eine verstärkte Zusammenarbeit der Schulbehörden auch über die Bundesländergrenzen hinaus Synergieeffekte schaffen. Die Bundesregierung übernahm im neuen Regierungsprogramm viele Empfehlungen des RH. Bereits umgesetzte Empfehlungen führten in Niederösterreich zu Effizienzsteigerungen (bessere Nutzung von Suppliervertretungen) und in Vorarlberg zu einer besseren Personalplanung und –verwaltung (verstärkte Einbeziehung der Schulaufsichtsorgane, Erstellung längerfristiger Personal- und Schulstrukturkonzepte, gezielte IT–Unterstützung). Empfehlungen aus neuen Prüfungen betreffen insbesondere die Definition überprüfbarer Bildungsstandards bzw. deren regelmäßige Evaluierung (z.B. bei der Bewegungserziehung an Schulen). Zur Verbesserung der Aus- und Weiterbildung empfiehlt der RH einheitliche Qualifikationskriterien für Vortragende im Bereich der Lehrerfortbildung sowie Qualitätsstandards für die Evaluierung von Lehrerfortbildungsveranstaltungen. Bedeutende Kosten könnten durch eine deutliche Senkung der hohen Drop-out-Raten (insbesondere in den ersten Klassen der berufsbildenden höheren Schulen) sowie durch eine Senkung der Anzahl der Klassenwiederholungen vermieden werden.

6.20

Koordinierung von Wissenschaft und Forschung Wissenschaft, Forschung und Entwicklung sind für die erfolgreiche Entwicklung des Wirtschafts- und Arbeitsstandorts Österreich wesentlich. Die F&E–Ausgaben Österreichs zählen zu den höchsten im EU–Vergleich (Anteil am BIP 2007: 2,56 %; Eurozone im Durchschnitt: 1,86 %), wobei 35 % der F&E–Ausgaben vom öffentlichen

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Verwaltungsreform Sektor finanziert werden17. Werden die Ausgaben jedoch mit der Gesamtperformance der F&E–Sektors verglichen, ortet die WIFO– Studie zur Effizienz der Ausgabenstruktur des öffentlichen Sektors für Österreich18 ein deutliches Effizienzsteigerungspotenzial. Zur Stärkung der Wissenschaft und Forschung in Österreich und zu einer effizienteren Mittelverwendung empfiehlt der RH eine Gesamtstrategie für den zielorientierten Einsatz öffentlicher Forschungsmittel unter Einbeziehung der finanziellen Ressourcen des gesamten österreichischen Forschungssystems und die Festlegung klarer Kompetenzen zur Beendigung der Kompetenzzersplitterung. Der RH betont die Notwendigkeit der verstärkten Kooperation. Ein wirkungsorientierter Mitteleinsatz erfordert die Verbesserung des Monitoringsystems, die Evaluierung des Einsatzes der öffentlichen F&E– Mittel sowie das Abgehen von Quotenregelungen zugunsten eines Wettbewerbs der Forschungsleistungen. Handlungsbedarf ist aber insbesondere bei der Aufgabenverteilung im Bereich der Forschungsförderungen, der Zusammenarbeit der Forschungseinrichtungen und der unzureichenden Abstimmung etwa zwischen der direkten und indirekten Forschungsförderung gegeben. Eine Identifikation der Doppelgleisigkeiten in der Forschungslandschaft mit dem Ziel einer Strukturbereinigung auf Bundes- und Landesebene erscheint aus der Sicht des RH unabdingbar.

6.21

Effizientere Gestaltung des Förderungswesens Der Förderungsbericht 2007 der Bundesregierung wies die Direktförderungen des Bundes im Jahr 2007 mit 4,21 Mrd. EUR aus, für das Jahr 2008 waren 4,71 Mrd. EUR veranschlagt. Dazu kamen noch Förderungen der EU und der anderen Gebietskörperschaften in beträchtlicher Höhe. Österreich weist bei den direkten öffentlichen Förderungen im internationalen Vergleich ein weit überdurchschnittliches Volumen auf. Prüfungen und Untersuchungen deuten auf grundlegende institutionelle Defizite in der österreichischen FörderungsEurostat Strukturindikatoren für 2007; Schweden hat als einziges EU– Mitgliedsland das Lissabon–Ziel der 3 % Forschungsquote bis zum Jahr 2010 bereits erreicht.

17

18

60

Hans Pitlik et al., November 2008

Verwaltungsreform landschaft hin, die zu Ineffizienzen führen und Einsparungsmöglichkeiten nahe legen. Der RH regt daher eine Evaluierung des gesamten österreichischen Förderungssystems mit dem Ziel einer strategischen Neuausrichtung und der Errichtung einer gesamtösterreichischen Förderungsdatenbank an. Insbesondere sollten in vielen Bereichen die Förderungskompetenzen und –schwerpunkte der Gebietskörperschaften analysiert und besser aufeinander abgestimmt werden. Die Instrumente zur Abstimmung der Förderungen waren sowohl generell als auch in Einzelfällen noch nicht ausreichend entwickelt. Der RH gab zu den Förderungen eine Reihe von grundsätzlichen Empfehlungen ab, die teilweise bereits in Förderungsrichtlinien (insbesondere in den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, BGBl. II Nr. 51/2004) berücksichtigt wurden. Eine Zusammenstellung seiner generellen Empfehlungen zur Gestaltung und Abwicklung öffentlicher Förderungen ist im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2004 (Reihe Bund 2005/13, S. 35ff) enthalten. Aus Sicht der Verwaltungsreform sind folgende Maßnahmen unabdingbar: – Der Förderungsbedarf und die entsprechenden Budgetansätze sind anhand quantifizierter Förderungsziele laufend zu evaluieren (weder lineare Fortschreibungen, noch lineare Kürzungen); – Förderungseinrichtungen sollten reduziert und konzentriert werden (z.B. im Bereich der Forschungsförderung); – Förderungen sollten nachvollziehbare Förderungskonzepte zugrunde liegen (z.B. Forschungskonzept für die Förderung der Ludwig Bolzmann Institute); – überschneidende Förderungsbereiche zwischen den Bundesministerien, sonstigen Förderungsinstitutionen, aber auch zwischen den Gebietskörperschaften sind möglichst zu vermeiden (der RH stellte z.B. parallele Förderungsaktionen für Solaranlagen in Kärnten fest); – um die gegenseitige Information der Förderungsstellen zu verbessern, die Wirksamkeit des Förderungssystems zu erhöhen und um 61

Verwaltungsreform Mehrfachförderungen zu verhindern (der RH sah entsprechende Risiken z.B. bei der Forschungsförderung), sollten entsprechende IT-Systeme (insbesondere eine Förderungsdatenbank) unter Einbeziehung aller Gebietskörperschaften eingerichtet werden; – bei mehreren Finanzierungspartnern ist eine akkordierte Vorgangsweise (z.B. einheitliche Gesamtkosten, gemeinsame Abrechnung) vorzusehen und – Bagatellförderungen erscheinen aus verwaltungsökonomischen Gründen unzweckmäßig. Bei aktuellen Prüfungen des Förderungswesens wurden als Hauptprobleme fehlende Strategien und Konzepte, mangelnde Nachvollziehbarkeit von Förderungsentscheidungen, Kontrollmängel und nicht ausreichende Evaluierungen festgestellt.

6.22

Innere Sicherheit und Integration Im Regierungsprogramm ist festgehalten, dass das Personalmanagement der Polizei durch eine mittelfristige Planung auf Veränderungen und neue Anforderungen reagieren muss und sicherzustellen ist, dass der exekutive Außendienst gestärkt wird. Der RH hat zu diesem Zweck die verstärkte Formulierung messbarer Ziele und die Festlegung von Messparametern für die Zielerreichung, die Rückführung von ausbildungsfremd verwendeten Exekutivbeamten sowie von Sicherheitswachebeamten des Innendienstes in den exekutiven Außendienst bei verstärktem Einsatz von Verwaltungsbediensteten sowie die weitere Entlastung von nichtexekutiven Aufgaben (z.B. Schülerlotsendienste) empfohlen. Eine Optimierung der medizinischen Versorgung von Asylwerbern wäre durch die Einhaltung der vom BMJ, BMLV und BKA erarbeiteten Vorgaben zu erzielen. Im Nachfrageverfahren teilte das BMI mit, neben der bereits oben angeführten Umsetzung des Fremdenrechtspakets 2005 (siehe TZ 6.12) nachhaltige Maßnahmen (z.B. Einrichtung eines Controllings) gesetzt zu haben. Darüber hinaus konnte mit dem Ausbildungskonzept im Bereich der Kriminalprävention eine Effizienzsteigerung erreicht werden. Die Anschaffung eines weiteren Prüfzugs zur Kon-

62

Verwaltungsreform trolle von Schwerfahrzeugen brachte eine Erhöhung der Einsätze um 22,8 %. Eine um 18,8 % höhere Anzahl der überprüften Fahrzeuge vermied jährliche Folgekosten von mindestens 42 Mill. EUR. Als neue Empfehlung im Bereich der Geldwäschebekämpfung und Vermögensabschöpfung wurde die Standardisierung der Erhebungsmethoden, der Erhebungsprozesse und der Dokumentation nach einer Analyse des operativen Verfahrensablaufs aufgenommen. Außerdem empfiehlt der RH zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften, Gerichten und ermittelnden Behörden eine IT– Vernetzung.

6.23

Reformen in der Justizverwaltung Der RH empfahl 1997 in den Ländern Oberösterreich und Salzburg eine Zusammenlegung von Bezirksgerichten, die zwischenzeitlich teilweise erfolgte. Vor dem Hintergrund der angespannten Personalsituation bei den Gerichten, aber auch bei den Justizanstalten sind weitere strukturelle Maßnahmen erforderlich. Die gesamte Gerichtsorganisation und Gerichtsstruktur wäre auf Effizienzsteigerungspotenziale hin zu überprüfen, wobei sowohl die Zusammenlegung weiterer Bezirksgerichte als auch mögliche Änderungen bei den Gerichten höherer Ordnung in die Überlegungen einzubeziehen wären. Bei den Justizanstalten hat der RH die Rückführung von Justizwachebeamten aus dem Wirtschaftsbereich in den Exekutivdienst empfohlen. Das Regierungsprogramm anerkennt die Notwendigkeit einer Konsolidierung und Stärkung der organisatorischen Strukturen der Justiz und einer intensiveren Kooperation und Kommunikation von Polizei und Strafverfolgungsbehörden zur Beschleunigung der Entscheidungsabläufe. Im Nachfrageverfahren wurde die österreichweite Umsetzung des Moduls „Ärztepaket/Medikation“ gemeldet (Einsparungspotenzial von 0,2 Mill. EUR in der Justizanstalt Josefstadt durch verstärkten IT–Einsatz bei der Medikamentenverwaltung bzw. Krankendokumentation). Neue Empfehlungen betreffen die Entlastung der Bediensteten von ausbildungsfremden Tätigkeiten, die Intensivierung der Bemühungen 63

Verwaltungsreform um Auftragsakquisitionen im Bereich der Justizanstalten und die Ausrichtung der betrieblichen Strukturen nach den im Justizressort und anderen öffentlichen Dienststellen benötigten Leistungen am Beispiel der Justizanstalt Stein.

6.24

Besteuerung und Abgabenverwaltung Der RH tritt für eine Vereinfachung und Straffung des Abgabenrechts ein. Er regt eine Harmonisierung der für die Bemessung der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge geltenden Rechtsvorschriften an. Weiters spricht er sich für die Neuregelung von administrativ aufwändigen Steuerbegünstigungen (z.B. Topf–Sonderausgaben) mit im Einzelfall geringen steuerlichen Auswirkungen und geringem Lenkungseffekt zugunsten einer Berücksichtigung im Steuertarif aus. Die Struktur im Bereich der Kommunalabgaben mit zahlreichen verwaltungsaufwändigen Vorschreibungen von Klein– und Kleinstbeträgen sollte evaluiert werden, wie der RH am Beispiel Wien aufzeigte. Die Bestrebungen zur Harmonisierung der Bundesabgabenordnung mit den neun Landesabgabenordnungen sollten weiter vorangetrieben und zum Abschluss gebracht werden. Zugesagt wurde vom BMF die vom RH empfohlene Umsetzung eines Maßnahmenbündels zur Errichtung eines funktionierenden internen Kontrollsystems bei den Finanzämtern (Arbeitnehmerveranlagung, betriebliche Veranlagung). Neue Empfehlungen des RH betreffen insbesondere eine stärkere Ökologisierung der Energiebesteuerung sowie die Schaffung einer amtsübergreifenden Informationsplattform zur Früherkennung von Betrugsfällen und zur Vermeidung hoher Abgabenausfälle. Im Regierungsprogramm wurde dazu festgelegt, dass die Organisation der Betrugsbekämpfung mit dem Ziel der Effizienzsteigerung verbessert und die erforderlichen Ausbildungsstandards gewährleistet werden sollen. Im Begutachtungsverfahren zur Steuerreform 2009 sprach sich der RH gegen personal– und verwaltungsaufwändige Neuregelungen aus, weil der dadurch bewirkte Personalmehraufwand die bisher in der Abgabenverwaltung erzielten Einsparungseffekte reduziert und

64

Verwaltungsreform die Regelungen teilweise einer Vereinfachung des Abgabenrechts entgegenstehen.

6.25

Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen Die Finanzierung von Infrastrukturprojekten im Bahn– und Straßenbau wurde in eigene Gesellschaften ausgegliedert. Diese Ausgliederungen erfolgten insbesondere auch im Hinblick auf eine Maastrichtkonforme Gestaltung der öffentlichen Haushalte. Damit war jedoch die Problematik so genannter grauer Finanzschulden19 verbunden, die in den letzten Jahren massiv angewachsen sind und entsprechend bedient werden müssen. Der RH hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass Zinsen und Tilgungen nicht aus dem Cash Flow dieser Gesellschaften finanzierbar sind. Durch ein Bündel von Maßnahmen (z.B. periodengerechte Zahlungen aus dem Bundeshaushalt, Anerkennung der Finanzierbarkeit für aktivierte Eigenleistungen) sollte einer weiteren Zunahme außerbudgetärer Schulden entgegengewirkt werden. Da Infrastrukturprojekten im Hinblick auf die Standortqualität Österreichs hohe Priorität zukommt, wären Modelle zu entwickeln, die eine langfristige Planung mit gesicherten Finanzmitteln ermöglichen. Die Betrauung der Schieneninfrastruktur–Dienstleistungsgesellschaft (SCHIG) mit der Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel an die Privatbahnen bewirkte eine Effizienzsteigerung (Potenzial 1 bis 2 Mill. EUR jährlich). Das Land Salzburg erließ in Umsetzung der RH-Empfehlungen die Richtlinie „Verkehrserzeugung von Einkaufszentren und multifunktionalen Zentren“ zur Vermeidung bzw. Minimierung von Folgeinvestitionskosten für die öffentliche Infrastruktur. Neue Vorschläge des RH betreffen insbesondere Verbesserungen bei der Planung und Bewertung von Infrastrukturvorhaben (z.B. allumfassendes Bewertungssystem zur Aufnahme in das Verzeichnis der Bundesstraßen, Erstellung eines mehrjährigen Rahmenplans mit einZumeist mit Haftungsübernahmen des Bundes eingegangene Verbindlichkeiten ausgegliederter Rechtsträger, die nicht im Bundeshaushalt aufscheinen.

19

65

Verwaltungsreform deutigen und nachvollziehbaren Prioritätenfestlegungen, Aktualisierung des Generalverkehrsplans), einen mehrjährigen Rahmenplan sowie die Bündelung von größeren und komplexen Baumaßnahmen bei der ASFINAG, Überprüfung bzw. zentrale Steuerung der Finanzmittelbereitstellung für Bauprojekte (z.B. Stadt Wien, Wiener Hafen) sowie die Umsetzung des Regionalbahnkonzepts.

6.26

Siedlungswasserwirtschaft, Schutzwasserbau und Wohnbauförderung Bei der Siedlungswasserwirtschaft erfolgten in den letzten Jahren bereits Maßnahmen zur effizienteren Gestaltung der Förderungen. Hohe finanzielle Aufwendungen sind insbesondere mit der Erschließung von Randlagen verbunden. Es sollten daher die Anreize zu Kosten sparenden Entsorgungssystemen weiter verstärkt werden (ausreichend dichte Siedlungsstruktur für die Abgrenzung des Kanaleinzugsgebiets). Prüfungen im Bereich der (Ab)Wasserverbände zeigten organisatorische Mängel durch getrennte Zuständigkeiten für Kläranlagen und Kanäle, überholte oder nicht nachvolziehbare Aufteilungsschlüssel der Betriebskosten auf die Mitgliedsgemeinden (Grundlage für die Gebührenbemessung), eine mangelnde oder fehlende Umsetzung der Indirekteinleiter–Verordnung und fehlende Anpassungen an den Stand der Technik auf. Der Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden (Abwasserverbänden) zur gemeinsamen Abwasserentsorgung bzw. der Anschluss an bestehende Abwasserreinigungsanlagen statt einer Anlagenneuerrichtung oder –sanierung kann zu kostengünstigeren Lösungen führen. Der Schutzwasserbau hat die Funktion zur Abwehr von Naturkatastrophen und dient dem Schutz von Menschenleben und Sachgütern. Kompetenzzersplitterungen erschweren allerdings die einheitliche Abwicklung von Katastrophenschutzmaßnahmen, wodurch Verzögerungen und Ineffizienzen (z.B. hinsichtlich Koordinierung, Errichtung, Verfahrensangleichung, bundesweit einheitliche Festlegung der Gefahrenzonen, überörtliche/überregionale Raumplanung) bei der raschen Umsetzung von wirkungsvollen Schutzmaßnahmen entstehen. Neuere Empfehlungen des RH betreffen insbesondere eine einheitliche Definition von Gefährdungsbereichen und die verpflich-

66

Verwaltungsreform tende Ausweisung in den Raumordnungsplänen/Flächenwidmungsplänen sowie verpflichtende Widmungsbeschränkungen für besonders gefährdete Bereiche (Gefahrenzonen). Die Wohnbauförderung steht seit vielen Jahren in Diskussion und wird überwiegend als nicht besonders effizient und sozial wenig treffsicher beurteilt. Der RH regte daher eine Evaluierung der Zielerreichung (Treffsicherheit) an. Die Reformvorschläge sehen die Setzung neuer Prioritäten mit einem stärker zielgerichteten Mitteleinsatz und insbesondere das Auslaufen der Objektförderung bzw. die Umstellung auf eine Subjektförderung vor. Das IHS ging davon aus, dass die Ausgaben durch die Umstellung auf eine ausschließliche Subjektförderung um rd. eine Mrd. EUR verringert werden könnten. Vorgeschlagen wurde auch eine Trennung der strategischen Kompetenzen (Bund) und der operativen Kompetenzen (Länder). Die frei werdenden Mittel könnten somit als aktiver Beitrag eines nachhaltigen Klimaschutzes Verwendung finden. 2006 wurden von den Wohnbauförderungsmitteln in Höhe von 2,63 Mrd. EUR nur 0,35 Mrd. EUR zur Reduktion des Raumwärmebedarfs im Wege der thermo–energetischen Sanierung eingesetzt. Die Maßnahmen im Wohnbau lieferten daher nicht den erwünschten, rasch notwendigen Beitrag zur Erreichung des Kyoto–Ziels und der EU-Vorgaben. Als aktiver Beitrag zur Eindämmung der CO2-Emissionen wären im Rahmen einer Neuregelung der Förderungsbedingungen der Wohnbauförderung die Interessen eines nachhaltigen Klimaschutzes insbesondere durch die Förderung thermoenergetischer Anlagen zu forcieren. Im Nachfrageverfahren weisen alle Bundesländer bereits auf einen sehr hohen Entsorgungsgrad bei der Siedlungswasserwirtschaft hin. Die Versorgung von Streusiedlungen mit Kleinkläranlagen stellt eine kostengünstige Alternative zum Anschluss an das öffentliche Kanalisationsnetz dar.

6.27

Abfallwirtschaft, Naturschutz, Raumordnung und Landwirtschaft Im Bereich der Abfallwirtschaft und des Naturschutzes stellen die teilweise zersplitterte Kompetenzlage und die sowohl ökologisch als 67

Verwaltungsreform auch wirtschaftlich begründete Notwendigkeit, Maßnahmen über politische Verwaltungsgrenzen hinweg zu setzen, besondere Herausforderungen für die Vollziehung dar. Empfehlungen des RH wurden bei Maßnahmen gegen die illegale Verbringung von Abfällen ins Ausland sowie beim Zusammenschluss von Gemeinden zu Verbänden im Bereich der Sammlung und Verwertung von Abfällen umgesetzt. Der Salzburger Abfallwirtschaftsplan sieht zahlreiche Verbesserungen vor. Durch ein Pilotprojekt zur Kooperation aller Gemeinden im Land Salzburg konnten bei der Sammlung und Verwertung Effizienzsteigerungen von 0,9 Mill. EUR in zwei Jahren erzielt werden. Der RH stellte jedoch insbesondere an den Schnittstellen zwischen den Gebietskörperschaften wiederholt Mängel in der übergreifenden Planung und Koordinierung fest. Dies betraf zuletzt z.B. Standorte und Kapazitäten von Restmüllbehandlungsanlagen, die Umsetzung des Natura 2000–Netzwerks und Maßnahmen zum Schutz vor Naturgefahren, wo Interessenskollisionen zwischen den Gebietskörperschaften und die Kompetenzzersplitterung (vier Bundesministerien, Länder, Gemeinden) eine einheitliche Abwicklung von Schutzmaßnahmen trotz vorliegender Gefährdung verhinderten. Bei den Ausgleichszahlungen für die Landwirtschaft sollte ein zielgenauerer und wirtschaftlicherer Mitteleinsatz erfolgen (z.B. Reduktion der benachteiligten Gebiete, Reduktion der Ausgleichszulage in den „sonstigen benachteiligten Gebieten“).

6.28

Öffentliche Unternehmungen und Fonds Im Eigentum des Bundes, der Länder und Gemeinden stehen zahlreiche Unternehmen, Fonds, Stiftungen, Anstalten und andere Rechtsträger öffentlichen Rechts. In öffentlichen Unternehmungen und Fonds des Bundes waren 2006 rd. 176.000 Personen beschäftigt. Im Gemeindebereich wurden zuletzt Aufgaben der Daseinsvorsorge in selbständige Unternehmensformen ausgelagert. Mängel lagen vielfach bei der strategischen und unternehmenspolitischen Ausrichtung dieser Rechtsträger vor (zuletzt festgestellt z.B. für den Wiener Hafen, Austrian Research Centers GmbH – ARC;

68

Verwaltungsreform siehe auch TZ 6.4 hinsichtlich ASFINAG und via donau – Österreichische Wasserstraßen–Gesellschaft mbH). Wesentliche Empfehlungen des RH zur ÖBB betreffen Maßnahmen im Personalbereich. Die Weiterverwendungsmöglichkeit bei organisatorisch bedingten Ruhestandsversetzungen wäre konzernweit zu prüfen und Stellenbesetzungen wären nach festgelegten Kriterien zu dokumentieren. Zwei spezielle Probleme zeigte der RH hinsichtlich der vom Bund zu tragenden Pensionsleistungen für ÖBB-Bedienstete auf. Die im Jahr 2002 vom Vorstand der ÖBB bewirkte Einbeziehung des allgemeinen Nebenbezugspauschales in die Gehaltsansätze und damit in die Pensionsbemessungsgrundlage wird den Bund bis zum Auslaufen dieser Regelung im Jahr 2056 mit voraussichtlichen Mehrkosten bei den Pensionsleistungen von rd. 1,2 Mrd. EUR belasten. Die ÖBB und der Bund sollen diese Mehrkosten aus der einseitig verfügten Maßnahme abwehren. Weiters steigt der im Jahr 1997 für die Pensionsbemessung gesetzlich festgelegte Nebengebühren– Durchschnittssatz jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Dies führt dazu, dass der Durchschnittssatz höher ist als die tatsächlich ausbezahlten Nebengebühren und außerdem nicht die tatsächlichen Mehrleistungen abbildet. Durch eine gesetzliche Maßnahme, die auf die tatsächlich anfallenden Nebengebühren abstellt, könnten die dadurch bewirkten Mehrkosten von über 1 Mrd. EUR vermieden und eine gerechtere Lösung gefunden werden. Bei den Austrian Airlines sind Maßnahmen zur Reduzierung des Personalaufwands und des aufwändigen Firmenpensionssystems unbedingt erforderlich und müssen im Rahmen der eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Auch im Pensionssystem des ORF und der Österreichische Nationalbank (OeNB) besteht dringender Harmonisierungsbedarf, um die pensionsrechtlichen Bestimmungen an das ASVG–Pensionssystem anzugleichen. Anders als etwa im Bereich der öffentlich Bediensteten wurden neue Pensionsregelungen jeweils nur für Neueintretende geschaffen, während die bestehenden Bediensteten im Altsystem verblieben. Im Nachfrageverfahren gab die OeNB bekannt, Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung bei ihrer Tochtergesellschaft IG Invest Immobilien GmbH getroffen zu haben (Optimierung des Immobilienportfo69

Verwaltungsreform lios und die Durchführung einer externen Performancemessung bei den inländischen Immobilien für die Jahre 2005 bis 2007). Die Querschnittsüberprüfung der Patientenentschädigungsfonds zeigte Unterschiede in der Entschädigungspraxis und einen dringenden Handlungsbedarf zur Gewährleistung einer österreichweit einheitlichen verschuldensunabhängigen Entschädigung der Patienten auf. In Wien wäre insbesondere die Einnahmengebarung zu verbessern. Ausgliederungen der Gemeinden in selbständige Unternehmensformen sollten verstärkt auf ihre Zweckmäßigkeit und eine Wiedereingliederung in die Stadt– oder Gemeindeverwaltung hin untersucht werden (festgestellt z.B. für City Management Mödling Gesellschaft mbH). Jedenfalls wäre für deren Tätigkeit ein entsprechendes Controlling einzurichten.

6.29

Finanzierungen und Beteiligungsmanagement Sowohl die Finanzierung der Rechtsträger als auch die Verwaltung der auch infolge von Ausgliederungen immer zahlreicheren Beteiligungen der öffentlichen Hand haben wesentliche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen. Die Rechtsträger mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung sollen ihren Finanzbedarf daher zu günstigeren Konditionen über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur decken (Wiederaufnahme der Rechtsträgerfinanzierung). Optimierungspotenziale im Bereich der Finanzierung ortete der RH weiters bei der operativen Liquiditätsplanung und beim Veranlagungsmanagement. Durch den Einsatz eines Beteiligungscontrollings sollte eine Neubeurteilung sowie eine laufende Analyse der Wirtschaftlichkeit der eingegangenen Beteiligungen erfolgen (festgestellt z.B. für die Bundesforste Beteiligungs GmbH). Erforderlich sind weiters die Abstimmung der Beteiligungs- und Förderungsverwaltung, die Festlegung einheitlicher Grundlagen und gemeinsamer Standards für die Verwaltung der Beteiligungen sowie die übersichtliche und einheitlich strukturierte Darstellung der öffentlichen Beteiligungen z.B. im Rahmen von Beteiligungsberichten.

70

Verwaltungsreform Bei den kommunalen Ausgliederungen wären verstärkt Kosten-Nutzen-Überlegungen anzustellen und die Wirtschaftlichkeit der oftmals im Hinblick auf die Maastricht–Relevanz gewählten Konstruktionen zu hinterfragen.

6.30

Liegenschaften Eine Darstellung des gesamten Liegenschaftsbestands stellt eine wichtige Planungsgrundlage für die verschiedenen Bereiche der öffentlichen Verwaltung, wie z.B. Sanierungsverpflichtungen, dar. Der RH empfiehlt daher die Erfassung des gesamten Liegenschaftsbestands des Bundes sowie aller Liegenschaftsverkäufe in einer Datenbank (am Beispiel der Bundesforste, Schulen und Schulsportanlagen). Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit vor Standortentscheidungen sollten Kapitalkosten der Altobjekte inklusive der Instandhaltungsinvestitionen den Kosten für angemietete Objekte gegenübergestellt werden.

71

72

ALLGEMEINE THEMEN 1

Deregulierung, Aufgabenreform und Aufgabenverteilung

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

1

Verwaltungsreform Bund; Personalabbau, Aufgaben– und Prozesskritik

Begleitung des Personalabbaus durch eine kurzfristig Aufgaben– und Prozesskritik in den einzelnen Ressorts

Effizienzsteigerung

Bund 2004/3, S. 39ff TZ 45f

2

Verwaltungsreform Länder; Strategische Ausrichtung, Aufgabenkritik

Erstellung von Gesamtkonzepten zu einer Aufga- kurzfristig benkritik; Schaffung bzw. Weiterentwicklung von Produkt- und Leistungskatalogen in den Ländern (z.B. für Burgenland, Steiermark, Tirol, Vorarlberg)

Effizienzsteigerung

Burgenland 2002/2, S. 19 TZ 20 und ident in sieben weiteren Landesberichten; Tirol 2005/1, S. 6ff TZ 4

3

Aufgabenkritik; Exekutive

Entlastung der Exekutivbeamten von kurzfristig nichtexekutiven Tätigkeiten (z.B. Aufgaben der Schulwegsicherung)

Effizienzsteigerung (Potenzial: 2005 2007 2,5 Mio €)

Bund 2008/3, S. 44f TZ 12

4

Aufgabenkritik; kommunale Leistungen

Durchführung einer Aufgabenkritik im Bereich der mittelkommunalen Ermessensleistungen fristig

Effizienzsteigerung

Niederösterreich 2008/3, S. 8f TZ 4

5

Verwaltungsreform Städte und Gemeinden; Zuständigkeitenbereinigung

Straffung der Zuständigkeiten der Stadt- kurzfristig senatsmitglieder zur Beseitigung der Mehrfachzuständigkeiten und der starken Aufsplitterung der Zuständigkeitsbereiche (z.B. für Landeshauptstadt Klagenfurt)

Effizienzsteigerung

Kärnten 2006/2, S. 8ff TZ 6

Verwaltungsreform

VORSCHLÄGE UND ANREGUNGEN DES RH ZUR VERWALTUNGSREFORM

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

6

Aufgabenverteilung; Forschungsförderung

Identifikation von Doppelgleisigkeiten in der mittelForschungslandschaft, Strukturbereinigung auf fristig Bundes- und Länderebene im Bereich der Forschungsförderung

Effizienzsteigerung

Bund 2007/16, S. 89f TZ 12

7

Aufgabenverteilung; Forschungsförderung

Abstimmung der indirekten Forschungsförderung mittelmit der direkten Forschungsförderung fristig

Qualitätsverbesserung

Bund 2007/6, S. 35f TZ 5

8

Aufgabenverteilung; Kompetenzbereinigung im Bereich des Schutzes vor Naturgefahren (Bund, Bund - Länder)

Kompetenzbereinigung im Bereich des Schutzes mittelvor Naturgefahren (BMLFUW, BMVIT und Bundes- fristig wasserbauverwaltung durch die Länder) und Nutzung von Synergieeffekten durch die Zusammenführung der personellen Ressourcen von Bund und Ländern; Auslagerung der Kollaudierungen von Hochwasserschutzmaßnahmen zu den Ländern

Effizienzsteigerung

Bund 2008/8, S. 54f TZ 16; S. 70 TZ 27 Burgenland 2008/3, S. 22f TZ 16; S. 38 TZ 27 und ident in acht weiteren Länderberichten

9

Aufgabenverteilung; Tourismus, Österreich-Werbung – Außenhandelsstellen

Reform der Aufgabenverteilung zwischen den ver- mittelschiedenen Einrichtungen zur Vermarktung Öster- fristig reichs als Tourismusdestination; Prüfung der Zusammenlegung von Büros der Österreich-Werbung mit Außenhandelsstellen der Wirtschaftskammer Österreich

Effizienzsteigerung

Bund 2008/4, S. 54 TZ 6; S. 55f TZ 9

2

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Legistik

73

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung zung

10

Abschätzung der Kosten und Wirkungen von rechtsetzenden Maßnahmen

Strikte Einhaltung der Kalkulationsverpflichtung kurzfristig der finanziellen Auswirkungen rechtsetzender Maßnahmen gemäß § 14 BHG, gegen die wiederholt und fortlaufend verstoßen wird

Effizienzsteigerung

Quelle (RH-Bericht, Reihe) Bund 2008/13, S. 7f

Verwaltungsreform

lfd. Nr.

74

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

11

Umsetzung von Reformprojekten; (Fiskale) Nachhaltigkeit

Durchführung von Nachhaltigkeitsprüfungen bei kurzfristig der Umsetzung großer Reformen und finanziell aufwändiger Projekte (z.B. Steuerreformen, Pensionsreformen, Reformen des Gesundheitswesens, Ausgestaltung von Förderungen, Raumordnungsentscheidungen)

Qualitätsverbesserung

Bund 2006/9, S. 7f TZ 5

12

Rechtsbereinigung; Harmonisierung der Rechtsvorschriften zum Schutz vor Naturgefahren

Bundeseinheitliche Regelung für mittel- die Erstellung und Veröffentlichung von Ge- fristig fahren-zonenplänen und - für Beihilfenhöhen aus dem Katastrophenfonds - die Definition der förderbaren Maßnahmen und Kosten; Vereinheitlichung der Vorschriften für Wildbachund Lawinenverbauung und Bundeswasserbauverwaltung; Prüfung der Finanzierungs– und Förderungsmodelle im Bereich des Schutzwasserbaus und der Wildbach– und Lawinenverbauung

Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung

Bund 2008/8, S. 52 TZ 13, S. 61ff TZ 20ff Burgenland 2008/3, S. 20 TZ 13, S. 29ff TZ 20ff und ident in acht weiteren Länderberichten

13

Rechtsbereinigung; Harmonisierung der für die Bemessung der Steu- mittelVereinheitlichung ern und der Sozialversicherungsbeiträge gelten- fristig Steuer– und den Rechtsvorschriften Sozialversicherungsrecht

Effizienzsteigerung

Bund 2004/2, S. 67 TZ 11

14

Rechtsbereinigung; Wettbewerbsrecht

Zusammenführung von Wettbewerbsrecht und mittelKartellgesetz 1988 in einer Rechtsmaterie fristig

Qualitätsverbesserung

Bund 2005/9, S. 37 TZ 2

15

Rechtsbereinigung; Kinderbetreuung

Zusammenfassung der verschiedenen Rechts- mittelgrundlagen für die Kinderbetreuung in einer ein- fristig heitlichen Vorschrift (festgestellt z.B. für Niederösterreich und Burgenland)

Qualitätsverbesserung

Niederösterreich, 2008/7 S. 34f TZ 2 Burgenland 2007/4, S. 12f TZ 2

Verwaltungsreform

lfd. Nr.

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

16

Vereinheitlichung; Fernmeldegebührenverordnung und Fernsprechentgeltzuschussgesetz

Vereinheitlichung der Bestimmungen der Fern- kurzfristig meldegebührenordnung und des Fernsprechentgeltzuschussgesetzes (FeZG), um Synergieeffekte und damit verbundene Kosteneinsparungen zu erreichen

3

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung Effizienzsteigerung

Quelle (RH-Bericht, Reihe) Bund 2009/3, S.51 TZ 7

Behördenorganisation Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

17

Behördenorganisation; Zusammenlegung Wetterdienste

Zusammenlegung der drei österreichischen Wet- kurz- bis terdienste, insbesondere zur Nutzung von Ratio- mittelnalisierungspotenzialen fristig

Effizienzsteigerung (ursprüngliches Potenzial: 16,2 Mill. EUR innerhalb von acht Jahren)

Bund 2006/3, S. 31ff Bund 2008/12, S. 166ff TZ 8 Bund 2009/4, S. 151 TZ 20

18

Behördenorganisation; BMI, Zusammenlegungen im Bereich der Bundespolizeidirektionen

BPD Schwechat: kurz- bis - Zusammenlegung der motorisierten Verkehrs- mittelgruppe bzw. des Verkehrsunfallkommandos mit fristig der Außenstelle der Verkehrsabteilung des Landespolizeikommandos NÖ BPD Wien: - Konzentration der Budget-, Infrastruktur- und Logistikaufgaben in einer Organisationseinheit - Zusammenführung der drei Polizeiinspektionen im Regierungsviertel zu einer Inspektion

Effizienzsteigerung

Bund 2004/2, S. 104, TZ 10 Bund 2008/3, S. 35f TZ 2, S. 43f TZ 11

Verwaltungsreform

lfd. Nr.

75

76

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

19

Behördenorganisation; BMI, Konzentration von Aufgaben

Konzentration kleiner Späh- und Lauschangriffe kurzfristig bei einer Einheit; Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Observationstechnik bei dieser Einheit

Qualitätsverbesserung

Bund 2008/10, S. 19ff TZ 11f

20

Behördenorganisation; Bankenaufsicht, Zusammenführung

Konzentration der bankaufsichtlichen Aufsichts- mittelbereiche der OeNB und der FMA in einer Insti- fristig tution

Effizienzsteigerung

Bund 2007/10, S 74ff TZ12

21

Behördenorganisation; Wettbewerbsrechtliche Strukturreform

Zusammenführung der Kompetenzen von Bundes- kurz- bis wettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt mittelfristig

Effizienzsteigerung Bund 2005/9, (Potenzial: 0,247 Mill. S. 38f TZ 3 EUR jährlich)

22

Behördenorganisation; Reorganisation Heeresbild- und Filmstelle

Evaluierung der Organisationsform der Heeresbild- kurzfristig und Filmstelle als nachgeordnete Dienststelle des BMLV im Hinblick auf Alternativlösungen

Effizienzsteigerung

Bund 2007/15, S. 22f TZ 19

23

Behördenorganisation; „Unternehmen Burgenland“: Verwaltungsreform – Burgenland, Maßnahmen Änderung der Geschäftsordnung der Landesregiezur Verwaltungsreform rung, Anpassung der Geschäftsordnung des Amtes der Landesregierung, Neuregelung des Straßenwesens, Schaffung eines Bezirkshauptmannschaften– Gesetzes

Effizienzsteigerung (Potenzial: rd. 0,31 Mill. EUR jährlich)

Burgenland 2000/2, S. 12ff TZ 8ff Burgenland 2002/1, S. 37f TZ 14

24

Behördenorganisation; Wien, Zusammenlegung von Überwachungsorganen

Zusammenlegung der Überwachungsorgane Blau- kurz- bis kappen (derzeit nur Überwachung der Abgaben- mittelentrichtung) und Weißkappen (derzeit nur Über- fristig wachung der Einhaltung der Parkdauer) in Wien

Effizienzsteigerung

Wien 2006/3, S. 44 TZ 14

25

Behördenorganisation; Zusammenführung der Agenden der Kinderbetreu- kurz- bis Konzentration Aufgaben ung in einer Organisationseinheit (festgestellt mittelKinderbetreuung für NÖ und Bgld.) fristig

Effizienzsteigerung

Niederösterreich 2008/7, S. 35f TZ 3 Burgenland 2007/4, S. 13f TZ 3

kurzfristig Umsetzungsstatus im Detail unbekannt

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Verwaltungsreform

lfd. Nr.

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

26

Behördenorganisation; Zusammenfassung von Gemeindeverbänden

Überprüfung von Einsparungspotenzial durch Zu- kurz- bis sammenlegung von Standesamts- und Staatsbür- mittelgerschaftsverbänden fristig

Effizienzsteigerung

Salzburg 2008/1, S. 7 TZ 3

27

Behördenorganisation; Österreichische Hochschülerschaft

Straffung der Aufbauorganisation der Hochschü- kurzfristig lerschaften der TU Graz und Wien durch Zusammenlegung von Referaten bzw. klare Aufgabendefinitionen

Effizienzsteigerung

Bund 2008/4, S. 116f TZ 11f

28

Behördenorganisation; Räumliche Zusammenführung

Kosten- und Nutzenanalyse zur räumlichen Zu- mittelsammenfassung der im Bereich des Landes Tirol fristig eingerichteten anwaltlichen Funktionen

Einsparungen

Tirol 2007/2, S. 35f TZ 17

4

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Ausgliederungen Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

29

Ausgliederungen; Detaillierte Umfeldanalyse vor Durchführung ei- bei neuen Umfeldanalyse vor Aus- ner Ausgliederung durch die Erstellung alternati- Ausgliedegliederungsmaßnahmen ver Modelle (Abwägung der Vor- und Nachteile), rungen die Prüfung zukünftiger Marktchancen und die Festlegung realistischer Ausgliederungsziele

Effizienzsteigerung

Bund 2000/5, S. 255f TZ 5 Bund 2004/4, S. 71ff Bund 2005/1, S. 3ff Steiermark 2004/1, S. 3ff

30

Ausgliederungen; Strategische Vorgaben

Effizienzsteigerung

Bund 2008/9, S. 138f TZ 3 Bund 2008/10, S. 204f TZ 15

Vorgabe strategischer Planungsziele an ausge- kurz- bis gliederte Einrichtungen (zuletzt festgestellt z.B. mittelfür ASFINAG, via Donau hinsichtlich Hochwasser- fristig schutz an der March)

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Verwaltungsreform

lfd. Nr.

77

78

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

31

Ausgliederungen; Grenzen der Ausgliederung

Kritische Betrachtung von Ausgliederungen als bei neuen „Allheilmittel“ gegen eine ineffiziente Verwal- Ausgliedetung sowie als ausschließliches Instrument der rungen Personalbewirtschaftung

Qualitätsverbesserung

Bund 2000/5 Bund 2001/5, S. 23 Bund 2004/3, S. 40 TZ 46

32

Ausgliederungen; Grenzen der Ausgliederung

Kritische Beurteilung der Übertragung hoheit- bei neuen licher Aufgaben auf private Rechtsträger im Rah- Ausgliedemen von Ausgliederungen (am Beispiel der Insol- rungen venz-Entgeltsicherung)

Qualitätsverbesserung

Bund 2002/4, S. 281ff

33

Ausgliederungen; Graue Finanzschulden durch Ausgliederungen

Keine Ausgliederung, wenn als einziger Effekt graue Finanzschulden begründet werden, die mit Mehrkosten für Schuldentilgung sowie für Personal und Verwaltung verbunden sind (Beispiel Stadt Krems: Übertragung der bebauten Liegenschaften)

Qualitätsverbesserung

Niederösterreich 2006/5, S. 36f TZ 34

34

Ausgliederungen; Zeitpunkt der Ausgliederung

Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Ergebnis- bei verbesserung vor der Veräußerung von staatsei- neuen genen Unternehmungen (festgestellt für BUWOG) Ausgliederungen

Mehreinnahmen

Bund 2003/4, S. 88 TZ 2

35

Ausgliederungen; Kollektivvertragsfähigkeit

Einschränkung der Kollektivvertragsfähigkeit aus- mittelgegliederter Einrichtungen, die zu einer immer fristig schwerer überschaubaren Vielzahl unterschiedlicher dienst– und besoldungsrechtlicher Regelungen bei Bundeseinrichtungen führt

Effizienzsteigerung

Bund 2007/10, S. 18f TZ 14

36

Ausgliederungen; Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen

Vermeidung von Kollektivverträgen oder Betriebs- kurz- bis vereinbarungen, die eine Flexibilität des Einsatzes mittelder Dienstnehmer und den Abbau von Mehrleis- fristig tungen behindern (Vereinigte Bühnen Graz)

Effizienzsteigerung

Steiermark 2004/1, S. 11 TZ 12

bei neuen Ausgliederungen

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Verwaltungsreform

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

37

Ausgliederungen; Geschäftsführerbezüge

Vermeidung hoher Kosten für die Leitungsorgane mitteldurch stärkere Bedachtnahme auf angemessene fristig Relation zu den Bezügen der leitenden Bundesbeamten bzw. der Ressortleiter (festgestellt z.B. für Statistik Austria, ÖBB Immobilienmanagement GmbH, BBG)

Effizienzsteigerung

Bund 2007/10, S. 20f TZ 16 Bund 2008/8, S. 15f TZ 10 Bund 2008/6, S. 18ff TZ 9

38

Ausgliederungen; Kriterien für Leistungsprämien

Festlegung angemessener Parameter für Erfolgs- kurzfristig beteiligungen und Leistungsprämien (z.B. für Spanische Hofreitschule, BBG)

Effizienzsteigerung

Bund 2008/1, S. 33 TZ 33 Bund 2008/8, S. 14 TZ 8

39

Ausgliederungen; Vermeidung revisionsfreier Räume

Rasche Einrichtung einer Internen Revision im Zuge einer Ausgliederung erforderlich (festgestellt z.B. für Statistik Austria, Medizinische Universität Graz)

Effizienzsteigerung

Bund 2007/10, S. 29f TZ 28 Bund 2005/10, S. 71 TZ 18

40

Ausgliederungen; Beschränkung der parlamentarischen Kontrollbefugnisse

Kritische Beleuchtung der Beschränkung der par- bei lamentarischen Kontrolle als Wesensmerkmal von neuen (auch gelungenen) Ausgliederungen Ausgliederungen

Qualitätsverbesserung

Bund 2001/5, S. 19 Bund 2005/8, S. 174f TZ 8

41

Ausgliederungen; Verwendung der verbleibenden Bediensteten

Erreichung einer tatsächlichen Personaleinspa- kurz- bis rung durch Verwendung der im Ressort verblie- mittelbenen Mitarbeiter auf freien Planstellen (festge- fristig stellt für Buchhaltungsbedienstete nach Ausgliederung der Buchhaltungsagentur)

Einsparungen

Bund 2007/3, S. 20f TZ 8

bei neuen Ausgliederungen

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Verwaltungsreform

lfd. Nr.

79

80

5

Verwaltungskooperation Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

42

Statistik; Einsparungen durch stärkere Kooperation der Sta- kurz- bis Kooperation Bund – Län- tistik Austria mit den Statistikeinrichtungen der mittelder Länder fristig

Effizienzsteigerung Bund 2007/10, (Potenzial: 3,6 Mill. S. 26 TZ 23 EUR, realisiert 0,7 Mill. EUR)

43

Statistik; Datenerhebung

Stärkere Nutzung von Verwaltungsdaten zur Er- kurz- bis stellung von Statistiken mittelfristig

Effizienzsteigerung

Bund 2007/10, S. 24f TZ 21

44

Statistik; Datenbereitstellung

Bereitstellung von Rechnungsabschlussdaten der kurzfristig ausgegliederten Rechtsträger an die Statistik Austria in möglichst standardisierter und aufbereiteter Form

Effizienzsteigerung

Bund 2006/7, S. 9 TZ 6

45

Abfallwirtschaft; Kooperation Bund Länder

Orientierung der Entsorgungsbereiche nicht pri- mittelmär an politischen Grenzen, sondern an regio- fristig nalen und topografischen Gegebenheiten und Bedürfnissen; Sicherstellung einer effizienteren Kontrolle; Klarstellung der Zuständigkeiten zur Datenpflege

Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung

Bund 2008/8, S. 136ff TZ 4 Bund 2007/6, S. 108f TZ 21 Burgenland 2007/2, S.36f TZ 21 und in acht weiteren Länderberichten

46

Natura 2000; Kooperation der Länder

Verstärkte Zusammenarbeit der Länder bei Län- mittel- bis dergrenzen überschreitenden Projekten sowie im langfristig Rahmen des Natura 2000–Netzwerks; Sicherstellung einer flächendeckenden Gebietsbetreuung für die geschützten Flächen

Qualitätsverbesserung

Bund 2008/8, S. 124f TZ 13f Burgenland 2008/3, S. 56f TZ 13f und ident in acht weiteren Länderberichten

Verwaltungsreform

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

47

Kooperation; Museen

Verbesserung der Koordination und Kooperation kurzfristig der Bundesmuseen untereinander sowie mit dem Ressort (festgestellt für Bundesmobilienverwaltung)

Effizienzsteigerung

Bund 2009/3, S.58 TZ 4

48

Kooperation: Justiz und Universität

Verwaltungsvereinfachung durch Pauschalabgel- kurzfristig tung für gerichtsmedizinische Leistungen zwischen Justiz und Universitäten; Klarstellung der Kostenersatzregelung

Einsparungspotenzial

Bund 2008/8, S. 84 TZ 5

49

Kooperation; Opfernotrufe

Zusammenarbeit des BMJ mit den Ländern im kurzfristig Bereich der Opferhilfe zur Nutzung von Synergieeffekten und Kostenreduktion; Koordination der bestehenden Opfernotrufe zur Nutzung von Synergieeffekten und Kostenreduktion

Effizienzsteigerung

Bund 2007/16, S. 224ff TZ 7f

50

Kooperation; Leistungsverrechnung, nachvollziehbare Grundlagen

Entwicklung transparenter und nachvollziehbarer kurz- bis Berechnungsgrundlagen für die Verrechnung von mittelLeistungen bzw. die Kostentragung auf Basis von fristig Vollkostenrechnungen (Buchhaltungsagentur, Statistik Austria, AGES, Heeresbild– und Filmstelle, Elektronisches Datenmanagement in der Abfallwirtschaft, Kosten der Gemeindeverbände)

Effizienzsteigerung, Einsparungspotenzial

Bund 2008/11, S. 96f TZ 10 Bund 2007/10, S. 10f TZ 6 Bund 2008/12, S. 92f TZ 8 Bund 2007/15, S. 15f TZ 10f Bund 2008/8, S. 145f TZ 13 Niederösterreich 2008/5, S. 7 TZ 6

Verwaltungsreform

lfd. Nr.

81

82

6

Verwaltungssteuerung Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

51

Verwaltungssteuerung; Public Management

Intensivierung der Bemühungen zum Einsatz von kurzfristig Instrumenten des Public Management in der Bundesverwaltung und in der Landesverwaltung (z.B. für Tirol)

Effizienzsteigerung

Bund 2005/4, S. 6f TZ 2 Tirol 2005/1, S. 5f TZ 3

52

Verwaltungssteuerung; Leistungsnachweise

Je Bundesministerium oder Politikfeld jährliche kurzfristig Vorlage eines Leistungsnachweises mit steuerungsrelevanten Daten und Zielsetzungen an den Nationalrat

Effizienzsteigerung

Bund 2005/4, S. 10f TZ 6

53

Verwaltungssteuerung; Kosten- und Leistungsrechnung

Einsatz einer aussagekräftigen Kosten- und Leis- kurzfristig tungsrechnung und Nutzung zur Verwaltungssteuerung, Erweiterung um Kostenträgerrechnung, Ausweitung auf nachgeordnete Dienststellen (festgestellt z.B. für Buchhaltungsagentur, Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, AGES, Universität Wien und andere Universitäten, Heeresbild- und Filmstelle, Geologische Bundesanstalt, „Volkstheater“ Gesellschaft m.b.H)

Effizienzsteigerung

Bund 2008/11, S. 100 TZ 14 Bund 2007/14, S. 45f TZ 19 Bund 2004/4, S. 75f TZ 3 Bund 2003/4, S. 134 TZ 5 Bund 2005/1, S. 18f TZ 3 Bund 2007/15, S. 13f TZ 6 Bund 2006/1, S. 9 TZ 9 Wien 2008/5, S. 58 TZ 19

54

Verwaltungssteuerung; Kostenermittlung

Verbesserung des Rechnungswesens der Univer- kurzfristig sitäten zur Ermittlung der Kosten eines Studienplatzes

Qualitätsverbesserung

Bund 2007/14, S. 115 TZ 19

Verwaltungsreform

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

55

Verwaltungssteuerung; Kostenverrechnung

Ermittlung und Vorschreibung der tatsächlichen kurzfristig Kosten pro Hafttag im Rahmen des Fremdengesetzes

Einsparungspotenzial

Bund 2008/3, S. 28 TZ 8

56

Verwaltungssteuerung; Leistungskennzahlen

Entwicklung und Nutzung von einheitlichen und kurzfristig vergleichbaren Leistungskennzahlen für Steuerungs– und Benchmarkingzwecke (festgestellt z.B. für Standardisierung der Supportleistungen im Rahmen der Kosten– und Leistungsrechnung des Bundes, für das BMeiA, für die Kinderbetreuung und den Vergleich betriebswirtschaftlicher Rahmenbedingungen von Gemeindekindergärten)

Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung

Bund 2005/4, S. 6f TZ 6 Bund 2007/14, S. 45f TZ 19 Bund 2008/5, S. 26 TZ 20 Wien 2008/3, S 49f TZ 14 Burgenland 2007/4, S. 32ff TZ 11 Niederösterreich 2008/7, S. 53ff TZ 14

57

Verwaltungssteuerung; Personalcontrolling, Leistungscontrolling

Erweiterung bestehender Kennzahlensysteme um mittelKennzahlen im Personalbereich und um Leistungs- fristig und Wirkungskennzahlen, Aufbau eines Personalund Leistungscontrolling (zuletzt festgestellt z.B. für den Wachkörper des BMI, Buchhaltungsagentur, Botschaften, Statistik Austria)

Effizienzsteigerung Qualitätsverbesserung

Bund 2008/5, S. 21f TZ 13 Bund 2008/11, S. 101 TZ 15 Bund 2008/3, S. 45f TZ 13 Bund 2007/10, S. 27 TZ 24

58

Verwaltungssteuerung; Steuerungs- und Planungskennzahlen

Schaffung von Steuerungs- und Planungskennzahlen (festgestellt für Schüler- und Lehrlingsfreifahrten)

Effizienzsteigerung Qualitätsverbesserung

Bund 2009/2, S. 55f TZ 8

mittelfristig

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Verwaltungsreform

lfd. Nr.

83

84

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

59

Verwaltungssteuerung; IKS, ausgegliederte Einrichtungen

Einrichtung eines umfassenden und entsprechend mitteldokumentierten Internen Kontrollsystems in aus- fristig gegliederten Unternehmen (Marchfeldschlösser), Überprüfung in periodischen Abständen und gegebenenfalls Aktualisierung (Schloss EsterhazyManagement Gesm.b.h.)

Qualitätsverbesserung

Bund 2008/10, S. 241 TZ 16 Wien 2008/5, S. 57 TZ 18 Burgenland 2007/5, S 18 TZ 22

60

Verwaltungssteuerung; Steuerungs- und Kontrollinstrumente, Berichtswesen

Erarbeitung von entsprechenden Steuerungs– und mittelKontrollinstrumenten (z.B Projektfortschrittsbe- fristig richten) und aussagekräftigen Reportingsystemen (festgestellt z.B. für via donau, Marchfeldschlösser Revitalisierungs– und Betriebsgesellschaft m.b.H., Liegenschaftstransaktionen der Bundesforste, Universitätscontrolling)

Effizienzsteigerung Qualitätsverbesserung

Bund 2008/10, S. 197ff TZ 8 Bund 2008/10, S. 240 TZ 14f Bund 2008/10, S. 90f TZ 11 Bund 2009/2, S. 8 TZ 4

61

Verwaltungssteuerung; Strategische Ziele und Vorgaben

Erarbeitung von strategischen Zielen und Vorga- kurzfristig ben (festgestellt bei Bundesmobilienverwaltung/ BMWA bezüglich Bewirtschaftung der Bestände und Verwertung der Objekte)

Qualitätsverbesserung

Bund 2009/3, S. 56 TZ 2

62

Verwaltungssteuerung; Straffung der Führung

Einsparung einer Führungsebene durch Nicht- mittelnachbesetzung der Direktoren des Museums für fristig Völkerkunde und des Österreichischen Theatermuseums

Einsparungen

Bund 2005/5, S. 29f TZ 15

63

VerwaltungsreformReformbestrebungen im Sinne des New Public Ma- teilweise projekte in den Ländern nagement in acht Bundesländern sowie im Rah- bereits men des Projekts Wirkungsorientierte Landesver- umgesetzt waltung (WOLV) der Kärntner Landesverwaltung

Effizienzsteigerung (z.B. Kärnten 5,2 Mill. EUR/Jahr bei Beschaffung und Geschäftsprozessen)

Burgenland 2002/2, S. 7ff und ident in sieben weiteren Landesberichten Kärnten 2004/6, S. 11f

Verwaltungsreform

lfd. Nr.

7

Öffentlicher Dienst und Personalwirtschaft Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

64

Pensionsleistungen; Landesbeamten

Reform des Systems der Landesbeamtenpensi- mittel- bis onen durch Übernahme des Pensionsmodells des langfristig Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) in den Ländern Salzburg, Burgenland, Kärnten und Oberösterreich

Einsparungspotenzial z.B. in Kärnten 199 Mill. EUR, in OÖ 36 Mill. EUR im Übergangszeitraum bis 2047

Salzburg 2007/5 Burgenland 2007/4, S. 39ff Kärnten 2008/4, S. 38ff TZ 17 Oberösterreich 2008/4, S. 47ff TZ 26, S. 54ff TZ 29

65

Pensionsleistungen; Kommunen

Reform des Systems der Gemeindebeamtenpensi- mittel- bis onen durch Übernahme des Pensionsmodells des langfristig Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG), Abschaffung der Altersbeihilfe für Vertragsbedienstete, Reduktion der Dienstposten in der höchsten Dienstklasse (festgestellt für Stadt Salzburg)

Einsparungspotenzial

Salzburg 2007/6, S. 35f TZ 3, S. 41 TZ 9, S. 46 TZ 17

66

Vorruhestandsmodelle

Keine gleichzeitige Aufnahme von zusätzlichen kurzfristig Mitarbeitern und Anwendung von Vorruhestandsmodellen (festgestellt für AGES)

Einsparungspotenzial

Bund 2008/12, S. 104f TZ 24

Verwaltungsreform

lfd. Nr.

85

86

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

67

Pragmatisierung; Landesbeamten

Pragmatisierung von Vertragsbediensteten inner- mittel- bis halb von 5 Jahren (für Niederösterreich, Salzburg, langfristig Kärnten, Oberösterreich, Steiermark); Reduzierung des Verlusts von Pensionsbeiträgen an die Pensionsversicherungsanstalt und Lukrierung höherer Pensionsbeiträge an das Land

NÖ 2,6 Mill. EUR; Salzburg 1,8 Mill. EUR; Kärnten 0,5 Mill. EUR; OÖ 3,1 Mill. EUR; Steiermark: 1 Mill. EUR jeweils jährlich

Niederösterreich 2007/8, S. 55f TZ 29 Salzburg 2007/5, S. 67f TZ 39 Kärnten 2008/4, S. 26f TZ 8 Oberösterreich 2008/4, S. 42f TZ 20 Stmk 2008/5, S. 60f TZ 32

68

Flexibilisierung des Personalmanagements; Flexieinheiten

Stärkere Flexibilisierung im Personalbereich durch kurz- bis Übertragung eines größeren Handlungsspielraums mittelin Teilbereichen des Personalmanagements an die fristig Flexieinheiten

Effizienzsteigerung

Bund 2007/10, S. 43f TZ 11

69

Ausbildungsfremde Verwendungen

Vermeidung kostenintensiver ausbildungsfremder kurz- bis Verwendungen von Exekutivbediensteten für mittelVerwaltungsaufgaben im BMI und im BMJ (Jus- fristig tizwachebeamte); von Richtern für Gebührenprüfungen; von Prokuraturanwälten für nichtanwaltliche Tätigkeiten

Effizienzsteigerung (Potenzial: über 10,0 Mill. EUR jährlich; davon alleine bei BPD Wien rd. 8,4 Mill. EUR jährlich)

Bund 2008/3, S. 26 TZ 3, S. 39f TZ 6 Bund 2007/3, S. 67f TZ 3 Bund 2007/11, S. 94f TZ 15 Bund 2008/11, S. 120f TZ 5 Bund 2008/10, S. 38f TZ 26 Bund 2007/10, S. 41f TZ 8

Verwaltungsreform

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

70

Entlohnung; Überstunden, Mehrdienstleistungen

Kürzung des Ausmaßes an Mehrdienstleistungen kurz- bis im Wege einer Vorgabe im Bundesfinanzgesetz; mittelEvaluierung der Struktur und Verteilung der Über- fristig stunden sowie Reduktion der Überstunden und Neuordnung der Zeitwirtschaft (festgestellt z.B. für BVT, ZAMG)

Einsparungspotenzial (rd. 60 Mill. EUR bei 10%-iger Kürzung im Bund)

Bund 2007/5 Bund 2007/14, S. 48ff TZ 22 Bund 2008/12, S. 164f TZ 5

71

Entlohnung; Nebengebühren Bund

Vereinfachung der Systematik der Nebengebühren, kurz- bis Reduktion der Anzahl der Arbeitstitel und Zusam- mittelmenfassung der 13 Nebengebührenkataloge fristig

Einsparungspotenzial (rd. 2 Mill. EUR; nicht ausgewiesen)

Bund 2007/5

72

Entlohnung; Nebengebühren im kommunalen Bereich

Überarbeitung der Nebengebührenordnungen kurzfristig der Städte, Einmalzahlungen statt dauerhaft wirksamer Entlohnungen bei anlassbezogenen Zuwendungen, keine einmalige Entschädigung/ Treuegeld neben einer Jubiläumszuwendung (festgestellt z.B. für Stadt Salzburg, Mödling, St. Pölten)

Einsparungspotenzial Niederösterreich (z.B. für St. Pölten 0,5 2008/2, Mill. EUR) S. 22 TZ 16 Niederösterreich 2006/1, S. 12ff TZ 4ff Salzburg 2007/6, S. 39f TZ 7

73

Entlohnung; Beförderungen

Harmonisierung der Beförderungsrichtlinien zwi- kurzfristig schen den Gebietskörperschaften auf Basis der Bundesregelung; Durchführung von Leistungsfeststellungen als Grundlage für Beförderungen (festgestellt z.B. für Stadt Salzburg, Baden, Mödling)

Qualitätsverbesserung

Salzburg 2007/6 S. 37f TZ 5 Niederösterreich 2008/3, S. 18f TZ 14 Niederösterreich 2008/2, S. 20f TZ 14

Verwaltungsreform

lfd. Nr.

87

88

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

74

Entlohnung; Nebentätigkeiten und Nebenbeschäftigungen

Prüfung der Angemessenheit der Vergütung für kurzfristig Nebentätigkeiten (z.B. am gerichtsmedizinischen Institut Uni Innsbruck); keine gleichzeitige Vereinbarung von Dienst– und Werkverträgen für dienstliche Obliegenheiten (z.B. für Pflegegeldbegutachtungen in Wien, bei BVA); Einhaltung der Meldebestimmungen von Nebenbeschäftigungen (ZAMG)

Einsparungspotenzial

Bund 2008/8, S. 101 TZ 22 Wien 2008/5, S. 31f TZ 26 Bund 2008/7, S. 22 TZ 9 Bund 2008/12, S. 166 TZ 7

75

Auslandsverwendungen; Reduktion Übersiedlungskosten

Reduzierung der Frachtkosten durch Einforderung kurzfristig von Inhaltslisten des Übersiedlungsgutes, direkte Übersiedlungsrouten (festgestellt für BMeiA) sowie Pauschalierungen (für Auslandsschulwesen)

Einsparungspotenzial

Bund 2008/7, S. 6ff TZ 4f, S. 85 TZ 9

76

Auslandsverwendungen; Besoldungsleistungen

Anpassung der Auslandsbesoldung bei Änderung kurzfristig des Mittelpunkts der Lebensinteressen (festgestellt für Auslandsschulwesen)

Einsparungspotenzial

Bund 2008/7, S. 6ff TZ 4f

77

Personalplanung; Stellenplan, Grundlage

Der Stellenplan sollte aktuell sein, dem tatsäch- kurzfristig lichen Bedarf entsprechen und geeignete Grundlage für Budgeterstellung sein; Ergänzung durch weitere Instrumente der Personalplanung (festgestellt z.B. für Baden)

Effizienzsteigerung

Niederösterreich 2008/6, S. 55f TZ 10

78

Stellenbesetzungen; Richtlinien

Erstellung von Richtlinien für Verfahren zur Stel- mittellenbesetzung im kommunalen Bereich (festge- fristig stellt für Baden und Mödling)

Qualitätsverbesserung

Niederösterreich 2008/3, S. 14f TZ 11 Niederösterreich 2008/2, S. 17f TZ 12

Verwaltungsreform

lfd. Nr.

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

79

Personalentwicklung

Erstellung von Personalentwicklungsplänen mit kurzfristig strategischen Zielwerten, Schulungs- und Ausbildungskonzepten, Bildungsdatenbanken, Bildungscontrolling (festgestellt z.B. für Statistik Austria, Städte Mödling und Baden); Führung regelmäßiger Mitarbeitergespräche (festgestellt für Botschaft Lissabon)

Qualitätsverbesserung

Bund 2007/10, S. 19f TZ 15 Niederösterreich 2008/2, S. 19 TZ 13 Niederösterreich 2008/3, S. 15f TZ 12 Bund 2008/5, S. 21 TZ 12

80

Zielvereinbarungen

Zielvereinbarungen sollten neben quantitativen kurzfristig Messgrößen auch qualitative Kriterien vorsehen (festgestellt für Finanzverwaltung)

Effizienzsteigerung

Bund 2007/12, S. 23f TZ 10

8

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Finanzausgleich Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

81

Finanzausgleich; Gestaltung

Transparentere Gestaltung des Finanzausgleichs; mittelEinbeziehung der steuerlichen Gebarung der Ge- fristig bietskörperschaften

Effizienzsteigerung

Bund 2004/7, S. 169ff TZ 4 Bund 2002/1, S. 23f TZ 13

82

Kommunaler Finanzausgleich; Betriebsansiedelungen

Nutzung der Möglichkeit des interkommunalen Fi- mittelnanzausgleichs zur Erleichterung der Kooperation fristig bei Betriebsansiedlungen (z.B. bei der Erschließung und Entwicklung von Einkaufszentren zwischen den Gemeinden)

Qualitätsverbesserung

Kärnten 2007/1, S. 56f TZ 10 Oberösterreich 2007/2, S. 56f TZ 10 Salzburg 2007/2, S. 30f TZ 10 Steiermark 2007/2, S. 56f TZ 10

Verwaltungsreform

89

lfd. Nr.

90

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

83

Kommunaler Finanzausgleich; Schutzmaßnahmen vor Naturgefahren

Erarbeitung von Modellen für einen Lastenaus- mittelgleich zwischen Gemeinden bei Verwirklichung fristig notwendiger Schutzmaßnahmen vor Naturgefahren

Qualitätsverbesserung

Burgenland 2008/3, S. 19f TZ 12 und ident in acht weiteren Länderberichten

84

Finanzausgleich; Bedarfszuweisungen und Vorweganteile der Landeshauptstädte

Lösung der verfassungsrechtlichen Bedenken ge- mittelgen das System der Bedarfszuweisungen und des fristig Vorweganteils für Landeshauptstädte durch eine grundlegende Änderung der Finanzverfassung

Qualitätsverbesserung

Steiermark 2004/3, S. 15ff TZ 9 Salzburg 2004/2, S. 17ff TZ 8

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

9

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Budget, Haushaltswesen und Haushaltsrecht

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

85

Budget; Sicherstellung eines ausgeglichenen Haushalts über den Konjunkturzyklus

Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts über mittelden Konjunkturzyklus und Sicherstellung der fristig Nachhaltigkeit der Konsolidierungserfolge, u.a. durch konkrete Einsparungsvorgaben und -ziele für die Ermessensausgaben bei der Budgetvorbereitung

86

Stabilität des Haushalts; Verwendung des Instruments der außerbudge- mittel- bis Haftungen tären Schulden und Bundeshaftungen nur im un- langfristig bedingt notwendigen Ausmaß (z.B. im Zuge der Finanzierung von Straßenbauprojekten)

Effizienzsteigerung

Bund 2004/3, S. 51 TZ 63

Qualitätsverbesserung

Bund 2008/9, S. 142ff TZ 6

Verwaltungsreform

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

87

Budget; rechtzeitige Erstellung

Beschluss der Budgets der ausgegliederten Ein- kurzfristig richtungen und nachgeordneter Dienststellen vor Beginn des Budgetjahres; (z.B. SEM GmbH; zugesagt für Volkstheater)

Qualitätsverbesserung

Burgenland 2007/5, S. 21 TZ 28 und zwei weitere Länder Bund 2008/10, S. 166 TZ 20f

88

Budget; Nachvollziehbarkeit

Sachgerechte Darstellung der Einnahmen und kurz- bis Ausgaben (am Beispiel der Kinderbetreuungsein- mittelrichtungen in den Rechenwerken der Gemeinden) fristig sowie periodenechte Abrechnung von erbrachten Leistungen (am Beispiel der erbrachten Leistungen bei Überwachungsmaßnahmen durch externe Dienstleister)

Qualitätsverbesserung

Niederösterreich 2008/7, S. 40ff TZ 6 Bund 2008/10, S. 38f TZ 26

89

Budget; Transparenz

Zahlungsverpflichtungen aus Art. 15a-Vereinba- kurzfristig rungen wären im Bundeshaushalt entsprechend darzustellen ( zugesagt bei I.S.T. Austria)

Qualitätsverbesserung

Bund 2008/10, S. 274 TZ 24, S. 274 TZ 26 Niederösterreich 2008/9, S. 40 TZ 24, S. 40 TZ 26

90

Gebarung; Kostenwahrheit und Transparenz

Adaptierung ausbezahlter Tarife an die tatsäch- kurz- bis lichen Gegebenheiten z.B. bei den Schüler- und mittelLehrlingsfreifahrten (schulautonome Tage); fristig

Effizienzsteigerung (Potenzial bei Schüler- und Lehrlingsfreifahrten: 468.000 EUR jährlich)

Bund 2009/2, S. 62ff TZ 15

91

Gebarung; Transparenz

Schaffung von klaren gesetzlichen Grundlagen für mittelkünftige Zuschussleistungen, wenn die geplanten fristig Maßnahmen über das Initialprojekt hinausgehen und sich die Wirtschaftlichkeit von Projekten nachhaltig ändert (z.B. Marchfeldschlösser)

Qualitätsverbesserung

Bund 2008/10, S. 233f TZ 6

Verwaltungsreform

91

lfd. Nr.

92

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

92

Gebarung bei Gemeindeverbänden; Kassen- und Buchführung

Trennung der Kassen- und Buchführung von Ge- kurz- bis meindeverbänden von jener des Gemeindehaus- mittelhalts; Einrichtung entsprechender Prüfungsaus- fristig schüsse

Qualitätsverbesserung

Niederösterreich 2007/7, S 6 TZ 6 Niederösterreich 2008/4, S. 9 TZ 9 und ein weiteres Land

93

Haushaltsdisziplin; außerordentlicher Haushalt

Verwirklichung von Maßnahmen des außerordent- mittellichen Haushalts nach deren Dringlichkeit; Ver- fristig wirklichung privatwirtschaftlicher Vorhaben nur bei frei verfügbaren Mitteln bzw. bei gesicherter Refinanzierung

Effizienzsteigerung

Vorarlberg 2008/1, S. 34f TZ 18

94

Gebarung; Transparenz und Budgetwahrheit

Vorangehende genaue Ermittlung des Wertes bei kurzfristig Veräußerung bzw. Erwerb einer Liegenschaft; Darstellung von Grundstückveräußerungen im außerordentlichen Haushalt, um Gebot der Substanzerhaltung Rechnung zu tragen

Qualitätsverbesserung

Bund 2008/9, S. 91f TZ 9 Niederösterreich 2008/3, S. 7f TZ 2

95

Budget; Globalbudget

Einführung eines Globalbudgets inkl. Leistungs- kurz- bis vereinbarungen und Zielvorgaben (am Beispiel mittelGeologische Bundesanstalt) fristig

Effizienzsteigerung

Bund 2006/1, S. 7f TZ 6

96

Rechnungswesen; Synergieeffekte

Erzielung von Synergieeffekten durch die Schaf- mittelfung gemeinsamer Standards im Rechnungswesen fristig sowie die Schaffung gemeinsamer IT-Lösungen (am Beispiel Bundesmuseen)

Effizienzsteigerung

Bund 2005/5, S. 17f TZ 5

Verwaltungsreform

lfd. Nr.

10

Finanzkontrolle Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

97

Öffentliche Finanzkont- Erweiterung der amtswegigen Prüfungskompe- kurzfristig rolle; Ausweitung der tenz des Rechnungshofes auf Gemeinden auch Prüfungskompetenz unter 20.000 Einwohnern, Unternehmen bereits bei einer mindestens 25 %igen Beteiligung der öffentlichen Hand, Direktzahlungen der EU, alle gesetzlich eingerichteten Rechtsträger sowie Rechtsträger mit einer Ertrags– und/oder Ausfallshaftung der öffentlichen Hand

Qualitätsverbesserung

Bund 2006/12, S. 23

98

Finanzkontrolle; Kontrollämter

Einrichtung von städtischen Kontrollämtern

Qualitätsverbesserung

Niederösterreich 2008/3, S. 29 TZ 27 Niederösterreich 2008/2, S. 23 TZ 17

99

Interne Revision; Grundsätze

Stärkung der Internen Revisionen und Überarbei- kurzfristig tung der gesetzlichen Grundlagen für die Revisionseinrichtungen des Bundes

Qualitätsverbesserung

Bund 2003/2, S. 6 TZ 3

100 Interne Revision; Organisation

Einrichtung und Unterstellung der Internen Re- mittelvision unter die Ressortleitung; keine operative fristig Einbindung der Internen Revision in konkrete Umsetzungsmaßnahmen (z.B. Aufbau eines IKS), um nicht Prüfungstätigkeit zu präjudizieren; Trennung von Controlling und Kontrolle

Qualitätsverbesserung

Bund 2008/12, S. 152f TZ 3 Bund 2008/10, S. 53f TZ 5

101 Interne Revision; Ressourcenausstattung

Einrichtung einer zeitgemäßen und effizienten mittelInternen Revision mit angemessenen Prüfungs- fristig ressourcen, Entlastung von revisionsfremden Aufgaben

Effizienzsteigerung

Kärnten 2007/4, S 8f TZ 5 und ein weiteres Bundesland

mittelfristig

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Verwaltungsreform

lfd. Nr.

93

94

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

102 Interne Revision, Strategie

Erarbeitung eines Strategiekonzepts und Revisi- kurz- bis onsrichtlinien, Erarbeitung eines Organisations- mittelhandbuches, Definition von Prüfungsschwerpunk- fristig ten, Erstellung eines jährlichen Prüfungsplanes inkl. Personalausstattung (festgestellt für BBG, Marchfeldschlösser, BMUKK)

Qualitätsverbesserung

Kärnten 2007/4, S 10f TZ 7 Bund 2008/8, S. 18 TZ 13 Bund 2008/5, S. 5ff TZ 2f

103 Interne Revision; nachgeordnete Dienststellen

Beauftragung der Internen Revision auch mit Prü- kurzfristig fungen im Bereich der nachgeordneten Dienststellen (z.B. bei Landesschulräten)

Qualitätsverbesserung

Bund 2007/12, S. 98 TZ 8

104 Interne Revision, Wert und Nutzen

Dokumentation der Revisionserfolge zur Steige- kurzfristig rung der Anerkennung des Nutzens und des Stellenwertes der Revisionsarbeit

Qualitätsverbesserung

Tirol 2008/4, S. 13f TZ 8

105 Koopertation; Verbesserung der Fachaufsicht des Landes über kurzfristig Aufsicht über Gemeinde- die Gemeindeverbände verbände

Qualitätsverbesserung

Bund 2007/10, S. 10f TZ 6 Salzburg 2008/1, S.12f TZ 9

106 Finanzverwaltung; Kontrollmaßnahmen

Verstärkte Kontrollmaßnahmen zur Qualitätssi- kurzfristig cherung und Missbrauchsprävention, um die erhöhte Eigenverantwortung der Bediensteten und das weitgehende Fehlen des Vier-Augen-Prinzips auszugleichen (am Beispiel Finanzämter)

Qualitätsverbesserung

Bund 2007/12, S. 26f TZ 15

107 Kontrolle des Bundeshaushalts; Aufgabentrennung

Trennung von Verrechnung und Nachprüfung kurzfristig (festgestellt für Buchhaltungsagentur)

Qualitätsverbesserung

Bund 2008/11, S. 113 TZ 28

108 Kontrolle des Bundeshaushalts; einheitliche Prüfstandards

Kontrollen der Buchhaltungsorgane nach einheit- kurzfristig lichen Standards für die Prüftätigkeit

Qualitätsverbesserung

Bund 2008/11, S. 111f TZ 26

Verwaltungsreform

lfd. Nr.

lfd. Nr.

Themenbereich

109 Finanzkontrolle; Rotationsprinzip

11 lfd. Nr.

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Einführung der Rotation der externen Bankprü- kurzfristig fer (Vermeidung eines routinemäßigen Vorgehens bei Prüfungen, Stärkung der Unabhängigkeit der Bankprüfer) sowie turnusmäßiger Wechsel der Abschlussprüfer bei Jahresabschlüssen (ÖsterreichWerbung, ÖH)

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Qualitätsverbesserung

Bund 2008/4, S. 60f TZ 17, S. 103 TZ 27 Bund 2007/10, S. 102f TZ 36

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

E-Government Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Realisierung des Einsparungspotenzials des IT- kurz- bis Projekts Haushaltsverrechnung–NEU durch Abbau mittelfrisvon 116 ursprünglich den Ressort-Buchhaltungen tig zugeordneten Planstellen

Potenzial: 4,42 Mill. Bund 2006/10, EUR jährlich S. 118 TZ 23

111 IT-Unterstützung; Buchhaltung

Ausbau der IT-unterstützten Leistungen im Be- mittelreich der Buchhaltungsagentur und Reduktion der fristig Schnittstellen (elektronische Belegübermittlung, Archivierung, Datentransfer in Haushaltsverrechnung)

Effizienzsteigerung

Bund 2008/11, S. 108 TZ 22

112 Bundeseinheitlicher Softwarestandard

Evaluation der Möglichkeit eines bundeseinheit- mittellichen Softwarestandards für PC durch IKT-Board fristig

Effizienzsteigerung

Bund 2008/12, S. 23 TZ 24

113 ELAK; Optimierung und Weiterentwicklung

Überarbeitung verschiedener Funktionen zur Re- mittelduktion der Kosten bei Qualitätssicherung, bei fristig Wartung, bei Zertifizierung und Releasewechsel

Effizienzsteigerung

Bund 2008/12, S. 9 TZ 4; S.19 TZ 18; S. 24 TZ 26

114 IT-Unterstützung; Einführung der Chipkarte

Rasche Einführung der e-card für Krankenanstal- mittelten, um die maschinelle Bearbeitung der Ruhe- fristig stände zu erleichtern

Effizienzsteigerung

Bund 2009/4, S.87f TZ 15

Verwaltungsreform

95

110 IT–Unterstützung; Projekt Haushaltsverrechnung – NEU

96

Themenbereich

115 IT-Unterstützung; statistische Auswertungen

12 lfd. Nr.

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Erarbeitung eines geeigneten IT-unterstützten mittelInstrumentariums zur Verbesserung der statis- fristig tischen Auswertungen und der Evaluierungen (festgestellt im Bereich der besonderen Ermittlungsmaßnahmen/ Überwachung der Telekommunikation)

Effizienzsteigerung

Quelle (RH-Bericht, Reihe) Bund 2008/10, S. 34f TZ 23

Verwaltungsverfahren Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

116 Verwaltungsverfahren; Evaluierung der Raumordnungs- und Baugesetze mittelRaumordnungspläne und im Hinblick auf das Spannungsfeld zwischen fristig Baugesetze langer Verfahrensdauer und dem Interesse an einer raschen Umsetzung von wirkungsvollen Schutzmaßnahmen; Festlegung überregionaler Raumordnungspläne (festgestellt für Schutz vor Naturgefahren)

Qualitätsverbesserung

Bund 2008/8, S. 56ff TZ 18

117 Verwaltungsverfahren; UVP–Verfahren

Ausbau des teilkonzentrierten zu einem vollkon- mittelzentrierten Verfahren bei Neubau und Ausbau von fristig Bundesstraßen (auch wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung)

Effizienzsteigerung

Bund 2008/8

118 Verfahrenskonzentration; Landesverwaltung

Benchmarking–Maßnahmen in jenen Vollzugs- kurzfristig bereichen der Landesverwaltung, in denen der Verfahrenskonzentration besondere Bedeutung zukommt

Effizienzsteigerung

Tirol 2005/1, S. 10f TZ 6

Verwaltungsreform

lfd. Nr.

13 lfd. Nr.

Optimierung von Supportprozessen Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Abbau von bürokratischen Vorgaben, Verein- kurzfristig fachung von komplexen oder überholten Vorschriften (z.B. Reisegebührenvorschrift, RIM – Richtlinien für die Inventar– und Materialverwaltung des Bundes) sowie Straffung und Vereinheitlichung der Verwaltungsabläufe

Einsparungspotenzial, Effizienzsteigerung

Bund 2007/3, S. 27 TZ 17 Bund 2007/3, S. 31 TZ 22f

120 Beschaffungen

Analyse der Personal- und Prozessstruktur im Be- kurzfristig schaffungsbereich zwecks Reduzierung des Personaleinsatzes in den Ressorts und gleichzeitige Aufgabenübertragung an die BBG durch Abrufe aus Rahmenvereinbarungen (10 % bis 30 % erscheinen durchaus realistisch)

Einsparungspotenzial (vgl. Personalaufwand der BBG rd. 3,7 Mill. EUR)

Bund 2007/3, S. 33f TZ 26 Bund 2008/8, S. 27 TZ 25

121 BBG; Beschaffungen

Verbesserung des Beschaffungscontrollings der kurzfristig BBG und Verknüpfung mit den E-Shops; Vervollständigung der Datenbank als Basis für die Vorschreibung von Servicegebühren

Mehreinnahmen an Servicegebühren, Effizienzsteigerung

Bund 2008/8, S. 11f TZ 6; S. 24ff TZ 21f

122 Kraftfahrwesen

Reduzierung des Personaleinsatzes und der kurzfristig Dienstkraftfahrzeuge durch Bündelung von Ressourcen in ressortübergreifendem Fahrzeugpool (sowie ressortinternem Fahrzeugpool im BMI) mit einheitlicher Regelung der Nutzungsberechtigung sowie der Kostenabgeltung

Einsparungen in allen Ressorts 1,8 Mill. EUR jährlich (laut Ministerratsvortrag); Einsparungspotenzial beim BVT von rd. 15 %

Bund 2007/3, S. 32 TZ 24 Bund 2007/3, S. 75f TZ 13 Bund 2007/14, S. 50f TZ 23

Verwaltungsreform

119 Bürokratieabbau und Vorschriftenvereinfachung

97

98

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

123 Kanzleien

Nutzung von Personaleinsparungsmöglichkeiten kurz- bis durch neue technologische Entwicklungen (ins- mittelbesondere ELAK–Einführung); Anpassung an die fristig veränderten Rahmenbedingungen durch neue Organisationsmodelle (z.B. Schaffung von Teamassistenzen; Errichtung von Gebäudekanzleien; organisatorische und räumliche Zusammenführung von Kanzleiaufgaben)

Einsparungen durch Bund 2007/3, Nichtnachbesetzung S. 36ff TZ 29ff von Personalabgängen

124 Dienstreisemanagement

Zentrale Verhandlungen der Preiskonditionen im kurzfristig Rahmen der Reiseorganisation

0,5 Mill. EUR jährlich (laut Ministerratsvortrag)

Bund 2007/3, S. 27 TZ 17

125 Bau- und Liegenschafts- Forcierung der Einrichtung eines umfassenden Fa- kurzfristig verwaltung im BMeiA cility Managements am Beispiel der Bau- und Liegenschaftsverwaltung des damaligen BMA

Qualitätsverbesserung

Bund 2002/3, S. 3ff

126 Bau- und Liegenschafts- Optimierung der Liegenschaftsverwaltung verwaltung im BMeiA (mehrjähriger Investitionsplan und Richtwerte für die Ausstattung) am Beispiel der österreichischen Vertretungen in Belgrad, Budapest und Buenos Aires

Qualitätssicherung, Einsparungen

Bund 2002/3, S. 5 TZ 5 Bund 2002/3, S. 7 TZ 8 Bund 2006/7, S. 24ff TZ 16ff

Einsparungen

Bund 2005/5, S. 17f TZ 5

127 Zentrale Dienste der Bundesmuseen

kurz- bis mittelfristig

Schaffung einer gemeinsamen Plattform für alle kurzfristig Bundesmuseen zur Besorgung zentraler Dienste

Verwaltungsreform

lfd. Nr.

14 lfd. Nr.

Bürgerorientierung und Entlastung der Wirtschaft Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Kärntner Landesverwaltung – Projekt Wirkungs- kurz- bis orientierte Landesverwaltung (WOLV): One-Stop- mittelShops bei den Bezirkshauptmannschaften fristig

Qualitätsverbesserung

129 Kindergärten; Qualitätsverbesserung

Optimierung der Betreuungszeiten in Kinder- kurzfristig gärten (Kürzung der Schließzeiten) am Beispiel Feldkirch

Qualitätsverbesserung; Vorarlberg 2004/1, zusätzliche S. 9f TZ 11 Kostenbeiträge von 0,015 Mill. EUR

130 Bürgerorientierung; Verwaltungsvereinfachung

Verbesserung des Bürgerservices durch Instal- kurz- bis lierung eines ausgelagerten Call Centers (tele- mittelfonische Auskunftserteilung, Terminvergaben) fristig (festgestellt für die österreichischen Vertretungen in Belgrad, Budapest und Buenos Aires)

Qualitätsverbesserung

Bund 2006/7, S. 21 TZ 10

131 Entlastung der Wirtschaft; Statistik

Entlastung auskunftspflichtiger Unternehmen kurzfristig und Einzelpersonen durch stärkere Nutzung von Verwaltungsdaten zur Erstellung von amtlichen Statistiken

Effizienzsteigerung

Bund 2007/10, S. 24f TZ21

15 lfd. Nr.

Kärnten 2004/6, S. 11ff

Vergabewesen Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

132 Vergabe von öffentlichen Nutzung der vom RH generell aufgezeigten Ver- kurzfristig Bauvorhaben; besserungsmöglichkeit in allen Phasen der Vergabe öffentlicher Bauvorhaben (z.B. begleitende Kontrolle, Plausibilität der Preiskalkulation)

Einsparungen, Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe) Bund 2003/5, S. 15ff.

Verwaltungsreform

128 Innovation in der Landesverwaltung; Kärnten

99

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

133 Vergabe von öffentlichen Bauvorhaben; Aufgabentrennung, VierAugen-Prinzip

Trennung von Planung, Bauaufsicht und beglei- mitteltender Kontrolle zur frühzeitigen Erkennung von fristig Fehlern; Trennung der bauherrnimmanenten Aufgabenbereiche (Kosten- und Terminmanagement) von Leistungen des Generalplaners, der örtlicher Bauaufsicht und der Kontrollorgane; Keine Vergabe der Aufgaben des Baustellenkoordinators an den Auftragnehmer der Bauleistungen (festgestellt z.B. für Wiener Hafen GmbH & Co KG, Stadt Graz)

Qualitätsverbesserung

Wien 2008/5, S. 102 TZ 27 Steiermark 2007/10, S. 7f TZ 4, S. 19 TZ 21

134 Vergabe von öffentlichen Bauvorhaben; Mehrkostenforderungen

Ergreifung vorbeugender Maßnahmen zur Vermei- kurzfristig dung und Abwehr von Mehrkostenforderungen; Zeitnahe, vertragskonforme und lückenlose Prüfung von Mehrkostenforderungen auf ihre Berechtigung dem Grunde und der Höhe nach (festgestellt für Stadt Graz)

Effizienzsteigerung

Bund 2006/12, S. 59ff Steiermark 2007/10, S. 18f TZ 20

135 Vergabe von Lieferaufträgen

Einbeziehung der Life Cycle Costs (Anschaffungs- kurzfristig kosten, Betriebs-, Wartungs- und Entsorgungskosten) in die Vergabeentscheidung (festgestellt für Grazer Verkehrsbetriebe)

Effizienzsteigerung

Steiermark 2008/4, S. 26f TZ 12

136 Vergabe von Dienstleistungen

Einholung von Vergleichsangeboten für Dienst- kurzfristig leistungen (zuletzt festgestellt für Stadtwärme Lienz GmbH), externe Planungsleistungen (für Stadtgemeinde Klosterneuburg), Speditionsleistungen (für BMeiA), Berater- und Sachverständigenleistungen (für ÖBB–Immobilienmanagement GmbH)

Effizienzsteigerung

Tirol 2008/4, S. 27 TZ 4 Niederösterreich 2008/10, S. 11 TZ 5 Bund 2008/7, S. 5f TZ 2 Bund 2008/6, S. 28f TZ 15

Verwaltungsreform

100

lfd. Nr.

lfd. Nr.

Themenbereich

137 Vergabe von Werk– und Beratungsleistungen

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Schaffung eines Gesamtüberblicks über alle Gut- kurzfristig achter- und Beraterleistungen und die darüber abgeschlossenen Verträge durch entsprechende IT–Lösung (festgestellt für ÖBB–Immobilienmanagement GmbH, Steiermark, Tirol)

Qualitätsverbesserung

Bund 2008/6, S. 28f TZ 15 Steiermark 2008/2, S. 35 Tz 6 Tirol 2008/4 S. 16 TZ 13

138 Vergabe; Verbesserung der Ablaufstruktur sowie Dokumen- kurzfristig Analyse und Beurteilung tation bei der Analyse und Beurteilung von Anträgen bei Vergabeverfahren mit nur einem Bieter; Berücksichtigung von länderübergreifenden Preisvergleichen (festgestellt bei AMS Burgenland)

Qualitätsverbesserung

Bund 2009/4, S.52f TZ 22

Verwaltungsreform

101

16 lfd. Nr.

Gesundheitswesen und Sozialverwaltung Themenbereich

139 Gesundheitswesen; Finanzierung

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Vereinbarung des Anteils der Gesundheitsausga- mittelben am BIP im Rahmen einer Gesundheitspart- fristig nerschaft (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Orden, Kammern, gemeinnützige Gesundheitseinrichtungen, Patientenanwälte); Sicherstellung der bestmöglichen Versorgung innerhalb dieses Rahmens unter einheitlicher Finanzierungs- und Ausgabenverantwortung in Form eines ganzheitlichen Gesundheitssystems

Effizienzsteigerung

Bund 2002/4, S. 18

140 Gesundheitswesen; Zuordnung der „Angelegenheiten der Heil- und mittelFinanzierungs- und Pflegeanstalten“ zum Kompetenztatbestand des fristig Ausgabenverantwortung Art. 11 B-VG; eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes könnte auch die Krankenanstaltenfinanzierung einschließen

Effizienzsteigerung

Bund 2002/4, S. 21

Verwaltungsreform

102

SACHBEREICHE

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Strukturelle Maßnahmen im Bereich des medizi- mittel- bis nischen Leistungsangebots: Überprüfung des Ver- langfristig sorgungsbedarfs, alternative Nutzung freier Kapazitäten (z.B. durchschnittliche Bettenauslastung bei UKH Linz 2005: 71%); Umschichtung aus dem stationären in den ambulanten Bereich; Aufbau von mobilen Diensten statt Ausbau der Akutkapazität im Bereich der Palliativ-Versorgung; Vermeidung von Fehlbelegungen z.B. durch Pflegefälle in Wiener Krankenanstalten

Umschichtungspotenzial von rd. 2,9 Mrd. EUR vom stationären in den ambulanten und niedergelassenen Sektor; Effizienzsteigerungspotenzial von rd. 3,4 Mill. EUR aus Fehlbelegungen allein im Donauspital

Bund 2002/4, S. 20f Wien 2005/2, S. 8f TZ 4 Steiermark 2003/1, S. 53ff TZ 5 Oberösterreich 2007/6, S. 10ff TZ 2 Burgenland 2008/4, S. 16f TZ 10 Steiermark 2008/5, S. 134f TZ 4; S. 144ff TZ 16ff Wien 2008/1, S. 10ff TZ 4

142 Gesundheitswesen; Gesundheitsförderung durch das BMGFJ

Die Maßnahmen der Gesundheitsförderung sollten kurzfristig besser koordiniert und dazu ein mit anderen Förderungsgebern abgestimmtes Gesundheitsförderungskonzept erstellt werden

Effizienzsteigerung

Bund 2005/9, S. 4f TZ 2 Bund 2008/10, S. 51f TZ 3

143 Krankenanstalten; bedarforientierte und transparente Finanzierung

Vereinbarung einer bedarfsorientierten Finanzie- mittel- bis rung auf Basis von Globalbudgets sowie leistungs- langfristig bezogene Mittelaufteilung aller Finanzmittel zur Finanzierung der Krankenanstalten über Gesundheitsfonds; gesonderter Ausweis der Finanzierung von Leistungserweiterungen

Effizienzsteigerung

Burgenland 2008/4, S. 13f TZ 7 Steiermark 2008/5, S. 135f TZ 5

144 Krankenanstalten; Finanzierung

Vereinheitlichung der Abrechnungsmodalitäten kurzfristig der Länderfonds

Effizienzsteigerung, Transparenz

Bund 2002/4, S. 23

Verwaltungsreform

141 Krankenanstalten; Kapazitäten und Versorgungsbedarf

103

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

145 Krankenanstalten; Sondergebühren

Neuregelung bzw. Vereinheitlichung der öffentlich- kurz- bis rechtlichen Sondergebühren für die Unterbringung mittelund Behandlung in der Sonderklasse fristig

Effizienzsteigerung

Bund 2006/12, S. 107ff TZ 9

146 Stationäre Versorgung; Schaffung von effizienteren Strukturen und keine Standortgarantien

Schaffung von Regelungen zur überregionalen mittel- bis Strukturierung der stationären Krankenversor- langfristig gung, inkl. Verbesserung der Standortstruktur (z.B. optimale Betriebsgröße), wobei Standortgarantien vermieden werden sollten, weil dadurch wichtige Strukturbereinigungen erschwert werden

Effizienzsteigerung (festgestelltes Potenzial am Bsp. Kärnten rd. 125 Mill. EUR)

Bund 2002/4, S. 21f Burgenland 2008/4, S. 8f TZ 2 Kärnten 2006/1, S. 18ff TZ 2 Vorarlberg 2006/1, S. 17ff TZ 2

147 Krankenanstalten; Reorganisationen

Nutzung von Einsparungspotenzialen durch zentrale Aufnahmestellen von stationären und ambulanten Patienten sowie Zentralisierung der Schreibdienste und Einführung einer monokratischen Führung

mittelfristig

Effizienzsteigerung (Potenzial: bei Zusammenlegung der Führung bei rd. 0,17 Mill. EUR, bei Schreibdienst rd. 0,17 Mill. EUR; am Beispiel KRAGES)

Burgenland 2008/4, S 26f TZ20

148 Krankenanstalten; Auslastung und Zukauf von Leistungen

Vorrangige Auslastung der krankenhauseigenen Einrichtungen anstelle Fremdzukauf medizinischer Leistungen

mittel- bis langfristig

Effizienzsteigerung

Burgenland 2008/4, S 26f TZ 20

Verwaltungsreform

104

lfd. Nr.

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Forcierung von Prozessoptimierungen, Koope- kurz- bis rationen und Rationalisierungen beispielsweise mitteldurch Outsourcing oder Zusammenlegung von fristig Labor, Reinigungs-, Küchen- und Wäschereileistungen und verbesserte Leistungsabstimmung zwischen Krankenanstalten (festgestellt z.B. bei Krankenanstalten Hainburg und Kittsee, AKH und UKH Linz, Beispiel Sanatorium Hera Wien, Krankenhaus der Elisabethinen in Klagenfurt)

Effizienzsteigerung, Potenzial: 7,5 Mill. EUR jährlich (festgestellt bei Hainburg und Kittsee) und 0,6 Mill. EUR (Hera)

Burgenland 2002/3, S. 10ff TZ 1ff Niederösterreich 2002/8, S. 8ff TZ 4ff Oberösterreich 2007/6, S. 22ff TZ 7 Kärnten 2005/4, S. 19f TZ 9 Wien 2007/1, S. 46f TZ 12

150 Krankenanstalten; Auslastung und Kooperation

Vermeidung des Aufbaus überdimensionierter mittelKapazitäten; stärkere Nutzung von Kooperations- fristig möglichkeiten

Effizienzsteigerung

Bund 2007/10, S. 140ff TZ 2; S. 152ff TZ 7

151 Krankenanstalten; Leistungskennzahlen

Evaluierung der Unterschiede der Leistungs- mittelkennzahlen der Krankenanstalten mit ähnlichen fristig Leistungsstrukturen (Pflegetage, ambulante Frequenzen, LKF-Punkte)

Effizienzsteigerung

Burgenland 2008/4, S 34 TZ 29

152 Burgenland 2008/4, S 34 TZ 29

Optimierung der internen Organisationsabläufe mittelund -strukturen; Optimierung des Verhältnisses fristig zwischen patientennahem und patientenfernem Bereich (Österreichischer Durchschnitt: 72,9 : 27,1); Optimierung des Personaleinsatzes und der Dienstplanung, durch Verbesserung der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie flexibleren Personaleinsatz in den verschiedenen Bereichen

Effizienzsteigerung (Potenzial: durch intersisziplinare Zusammenarbeit im Burgenland rd. 2,18 Mill. EUR)

Burgenland 2008/4, S. 31f TZ 27; S. 34f TZ 30; S. 37f TZ 34 Steiermark 2008/5, S. 159f TZ 37; S. 166ff TZ 47 Oberösterreich 2007/6, S. 16ff TZ 5 Bund 2007/10, S. 146ff TZ 5

Verwaltungsreform

105

149 Krankenanstalten; Prozessoptimierungen und Kooperationen

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

153 Krankenanstalten; Einkauf

Zentralisierung des Einkaufs in den Krankenan- mittelstaltengesellschaften (z.B. Vereinheitlichung der fristig Preise und Konditionen sämtlicher Arzneimittellieferanten)

Effizienzsteigerung

Burgenland 2008/4, S. 29 TZ 25 Steiermark 2008/5, S. 140 TZ 10

154 Krankenanstalten; Optimierungen im OP–Bereich

Optimierung der Organisationsabläufe, z.B. In- kurz- bis stallation eines OP-Koordinators zur Auslastungs- mittelverbesserung fristig

Effizienzsteigerung

Oberösterreich 2007/6, S. 20f TZ 6

155 Krankenanstalten; Optimierungen im Laborbereich

Optimierung der Organisationsabläufe; Umset- kurz- bis zung des Projektes Laboroptimierung (festge- mittelstellt bei fünf Krankenanstalten im Bereich Stei- fristig ermark Süd)

Effizienzsteigerung (Potenzial: nur bei Personalausstattung rd. 275.000 EUR jährlich)

Steiermark 2008/5, S. 140 TZ 11

156 Krankenanstalten; dienstrechtliche Sonderbestimmungen

Evaluierung der bestehenden Sonderregelungen im Personalbereich (z.B. Abteilungszulage, Vordienstanrechnung, Überstundenabrechnung)

Einsparungspotenzial

Burgenland 2008/4, S. 40f TZ 37f

157 Vergütung dienstlicher Leistungen

Einstellen der Privatvergütungen an Amtsärzte kurz- bis für ärztliche Begutachtungen; einheitliche und mittelunentgeltliche Durchführung der Amtshilfe zwi- fristig schen den Ländern. Festlegung der Sachverständigenleistung als Dienstpflicht der Bediensteten der Gerichtsmedizin und pauschale Abgeltung der Leistungen durch das BMJ

Einsparungspotenzial

Wien 2008/5, S. 18f TZ 12 Bund 2004/5, S. 117ff TZ 3ff Wien 2008/4, S. 30ff TZ 24ff

158 Nebenbeschäftigungen an den Universitätskliniken

Festlegung restriktiver Nebenbeschäftigungsre- kurz- bis gelungen für Ärzte, um wirtschaftliche Nachteile mittelder öffentlichen Krankenanstalten durch ärztliche fristig Nebenbeschäftigungen zu vermeiden

Effizienzsteigerung

Bund 2006/12, S. 110ff TZ 11

mittelfristig

Verwaltungsreform

106

lfd. Nr.

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Regelmäßige Messung der Behandlungsergeb- kurz- bis nisse, um die vorhandenen Mittel für das Ge- mittelsundheitswesen nutzbringend einzusetzen. Die fristig Erkenntnisse daraus für rechtsträgerübergreifende Benchmarks heranziehen. Abhaltung von regelmäßigen Obduktions- und Komplikationskonferenzen zur Verbesserung der Behandlungsqualität

Effizienzsteigerung

Wien 2008/1 S.16 Wien 2005/2 S.17

160 Akutgeriatrie; Qualitätssicherung

Auswertung der vorhandenen Daten zur Erfolgs- mittelmessung im Bereich Akutgeriatrie. Abschätzung fristig der Folgekosten bei künftigen Strukturqualitätskriterien und Definition von Standards

Qualitätsverbesserung

Wien 2008/1, S. 14ff TZ 5f

161 Patientenentschädigungsfonds; Entschädigungspraxis

Analyse der Unterschiede in der Entschädigungs- kurzfristig praxis bei den Patientenentschädigungsfonds zur Gewährleistung einer österreichweiten Gleichbehandlung. Ausarbeitung von Vorschlägen zur Harmonisierung sowie Aufbau einer zentralen Entscheidungsdatenbank

Effizienzsteigerung

Niederösterreich 2008/7, S. 9ff TZ 4 Steiermark 2008/2, S. 9ff TZ 4 Wien 2008/3, S. 9ff TZ 4

Verwaltungsreform

159 Krankenanstalten; Ergebnisqualität

107

lfd. Nr.

Pflege Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

162 Pflegegeld; Einheitlicher Vollzug

Reduktion der 23 Entscheidungsträger (allein auf mittelBundesebene) für Zuerkennung des Pflegegeldes, fristig Bündelung der Vollzugs- und Aufsichtskompetenzen

Effizienzsteigerung

Bund 2007/12, S. 73f TZ 4 Bund 2008/7, S. 24f TZ 11 Bund 2008/10, S. 122f TZ 9 Wien 2008/5, S. 14ff TZ 9

163 Pflegegeld; Einheitlicher Vollzug Wien

Zusammenführung der für den Vollzug der Pflege- mittelgeldgesetze zuständigen Organsiationseinheiten fristig in Wien

Effizienzsteigerung

Wien 2008/5, S. 21f TZ 15

164 Pflegegeld; rechtliche Konkretisierung für Zuerkennung und Entziehung

Genauere rechtliche Konkretisierung für die Zuer- mittelkennung (Einstufungskriterien) und für die Ent- fristig ziehung des Pflegegeldes (Verwahrlosung)

Effizienzsteigerung

Bund 2008/7, S. 28 TZ 15 Bund 2008/10, S. 120ff TZ 8 Wien 2008/5, S. 12ff TZ 8

165 Pflegegeld; Ruhensbestimmungen

Evaluierung der Ruhensbestimmungen bei Hei- mittelmunterbringung von Pflegegeldbeziehern (§ 13 fristig BPGG) und Harmonisierung des Vollzugs (Gebarungsumfang 50 Mill. EUR/Jahr)

Effizienzsteigerung

Bund 2007/12, S. 81f TZ 15 Bund 2008/7, S. 25f TZ 12 Bund 2008/10, S. 120ff TZ 8 Wien 2008/5, S. 12ff TZ 8

Verwaltungsreform

108

17

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Schaffung einer österreichweiten, ärztlichen mittel„Gutachterbörse“ für alle Entscheidungsträger fristig bzw. Sicherstellung entsprechender ärztlicher Gutachterkontingente

Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung

Bund 2009/4, S.81 TZ 7 Bund 2007/12, S. 79f TZ 11 Bund 2008/7, S. 21f TZ 8 Bund 2008/10, S. 137f TZ 24 Wien 2008/5, S. 29f TZ 24

167 Pflegegeld; Qualitätsverbesserung der ärztlichen Begutachtungen

Qualitätsverbesserungen bei ärztlichen Begut- kurzfristig achtungen, z.B. durch Verkürzung der Fristen zur Durchführung von ärztlichen Begutachtungen, sowie durch verpflichtende Hausbesuche, Schaffung einheitlicher Begutachtungs-, Schulungs- und Qualitätsstandards (z.B. Begutachtungsformular)

Qualitätsverbesserung

Bund 2009/4, S.83 TZ 10 Bund 2007/12, S. 80f TZ 13; S. 87f TZ 19; S. 90f TZ 21 Bund 2008/7, S. 21f TZ 8; S. 23 TZ 10; S. 30f TZ 18 Bund 2008/10, S. 118f TZ 6; S. 131ff TZ 16; S. 136f TZ 23; S. 140f TZ 27 Wien 2008/5, S. 23f TZ 16; S. 28f TZ 23; S. 32f TZ 27

Verwaltungsreform

166 Pflegegeld; Auswahl der Gutachter

109

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

168 Pflegegeld; Einheitliche Honorierung der ärztlichen Begutachtungen

Einheitliche Honorierung der Gutachter durch alle kurzfristig Entscheidungsträger

Effizienzsteigerung

Bund 2007/12, S. 90f TZ 21 Bund 2008/2 S. 21f TZ 9 Bund 2008/7, S. 18f TZ 5 Bund 2008/10, S. 125f TZ 11 Wien 2008/5, S. 17f TZ 11

169 Pflegegeld; Straffung der innerbetrieblichen Abläufe

Straffung der innerbetrieblichen Abläufe bei den kurzfristig einzelnen Trägern durch einen verstärkten IT-Einsatz und Vergabe einer Sozialversicherungsnummer für jeden Pflegegeldempfänger (z.B. automationsunterstützte Ruhendstellung des Pflegegeldes und Verbesserung des IT-Datenschnittstellenmanagements; Nutzung der e-card)

Effizienzsteigerung

Bund 2007/12, S. 77 TZ 8; S. 81f TZ 15; S. 90f TZ 21 Bund 2008/7, S. 16f TZ 4; S. 26f TZ 13; S. 32f TZ 21 Bund 2008/10, S. 127 TZ 13; S. 129f TZ 15; S. 133 TZ 18 Wien 2008/5, S. 19 TZ 13; S. 21f TZ 15; S. 25 TZ 18

170 Pflegegeld; BundespflegegeldDatenbank

Verpflichtung der Länder (Art. 15a B-VG Vereinba- mittelrung) zur vollständigen Eingabe in die Bundes- fristig pflegegeld-Datenbank

Effizienzsteigerung

Bund 2007/12, S. 77 TZ 8 Bund 2008/7, S. 20f TZ 7 Bund 2008/10, S. 127 TZ 13 Wien 2008/5, S. 19 TZ 13

Verwaltungsreform

110

lfd. Nr.

lfd. Nr.

Themenbereich

171 Sozialhilfe; Zusammenarbeit Bund und Länder bei der Altenbetreuung

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung Qualitätsverbesserung

Kärnten 2008/1, S. 6 TZ 3, S. 17f TZ 22

172 Sozialhilfe; Entscheidung zwischen mobiler und stationärer kurz- bis Mobile versus stationäre Altenbetreuung nach objektiv nachvollziehbaren mittelAltenbetreuung pflegerischen, sozialen sowie ökonomischen As- fristig peken. Überarbeitung des Tarifsystems für mobile Altenbetreuung und für Heimbetreuung

Effizienzsteigerung

Kärnten 2008/1, S. 7f TZ 5, S. 10f TZ 9

173 Sozialhilfe; Altenbetreuung Kostenersatz

Effizienzsteigerung, Einsparungspotenzial

Kärnten 2008/1, S. 9 TZ 7

18

Neugestaltung des Kostenersatzes für die Heim- mittelunterbringung (Höhe der Kostenbeiträge, rechts- fristig staatliches Verfahren, Auswertungsmöglichkeiten, Rückverrechnung)

Sozialversicherung Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

111

174 Soziale Krankenversiche- Erstellung eines klaren Eskalationsszenarios we- kurzfristig rung; Finanzielle Lage - gen der angespannten finanziellen Lage einiger Eskalationsszenario KV-Träger durch das BMGFJ

Effizienzsteigerung

Bund 2008/2, S. 35f TZ 23

175 Soziale Krankenversicherung; Finanzielle Lage gesetzliche Regelungen

Evaluierung der gesetzlichen Regelungen, die zu kurzfristig einer erheblichen Belastung der KV-Träger führten

Effizienzsteigerung

Bund 2008/2, S. 36f TZ 24

176 Soziale Krankenversicherung: Finanzielle Lage

Erstellung eines Sanierungskonzeptes, um die fi- kurzfristig nanzielle Leistungsfähigkeit der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) nachhaltig zu sichern

Effizienzsteigerung

Bund 2008/2, S. 9ff TZ 3

Verwaltungsreform

lfd. Nr.

Verstärkung der Zusammenarbeit der Bundeslän- kurzfristig der, um Verfügbarkeit, Qualität und Preis der Leistungen zu vereinheitlichen, sowie Verbesserung der Datenerfassung im Bereich der Sozialhilfe

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

177 Soziale Krankenversicherung; Verwaltungsaufwand

Weitere Senkung des Verwaltungsaufwandes der kurz- bis WGKK mittelfristig

Effizienzsteigerung

Bund 2008/2, S. 30f TZ 17

178 Soziale Krankenversicherung: Hanusch Krankenhaus

Geeignete rechtliche Schritte zum Ausgleich der mittelBelastung der Gebietskrankenkasse(n) durch die fristig Führung des Hanusch Krankenhauses

Effizienzsteigerung

Bund 2008/2, S. 31f TZ 18f

179 Soziale Krankenversicherung; Präoperative Diagnostik

Setzen von Maßnahmen zum Ausgleich der Kos- kurzfristig ten für die präoperative Diagnostik bei der WGKK

Effizienzsteigerung

Bund 2008/2, S. 29 TZ 16

180 Soziale Genaue Angabe der versicherten Personen, der kurzfristig Krankenversicherung; erbrachten Leistungen und deren Kosten in der Fremdkassenabrechnung Fremdkassenabrechnung

Effizienzsteigerung

Bund 2008/2, S. 34 TZ 21

181 Soziale Krankenversicherung; Vertragspartnerrecht

Aufnahme von Honorarsummenbegrenzungen in kurzfristig die Gesamtverträge, Zusammenlegung der tatsächlichen und formellen Verantwortung für den Abschluss sowie die Erfüllung der Gesamtverträge

Effizienzsteigerung

Bund 2008/2, S. 21 TZ 9, S. 34 TZ 22

182 Soziale Krankenversicherung; Vergütung der Kosten ärztlicher Hilfe

Vergütung von Leistungen der ärztlichen Hilfe auf kurzfristig Grundlage einer Kostenkalkulation

Effizienzsteigerung

Bund 2008/2, S. 33f TZ 20

183 Soziale Krankenversicherung; Vergütungssysteme

Regelmäßiger Vergleich der Vergütungssysteme kurz- bis und ihrer Auswirkungen. Tarifsenkung bei jenen mittelKassen, die höhere Preise für vergleichbare Leis- fristig tungen bezahlen (festgestellt bei WGKK)

Effizienzsteigerung

Bund 2008/2, S. 20f TZ 8, S. 23 TZ 11

Verwaltungsreform

112

lfd. Nr.

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Erstellung standardisierter Diagnosen und einheit- mittellicher Behandlungsrichtlinien, um eine eindeutige fristig Ursachenanalyse der höheren Kosten zu ermöglichen

Qualitätsverbesserung Effizienzsteigerung

Bund 2008/2, S. 16ff TZ 6, S. 22f TZ 10

185 Soziale Krankenversicherung; Optimierung der Stellenpläne

Optimierung des Stellenplanes für Vertragsärzte mittel(z.B. WGKK) sowie Abschluss von befristeten Ein- fristig zelverträgen

Effizienzsteigerung

Bund 2008/2, S. 24f TZ 12

186 Soziale Krankenversicherung; Krankenfürsorgeeinrichtungen

Anpassung des Leistungs-, Beitrags- und Tarifni- mittelveaus der Krankenfürsorgeeinrichtungen an die fristig BVA

Effizienzsteigerung

Tirol 2005/5, S. 15ff TZ 3 und TZ 6ff Oberösterreich 2005/2, S. 11ff TZ 7, 10ff und 15ff Steiermark 2005/6, S. 28ff TZ 3, 5f, 10, 12f, 17 und 19

187 Soziale Krankenversicherung; Kostenentlastung im Medikamentenbereich

Kostenentlastung z.B. durch Förderung der Verschreibung von Generika, Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Verschreibweise der Ärzte (Ökonomiekontrolle), Berücksichtigung moderner Behandlungsstandards (festgestellt am Beispiel Wiener Gebietskrankenkasse im Vergleich zur Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse: bessere Steuerung der Ausgaben für ärztliche Hilfe und Heilmittel)

Effizienzsteigerung (Potenzial: rd. 80 Mill. EUR pro Jahr (WGKK im Vergleich zu OÖGKK))

Bund 2002/4, S. 28 Bund 2008/2, S. 15f TZ 5 Bund 2008/12, S. 82ff TZ 2; S. 97 TZ 14

Verwaltungsreform

184 Soziale Krankenversicherung; standardisierte Diagnosen und Behandlungsrichtlinien

113

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

188 Sozialversicherungsträger; Gesetzliche Vorgaben für Strukturbereinigungen

Eindeutige Definition eines Einsparungsauftrages mittelhinsichtlich Zeitbezug und Höhe; klare Definition fristig des Fusionsaufwandes, Definition angemessener Zeiträume für fusionsbedingte Maßnahmen, Entscheidung über Ausgestaltung der regionalen Verwaltungsstrukturen anhand von Kosten-NutzenBerechnungen

Effizienzsteigerung

Bund 2007/8, S. 57ff TZ 3ff

189 Sozialversicherungsträger; Umsetzung von Strukturbereinigungen

Definierte Altersgrenzen für Sozialpläne, Anpas- mittelsung der Zeitfenster für Sozialpläne an die Fusi- fristig onsphasen, Vermeidung großzügiger Einzelfallregelungen, genaue und vollständige Erfassung des Fusionsaufwandes und Vorlage an die Verwaltungskörper

Effizienzsteigerung

Bund 2007/8, S. 59f TZ 4, S. 68ff TZ 14f

190 Sozialversicherungsträger; Dienstordnung

Vorkehrungen für kostengünstige Umsetzung von mittelstrukturellen Änderungen fristig

Effizienzsteigerung

Bund 2007/8, S. 68ff TZ 14

191 Sozialversicherungsträger; IT-Bereich

Beachtung der vom RH publizierten Leitlinien für kurzfristig die erfolgreiche Durchführung von Projekten der IT (Reihe Bund 2004/7 S 29 bis 48)

Effizienzsteigerung

Bund 2007/8, S. 80ff TZ 24

192 Sozialversicherungsträger; IT-Bereich

Verstärkung der Zusammenarbeit der Sozialversi- kurzfristig cherungsträger

Effizienzsteigerung

Bund 2007/8, S. 79 TZ 22

193 Sozialversicherungsträger; IT-Bereich

Entscheidung aufgrund aussagekräftiger und kurzfristig nachvollziehbarer Gesamtkonzepte mit KostenNutzen-Berechnungen

Effizienzsteigerung

Bund 2007/8, S. 74f TZ 18

194 Sozialversicherungsträger; IT-Bereich Fremdleistungen

Nutzung von externem IT-Personal nur für Spit- kurzfristig zen- und Spezialbedarf

Effizienzsteigerung

Bund 2007/8, S. 80ff TZ 24

Verwaltungsreform

114

lfd. Nr.

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Zahlung für Dienstleistungen erst nach Vorlage kurzfristig vollständiger Zeitaufzeichnungen

Effizienzsteigerung

Bund 2007/8, S. 83f TZ 25

196 Sozialversicherungsträger; Immobilienbereich

Einholung mehrerer Vergleichsangebote; Kosten- kurzfristig Vergleichsrechnung zwischen Miete und Kauf unter Berücksichtigung der vorgesehenen Nutzungsdauer und aller Nebenkosten; genaue Definition von Art und Ausmaß von gemieteten Flächen

Effizienzsteigerung

Bund 2007/8, S. 85ff TZ 27f

197 Sozialversicherungsträger; Immobilienbereich

Minimierung von Leerstehungskosten durch Ver- kurzfristig kaufsbemühungen auf Grundlage realistischer Schätzwerte, Hinterfragen von Annahmen in Schätzgutachten

Effizienzsteigerung

Bund 2007/8, S. 90ff TZ 31

198 Sozialversicherungsträger; Geschäftsprozesse und Personalbedarf (PVA)

Definition und Optimierung der Geschäftspro- kurzfristig zesse, Neuberechnung des Personalbedarfs (festgestellt am Beispiel PVA)

Effizienzsteigerung

Bund 2007/8, S. 68 TZ 13

19 lfd. Nr.

Schulwesen Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

199 Schulwesen; Verhandlungen zwischen Bund und Ländern hin- kurzfristig Ausgaben– und Aufga- sichtlich einer Zusammenführung von Aufgaben– benverantwortung und Ausgabenverantwortung

Effizienzsteigerung

Quelle (RH-Bericht, Reihe) Bund 2007/2, S. 138 TZ 7

Verwaltungsreform

195 Sozialversicherungsträger; IT-Bereich Fremdleistungen

115

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

200 Schulorganisation; Schulstandorte

Verstärkte Berücksichtigung von wirtschaft- kurz- bis lichen Überlegungen bei der Schulorganisation. mittelVor allem sollten die Schulsprengel hinsichtlich fristig Größe und Art auf ihre Zweckmäßigkeit überprüft werden

Effizienzsteigerung (Potenzial: bei Volksschulen bundesweit rd. 7 Mill. EUR jährlich)

Bund 2003/3, S. 71f TZ 13 Vorarlberg 2005/2, S. 11f TZ 12

201 Schulorganisation; Bundesschulzentren

Reorganisation/Straffung der Verwaltung in Bun- kurz- bis desschulzentren mittelfristig

Effizienzsteigerung

Bund 2005/10, S. 51ff TZ 7

202 Schulorganisation; Schulaufsicht

Vereinheitlichung der Schulaufsicht durch Über- kurz- bis tragung der Diensthoheit über die Landeslehrer mittelan die Schulbehörden des Bundes (Änderung der fristig Landeslehrer-Diensthoheitsgesetze in Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg)

Effizienzsteigerung

Bund 2007/2, S. 137f TZ 6

203 Schulorganisation; Qualität der Schulaufsicht

Einbindung der Schulaufsichtsorgane (insb. Be- kurzfristig zirksschulinspektoren) in die Planungs– und Ressourcenbewirtschaftungsvorgänge. Verbindliche Vorgaben für Berichte der Schulaufsichtsorgane, um bei einheitlicher Qualität aussagekräftigere Vergleiche zu ermöglichen. Benennung jährlich wechselnder Arbeitsschwerpunkte der Schulinspektoren

Qualitätsverbesserung

Bund 2008/9, S. 115ff TZ 6 Bund 2007/12, S. 96f TZ 5 Bund 2007/2, S.125 TZ 7

204 Schulorganisation; Bildungsstandards

Definierung überprüfbarer Bildungsstandards und kurzfristig regelmäßige Evalierung der Standards (z.B. Bewegungserziehung an Schulen)

Qualitätsverbesserung

Bund 2008/9, S. 108 TZ 3

205 Schulorganisation; Lehrer–Schüler– Verhältniszahl

Annäherung an die in der Stellenplanrichtlinie an- kurzfristig genommene Lehrer–Schüler–Verhältniszahl durch schrittweise Anhebung der durchschnittlichen Schülerzahl pro Volksschulklasse am Beispiel des Landes Niederösterreich

Effizienzsteigerung (Potenzial: 14,5 Mill. EUR jährlich)

Niederösterreich 2005/1, S. 7ff TZ 7ff

Verwaltungsreform

116

lfd. Nr.

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Wirtschaftlichere und sparsamere Gestaltung des mittelVerwaltungsaufwandes für Lehrer. Zum Beispiel fristig sollte der Bund gemeinsam mit den Schulbehörden in den Ländern im Rahmen einer bundesweit einheitlichen Schulverwaltung ein universell einsetzbares Controllinginstrumentarium zur Überprüfung der Einhaltung der Stellenpläne erarbeiten

Österreichweites Einsparungspotenzial bei sparsamer Verwaltungsführung für Landeslehrer: 5 Mill. EUR jährlich

Bund 2003/3, S. 74f TZ 17; S. 76f TZ 21

207 Personalverwaltung; Bildungscontrolling

Bundeseinheitliche Software für Controlling und kurzfristig Evaluierung (z.B. IT-gestütztes Seminarverwaltungssystem zu Zwecken des Fortbildungsmonitorings, Verbesserung der Daten über die einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Qualitätsverbesserung

Bund 2008/11, S. 127f TZ 5 Bund 2008/9, S. 122 TZ 11

208 Schulorganisation; IT Unterstützung

Daten werden in den Bundesländern in unter- mittelschiedlicher Weise aufbereitet. Bund und Länder fristig verwenden für die Besoldung der Landeslehrer jeweils eigene IT-Programme. Bei der Beschaffung einheitlicher Programme ließen sich Einsparungen erzielen (Erstanschaffung, Wartung)

Potenzial bei Besoldung: rd. 5 Mill. EUR bei der Erstanschaffung; rd. 0,9 Mill. EUR bei der Wartung.

Bund 2003/3, S. 76 TZ 19f

209 Aufgabenverteilung; Administrativleistungen

Besetzung der Administratorenstellen durch Ver- kurz- bis waltungsbedienstete mittelfristig

Effizienzsteigerung (Potenzial: 6,9 Mill. EUR jährlich)

Bund 2005/10, S. 54f TZ 8

210 Personalentwicklung; Aus- und Weiterbildung

Verbesserung der Rahmenbedinungen für den kurzfristig berufsbegleitenden Erwerb der Lehrbefähigung (festgestellt für die Lehrbefähigung für Bewegung und Sport an Hauptschulen)

Qualitätsverbesserung

Bund 2008/9, S. 121 TZ 10

Verwaltungsreform

206 Personalverwaltung; Gestaltung

117

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

211 Personalentwicklung; Aus- und Weiterbildung

Einheitliche Qualifikationskriterien für Vortra- kurzfristig gende im Bereich der Lehrerfortbildung sowie Qualitätsstandards für die Evaluierung von Lehrerfortbildungsveranstaltungen

Qualitätsverbesserung

Bund 2008/11, S. 125f TZ 2f

212 Schulerhaltung; Kostenwahrheit

Verrechnung von Entgelt (Fixbeträgen) für spren- kurzfristig gelfremde Schüler; Einhebung eines zumindest kostendeckenden Entgelts für die Benützung eines Turnsaales bzw. einer marktkonformen Miete einer im Schulareal befindlichen Wohnung

Effizienzsteigerung

Vorarlberg 2008/3, S. 9f TZ 5 Niederösterreich 2007/4, S. 6f TZ 7

213 Organisationsreform, Konzentration von Aufgaben

Konzentration der Aufgaben des Auslandsschul- kurz- bis wesens und Schaffung einer Koordinationskompe- mitteltenz; bessere Nutzung der Auslandserfahrung als fristig Ressource für das österreichische Schulsystem

Einsparungen

Bund 2008/7, S. 81 TZ 6

20 lfd. Nr.

Wissenschaft und Forschung Themenbereich

214 Forschung; Förderung

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Gesamtstrategie für den zielorientierten Einsatz kurz- bis öffentlicher Forschungsmittel unter Einbeziehung mittelder finanziellen Ressourcen des gesamten öster- fristig reichischen Forschungssystems; Schaffung der Voraussetzungen, dass dem Rat für Forschung und Technologieentwicklung sämtliche Informationen über die Verwendung öffentlicher Mittel, die für dessen Aufgabenerfüllung erforderlich sind, zur Verfügung stehen

Effizienzsteigerung

Quelle (RH-Bericht, Reihe) Bund 2007/16, S. 86ff TZ 8

Verwaltungsreform

118

lfd. Nr.

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Festlegung klarer Kompetenzen; Koordinierung kurzfristig und Bereinigung der Förderungsinstrumente und der Finanzierungsstruktur. Erzielung von Einsparungen im Personalbereich durch Zusammenführung der zwischen BMVIT, BMBWK und BMWA aufgeteilten Forschungsangelegenheiten

Effizienzsteigerung

Bund 2003/2, S. 27 TZ 12

216 Forschung; Kooperationen

Verbesserung der Zusammenarbeit der For- kurz- bis schungseinrichtungen (am Beispiel der Christian mittelDoppler Forschungsgesellschaft) fristig

Effizienzsteigerung

Bund 2007/11, S. 123 TZ 3

217 Forschung; Monitoring und Evaluierung

Verbesserung des Monitoringsystems, so dass die kurz- bis durch den Einsatz von öffentlichen F&E-Mitteln mittelausgelösten volkswirtschaftlichen Effekte er- fristig kennbar werden; Durchführung unabhängiger Programmevaluierungen für die einzelnen Forschungssektoren

Effizienzsteigerung

Bund 2007/16, S. 91ff TZ 15; S. 97f TZ 21

218 Forschung; Wettbewerb

Abgehen von der bestehenden Quotenregelung, kurz- bis zugunsten eines Wettbewerbs der Forschungspro- mittelgramme (festgestellt beim Rat für Forschung und fristig Technologieentwicklung)

Effizienzsteigerung

Bund 2007/16, S. 102f TZ 23

219 Österreichische Änderung der Budgetierung und Effizienzstei- kurzfristig Akademie der gerung durch eine Angemessenheitsprüfung der Wissenschaften; bisherigen Kostenansätze Haushaltswesen, Budget 220 Universitäten; Leistungsvereinbarungen

Definieren von konkreten Schwerpunkten (z.B. mittelbetreffend der Weiterentwicklung der universi- fristig tären Forschung) vor Beginn der Verhandlungen zu den Leistungsvereinbarungen sowie Einfordern von Kostenabschätzungen und Kennzahlen

Effizienzsteigerung Bund 2004/7, (Potenzial: 3 Mill. EUR S. 135 TZ 23 jährlich) Effizienzsteigerung

Bund 2009/2, S. 9f TZ 6f; S. 14f TZ 13; S. 15f TZ 16

Verwaltungsreform

215 Forschung; Kompetenzzersplittung

119

Themenbereich

221 Wissenschaft; Verbesserung der vertikalen Zusammenarbeit

21 lfd. Nr.

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Bessere Abstimmung der Vorbereitungslehrgänge mittel(festgestellt z.B. bei der musikalischen Ausbil- fristig dung bzgl. Kooperation der verschiedenen Träger musikalischer Ausbildung (Musikschulen, Konservatorien))

Effizienzsteigerung

Quelle (RH-Bericht, Reihe) Bund 2007/2, S. 155ff TZ 6

Förderungswesen Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

222 Förderungen; Evaluierung des gesamten österreichischen För- mittelEvaluierung des Förde- derungssystems mit seiner Vielzahl an Einrich- fristig rungssystems tungen und Institutionen; Verringerung der Anzahl an Förderungsstellen

Effizienzsteigerung

Bund 2005/13, S. 37

223 Förderungen; Gestaltung und Abwicklung

Effizienzsteigerung

Reihe Bund 2005/13, S. 37 ff

Umsetzung des im allgemeinem Teil des Tätig- kurzfristig keitsberichts vorgeschlagenen Maßnahmenbündels zur effizienteren Gestaltung des Förderungswesens

Verwaltungsreform

120

lfd. Nr.

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Festlegung detaillierter Förderungsstrategien und mittelFörderungskonzepte sowie Definition der Förde- fristig rungsziele und –schwerpunkte zur Steuerung des Förderungswesens und Vermeidung von Überschneidungen (zuletzt festgestellt z.B. für Gesundheitsförderung, Frauenförderung des Bundes, den Klima– und Energiefonds, den Schutzwasserbau, sowie für Land und Stadt Salzburg und Vorarlberg)

Effizienzsteigerung

Bund 2005/13, S. 37 Bund 2008/10, S. 51f TZ 3 Bund 2008/4, S. 6ff TZ 2f Bund 2008/8, S. 52 TZ 13 und ident in acht Länderberichten Bund 2008/11, S. 41 TZ 28 Salzburg 2008/2, S 6f TZ 3 Salzburg 2007/6, S. 24f TZ 17 Vorarlberg 2007/4, S. 7f TZ 5, S. 16 TZ 14

225 Förderungen; operative Ziele und Kriterien, Evaluierung

Definition von messbaren, operativen Zielen mittelund Kriterien zur regelmäßigen Evaluierung der fristig Zielerreichung (zuletzt festgestellt z.B. für Gesundheitsförderung, Frauenförderung des Bundes, Förderungswesen Salzburg und Vorarlberg)

Qualitätsverbesserung

Bund 2008/10, S. 51f TZ 3 Bund 2008/4, S. 6f TZ 2, S. 18 TZ 14 Salzburg 2008/2, S. 9 TZ 6 Vorarlberg 2007/4, S. 12f TZ 11

Verwaltungsreform

224 Förderungen; Förderungsstrategien, Ziele und Schwerpunkte, Nachhaltigkeit

121

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

226 Förderungen; Koordination der Förderstellen

Koordination und Abstimmung bei ressort– oder kurzfristig gebietskörperschaftenübergreifenden Förderungsmaßnahmen (zuletzt festgestellt für z.B. Frauenförderung des Bundes, Kulturförderung, Forschungsförderung, Förderungswesen Salzburg)

Effizienzsteigerung

Bund 2008/4, S. 6f TZ 2 Wien 2008/5, S. 54 TZ 12 Bund 2007/16, S. 327 TZ 13 Salzburg 2008/2, S. 11 TZ 9

227 Förderungen; gesamtösterreichische Förderdatenbank

Einrichtung einer gesamtösterreichischen, zen- kurzfristig tral geführten Förderdatenbank und Zusammenführung der einzelnen Datenbanksysteme bei EU-Förderungen

Effizienzsteigerung

Bund 2005/9, S. 23f TZ 2 Bund 2008/4, S. 17 TZ 13 Bund 2008/3, S. 96f TZ 57

228 Förderungen; Kosten-Nutzen zu Verwaltungsaufwand

Erhebung des Verwaltungsaufwandes für die ein- kurzfristig zelnen Förderbereiche und Ermittlung von Vergleichszahlen; Angemessenes Verhältnis von Förderungseffekt und Verwaltungsaufwand (zuletzt festgestellt z.B. für Förderungswesen Land Salzburg, Städte Linz und Salzburg, EU–Förderungen im Landwirtschaftsbereich)

Effizienzsteigerung

Salzburg 2008/2, S. 6ff TZ 3f Oberösterreich 2007/7, S. 23f TZ 18 Salzburg 2007/6, S. 25f TZ 18 Bund 2007/14, S. 69f TZ 2

229 Förderungen; Verfahren

Nachvollziehbarkeit der einzelnen Bearbeitungs- kurzfristig schritte und Transparenz der Förderungsentscheidung durch Darstellung der maßgeblichen Kriterien in den Förderungsakten (zuletzt festgestellt z.B. für Förderungswesen Salzburg und bei Frauenförderung)

Qualitätsverbesserung

Salzburg 2008/2, S. 7f TZ 4; S. 15 TZ 16 Bund 2008/4, S. 8f TZ 3

Verwaltungsreform

122

lfd. Nr.

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Möglichst genaue Spezifizierung der geförderten kurzfristig Leistungen und ihrer Qualität im Förderungsvertrag

Effizienzsteigerung

Vorarlberg 2007/4, S. 13ff TZ 12

231 Förderungen; Förderverträge

Verpflichtung zu effizientem Projektmanagement kurzfristig und –controlling in Förderverträgen im Forschungsbereich sowie Abschluss von Zielvereinbarungen (z.B. bei Frauenförderung)

Effizienzsteigerung

Bund 2007/16, S. 322 TZ 7; S. 323f TZ 9 Bund 2008/4, S. 13f TZ 8

232 Förderungen; Förderverträge

Abschluss mehrjähriger rungen mit Theatern

Förderungsvereinba- kurzfristig

Effizienzsteigerung

Bund 2008/10, S. 163f TZ 14 Wien 2008/5, S 55f TZ 14

233 Förderungen; Aufgabentrennung

Strikte personelle Trennung von Projektbearbei- kurzfristig tung und Abrechnungskontrolle

Effizienzsteigerung

Vorarlberg 2007/4, S. 10 TZ 7 Bund 2008/4, S. 16f TZ 12

234 Förderungen; Kontrolle

Sicherstellung einer ausreichenden Förderungs- kurzfristig kontrolle; zeitnahe Fristen zur Vorlage von Verwendungsnachweisen; Prüfung anhand von Originalbelegen (z.B. im Bereich der Forschungsförderung des BMWA)

Effizienzsteigerung

Salzburg 2008/2, S. 7f TZ 4; S. 16f TZ 17 Vorarlberg 2007/4, S. 10 TZ 7 Bund 2007/11, S. 126f TZ 7

235 Förderungen; Vor-Ort-Kontrollen

Durchführung von (stichprobenartigen) Vor-Ort- kurzfristig Kontrollen (zuletzt festgestellt z.B. für Gesundheitsförderung des Bundes sowie Förderungswesen Salzburg und Vorarlberg)

Effizienzsteigerung

Bund 2008/10, S. 53 TZ 4 Salzburg 2008/2, S 20 TZ 20 Vorarlberg 2007/4, S. 18f TZ 16

Verwaltungsreform

123

230 Förderungen; Förderverträge

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

236 EU-Förderungen; Kontrollsysteme

Sicherstellung der Wirksamkeit der Verwaltungs- mittelund Kontrollsysteme bei der Abwicklung von För- fristig derprogrammen der EU; klare personelle und organisatorische Trennung von Verwaltungsbehörde und Zahlstelle (Interreg)

Qualitätsverbesserung

Bund 2008/3, S. 8ff TZ 6; S. 11f TZ 9

237 Förderungen; Förderstandards

Festlegung einheitlicher, an den „Allge-meinen kurz- bis Rahmenrichtlinien“ orientierter Förderstandards mittelfür humanitäre Hilfsprojekte, die aus öffentlichen fristig Mit-teln finanziert werden

Effizienzsteigerung

Bund 2006/6, S. 33 TZ 31

22 lfd. Nr.

Innere Sicherheit und Integration Themenbereich

238 BMI; Ausbildungsfremde Verwendungen von Exekutivbeamten

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Rückführung von ausbildungsfremd verwendeten mittel- bis Exekutivbeamten sowie von Sicherheitswache- langfristig beamten des Innendienstes in den exekutiven Außendienst und gleichzeitig verstärkter Einsatz von Verwaltungsbediensteten (festgestellt z.B. für BPD Wien, BPD Schwechat, Sicherheitsakademie, BPD Salzburg)

239 BMI; Verstärkte Formulierung messbarer Ziele und Fest- kurzfristig Zentrales Melderegister legung von Messparametern für die Zielerreichung und Sicherheitsakademie in den beiden Flexibilisierungseinheiten

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Effizienzsteigerung (Potenzial: rd. 8,7 Mill. EUR jährlich nur für BPD Wien)

Bund 2005/6, S. 16ff TZ 17 Bund 2005/9, S. 57 TZ 3 Bund 2006/3, S. 52 TZ 5 Bund 2007/8, S. 8 TZ 5

Einsparungen

Bund 2005/4, S. 14f TZ 12

Verwaltungsreform

124

lfd. Nr.

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

240 Standardisierte Erhebungsmethoden

Analyse des operativen Verfahrensablaufes zur mittelStandardisierung der Erhebungsmethoden, der fristig Erhebungsprozesse und der Dokumentation (festgestellt für Geldwäschebekämpfung und Vermögensabschöpfung)

Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung

Bund 2008/12, S. 44 TZ 9

241 Zusammenarbeit Justiz und Inneres

Verbesserung der ressortübergreifenden Informa- mitteltionsschienen zwischen Staatsanwaltschaften, fristig Gerichten und ermittelnden Behörden durch ITmäßige Vernetzung von BMI und BMJ

Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung

Bund 2008/12, S. 40ff TZ 5

242 BMI; Flüchtlingsbetreuung

Optimierung der medizinischen Versorgung von kurz- bis Asylwerbern durch Einhaltung der vom BMJ, mittelBMLV und BKA erarbeiteten Vorgaben fristig

Effizienzsteigerung (Potenzial: 0,56 Mill. EUR jährlich)

Bund 2007/1, S. 44f TZ 22

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt der Umsetzung

Einsparungspotenzial, Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Prüfung der Zusammenlegung weiterer Bezirksgerichte (als Grundsatzüberlegung aus einer bereits länger zurückliegenden Prüfung in den Ländern Oberösterreich und Salzburg)

weitgehend erledigt, Grundsatz weiterverfolgen

Effizienzsteigerung Bund 1997/1, (mögliche weitere Ein- S. 107ff sparungen durch Zusammenlegungen)

23

Themenbereich

243 Gerichtsorganisation

Verwaltungsreform

lfd. Nr.

Justiz

125

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt der Umsetzung

Einsparungspotenzial, Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

244 Justizanstalten; Leistungen

Auftragsaquisition in allen Bereichen der Justizan- mittelstalten; Ausrichtung der betrieblichen Strukturen der fristig Justizanstalten nach den im Justizressort wie auch an anderen öffentlichen Dienststellen benötigten Leistungen

Effizienzsteigerung

Bund 2007/11, S. 109ff TZ 31

245 Justizanstalten; Ausbildungsfremde Verwendungen

Rückführung von Justizwachebeamten aus dem Wirt- mittelschaftsbereich in den Exekutivdienst (festgestellt fristig z.B. für Justizanstalt Josefstadt, Justizanstalt St. Pölten, Justizanstalt Stein)

Effizienzsteigerung (Potenzial: nur für JA Stein 635.000 EUR jährlich)

Bund 2005/10, S. 88f TZ 8 Bund 2006/10, S. 139f TZ 10 Bund 2007/11, S. 94f TZ 15

24 lfd. Nr.

Besteuerung und Abgabenverwaltung Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

246 Steuersystem; Einfachere, klarere und überschaubarere Gestal- mittel- bis Effizienzsteigerung Vereinfachung und Straf- tung des Steuerrechts langfristig fung des Abgabenrechts

Bund 1994/9, S. 10ff

247 Steuersystem; Verwaltungsaufwand

Wien 2007/4, S. 23f TZ 13

Evaluierung der bestehenden Struktur im Bereich mittelder Kommunalabgaben unter den Gesichtspunk- fristig ten der Minimierung des Verwaltungsaufwandes und der Wirtschaftlichkeit

Effizienzsteigerung (Verringerung des Verwaltungsaufwandes)

Verwaltungsreform

126

lfd. Nr.

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Auswertung der Aufschließungsabgabe zur Fest- mittelstellung, ob eine Unter- oder eine Überdeckung fristig vorliegt (festgestellt am Beispiel Stadtentwicklung und –planung Klosterneuburg)

Effizienzsteigerung

Niederösterreich 2008/10, S. 16f TZ 12

249 Arbeitnehmerveranlagung; Evaluierung der Lenkungseffekte

Neuregelung der steuerlichen Absetzmöglichkeiten mittelvon Topf-Sonderausgaben (Wohnraumschaffung, fristig Personenversicherungen usw.) aufgrund des geringen Lenkungseffekts der bisherigen Regelung und geringer steuerlicher Auswirkungen für den einzelnen Steuerpflichtigen (maximal 167 EUR jährlich) zugunsten einer Berücksichtigung im Einkommenssteuertarif

Effizienzsteigerung

Bund 2007/6, S. 68ff TZ 13

250 Energiebesteuerung; Ablauforganisation

Modernisierung und Automatisation der Verfahren kurz- bis bei den Finanzämtern im Zusammenhang mit den mittelEnergieabgaben zwecks Steigerung der Effizienz fristig und Rechtmäßigkeit; Errichtung eines wirksamen internen Kontrollsystems

bei Einzelfällen aufgezeigte negative finanzielle Auswirkungen von 1 Mill. EUR

Bund 2006/4, S. 41 TZ 7

251 Energiebesteuerung; Ökologisierung

Definieren von Zielen zur Umsetzung einer öko- mittellogischen Ausrichtung des Steuersystems (Ener- fristig gieabgabe)

Effizienzsteigerung

Bund 2006/4, S. 32 TZ4

252 Finanzverwaltung; Betrugsbekämpfung

Schaffung einer amtsübergreifenden Informati- mittelonsplattform zur Früherkennung von Betrugsfällen fristig und zur Vermeidung hoher Abgabenausfälle

Effizienzsteigerung

Bund 2007/12, S. 18ff TZ 8 Bund 2007/14, S. 22f TZ 18

Verwaltungsreform

248 Abgabenwesen; Kostenwahrheit

127

lfd. Nr.

Infrastruktur Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

253 Generalverkehrsplan; Evaluierung des Generalverkehrsplans nach aktu- mittelEvaluierung und Aktuali- ellen Erkenntnissen und Verkehrsprognosen; not- fristig sierung wendige Aktualisierung des Generalverkehrsplans

Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung

Bund 2007/15 S. 89 TZ 23

254 Infrastrukturvorhaben; Priorisierungslogistik Rahmenplan (Schiene)

Konzeption einer nachvollziehbaren Priorisie- mittelrungslogistik mit Quantifizierung und Gewich- fristig tung der jeweiligen Nutzen-Komponenten (z.B. betriebswirtschaftlicher, verkehrs- und regionalpolitischer sowie volkswirtschaftlicher Nutzen) als Basis für die mehrjährige Rahmenplanung der Schieneninfrastruktur

Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung

Bund 2001/5, S. 273 TZ 10 Bund 2007/15, S. 87ff TZ 23

255 Infrastrukturvorhaben; Rahmenplan (Schiene)

Aufnahme von Projekten in den Rahmenplan auf- mittelgrund von vollständigen und zustimmungsreifen fristig Unterlagen; transparenter Modus für Zustimmungsprozess zum Rahmenplan

Qualitätsverbesserung

Bund 2007/15, S. 87ff TZ 23

256 Infrastrukturvorhaben; Bewertungssystem Bundesstraßen

Entwicklung von Richtlinien für ein Bewertungs- mittelsystem zur Abgrenzung, Quantifizierung und Ge- fristig wichtung betriebswirtschaftlicher, verkehrs- und regionalpolitischer sowie volkswirtschaftlicher Komponenten für die Aufnahme von Straßenzügen in das Verzeichnis des Bundesstraßengesetzes

Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung

Bund 2008/9, S. 173f TZ 32

257 Infrastrukturvorhaben; Rahmenplan (Straße)

Erstellung eines mehrjährigen Rahmenplanes zur mittelErfüllung der der ASFINAG übertragenen Aufga- fristig ben

Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung

Bund 2008/9, S. 141 TZ 5

Verwaltungsreform

128

25

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Evaluierung der ursprünglichen Kosten-Nutzen- kurzfristig Untersuchungen auf ihre aktuelle Gültigkeit bei festgelegten Meilensteinen, gravierenden inhaltlichen Änderungen und erheblichen Kostensteigerungen

Effizienzsteigerung

Bund 2008/5, S. 43f TZ 4

259 Infrastrukturvorhaben; Eisenbahninfrastruktur

Verbesserung der Planungsqualität für Eisenbah- kurz- bis ninfrastrukturvorhaben; Verfeinerung der Pla- mittelnungsgrundlagen für die Dimensionierung und die fristig Ausstattung der Bahnanlagen mit beträchtlichem Einsparungspotenzial in Abhängigkeit von der Größe der Bahnhofsgleisanlagen

Einsparungspotenzial bis zu 20 Mill. EUR je Bahnhof

Bund 2002/1, S. 148 TZ 19

260 Infrastrukturvorhaben; Evaluierung

Prüfung des viergleisigen Ausbaus der Westbahn Planung im Bestandsbereich des Hauptbahnhofes St. Pölten bereits anstelle des Neubaus einer Güterzugumfahrung beauftragt

Einsparpotenzial bis zu 200 Mill. EUR

Bund 2002/1, S. 143 TZ 11

261 Infrastrukturvorhaben; Überprüfung der tatsächlichen Finanzierungserfor- mittelFinanzierungsbedarf und dernisse in kürzeren und regelmäßigeren Interval- fristig Förderungen len und laufende Verfolgung der Gesamtstrategie anhand einer Mittelfristplanung (festgestellt für Wiener Hafen)

Effizienzsteigerung

Bund 2008/10, S. 180ff TZ 3 Wien 2008/5, S. 90ff TZ 16

262 Infrastrukturvorhaben; Investitionen

Erstellung von vollständigen wirtschaftlichen kurz- bis Beurteilungen vor wesentlichen Neuinvesitionen mittel(frestgestellt am Beispiel der Wiener Hafen GmbH fristig & Co KG)

Effizienzsteigerung Qualitätsverbesserung

Wien 2008/5, S. 93f TZ 17

263 Infrastrukturvorhaben; Steuerung

Sicherstellung einer zentralen Steuerung bei der mittelBereitstellung von Finanzmittel für Bauobjekte in fristig Wien

Effizienzsteigerung Qualitätsverbesserung

Wien 2007/5, S. 19ff TZ 15

Verwaltungsreform

258 Infrastrukturvorhaben; Evaluierung

129

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

264 Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen (Schiene)

Problem der steigenden außerbudgetären Finan- kurz- bis zierungen; Ergreifung von Maßnahmen (z.B. peri- mittelodengerechte Zahlungen aus dem Bundeshaushalt, fristig Anerkennung der Finanzierbarkeit für aktivierte Eigenleistungen) zur umgehenden Senkung der Neuverschuldung im Bereich Schieneninfrastruktur

Effizienzsteigerung

Bund 1996/11, S. 15f. Bund 2001/5, S. 272f. TZ 9 Bund 2007/15, S. 69ff TZ 16

265 Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen, Haftungen (Straße)

Problem der steigenden außerbudgetären Finanzie- kurz- bis rungen im Straßenbau; Vorgabe von weiterführen- mittelden, strategischen Zielsetzungen und Planungsins- fristig trumenten über den einjährigen, das Haftungsvolumen betreffenden Abstimmungsmodus hinaus

Effizienzsteigerung

Bund 2008/9, S. 142 TZ 6

266 Infrastrukturvorhaben; Kostenbeiträge

Bei Unterschreitung eines bestimmten Kosten- mittelNutzen-Verhältnisses von Straßenbauvorhaben fristig Abgeltung jener Kostenkomponenten und Projektanteile, die vorwiegend der Erreichung volkswirtschaftlicher und regionalpolitischer Ziele dienen, durch Kostenbeiträge interessierter Dritter

Einsparungspotenzial Effizienzsteigerung

Bund 2008/9, S. 173f TZ 32

267 Infrastrukturvorhaben; Ausschreibungen

Die Planung und die Bauvorbereitung sind vor der kurzfristig Ausschreibung von Infrastrukturvorhaben so weit zu entwickeln, dass möglichst wenige Änderungen bei der Baudurchführung erforderlich sind

Effizienzsteigerung Qualitätsverbesserung

Wien 2008/5, S. 99f TZ 23

268 Infrastrukturvorhaben; zeitnahe Abrechnung

Zeitnahe Abrechnung sowie leistungs- und ver- kurzfristig tragskonforme Vergütung zur Vermeidung von Überzahlungen

Effizienzsteigerung

Kärnten 2008/3, S. 31 TZ 23

269 Infrastrukturvorhaben; Nachkontrolle

Treffen von rechtzeitigen Vorkehrungen für frühe mittelund effiziente, gesetzlich vorgesehene Nachkont- fristig rolle bei Straßenbauprojekten

Effizienzsteigerung Qualitätsverbesserung

Bund 2008/5, S. 63f TZ 17

Verwaltungsreform

130

lfd. Nr.

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Bündelung von größeren und komplexen baulichen mittelMaßnahmen (Straffung von Geschäftsprozes- fristig sen und Reduktion der Anzahl der Servicegesellschaften)

Effizienzsteigerung Qualitätsverbesserung

Bund 2008/9, S. 160f TZ 20

271 ÖBB; Entflechtung der Entscheidungs- und Verantwortungsstrukturen

Beachtung der gesetzlich vorgegebenen Entflech- kurzfristig tung der Entscheidungs- und Verantwortungsstrukturen als Grundpfeiler zur maastrichtkonformen Erreichung der finanziellen Ziele des Bundesbahnstrukturgesetzes 2003

Effizienzsteigerung Qualitätsverbesserung

Bund 2007/15, S. 61f TZ 12

272 Regionalbahnkonzept

Finalisierung des Regionalbahnkonzepts und Um- mittelsetzung gemeinsam mit dem BMVIT, dem BMF und fristig den betroffenen Ländern

Qualitätsverbesserung

Bund 2007/15, S. 93f TZ 24

273 Einkaufszentren Kärnten, OÖ, Salzburg, Steiermark

Einführung einer Verkehrsanschlussabgabe gem. mitteldem Öffentlichen Personennah– und Regional- fristig verkehrsgesetz 1999 zur Deckung der Kosten für den Anschluss von Betriebsansiedlungen bzw. Einkaufszentren an den öffentlichen Verkehr

Effizienzsteigerung

Bund 2007/2, S. 22f TZ 8 Salzburg 2007/3, S. 28f TZ 8 Oberösterreich 2007/2, S. 54f TZ 8 Kärnten 2007/1, S. 54f TZ 8

Verwaltungsreform

270 ASFINAG; Ablauf- und Aufbauorganisation

131

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

274 Einkaufszentren Kärnten, OÖ, Salzburg, Steiermark

Großer Kooperationsbedarf bei der Standortfest- kurz- bis legung, Erschließung und Entwicklung von Ein- mittelkaufszentren zwischen den Gemeinden; gemein- fristig same Planung bzw. Realisierung der erforderlichen Verkehrsinfrastruktur

Effizienzsteigerung

Bund 2007/2, S. 24f TZ 10 Kärnten 2007/1, S. 56f TZ 10 Salzburg 2007/3, S. 30f TZ 10 Oberösterreich 2007/2, S. 56f TZ 10

275 Stadt Wien; Radverkehr

Rezentralisierung von Planung, Bau und Erhal- kurzfristig tung des untergeordneten Radverkehrsnetzes von den Bezirken zur zentralen Magistratsverwaltung

Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung

Wien 2005/1, S. 23f TZ 25

276 Landeshauptstadt Graz; Parkraumbewirtschaftung

Tatsächliche Verwendung der zweckgebundenen mittelMittel aus der Parkraumbewirtschaftung für die fristig Verbesserung des öffentlichen Verkehrs und der Stellplatzsituation

Effizienzsteigerung (Volumen rd. 7 Mill. EUR)

Steiermark 2006/2, S. 29 TZ 30

26 lfd. Nr.

Siedlungswasserwirtschaft, Schutzwasserbau und Wohnbauförderung Themenbereich

277 Siedlungswasserwirtschaft; Indirekteinleiter–VO

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Umsetzung der Indirekteinleiter–VO, weil die Auf- kurz- bis teilung der Entsorgungskosten für betriebsspezi- mittelfische Abwässer (z.B. aus Gewerbe oder Land- fristig wirtschaft) dem Verursacherprinzip widerspricht (festgestellt z.B. für Abwasserverband Mittleres Strem- und Zickenbachtal, Abwasserverband Mariazellerland, Abwasserverband Leibnitz–Wagna–Kaindorf)

Effizienzsteigerung

Quelle (RH-Bericht, Reihe) Burgenland 2008/2, S. 9 TZ 6 Niederösterreich 2007/3, S. 11 TZ 13 Steiermark 2007/8, S. 9f TZ 10

Verwaltungsreform

132

lfd. Nr.

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Qualitätsverbesserung

Niederösterreich 2008/6, S. 7f TZ 6f Niederösterreich 2007/3, S. 10 TZ 9 Steiermark 2007/4, S. 10f TZ 8

279 Siedlungswasserwirtschaft; Organisation

Zusammenführung von Kläranlagen und Kanälen kurz- bis (zumindest Hauptsammler) in einer Hand zur Ver- mittelbesserung des Managements und zur Transparenz fristig bei der Gebührenermittlung (festgestellt z.B. für Abwasserverband Mittleres Strem- und Zickenbachtal, Abwasserverband Spielberg–Flatschach)

Effizienzsteigerung

Burgenland 2008/2, S. 5 TZ 2 Steiermark 2007/4, S. 15f TZ 3

280 Wasserrecht

Einführung eines einheitlichen Standards für die kurzfristig Kontrolltätigkeit (Kontrolldichte) der Gewässeraufsicht

Qualitätsverbesserung

Steiermark 2006/3, S. 28 TZ 5

281 Wasserrecht

Schnelle Umsetzung der vom Wasserrechtsgesetz kurzfristig verlangten bundesweiten Lösung über die Einrichtung des Wasserinformationssystems Austria

Qualitätsverbesserung

Steiermark 2006/3, S. 26f TZ 3

282 Schutzwasserbau; Raumordnung und Gefahrenzonenplan

Vereinheitlichung der unterschiedlichen Vor- mittelgangsweisen zur gesamtheitlichen Betrachtungs- fristig weise von Gewässern; Prüfung von Sonderstellungen einzelner Gewässer; Einheitliche Definition von Gefährdungsbereichen und verpflichtende Ausweisung in den Raumordnungsplänen sowie verpflichtende Widmungsbeschränkungen für besonders gefährdete Bereiche

Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung

Bund 2008/8, S. 53f TZ 14; S. 62ff TZ 21; S. 65f TZ 23 Burgenland 2008/3, S. 21f TZ 14; S. 30ff TZ 21; S. 33 TZ 23 und ident in sieben weiteren Länderberichten

Verwaltungsreform

278 SiedlungswasserwirtAnpassung überholter oder nicht nachvollzieh- kurzfristig schaft; Kostenaufteilung barer Aufteilungsschlüssel der Betriebskosten Betriebskosten auf die Mitgliedsgemeinden als Grundlage für die Gebührenbemessung (festgestellt z.B. für Abwasserverband Pöchlarn, Abwasserverband Mariazellerland, Abwasserverband Spielberg–Flatschach)

133

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

283 Schutzwasserbau; Kostenberechnung und Finanzierung

Erstellung einer vollständigen und dem Stand der mittelProjektentwicklung angepassten Kostenschätzung fristig (Hochwasserschutz March)

Qualitätsverbesserung

Bund 2008/10, S. 203 TZ 13

284 Schutzwasserbau; kostengerechte Darstellung des Projektes

Einbeziehung von Betriebs- und Erhaltungskosten mittelüber den Lebenszyklus zur kostengerechten Dar- fristig stellung des Projekts (Hochwasserschutz March)

Effizienzsteigerung

Bund 2008/10, S. 209ff TZ 21

285 Wohnbauförderung

Regelmäßige Evaluierung der Einhaltung der vor- kurzfristig gegebenen Grundsätze und der Erreichung der gesetzten Ziele

Qualitätsverbesserung

Wien 2001/4, S. 7 TZ 5

27 lfd. Nr.

Abfallwirtschaft, Naturschutz, Raumordnung und Landwirtschaft Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

286 Abfallwirtschaft; Kompetenzlage

Kompetenzlage ermöglicht Begriffsvielfalt mit mitteldirekten und möglicherweise negativen Auswir- fristig kungen auf die kommunale Sammellogistik, auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage und die Gestaltung der Gebühren

Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung

Bund 2007/6, S. 108ff TZ 21 Burgenland 2007/3, S. 36 TZ 21 und ident in acht weiteren Länderberichten

287 Abfallwirtschaft; länderübergreifende Planung, Koordinierung

Länderübergreifende Planung und Koordinierung mittelder Standorte und Kapazitäten der Restmüllbe- fristig handlungsanlagen; Intensivierung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern

Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung

Bund 2007/6, S. 108ff TZ 21 Burgenland 2007/3, S. 36f TZ 21 und ident in acht weiteren Länderberichten

Verwaltungsreform

134

lfd. Nr.

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Effizienzsteigerung

Bund 2005/13, S. 129 TZ 2 Wien 2006/1, S. 15 TZ 2 Niederösterreich 2006/2, S. 29 TZ 2

289 Schutz vor Naturgefahren, Raumordnung

Einheitliche Definition der Gefährdungsbereiche mittelim Bereich des Schutzes vor Naturgefahren und fristig verpflichtender Ausweis in den Raumordnungsplänen; Strengere Lenkungsmaßnahmen (Festlegung einer Bindungswirkung für die örtliche Raumordnung bei überörtlichen Festlegungen)

Effizienzsteigerung

Bund 2008/8, S. 65ff TZ 23f Burgenland 2008/3, S. 33f TZ 23f und ident in acht weiteren Länderberichten

290 Ausgleichszahlungen für die Landwirtschaft; Förderungen

Umsetzung von Maßnahmen für einen ziel- kurz- bis genaueren Mitteleinsatz (z.B. Reduktion der mittelbenachteiligten Gebiete, Reduktion der Aus- fristig gleichszulage in den „sonstigen benachteiligten Gebieten“)

Effizienzsteigerung (Potenzial: rd. 5 Mill. EUR)

Bund 2007/3, S. 140ff TZ 5

291 Landwirtschaftskammern; Zuschüsse

Vertragliche Festlegung der von den Landwirt- kurzfristig schaftskammern zu erbringenden Leistungen und des entsprechenden Entgelts statt jährlicher (politischer) Beschlussfassung der Landesregierungen über Zuschüsse auf Anforderung der Kammern

Effizienzsteigerung

Tirol 2006/2, S. 4

Verwaltungsreform

288 Nationalparkverwaltung; Vermeidung paralleler Organisationen zur Natio- kurzfristig Zusammenarbeit nalparkverwaltung in Niederösterreich und Wien; zwischen den Ländern Synergien durch die Übertragung aller Managementaufgaben an die Nationalparkgesellschaft

135

lfd. Nr.

Öffentliche Unternehmen und Fonds Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

ZeitEinsparungspotenzial, punkt Effizienzsteigerung, der Umset- Qualitätsverbesserung zung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

292 ÖBB; Pensionsleistungen, Nebenbezugspauschale

Die im Jahr 2002 einseitig erfolgte Einbeziehung mitteldes allgemeinen Nebenbezugspauschales in die fristig Gehaltsansätze der Bundesbahnbediensteten wird den Bund bis 2056 mit voraussichtlichen Mehrkosten bei Pensionsleistungen von rd. 1,2 Mrd. EUR belasten. Die dem Bund drohenden Mehrkosten wären abzuwehren

Einsparungspotenzial von rd. 1,2 Mrd EUR bis zum Jahr 2056

Bund 2004/6, S. 26 TZ 24 Bund 2007/15, S. 108 TZ 7

293 ÖBB; Pensionsleistungen, Nebengebührendurchschnittssatz

Einbeziehung der tatsächlich ausbezahlten Ne- mittelbengebühren in die Pensionsbemessungsgrundla- fristig ge anstelle des gesetzlich festgelegten Nebengebührendurchschnittssatzes

Einsparungspotenzial

Bund 2004/6, S. 26 TZ 24 Bund 2007/15, S. 108 TZ 7

294 ÖBB; Konzernweite Prüfung der Weiterverwendungs- kurzfristig Ruhestandsversetzungen möglichkeiten von ÖBB-Bediensteten vor organisatorisch bedingten Ruhestandsversetzungen

Effizienzsteigerung

Bund 2007/15, S. 111 TZ 9

295 ÖBB; Geschäftsführung, VierAugen-Prinzip

Sicherstellung des „Vier-Augen-Prinzips“

kurzfristig

Effizienzsteigerung

Bund 2008/6, S. 20ff TZ 10

296 ÖBB; Stellenbesetzungen

Dokumentation der Stellenbesetzungsverfahren kurzfristig nach festgelegten Kriterien

Effizienzsteigerung

Bund 2008/6, S. 16f TZ 7

297 Österreich-Werbung; Beraterverträge

Vorrangige Nutzung vorhandener personeller Res- kurzfristig sourcen und Beschränkung der Vergabe von externen Beratungsleistungen auf Spezialfragen

Effizienzsteigerung (Potenzial: 1,17 Mill. EUR)

Bund 2008/4, S. 57 TZ 11

Verwaltungsreform

136

28

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

ZeitEinsparungspotenzial, punkt Effizienzsteigerung, der Umset- Qualitätsverbesserung zung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Ausgangspunkt 2005: 22,76 Mill. EUR jährlich Einsparpotenzial von 19,16 Mill. EUR plus 3,6 Mill. EUR bei Tyrolean

Bund 2007/11, S. 32 TZ 20

299 Austrian Airlines; Pensionsregelungen für das fliegende Personal

Kritische Beurteilung des aufwändigen Firmen- kurz- bis pensionssystems für das fliegende Personal; mittelNeuregelung im Rahmen der rechtlichen Möglich- fristig keiten (Vertrauensschutz)

Einsparungspotenzial

Bund 2007/11, S. 30ff TZ 19

300 Oesterreichische Nationalbank; Pensionsbestimmungen

Reformschritte zur Anpassung der eigenen pensi- langfristig onsrechtlichen Bestimmungen an das ASVG–Pensionssystem

Einsparungspotenzial

Bund 2006/9, S. 60f TZ 8

301 ORF; Pensionsbestimmungen

Reformschritte zur Anpassung der eigenen pensi- langfristig onsrechtlichen Bestimmungen an das ASVG–Pensionssystem

Einsparungspotenzial

Bund 2009/2, S. 138f TZ 49

302 Strategische Ausrichtung; Zielsetzungen

Fehlendes strategisch-unternehmenspolitisches kurzfristig Strategiekonzept bzw. klare Richt- und Leitlinien (festgestellt bei z.B. Hafen Wien und Austrian Research Centers GmbH)

Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung

Wien 2008/5, S. 81 TZ 7 Bund 2009/3, S. 8f TZ 2

303 Patientenentschädigungsfonds; Harmonisierung

Zur Gewährleistung einer österreichweiten mittelGleichbehandlung wären die Unterschiede in der fristig Entschädigungspraxis zu analysieren, Vorschläge zur Harmonisierung auszuarbeiten und mit dem Aufbau einer zentralen Entscheidungsdatenbank zu beginnen

Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung

Bund 2008/7, S. 43ff TZ 4

Verwaltungsreform

298 Austrian Airlines; Optimierung der Personalkosten durch die Anhe- kurz- bis Produktivität (geleistete bung der Blockstunden (= Zeit zwischen dem Ab- mittelBlockstunden) docken vor dem Start und dem Andocken nach der fristig Landung) bei Flugbegleitern und Piloten

137

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

ZeitEinsparungspotenzial, punkt Effizienzsteigerung, der Umset- Qualitätsverbesserung zung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

304 Patientenentschädigungsfonds; Verwaltungsökonomie

Prüfung einer Neuregelung der rechtlichen Grund- mittellage für die Einhebung der Patientenentschädi- fristig gungsbeiträge von Sonderklassepatienten, um den Krankenanstalten eine vollziehbare, praxisorientierte und verwaltungsökonomische Einhebung zu ermöglichen

Effizienzsteigerung

Bund 2008/7, S. 46ff TZ 5

305 City Management Mödling Gesellschaft mbH; Controlling, Evaluierung der Struktur

Einrichtung eines Controllings sowie Evaluierung kurzfristig der Tätigkeit der Gesellschaft und der Vor– und Nachteile einer Umstrukturierung oder Wiedereingliederung der Aufgaben in die Stadtverwaltung

Effizienzsteigerung

Niederösterreich 2008/2, S. 24ff TZ 20

29 lfd. Nr.

Finanzierungen und Beteiligungsmanagement Themenbereich

306 Österreichische Bundesfinanzierungsagentur; Rechtsträgerfinanzierung

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Wiederaufnahme der Rechtsträgerfinanzierung kurzfristig (d.h. Rechtsträger mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung sollen ihren Finanzbedarf zu günstigeren Konditionen über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur decken)

307 Beteiligungsmanagment Analyse der Wirtschaftlichkeit der Beteiligungen mittelund -controlling durch den Einsatz eines Beteiligungscontrollings; fristig Analyse und Neubeurteilung der eingegangenen Beteiligungen (festgestellt am Beispiel ÖBf Beteiligungs GmbH)

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

Effizienzsteigerung

Bund 2005/2, S. 12ff TZ 4f

Qualitätsverbesserung

Salzburg 2007/6, S. 19f TZ 11 Niederösterreich 2008/3, S. 11f TZ 8 Bund 2008/10, S. 101f TZ 26

Verwaltungsreform

138

lfd. Nr.

lfd. Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

308 Beteiligungsmanagement; Beteiligungen und Förderungen

Abstimmung der Beteiligungs- und Förderungsverwaltung

Effizienzsteigerung

Niederösterreich 2008/8, S. 6 TZ 3

309 Beteiligungsmanagement; Darstellungen und Standards

Festlegung einheitlicher Grundlagen und gemein- mittelsamer Standards für Verwaltung der Beteiligungen fristig sowie übersichtliche und einheitlich strukturierte Darstellung der öffentlichen Beteiligungen z.B. im Rahmen von Beteiligungsberichten

Effizienzsteigerung

Niederösterreich 2008/8, S. 11f TZ 8; S. 22f TZ 16

310 Finanzierung; Liquiditätsplanung

Verbesserung der Aktualität und der Zuverlässig- kurzfristig keit der operativen Liquiditätsplanung zur Vermeidung potenzieller Zinsverluste sowie laufende Beobachtung der Performance der Veranlagungen (festgestellt am Beispiel ASFINAG)

Effizienzsteigerung

Bund 2008/9, S. 170f TZ 29 Bund 2008/11, S. 103f TZ 17

lfd. Nr.

Liegenschaften Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

139

311 Liegenschaften; Datenbank

Erfassung des gesamten Liegenschaftsbestandes mitteldes Bundes in einer Datenbank (festgestellt bei fristig der Österreichischen Bundesforste AG)

Qualitätsverbesserung

Bund 2008/10, S. 85 TZ 4

312 Liegenschaften; Datenbank

Lückenlose Erfassung der Liegenschaftsdaten der mittelSchulen über die Internetplattform eFAST fristig

Qualitätsverbesserung

Bund 2007/14, S. 83f TZ 6

313 Liegenschaften; Datenbank der Schulsportanlagen

Elektronische Erfassung der Basis der Schulsport- mittelanlagen zur Sicherstellung einer Gesamtübersicht fristig über den Zustand von Sportanlagen und den zu erwartenden Sanierungsbedarf

Qualitätsverbesserung

Bund 2008/9, S. 124f TZ 16

Verwaltungsreform

30

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt Einsparungspotenzial, der Umset- Effizienzsteigerung, zung Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

314 Liegenschaften; Datenbank der Verkäufe

Erfassung der Kenndaten der einzelnen Liegen- kurzfristig schaftsverkäufe sowie weitergehender relevanter Informationen

Qualitätsverbesserung

Bund 2008/6, S. 25ff TZ 13

315 Liegenschaften; Kosten-Nutzen-Analyse bei Anmietung

Gegenüberstellung der Kosten für angemietete kurzfristig Objekte mit Kapitalkosten der Altobjekte inkl. Instandhaltungsinvestitionen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit vor Standortentscheidungen

Einsparungspotenzial

Bund 2008/6, S. 32f TZ 17

Verwaltungsreform

140

lfd. Nr.